Projektmanagement und Qualitätssicherung im Rahmen der Marktraumumstellung „L-/H-Gas-Anpassung“ im Netzgebiet der Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG, der Stadtwerke Neuwied GmbH und der Stadtwerke Andernach Energie GmbH
Die Auftraggeber planen im Zeitraum 2021 bis 2023 die Anpassung sämtlicher zurzeit mit L-Gas versorgten Gas-Verbrauchsstellen von L-Gas auf H-Gas in ihren Gas-Netzgebieten, und zwar für das Netzgebiet der
— Energienetze Mittelrhein GmbH & Co.KG
— zum Umstellungszeitpunkt 2021 in den in der späteren Leistungsbeschreibung angegebenen Netzgebieten mit ca. 31.480 Gasentnahmestellen (SLP) und ca. 128 Industriekunden (RLM) (gemeinsam: „Zählpunkte“ genannt) und geschätzten 41.000 Gasgeräten,
— zum Umstellungszeitpunkt 2022 in den in der späteren Leistungsbeschreibung angegebenen Netzgebieten mit ca. 64.486 Gasentnahmestellen (SLP) und ca. 140 Industriekunden (RLM) und geschätzten 84.000 Gasgeräten,
— zum Umstellungszeitpunkt 2023 in den in der späteren Leistungsbeschreibung angegebenen Netzgebieten mit ca. 66.674 Gasentnahmestellen (SLP) und ca. 159 Industriekunden (RLM) und geschätzten 87.000 Gasgeräten,
— Stadtwerke Neuwied GmbH
— zum Umstellungszeitpunkt 2022 in den in der späteren Leistungsbeschreibung angegebenen Netzgebieten mit ca.26.923 Gasentnahmestellen (Zählpunkte) und geschätzten 35.000 Gasgeräten,
— Stadtwerke Andernach Energie GmbH
— zum Umstellungszeitpunkt 2022 in den in der späteren Leistungsbeschreibung angegebenen Netzgebieten mit ca.9.835 Gasentnahmestellen (SLP) und ca. 13 Industriekunden (RLM) und geschätzten 13.000 Gasgeräten,
Insgesamt somit ca. 260.000 Gasverbrauchsgeräte über den gesamten Zeitraum bei einem geschätzten Gerätefaktor von 1,3.
Beginn der Tätigkeit für das Projektmanagement ist zunächst zum Januar 2017 vorgesehen und umfasst den gesamten Zeitraum bis Abschluss der kompletten Anpassungsmaßnahmen voraussichtlich zum Ende 2023.
Bei der Auftragsdurchführung muss die tatsächliche Anzahl der Gasgeräte erhoben und angepasst werden.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist das Projektmanagement (Los 1) und die spätere Qualitätssicherung (Los 2) für die oben aufgeführten Projekte.
Zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt die Ausschreibung zur Erhebung und Anpassung aller Gasgeräte. Um keine Vermischung der Kompetenzbereiche und der Verantwortlichkeiten herbeizuführen und insbesondere zur Vermeidung einer „Eigenüberwachung“ der beauftragten Unternehmen, legen die Auftraggeber großen Wert darauf, dass das Projektmanagement und die Qualitätssicherung einerseits sowie die Erhebung und die Anpassung der Gasgeräte andererseits nicht von demselben Unternehmen erbracht werden. Es ist daher zu beachten, dass der oder die spätere(n) Auftragnehmer der Lose 1 (Projektmanagement) und 2 (Qualitätssicherung) nicht auch als Auftragnehmer für die Erhebungs- und Anpassungsleistungen in Betracht kommt/kommen. Diese Leistungen müssen jeweils von unterschiedlichen Unternehmen ausgeführt werden.
Im Rahmen des Loses 1 (Projektmanagement) hat der Auftragnehmer das Projekt umfassend zu begleiten und zu managen. So sollen insbesondere eine Vorplanung, eine Detailplanung und Projektvorbereitung, eine Abwicklungs- und Überwachungsorganisation, eine aktive Kundenbetreuung, das Datenmanagement, eine Dokumentation und Auswertung sowie das Terminmanagement erbracht werden. Der Projektmanager soll als „verlängerter Arm“ der Auftraggeber fungieren und das gesamte Projekt von Beginn bis Ende begleiten. Der Projektmanager wird in dieser Funktion mit allen Beteiligten zusammenarbeiten, sowohl mit den Auftraggebern, als auch mit den Unternehmen, die die Erhebungs- und Anpassungsleistungen erbringen werden sowie gegebenenfalls mit den betroffenen Anschlussnehmern und anderen Dienstleistern. Um bei der Vorbereitung der Umstellung und der Erhebungs- und Anpassungsleistungen unterstützen zu können, ist beabsichtigt, dass der Projektmanager seine Tätigkeit bereits im Januar 2017 beginnt. Grundlage der Leistungen des Projektmanagers bilden die Anforderungen des DVGW Regelwerkes G 680 – Umstellung und Anpassung von Gasgeräten, November 2011 sowie das DVGW Regelwerk G 676 B1- Qualifikationskriterien für Umbau-, Anpassungs-, Kontrollfirmen und Projektmanagement (Engineeringfirmen), Oktober 2011 sowie das DVGW-Regelwerk G 695 (M).
Für das Projektmanagement ist es erforderlich, dass während der gesamten Auftragsphase ein Projektleiter (Ingenieur / Techniker) sowie ein Stellvertreter (Ingenieur / Techniker) zur Verfügung steht, wobei die Verfügbarkeit des Projektleiters in Räumlichkeiten vor Ort zu leisten ist. Er hat dazu ein „Erdgasbüro“ zu betreiben. Die Räumlichkeiten werden ihm von den Auftraggebern zur Verfügung gestellt. Näheres hierzu ergibt sich aus der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Das Los 2 umfasst die Leistung der Qualitätssicherung der von Drittunternehmen durchgeführten Erfassungs- und Anpassungsleistungen. Die Qualitätssicherung soll durch Qualitätskontrollen erfolgen.
Jeweils in der Erhebungs- und in der Anpassungsphase sollen etwa 10 Prozent der Gasgeräte vom Auftragnehmer überprüft werden, so dass
— im Netzgebiet der Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG im Jahr 2021 2 x 4.100, insgesamt also ca. 8.200 Geräte, im Jahr 2022 2 x 8.400, insgesamt also ca.16.800 Gasgeräte, im Jahr 2023 2 x 8.700, insgesamt also ca. 17.400 Gasgeräte
— im Netzgebiet der Stadtwerke Neuwied GmbH im Jahr 2022 2 x 3.500, insgesamt also 7.000 Gasgeräte,
— im Netzgebiet der Stadtwerke Andernach Energie GmbH im Jahr 2022 2 x 1.300, insgesamt also 2.600 Gasgeräte
(In Summe 52.000 Gasgeräte im gesamten Zeitraum) qualitätsgesichert werden müssen.
Im Rahmen der Qualitätssicherung sind daher insbesondere nachfolgende Tätigkeiten zu erbringen:
Durchführung von Qualitätskontrollen vor Ort, Qualitätsüberwachung und -überprüfung von mindestens
10 % aller ausgeführten Arbeiten vor Ort beim Kunden und zwar jeweils in der Erhebungsphase und in der Anpassungsphase.
Ferner sollen mindestens 10 % aller ausgeführten Arbeiten an gewerblich genutzten Gasgeräten einer Qualitätsüberwachung und -überprüfung unterzogen werden. Gegebenenfalls wird die Sperrung von Gasgeräten bei festgestellten Mängeln erforderlich, welche von den Auftraggebern durchgeführt werden. Die Qualitätssicherung ist zu dokumentieren und den Auftraggebern eine Auswertung der Daten zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus können Sonderprüfungen und die Erstellung von Sondergutachten für Gasinstallationen erforderlich werden. Grundlage für die auszuführenden Leistungen bilden ebenfalls die bereits genannten DVGW Regelwerke G 680, G 676 B1 und G 695 (M).
Detaillierte Informationen zur auszuführenden Leistung werden sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben, die den aufzufordernden Bewerbern mit der Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt wird.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-09-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-07-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Öffentlicher Auftraggeber
Postleitzahl: 56626
URL: http://www.stadtwerke-andernach.de🌏 Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag umfasst die gemeinsame Beschaffung
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Projektmanagement und Qualitätssicherung im Rahmen der Marktraumumstellung „L-/H-Gas-Anpassung“ im Netzgebiet der genannten Auftraggeber.”
Produkte/Dienstleistungen: Erdgas📦
Kurze Beschreibung:
“Die Auftraggeber planen im Zeitraum 2021 bis 2023 die Anpassung sämtlicher zurzeit mit L-Gas versorgten Gas-Verbrauchsstellen von L-Gas auf H-Gas in ihren...”
Kurze Beschreibung
Die Auftraggeber planen im Zeitraum 2021 bis 2023 die Anpassung sämtlicher zurzeit mit L-Gas versorgten Gas-Verbrauchsstellen von L-Gas auf H-Gas in ihren Gas-Netzgebieten von insgesamt ca. 260 000 Gasverbrauchsgeräten über den gesamten Zeitraum bei einem geschätzten
Gerätefaktor von 1,3.
Beginn der Tätigkeit für das Projektmanagement ist zunächst zum Januar 2017 vorgesehen und umfasst den gesamten Zeitraum bis Abschluss der kompletten Anpassungsmaßnahmen voraussichtlich zum Ende 2023.
Bei der Auftragsdurchführung muss die tatsächliche Anzahl der Gasgeräte erhoben und angepasst werden. Gegenstand dieser Ausschreibung ist das Projektmanagement (Los 1) und die spätere Qualitätssicherung (Los
2) für die oben aufgeführten Projekte.
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Projektmanagement im Rahmen der Marktraumumstellung „L-/H-Gas-Anpassung“ im Netzgebiet der Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG, der Stadtwerke Neuwied...”
Titel
Projektmanagement im Rahmen der Marktraumumstellung „L-/H-Gas-Anpassung“ im Netzgebiet der Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG, der Stadtwerke Neuwied GmbH und der Stadtwerke Andernach Energie GmbH
Mehr anzeigen Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Erdgas📦
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Netzgebiete der Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG, der Stadtwerke Neuwied GmbH und der Stadtwerke Andernach Energie GmbH.”
Beschreibung der Beschaffung:
“Leistungsumfang Projektmanagement
o Vorplanung
o Detailplanung und Projektvorbereitung
o Abwicklungs- und Überwachungsorganisation
o Aktive...”
Beschreibung der Beschaffung
Leistungsumfang Projektmanagement
o Vorplanung
o Detailplanung und Projektvorbereitung
o Abwicklungs- und Überwachungsorganisation
o Aktive Kundenbetreuung
o Datenmanagement
o Dokumentation und Auswertung
o Terminmanagement
Grundlage für das Angebot bilden die DVGW Regelwerke G 680, Umstellung und Anpassung von Gasgeräten,
G 695 (M), Qualitätskontrolle von Umstell- und Anpassungsmaßnahmen bei Gasverbrauchsgeräten,
sowie das DVGW Regelwerk G 676 B1 – Qualifikationskriterien für Umbau-, Anpassungs-, Kontrollfirmen und
Projektmanagement (Engineeringfirmen). Die genauen Anforderungen an die auszuführenden Leistungen
ergeben sich aus der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Qualitätssicherung im Rahmen der Marktraumumstellung „L-/H-Gas-Anpassung“ im Netzgebiet der Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG, der Stadtwerke Neuwied...”
Titel
Qualitätssicherung im Rahmen der Marktraumumstellung „L-/H-Gas-Anpassung“ im Netzgebiet der Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG, der Stadtwerke Neuwied GmbH + der Stadtwerke Andernach Energie GmbH
Mehr anzeigen Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“— Durchführung von Qualitätskontrollen vor Ort
o Qualitätsüberwachung und -überprüfung von mindestens 10 % aller ausgeführten Arbeiten in der Erhebungsphase...”
Beschreibung der Beschaffung
— Durchführung von Qualitätskontrollen vor Ort
o Qualitätsüberwachung und -überprüfung von mindestens 10 % aller ausgeführten Arbeiten in der Erhebungsphase durch Qualitätskontrollen vor Ort beim Kunden;
o Qualitätsüberwachung und -überprüfung von mindestens 10 % aller ausgeführten Arbeiten in der Anpassungsphase durch Qualitätskontrollen vor Ort beim Kunden;
o Qualitätsüberwachung und -überprüfung von mindestens 10 % aller ausgeführten Arbeiten an gewerblich genutzten Gasgeräten
— Sperrung von Gasgeräten;
— Dokumentation und Auswertung;
— Sonderprüfungen;
— Erstellung von Sondergutachten für Gasinstallationen.
Grundlage für das Angebot bilden die DVGW Regelwerke G 680, Umstellung und Anpassung von Gasgeräten,G 695 (M), Qualitätskontrolle von Umstell- und Anpassungsmaßnahmen bei Gasverbrauchsgeräten, sowie das DVGW Regelwerk G 676 B1 – Qualifikationskriterien für Umbau-, Anpassungs-, Kontrollfirmen und Projektmanagement (Engineeringfirmen).
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2016/S 148-269182
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1+2
Titel:
“Projektmanagement und Qualitätssicherung im Rahmen der Marktraumumstellung „L-/H-Gas-Anpassung“ im Netzgebiet der genannten Auftraggeber”
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-01-15 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Gas- und Wärmeinstitut Essen e. V.
Postanschrift: Hafenstraße 101
Postort: Essen
Postleitzahl: 45356
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Deutschland🏙️
URL: www.gwi-essen.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Rheinland-Pfalz, Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung”
Postanschrift: Stiftstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131/16-2234📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Fax: +49 6131/16-2113 📠
URL: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1) genannten Stelle einleiten.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (Satz 2) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs.1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.