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— Angabe (Eigenerklärung) der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen und die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.
Unter Fachkräfte Qualitätskontrolle fallen folgende Tätigkeitsbezeichnungen: Qualitätsmanager/Leiter der Qualitätskontrolle, Mitarbeiter/Sachbearbeiter Qualität(skontrolle), oder vergleichbare.
Als Nachweis der Qualifikation (als Eigenerklärung) muss die Fachkraft über folgende oder vergleichbare Ausbildung verfügen:
Ausbildung mit Fachhochschulabschluss als Verwaltungs- und Betriebswirte bzw. Postverkehrsfachmann mit anschließenden speziellen Ausbildungen bzgl. Qualitätsschwerpunkte oder vergleichbares.
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