Projektsteuerungsleistungen für die Sanierungsplanung an den Rheinhochwasserdämmen RHWD XXVII, XXV (RDK), XXXIX

Regierungspräsidium Karlsruhe

Projektsteuerung der Planungen zur Dammertüchtigung (Leistungsphasen 1-4 HOAI).
Die Rheinhochwasserdämme (RHWD):
— RHWD XXV am Rheindampfkraftwerk RDK 8, Karlsruhe (Länge 0,38 km);
— RHWD XXVII im Bereich der Raffinerie bei Karlsruhe (Länge 4,1 km);
— RHWD XXXIX bei Mannheim-Neckarau (Länge 2,5 km);
entsprechen nicht mehr den allgemein anerkannten Regeln der Technik und sollen deshalb überplant werden. Der geplante Ausbau und die Sanierung dienen der Sicherung der geschützten Landflächen gegen Überschwemmungen bei Rheinhochwasser.
Die bestehenden Rheinhochwasserdämme sind im Wassergesetz Baden-Württemberg (WG) als Schutzdämme festgelegt und vollständig als klassifizierte Dämme geführt. Die Unterhaltungslast der Dämme liegt beim Land Baden-Württemberg. Entsprechend § 60 WG obliegt dem Träger der Unterhaltungslast die Pflicht, die Dämme zu erneuern, zu erhöhen, zu verstärken oder umzugestalten (Ausbau), soweit dies zum Schutz gegen Hochwasser notwendig ist.
Träger des Vorhabens ist das Land Baden-Württemberg (Träger der Ausbau- und Unterhaltungslast), vertreten durch das Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 53.1 „Gewässer I. Ordnung, Hochwasserschutz, Planung“.
Die geplanten Ausbau- und Sanierungsmaßnahmen bedürfen der Planfeststellung nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Die Beteiligung der Öffentlichkeit soll entsprechend der landesrechtlichen Vorgaben Baden-Württembergs erfolgen.
Genehmigungsbehörden sind die Stadt Karlsruhe und die Stadt Mannheim.
Bei der Überplanung der Dammabschnitte sind folgende Aspekte von Bedeutung:
— Die Standsicherheit ist im Einzelnen gemäß DIN 19712 nachzuweisen. Die teilweise zu steilen land- und wasserseitigen Böschungen sind abzuflachen und landseitig sind Auflastbermen vorzusehen.
— Bei beengten Verhältnissen können Sonderbauweisen erforderlich werden.
— Die Höhe des Freibords (Abstand zwischen dem Bemessungswasserstand und der Dammkrone) beträgt streckenweise weniger als die zwischenstaatlich vereinbarten 80 cm.
— Aufgrund fehlender oder unzureichender Dammverteidigungswege ist im Falle des Einstaus die Zuwegung nicht gewährleistet, so dass keine Dammverteidigung mit großem technischem Gerät möglich ist.
— Vorhabensvarianten: Im Zuge der Planung sind Varianten mit zu untersuchen.
— In den Planungsabschnitten sind verschiedene Schutzgebiete ausgewiesen. Der Umweltplanung kommt deshalb eine besondere Bedeutung zu.
Die notwendigen geodätischen und geotechnischen Untersuchungen sollen bis Ende 2016 abgeschlossen und abgerechnet sein, die Genehmigungsplanungen bis Ende 2018.
Es soll eine Vergabe der technischen und der Umweltplanung in Planungslosen erfolgen, d. h. für jeden Dammabschnitt muss eine separate Ausschreibung der Planungsleistungen erfolgen.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-03-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-01-27.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-01-27 Auftragsbekanntmachung
2016-05-10 Bekanntmachung über vergebene Aufträge