1. Der Teilnahmeantrag ist von dem Bewerber zu unterzeichnen, in deutscher Sprache sowie schriftlich per Post bis zum benannten Termin in einem verschlossenen Umschlag (als Teilnahmeantrag für das konkrete Verfahren gekennzeichnet) bei der angegebenen Kontaktstelle einzureichen. Der per Post übersandte Teilnahmeantrag muss einen Datenträger mit den eingereichten Unterlagen als fortlaufende PDF-Dateienthalten. Die Übersendung nur per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig. Bewerbungen, die dieser Form nicht entsprechen, werden nicht berücksichtigt.