Der Auftragnehmer hat Projektmanagementleistungen, bestehend aus Leistungen der Projektsteuerung und der Projektleitung, zu erbringen. Es ist geplant, die Grundleistungen (und ausgewählte Besondere Leistungen) des Leistungsbildes „Projektsteuerung“ im Sinne des § 2 und Leistungen des Leistungsbildes „Projektleitung“ im Sinne des § 3 des Heftes Nr. 9 „Leistungsbild und Honorierung: Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft“, Stand Mai 2014, erarbeitet von der AHO-Fachkommission „Projektsteuerung/Projektmanagement“ [nachfolgend AHO-Heft Nr. 9] zu vergeben. Das zu steuernde Projekt ist der Umbau des Bildungs- und Kulturzentrums der Stadt Wiehl, bestehend aus dem Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium (DBG) mit angeschlossener 3-Feld-Sporthalle und der Wiehltalhalle, die neben dem Veranstaltungssaal auch eine 2-Feld-Sporthalle und die Mensa des DBG umfasst. Es ist der teilweise Abriss und Neubau des DBG (1. Bauabschnitt) sowie eine umfassende Sanierung/Modernisierung (2. Bauabschnitt) geplant. Die anrechenbaren Kosten nach Kostengruppen 100 bis 700 (ohne 110, 710 und 760) gem. DIN 276-1:2008-12 betragen für den 1. Bauabschnitt 9 253 955 EUR, für den 2. Bauabschnitt 9 929 474 EUR, insgesamt also 19 183 429 EUR. Es ist geplant, die Projektmanagementleistungen zunächst nur für den 1. Bauabschnitt – und dies auch nur unter dem Vorbehalt des Erhalts eines Zuwendungsbescheids des Fördermittelgebers – zu beauftragen. Die Projektmanagementleistungen für den 2. Bauabschnitt sollen nur optional beauftragt werden, d. h. die Stadt Wiehl entscheidet über die Auftragsvergabe für den 2. Bauabschnitt zu einem späteren Zeitpunkt (nach freier Wahl, und nur bei Vorliegen eines entsprechenden Zuwendungsbescheids des Fördermittelgebers). Der Leistungszeitraum für das Projektmanagement des 1. Bauabschnittes ist für den 1.8.2016 bis zum 31.12.2018 vorgesehen. Der Leistungszeitraum für das Projektmanagement des 2. Bauabschnittes ist für den 1.1.2018 bis zum 30.6.2020 vorgesehen. Änderungen während des Verhandlungsverfahrens bleiben der Auftraggeberin vorbehalten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-04-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Projektmanagement im Bauwesen
Menge oder Umfang: Projektmanagementleistungen für die Bauabschnitte 1 und 2 (siehe Ziff. II.1.5).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Projektmanagement im Bauwesen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Wiehl
Postanschrift: Bahnhofstraße 1
Postleitzahl: 51674
Postort: Wiehl
Kontakt
Internetadresse: http://www.wiehl.de🌏
E-Mail: a.zurek@wiehl.de📧
Telefon: +49 226299220📞
Fax: +49 226299239 📠
1.) Die Bieter, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, haben die Verpflichtungserklärungen nach § 8 TVgG NRW in Verbindung mit §§ 4, 18 Abs. 3, § 19 Abs. 1 S. 3 TVgG NRW mit dem Angebot abzugeben.
2.) Für die Bewerbung ist zwingend ein von der Auftraggeberin erstelltes Formular (Teilnahmeantrag) zu verwenden, das bei der genannten Kontaktstelle unter der E-Mail-Adresse lena.jansen@baumeister.org anzufordern ist.
3.) Der Teilnahmeantrag muss in Papierform in einem fest verschlossenen, undurchsichtigen Umschlag eingereicht werden. Auf elektronischem Weg (Fernschreiben, Telegramm, Telebrief, Telex, Telefax, E-Mail) übermittelte Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen. Auf dem verschlossenen Umschlag ist von außen der Kennzettel (anzufordern bei der genannten Kontaktstelle) für den Teilnahmeantrag aufzukleben. Der Teilnahmeantrag ist einzureichen bei: Baumeister Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, zu Händen Frau Jansen, Königsstraße 51-53, 48143 Münster.
4.) Für das zu steuernde Projekt (Umgestaltung des Dietrich Bonhoeffer Gymnasiums in Wiehl) einschließlich der hier ausgeschriebenen Projektmanagementleistungen werden Fördermittel beantragt. Der Abschluss des Vergabeverfahrens steht deshalb unter dem Vorbehalt, dass der Fördermittelgeber dem beantragten vorzeitigen Maßnahmebeginn zustimmt. D.h. ohne Zustimmung des Fördermittelgebers zu einem vorzeitigen Maßnahmebeginn wird der Zuschlag nicht erteilt. Die Erteilung eines Zuschlags steht unter dem weiteren Vorbehalt, dass die Maßnahme vom Fördermittelgeber gefördert wird. D.h. für den Fall, dass die von der Stadt Wiehl beantragte Förderung versagt wird, kann die Stadt Wiehl einen durch Zuschlag abgeschlossenen Vertrag beenden, ohne dass dies negative (insbesondere keine finanziellen) Folgen für die Stadt hat.
1.) Die Bieter, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, haben die Verpflichtungserklärungen nach § 8 TVgG NRW in Verbindung mit §§ 4, 18 Abs. 3, § 19 Abs. 1 S. 3 TVgG NRW mit dem Angebot abzugeben.
2.) Für die Bewerbung ist zwingend ein von der Auftraggeberin erstelltes Formular (Teilnahmeantrag) zu verwenden, das bei der genannten Kontaktstelle unter der E-Mail-Adresse lena.jansen@baumeister.org anzufordern ist.
3.) Der Teilnahmeantrag muss in Papierform in einem fest verschlossenen, undurchsichtigen Umschlag eingereicht werden. Auf elektronischem Weg (Fernschreiben, Telegramm, Telebrief, Telex, Telefax, E-Mail) übermittelte Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen. Auf dem verschlossenen Umschlag ist von außen der Kennzettel (anzufordern bei der genannten Kontaktstelle) für den Teilnahmeantrag aufzukleben. Der Teilnahmeantrag ist einzureichen bei: Baumeister Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, zu Händen Frau Jansen, Königsstraße 51-53, 48143 Münster.
4.) Für das zu steuernde Projekt (Umgestaltung des Dietrich Bonhoeffer Gymnasiums in Wiehl) einschließlich der hier ausgeschriebenen Projektmanagementleistungen werden Fördermittel beantragt. Der Abschluss des Vergabeverfahrens steht deshalb unter dem Vorbehalt, dass der Fördermittelgeber dem beantragten vorzeitigen Maßnahmebeginn zustimmt. D.h. ohne Zustimmung des Fördermittelgebers zu einem vorzeitigen Maßnahmebeginn wird der Zuschlag nicht erteilt. Die Erteilung eines Zuschlags steht unter dem weiteren Vorbehalt, dass die Maßnahme vom Fördermittelgeber gefördert wird. D.h. für den Fall, dass die von der Stadt Wiehl beantragte Förderung versagt wird, kann die Stadt Wiehl einen durch Zuschlag abgeschlossenen Vertrag beenden, ohne dass dies negative (insbesondere keine finanziellen) Folgen für die Stadt hat.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer hat Projektmanagementleistungen, bestehend aus Leistungen der Projektsteuerung und der Projektleitung, zu erbringen. Es ist geplant, die Grundleistungen (und ausgewählte Besondere Leistungen) des Leistungsbildes „Projektsteuerung“ im Sinne des § 2 und Leistungen des Leistungsbildes „Projektleitung“ im Sinne des § 3 des Heftes Nr. 9 „Leistungsbild und Honorierung: Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft“, Stand Mai 2014, erarbeitet von der AHO-Fachkommission „Projektsteuerung/Projektmanagement“ [nachfolgend AHO-Heft Nr. 9] zu vergeben.
Der Auftragnehmer hat Projektmanagementleistungen, bestehend aus Leistungen der Projektsteuerung und der Projektleitung, zu erbringen. Es ist geplant, die Grundleistungen (und ausgewählte Besondere Leistungen) des Leistungsbildes „Projektsteuerung“ im Sinne des § 2 und Leistungen des Leistungsbildes „Projektleitung“ im Sinne des § 3 des Heftes Nr. 9 „Leistungsbild und Honorierung: Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft“, Stand Mai 2014, erarbeitet von der AHO-Fachkommission „Projektsteuerung/Projektmanagement“ [nachfolgend AHO-Heft Nr. 9] zu vergeben.
Das zu steuernde Projekt ist der Umbau des Bildungs- und Kulturzentrums der Stadt Wiehl, bestehend aus dem Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium (DBG) mit angeschlossener 3-Feld-Sporthalle und der Wiehltalhalle, die neben dem Veranstaltungssaal auch eine 2-Feld-Sporthalle und die Mensa des DBG umfasst. Es ist der teilweise Abriss und Neubau des DBG (1. Bauabschnitt) sowie eine umfassende Sanierung/Modernisierung (2. Bauabschnitt) geplant. Die anrechenbaren Kosten nach Kostengruppen 100 bis 700 (ohne 110, 710 und 760) gem. DIN 276-1:2008-12 betragen für den 1. Bauabschnitt 9 253 955 EUR, für den 2. Bauabschnitt 9 929 474 EUR, insgesamt also 19 183 429 EUR. Es ist geplant, die Projektmanagementleistungen zunächst nur für den 1. Bauabschnitt – und dies auch nur unter dem Vorbehalt des Erhalts eines Zuwendungsbescheids des Fördermittelgebers – zu beauftragen. Die Projektmanagementleistungen für den 2. Bauabschnitt sollen nur optional beauftragt werden, d. h. die Stadt Wiehl entscheidet über die Auftragsvergabe für den 2. Bauabschnitt zu einem späteren Zeitpunkt (nach freier Wahl, und nur bei Vorliegen eines entsprechenden Zuwendungsbescheids des Fördermittelgebers). Der Leistungszeitraum für das Projektmanagement des 1. Bauabschnittes ist für den 1.8.2016 bis zum 31.12.2018 vorgesehen. Der Leistungszeitraum für das Projektmanagement des 2. Bauabschnittes ist für den 1.1.2018 bis zum 30.6.2020 vorgesehen.
Das zu steuernde Projekt ist der Umbau des Bildungs- und Kulturzentrums der Stadt Wiehl, bestehend aus dem Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium (DBG) mit angeschlossener 3-Feld-Sporthalle und der Wiehltalhalle, die neben dem Veranstaltungssaal auch eine 2-Feld-Sporthalle und die Mensa des DBG umfasst. Es ist der teilweise Abriss und Neubau des DBG (1. Bauabschnitt) sowie eine umfassende Sanierung/Modernisierung (2. Bauabschnitt) geplant. Die anrechenbaren Kosten nach Kostengruppen 100 bis 700 (ohne 110, 710 und 760) gem. DIN 276-1:2008-12 betragen für den 1. Bauabschnitt 9 253 955 EUR, für den 2. Bauabschnitt 9 929 474 EUR, insgesamt also 19 183 429 EUR. Es ist geplant, die Projektmanagementleistungen zunächst nur für den 1. Bauabschnitt – und dies auch nur unter dem Vorbehalt des Erhalts eines Zuwendungsbescheids des Fördermittelgebers – zu beauftragen. Die Projektmanagementleistungen für den 2. Bauabschnitt sollen nur optional beauftragt werden, d. h. die Stadt Wiehl entscheidet über die Auftragsvergabe für den 2. Bauabschnitt zu einem späteren Zeitpunkt (nach freier Wahl, und nur bei Vorliegen eines entsprechenden Zuwendungsbescheids des Fördermittelgebers). Der Leistungszeitraum für das Projektmanagement des 1. Bauabschnittes ist für den 1.8.2016 bis zum 31.12.2018 vorgesehen. Der Leistungszeitraum für das Projektmanagement des 2. Bauabschnittes ist für den 1.1.2018 bis zum 30.6.2020 vorgesehen.
Änderungen während des Verhandlungsverfahrens bleiben der Auftraggeberin vorbehalten.
Beschreibung der Optionen: Projektmanagementleistungen für den 2. Bauabschnitt (siehe Ziff. II.1.5).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Wiehl.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Folgende Erklärungen / Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
1.) Ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist (im Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als sechs Monate).
Bewerbergemeinschaften haben den Auszug für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben/einzureichen.
2.) Eine Eigenerklärung des Bieters, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, dass sich der Bieter nicht in Liquidation befindet, dass keine Umstände vorliegen, die die Zuverlässigkeit des Bieters infrage stellen, dass der Bieter seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat, dass der Bieter in den letzten zwei Jahren nicht gemäß § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist, dass der Bieter die gewerblichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt, und dass keine Person, deren Verhalten dem Bieter zuzurechnen ist, rechtskräftig nach einer im Teilnahmeantrag genannten Strafnorm (z.B. §§ 129-129b, 261, 334 StGB) verurteilt worden ist. Die vorgenannten Erklärungen sind im Vordruck „Teilnahmeantrag“ (anzufordern bei der genannten Kontaktstelle) enthalten.
2.) Eine Eigenerklärung des Bieters, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, dass sich der Bieter nicht in Liquidation befindet, dass keine Umstände vorliegen, die die Zuverlässigkeit des Bieters infrage stellen, dass der Bieter seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat, dass der Bieter in den letzten zwei Jahren nicht gemäß § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist, dass der Bieter die gewerblichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt, und dass keine Person, deren Verhalten dem Bieter zuzurechnen ist, rechtskräftig nach einer im Teilnahmeantrag genannten Strafnorm (z.B. §§ 129-129b, 261, 334 StGB) verurteilt worden ist. Die vorgenannten Erklärungen sind im Vordruck „Teilnahmeantrag“ (anzufordern bei der genannten Kontaktstelle) enthalten.
Bewerbergemeinschaften haben die Erklärungen für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben/einzureichen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, von dem Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anzufordern.
3.) Eine Unternehmensdarstellung insbesondere mit Angaben zum Unternehmensgegenstand, zum Gründungszeitpunkt des Unternehmens, zur Anzahl der bei dem Unternehmen in 2015, 2014 und 2013 jahresdurchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter sowie zu den gesellschaftsrechtlichen Beteiligungsverhältnissen enthalten. Die Unternehmensdarstellung ist im Vordruck „Teilnahmeantrag“ (anzufordern bei der genannten Kontaktstelle) enthalten.
3.) Eine Unternehmensdarstellung insbesondere mit Angaben zum Unternehmensgegenstand, zum Gründungszeitpunkt des Unternehmens, zur Anzahl der bei dem Unternehmen in 2015, 2014 und 2013 jahresdurchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter sowie zu den gesellschaftsrechtlichen Beteiligungsverhältnissen enthalten. Die Unternehmensdarstellung ist im Vordruck „Teilnahmeantrag“ (anzufordern bei der genannten Kontaktstelle) enthalten.
Bewerbergemeinschaften haben die Unternehmensdarstellung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben/einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Folgende Erklärungen / Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
1.) Eine Eigenerklärung zum jeweiligen Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren sowie zu jenen Umsätzen der letzten drei Geschäftsjahre, die mit Leistungen erwirtschaftet worden sind, die mit der zu vergebenden Leistung (Projektsteuerung oder Projektleitung) vergleichbar sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1.) Eine Eigenerklärung zum jeweiligen Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren sowie zu jenen Umsätzen der letzten drei Geschäftsjahre, die mit Leistungen erwirtschaftet worden sind, die mit der zu vergebenden Leistung (Projektsteuerung oder Projektleitung) vergleichbar sind.
Bewerbergemeinschaften haben die Erklärungen für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben/einzureichen.
Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften können sich zum Nachweis ihrer Eignung auch auf die wirtschaftliche und/oder technische Leistungsfähigkeit Dritter stützen, ohne dass diese selbst Bewerber oder Mitglied der Bewerbergemeinschaft werden. In diesem Fall hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zusätzlich zu den geforderten Angaben darzustellen, in welcher Weise das/die Drittunternehmen in die Leistungserbringung eingebunden werden soll/en.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften können sich zum Nachweis ihrer Eignung auch auf die wirtschaftliche und/oder technische Leistungsfähigkeit Dritter stützen, ohne dass diese selbst Bewerber oder Mitglied der Bewerbergemeinschaft werden. In diesem Fall hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zusätzlich zu den geforderten Angaben darzustellen, in welcher Weise das/die Drittunternehmen in die Leistungserbringung eingebunden werden soll/en.
Die Auftraggeberin behält sich vor, von den…
… Bewerbern/Bewerbergemeinschaften eine Verpflichtungserklärung des/der Drittunternehmen(s) anzufordern, in der das/die Drittunternehmen seine/ihre Bereitschaft zur Unterstützung des Projekts erklärt/erklären.
… Bewerbern zur Bestätigung der Umsatzangaben die Jahresabschlüsse der letzten drei Geschäftsjahre anzufordern.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Folgende Erklärungen / Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
1.) Eine Eigenerklärung über bereits erbrachte, mit der hier ausgeschriebenen Leistung Projektmanagement (Projektsteuerung und Projektleitung) vergleichbare Aufträge (Referenzen) in den vergangenen drei Jahren. Als Mindestanforderung muss der Bieter in den letzten drei Jahren mindestens zwei Referenzen über Projektmanagement (Projektsteuerung oder Projektleitung) beim Um- oder Neubau eines Gebäudes mit anrechenbaren Kosten in Höhe von mindestens 6 Mio. Euro (nach Kostengruppen 100 bis 700, ohne 110, 710 und 760, gem. DIN 276-1:2008-12) angeben, von denen mindestens eine Referenz die Projektleitung betreffen muss. Zu jeder benannten Referenz ist das Projekt zu benennen und kurz zu beschreiben. Es sind Name und Anschrift des Auftraggebers, Ansprechpartner mit Tel.-Nr. oder E-Mail, Auftragswert, Ausführungszeitraum, die bereits erbrachten (abgeschlossenen) Leistungsstufen ab Leistungsstufe 3 im Sinne der AHO sowie die anrechenbaren Kosten anzugeben. Und ob es sich um ein Schulgebäude (z.B. Gymnasium, Gesamtschule, Berufsschule, Berufskolleg, Hauptschule, Realschule, Grundschule, Hochschule) handelt. Die zeitliche Vorgabe „in den vergangenen drei Jahren“ ist erfüllt, wenn mindestens eine Leistungsstufe ab Leistungsstufe 3 im Sinne der AHO ab dem Jahr 2013 erbracht, d. h. abgeschlossen worden ist (eine Fertigstellung des Projekts muss noch nicht zwingend erfolgt sein).
1.) Eine Eigenerklärung über bereits erbrachte, mit der hier ausgeschriebenen Leistung Projektmanagement (Projektsteuerung und Projektleitung) vergleichbare Aufträge (Referenzen) in den vergangenen drei Jahren. Als Mindestanforderung muss der Bieter in den letzten drei Jahren mindestens zwei Referenzen über Projektmanagement (Projektsteuerung oder Projektleitung) beim Um- oder Neubau eines Gebäudes mit anrechenbaren Kosten in Höhe von mindestens 6 Mio. Euro (nach Kostengruppen 100 bis 700, ohne 110, 710 und 760, gem. DIN 276-1:2008-12) angeben, von denen mindestens eine Referenz die Projektleitung betreffen muss. Zu jeder benannten Referenz ist das Projekt zu benennen und kurz zu beschreiben. Es sind Name und Anschrift des Auftraggebers, Ansprechpartner mit Tel.-Nr. oder E-Mail, Auftragswert, Ausführungszeitraum, die bereits erbrachten (abgeschlossenen) Leistungsstufen ab Leistungsstufe 3 im Sinne der AHO sowie die anrechenbaren Kosten anzugeben. Und ob es sich um ein Schulgebäude (z.B. Gymnasium, Gesamtschule, Berufsschule, Berufskolleg, Hauptschule, Realschule, Grundschule, Hochschule) handelt. Die zeitliche Vorgabe „in den vergangenen drei Jahren“ ist erfüllt, wenn mindestens eine Leistungsstufe ab Leistungsstufe 3 im Sinne der AHO ab dem Jahr 2013 erbracht, d. h. abgeschlossen worden ist (eine Fertigstellung des Projekts muss noch nicht zwingend erfolgt sein).
Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften können sich zum Nachweis ihrer Eignung auch auf die technische Leistungsfähigkeit Dritter stützen, ohne dass diese selbst Bewerber oder Mitglied der Bewerbergemeinschaft werden. In diesem Fall hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zusätzlich zu den vorgenannten Angaben darzustellen, in welcher Weise das/die Drittunternehmen in die Leistungserbringung eingebunden werden soll/en.
Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften können sich zum Nachweis ihrer Eignung auch auf die technische Leistungsfähigkeit Dritter stützen, ohne dass diese selbst Bewerber oder Mitglied der Bewerbergemeinschaft werden. In diesem Fall hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zusätzlich zu den vorgenannten Angaben darzustellen, in welcher Weise das/die Drittunternehmen in die Leistungserbringung eingebunden werden soll/en.
Die Auftraggeberin behält sich vor, von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften eine Verpflichtungserklärung des/der Drittunternehmen(s) anzufordern, in der das/die Drittunternehmen seine/ihre Bereitschaft zur Unterstützung des Projekts erklärt/erklären.
Die Auftraggeberin behält sich vor, von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften eine Verpflichtungserklärung des/der Drittunternehmen(s) anzufordern, in der das/die Drittunternehmen seine/ihre Bereitschaft zur Unterstützung des Projekts erklärt/erklären.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Auftragnehmer hat 14 Tage nach Zuschlagserteilung das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung (Vermögens-/Personen-/Sachschäden) mit einer pauschalen Deckungssumme je Schadensfall in Höhe von 3 000 000 EUR nachzuweisen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Ein Teilnahmeantrag von Bewerbergemeinschaften findet nur Berücksichtigung, wenn mit dem Teilnahmeantrag jeweils alle Mitglieder benannt sind und ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für alle Erklärungen bis zur Zuschlagserteilung, einschließlich des Abschlusses des Vertrages, und für alle Erklärungen während der Durchführung des Vertrages benannt ist. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. Das ausgefüllte und unterzeichnete Formblatt „Erklärung der Bewerbergemeinschaft“ (anzufordern bei der genannten Kontaktstelle) ist in dem Fall mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Ein Teilnahmeantrag von Bewerbergemeinschaften findet nur Berücksichtigung, wenn mit dem Teilnahmeantrag jeweils alle Mitglieder benannt sind und ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für alle Erklärungen bis zur Zuschlagserteilung, einschließlich des Abschlusses des Vertrages, und für alle Erklärungen während der Durchführung des Vertrages benannt ist. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. Das ausgefüllte und unterzeichnete Formblatt „Erklärung der Bewerbergemeinschaft“ (anzufordern bei der genannten Kontaktstelle) ist in dem Fall mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Es werden, soweit vorhanden, drei geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Objektive Kriterien für die Auswahl unter mehr als drei geeigneten Bewerbern: a) Referenzen: Nach den Referenzen über Projektmanagement (Projektsteuerung und Projektleitung) beim Umbau oder Neubau eines Gebäudes in den vergangenen drei Jahren. Es werden (max.) drei Referenzen gewertet (bei Angabe von mehr als 3 Referenzen werden die im Sinne des Bewerbers besten drei Referenzen gewertet). Die zeitliche Vorgabe „in den vergangenen drei Jahren“ ist erfüllt, wenn mindestens eine Leistungsstufe ab Leistungsstufe 3 im Sinne der AHO ab dem Jahr 2013 erbracht, d. h. abgeschlossen worden ist (eine Fertigstellung des Projekts muss noch nicht zwingend erfolgt sein). Pro Referenz werden max. 36 Punkte vergeben, und zwar anhand der folgenden drei Unterkriterien: aa) Leistungsstufen: Pro Referenz werden max. 12 Punkte vergeben, und zwar nach folgender Matrix: – 2 Punkte = Leistungsstufe 3 im Sinne der AHO erbracht, d. h. abgeschlossen – 4 Punkte = Leistungsstufen 3 und 4 im Sinne der AHO erbracht, d. h. abgeschlossen – 6 Punkte = Leistungsstufen 3, 4 und 5 im Sinne der AHO erbracht, d. h. abgeschlossen Die so für eine Referenz ermittelte Punktzahl (2, 4 oder 6 Punkte) wird mit dem Faktor 2 multipliziert, wenn es sich bei dem Gebäude speziell um ein Schulgebäude (z.B. Gymnasium, Gesamtschule, Berufsschule, Berufskolleg, Hauptschule, Realschule, Grundschule, Hochschule) handelt. bb) anrechenbare Kosten: Pro Referenz werden max. 12 Punkte vergeben, und zwar nach folgender Matrix: – 1 Punkt = eine Referenz beim Um- oder Neubau eines Gebäudes mit anrechenbaren Kosten nach Kostengruppen 100 bis 700 (ohne 110, 710 und 760) gem. DIN 276-1:2008-12 in Höhe von mind. 6 Mio. EUR und unter 8 Mio. EUR – 2 Punkte = eine Referenz beim Um- oder Neubau eines Gebäudes mit anrechenbaren Kosten nach Kostengruppen 100 bis 700 (ohne 110, 710 und 760) gem. DIN 276-1:2008-12 in Höhe von mind. 8 Mio. EUR und unter 10 Mio. EUR – 3 Punkte = eine Referenz beim Um- oder Neubau eines Gebäudes mit anrechenbaren Kosten nach Kostengruppen 100 bis 700 (ohne 110, 710 und 760) gem. DIN 276-1:2008-12 in Höhe von mind. 10 Mio. EUR und unter 12 Mio. EUR – 4 Punkte = eine Referenz beim Um- oder Neubau eines Gebäudes mit anrechenbaren Kosten nach Kostengruppen 100 bis 700 (ohne 110, 710 und 760) gem. DIN 276-1:2008-12 in Höhe von mind. 12 Mio. EUR und unter 14 Mio. EUR – 5 Punkte = eine Referenz beim Um- oder Neubau eines Gebäudes mit anrechenbaren Kosten nach Kostengruppen 100 bis 700 (ohne 110, 710 und 760) gem. DIN 276-1:2008-12 in Höhe von mind. 14 Mio. EUR und unter 16 Mio. EUR – 6 Punkte = eine Referenz beim Um- oder Neubau eines Gebäudes mit anrechenbaren Kosten nach Kostengruppen 100 bis 700 (ohne 110, 710 und 760) gem. DIN 276-1:2008-12 in Höhe von mind. 16 Mio. EUR Die so für eine Referenz ermittelte Punktzahl (1 bis 6 Punkte) wird mit dem Faktor 2 multipliziert, wenn es sich bei dem Gebäude speziell um ein Schulgebäude (z.B. Gymnasium, Gesamtschule, Berufsschule, Berufskolleg, Hauptschule, Realschule, Grundschule, Hochschule) handelt. cc) Projektsteuerung und Projektleitung: Pro Referenz werden max. 12 Punkte vergeben, und zwar nach folgender Matrix: – 3 Punkte = Projektsteuerung im Sinne des § 2 AHO-Heft Nr. 9 – 6 Punkte = Projektsteuerung und Projektleitung im Sinne des § 3 AHO-Heft Nr. 9 Die so für eine Referenz ermittelte Punktzahl (3 oder 6 Punkte) wird mit dem Faktor 2 multipliziert, wenn es sich bei dem Gebäude speziell um ein Schulgebäude (z.B. Gymnasium, Gesamtschule, Berufsschule, Berufskolleg, Hauptschule, Realschule, Grundschule, Hochschule) handelt. b) Berufserfahrung: Nach der Berufserfahrung des namentlich benannten Projektleiters (natürliche Person) als verantwortlicher Projektleiter: Pro vollem Berufsjahr wird 1 Punkt vergeben. Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt 5. Für jede Referenz wird eine Referenzgesamtpunktzahl nach den Kriterien a) und b) ermittelt. Die drei höchsten Referenzgesamtpunktzahlen eines Bewerbers werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl des Bewerbers. Die drei Bewerber mit den höchsten Gesamtpunktzahlen werden ausgewählt. c) Bei Punktgleichheit: Losverfahren: Sofern wegen Gesamtpunktgleichheit bei den Kriterien a) und b) mehr als drei geeignete Bewerber übrig bleiben, erfolgt die Auswahl unter diesen punktgleichen Bewerbern nach dem Losverfahren.
Es werden, soweit vorhanden, drei geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Objektive Kriterien für die Auswahl unter mehr als drei geeigneten Bewerbern: a) Referenzen: Nach den Referenzen über Projektmanagement (Projektsteuerung und Projektleitung) beim Umbau oder Neubau eines Gebäudes in den vergangenen drei Jahren. Es werden (max.) drei Referenzen gewertet (bei Angabe von mehr als 3 Referenzen werden die im Sinne des Bewerbers besten drei Referenzen gewertet). Die zeitliche Vorgabe „in den vergangenen drei Jahren“ ist erfüllt, wenn mindestens eine Leistungsstufe ab Leistungsstufe 3 im Sinne der AHO ab dem Jahr 2013 erbracht, d. h. abgeschlossen worden ist (eine Fertigstellung des Projekts muss noch nicht zwingend erfolgt sein). Pro Referenz werden max. 36 Punkte vergeben, und zwar anhand der folgenden drei Unterkriterien: aa) Leistungsstufen: Pro Referenz werden max. 12 Punkte vergeben, und zwar nach folgender Matrix: – 2 Punkte = Leistungsstufe 3 im Sinne der AHO erbracht, d. h. abgeschlossen – 4 Punkte = Leistungsstufen 3 und 4 im Sinne der AHO erbracht, d. h. abgeschlossen – 6 Punkte = Leistungsstufen 3, 4 und 5 im Sinne der AHO erbracht, d. h. abgeschlossen Die so für eine Referenz ermittelte Punktzahl (2, 4 oder 6 Punkte) wird mit dem Faktor 2 multipliziert, wenn es sich bei dem Gebäude speziell um ein Schulgebäude (z.B. Gymnasium, Gesamtschule, Berufsschule, Berufskolleg, Hauptschule, Realschule, Grundschule, Hochschule) handelt. bb) anrechenbare Kosten: Pro Referenz werden max. 12 Punkte vergeben, und zwar nach folgender Matrix: – 1 Punkt = eine Referenz beim Um- oder Neubau eines Gebäudes mit anrechenbaren Kosten nach Kostengruppen 100 bis 700 (ohne 110, 710 und 760) gem. DIN 276-1:2008-12 in Höhe von mind. 6 Mio. EUR und unter 8 Mio. EUR – 2 Punkte = eine Referenz beim Um- oder Neubau eines Gebäudes mit anrechenbaren Kosten nach Kostengruppen 100 bis 700 (ohne 110, 710 und 760) gem. DIN 276-1:2008-12 in Höhe von mind. 8 Mio. EUR und unter 10 Mio. EUR – 3 Punkte = eine Referenz beim Um- oder Neubau eines Gebäudes mit anrechenbaren Kosten nach Kostengruppen 100 bis 700 (ohne 110, 710 und 760) gem. DIN 276-1:2008-12 in Höhe von mind. 10 Mio. EUR und unter 12 Mio. EUR – 4 Punkte = eine Referenz beim Um- oder Neubau eines Gebäudes mit anrechenbaren Kosten nach Kostengruppen 100 bis 700 (ohne 110, 710 und 760) gem. DIN 276-1:2008-12 in Höhe von mind. 12 Mio. EUR und unter 14 Mio. EUR – 5 Punkte = eine Referenz beim Um- oder Neubau eines Gebäudes mit anrechenbaren Kosten nach Kostengruppen 100 bis 700 (ohne 110, 710 und 760) gem. DIN 276-1:2008-12 in Höhe von mind. 14 Mio. EUR und unter 16 Mio. EUR – 6 Punkte = eine Referenz beim Um- oder Neubau eines Gebäudes mit anrechenbaren Kosten nach Kostengruppen 100 bis 700 (ohne 110, 710 und 760) gem. DIN 276-1:2008-12 in Höhe von mind. 16 Mio. EUR Die so für eine Referenz ermittelte Punktzahl (1 bis 6 Punkte) wird mit dem Faktor 2 multipliziert, wenn es sich bei dem Gebäude speziell um ein Schulgebäude (z.B. Gymnasium, Gesamtschule, Berufsschule, Berufskolleg, Hauptschule, Realschule, Grundschule, Hochschule) handelt. cc) Projektsteuerung und Projektleitung: Pro Referenz werden max. 12 Punkte vergeben, und zwar nach folgender Matrix: – 3 Punkte = Projektsteuerung im Sinne des § 2 AHO-Heft Nr. 9 – 6 Punkte = Projektsteuerung und Projektleitung im Sinne des § 3 AHO-Heft Nr. 9 Die so für eine Referenz ermittelte Punktzahl (3 oder 6 Punkte) wird mit dem Faktor 2 multipliziert, wenn es sich bei dem Gebäude speziell um ein Schulgebäude (z.B. Gymnasium, Gesamtschule, Berufsschule, Berufskolleg, Hauptschule, Realschule, Grundschule, Hochschule) handelt. b) Berufserfahrung: Nach der Berufserfahrung des namentlich benannten Projektleiters (natürliche Person) als verantwortlicher Projektleiter: Pro vollem Berufsjahr wird 1 Punkt vergeben. Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt 5. Für jede Referenz wird eine Referenzgesamtpunktzahl nach den Kriterien a) und b) ermittelt. Die drei höchsten Referenzgesamtpunktzahlen eines Bewerbers werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl des Bewerbers. Die drei Bewerber mit den höchsten Gesamtpunktzahlen werden ausgewählt. c) Bei Punktgleichheit: Losverfahren: Sofern wegen Gesamtpunktgleichheit bei den Kriterien a) und b) mehr als drei geeignete Bewerber übrig bleiben, erfolgt die Auswahl unter diesen punktgleichen Bewerbern nach dem Losverfahren.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Fachbereich Hoch- und Tiefbau
Herrn Zurek
Name: Baumeister Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Postanschrift: Königsstraße 51-53
Postort: Münster
Postleitzahl: 48143
Kontaktperson: Frau Jansen
Telefon: +49 25148488-75📞
E-Mail: lena.jansen@baumeister.org📧
Fax: +49 25148488-80 📠
URL für weitere Informationen: http://www.baumeister.org🌏
URL der Dokumente: http://www.baumeister.org🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-08-01 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
Zusätzliche Informationen
1.) Die Bieter, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, haben die Verpflichtungserklärungen nach § 8 TVgG NRW in Verbindung mit §§ 4, 18 Abs. 3, § 19 Abs. 1 S. 3 TVgG NRW mit dem Angebot abzugeben.
2.) Für die Bewerbung ist zwingend ein von der Auftraggeberin erstelltes Formular (Teilnahmeantrag) zu verwenden, das bei der genannten Kontaktstelle unter der E-Mail-Adresse lena.jansen@baumeister.org anzufordern ist.
3.) Der Teilnahmeantrag muss in Papierform in einem fest verschlossenen, undurchsichtigen Umschlag eingereicht werden. Auf elektronischem Weg (Fernschreiben, Telegramm, Telebrief, Telex, Telefax, E-Mail) übermittelte Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen. Auf dem verschlossenen Umschlag ist von außen der Kennzettel (anzufordern bei der genannten Kontaktstelle) für den Teilnahmeantrag aufzukleben. Der Teilnahmeantrag ist einzureichen bei: Baumeister Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, zu Händen Frau Jansen, Königsstraße 51-53, 48143 Münster.
3.) Der Teilnahmeantrag muss in Papierform in einem fest verschlossenen, undurchsichtigen Umschlag eingereicht werden. Auf elektronischem Weg (Fernschreiben, Telegramm, Telebrief, Telex, Telefax, E-Mail) übermittelte Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen. Auf dem verschlossenen Umschlag ist von außen der Kennzettel (anzufordern bei der genannten Kontaktstelle) für den Teilnahmeantrag aufzukleben. Der Teilnahmeantrag ist einzureichen bei: Baumeister Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, zu Händen Frau Jansen, Königsstraße 51-53, 48143 Münster.
4.) Für das zu steuernde Projekt (Umgestaltung des Dietrich Bonhoeffer Gymnasiums in Wiehl) einschließlich der hier ausgeschriebenen Projektmanagementleistungen werden Fördermittel beantragt. Der Abschluss des Vergabeverfahrens steht deshalb unter dem Vorbehalt, dass der Fördermittelgeber dem beantragten vorzeitigen Maßnahmebeginn zustimmt. D.h. ohne Zustimmung des Fördermittelgebers zu einem vorzeitigen Maßnahmebeginn wird der Zuschlag nicht erteilt. Die Erteilung eines Zuschlags steht unter dem weiteren Vorbehalt, dass die Maßnahme vom Fördermittelgeber gefördert wird. D.h. für den Fall, dass die von der Stadt Wiehl beantragte Förderung versagt wird, kann die Stadt Wiehl einen durch Zuschlag abgeschlossenen Vertrag beenden, ohne dass dies negative (insbesondere keine finanziellen) Folgen für die Stadt hat.
4.) Für das zu steuernde Projekt (Umgestaltung des Dietrich Bonhoeffer Gymnasiums in Wiehl) einschließlich der hier ausgeschriebenen Projektmanagementleistungen werden Fördermittel beantragt. Der Abschluss des Vergabeverfahrens steht deshalb unter dem Vorbehalt, dass der Fördermittelgeber dem beantragten vorzeitigen Maßnahmebeginn zustimmt. D.h. ohne Zustimmung des Fördermittelgebers zu einem vorzeitigen Maßnahmebeginn wird der Zuschlag nicht erteilt. Die Erteilung eines Zuschlags steht unter dem weiteren Vorbehalt, dass die Maßnahme vom Fördermittelgeber gefördert wird. D.h. für den Fall, dass die von der Stadt Wiehl beantragte Förderung versagt wird, kann die Stadt Wiehl einen durch Zuschlag abgeschlossenen Vertrag beenden, ohne dass dies negative (insbesondere keine finanziellen) Folgen für die Stadt hat.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Spruchkörper Köln
Postort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473116📞
Internetadresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/🌏
Fax: +49 2211472889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 107 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2016/S 076-134433 (2016-04-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-02-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2016/S 076-134433
Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer hat Projektmanagementleistungen, bestehend aus Leistungen der Projektsteuerung und der Projektleitung, zu erbringen. Es ist geplant, die Grundleistungen (und ausgewählte Besondere Leistungen) des Leistungsbildes „Projektsteuerung“ im Sinne des § 2 und Leistungen des Leistungsbildes „Projektleitung“ im Sinne des § 3 des Heftes Nr. 9 „Leistungsbild und Honorierung: Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft“, Stand Mai 2014, erarbeitet von der AHO-Fachkommission „Projektsteuerung/Projektmanagement“ [nachfolgend AHO-Heft Nr. 9] zu vergeben.
Das zu steuernde Projekt ist der Umbau des Bildungs- und Kulturzentrums der Stadt Wiehl, bestehend aus dem Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium (DBG) mit angeschlossener 3-Feld-Sporthalle und der Wiehltalhalle, die neben dem Veranstaltungssaal auch eine 2-Feld-Sporthalle und die Mensa des DBG umfasst. Es ist der teilweise Abriss und Neubau des DBG sowie eine umfassende Sanierung/Modernisierung geplant.
Der Auftragnehmer hat Projektmanagementleistungen, bestehend aus Leistungen der Projektsteuerung und der Projektleitung, zu erbringen. Es ist geplant, die Grundleistungen (und ausgewählte Besondere Leistungen) des Leistungsbildes „Projektsteuerung“ im Sinne des § 2 und Leistungen des Leistungsbildes „Projektleitung“ im Sinne des § 3 des Heftes Nr. 9 „Leistungsbild und Honorierung: Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft“, Stand Mai 2014, erarbeitet von der AHO-Fachkommission „Projektsteuerung/Projektmanagement“ [nachfolgend AHO-Heft Nr. 9] zu vergeben.
Das zu steuernde Projekt ist der Umbau des Bildungs- und Kulturzentrums der Stadt Wiehl, bestehend aus dem Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium (DBG) mit angeschlossener 3-Feld-Sporthalle und der Wiehltalhalle, die neben dem Veranstaltungssaal auch eine 2-Feld-Sporthalle und die Mensa des DBG umfasst. Es ist der teilweise Abriss und Neubau des DBG sowie eine umfassende Sanierung/Modernisierung geplant.
1) Es handelte sich um ein Verhandlungsverfahren nach der Richtlinie 2004/18/EG in Verbindung mit der Vergabeordnung für freiberufliche Dienstleistungen (VOF, Fassung 2009);
2) Im Formular ist die Zahl 1 als Auftragswert eingetragen, weil das Feld nach dem Formular ein Pflichtfeld ist.
1) Es handelte sich um ein Verhandlungsverfahren nach der Richtlinie 2004/18/EG in Verbindung mit der Vergabeordnung für freiberufliche Dienstleistungen (VOF, Fassung 2009);
2) Im Formular ist die Zahl 1 als Auftragswert eingetragen, weil das Feld nach dem Formular ein Pflichtfeld ist.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das zu steuernde Projekt ist der Umbau des Bildungs- und Kulturzentrums der Stadt Wiehl, bestehend aus dem Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium (DBG) mit angeschlossener 3-Feld-Sporthalle und der Wiehltalhalle, die neben dem Veranstaltungssaal auch eine 2-Feld-Sporthalle und die Mensa des DBG umfasst. Es ist der teilweise Abriss und Neubau des DBG sowie eine umfassende Sanierung/Modernisierung geplant.
Das zu steuernde Projekt ist der Umbau des Bildungs- und Kulturzentrums der Stadt Wiehl, bestehend aus dem Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium (DBG) mit angeschlossener 3-Feld-Sporthalle und der Wiehltalhalle, die neben dem Veranstaltungssaal auch eine 2-Feld-Sporthalle und die Mensa des DBG umfasst. Es ist der teilweise Abriss und Neubau des DBG sowie eine umfassende Sanierung/Modernisierung geplant.
Der Auftragnehmer hat die näher beschriebenen Projektmanagementleistungen zu erbringen.
Beschreibung der Optionen: Stufenweise Beauftragung ab Projektstufe 3 (Ausführungsvorbereitung).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Wiehl
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-01-02 📅
Name: Drees & Sommer Projektmanagement und bautechnische Beratung GmbH
Postanschrift: Habsburgerring 2
Postort: Köln
Postleitzahl: 50674
Land: Deutschland 🇩🇪 Köln, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Fachbereich 9: Hochbau
Referenz Zusätzliche Informationen
1) Es handelte sich um ein Verhandlungsverfahren nach der Richtlinie 2004/18/EG in Verbindung mit der Vergabeordnung für freiberufliche Dienstleistungen (VOF, Fassung 2009);
2) Im Formular ist die Zahl 1 als Auftragswert eingetragen, weil das Feld nach dem Formular ein Pflichtfeld ist.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 107 Abs. 3 S. 1 GWB (a.F. bis April 2016) unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.