Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Briefpost und Einschreiben. Es wird hierbei davon ausgegangen, dass sich die Bieter/Bietergemeinschaften im Rahmen der Briefbeförderung bei Teilleistungen der Dienste der Deutschen Post AG gemäß § 11 Abs. 1 iVm. § 28 Abs. 1 PostG bedienen. Dies ist ausdrücklich zugelassen, aber nicht zwingend erforderlich. Für diese Teilleistungen finden entgegen der Regelungen der Vergabeunterlagen der Auftraggeberin die AGB der Deutschen Post AG Anwendung. Bei Vertragsabschluss sind diese Teilleistungsverträge vorzulegen. Voraussichtlicher Vertragsbeginn: 1.5.2016 Die Postgegenstände sind vom Auftragnehmer in dessen Räumlichkeiten zu frankieren. Die Herstellung und Verwendung eines Klischees ist ebenfalls anzubieten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-02-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-01-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-01-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Briefpostdienste
Menge oder Umfang:
Jährlich etwa (Los 1, PLZ 30 / 31):Standardbrief bis 20 g – 1 000 000 StückKompaktbrief bis 50 g – 135 000 StückGroßbrief bis 500 g – 45 000 StückMaxibrief – 350 StückInfopost bis 20 g – 60 000 StückInfopost bis 50 g – 7 000 StückInfopost bis 500 g – 2 400 StückEinschreiben – 700 StückZeitschriften DIN A-4 (quartalsweiser Versand) – 11 000 StückJährlich etwa (Los 2, international und national ohne PLZ 30 / 31)Standardbrief bis 20 g – 260 000 StückKompaktbrief bis 50 g – 34 000 StückGroßbrief bis 500 g – 11 000 StückMaxibrief – 100 StückInfopost bis 20 g – 15 000 StückInfopost bis 50 g – 2 000 StückInfopost bis 500 g – 600 StückEinschreiben – 200 StückZeitschriften DIN A-4 (quartalsweiser Versand) – 2 700 StückEine Abnahmegarantie ist hiermit nicht verbunden.
Jährlich etwa (Los 1, PLZ 30 / 31):Standardbrief bis 20 g – 1 000 000 StückKompaktbrief bis 50 g – 135 000 StückGroßbrief bis 500 g – 45 000 StückMaxibrief – 350 StückInfopost bis 20 g – 60 000 StückInfopost bis 50 g – 7 000 StückInfopost bis 500 g – 2 400 StückEinschreiben – 700 StückZeitschriften DIN A-4 (quartalsweiser Versand) – 11 000 StückJährlich etwa (Los 2, international und national ohne PLZ 30 / 31)Standardbrief bis 20 g – 260 000 StückKompaktbrief bis 50 g – 34 000 StückGroßbrief bis 500 g – 11 000 StückMaxibrief – 100 StückInfopost bis 20 g – 15 000 StückInfopost bis 50 g – 2 000 StückInfopost bis 500 g – 600 StückEinschreiben – 200 StückZeitschriften DIN A-4 (quartalsweiser Versand) – 2 700 StückEine Abnahmegarantie ist hiermit nicht verbunden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Briefpostdienste📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtwerke Hannover AG
Postanschrift: Ihmeplatz 2
Postleitzahl: 30449
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.enercity.de🌏
E-Mail: vs@mek-law.de📧
Fax: +49 69-97052899 📠
Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um einen Teilnahmewettbewerb nach der Sektorenverordnung.
Zur Abgabe eines Teilnahmeantrags sind zwingend die Formblätter zu verwenden, die vom Auftraggeber gestellt werden. Diese können bei unter Ziff. I genannter Kontaktstelle bis zum 12.2.2016 12:00 Uhr abgefordert werden. Die Abforderung der für einen Teilnahmeantrag notwendigen Unterlagen kann nur per E-Mail unter folgender Adresse erfolgen: vs@mek-law.de. Die Versendung der Unterlagen erfolgt ebenfalls per E-Mail.
Bewerberfragen können nur per E-Mail oder Fax gestellt werden. Bewerberfragen, die nach dem 12.2.2016 eingehen, werden nicht mehr beantwortet.
Der Teilnahmeantrag ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen rechtzeitig (vgl. Ziffer IV.3.4)), verschlossen und unterschrieben bei der unter Ziff. I genannte Kontaktstelle einzureichen. Der Umschlag ist deutlich mit den Worten „Teilnahmeantrag Postdienstleistungen – Nicht öffnen.“ zu kennzeichnen.
Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige Teilnahmeanträge vom weiteren Verfahren auszuschließen oder einmalig nachzufordern.
Die vollständigen Teilnahmeanträge werden auf die Erfüllung der geforderten Nachweise geprüft. Sind hiernach mehr als 3 Unternehmen bezogen auf das jeweilige Los für das weitere Verfahren geeignet, wird der Auftraggeber eine Rangfolge der geeigneten Bewerber erstellen. Diese Rangfolge erfolgt nach der Vergleichbarkeit der Referenzprojekte, wobei maximal 6 Referenzen je Los gewertet werden. Nur die ersten 3 Bewerber dieser Rangfolge bezogen auf das jeweilige Los werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Die übrigen Bewerber scheiden aus dem weiteren Verfahren aus.
Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um einen Teilnahmewettbewerb nach der Sektorenverordnung.
Zur Abgabe eines Teilnahmeantrags sind zwingend die Formblätter zu verwenden, die vom Auftraggeber gestellt werden. Diese können bei unter Ziff. I genannter Kontaktstelle bis zum 12.2.2016 12:00 Uhr abgefordert werden. Die Abforderung der für einen Teilnahmeantrag notwendigen Unterlagen kann nur per E-Mail unter folgender Adresse erfolgen: vs@mek-law.de. Die Versendung der Unterlagen erfolgt ebenfalls per E-Mail.
Bewerberfragen können nur per E-Mail oder Fax gestellt werden. Bewerberfragen, die nach dem 12.2.2016 eingehen, werden nicht mehr beantwortet.
Der Teilnahmeantrag ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen rechtzeitig (vgl. Ziffer IV.3.4)), verschlossen und unterschrieben bei der unter Ziff. I genannte Kontaktstelle einzureichen. Der Umschlag ist deutlich mit den Worten „Teilnahmeantrag Postdienstleistungen – Nicht öffnen.“ zu kennzeichnen.
Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige Teilnahmeanträge vom weiteren Verfahren auszuschließen oder einmalig nachzufordern.
Die vollständigen Teilnahmeanträge werden auf die Erfüllung der geforderten Nachweise geprüft. Sind hiernach mehr als 3 Unternehmen bezogen auf das jeweilige Los für das weitere Verfahren geeignet, wird der Auftraggeber eine Rangfolge der geeigneten Bewerber erstellen. Diese Rangfolge erfolgt nach der Vergleichbarkeit der Referenzprojekte, wobei maximal 6 Referenzen je Los gewertet werden. Nur die ersten 3 Bewerber dieser Rangfolge bezogen auf das jeweilige Los werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Die übrigen Bewerber scheiden aus dem weiteren Verfahren aus.
Objekt Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 4
Kurze Beschreibung:
Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Briefpost und Einschreiben. Es wird hierbei davon ausgegangen, dass sich die Bieter/Bietergemeinschaften im Rahmen der Briefbeförderung bei Teilleistungen der Dienste der Deutschen Post AG gemäß § 11 Abs. 1 iVm. § 28 Abs. 1 PostG bedienen. Dies ist ausdrücklich zugelassen, aber nicht zwingend erforderlich. Für diese Teilleistungen finden entgegen der Regelungen der Vergabeunterlagen der Auftraggeberin die AGB der Deutschen Post AG Anwendung. Bei Vertragsabschluss sind diese Teilleistungsverträge vorzulegen.
Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Briefpost und Einschreiben. Es wird hierbei davon ausgegangen, dass sich die Bieter/Bietergemeinschaften im Rahmen der Briefbeförderung bei Teilleistungen der Dienste der Deutschen Post AG gemäß § 11 Abs. 1 iVm. § 28 Abs. 1 PostG bedienen. Dies ist ausdrücklich zugelassen, aber nicht zwingend erforderlich. Für diese Teilleistungen finden entgegen der Regelungen der Vergabeunterlagen der Auftraggeberin die AGB der Deutschen Post AG Anwendung. Bei Vertragsabschluss sind diese Teilleistungsverträge vorzulegen.
Voraussichtlicher Vertragsbeginn: 1.5.2016
Die Postgegenstände sind vom Auftragnehmer in dessen Räumlichkeiten zu frankieren.
Die Herstellung und Verwendung eines Klischees ist ebenfalls anzubieten.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Briefen und Einschreiben im PLZ-Bereich 30 / 31
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Briefen und Einschreiben national und international (außer PLZ-Bereich 30 / 31)
Menge oder Umfang:
Jährlich etwa (Los 1, PLZ 30 / 31):
Standardbrief bis 20 g – 1 000 000 Stück
Kompaktbrief bis 50 g – 135 000 Stück
Großbrief bis 500 g – 45 000 Stück
Maxibrief – 350 Stück
Infopost bis 20 g – 60 000 Stück
Infopost bis 50 g – 7 000 Stück
Infopost bis 500 g – 2 400 Stück
Einschreiben – 700 Stück
Zeitschriften DIN A-4 (quartalsweiser Versand) – 11 000 Stück
Jährlich etwa (Los 2, international und national ohne PLZ 30 / 31)
Standardbrief bis 20 g – 260 000 Stück
Kompaktbrief bis 50 g – 34 000 Stück
Großbrief bis 500 g – 11 000 Stück
Maxibrief – 100 Stück
Infopost bis 20 g – 15 000 Stück
Infopost bis 50 g – 2 000 Stück
Infopost bis 500 g – 600 Stück
Einschreiben – 200 Stück
Zeitschriften DIN A-4 (quartalsweiser Versand) – 2 700 Stück
Eine Abnahmegarantie ist hiermit nicht verbunden.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 24 Monate
Dauer: 24 Monate
Referenznummer: 10408431
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die unter III.2.1)-III.2.3) verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der zur Erstellung eines Teilnahmeantrages zur Verfügung gestellten Formblätter zu erbringen.
Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
Der/die Bewerber/Bewerbergemeinschaft kann sich bei der Erfüllung der Eignungsanforderungen gemäß Zif. III.2.2) und III.2.3) der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Soweit die Bewerber/Bewerbergemeinschaften zum Nachweis der eigenen Eignung auf andere Unternehmen verweisen, müssen sie diese anderen Unternehmen bereits im Teilnahmeantrag mit Name und Anschrift benennen. Außerdem ist auf den jeweiligen Formblättern für die Eignungsnachweise im Einzelnen deutlich zu machen, welche Angaben von diesem/diesen anderen Unternehmen stammen. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften müssen in diesem Fall außerdem nachweisen, dass sie auf die Mittel des/der anderen Unternehmen tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der anderen Unternehmen(s), in welcher diese(s) sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den/die betreffende(n) Bewerber/Bewerbergemeinschaft(en) gegenüber diesem/n unwiderruflich verpflichtet/n, die erforderlichen Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist im Fall der Eignungsleihe mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Der/die Bewerber/Bewerbergemeinschaft kann sich bei der Erfüllung der Eignungsanforderungen gemäß Zif. III.2.2) und III.2.3) der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Soweit die Bewerber/Bewerbergemeinschaften zum Nachweis der eigenen Eignung auf andere Unternehmen verweisen, müssen sie diese anderen Unternehmen bereits im Teilnahmeantrag mit Name und Anschrift benennen. Außerdem ist auf den jeweiligen Formblättern für die Eignungsnachweise im Einzelnen deutlich zu machen, welche Angaben von diesem/diesen anderen Unternehmen stammen. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften müssen in diesem Fall außerdem nachweisen, dass sie auf die Mittel des/der anderen Unternehmen tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der anderen Unternehmen(s), in welcher diese(s) sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den/die betreffende(n) Bewerber/Bewerbergemeinschaft(en) gegenüber diesem/n unwiderruflich verpflichtet/n, die erforderlichen Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist im Fall der Eignungsleihe mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Ist beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, ohne dass sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft,
müssen die Bewerber/Bewerbergemeinschaften in ihrem Teilnahmeantrag die Art und den Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben und die Nachunternehmer namentlich und mit Anschrift benennen. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften müssen außerdem nachweisen, dass sie auf die Mittel des/der Nachunternehmer(s) tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der Nachunternehmer(s), in welcher dieser sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den/die betreffende(n) Bewerber/Bewerbergemeinschaft(en) gegenüber diesem/n unwiderruflich verpflichtet, seine Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist in diesem Fall (im Gegensatz zum Fall der Eignungsleihe) erst auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
müssen die Bewerber/Bewerbergemeinschaften in ihrem Teilnahmeantrag die Art und den Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben und die Nachunternehmer namentlich und mit Anschrift benennen. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften müssen außerdem nachweisen, dass sie auf die Mittel des/der Nachunternehmer(s) tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der Nachunternehmer(s), in welcher dieser sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den/die betreffende(n) Bewerber/Bewerbergemeinschaft(en) gegenüber diesem/n unwiderruflich verpflichtet, seine Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist in diesem Fall (im Gegensatz zum Fall der Eignungsleihe) erst auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bewerber vor Zuschlagserteilung unter Fristsetzung von sämtlichen Nachunternehmern darüber hinaus die Erklärungen nach Ziff. III.2.1.) 1.) bis 3.) (siehe nachfolgend) sowie einen Versicherungsnachweis nach III.1.1.) anfordern. Werden diese Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bewerber vor Zuschlagserteilung unter Fristsetzung von sämtlichen Nachunternehmern darüber hinaus die Erklärungen nach Ziff. III.2.1.) 1.) bis 3.) (siehe nachfolgend) sowie einen Versicherungsnachweis nach III.1.1.) anfordern. Werden diese Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Hinweis zur Teilleistungserbringung im Rahmen der Briefbeförderung durch die Deutsche Post AG: Teilleistungen, bei denen es sich um Briefbeförderungsdienstleistungen der Deutschen Post AG gemäß §11 Abs. 1 iVm. § 28 Abs. I PostG handelt, die im Rahmen der Auftragsabwicklung erbracht werden, sind keine Nachunternehmerleistungen.
Hinweis zur Teilleistungserbringung im Rahmen der Briefbeförderung durch die Deutsche Post AG: Teilleistungen, bei denen es sich um Briefbeförderungsdienstleistungen der Deutschen Post AG gemäß §11 Abs. 1 iVm. § 28 Abs. I PostG handelt, die im Rahmen der Auftragsabwicklung erbracht werden, sind keine Nachunternehmerleistungen.
Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerber/Bewerbergemeinschaften einzureichen:
1) Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigungen zum Nachweis der ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung/- ummeldung bzw. Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bewerbers /jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft. Der Auszug aus dem Handelsregister/vergleichbare Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 6 Monate sein;
1) Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigungen zum Nachweis der ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung/- ummeldung bzw. Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bewerbers /jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft. Der Auszug aus dem Handelsregister/vergleichbare Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 6 Monate sein;
2) Erklärungen, dass kein Ausschlussgründe nach § 21 Abs. 1 und 4 SektVO vorliegen;
3) Erklärung, dass kein Lizenzentziehungsverfahren bei der BNetzA eingeleitet ist;
4) Lizenz für die gewerbsmäßige Beförderung der Briefsendungen gemäß § 5 Postgesetz in Kopie
5) Angabe der von der Deutschen Post AG gemäß § 11 Abs. 1 iVm. § 28 Abs. l PostG auszuführenden Briefbeförderungsleistungen nach Leistungsart, -umfang und -gebiet
6) Eigenerklärung, dass die Vorgaben des §§ 4 und 5 Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz sowie die Vorgaben des MiLoG eingehalten werden
7) ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung
8) ggf. Nachunternehmererklärung
9) ggf. Nachunternehmerverpflichtungserklärung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers/ der einzelnen Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft und den Umsatz für den zu vergebenden Leistungen entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
2) Erklärung des Bewerbers/ der einzelnen Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft über die Anzahl des Gesamtpersonals der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre und die Anzahl der Mitarbeiter, die in den letzten 3 Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen eingesetzt worden sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2) Erklärung des Bewerbers/ der einzelnen Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft über die Anzahl des Gesamtpersonals der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre und die Anzahl der Mitarbeiter, die in den letzten 3 Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen eingesetzt worden sind.
3) Nachweis einer Haftpflichtversicherung gemäß III.1.1.) Der Nachweis ist entweder durch eine Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen zu erbringen, oder durch eine Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitzustellen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3) Nachweis einer Haftpflichtversicherung gemäß III.1.1.) Der Nachweis ist entweder durch eine Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen zu erbringen, oder durch eine Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitzustellen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Vergleichbare Referenzprojekte (die am
ehesten der Größenordnung dieser Ausschreibung entsprechen) innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre unter Angabe des Projektumfangs (eingesetztes Personal und Rechnungswert), Ausführungszeiten und Angabe des Auftraggebers mit Ansprechpartner nebst Telefonnummer.
ehesten der Größenordnung dieser Ausschreibung entsprechen) innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre unter Angabe des Projektumfangs (eingesetztes Personal und Rechnungswert), Ausführungszeiten und Angabe des Auftraggebers mit Ansprechpartner nebst Telefonnummer.
2) Benennung des vorgesehenen Projektleiters und des vorgesehenen Stellvertreters mit Kurzlebenslauf.
Es gelten die folgenden Mindestanforderungen:
zu 1) mindestens 3 Referenzprojekte mit vergleichbarer Größenordnung
zu 2) Aus den Kurzlebensläufen für den vorgesehenen Projektleiter und den vorgesehenen Stellvertreter muss jeweils mindestens Folgendes hervorgehen: gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (bei Nicht- Muttersprachlem nachzuweisen durch deutschen Schulabschluss; wenn nicht vorhanden: Nachweis
zu 2) Aus den Kurzlebensläufen für den vorgesehenen Projektleiter und den vorgesehenen Stellvertreter muss jeweils mindestens Folgendes hervorgehen: gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (bei Nicht- Muttersprachlem nachzuweisen durch deutschen Schulabschluss; wenn nicht vorhanden: Nachweis
der Sprachkenntnis Niveau B2 des europäischen Referenzrahmens;
mindestens 2 Jahre Berufserfahrung in dieser Funktion.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens
— 2 000 000 EUR für Personenschäden;
— 500 000 EUR für Sachschäden;
— 100 000 EUR für Vermögensschäden.
Die Höchstleistung je Versicherungsjahr darf 4 000 000 EUR nicht unterschreiten.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen gemäß § 1 GWB getroffen wird.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 24
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Dr. Thomas Mösinger
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131/15-2943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 101a und 107 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 101a und 107 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Quelle: OJS 2016/S 008-010663 (2016-01-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-05-25) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge