Die Bundesregierung stellt im Rahmen eines Förderprogramms mit einer Laufzeit bis zum Jahr 2020 Fördermittel in Höhe von insgesamt bis zu 64 000 000 EUR für innovative Hafentechnologien zur Verfügung. Hierzu hat das BMVI eine Förderrichtlinie erstellt, die am 8.7.2016 in Kraft getreten ist. Um einen effizienten Einsatz der Fördermittel durch sorgfältige fachliche und administrative Planung, Durchführung und Kontrolle zu gewährleisten, wird externe Unterstützung durch einen Projektträger benötigt. Die Leistungspflicht des AN bezieht sich u. a. auf Einhaltung und Erfüllung beihilferechtlicher und zuwendungs- bzw. verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorgaben gemäß der §§ 7, 23 und 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie §§ 48, 49 und 49 a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Der AN soll zur Erfüllung seiner Aufgaben beliehen werden (§ 44 Abs. 3 BHO). Einzelheiten s. Vergabeunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-12-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-11-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-11-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
Referenznummer: 1654/WS21
Kurze Beschreibung:
Die Bundesregierung stellt im Rahmen eines Förderprogramms mit einer Laufzeit bis zum Jahr 2020 Fördermittel in Höhe von insgesamt bis zu 64 000 000 EUR für innovative Hafentechnologien zur Verfügung. Hierzu hat das BMVI eine Förderrichtlinie erstellt, die am 8.7.2016 in Kraft getreten ist. Um einen effizienten Einsatz der Fördermittel durch sorgfältige fachliche und administrative Planung, Durchführung und Kontrolle zu gewährleisten, wird externe Unterstützung durch einen Projektträger benötigt. Die Leistungspflicht des AN bezieht sich u. a. auf Einhaltung und Erfüllung beihilferechtlicher und zuwendungs- bzw. verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorgaben gemäß der §§ 7, 23 und 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie §§ 48, 49 und 49 a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Der AN soll zur Erfüllung seiner Aufgaben beliehen werden (§ 44 Abs. 3 BHO).
Einzelheiten s. Vergabeunterlagen.
Die Bundesregierung stellt im Rahmen eines Förderprogramms mit einer Laufzeit bis zum Jahr 2020 Fördermittel in Höhe von insgesamt bis zu 64 000 000 EUR für innovative Hafentechnologien zur Verfügung. Hierzu hat das BMVI eine Förderrichtlinie erstellt, die am 8.7.2016 in Kraft getreten ist. Um einen effizienten Einsatz der Fördermittel durch sorgfältige fachliche und administrative Planung, Durchführung und Kontrolle zu gewährleisten, wird externe Unterstützung durch einen Projektträger benötigt. Die Leistungspflicht des AN bezieht sich u. a. auf Einhaltung und Erfüllung beihilferechtlicher und zuwendungs- bzw. verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorgaben gemäß der §§ 7, 23 und 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie §§ 48, 49 und 49 a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Der AN soll zur Erfüllung seiner Aufgaben beliehen werden (§ 44 Abs. 3 BHO).
Einzelheiten s. Vergabeunterlagen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Treuhandverwaltung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2016-11-08 📅
Einreichungsfrist: 2016-12-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-11-12 📅
Datum des Beginns: 2017-01-16 📅
Datum des Endes: 2021-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 219-399083
ABl. S-Ausgabe: 219
Zusätzliche Informationen
Die Kommunikation zwischen Bietern und Vergabestelle erfolgt grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform des BMI. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info
Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.
Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: E-Vergabe Plattform bis zum 2.12.2016 (als registrierter Nutzer der eVergabe). Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und per E-Vergabe-Plattform an alle Bewerber versandt. Danach eingehende Fragestellungen können nicht mehr beantwortet werden.
Die Angebote können über die Vergabeplattform des BMI oder in Papierform abgegeben werden. Nähere Informationen siehe Vergabeunterlagen.
Die Kommunikation zwischen Bietern und Vergabestelle erfolgt grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform des BMI. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info
Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.
Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: E-Vergabe Plattform bis zum 2.12.2016 (als registrierter Nutzer der eVergabe). Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und per E-Vergabe-Plattform an alle Bewerber versandt. Danach eingehende Fragestellungen können nicht mehr beantwortet werden.
Die Angebote können über die Vergabeplattform des BMI oder in Papierform abgegeben werden. Nähere Informationen siehe Vergabeunterlagen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Bundesregierung stellt im Rahmen eines Förderprogramms mit einer Laufzeit bis zum Jahr 2020 Fördermittel in Höhe von insgesamt bis zu 64 000 000 EUR für innovative Hafentechnologien zur Verfügung. Hierzu hat das BMVI eine Förderrichtlinie erstellt, die am 8.7.2016 in Kraft getreten ist. Um einen effizienten Einsatz der Fördermittel durch sorgfältige fachliche und administrative Planung, Durchführung und Kontrolle zu gewährleisten, wird externe Unterstützung durch einen Projektträger benötigt. Die Leistungspflicht des AN bezieht sich u. a. auf Einhaltung und Erfüllung beihilferechtlicher und zuwendungs- bzw. verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorgaben gemäß der §§ 7, 23 und 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie §§ 48, 49 und 49 a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Der AN soll zur Erfüllung seiner Aufgaben beliehen werden (§ 44 Abs. 3 BHO).
Die Bundesregierung stellt im Rahmen eines Förderprogramms mit einer Laufzeit bis zum Jahr 2020 Fördermittel in Höhe von insgesamt bis zu 64 000 000 EUR für innovative Hafentechnologien zur Verfügung. Hierzu hat das BMVI eine Förderrichtlinie erstellt, die am 8.7.2016 in Kraft getreten ist. Um einen effizienten Einsatz der Fördermittel durch sorgfältige fachliche und administrative Planung, Durchführung und Kontrolle zu gewährleisten, wird externe Unterstützung durch einen Projektträger benötigt. Die Leistungspflicht des AN bezieht sich u. a. auf Einhaltung und Erfüllung beihilferechtlicher und zuwendungs- bzw. verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorgaben gemäß der §§ 7, 23 und 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie §§ 48, 49 und 49 a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Der AN soll zur Erfüllung seiner Aufgaben beliehen werden (§ 44 Abs. 3 BHO).
Einzelheiten s. Vergabeunterlagen.
Siehe Leistungsbeschreibung (Vergabeunterlagen).
Beschreibung der Verlängerungen:
Der AG hat die Möglichkeit der optionalen Verlängerung (ggf. mehrere Teilverlängerungen) bis zur abschließenden Abwicklung aller Förderprojekte einschl. ggf. Nacharbeiten im Zusammenhang mit der Erfolgskontrolle, längstens jedoch bis 31.12.2021. Der AG teilt dem AN die Verlängerung spätestens zwei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslauf-zeit schriftlich mit.
Der AG hat die Möglichkeit der optionalen Verlängerung (ggf. mehrere Teilverlängerungen) bis zur abschließenden Abwicklung aller Förderprojekte einschl. ggf. Nacharbeiten im Zusammenhang mit der Erfolgskontrolle, längstens jedoch bis 31.12.2021. Der AG teilt dem AN die Verlängerung spätestens zwei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslauf-zeit schriftlich mit.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Sitz des Auftragnehmers.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1) Rahmenbedingungen gemäß Nr. 8 der Leistungsbeschreibung.
2) Neutralitätserklärung.
3) Verpflichtung nach dem VPflG.
Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-01-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-12-12 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Die Kommunikation zwischen Bietern und Vergabestelle erfolgt grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform des BMI. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info
Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.
Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: E-Vergabe Plattform bis zum 2.12.2016 (als registrierter Nutzer der eVergabe). Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und per E-Vergabe-Plattform an alle Bewerber versandt. Danach eingehende Fragestellungen können nicht mehr beantwortet werden.
Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: E-Vergabe Plattform bis zum 2.12.2016 (als registrierter Nutzer der eVergabe). Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und per E-Vergabe-Plattform an alle Bewerber versandt. Danach eingehende Fragestellungen können nicht mehr beantwortet werden.
Die Angebote können über die Vergabeplattform des BMI oder in Papierform abgegeben werden. Nähere Informationen siehe Vergabeunterlagen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
Fax: +49 228-9499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 bzw. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, wenn nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2016/S 219-399083 (2016-11-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-04-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Bundesregierung stellt im Rahmen eines Förderprogramms mit einer Laufzeit bis zum Jahr 2020 Fördermittel in Höhe von insgesamt bis zu 64 000 000 EUR für innovative Hafentechnologien zur Verfügung. Hierzu hat das BMVI eine Förderrichtlinie erstellt, die am 8.7.2016 in Kraft getreten ist. Um einen effizienten Einsatz der Fördermittel durch sorgfältige fachliche und administrative Planung, Durchführung und Kontrolle zu gewährleisten, wird externe Unterstützung durch einen Projektträger benötigt. Die Leistungspflicht des AN bezieht sich u. a. auf Einhaltung und Erfüllung beihilferechtlicher und zuwendungs- bzw. verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorgaben gemäß der §§ 7, 23 und 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie §§ 48, 49 und 49 a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). DerAN soll zur Erfüllung seiner Aufgaben beliehen werden (§ 44 Abs. 3 BHO).
Einzelheiten s. Vergabeunterlagen.
Die Bundesregierung stellt im Rahmen eines Förderprogramms mit einer Laufzeit bis zum Jahr 2020 Fördermittel in Höhe von insgesamt bis zu 64 000 000 EUR für innovative Hafentechnologien zur Verfügung. Hierzu hat das BMVI eine Förderrichtlinie erstellt, die am 8.7.2016 in Kraft getreten ist. Um einen effizienten Einsatz der Fördermittel durch sorgfältige fachliche und administrative Planung, Durchführung und Kontrolle zu gewährleisten, wird externe Unterstützung durch einen Projektträger benötigt. Die Leistungspflicht des AN bezieht sich u. a. auf Einhaltung und Erfüllung beihilferechtlicher und zuwendungs- bzw. verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorgaben gemäß der §§ 7, 23 und 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie §§ 48, 49 und 49 a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). DerAN soll zur Erfüllung seiner Aufgaben beliehen werden (§ 44 Abs. 3 BHO).
Einzelheiten s. Vergabeunterlagen.
Gesamtwert des Auftrags: 2 078 062 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Bundesregierung stellt im Rahmen eines Förderprogramms mit einer Laufzeit bis zum Jahr 2020 Fördermittel in Höhe von insgesamt bis zu 64 000 000 EUR für innovative Hafentechnologien zur Verfügung. Hierzu hat das BMVI eine Förderrichtlinie erstellt, die am 8.7.2016 in Kraft getreten ist. Um einen effizienten Einsatz der Fördermittel durch sorgfältige fachliche und administrative Planung, Durchführung und Kontrolle zu gewährleisten, wird externe Unterstützung durch einen Projektträger benötigt. Die Leistungspflicht des AN bezieht sich u. a. auf Einhaltung und Erfüllung beihilferechtlicher und zuwendungs- bzw. verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorgaben gemäß der §§ 7, 23 und 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie §§ 48, 49 und 49 a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). DerAN soll zur Erfüllung seiner Aufgaben beliehen werden (§ 44 Abs. 3 BHO).
Die Bundesregierung stellt im Rahmen eines Förderprogramms mit einer Laufzeit bis zum Jahr 2020 Fördermittel in Höhe von insgesamt bis zu 64 000 000 EUR für innovative Hafentechnologien zur Verfügung. Hierzu hat das BMVI eine Förderrichtlinie erstellt, die am 8.7.2016 in Kraft getreten ist. Um einen effizienten Einsatz der Fördermittel durch sorgfältige fachliche und administrative Planung, Durchführung und Kontrolle zu gewährleisten, wird externe Unterstützung durch einen Projektträger benötigt. Die Leistungspflicht des AN bezieht sich u. a. auf Einhaltung und Erfüllung beihilferechtlicher und zuwendungs- bzw. verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorgaben gemäß der §§ 7, 23 und 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie §§ 48, 49 und 49 a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). DerAN soll zur Erfüllung seiner Aufgaben beliehen werden (§ 44 Abs. 3 BHO).
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vorgehensweise bei der Bearbeitung der Förderanträge und der Abwicklung der Förderprojekte
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätssicherung/Controlling
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Arbeitsorganisation
Qualifikation Projektteam
Qualitätskriterium (Gewichtung): 45
Gewichtung des Preises: 30
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-03-20 📅
Quelle: OJS 2017/S 083-161331 (2017-04-26)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-12-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 2 078 062 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin🏙️
Verfahren Vergabekriterien
Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Kontakt
Telefon: +49 228-300-3774📞
Fax: +49 228-300-807-3779 📠
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: 19100/WS21 Zusätzliche Dienstleistungen zum Auftrag „Projektträgerschaft für das Bundesförderprogramm „Innovative Hafentechnologie (IHATEC)
Kurze Beschreibung:
Der Erhalt der hohen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Häfen erfordert ein Maximum an Innovation und Weiterentwicklung der Hafentechnologien und Verfahren. Damit die deutschen Häfen ihren Funktionen als Drehscheiben des nationalen und internationalen Warenaustauschs und Güterverteilzentren weiterhin gerecht werden können, müssen sie bei der Erforschung und Entwicklung innovativer Hafentechnologien sowie bei den Umschlagverfahren und dem Weitertransport unterstützt werden.
Der Erhalt der hohen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Häfen erfordert ein Maximum an Innovation und Weiterentwicklung der Hafentechnologien und Verfahren. Damit die deutschen Häfen ihren Funktionen als Drehscheiben des nationalen und internationalen Warenaustauschs und Güterverteilzentren weiterhin gerecht werden können, müssen sie bei der Erforschung und Entwicklung innovativer Hafentechnologien sowie bei den Umschlagverfahren und dem Weitertransport unterstützt werden.
Für die zeitnahe und effiziente Umsetzung des Förderprogramms wird ein externer Dienstleister benötigt, der als Projektträger für den AG alle Leistungen eigenverantwortlich übernimmt, die mit der operativen Durchführung des Förderprogramms verbunden sind. Dies schließt eine sorgfältige fachliche und administrative Planung, Begleitung und Kontrolle mit ein. Die Leistungspflicht des AN bezieht sich u. a. auf Einhaltung und Erfüllung beihilferechtlicher und zuwendungs- bzw. verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorgaben gemäß der §§ 7, 23 und 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie §§ 48, 49 und 49 a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG).
Für die zeitnahe und effiziente Umsetzung des Förderprogramms wird ein externer Dienstleister benötigt, der als Projektträger für den AG alle Leistungen eigenverantwortlich übernimmt, die mit der operativen Durchführung des Förderprogramms verbunden sind. Dies schließt eine sorgfältige fachliche und administrative Planung, Begleitung und Kontrolle mit ein. Die Leistungspflicht des AN bezieht sich u. a. auf Einhaltung und Erfüllung beihilferechtlicher und zuwendungs- bzw. verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorgaben gemäß der §§ 7, 23 und 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie §§ 48, 49 und 49 a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bonn bzw. Sitz des AN
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-12-10 📅
Name: TÜV Rheinland Consulting GmbH
Postort: Köln
Land: Deutschland 🇩🇪 Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 2 078 062 EUR 💰
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Servicestelle Vergabe
Internetadresse: www.bmvi.de🌏