1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Projektträgerschaft zur administrativen Abwicklung des Förderprogramms „Erneuerbar Mobil“ aus dem Energie- und Klimafonds.
BMUB Z I 3 VSt - 884/2016”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung📦
Kurze Beschreibung:
“Übernahme der Projektträgerschaft zur administrativen Abwicklung des Förderprogramms „Eneuerbar Mobil“ aus dem Energie- und Klimafonds.”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 4701097.64 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.
Beschreibung der Beschaffung:
“Übernahme der Projektträgerschaft zur administrativen Abwicklung des Förderprogramms „Eneuerbar Mobil“ aus dem Energie- und Klimafonds.” Dauer
Datum des Beginns: 2017-03-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen: Der Vertrag kann um 2 Jahre bis zum 31.12.2022 verlängert werden (Option).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“1. Zusammen mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Feststellung der Bietereignung
1.1 Erklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
1.2...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1. Zusammen mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Feststellung der Bietereignung
1.1 Erklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
1.2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1.3 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Die Konkretisierung ergibt sich aus der Nr.2.0 der Bewerbungs- und Vertragsbedingungen
2. Zusammen mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots
Vorlage eines Konzeptes zur Projektabwicklung.
Das Konzept soll folgende Bereiche abdecken:
— Projektdurchführung,
— Öffentlichkeitsarbeit,
— Controlling, Qualitätssicherung
— Darstellung der Funktion „Person für die Verantwortlichkeiten im Bereich Finanzen“.
Die Konkretisierung ergibt sich aus der Nr. 3.0 der Bewerbungs- und Vertragsbedingungen.
3. Angebotspreis:
Auf den Angebotspreis entfallen 40 Punkte (= 40 % der Gesamtpunktzahl). Die Konkretisierung ergibt aus der Nr. 4.0 der Bewerbungs- und Vertragsbedingungen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Leistungen müssen dem neuesten Stand der Wissenschaft und Technik, den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis und den anerkannten fachlichen Regeln der...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Die Leistungen müssen dem neuesten Stand der Wissenschaft und Technik, den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis und den anerkannten fachlichen Regeln der jeweiligen Branche des Auftragnehmers entsprechen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Beschreibung
Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens: Offenes Verfahren.
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2016-12-12
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“Weitere Angaben zum Verfahren s. „Hinweise zur Auftragsbekanntmachung“
Es gilt deutsches Recht.
Bindefrist- und Zuschlagsfrist:
28.2.2017.” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit – BMUB).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist ein Verstoß unverzüglich beim BMUB zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB).
Verstöße. Die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ende der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe bzw. Einreichung der Bewerbung gegenüber dem BMUB geltend gemachte werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt das BMUB dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so ist das Unternehmen berechtigt, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vom BMUB nach § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung der Information, bzw. 10 Tage nach Absendung der Information auf elektronischem Weg geschlossen werden. Die Frist beginnt mit dem Tag der Absendung durch das BMUB.
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Quelle: OJS 2016/S 210-382047 (2016-10-27)