PPK Verwertung Landkreis Emsland

Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Emsland

Los 1: Transport und Verwertung der kommunalen Altpapiermengen aus dem Landkreis Emsland (50 % der Gesamtmenge);
Los 2: Transport und Verwertung der kommunalen Altpapiermengen aus dem Landkreis Emsland (50 % der Gesamtmenge).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-07-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-05-31.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-05-31 Auftragsbekanntmachung
2016-11-30 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-05-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Referenznummer: ALE-VgV-05/2016
Kurze Beschreibung:
Los 1: Transport und Verwertung der kommunalen Altpapiermengen aus dem Landkreis Emsland (50 % der Gesamtmenge); Los 2: Transport und Verwertung der kommunalen Altpapiermengen aus dem Landkreis Emsland (50 % der Gesamtmenge).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Transport von Haushaltsabfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Emsland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Emsland
Postanschrift: Ordeniederung 1
Postleitzahl: 49716
Postort: Meppen
Kontakt
Internetadresse: https://www.emsland.de 🌏
E-Mail: walter.thormann@awb-emsland.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP4YHJYRTM%22 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-05-31 📅
Einreichungsfrist: 2016-07-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-06-04 📅
Datum des Beginns: 2017-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 107-190394
ABl. S-Ausgabe: 107
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHJYRTM.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Los 1: Transport und Verwertung der kommunalen Altpapiermengen aus dem Landkreis Emsland (50 % der Gesamtmenge);
Los 2: Transport und Verwertung der kommunalen Altpapiermengen aus dem Landkreis Emsland (50 % der Gesamtmenge).
Bezeichnung des Loses: Los 1: Transport und Verwertung der kommunalen Altpapiermengen aus dem Landkreis
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Transport der kommunalen Altpapiermengen von der vom Auftraggeber bestimmten Übergabestelle und ggf. Sortierung sowie Verwertung von jeweils 50 % der Gesamtmenge.
Verwertungsmenge Los 1: ca. 8 150 Mg/a.
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Vertragslaufzeit beträgt 3,5 Jahre mit einer einmaligen Verlängerungsoption zugunsten des Auftraggebers um 1,5 Jahre.
Bezeichnung des Loses: Los 2: Transport und Verwertung der kommunalen Altpapiermengen aus dem Landkreis
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Transport der kommunalen Altpapiermengen von der vom Auftraggeber bestimmten Übergabestelle und ggf. Sortierung sowie Verwertung von jeweils 50 % der Gesamtmenge. Verwertungsmenge Los 2: ca. 8 150 Mg/a.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen.
Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach – sei es als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bieter/Bietergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. als Nachunternehmer vorgesehen ist, führen.
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Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). In diesem Fall ist der Vergabestelle mit Einreichung des Angebots nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem beispielsweise die diesbezüglichen verpflichtenden Zusagen der Unternehmen vorgelegt werden. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für diese Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegt ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vor, so ist das Unternehmen auf Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegt ein Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor, kann die Vergabestelle den Bieter auffordern, das Unternehmen innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
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Mit dem Angebot einzureichen sind:
— Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister (bei GmbH & Co. KG auch von der Komplementär-GmbH),
— Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB nicht vorliegen,
— Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
— Eigenerklärung zu § 19 Mindestlohngesetz (MiLOG),
— Erklärung zur Tariftreue und zum Mindestentgelt nach § 4 und § 5 des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVerG).
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. nicht den Anforderungen entsprechende Erklärungen und Nachweise entsprechend den im Leitfaden beschriebenen Vorgaben von den Bietern nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
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Nach Ablauf der Angebotsfrist hat der Bieter zudem auf Verlangen der Vergabestelle unter Fristsetzung folgende Nachweise beizubringen:
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und der Sozialversicherungsträger bei dem die Mehrheit der Arbeitnehmer versichert ist,
— Polizeiliche Führungszeugnisse aller Geschäftsführer/ Vorstandsmitglieder (bei GmbH & Co. KG der Geschäftsführer der Komplementär- GmbH; falls kein Geschäftsführer bestellt ist, aller Inhaber) sowie ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister (das Unternehmen betreffend),
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— Gewerbeanmeldung,
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister (das Unternehmen betreffend).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot einzureichen sind:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags sowie des Anteils der Eigenleistungen, jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. nicht den Anforderungen entsprechende Erklärungen und Nachweise entsprechend den im Leitfaden beschriebenen Vorgaben von den Bietern nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
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Nach Ablauf der Angebotsfrist hat der Bieter zudem auf Verlangen der Vergabestelle unter Fristsetzung folgende Nachweise beizubringen:
— bestätigte Jahresabschlussberichte, bzw. Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern deren Offenlegung nach dem Recht des Staates, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat, vorgeschrieben ist (sofern diese für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr noch nicht endgültig aufgestellt sind, einen vorläufigen Jahresabschlussbericht, eine vorläufige Bilanz und eine vorläufige GuV für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr).
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot einzureichen sind:
— Eigenerklärung über das Vorliegen mindestens 1 Referenz über die Übernahme, Beförderung und Vermarktung von PPK von mindestens 1 000 Mg/a in den letzten 3 Jahren,
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. nicht den Anforderungen entsprechende Erklärungen und Nachweise entsprechend den im Leitfaden beschriebenen Vorgaben von den Bietern nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
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Nach Ablauf der Angebotsfrist hat der Bieter zudem auf Verlangen der Vergabestelle unter Fristsetzung folgende Nachweise beizubringen:
— von Auftraggebern der Referenzleistungen ausgestellte oder bestätigte Erklärungen,
— Verpflichtungserklärung des Referenzgebers für den Fall, dass sich der Bieter Referenzen von verbundenen Unternehmen bedient.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-07-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:01

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP4YHJYRTM%22 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Emsland Fachbereich Innerer Service
Land: Emsland 🏙️

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
— Informations- und Wartepflicht gemäß § 134 GWB: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage.
Mehr anzeigen
— Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2016/S 107-190394 (2016-05-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-11-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-11-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-12-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 233-424656
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 107-190394
ABl. S-Ausgabe: 233
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHJY5HY.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Transport der kommunalen Altpapiermengen von der vom Auftraggeber bestimmten Übergabestelle und ggf.
Sortierung sowie Verwertung von jeweils 50 % der Gesamtmenge.

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitative Kriterien
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Gewichtung des Preises: 90

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-09-26 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— Informations- und Wartepflicht nach § 134 GWB: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg o. per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage.
Mehr anzeigen
— Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar s.
Quelle: OJS 2016/S 233-424656 (2016-11-30)