Projektsteuerungsleistungen für das Projekt „Universitäres Herzzentrum Berlin“ (Kurztitel: „PS UHB“)

Charité-Universitätsmedizin Berlin, GB Technik und Betriebe

Die Charité-Universitätsmedizin Berlin (Charité oder Auftraggeber) beabsichtigt in räumlicher und personeller Kooperation mit dem Deutschen Herzzentrum Berlin (DHZB) eine Konzentration der herzmedizinischen Versorgung auf dem Campus Virchow-Klinikum (Augustenburger Platz 1, 13353 Berlin) der Charité. Dazu soll das 1975 fertiggestellte Gebäude der Spezialchirurgischen Kliniken (Gebäude 0010, Mittelallee 2, Campus Virchow-Klinikum) umfassenden Sanierungs- und Umbaumaßnahmen unterzogen werden. Der Nutzungsbeginn für das sanierte Gebäude ist nach dem aktuellen Rahmenterminplan für das zweite Quartal
2021 vorgesehen. Zur Realisierung wird ein Budget von 55 000 000 EUR im Landeshaushalt zur Verfügung gestellt. Eine Machbarkeitsstudie inklusive der zu veranschlagenden Kosten ist in Auftrag gegeben und befindet sich in Bearbeitung. Die Ergebnisse liegen voraussichtlich bis Ende der KW 21/2016 vor.
Der mit dieser Ausschreibung zu vergebende Auftrag beinhaltet die umfassende Projektsteuerung für die Planung und Ausführung der Baumaßnahme. Der Projektsteuerer soll auch baubegleitend bis zur Abnahme und zur Vorlage des Verwendungsnachweises tätig sein. Die Leistungserbringung umfasst insbesondere:
— Vorbereitung des Projekts (darin Sammlung und Zusammenstellung der bei der Charité vorhandenen Bestandsunterlagen),
— Begleitung der Erstellung und Prüfung des Bedarfsprogramms,
— Aufstellung und Überwachung von Organisations-, Termin- und Zahlungsplänen, bezogen auf Projekt und Projektbeteiligte,
— Mitwirkung bei der Erstellung einer Vergabe- und Vertragsstruktur für das Gesamtprojekt,
— Mitwirkung bei der Auswahl der zu Beteiligenden, bei Verhandlungen und Vorbereitungen der Ausschreibungen und Beauftragungen,
— Koordinierung und Kontrolle der Projektbeteiligten,
— Vorbereitung und Betreuung der Beteiligung von Planungsbetroffenen,
— Fortschreibung der Planungsziele und Klärung von Zielkonflikten,
— laufende Information des Auftraggebers über die Projektabwicklung,
— rechtzeitiges Herbeiführen von Entscheidungen des Auftraggebers,
— Koordinierung und Kontrolle der Bearbeitung von Finanzierungs-,Förderungs- und Genehmigungsverfahren,
— Unterstützung der Charité bei der Wahrnehmung der nicht delegierbaren Bauherrenaufgaben,
— Aktenführung und Vorbereitung des Schlussverwendungsnachweises.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-04-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-03-09.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-03-09 Auftragsbekanntmachung
2016-04-06 Ergänzende Angaben
2016-04-15 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2016-03-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Projektmanagement im Bauwesen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Projektmanagement im Bauwesen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Charité-Universitätsmedizin Berlin, GB Technik und Betriebe
Postanschrift: Charitéplatz 1
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.charite.de 🌏
E-Mail: zentrale-vergabestelle-vob@charite.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-03-09 📅
Einreichungsfrist: 2016-04-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-03-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 051-085359
ABl. S-Ausgabe: 51
Zusätzliche Informationen
Interessierte Bewerber sind aufgefordert, bei der oben genannten Kontaktstelle das Informationsmemorandum abzurufen, das nähere Informationen zu den geplanten Baumaßnahmen sowie Formblätter für die einzureichenden Angaben, Erklärungen und Nachweise enthält. Der Abruf erfolgt ausschließlich per E-Mail über die unter Ziffer I.1) angegebene E-Mail-Adresse (zentrale-vergabestelle-vob@charite.de) unter dem Betreff „PS UHB – Vergabe 18/16“. Die Formblätter sind für den Teilnahmeantrag zu nutzen, um eine Auswertung der Teilnahmeanträge zu erleichtern. Teilnahmeanträge sowie die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind schriftlich und rechtsverbindlich unterschrieben (bei Bewerbergemeinschaften vom bevollmächtigten Vertreter) in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung „Ausschreibung Charité – Projektsteuerungsleistungen UHB – Vergabe 18/16, Bitte nicht öffnen!“ an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle in zweifacher Ausführung (ein Original und eine Kopiervorlage) sowie elektronisch auf einem erfolgreich virengeprüften Datenträger zu übersenden. Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, kann der Auftraggeber die betreffenden Bewerber nach pflichtgemäßem Ermessen auffordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber einheitlichen Frist nachzureichen (fristwahrend auch per Fax oder E-Mail). Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bewerber bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich. Die weitere Eignungsprüfung erfolgt entsprechend den unter Ziffer IV.1.2) geschilderten Schritten. Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, von den ausgewählten Bewerbern zusätzliche Unterlagen zur Aufklärung, Verifizierung und Validierung der im Teilnahmewettbewerb gemachten Erklärungen abzufordern. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung der Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig sind. Dies gilt entsprechend für den Austausch von Nachunternehmern, auf deren Eignung sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beruft. Der Auftraggeber wird einem Austausch nur aus wichtigem Grund zustimmen. Der Austausch berechtigt zur Wiederholung der Eignungswertung. Mehrfachbeteiligungen führen zum Ausschluss der betreffenden Bewerber/Bewerbergemeinschaften, falls diese bzw. die betroffenen Unternehmen nicht nachweisen können, dass ihre Teilnahmeanträge/Angebote völlig unabhängig voneinander formuliert werden/wurden und daher die Gefahr der Beeinflussung des (Geheim-)Wettbewerbs nicht besteht. Auf § 10 BerlAVG wird hingewiesen. Hinweis zu Ziffer II.3): Die angegebene Vertragslaufzeit basiert auf der nach derzeitiger Terminplanung vorgesehenen Gesamtprojektlaufzeit. Enthalten die Bekanntmachung oder die Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Der Zuschlag wird gemäß § 97 Abs. 5 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Details werden den zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bietern in den Vergabeunterlagen benannt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Charité-Universitätsmedizin Berlin (Charité oder Auftraggeber) beabsichtigt in räumlicher und personeller Kooperation mit dem Deutschen Herzzentrum Berlin (DHZB) eine Konzentration der herzmedizinischen Versorgung auf dem Campus Virchow-Klinikum (Augustenburger Platz 1, 13353 Berlin) der Charité. Dazu soll das 1975 fertiggestellte Gebäude der Spezialchirurgischen Kliniken (Gebäude 0010, Mittelallee 2, Campus Virchow-Klinikum) umfassenden Sanierungs- und Umbaumaßnahmen unterzogen werden. Der Nutzungsbeginn für das sanierte Gebäude ist nach dem aktuellen Rahmenterminplan für das zweite Quartal
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2021 vorgesehen. Zur Realisierung wird ein Budget von 55 000 000 EUR im Landeshaushalt zur Verfügung gestellt. Eine Machbarkeitsstudie inklusive der zu veranschlagenden Kosten ist in Auftrag gegeben und befindet sich in Bearbeitung. Die Ergebnisse liegen voraussichtlich bis Ende der KW 21/2016 vor.
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Der mit dieser Ausschreibung zu vergebende Auftrag beinhaltet die umfassende Projektsteuerung für die Planung und Ausführung der Baumaßnahme. Der Projektsteuerer soll auch baubegleitend bis zur Abnahme und zur Vorlage des Verwendungsnachweises tätig sein. Die Leistungserbringung umfasst insbesondere:
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— Vorbereitung des Projekts (darin Sammlung und Zusammenstellung der bei der Charité vorhandenen Bestandsunterlagen),
— Begleitung der Erstellung und Prüfung des Bedarfsprogramms,
— Aufstellung und Überwachung von Organisations-, Termin- und Zahlungsplänen, bezogen auf Projekt und Projektbeteiligte,
— Mitwirkung bei der Erstellung einer Vergabe- und Vertragsstruktur für das Gesamtprojekt,
— Mitwirkung bei der Auswahl der zu Beteiligenden, bei Verhandlungen und Vorbereitungen der Ausschreibungen und Beauftragungen,
— Koordinierung und Kontrolle der Projektbeteiligten,
— Vorbereitung und Betreuung der Beteiligung von Planungsbetroffenen,
— Fortschreibung der Planungsziele und Klärung von Zielkonflikten,
— laufende Information des Auftraggebers über die Projektabwicklung,
— rechtzeitiges Herbeiführen von Entscheidungen des Auftraggebers,
— Koordinierung und Kontrolle der Bearbeitung von Finanzierungs-,Förderungs- und Genehmigungsverfahren,
— Unterstützung der Charité bei der Wahrnehmung der nicht delegierbaren Bauherrenaufgaben,
— Aktenführung und Vorbereitung des Schlussverwendungsnachweises.
Dauer: 60 Monate
Referenznummer: B 18/16
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Vom Bewerber / von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:
1. Angaben zum Unternehmen (Name, Rechtsform, Anschrift, Ansprechpartner) und – im Falle der Bewerbergemeinschaft Erklärung zur Vertretungsberechtigung der Bewerbergemeinschaft und zur gesamtschuldnerischen Haftung,
2. Erklärung gemäß § 4 Abs. 2 VOF über die wirtschaftliche Verknüpfung (insbesondere Auflistung verbundener Unternehmen) und die auf den Auftrag bezogene Zusammenarbeit,
3. Eigenerklärung, ob die in §§ 4 Abs. 6 und 9 VOF genannten Ausschlussgründe vorliegen,
4. Eigenerklärung über das Vorliegen von Einträgen in das Gewerbezentralregister für den Bewerber oder die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sowie die jeweils geschäftsführenden natürlichen Personen; bei ausländischen Bewerbern sind Eintragungen in ein vergleichbares Register maßgeblich.
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5. Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer und ggf. deren Nachunternehmern, soweit sich ein Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft auf die Fachkunde oder Leistungsfähigkeit von Nachunternehmern beruft. Die Nachunternehmer müssen sich entsprechend der vorgenannten Ziffern auch zu ihrer persönlichen Lage erklären. Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die geforderten Angaben in vorgegebenen Formblättern zusammengefasst, welche zu verwenden und zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind. Die Formblätter sind Teil des Informationsmemorandums und können bei der oben genannten Kontaktstelle angefordert werden.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Vom Bewerber / von der Bewerbergemeinschaft ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:
Schriftlicher Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme je Versicherungsfall für Personenschäden in Höhe 3 000 000 EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 3 000 000 EUR beispielsweise durch
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Vorlage der Kopie einer Versicherungspolice. Alternativ kann der Bewerber eine schriftliche Erklärung seiner Versicherung beibringen, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfalle abgeschlossen wird.
Mindeststandards:
Der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung oder die Vorlage der alternativen Erklärung der Versicherung (jeweils in Höhe der benannten Mindestdeckungssummen) ist Mindeststandard.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Vom Bewerber/von der Bewerbergemeinschaft ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:
I. Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter (einschließlich Büroinhaber(n), ohne Praktikanten und Hilfskräfte) in den letzten 3 Geschäftsjahren (vgl. § 5
Abs. 5 lit.d) VOF)
II. Dokumentation, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung der Bewerber verfügt / verfügen wird (vgl. §
5 Abs. 5 lit. e) VOF).
III. Vorlage von maximal 10 verschiedenen Referenzen über Projektsteuerungsleistungen des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft, die für Bauvorhaben innerhalb der Europäischen Union (EU) nach dem 1.1.2011 erbracht, jedoch nicht nach dem 1.10.2015
begonnen wurden, unter Mitteilung der folgenden
Informationen zu der jeweiligen Referenz:
1. Angabe (und Erläuterung),
a) ob das Projekt die Sanierung eines Bestandsbaus betrifft/betraf,
b) ob das Projekt eine humanmedizinische Klinik oder klinische Einrichtung betrifft/betraf,
c) ob das Projekt ein hochinstalliertes Gebäude mit komplexer Haustechnik betrifft/betraf,
d) ob das Projekt einen Bestandsbau betrifft/betraf, der zwischen 1950 und 1990 errichtet worden ist,
e) ob das Bauvorhaben in zentraler Lage eines Klinik- Campus situiert ist/war,
f) ob das Bauvorhaben im laufenden Betrieb einer humanmedizinischen Klinik oder klinischen Einrichtung zu realisieren ist/war,
g) ob sich das Volumen der von den Projektsteuerungsleistungen umfassten Gesamtbaukosten auf 20 bis 80 000 000 EUR beläuft/belief,
h) ob es sich um einen öffentlichen Auftraggeber iSd. § 98 GWB (idF. d. Bek. v. 26.6.2013 zuletzt geändert 17.2.2016) handelt/handelte,
i) welche Leistungen im Referenzprojekt selbst erbracht werden/worden sind; dabei ist darzustellen, welche der unter II.1.5 benannten Leistungen umfasst sind/waren.
2. Name, Anschrift und Kontaktdaten des Auftraggebers der jeweiligen Referenz.
3. Angabe der Personen/des Unternehmens, die/das die Leistungen im Referenzprojekt erbringt/erbracht haben/hat.
Soweit sich der Bewerber zum Nachweis der Eignung auf die Mitarbeiter oder Referenzen eines Nachunternehmers beruft, werden diese Mitarbeiter/ Referenzen des Nachunternehmers nur gewertet, wenn der Nachunternehmer eine Verpflichtungserklärung nach Ziff. III.2.1) abgibt.
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Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die geforderten Angaben in vorgegebenen Formblättern zusammengefasst, welche zu verwenden und zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind. Die Formblätter sind Teil des Informationsmemorandums und können bei der oben genannten Kontaktstelle angefordert werden.
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Der Auftraggeber behält sich vor, auf Grundlage der Erläuterungen eigene Nachforschungen anzustellen und/oder Informationen mittels Kontaktierung des Auftraggebers der jeweiligen Referenz einzuholen. Stellt der Auftraggeber fest, dass die gemachten Angaben falsch sind oder der Bewerber eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung des betreffenden früheren öffentlichen Auftrags erheblich und/oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat, behält sich der Auftraggeber vor, die betreffende Referenz von der Wertung (insbesondere zur Erfüllung der Mindeststandards und Wertung nach Ziff. IV.1.2) 1./4.) auszunehmen.
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Mindeststandards:
Einreichung von 2 Referenzen über Projektsteuerungsleistungen des Bewerbers für die Sanierung eines Bestandsbaus einer humanmedizinischen Klinik oder klinischen Einrichtung innerhalb der EU mit Gesamtbaukosten in Höhe von jeweils 25 000 000 EUR, wobei die Leistungen nach dem 1.1.2011 erbracht, jedoch nicht nach dem 1.10.2015 begonnen wurden.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Nähere Informationen werden zusammen mit den Vergabeunterlagen an die zur Angebotsabgabe eingeladenen Bieter übermittelt.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Nähere Informationen werden zusammen mit den Vergabeunterlagen an die zur Angebotsabgabe eingeladenen Bieter übermittelt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerbergemeinschaften haben eine gemeinsame rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung über die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall, über alle Mitglieder und deren bevollmächtigten Vertreter,
über die rechtsverbindliche Vertretung der Bevollmächtigten gegenüber dem Auftraggeber und über die Haftung aller Mitglieder als Gesamtschuldner bei Angebotsabgabe zu stellen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft darf keine Wettbewerbsbeschränkung iSd. § 1 GWB vorliegen.
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Sonstige besondere Bedingungen:
Hingewiesen wird insbesondere auf die besonderen Bedingungen, die sich aus folgenden Rechtsvorschriften ergeben:
1. Frauenförderverordnung (FFV) vom 19.7.2011 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, S. 362)
2. Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (AVG) vom 8.7.2010 (GVBl. S. 399), zuletzt geändert am 5.6.2012 (GVBl. S. 159)
3. Berliner Korruptionsregistergesetz (KRG) vom 19.4.2006 (GVBl. S. 358), zuletzt geändert am 1.12.2010 (GVBl. S 535) für Auskünfte zum erfolgreichen Bieter http://www.stadtentwicklung. berlin.de/service/ korruptionsregister/
4. Gewerbeordnung (GewO) vom 22.2.1999 (Bundesgesetzblatt I S. 202), zuletzt geändert am 17.2.2016 (BGBl. I S. 203), für Auskünfte zum Bieter im Einzelfall aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Abs. 1
Satz 1 Nr. 4 GewO.
Mit dem Angebot sind hierzu Eigenerklärungen zur Frauenförderung und zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen einzureichen. Für die Erklärungen ist das bei der oben genannten Kontaktstelle erhältliche Formblatt zu verwenden.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Soweit Architekten- und Ingenieurleistungen iSd. § 18 Abs. 2 VOF ausgeführt werden, ist die Erbringung dieser Leistungen Architekten und Ingenieuren vorbehalten. Dies sind natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates als Architekt bzw. Ingenieur tätig und zum Führen dieser Berufsbezeichnung berechtigt sind, ggf. ist der Nachweis nach Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen zu führen. Juristische Personen erfüllen die Voraussetzungen zur Erbringung der Planungsleistungen und sind als Auftragnehmer zugelassen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungs- bzw. Ingenieurleistungen gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen.
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Die Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt nach den einschlägigen Regelungen der VOF. Der Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge wird folgendes System zugrunde gelegt:
1. Summarische Prüfung auf (formale) Vollständigkeit der abgeforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen und ggf. Nachforderung (hierzu unter Ziffer VI.3).
2. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen von Ausschlussgründen. Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft erfolgt bei Nichterfüllung der aufgestellten Mindeststandards (vgl. Ziff. III. 2.2) und 2.3) dieser Bekanntmachung). Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft erfolgt weiterhin bei Vorliegen der Ausschlussgründe nach § 4 Abs. 6 VOF. Vom letztgenannten zwingenden Ausschluss kann unter den Voraussetzungen des § 4 Abs. 8 VOF abgesehen werden. Des Weiteren kann ein Ausschluss erfolgen, bei Vorliegen der Ausschlussgründe nach § 4 Abs. 9 VOF und bei fehlenden Angaben, Erklärungen und Nachweisen, die gefordert sind.
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3. Prüfung der persönlichen Lage, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen Leistungsfähigkeit des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemessen an der zu vergebenden Leistung anhand der vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise.
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4. Sollten danach mehr als drei Bewerber oder Bewerbergemeinschaften geeignet sein, wird der Auftraggeber die am besten geeigneten Bewerber anhand einer Eignungsmatrix hinsichtlich des Grades ihrer Eignung bewerten. Für diese vergleichende Wertung sind die von den Bewerbern genannten Referenzen und darin gemachten Angaben maßgeblich. Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus dem Informationsmemorandum und den weiteren damit erhältlichen Unterlagen, insbesondere aus der diesem anliegenden Wertungsmatrix. Der Auftraggeber fordert mindestens 3 Bewerber zur Angebotsabgabe auf. Sollten weniger als 3 Bewerber nach der Eignungsprüfung geeignet sein, so kann der Auftraggeber auch weniger als 3 Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern. Sind nach der Eignungsprüfung des Auftraggebers mehr als 3 Bewerber geeignet, so können vom Auftraggeber nach eigenem Ermessen auch mehr als 3 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Die Auswahl der Bewerber erfolgt in diesem Fall auf der Grundlage der Rangfolge, die sich aus der differenzierenden Wertung gemäß der Eignungsmatrix ergibt. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, im Rahmen des rechtlich zulässigen Erfahrungen mit dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft bei der Bewertung zu berücksichtigen.
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Frau Christiane Braun und Steffi Ehrhardt
E-Mail: poststelle@senwtf.berlin.de 📧

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: B 18/16
Zusätzliche Informationen
Interessierte Bewerber sind aufgefordert, bei der oben genannten Kontaktstelle das Informationsmemorandum abzurufen, das nähere Informationen zu den geplanten Baumaßnahmen sowie Formblätter für die einzureichenden Angaben, Erklärungen und Nachweise enthält. Der Abruf erfolgt ausschließlich per E-Mail über die unter Ziffer I.1) angegebene E-Mail-Adresse (zentrale-vergabestelle-vob@charite.de) unter dem Betreff „PS UHB – Vergabe 18/16“. Die Formblätter sind für den Teilnahmeantrag zu nutzen, um eine Auswertung der Teilnahmeanträge zu erleichtern.
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Teilnahmeanträge sowie die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind schriftlich und rechtsverbindlich unterschrieben (bei Bewerbergemeinschaften vom bevollmächtigten Vertreter) in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung „Ausschreibung Charité – Projektsteuerungsleistungen UHB – Vergabe 18/16, Bitte nicht öffnen!“ an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle in zweifacher Ausführung (ein Original und eine Kopiervorlage) sowie elektronisch auf einem erfolgreich virengeprüften Datenträger zu übersenden.
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Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, kann der Auftraggeber die betreffenden Bewerber nach pflichtgemäßem Ermessen auffordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für
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alle Bewerber einheitlichen Frist nachzureichen (fristwahrend auch per Fax oder E-Mail). Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bewerber bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich.
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Die weitere Eignungsprüfung erfolgt entsprechend den unter Ziffer IV.1.2) geschilderten Schritten. Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, von den ausgewählten Bewerbern zusätzliche Unterlagen zur Aufklärung, Verifizierung und Validierung der im Teilnahmewettbewerb gemachten Erklärungen abzufordern.
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Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung der Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig sind. Dies gilt entsprechend für den Austausch von Nachunternehmern, auf deren Eignung sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beruft. Der Auftraggeber wird einem Austausch nur aus wichtigem Grund zustimmen. Der Austausch berechtigt zur Wiederholung der Eignungswertung. Mehrfachbeteiligungen führen zum Ausschluss der betreffenden Bewerber/Bewerbergemeinschaften, falls diese bzw. die betroffenen Unternehmen nicht nachweisen können, dass ihre Teilnahmeanträge/Angebote völlig unabhängig voneinander formuliert werden/wurden und daher die Gefahr der Beeinflussung des (Geheim-)Wettbewerbs nicht besteht.
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Auf § 10 BerlAVG wird hingewiesen.
Hinweis zu Ziffer II.3): Die angegebene Vertragslaufzeit basiert auf der nach derzeitiger Terminplanung vorgesehenen Gesamtprojektlaufzeit.
Enthalten die Bekanntmachung oder die Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
Der Zuschlag wird gemäß § 97 Abs. 5 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Details werden den zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bietern in den Vergabeunterlagen benannt.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@senwtf.berlin.de 📧
Telefon: +49 3090138316 📞
Internetadresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/vergabe/kammer.html 🌏
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 107 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig.
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Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des GWB:
§ 101a Informations- und Wartepflicht
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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§ 107 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach. § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Quelle: OJS 2016/S 051-085359 (2016-03-09)
Ergänzende Angaben (2016-04-06)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-04-06 📅
Einreichungsfrist: 2016-04-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-04-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 069-120432
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 051-085359
ABl. S-Ausgabe: 69
Quelle: OJS 2016/S 069-120432 (2016-04-06)
Ergänzende Angaben (2016-04-15)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-04-15 📅
Einreichungsfrist: 2016-05-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-04-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 077-136615
ABl. S-Ausgabe: 77
Quelle: OJS 2016/S 077-136615 (2016-04-15)