Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe des Projektmanagements zur Unterstützung der LAF bei der Umsetzung der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Beseitigung oder Minderung von sowie Vorbeugung gegen Vernässungen oder Erosion im Land Sachsen-Anhalt“. Das Projektmanagement versteht sich als unabhängige Beratungs-, Koordinierungs- und Überwachungsinstanz und als Interessenvertreter der LAF als Bewilligungsbehörde und zuständige technische Bauverwaltung gegenüber sämtlichen Projektbeteiligten. Die durch den Projektmanager durchzuführenden Tätigkeiten sind konsequent auf den Projekterfolg auszurichten. Aufgaben des Projektmanagers sind u. a. 1. die Mitwirkung bei der Antragsprüfung. Hierzu gehören die Vollständigkeitsprüfung, die fachtechnische Plausibilitätsprüfung und die Kostenprüfung. Der Schwerpunkt liegt hier auf der fachlichen und haushaltsrechtlichen Bewertung. Die Ergebnisse der Prüfungen sind in einem Prüfbericht mit Empfehlung zur Bewilligung oder Ablehnung des Antrages inklusive Begründung zusammenzufassen. Im Fall einer Empfehlung zur Bewilligung ist die Höhe der Zuwendung zu begründen, 2. die Unterstützung/Beratung der Antragsteller bei Erarbeitung der Anträge (ggf. auch vor Ort), 3. die Mitwirkung bei der Erarbeitung der fachlichen Nebenbestimmungen, 4. die Mitwirkung bei der Prüfung der Umsetzung der mit Bescheid bewilligten Maßnahmen (fachliche Plausibilitätsprüfung der Konzeptansätze, Prüfung von Vergabeunterlagen und Angebotsbewertungen in fachlicher und vergaberechtlicher Hinsicht, übergreifende hydrogeol. Bewertung, Planungsansätze HOAI, Prüfung der haushaltsrechtlichen Vorgaben) entsprechend den Nebenbestimmungen des Bewilligungsbescheides, 5. die Mitwirkung bei der Verwendungsnachweisprüfung unter strikter Beachtung des gemäß Bewilligungsbescheides festgelegten Leistungsumfangs und den jeweiligen Nebenbestimmungen durch fachtechnische Abnahme der Konzept-, Planungs- und baulichen Leistungen. Informationen zum Landesprogramm sowie zur Richtlinie können im Internet unter http://www.laf-lsa.de/altlasten-foerderprojekte/vernaessung abgerufen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-06.
Auftragsbekanntmachung (2016-04-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Menge oder Umfang:
Der Auftrag wird für 2 Jahre beginnend ab 09/2016 bis 08/2018 mit der Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr erteilt.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landesanstalt für Altlastenfreistellung des Landes Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Maxim-Gorki-Straße 10
Postleitzahl: 39108
Postort: Magdeburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.laf-lsa.de🌏
E-Mail: pm-vernaessung@laf-lsa.de📧
Telefon: +49 39174440-48📞
Fax: +49 39174440-70 📠
Bereits ausgewählte Bewerber:
ARGE CONVIS Ingenieurdienstleistungen GmbH/ cproject ingenieure gmbH, Berlin/Chemnitz.
Mithin werden entsprechend der Angaben im Abschnitt IV.1.2) im Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs mindestens 3 und maximal vier weitere Bewerber ausgewählt, sofern eine entsprechend der bekannt gemachten Kriterien genügende Anzahl weiterer geeigneter Bewerber ermittelt wird.
Mithin werden entsprechend der Angaben im Abschnitt IV.1.2) im Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs mindestens 3 und maximal vier weitere Bewerber ausgewählt, sofern eine entsprechend der bekannt gemachten Kriterien genügende Anzahl weiterer geeigneter Bewerber ermittelt wird.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe des Projektmanagements zur Unterstützung der LAF bei der Umsetzung der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Beseitigung oder Minderung von sowie Vorbeugung gegen Vernässungen oder Erosion im Land Sachsen-Anhalt“.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe des Projektmanagements zur Unterstützung der LAF bei der Umsetzung der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Beseitigung oder Minderung von sowie Vorbeugung gegen Vernässungen oder Erosion im Land Sachsen-Anhalt“.
Das Projektmanagement versteht sich als unabhängige Beratungs-, Koordinierungs- und Überwachungsinstanz und als Interessenvertreter der LAF als Bewilligungsbehörde und zuständige technische Bauverwaltung gegenüber sämtlichen Projektbeteiligten. Die durch den Projektmanager durchzuführenden Tätigkeiten sind konsequent auf den Projekterfolg auszurichten.
Das Projektmanagement versteht sich als unabhängige Beratungs-, Koordinierungs- und Überwachungsinstanz und als Interessenvertreter der LAF als Bewilligungsbehörde und zuständige technische Bauverwaltung gegenüber sämtlichen Projektbeteiligten. Die durch den Projektmanager durchzuführenden Tätigkeiten sind konsequent auf den Projekterfolg auszurichten.
Aufgaben des Projektmanagers sind u. a.
1. die Mitwirkung bei der Antragsprüfung. Hierzu gehören die Vollständigkeitsprüfung, die fachtechnische Plausibilitätsprüfung und die Kostenprüfung. Der Schwerpunkt liegt hier auf der fachlichen und haushaltsrechtlichen Bewertung. Die Ergebnisse der Prüfungen sind in einem Prüfbericht mit Empfehlung zur Bewilligung oder Ablehnung des Antrages inklusive Begründung zusammenzufassen. Im Fall einer Empfehlung zur Bewilligung ist die Höhe der Zuwendung zu begründen,
1. die Mitwirkung bei der Antragsprüfung. Hierzu gehören die Vollständigkeitsprüfung, die fachtechnische Plausibilitätsprüfung und die Kostenprüfung. Der Schwerpunkt liegt hier auf der fachlichen und haushaltsrechtlichen Bewertung. Die Ergebnisse der Prüfungen sind in einem Prüfbericht mit Empfehlung zur Bewilligung oder Ablehnung des Antrages inklusive Begründung zusammenzufassen. Im Fall einer Empfehlung zur Bewilligung ist die Höhe der Zuwendung zu begründen,
2. die Unterstützung/Beratung der Antragsteller bei Erarbeitung der Anträge (ggf. auch vor Ort),
3. die Mitwirkung bei der Erarbeitung der fachlichen Nebenbestimmungen,
4. die Mitwirkung bei der Prüfung der Umsetzung der mit Bescheid bewilligten Maßnahmen (fachliche Plausibilitätsprüfung der Konzeptansätze, Prüfung von Vergabeunterlagen und Angebotsbewertungen in fachlicher und vergaberechtlicher Hinsicht, übergreifende hydrogeol. Bewertung, Planungsansätze HOAI, Prüfung der haushaltsrechtlichen Vorgaben) entsprechend den Nebenbestimmungen des Bewilligungsbescheides,
4. die Mitwirkung bei der Prüfung der Umsetzung der mit Bescheid bewilligten Maßnahmen (fachliche Plausibilitätsprüfung der Konzeptansätze, Prüfung von Vergabeunterlagen und Angebotsbewertungen in fachlicher und vergaberechtlicher Hinsicht, übergreifende hydrogeol. Bewertung, Planungsansätze HOAI, Prüfung der haushaltsrechtlichen Vorgaben) entsprechend den Nebenbestimmungen des Bewilligungsbescheides,
5. die Mitwirkung bei der Verwendungsnachweisprüfung unter strikter Beachtung des gemäß Bewilligungsbescheides festgelegten Leistungsumfangs und den jeweiligen Nebenbestimmungen durch fachtechnische Abnahme der Konzept-, Planungs- und baulichen Leistungen.
5. die Mitwirkung bei der Verwendungsnachweisprüfung unter strikter Beachtung des gemäß Bewilligungsbescheides festgelegten Leistungsumfangs und den jeweiligen Nebenbestimmungen durch fachtechnische Abnahme der Konzept-, Planungs- und baulichen Leistungen.
Option einer zweimaligen Verlängerung des Vertrages um jeweils 1 Jahr für die Zeiträume 09/2018 bis 08/2019 und 09/2019 bis 08/2020.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 22 Monate
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Dauer: 24 Monate
Referenznummer: PM Vernässung
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Magdeburg, Sachsen-Anhalt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärungen zu § 4 Absatz 6(a-g) und Absatz 9 VOF sowie § 4 Abs. 2 VOF; Erklärungen zu § 4 Abs. 3 VOF; Handelsregisterauszug oder gleichwertiges Dokument.
Der Auftraggeber behält sich für den Fall von Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärungen die Nachforderung von Fremdbescheinigungen vor.
Erklärungen können über Formblätter erteilt werden, welche beim Auftraggeber mit dem Antrag auf Teilnahme am Wettbewerb anzufordern sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärungen und Nachweise nach § 5(4) VOF:
1.) Gemäß § 5 Abs. 4 a) VOF Eigenerklärung über Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall mit Deckungssummen für Personenschäden, für Vermögensschäden und für Sachschäden von jeweils mindestens 1 000 000 EUR.
2.) Erklärungen gemäß § 5 Abs. 4 c) VOF.
Erklärungen können über Formblätter erteilt werden, welche beim Auftraggeber mit dem Antrag auf Teilnahme am Wettbewerb angefordert werden können.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Erklärungen und Nachweise nach § 5 Absatz 5 VOF:
1.) Erklärungen entsprechend § 5 Absatz 5 a) und b) VOF:
— berufliche Lebensläufe der Beteiligten des Projektteams,
— Qualifikationsnachweise,
— Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren ausgeführten Leistungen in Form einer Eigenerklärung:
a) Referenzen für fach- und finanztechnische Projektcontrollings bzw. des Projektmanagements, der Projektsteuerung oder der finanz- und fachtechnischen Unterstützung einer Behörde bei der Bewilligung von öffentlichen Fördermitteln und
b) Leistungen der direkten fachlichen Projektbearbeitung (z. B. gutachterliche oder planerische Leistungen).
Erklärungen können über Formblätter erteilt werden, welche beim Auftraggeber mit dem Antrag auf Teilnahme am Wettbewerb angefordert werden können.
Mindeststandards:
Teilnahmeanträge werden nur gewertet, wenn der Bewerber mit seinen Referenzen Erfahrungen in den Bereichen:
— fach- und finanztechnisches Projektcontrolling bzw. Projektmanagement/-steuerung oder der finanz- und fachtechnischen Unterstützung Förderung von Projekten mit öffentlichen Mitteln
und
— Wasserbau
nachweisen kann.
Referenzen werden anerkannt und gewertet, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:
— mindestens ein Mitglied des für die Projektbearbeitung vorgesehenen Teams des Bewerbers muss wesentlich an der Bearbeitung beteiligt (gewesen) sein,
— es muss sich um fach- und finanztechnische Projektcontrolling-, Projektsteuerungs- bzw. Projektmanagementreferenzen (Mindestlaufzeit 1 Jahr) oder gutachterliche bzw. planerische Leistungen handeln (laufende Projekte mit einer Mindestlaufzeit von einem halben Jahr).
— es muss sich um fach- und finanztechnische Projektcontrolling-, Projektsteuerungs- bzw. Projektmanagementreferenzen (Mindestlaufzeit 1 Jahr) oder gutachterliche bzw. planerische Leistungen handeln (laufende Projekte mit einer Mindestlaufzeit von einem halben Jahr).
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zahlungsziel 30 Kalendertage nach Eingang prüffähiger Rechnungen, monatliche Rechnungslegung, Abrechnung nach Aufwand auf Nachweis.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Rechtsform der Bietergemeinschaft ist frei. Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Bewerbern/Bietern unterzeichnete gesamtschuldnerische Haftungserklärung für den Fall der Auftragserteilung vorlegen und einen Bewerber/Bieter zum ausschließlichen und bevollmächtigten Ansprechpartner für die Vergabestelle benennen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Die Rechtsform der Bietergemeinschaft ist frei. Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Bewerbern/Bietern unterzeichnete gesamtschuldnerische Haftungserklärung für den Fall der Auftragserteilung vorlegen und einen Bewerber/Bieter zum ausschließlichen und bevollmächtigten Ansprechpartner für die Vergabestelle benennen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Es werden Ergänzende Vertragsbedingungen zu den §§ 12, 17 und 18 des Gesetzes über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt (Landesvergabegesetz – LVG LSA) vom 19.11.2012 (GVBI. LSA Nr. 23/2012, S. 536-541) vereinbart. Zur Absicherung der Auftragnehmerpflichten wird vom Bieter eine Vertragsstrafenerklärung nach § 18 des LVG LSA verlangt. Mit dem Angebot hat der Bieter eine Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit, zur Einhaltung der ILO Kernarbeitsnormen sowie zum Nachunternehmereinsatz auf Formularen des Auftraggebers, welche den Vergabeunterlagen beiliegen, abzugeben. Die Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit sowie zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen ist auch durch vorgesehene Nachunternehmer abzugeben. Rechtsquelle: Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt, siehe oben).
Es werden Ergänzende Vertragsbedingungen zu den §§ 12, 17 und 18 des Gesetzes über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt (Landesvergabegesetz – LVG LSA) vom 19.11.2012 (GVBI. LSA Nr. 23/2012, S. 536-541) vereinbart. Zur Absicherung der Auftragnehmerpflichten wird vom Bieter eine Vertragsstrafenerklärung nach § 18 des LVG LSA verlangt. Mit dem Angebot hat der Bieter eine Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit, zur Einhaltung der ILO Kernarbeitsnormen sowie zum Nachunternehmereinsatz auf Formularen des Auftraggebers, welche den Vergabeunterlagen beiliegen, abzugeben. Die Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit sowie zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen ist auch durch vorgesehene Nachunternehmer abzugeben. Rechtsquelle: Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt, siehe oben).
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 4
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Zur Prüfung der Eignung aller Bewerber werden auf Grundlage der VOF Nachweise und Eigenerklärungen verlangt. Hierfür können durch die Bewerber Formblätter bei der Vergabestelle unter der E-Mail-Adresse: PM-Vernaessung@laf-lsa.de abgefordert werden. Den Bewerbern wird neben den Formblättern eine Projektexposé sowie ein Kriterienkatalog zur Bewertungsmethodik der Teilnahmeanträge übergeben, in denen die Bewerbungsbedingungen weiter spezifiziert werden.
Zur Prüfung der Eignung aller Bewerber werden auf Grundlage der VOF Nachweise und Eigenerklärungen verlangt. Hierfür können durch die Bewerber Formblätter bei der Vergabestelle unter der E-Mail-Adresse: PM-Vernaessung@laf-lsa.de abgefordert werden. Den Bewerbern wird neben den Formblättern eine Projektexposé sowie ein Kriterienkatalog zur Bewertungsmethodik der Teilnahmeanträge übergeben, in denen die Bewerbungsbedingungen weiter spezifiziert werden.
Folgende Kriterien werden bewertet (maximal mögliche Punktzahl für entsprechendes Kriterium):
1. „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“: 7 %;
2. „Qualitätssicherung“: 2 %;
3. „Angemessenheit der technischen Ausstattung“: 3 %;
Mithin werden entsprechend der Angaben im Abschnitt IV.1.2) im Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs mindestens 3 und maximal vier weitere Bewerber ausgewählt, sofern eine entsprechend der bekannt gemachten Kriterien genügende Anzahl weiterer geeigneter Bewerber ermittelt wird.
Mithin werden entsprechend der Angaben im Abschnitt IV.1.2) im Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs mindestens 3 und maximal vier weitere Bewerber ausgewählt, sofern eine entsprechend der bekannt gemachten Kriterien genügende Anzahl weiterer geeigneter Bewerber ermittelt wird.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Telefon: +49 345514140📞
Internetadresse: www.landesverwaltungsamt.sachsen-anhalt.de🌏
Fax: +49 3455141444 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf den § 107 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen. Danach ist ein Nachprüfungsantrag u. a. unzulässig, soweit gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Auf den § 107 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen. Danach ist ein Nachprüfungsantrag u. a. unzulässig, soweit gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 070-122694 (2016-04-06)