Postdienstleistungen für die Stadtverwaltung Weimar (+ Jobcenter Weimar) für 4 Jahre Gegenstand der Leistung ist die Abholung, Beförderung, Frankierung, Zustellung und Kostenstellenzuordnung (im Los 4 auch die Kuvertierung) von Briefsendungen und briefähnlichen Sendungen einschließlich Päckchen und Paketen (§ 449 Handelsgesetzbuch – HGB -) für die Stadtverwaltung Weimar und das Jobcenter Weimar im gesamten Bundesgebiet. Als alleiniger Auftraggeber gilt die Stadtverwaltung Weimar. Zusätzlich zur Frankierung ist durch den Auftragnehmer ein Freistempelvermerk aufzubringen, der von der Stadtverwaltung Weimar vorgegeben wird. Los 1 – Briefsendungen Los 2 – Zustellungsaufträge Los 3 – Päckchen und Pakete Los 4 – Briefsendungen und Zustellungsaufträge Bußgeldstelle.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-08-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-07-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-07-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Postdienste
Kurze Beschreibung:
Postdienstleistungen für die Stadtverwaltung Weimar (+ Jobcenter Weimar) für 4 Jahre Gegenstand der Leistung ist die Abholung, Beförderung, Frankierung, Zustellung und Kostenstellenzuordnung (im Los 4 auch die Kuvertierung) von Briefsendungen und briefähnlichen Sendungen einschließlich Päckchen und Paketen (§ 449 Handelsgesetzbuch – HGB -) für die Stadtverwaltung Weimar und das Jobcenter Weimar im gesamten Bundesgebiet. Als alleiniger Auftraggeber gilt die Stadtverwaltung Weimar.
Zusätzlich zur Frankierung ist durch den Auftragnehmer ein Freistempelvermerk aufzubringen, der von der Stadtverwaltung Weimar vorgegeben wird.
Los 1 – Briefsendungen Los 2 – Zustellungsaufträge Los 3 – Päckchen und Pakete Los 4 – Briefsendungen und Zustellungsaufträge Bußgeldstelle.
Postdienstleistungen für die Stadtverwaltung Weimar (+ Jobcenter Weimar) für 4 Jahre Gegenstand der Leistung ist die Abholung, Beförderung, Frankierung, Zustellung und Kostenstellenzuordnung (im Los 4 auch die Kuvertierung) von Briefsendungen und briefähnlichen Sendungen einschließlich Päckchen und Paketen (§ 449 Handelsgesetzbuch – HGB -) für die Stadtverwaltung Weimar und das Jobcenter Weimar im gesamten Bundesgebiet. Als alleiniger Auftraggeber gilt die Stadtverwaltung Weimar.
Zusätzlich zur Frankierung ist durch den Auftragnehmer ein Freistempelvermerk aufzubringen, der von der Stadtverwaltung Weimar vorgegeben wird.
Los 1 – Briefsendungen Los 2 – Zustellungsaufträge Los 3 – Päckchen und Pakete Los 4 – Briefsendungen und Zustellungsaufträge Bußgeldstelle.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Postdienste📦
Zusätzlicher CPV-Code: Postdienste📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Weimar, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Weimar, Stadtverwaltung
Postanschrift: Schwanseestraße 17
Postleitzahl: 99423
Postort: Weimar
Kontakt
Internetadresse: http://www.weimar.de🌏
E-Mail: ausschreibung@stadtweimar.de📧
Telefon: +49 3643762309📞
Fax: +49 3643762326 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E32394456🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2016-07-13 📅
Einreichungsfrist: 2016-08-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-07-16 📅
Datum des Beginns: 2017-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 136-245024
ABl. S-Ausgabe: 136
Zusätzliche Informationen
Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Postdienstleistungen für die Stadtverwaltung Weimar (+ Jobcenter Weimar) für 4 Jahre Gegenstand der Leistung ist die Abholung, Beförderung, Frankierung, Zustellung und Kostenstellenzuordnung (im Los 4 auch die Kuvertierung) von Briefsendungen und briefähnlichen Sendungen einschließlich Päckchen und Paketen (§ 449 Handelsgesetzbuch – HGB -) für die Stadtverwaltung Weimar und das Jobcenter Weimar im gesamten Bundesgebiet. Als alleiniger Auftraggeber gilt die Stadtverwaltung Weimar.
Postdienstleistungen für die Stadtverwaltung Weimar (+ Jobcenter Weimar) für 4 Jahre Gegenstand der Leistung ist die Abholung, Beförderung, Frankierung, Zustellung und Kostenstellenzuordnung (im Los 4 auch die Kuvertierung) von Briefsendungen und briefähnlichen Sendungen einschließlich Päckchen und Paketen (§ 449 Handelsgesetzbuch – HGB -) für die Stadtverwaltung Weimar und das Jobcenter Weimar im gesamten Bundesgebiet. Als alleiniger Auftraggeber gilt die Stadtverwaltung Weimar.
Zusätzlich zur Frankierung ist durch den Auftragnehmer ein Freistempelvermerk aufzubringen, der von der Stadtverwaltung Weimar vorgegeben wird.
Los 1 – Briefsendungen Los 2 – Zustellungsaufträge Los 3 – Päckchen und Pakete Los 4 – Briefsendungen und Zustellungsaufträge Bußgeldstelle.
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 4
Bezeichnung des Loses: Postdienstleistungen für die Stadtverwaltung Weimar (+ Jobcenter Weimar)
Losnummer: Los 1 Briefsendungen
Kurze Beschreibung:
Briefsendungen:
Abholung, Beförderung, Frankierung, Zustellung und Kostenstellenzuordnung für die Stadtverwaltung Weimar und das Jobcenter Weimar im gesamten Bundesgebiet.
Losnummer: Los 2 Zustellungsaufträge
Kurze Beschreibung: Zustellungsaufträge:
Losnummer: Los 3 Päckchen und Pakete
Kurze Beschreibung: Päckchen und Pakete:
Losnummer: Los 4 Briefsendungen und Zustellungsaufträge Bußgeldstelle
Kurze Beschreibung:
Briefsendungen und Zustellungsaufträge Bußgeldstelle:
Abholung, Beförderung, Frankierung, Zustellung, Kostenstellenzuordnung und Kuvertierung für die Stadtverwaltung Weimar und das Jobcenter Weimar im gesamten Bundesgebiet.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 99423 Weimar.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind folgende Nachweise gem. § 44 VgV einzureichen:
— Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124)
— Angaben entsprechend den Ergänzenden Vertragsbedingungen gemäß ThürVgG sowie Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen
— Erklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag bei der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- u. Dienstleistungsbereich. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmer präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag bei der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- u. Dienstleistungsbereich. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmer präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot sind folgende Nachweise gem. § 45 VgV einzureichen:
— Eigenerklärung, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde
— Eigenerklärung, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet
— Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung
— Eigenerklärung zur Unbedenklichkeitserklärung des Finanzamtes
— Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben eine Eigenerklärung über den für sie zuständigen
Versicherungsträger vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot sind folgende Nachweise gem. § 46 VgV einzureichen:
für die Lose 1 bis 4:
— Eigenerklärung zur Einhaltung des Datenschutzes gem. § 41 Postgesetz (PostG)
— Eigenerklärung zur Wahrung des Postgeheimnisses gem. § 39 PostG
— Referenzliste: Benennung von jeweils mind. 3 Referenzen pro Los, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre inkl. Angaben zum
Auftraggeber (insbesondere dortiger Ansprechpartner und Telefonnummer) – Nachweis des Vorhandenseins von Kenntnissen, Fertigkeiten und Erfahrungen im Umgang mit den Spezifika des öffentlichen Sektors (u. a.
Bekanntgabe-, Zustellungs- und Datenschutzbestimmungen) und zwar bezogen auf das zum Einsatz kommende Personal – Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter
— detailliertes Logistikkonzept für die zu vergebenden Leistungen je angebotenen Los einschließlich einer ausführlichen Beschreibung des
technologischen Ablaufs von der Übernahme der Sendungen bis zur Rechnungslegung. Dabei müssen die Schwerpunkte wie Qualitätsmanagement, Kundendienst, Frankierung, Zustell- und Ausführungsfristen nachvollziehbar sein.
— Beschreibung der technischen Ausrüstung, z. B. Frankiergeräte, Fahrzeuge
— Preisübersicht aller Versandarten
ergänzend für Los 1:
— Eigenerklärung über das Vorliegen der Lizenz für die gewerbsmäßige Beförderung von Briefsendungen gem. § 5 Abs. 1 PostG
— Eigenerklärung zum Einsatz von festangestellten und sozialversicherungspflichtigen Mitarbeitern für Zustellleistungen
ergänzend für Los 2 und Los 4:
— Eigenerklärung zur Preisgenehmigung der Regulierungsbehörde (§ 44 PostG)
— Eigenerklärung über das Vorliegen der Lizenz für die gewerbsmäßige Beförderung von Briefsendungen gem. § 5 Abs. 1 PostG und/oder
Lizenz für die Zustellung von Zustellungsaufträgen.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-11-25 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-08-23 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Stadtverwaltung Weimar, Abt. Bauverwaltung, Haus 2, Zimmer 424 99423 Weimar, Schwanseestraße 17.
Zusätzliche Informationen: Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein.
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Stadtverwaltung Weimar, Dezernat Ordnung, Recht und Bauen, Abt. Bauverwaltung, Haus 2, Zimmer 424
Internetadresse: www.weimar.de🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E32394456🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Eine elektronische Angebotsabgabe ist nicht zugelassen.
Die Rüge wegen eines Verstoßes des Auftraggebers gegen Vergabevorschriften ist innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen i.S. d. § 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB zu erheben. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Rüge wegen eines Verstoßes des Auftraggebers gegen Vergabevorschriften ist innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen i.S. d. § 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB zu erheben. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB).
Erhält der Antragsteller eine Mitteilung des Auftraggebers, dass dieser einer Rüge nicht abhelfen will, so ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers über die Nichtabhilfe zulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Erhält der Antragsteller eine Mitteilung des Auftraggebers, dass dieser einer Rüge nicht abhelfen will, so ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers über die Nichtabhilfe zulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Weimar, Stadtverwaltung, Abt. Bauverwaltung
Postanschrift: Schwanseestraße 17
Telefon: +49 3643762309📞
E-Mail: ausschreibung@stadtweimar.de📧
Fax: +49 3643762326 📠
Quelle: OJS 2016/S 136-245024 (2016-07-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-01-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Postdienstleistungen für die Stadtverwaltung Weimar (+ Jobcenter Weimar) für 4 Jahre Gegenstand der Leistung ist die Abholung, Beförderung, Frankierung, Zustellung und Kostenstellenzuordnung (im Los 4 auch die Kuvertierung) von Briefsendungen und briefähnlichen Sendungen einschließlich Päckchen und Paketen (§ 449 Handelsgesetzbuch – HGB -) für die Stadtverwaltung Weimar und das Jobcenter Weimar im gesamten Bundesgebiet. Als alleiniger Auftraggeber gilt die Stadtverwaltung Weimar.
Zusätzlich zur Frankierung ist durch den Auftragnehmer ein Freistempelvermerk aufzubringen, der von der Stadtverwaltung Weimar vorgegeben wird.
Los 1 – Briefsendungen, Los 2 – Zustellungsaufträg,e Los 3 – Päckchen und Pakete, Los 4 – Briefsendungen und Zustellungsaufträge Bußgeldstelle.
Postdienstleistungen für die Stadtverwaltung Weimar (+ Jobcenter Weimar) für 4 Jahre Gegenstand der Leistung ist die Abholung, Beförderung, Frankierung, Zustellung und Kostenstellenzuordnung (im Los 4 auch die Kuvertierung) von Briefsendungen und briefähnlichen Sendungen einschließlich Päckchen und Paketen (§ 449 Handelsgesetzbuch – HGB -) für die Stadtverwaltung Weimar und das Jobcenter Weimar im gesamten Bundesgebiet. Als alleiniger Auftraggeber gilt die Stadtverwaltung Weimar.
Zusätzlich zur Frankierung ist durch den Auftragnehmer ein Freistempelvermerk aufzubringen, der von der Stadtverwaltung Weimar vorgegeben wird.
Los 1 – Briefsendungen, Los 2 – Zustellungsaufträg,e Los 3 – Päckchen und Pakete, Los 4 – Briefsendungen und Zustellungsaufträge Bußgeldstelle.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Los 1 – Briefsendungen, Los 2 – Zustellungsaufträg,e Los 3 – Päckchen und Pakete, Los 4 – Briefsendungen und Zustellungsaufträge Bußgeldstelle.
Losnummer: 1 Briefsendungen
2 Zustellungsaufträge
3 Päckchen und Pakete
4 Briefsendungen und Zustellungsaufträge Bußgeldstelle
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-12-09 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Rüge wegen eines Verstoßes des Auftraggebers gegen Vergabevorschriften ist innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen i. S. d. § 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB zu erheben. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Rüge wegen eines Verstoßes des Auftraggebers gegen Vergabevorschriften ist innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen i. S. d. § 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB zu erheben. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB).