Projektleitung und -koordination für die Umsetzung des Amphibienkonzeptes in Kreis Nordfriesland in Schleswig-Holstein. Zielarten sind Pelobates fuscus, Triturus cristatus, Hyla arborea, Rana avalis sowie Epidalea calamita. Folgende Dienstleistungen beinhaltet der Auftrag: — Allgemeines Projektmanagement; — detaillierte Ausführungsplanung erarbeiten nach Ortstermin; — Einbindung von Akteuren im ländlichen Raum (Landeigentümer (privat und Öffentlich), Genehmigungsbehörden, Gemeinden, lokale Öffentlichkeit, etc.); — Vorbereitung von Genehmigungsplanung; — tägliche biologische Bauleitung von Maßnahmen (Neuanlage und Sanierung von Kleingewässern); — Bauüberwachung: Baustellenprotokoll, Tagelohnzettel, etc.; — Erfolgskontrollen der Maßnahmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-11-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-09-22.
Auftragsbekanntmachung (2016-09-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Naturschutzgebieten
Referenznummer: 2016-0245
Kurze Beschreibung:
Projektleitung und -koordination für die Umsetzung des Amphibienkonzeptes in Kreis Nordfriesland in Schleswig-Holstein. Zielarten sind Pelobates fuscus, Triturus cristatus, Hyla arborea, Rana avalis sowie Epidalea calamita.
Folgende Dienstleistungen beinhaltet der Auftrag:
— Allgemeines Projektmanagement;
— detaillierte Ausführungsplanung erarbeiten nach Ortstermin;
— Einbindung von Akteuren im ländlichen Raum (Landeigentümer (privat und Öffentlich), Genehmigungsbehörden, Gemeinden, lokale Öffentlichkeit, etc.);
— Vorbereitung von Genehmigungsplanung;
— tägliche biologische Bauleitung von Maßnahmen (Neuanlage und Sanierung von Kleingewässern);
— Bauüberwachung: Baustellenprotokoll, Tagelohnzettel, etc.;
— Erfolgskontrollen der Maßnahmen.
Projektleitung und -koordination für die Umsetzung des Amphibienkonzeptes in Kreis Nordfriesland in Schleswig-Holstein. Zielarten sind Pelobates fuscus, Triturus cristatus, Hyla arborea, Rana avalis sowie Epidalea calamita.
Folgende Dienstleistungen beinhaltet der Auftrag:
— Allgemeines Projektmanagement;
— detaillierte Ausführungsplanung erarbeiten nach Ortstermin;
— Einbindung von Akteuren im ländlichen Raum (Landeigentümer (privat und Öffentlich), Genehmigungsbehörden, Gemeinden, lokale Öffentlichkeit, etc.);
— Vorbereitung von Genehmigungsplanung;
— tägliche biologische Bauleitung von Maßnahmen (Neuanlage und Sanierung von Kleingewässern);
Referenz Daten
Absendedatum: 2016-09-22 📅
Einreichungsfrist: 2016-11-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-09-27 📅
Datum des Beginns: 2017-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 186-333964
ABl. S-Ausgabe: 186
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDQYHAG.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Projektleitung und -koordination für die Umsetzung des Amphibienkonzeptes in Kreis Nordfriesland in Schleswig-Holstein. Zielarten sind Pelobates fuscus, Triturus cristatus, Hyla arborea, Rana avalis sowie Epidalea calamita.
Folgende Dienstleistungen beinhaltet der Auftrag:
— Allgemeines Projektmanagement;
— detaillierte Ausführungsplanung erarbeiten nach Ortstermin;
— Einbindung von Akteuren im ländlichen Raum (Landeigentümer (privat und Öffentlich), Genehmigungsbehörden, Gemeinden, lokale Öffentlichkeit, etc.);
— Vorbereitung von Genehmigungsplanung;
— tägliche biologische Bauleitung von Maßnahmen (Neuanlage und Sanierung von Kleingewässern);
Im Falle einer Verlängerung der Projekt-Förderung durch den Fördergeber kann die Vertragslaufzeit entsprechend der erweiterten Projektlaufzeit angepasst werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Kreis Nordfriesland; Umsetzungen sind auch auf den nordfriesischen Inseln geplant.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Schleswig-Holstein durch Abgabe der Verpflichtungserklärung 2TTG sowie Einhaltung MiLoG.
Bestätigung des Versicherers über eine Haftpflichtversicherung (Versicherungssumme: Personenschäden mindestens 1 500 000 EUR und Sachschäden mindestens 500 000 EUR.
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2016-11-08 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Tschechisch 🗣️
Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-12-15 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig- Holstein im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319884640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 4319884702 📠
Internetadresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/Vergabekammer.html🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs.3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriftenbereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren,nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe /Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs.3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriftenbereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren,nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe /Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB).