Postdienstleistungen für die Freie und Hansestadt Hamburg

Freie und Hansestadt Hamburg

Interne und externe Beförderung von Postsendungen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-01-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-11-24.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-11-24 Auftragsbekanntmachung
2016-12-19 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2016-11-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Post- und Fernmeldedienste
Kurze Beschreibung: Interne und externe Beförderung von Postsendungen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Post- und Fernmeldedienste 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Briefpostdienste 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freie und Hansestadt Hamburg
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Postleitzahl: 20354
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.hamburg.de/ausschreibungen.de 🌏
E-Mail: ausschreibungen@fb.hamburg.de 📧
Telefon: +49 40428232731 📞
Fax: +49 40428231364 📠
URL der Dokumente: http://www.hamburg.de/ausschreibungen 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-11-24 📅
Einreichungsfrist: 2017-01-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-11-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 230-419234
ABl. S-Ausgabe: 230
Zusätzliche Informationen
Allgemeine Erläuterungen zu den Eignungsnachweisen: (1) Aktuell: Aktuell bedeutet nicht älter als 6 Monate rückgerechnet vom Datum des Ablaufs der Angebotsfrist. Gültig: Gültig bedeutet Wirksamkeit mindestens noch zu Beginn des Leistungszeitraums. (2) Drittbescheinigung: Falls ein Bieter nicht wie gefordert eine Drittbescheinigung, z. B. einen Registereintrag, vorweisen kann, ist eine vergleichbare Drittbescheinigung vorzulegen und die Vergleichbarkeit durch entsprechende Erläuterung nachzuweisen. Es genügt jeweils die Ablichtung einer Drittbescheinigung. (3) Ausländische Bieter: Diese haben grundsätzlich die geforderten Erklärungen/ Nachweise auf Deutsch bzw. in amtlich beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Sollte eine Erklärung/ein Nachweis gänzlich nicht geführt werden können, ist dies zu begründen, eine vergleichbare Erklärung/ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen und – auf Deutsch – zu erläutern, warum die Vergleichbarkeit besteht. (4) Bietergemeinschaften (nachfolgend BG): BG haben mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete und vollständig ausgefüllte BG-erklärung unter Verwendung des den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatts abzugeben. Insbesondere der Aspekt der Übereinstimmung der Bildung der BG mit dem Kartellrecht (in der Angebotsaufforderung erläutert) ist zu beachten. Jedes Mitglied der BG hat die unter Ziffer III.1.1) bis IIII.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Für die Erklärungen und Nachweise unter Ziffer III.1.1c) und Ziffer III.1.3)a) gilt dies eingeschränkt, falls die BG eine Aufgabenteilung vorsieht und insofern z. B. bestimmte Referenzen nur von einem Bietergemeinschaftsmitglied vorgelegt werden können; eine gegebenenfalls eingeschränkte Vorlage von Erklärungen und Nachweisen ist von der BG erschöpfend in einer Anlage zur Bietergemeinschaftserklärung zur erläutern. Für BG gelten im Übrigen die gleichen Regeln wie für Bieter. (5) Andere Unternehmen: Bieter können sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Dann muss der Bieter mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung unter Verwendung des den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatts des anderen Unternehmens (Eignungsverleiher) vorlegen, wonach es im Auftragsfall für den Bieter eine konkret definierte Teilleistung erbringen wird. In einem anderen den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatt sind all die Unternehmen zusammengefasst vom Bieter aufzuführen, welche die Eignung an den Bieter verleihen und später an der Leistungsausführung teilnehmen (Eignungsverleiher und Nachunternehmer), samt Definition der betreffenden Teilleistung. In diesem Formblatt sind auch solche anderen Unternehmen, die der Bieter einzig und im Übrigen für die Leistungsausführung vorsehen möchte (Nachunternehmen), aufzuführen, soweit sie für die externe Zustellung der Briefpostsendungen in den Leitregionen bzw. für die Transporte zwischen den Stellen der Freien und Hansestadt Hamburg zuständig sind (betrifft nur die erste Nachunternehmerebene, d. h. die avisierten Vertragspartner des Bieters). Für das die Eignung verleihende Unternehmen sind überdies die Nachweise gemäß Ziffer III.1.1)(b), (c) und Ziffer III.1.3)(a) vorzulegen. Wenn und soweit als anderes Unternehmen für die externe Zustellung der Briefpostsendungen die Deutsche Post AG vorgesehen wird, gerade wenn der Bieter ein Konsolidierungsunternehmen ist, dann entfällt die Pflicht zur Vorlage einer Verpflichtungserklärung sowie der zuletzt genannten Nachweise. (6) Die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) wird nicht akzeptiert, da es sich bei der nachgefragten Leistung insgesamt um eine besondere Dienstleistung handelt (vgl. § 130 GWB i. V. m. Anhang XIV Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates i. V. m. § 110 Abs. 1 Nr. 2 GWB i. V. m. § 65 Abs. 4 VgV). (7) Die Angaben werden ggf. von der Auftraggeberin durch eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung (GewO) überprüft.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die nachgefragte Postdienstleistung umfasst sowohl die Vorbereitung und finale Zustellung von externen Briefpostsendungen als auch den behördeninternen Postaustausch und -umschlag der Freien und Hansestadt Hamburg. Dabei geht es um aktuell etwa 20 500 000 externe Briefpostsendungen pro Jahr und etwa 1 800 000 interne Postsendungen pro Jahr. Derzeit 526 Poststellen sind mindestens einmal täglich anzufahren. All dies entspricht dem derzeitigen Ablauf des Postverkehrs der Freien und Hansestadt Hamburg.
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Zusätzliche Angaben zur Transparenz und Wirksamkeit des Vertrags
(1) Die Auftraggeberin ist nach § 3 Abs. 1 Nr. 8, § 10 Abs. 3 des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG) verpflichtet, die im Rahmen der Auftragsdurchführung erstellten Gutachten und Studien im Informationsregister zu veröffentlichen und jedermann unentgeltlich zu jedweder freien Nutzung, Weiterverwendung und Verbreitung sowohl für nicht-kommerzielle als auch kommerzielle Zwecke zu überlassen.
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(2) Der Vertrag wird in Umsetzung des § 10 Abs. 2 HmbTG erst nach Ablauf eines Monats nach dem Zeitpunkt der Veröffentlichung im Informationsregister wirksam. Die Auftraggeberin kann innerhalb dieser Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten.
Dauer: 72 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Zweifach um ein Jahr nach Option der Auftraggeberin.
Beschreibung der Optionen: Verlängerung zweifach um ein Jahr nach Option der Auftraggeberin.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Siehe hierzu die allgemeinen Erläuterungen unter Ziffer VI.3)
(a) Anschreiben mit Unternehmensdarstellung und Umsatzangaben (siehe Ziffer III.1.2)(a);
(b) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit unter Verwendung des den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatts;
(c) Eigenerklärung zur Nichtanwendung der „Scientology“-Technologie von L. Ron Hubbard unter Verwendung des den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatts;
(d) Eigenerklärung zur Tariftreue und zum Mindestlohn unter Verwendung des den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatts;
(e) Aktueller Handelsregisterauszug;
(f) Lizenz nach dem PostG.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(a) Angabe der Gesamtumsätze sowie der Umsätze mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (im Anschreiben anzugeben, siehe Ziffer III.1.1)(a)
(b) Aktuelle Bescheinigung einer Geschäftsbank über die wirtschaftlichen Verhältnisse (z. B. Dauer der Geschäftsbeziehung), zur Kreditwürdigkeit (z. B. erkennbare Überschuldung) und zur Zahlungsfähigkeit (z. B. Angabe von Krediten)
(c) Aktuelle Bescheinigung einer Versicherung über die Existenz einer Betriebshaftpflichtversicherung mit folgender Mindestdeckung: 3 000 000 EUR pro Schadenfall (2-fach maximiert pro Jahr) für Sach-, Personen und Vermögensschäden; ersatzweise (vom Bieter zu begründen) eine aktuelle Bescheinigung der Versicherung, dass eine derartiger Versicherungsschutz im Auftragsfall für den Bieter bestehen wird.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien Siehe hierzu die allgemeinen Erläuterungen unter Ziffer VI.3) Bekanntmachung.
(a) Referenzangaben vergleichbarer abgeschlossener und laufender Leistungen aus den letzten 3 Jahren mit Angabe des Auftraggebers (Name, Anschrift; zugleich Name und Position eines konkret befugten Ansprechpartners samt dessen Telefonnummer und E-Mail-Adresse), Leistung, Leistungsumfang, Leistungs- und Vertragslaufzeit unter Verwendung des den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatts.
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(b) Aktueller Nachweis zum Qualitätsmanagement (firmenexterne Zertifizierung): Kopie eines von einem akkreditierten Zertifizierer ausgestellten, gültigen Zertifikats über ein ständig überwachtes System der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements (z. B. DIN EN ISO 9001:2015 oder gleichwertig).
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(c) Aktueller Nachweis zum Umweltmanagement (firmenexterne Zertifizierung): Kopie eines von einem akkreditiertem Zertfizierer ausgestellten, gültigen Zertifikats über ein Umweltmanagementsystem (z. B. basierend auf EMAS, DIN EN ISO 14001:2015 oder gleichwertig).
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Verfahren
Begründung für die Rahmenvereinbarung:
Insgesamt liegt eine besondere Dienstleistung vor (vgl. § 130 GWB, Anhang XIV Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates, § 110 Abs. 2 Nr. 1 GWB). Daher beträgt die Regellaufzeit 6 Jahre. Wegen Komplexität und Umfang der Leistung, welche besondere Investitionen des Auftragsnehmers erfordert, ist eine Verlängerung der Regellaufzeit durch 2 Verlängerungsoptionen angemessen.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-04-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-01-13 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Ort des Eröffnungstermins: Die Öffnung der Angebote findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Finanzbehörde, Zimmer 100
Dokumente URL: http://www.hamburg.de/ausschreibungen 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Allgemeine Erläuterungen zu den Eignungsnachweisen:
(1) Aktuell: Aktuell bedeutet nicht älter als 6 Monate rückgerechnet vom Datum des Ablaufs der Angebotsfrist. Gültig: Gültig bedeutet Wirksamkeit mindestens noch zu Beginn des Leistungszeitraums.
(2) Drittbescheinigung: Falls ein Bieter nicht wie gefordert eine Drittbescheinigung, z. B. einen Registereintrag, vorweisen kann, ist eine vergleichbare Drittbescheinigung vorzulegen und die Vergleichbarkeit durch entsprechende Erläuterung nachzuweisen. Es genügt jeweils die Ablichtung einer Drittbescheinigung.
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(3) Ausländische Bieter: Diese haben grundsätzlich die geforderten Erklärungen/ Nachweise auf Deutsch bzw. in amtlich beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Sollte eine Erklärung/ein Nachweis gänzlich nicht geführt werden können, ist dies zu begründen, eine vergleichbare Erklärung/ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen und – auf Deutsch – zu erläutern, warum die Vergleichbarkeit besteht.
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(4) Bietergemeinschaften (nachfolgend BG): BG haben mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete und vollständig ausgefüllte BG-erklärung unter Verwendung des den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatts abzugeben. Insbesondere der Aspekt der Übereinstimmung der Bildung der BG mit dem Kartellrecht (in der Angebotsaufforderung erläutert) ist zu beachten. Jedes Mitglied der BG hat die unter Ziffer III.1.1) bis IIII.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Für die Erklärungen und Nachweise unter Ziffer III.1.1c) und Ziffer III.1.3)a) gilt dies eingeschränkt, falls die BG eine Aufgabenteilung vorsieht und insofern z. B. bestimmte Referenzen nur von einem Bietergemeinschaftsmitglied vorgelegt werden können; eine gegebenenfalls eingeschränkte Vorlage von Erklärungen und Nachweisen ist von der BG erschöpfend in einer Anlage zur Bietergemeinschaftserklärung zur erläutern. Für BG gelten im Übrigen die gleichen Regeln wie für Bieter.
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(5) Andere Unternehmen: Bieter können sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Dann muss der Bieter mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung unter Verwendung des den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatts des anderen Unternehmens (Eignungsverleiher) vorlegen, wonach es im Auftragsfall für den Bieter eine konkret definierte Teilleistung erbringen wird. In einem anderen den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatt sind all die Unternehmen zusammengefasst vom Bieter aufzuführen, welche die Eignung an den Bieter verleihen und später an der Leistungsausführung teilnehmen (Eignungsverleiher und Nachunternehmer), samt Definition der betreffenden Teilleistung. In diesem Formblatt sind auch solche anderen Unternehmen, die der Bieter einzig und im Übrigen für die Leistungsausführung vorsehen möchte (Nachunternehmen), aufzuführen, soweit sie für die externe Zustellung der Briefpostsendungen in den Leitregionen bzw. für die Transporte zwischen den Stellen der Freien und Hansestadt Hamburg zuständig sind (betrifft nur die erste Nachunternehmerebene, d. h. die avisierten Vertragspartner des Bieters). Für das die Eignung verleihende Unternehmen sind überdies die Nachweise gemäß Ziffer III.1.1)(b), (c) und Ziffer III.1.3)(a) vorzulegen. Wenn und soweit als anderes Unternehmen für die externe Zustellung der Briefpostsendungen die Deutsche Post AG vorgesehen wird, gerade wenn der Bieter ein Konsolidierungsunternehmen ist, dann entfällt die Pflicht zur Vorlage einer Verpflichtungserklärung sowie der zuletzt genannten Nachweise.
Mehr anzeigen
(6) Die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) wird nicht akzeptiert, da es sich bei der nachgefragten Leistung insgesamt um eine besondere Dienstleistung handelt (vgl. § 130 GWB i. V. m. Anhang XIV Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates i. V. m. § 110 Abs. 1 Nr. 2 GWB i. V. m. § 65 Abs. 4 VgV).
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(7) Die Angaben werden ggf. von der Auftraggeberin durch eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung (GewO) überprüft.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428231448 📞
E-Mail: dieter.carmesin@fb.hamburg.de 📧
Fax: +49 40428232020 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag ist auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 230-419234 (2016-11-24)
Ergänzende Angaben (2016-12-19)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-12-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-12-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 246-449967
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 230-419234
ABl. S-Ausgabe: 246
Quelle: OJS 2016/S 246-449967 (2016-12-19)
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