Im Rahmen von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben der Bundesregierung zur friedlichen Nutzung der Kernenergie wurden in früheren Jahren eine Reihe von Forschungsreaktoren, Pilot- und Versuchsanlagen errichtet und betrieben. Aufgrund bestehender Vereinbarungen und gesellschaftsrechtlicher Verpflichtungen bei den Forschungszentren der Helmholtz-Gemeinschaft (HGF-Zentren) ist die Bundesregierung – nach Beendigung dieser Programme – im Rahmen der gesetzlichen Regelungen gehalten, für eine umweltverträgliche Stilllegung und Entsorgung der Anlagen in ihrem Verantwortungsbereich zu sorgen. Zur Durchführung der Stilllegungs- und Entsorgungsaufgaben nach dem Stand von Wissenschaft und Technik werden die betroffenen Einrichtungen durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) als Auftraggeber (AG) institutionell gefördert. Begleitend werden im Hinblick auf die Entwicklung neuer Rückbautechnologien Forschungsvorhaben zur Stilllegung finanziert. Zur zielgerechten und effizienten Umsetzung der Förderung von Forschungsvorhaben im Themenfeld „Begleitende Forschungsvorhaben bei Stilllegung und Rückbau kerntechnischer Versuchsanlagen“ beabsichtigt das BMBF einen Projektträger (PT) zu beauftragten, der das BMBF bei der fachlichen und administrativen Planung, Durchführung und Kontrolle der Aufgaben unterstützt. Die PT-Tätigkeit ist im Rahmen der beauftragten Aktivitäten an die Richtlinien und Weisungen des BMBF gebunden. Die Projektträgerschaft beinhaltet die Vorbereitung, die fachliche und administrative Abwicklung in allen Phasen der Förderung (von der Beratung der Interessenten und Antragsteller über die Prüfung der Anträge einschließlich der Begutachtung, die Betreuung während der Laufzeit bis hin zur Verwendungsnachweisprüfung, die Dokumentation von Vorhaben des BMBF sowie die Unterstützung der strategischen Weiterentwicklung der Förderschwerpunkte im Fördergebiet „Begleitende Forschungsvorhaben bei Stilllegung und Rückbau kerntechnischer Versuchsanlagen“ . Im Bereich der rückbaubegleitenden Forschung geht es um die Entwicklung von Konzepten und Technologien für die Behandlung und den Rückbau unterschiedlichster nuklearer Anlagen und Systeme. Thematisch werden im Wesentlichen die nachstehenden Förderschwerpunkte umfasst: – Schneidtechnologien – Dekontaminationsverfahren – Fernhantierungstechniken – Verfahren zur Standortsanierung – Verfahren zur Minimierung, Charakterisierung, Behandlung und Konditionierung von nuklearen Abfällen Die wichtigsten Förderziele dabei sind: – Entwicklung innovativer Technologien und Verfahren zur Erhöhung von Effizienz und Verlässlichkeit im Rückbau kerntechnische Anlagen – Beschleunigung und Kostenminderung – Reduzierung radioaktiver Abfälle und Erhöhung der Recyclingquote – Minimierung radiologischer Expositionen für die am Rückbau beteiligten Personen – Aufbau, Weiterentwicklung und Erhalt der wissenschaftlich-technischen Kompetenz einschließlich Nachwuchsförderung Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-09-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-08-17.
Auftragsbekanntmachung (2016-08-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung im Bereich Forschung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung im Bereich Forschung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Postanschrift: Heinemannstr. 2
Postleitzahl: 53175
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmbf.de🌏
E-Mail: 7.vergabe@bmbf.bund.de📧
Fax: +49 22899578-3601 📠
Die Vergabeunterlagen können ausschließlich in digitaler Form über die e-Vergabeplattform des Bundes („www.evergabe-online.de“) heruntergeladen werden. Informationen zu der e-Vergabeplattform des Bundes und den technischen Voraussetzungen sind auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ abrufbar und erteilt der Support des Beschaffungsamts des BMI (Tel.: 0228/99 610 1234, E-Mail: support@bescha.bund.de). Angebote nebst Anlagen sind in dreifacher Ausfertigung ausschließlich per Post an die oben genannte Kontaktstelle zu senden oder beim Pförtnerdienst am Haupteingang des BMBF in Bonn einzureichen. Angebote und Anlagen (z. B. Eigenerklärungen), die über die e-Vergabeplattform des Bundes abgegeben werden, gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt. Fragen zu dem Verfahren oder den Vergabeunterlagen sind schriftlich – per E-Mail oder Fax – der oben genannten Kontaktstelle zu übermitteln. Fragen, die über die e-Vergabeplattform des Bundes gesendet werden, werden nicht bearbeitet und sind nicht zugelassen. Die Fragen und Antworten werden allen Bietern in anonymisierter Form auf der e-Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Sie werden nicht per e-Vergabeplattform an alle Bieter gesendet. Die Bieter sind verpflichtet, sich regelmäßig zu informieren, ob die Vergabeunterlagen aktualisiert worden sind. Bieter, die der oben genannten Kontaktstelle ihre E-Mail-Adresse mitteilen, werden per E-Mail informiert, sobald Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf der e-Vergabeplattform abrufbar sind. Weitere Informationen zu Angeboten und Bieterfragen sind den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
Die Vergabeunterlagen können ausschließlich in digitaler Form über die e-Vergabeplattform des Bundes („www.evergabe-online.de“) heruntergeladen werden. Informationen zu der e-Vergabeplattform des Bundes und den technischen Voraussetzungen sind auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ abrufbar und erteilt der Support des Beschaffungsamts des BMI (Tel.: 0228/99 610 1234, E-Mail: support@bescha.bund.de). Angebote nebst Anlagen sind in dreifacher Ausfertigung ausschließlich per Post an die oben genannte Kontaktstelle zu senden oder beim Pförtnerdienst am Haupteingang des BMBF in Bonn einzureichen. Angebote und Anlagen (z. B. Eigenerklärungen), die über die e-Vergabeplattform des Bundes abgegeben werden, gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt. Fragen zu dem Verfahren oder den Vergabeunterlagen sind schriftlich – per E-Mail oder Fax – der oben genannten Kontaktstelle zu übermitteln. Fragen, die über die e-Vergabeplattform des Bundes gesendet werden, werden nicht bearbeitet und sind nicht zugelassen. Die Fragen und Antworten werden allen Bietern in anonymisierter Form auf der e-Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Sie werden nicht per e-Vergabeplattform an alle Bieter gesendet. Die Bieter sind verpflichtet, sich regelmäßig zu informieren, ob die Vergabeunterlagen aktualisiert worden sind. Bieter, die der oben genannten Kontaktstelle ihre E-Mail-Adresse mitteilen, werden per E-Mail informiert, sobald Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf der e-Vergabeplattform abrufbar sind. Weitere Informationen zu Angeboten und Bieterfragen sind den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben der Bundesregierung zur friedlichen Nutzung der Kernenergie wurden in früheren Jahren eine Reihe von Forschungsreaktoren, Pilot- und Versuchsanlagen errichtet und betrieben. Aufgrund bestehender Vereinbarungen und gesellschaftsrechtlicher Verpflichtungen bei den Forschungszentren der Helmholtz-Gemeinschaft (HGF-Zentren) ist die Bundesregierung – nach Beendigung dieser Programme – im Rahmen der gesetzlichen Regelungen gehalten, für eine umweltverträgliche Stilllegung und Entsorgung der Anlagen in ihrem Verantwortungsbereich zu sorgen. Zur Durchführung der Stilllegungs- und Entsorgungsaufgaben nach dem Stand von Wissenschaft und Technik werden die betroffenen Einrichtungen durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) als Auftraggeber (AG) institutionell gefördert. Begleitend werden im Hinblick auf die Entwicklung neuer Rückbautechnologien Forschungsvorhaben zur Stilllegung finanziert. Zur zielgerechten und effizienten Umsetzung der Förderung von Forschungsvorhaben im Themenfeld „Begleitende Forschungsvorhaben bei Stilllegung und Rückbau kerntechnischer Versuchsanlagen“ beabsichtigt das BMBF einen Projektträger (PT) zu beauftragten, der das BMBF bei der fachlichen und administrativen Planung, Durchführung und Kontrolle der Aufgaben unterstützt. Die PT-Tätigkeit ist im Rahmen der beauftragten Aktivitäten an die Richtlinien und Weisungen des BMBF gebunden. Die Projektträgerschaft beinhaltet die Vorbereitung, die fachliche und administrative Abwicklung in allen Phasen der Förderung (von der Beratung der Interessenten und Antragsteller über die Prüfung der Anträge einschließlich der Begutachtung, die Betreuung während der Laufzeit bis hin zur Verwendungsnachweisprüfung, die Dokumentation von Vorhaben des BMBF sowie die Unterstützung der strategischen Weiterentwicklung der Förderschwerpunkte im Fördergebiet „Begleitende Forschungsvorhaben bei Stilllegung und Rückbau kerntechnischer Versuchsanlagen“ . Im Bereich der rückbaubegleitenden Forschung geht es um die Entwicklung von Konzepten und Technologien für die Behandlung und den Rückbau unterschiedlichster nuklearer Anlagen und Systeme. Thematisch werden im Wesentlichen die nachstehenden Förderschwerpunkte umfasst: – Schneidtechnologien – Dekontaminationsverfahren – Fernhantierungstechniken – Verfahren zur Standortsanierung – Verfahren zur Minimierung, Charakterisierung, Behandlung und Konditionierung von nuklearen Abfällen Die wichtigsten Förderziele dabei sind: – Entwicklung innovativer Technologien und Verfahren zur Erhöhung von Effizienz und Verlässlichkeit im Rückbau kerntechnische Anlagen – Beschleunigung und Kostenminderung – Reduzierung radioaktiver Abfälle und Erhöhung der Recyclingquote – Minimierung radiologischer Expositionen für die am Rückbau beteiligten Personen – Aufbau, Weiterentwicklung und Erhalt der wissenschaftlich-technischen Kompetenz einschließlich Nachwuchsförderung Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Im Rahmen von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben der Bundesregierung zur friedlichen Nutzung der Kernenergie wurden in früheren Jahren eine Reihe von Forschungsreaktoren, Pilot- und Versuchsanlagen errichtet und betrieben. Aufgrund bestehender Vereinbarungen und gesellschaftsrechtlicher Verpflichtungen bei den Forschungszentren der Helmholtz-Gemeinschaft (HGF-Zentren) ist die Bundesregierung – nach Beendigung dieser Programme – im Rahmen der gesetzlichen Regelungen gehalten, für eine umweltverträgliche Stilllegung und Entsorgung der Anlagen in ihrem Verantwortungsbereich zu sorgen. Zur Durchführung der Stilllegungs- und Entsorgungsaufgaben nach dem Stand von Wissenschaft und Technik werden die betroffenen Einrichtungen durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) als Auftraggeber (AG) institutionell gefördert. Begleitend werden im Hinblick auf die Entwicklung neuer Rückbautechnologien Forschungsvorhaben zur Stilllegung finanziert. Zur zielgerechten und effizienten Umsetzung der Förderung von Forschungsvorhaben im Themenfeld „Begleitende Forschungsvorhaben bei Stilllegung und Rückbau kerntechnischer Versuchsanlagen“ beabsichtigt das BMBF einen Projektträger (PT) zu beauftragten, der das BMBF bei der fachlichen und administrativen Planung, Durchführung und Kontrolle der Aufgaben unterstützt. Die PT-Tätigkeit ist im Rahmen der beauftragten Aktivitäten an die Richtlinien und Weisungen des BMBF gebunden. Die Projektträgerschaft beinhaltet die Vorbereitung, die fachliche und administrative Abwicklung in allen Phasen der Förderung (von der Beratung der Interessenten und Antragsteller über die Prüfung der Anträge einschließlich der Begutachtung, die Betreuung während der Laufzeit bis hin zur Verwendungsnachweisprüfung, die Dokumentation von Vorhaben des BMBF sowie die Unterstützung der strategischen Weiterentwicklung der Förderschwerpunkte im Fördergebiet „Begleitende Forschungsvorhaben bei Stilllegung und Rückbau kerntechnischer Versuchsanlagen“ . Im Bereich der rückbaubegleitenden Forschung geht es um die Entwicklung von Konzepten und Technologien für die Behandlung und den Rückbau unterschiedlichster nuklearer Anlagen und Systeme. Thematisch werden im Wesentlichen die nachstehenden Förderschwerpunkte umfasst: – Schneidtechnologien – Dekontaminationsverfahren – Fernhantierungstechniken – Verfahren zur Standortsanierung – Verfahren zur Minimierung, Charakterisierung, Behandlung und Konditionierung von nuklearen Abfällen Die wichtigsten Förderziele dabei sind: – Entwicklung innovativer Technologien und Verfahren zur Erhöhung von Effizienz und Verlässlichkeit im Rückbau kerntechnische Anlagen – Beschleunigung und Kostenminderung – Reduzierung radioaktiver Abfälle und Erhöhung der Recyclingquote – Minimierung radiologischer Expositionen für die am Rückbau beteiligten Personen – Aufbau, Weiterentwicklung und Erhalt der wissenschaftlich-technischen Kompetenz einschließlich Nachwuchsförderung Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Referenznummer: 715 - 61999/5
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bonn.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben zum Bieter (Formular-Ziffern I bis VII „Eigenerklärungen zur Eignung EU – BMBF“) – Bieterbogen (entspricht Ziffer I): Der Bieter hat die Bezeichnung seines Unternehmens mit Anschrift, Telefon- und Faxnummer sowie E-Mail-Adresse und Ansprechpartner/in zu nennen. Der Bieterbogen des Bieters entsprechend Formularblatt I ist von dem Bieter und ggf. allen an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen, nicht aber von den einzelnen Unterauftragnehmern auszufüllen. – Erklärung zum Einsatz von Unterauftragnehmern (nur soweit einschlägig; entspricht Ziffer II): Der Bieter hat anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen. Das gilt auch für etwaige Unterauftragnehmer, sofern diese bereits feststehen. Dabei ist kenntlich zu machen, welchen Status (Unterauftragnehmer) das jeweilige Unternehmen genießt. Die einzelnen Unternehmen sind mit vollständiger Firmenbezeichnung unter Bezeichnung des Unternehmenssitzes zu benennen. – Verpflichtungserklärung im Rahmen der Eignungsleihe (nur soweit einschlägig; entspricht Ziffer III): Erklärung des sich verpflichtenden Unternehmens, dass im Falle der Zuschlagserteilung dem Bieter die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen. – Erklärung der Bietergemeinschaft (nur soweit einschlägig; entspricht Ziffer IV): In der Erklärung sind sämtliche Konsortialpartner der Bietergemeinschaft zu benennen. Es ist anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen. Dabei ist kenntlich zu machen, welchen Status (Mitglied einer Bietergemeinschaft) das jeweilige Unternehmen genießt. Die einzelnen Unternehmen sind mit vollständiger Firmenbezeichnung unter Bezeichnung des Unternehmenssitzes zu benennen. – Verflechtungserklärung (entspricht Ziffer V): Eigenerklärung, die darstellt, ob und auf welche Art das Unternehmen mit Rechtssubjekten gesellschaftsrechtlich verflochten ist, die sich an den betroffenen Förderverfahren, die gemäß der vorliegenden Ausschreibung untersucht und bewertet werden sollen, beteiligen werden. – Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 42 VgV (entspricht Ziffer VI). – Eigenerklärung zum Nachweis der Zuverlässigkeit trotz Vorliegens von Ausschlussgründen – Selbstreinigung nach § 125 GWB (entspricht Ziffer VII). Zusätzlich: Auszug aus dem Handelsregister Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder anderen Berufsregistern für den Leistungserbringer (nicht älter als sechs Monate, wobei für die Berechnung der Tag maßgeblich ist, an dem die Angebotsfrist endet), soweit die Eintragung für den jeweiligen Leistungserbringer nach den jeweils einschlägigen Rechtsnormen vorgeschrieben ist. Die Vorlage einer Fotokopie reicht aus.
Angaben zum Bieter (Formular-Ziffern I bis VII „Eigenerklärungen zur Eignung EU – BMBF“) – Bieterbogen (entspricht Ziffer I): Der Bieter hat die Bezeichnung seines Unternehmens mit Anschrift, Telefon- und Faxnummer sowie E-Mail-Adresse und Ansprechpartner/in zu nennen. Der Bieterbogen des Bieters entsprechend Formularblatt I ist von dem Bieter und ggf. allen an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen, nicht aber von den einzelnen Unterauftragnehmern auszufüllen. – Erklärung zum Einsatz von Unterauftragnehmern (nur soweit einschlägig; entspricht Ziffer II): Der Bieter hat anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen. Das gilt auch für etwaige Unterauftragnehmer, sofern diese bereits feststehen. Dabei ist kenntlich zu machen, welchen Status (Unterauftragnehmer) das jeweilige Unternehmen genießt. Die einzelnen Unternehmen sind mit vollständiger Firmenbezeichnung unter Bezeichnung des Unternehmenssitzes zu benennen. – Verpflichtungserklärung im Rahmen der Eignungsleihe (nur soweit einschlägig; entspricht Ziffer III): Erklärung des sich verpflichtenden Unternehmens, dass im Falle der Zuschlagserteilung dem Bieter die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen. – Erklärung der Bietergemeinschaft (nur soweit einschlägig; entspricht Ziffer IV): In der Erklärung sind sämtliche Konsortialpartner der Bietergemeinschaft zu benennen. Es ist anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen. Dabei ist kenntlich zu machen, welchen Status (Mitglied einer Bietergemeinschaft) das jeweilige Unternehmen genießt. Die einzelnen Unternehmen sind mit vollständiger Firmenbezeichnung unter Bezeichnung des Unternehmenssitzes zu benennen. – Verflechtungserklärung (entspricht Ziffer V): Eigenerklärung, die darstellt, ob und auf welche Art das Unternehmen mit Rechtssubjekten gesellschaftsrechtlich verflochten ist, die sich an den betroffenen Förderverfahren, die gemäß der vorliegenden Ausschreibung untersucht und bewertet werden sollen, beteiligen werden. – Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 42 VgV (entspricht Ziffer VI). – Eigenerklärung zum Nachweis der Zuverlässigkeit trotz Vorliegens von Ausschlussgründen – Selbstreinigung nach § 125 GWB (entspricht Ziffer VII). Zusätzlich: Auszug aus dem Handelsregister Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder anderen Berufsregistern für den Leistungserbringer (nicht älter als sechs Monate, wobei für die Berechnung der Tag maßgeblich ist, an dem die Angebotsfrist endet), soweit die Eintragung für den jeweiligen Leistungserbringer nach den jeweils einschlägigen Rechtsnormen vorgeschrieben ist. Die Vorlage einer Fotokopie reicht aus.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, § 45 VgV (Formular-Ziffer VIII „Eigenerklärungen zur Eignung EU – BMBF“) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre. Sollte ein Unternehmen erst seit weniger als drei Jahren bestehen, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit Unternehmensgründung zu machen. Es ist zudem gesondert und unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass das betreffende Unternehmen seit weniger als 3 Jahren besteht. Zusätzlich: Bankauskunft Vorlage einer aktuellen schriftlichen Auskunft eines Kreditinstituts zum Zahlungsverhalten des Unternehmens (nicht älter als 3 Monate, wobei für die Berechnung der Tag, an dem die Angebotsfrist endet, maßgeblich ist). Die Auskunft muss erkennen lassen, wie lange die Geschäftsverbindungen zwischen dem jeweiligen Kreditinstitut und dem Unternehmen bestehen. Zudem muss die Auskunft darlegen, ob die Kundenbeziehungen zum Unternehmen ordnungsgemäß verlaufen. Die Vorlage einer Fotokopie reicht aus.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, § 45 VgV (Formular-Ziffer VIII „Eigenerklärungen zur Eignung EU – BMBF“) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre. Sollte ein Unternehmen erst seit weniger als drei Jahren bestehen, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit Unternehmensgründung zu machen. Es ist zudem gesondert und unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass das betreffende Unternehmen seit weniger als 3 Jahren besteht. Zusätzlich: Bankauskunft Vorlage einer aktuellen schriftlichen Auskunft eines Kreditinstituts zum Zahlungsverhalten des Unternehmens (nicht älter als 3 Monate, wobei für die Berechnung der Tag, an dem die Angebotsfrist endet, maßgeblich ist). Die Auskunft muss erkennen lassen, wie lange die Geschäftsverbindungen zwischen dem jeweiligen Kreditinstitut und dem Unternehmen bestehen. Zudem muss die Auskunft darlegen, ob die Kundenbeziehungen zum Unternehmen ordnungsgemäß verlaufen. Die Vorlage einer Fotokopie reicht aus.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit, § 46 VgV (Formular-Ziffer IX „Eigenerklärungen zur Eignung EU – BMBF“) 1. Erklärung zur Anzahl der zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung fest angestellten Mitarbeiter, die im projektrelevanten Umfeld tätig sind, sowie zur Anzahl der zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung fest angestellten Mitarbeiter, die für das Projekt zur Verfügung stehen. 2. Referenzen Ausführliche Darstellung von Referenzen des Bieters über die Durchführung vergleichbarer Aufgaben in den letzten drei Jahren (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die Angebotsfrist endet). Für die Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Es ist ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt, soweit sich aus den folgenden Festlegungen nichts anderes ergibt. Die entsprechenden Darstellungen müssen eine hinreichend ausführliche Beschreibung des Auftragsinhalts und des zeitlichen Auftragsumfangs in Personentagen enthalten. Anzugeben sind zudem Adresse und Telefonnummer des Ansprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge sowie die Rolle, die der Leistungserbringer in dem jeweiligen Auftrag eingenommen hat. Durch die Referenzen sollen folgende Gesichtspunkte nachgewiesen sein: – fundierte Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Stilllegung und des Rückbaus kerntechnischer Anlagen, deren Rahmenbedingungen sowie deren Entwicklung, beteiligte Akteure; – fundierte Kenntnisse und Erfahrungen zu den Förderangeboten, -konditionen und -verfahren der Forschungsförderung des Bundes (Projektförderung), insbesondere Zuwendungsrecht und Haushaltsrecht; Ein Referenzauftrag kann mehrere der geforderten Gesichtspunkte abdecken. Es sind jedoch insgesamt mindestens zwei verschiedene Referenzaufträge zu benennen. Hinweise: Die Vorlage von Unternehmensreferenzen des Unterauftragnehmers ist zulässig, aber nicht zwingend erforderlich. 3. Verantwortliche bzw. leitende Mitarbeiter/innen Ausführliche Darstellung der Qualifikationen und fachbezogenen Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter des Bieters. Für die vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter müssen insgesamt folgende Qualifikationen anhand der Qualifikationsprofile jedes einzelnen der einzusetzenden Mitarbeiter nachgewiesen werden, wobei für jede der im Folgenden genannten Qualifikationen Referenzen vorzulegen sind: – Zwei Jahre Erfahrung in der Projektleitung – Zu mindestens einem der Förderbereiche (Schneidtechnologien, Dekontaminationsverfahren, Fernhantierungstechniken, Verfahren zur Standortsanierung, Analyseverfahren zur zerstörungsfreien Charakterisierung von nuklearen Abfällen) müssen Referenzen vorliegen, die Kenntnisse und Erfahrungen mit Projektförderverfahren mit Bezügen zur Forschungsförderung sowie mit den damit verbundenen Vorschriften belegen. 4. Sonstige Mitarbeiter/innen Ausführliche Darstellung der Qualifikationen und fachbezogenen Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen sonstigen Mitarbeiter des Bieters. Für das Mitarbeiterteam müssen insgesamt folgende Qualifikationen anhand der Qualifikationsprofile jedes einzelnen der einzusetzenden Mitarbeiter nachgewiesen werden, wobei für jede der im Folgenden genannten Qualifikationen Referenzen vorzulegen sind: – Zu jedem der Förderschwerpunkte (Schneidtechnologien, Dekontaminationsverfahren, Fernhantierungstechniken, Verfahren zur Standortsanierung, Verfahren zur Minimierung, Charakterisierung, Behandlung und Konditionierung von nuklearen Abfällen) müssen für die Mitarbeiter(innen) insgesamt Referenzen vorliegen, die Kenntnisse und Erfahrungen, vorzugsweise bei Projektförderverfahren mit Bezügen zur Forschungsförderung sowie den damit verbundenen Vorschriften, belegen. – Für mindestens zwei der vorgesehenen Mitarbeiter(innen) muss als Qualifikation der erfolgreiche Abschluss eines naturwissenschaftlichen oder ingenieurtechnischen Studiums nachgewiesen werden. – Es ist zu beachten, dass mit jedem der eingesetzten Mitarbeiter über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg eine reibungslose schriftliche und mündliche Kommunikation mit dem Auftragnehmer in deutscher Sprache möglich sein muss. Die Zusammenstellung des Mitarbeiterteams muss gewährleisten, dass die Beratungsgespräche in deutscher und in englischer Sprache geführt werden können. Für alle vorgesehenen Mitarbeiter sind sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift Voraussetzung. Mindestens 1 wissenschaftliche(r) Mitarbeiter(in) müssen zusätzliche über gute Sprachkenntnisse in Englisch in Wort und Schrift verfügen. – Gründliche Kenntnisse im Zuwendungsrecht, Haushaltsrecht sowie Büroorganisation und weitere Kenntnisse, die Projektarbeit unterstützt und ermöglicht.
Angaben zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit, § 46 VgV (Formular-Ziffer IX „Eigenerklärungen zur Eignung EU – BMBF“) 1. Erklärung zur Anzahl der zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung fest angestellten Mitarbeiter, die im projektrelevanten Umfeld tätig sind, sowie zur Anzahl der zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung fest angestellten Mitarbeiter, die für das Projekt zur Verfügung stehen. 2. Referenzen Ausführliche Darstellung von Referenzen des Bieters über die Durchführung vergleichbarer Aufgaben in den letzten drei Jahren (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die Angebotsfrist endet). Für die Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Es ist ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt, soweit sich aus den folgenden Festlegungen nichts anderes ergibt. Die entsprechenden Darstellungen müssen eine hinreichend ausführliche Beschreibung des Auftragsinhalts und des zeitlichen Auftragsumfangs in Personentagen enthalten. Anzugeben sind zudem Adresse und Telefonnummer des Ansprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge sowie die Rolle, die der Leistungserbringer in dem jeweiligen Auftrag eingenommen hat. Durch die Referenzen sollen folgende Gesichtspunkte nachgewiesen sein: – fundierte Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Stilllegung und des Rückbaus kerntechnischer Anlagen, deren Rahmenbedingungen sowie deren Entwicklung, beteiligte Akteure; – fundierte Kenntnisse und Erfahrungen zu den Förderangeboten, -konditionen und -verfahren der Forschungsförderung des Bundes (Projektförderung), insbesondere Zuwendungsrecht und Haushaltsrecht; Ein Referenzauftrag kann mehrere der geforderten Gesichtspunkte abdecken. Es sind jedoch insgesamt mindestens zwei verschiedene Referenzaufträge zu benennen. Hinweise: Die Vorlage von Unternehmensreferenzen des Unterauftragnehmers ist zulässig, aber nicht zwingend erforderlich. 3. Verantwortliche bzw. leitende Mitarbeiter/innen Ausführliche Darstellung der Qualifikationen und fachbezogenen Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter des Bieters. Für die vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter müssen insgesamt folgende Qualifikationen anhand der Qualifikationsprofile jedes einzelnen der einzusetzenden Mitarbeiter nachgewiesen werden, wobei für jede der im Folgenden genannten Qualifikationen Referenzen vorzulegen sind: – Zwei Jahre Erfahrung in der Projektleitung – Zu mindestens einem der Förderbereiche (Schneidtechnologien, Dekontaminationsverfahren, Fernhantierungstechniken, Verfahren zur Standortsanierung, Analyseverfahren zur zerstörungsfreien Charakterisierung von nuklearen Abfällen) müssen Referenzen vorliegen, die Kenntnisse und Erfahrungen mit Projektförderverfahren mit Bezügen zur Forschungsförderung sowie mit den damit verbundenen Vorschriften belegen. 4. Sonstige Mitarbeiter/innen Ausführliche Darstellung der Qualifikationen und fachbezogenen Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen sonstigen Mitarbeiter des Bieters. Für das Mitarbeiterteam müssen insgesamt folgende Qualifikationen anhand der Qualifikationsprofile jedes einzelnen der einzusetzenden Mitarbeiter nachgewiesen werden, wobei für jede der im Folgenden genannten Qualifikationen Referenzen vorzulegen sind: – Zu jedem der Förderschwerpunkte (Schneidtechnologien, Dekontaminationsverfahren, Fernhantierungstechniken, Verfahren zur Standortsanierung, Verfahren zur Minimierung, Charakterisierung, Behandlung und Konditionierung von nuklearen Abfällen) müssen für die Mitarbeiter(innen) insgesamt Referenzen vorliegen, die Kenntnisse und Erfahrungen, vorzugsweise bei Projektförderverfahren mit Bezügen zur Forschungsförderung sowie den damit verbundenen Vorschriften, belegen. – Für mindestens zwei der vorgesehenen Mitarbeiter(innen) muss als Qualifikation der erfolgreiche Abschluss eines naturwissenschaftlichen oder ingenieurtechnischen Studiums nachgewiesen werden. – Es ist zu beachten, dass mit jedem der eingesetzten Mitarbeiter über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg eine reibungslose schriftliche und mündliche Kommunikation mit dem Auftragnehmer in deutscher Sprache möglich sein muss. Die Zusammenstellung des Mitarbeiterteams muss gewährleisten, dass die Beratungsgespräche in deutscher und in englischer Sprache geführt werden können. Für alle vorgesehenen Mitarbeiter sind sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift Voraussetzung. Mindestens 1 wissenschaftliche(r) Mitarbeiter(in) müssen zusätzliche über gute Sprachkenntnisse in Englisch in Wort und Schrift verfügen. – Gründliche Kenntnisse im Zuwendungsrecht, Haushaltsrecht sowie Büroorganisation und weitere Kenntnisse, die Projektarbeit unterstützt und ermöglicht.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Es gelten folgende Vorschriften: – Bewerbungsbedingungen des BMBF (Vergabeunterlagen) – Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen (VOL/B) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bieters werden nicht Vertragsbestandteil.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-11-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Frau Heike Sohr
Adresse des Käuferprofils: https://www.evergabe-online.de🌏
Name: Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in digitaler Form
Postanschrift: über die e-Vergabeplattform des Bundes
Postort: www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt
E-Mail: z24.vergabe@bmbf.bund.de📧
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-11-01 📅
Datum des Endes: 2019-06-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 715 - 61999/5
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 2289499-0📞
Fax: +49 2289499-163 📠
Name: Vergabeprüfstelle im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Fax: +49 22899578-3601 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postanschrift: Heinemannstr. 2
Postleitzahl: 53175
Telefon: +49 2289957-2226📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Quelle: OJS 2016/S 160-290270 (2016-08-17)