Die Gemeinde St. Peter-Ording plant die Neugestaltung der Promenade im Ortsteil Bad. Im Rahmen der touristischen Ortsentwicklung wurde bereits 2008 der erste Teil der alten Promenade aus den 1970 er Jahren neu gestaltet. Der zweite Teil der Promenade (ca. 750 m) soll nun im Rahmen einer möglichen Förderung ( Landesprogramm Wirtschaft, Förderperiode 2014 – 2020 ) neu gestaltet werden. In Anlehnung an das Projekt Promenade I wurde ein Gesamtkostenvolumen (KG 300 – 700) in Höhe von 7 000 000 EUR netto veranschlagt. Beauftragung nach Architektenauswahlverfahren: Vorgesehen ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 1 – 9 HOAI. Phase 1: Leistungen 1 – tlw. 3 HOAI für Antragstellung der Fördermittel bzw. Erstellen der Z-Bau Unterlagen. Phase 2: nach erfolgter Fördermittelzusage Umsetzung der Maßnahme ( Leistungsphasen 4 – 9 HOAI ) Ein Anspruch auf Beauftragung Phase 2 besteht daher nicht.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-06-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-05-19.
Auftragsbekanntmachung (2016-05-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde St. Peter-Ording plant die Neugestaltung der Promenade im Ortsteil Bad. Im Rahmen der touristischen Ortsentwicklung wurde bereits 2008 der erste Teil der alten Promenade aus den 1970 er Jahren neu gestaltet. Der zweite Teil der Promenade (ca. 750 m) soll nun im Rahmen einer möglichen Förderung ( Landesprogramm Wirtschaft, Förderperiode 2014 – 2020 ) neu gestaltet werden.
In Anlehnung an das Projekt Promenade I wurde ein Gesamtkostenvolumen (KG 300 – 700) in Höhe von 7 000 000 EUR netto veranschlagt. Beauftragung nach Architektenauswahlverfahren:
Vorgesehen ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 1 – 9 HOAI.
Phase 1: Leistungen 1 – tlw. 3 HOAI für Antragstellung der Fördermittel bzw. Erstellen der Z-Bau Unterlagen.
Phase 2: nach erfolgter Fördermittelzusage Umsetzung der Maßnahme ( Leistungsphasen 4 – 9 HOAI ) Ein Anspruch auf Beauftragung Phase 2 besteht daher nicht.
Die Gemeinde St. Peter-Ording plant die Neugestaltung der Promenade im Ortsteil Bad. Im Rahmen der touristischen Ortsentwicklung wurde bereits 2008 der erste Teil der alten Promenade aus den 1970 er Jahren neu gestaltet. Der zweite Teil der Promenade (ca. 750 m) soll nun im Rahmen einer möglichen Förderung ( Landesprogramm Wirtschaft, Förderperiode 2014 – 2020 ) neu gestaltet werden.
In Anlehnung an das Projekt Promenade I wurde ein Gesamtkostenvolumen (KG 300 – 700) in Höhe von 7 000 000 EUR netto veranschlagt. Beauftragung nach Architektenauswahlverfahren:
Vorgesehen ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 1 – 9 HOAI.
Phase 1: Leistungen 1 – tlw. 3 HOAI für Antragstellung der Fördermittel bzw. Erstellen der Z-Bau Unterlagen.
Phase 2: nach erfolgter Fördermittelzusage Umsetzung der Maßnahme ( Leistungsphasen 4 – 9 HOAI ) Ein Anspruch auf Beauftragung Phase 2 besteht daher nicht.
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde St. Peter-Ording Eigenbetrieb Tourismus-Zentrale
Postanschrift: Maleens Knoll 2
Postleitzahl: 25826
Postort: St. Peter-Ording
Kontakt
Internetadresse: http://www.st-peter-ording.de🌏
E-Mail: n.koch@tz-spo.de📧
Telefon: +49 4863999116📞
Fax: +49 4863999104 📠
URL der Dokumente: http://www.st-peter-ording.de🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2016-05-19 📅
Einreichungsfrist: 2016-06-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-05-24 📅
Datum des Beginns: 2016-09-01 📅
Datum des Endes: 2017-08-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 098-175116
ABl. S-Ausgabe: 98
Zusätzliche Informationen
Die Bewerbungen müssen spätestens zum angegebenen Termin (20.6.2016 – 16:00 Uhr ) fristgerecht bei der Kontaktstelle eingereicht werden.
— Für den fristgerechten Eingang der Bewerbungen gilt der Poststempel;
— Bewerbungen per E-Mail oder Fax sind nicht zulässig;
— Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgeschickt;
— Die Bewerbungsunterlagen sind gem. der Bekanntmachung, hier insbesondere Abschnitt III zu gliedern. Die vorgegebene Reihenfolge ist einzuhalten.
Weitere Unterlagen werden während des Bewerbungsverfahrens nicht vorgehalten.
Die Bewerbungen müssen spätestens zum angegebenen Termin (20.6.2016 – 16:00 Uhr ) fristgerecht bei der Kontaktstelle eingereicht werden.
— Für den fristgerechten Eingang der Bewerbungen gilt der Poststempel;
— Bewerbungen per E-Mail oder Fax sind nicht zulässig;
— Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgeschickt;
— Die Bewerbungsunterlagen sind gem. der Bekanntmachung, hier insbesondere Abschnitt III zu gliedern. Die vorgegebene Reihenfolge ist einzuhalten.
Weitere Unterlagen werden während des Bewerbungsverfahrens nicht vorgehalten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde St. Peter-Ording plant die Neugestaltung der Promenade im Ortsteil Bad. Im Rahmen der touristischen Ortsentwicklung wurde bereits 2008 der erste Teil der alten Promenade aus den 1970 er Jahren neu gestaltet. Der zweite Teil der Promenade (ca. 750 m) soll nun im Rahmen einer möglichen Förderung ( Landesprogramm Wirtschaft, Förderperiode 2014 – 2020 ) neu gestaltet werden.
Die Gemeinde St. Peter-Ording plant die Neugestaltung der Promenade im Ortsteil Bad. Im Rahmen der touristischen Ortsentwicklung wurde bereits 2008 der erste Teil der alten Promenade aus den 1970 er Jahren neu gestaltet. Der zweite Teil der Promenade (ca. 750 m) soll nun im Rahmen einer möglichen Förderung ( Landesprogramm Wirtschaft, Förderperiode 2014 – 2020 ) neu gestaltet werden.
In Anlehnung an das Projekt Promenade I wurde ein Gesamtkostenvolumen (KG 300 – 700) in Höhe von 7 000 000 EUR netto veranschlagt. Beauftragung nach Architektenauswahlverfahren:
Vorgesehen ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 1 – 9 HOAI.
Phase 1: Leistungen 1 – tlw. 3 HOAI für Antragstellung der Fördermittel bzw. Erstellen der Z-Bau Unterlagen.
Phase 2: nach erfolgter Fördermittelzusage Umsetzung der Maßnahme ( Leistungsphasen 4 – 9 HOAI ) Ein Anspruch auf Beauftragung Phase 2 besteht daher nicht.
Die Gemeinde St. Peter-Ording gilt als eine der größten touristischen Destinationen an der Nordseeküste und hat jährliche Gästezahlen in Höhe von ca. 2.3 Mio. zu verzeichnen. Im Bereich der gesamten Promenade befinden sich eine Vielzahl von Restaurants, Hotels und größere Beherbergungsbetriebe sowie eine Rehaklinik. Unter anderem befindet sich in dem neu zu gestaltenden Abschnitt ein Minigolf Platz ( von der Gemeinde verpachtet ) sowie am südlichen Ende eine große asphaltierte
Die Gemeinde St. Peter-Ording gilt als eine der größten touristischen Destinationen an der Nordseeküste und hat jährliche Gästezahlen in Höhe von ca. 2.3 Mio. zu verzeichnen. Im Bereich der gesamten Promenade befinden sich eine Vielzahl von Restaurants, Hotels und größere Beherbergungsbetriebe sowie eine Rehaklinik. Unter anderem befindet sich in dem neu zu gestaltenden Abschnitt ein Minigolf Platz ( von der Gemeinde verpachtet ) sowie am südlichen Ende eine große asphaltierte
Fläche (Volleyball, Skatepark). Die Themenschwerpunkte für das Projekt „Promenade II “ sind nachfolgend aufgelistet: 1. Weiterführung der Promenade I unter dem Motto Fitness und Natur erleben; 2. Energien der Zukunft sowie Küstenschutz spielerisch entdecken; 3. Aussichtplattform als Verbindung von der Promenade zu den Salzwiesen; 4. Küstenschutz und Natur erleben im Weltnaturerbe; 5. Kinder- und Jugendbetreung; 6. Gastro und Spielbereiche.Nach Vorgesprächen im Wirtschaftsministerium ist die Möglichkeit einer Förderung signalisiert worden. In Anlehnung an das Projekt Promenade I wurde ein Gesamtkostenvolumen (KG 300 – 700) in Höhe von 7 000 000 EUR netto veranschlagt. Für die Planung und Realisierung des Projektes soll eine Arbeits-/Bietergemeinschaft bestehend aus einem Landschaftsarchitekten als bevollmächtigten Hauptauftragnehmer und Fachplaner (Tragwerk, Hochbau, Tiefbau) beauftragt werden. Die zuvor gemachten Aussagen gelten analog für Architekten als Generalplaner und für Generalplanungsunternehmen mit entsprechenden Fachplanern.
Fläche (Volleyball, Skatepark). Die Themenschwerpunkte für das Projekt „Promenade II “ sind nachfolgend aufgelistet: 1. Weiterführung der Promenade I unter dem Motto Fitness und Natur erleben; 2. Energien der Zukunft sowie Küstenschutz spielerisch entdecken; 3. Aussichtplattform als Verbindung von der Promenade zu den Salzwiesen; 4. Küstenschutz und Natur erleben im Weltnaturerbe; 5. Kinder- und Jugendbetreung; 6. Gastro und Spielbereiche.Nach Vorgesprächen im Wirtschaftsministerium ist die Möglichkeit einer Förderung signalisiert worden. In Anlehnung an das Projekt Promenade I wurde ein Gesamtkostenvolumen (KG 300 – 700) in Höhe von 7 000 000 EUR netto veranschlagt. Für die Planung und Realisierung des Projektes soll eine Arbeits-/Bietergemeinschaft bestehend aus einem Landschaftsarchitekten als bevollmächtigten Hauptauftragnehmer und Fachplaner (Tragwerk, Hochbau, Tiefbau) beauftragt werden. Die zuvor gemachten Aussagen gelten analog für Architekten als Generalplaner und für Generalplanungsunternehmen mit entsprechenden Fachplanern.
Beauftragung nach Architektenauswahlverfahren:
Phase1: Leistungen 1 – tlw. 3 HOAI für Antragstellung der Fördermittel bzw. Erstellen der Z-Bau Unterlagen.
Phase 2: nach erfolgter Fördermittelzusage Umsetzung der Maßnahme (Leistungsphasen 4 – 9 HOAI).
Ein Rechtsanspruch auf BeauftragungPhase 2 besteht daher nicht.
Beschreibung der Verlängerungen:
Nach der Bewilligung von Fördermitteln gem. Förderbescheid ist eine Verlängerung der Beauftragung für die Leistungsphasen 4 – 9 geplant.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Ortsteil Bad in 25826 St. Peter-Ording.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Folgende Angaben und Formalitäten sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, von Architekten als Generalplaner und deren Unterauftragnehmern, von Generalplanungsunternehmen und deren Unterauftragnehmern zu erbringen:
— Erklärung über die Bildung einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeits-/Bietergemeinschaft mit Architekten als bevollmächtigter Vertreter;
— Auskünfte über:
— wirtschaftliche Verknüpfungen mit Unternehmen;
— auftragsbezogene Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen;
— die Niederlassung, die die Dienstleistung erbringen wird;
— Angaben über die als Unteraufträge zu vergebenden Auftragsteile;
— Verpflichtungserklärung von Unterauftragnehmern bei beabsichtigter Beauftragung;
— Erklärung über das Nichtvorliegen von Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer bewerbergemeinschaft bzw. von Unterauftragnehmern bei Architekten als Generalplaner und Generalplanungsinternehmen:
— Nachweise der fachlichen Eignung durch Berufszulassung oder Bescheinigungen über die berufliche Befähigung oder Studiennachweise oder Eintragungen in das jeweilige Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes oder Bescheinigungen der zuständigen Berufskammer;
— Nachweise der fachlichen Eignung durch Berufszulassung oder Bescheinigungen über die berufliche Befähigung oder Studiennachweise oder Eintragungen in das jeweilige Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes oder Bescheinigungen der zuständigen Berufskammer;
— Bei juristischen Personen Nachweis über Eintragung in das Handelsregister;
— : Erklärung zu den Ausschlussktiterien und Erklärung über den Nichtausschluss von öffentlichen Aufträgen der Gemeinde St. Peter-Ording / des Landes Schleswig Holstein.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Folgende Angaben und Formalitäten sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, von Architekten als Generalplaner und deren Unterauftragnehmern, von Generalplanungsunternehmen und deren Unterauftragnehmern zu erbringen:
— Nachweise über Berufshaftpflichtversicherungen;
— Erklärung über den Gesamtumsatz im Durchschnitt der zurückliegenden 3 Jahre.
Umsatz des Architekten für Promenadenbauten:
Die folgende Erklärung ist nur vom Architekt einer Bewerbergemeinschaft bzw. Architekt als Generalplaner bzw. Generalplanungsunternehmen zu erbringen:
— Erklärung über den anteiligen Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (Umsatzanteil Promenadenbauten am Gesamtumsatz) im Durchschnitt der zurückliegenden 3 Jahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Folgende Angaben und Formalitäten sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, von Architekten als Generalplaner und deren Unterauftragnehmern, von Generalplanungsunternehmen und deren Unterauftragnehmern zu erbringen:
— Erklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren und die:
— Anzahl der Führungskräfte in den letzten 3 Jahren;
— Benennung und berufliche Qualifikation der Personen, die die Leistung tatsächlich erbringen;
— Angabe über die technische Leitung mit Nachweis der beruflichen Qualifikation;
— Erklärung über die zur Verfügung stehende technische Ausstattung;
— Angabe/Beschreibung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität (Qualitätsmanagement).
Projektliste Fachingenieure:
Nachweis realisierter Projekte in einer Gesamtübersicht aus der zu erkennen ist, dass Bauvorhaben mit einer der Bauaufgabe in St. Peter-Ording ähnlichen oder vergleichbaren Art, Größe, Komplexität, Schwierigkeitsgrad etc. bearbeitet wurden- jeweils mit Angaben zu Bauzeiten, Baukosten und erbrachten Leistungen
Nachweis realisierter Projekte in einer Gesamtübersicht aus der zu erkennen ist, dass Bauvorhaben mit einer der Bauaufgabe in St. Peter-Ording ähnlichen oder vergleichbaren Art, Größe, Komplexität, Schwierigkeitsgrad etc. bearbeitet wurden- jeweils mit Angaben zu Bauzeiten, Baukosten und erbrachten Leistungen
Projektliste Promenadenbauten Architekt:
Die folgenden Nachweise sind nur vom Architekt einer Bewerbergemeinschaft bzw. eines Architekten als Generalplaner bzw. eines Generalplanungsunternehmen zu erbringen:
— Projektliste Promenadenbauten des Architekten:
Nachweis geplanter und realisierter Promenadenbauten in einer Gesamtübersicht (Projektliste mit Gutachten/Konzepten, Wettbewerben, geplanten und realisierten Promenadenbauten )jeweils mit Angaben zu Planungs- /Bauzeiten, Baukosten, erbrachten Leistungsphasen sowie Angaben darüber, welche Projekte unter saisonalem Betrieb realisiert wurden.
Nachweis geplanter und realisierter Promenadenbauten in einer Gesamtübersicht (Projektliste mit Gutachten/Konzepten, Wettbewerben, geplanten und realisierten Promenadenbauten )jeweils mit Angaben zu Planungs- /Bauzeiten, Baukosten, erbrachten Leistungsphasen sowie Angaben darüber, welche Projekte unter saisonalem Betrieb realisiert wurden.
— Referenzobjekte Promenadenbauten des Architekten:
Nachweis eines (bis max. drei ) beispielhaften Referenzprojekten, die die Planungsaufgabe in St. Peter-Ording in Art, Größe und Schwierigkeitsgrad ähneln oder mit dieser vergleichbar sind. Jedes Referenzprojekt mit Angaben zur Planung-/Bauzeit, Baukosten und erbrachten Leistungsphasen.
Nachweis eines (bis max. drei ) beispielhaften Referenzprojekten, die die Planungsaufgabe in St. Peter-Ording in Art, Größe und Schwierigkeitsgrad ähneln oder mit dieser vergleichbar sind. Jedes Referenzprojekt mit Angaben zur Planung-/Bauzeit, Baukosten und erbrachten Leistungsphasen.
Die Plandarstellung soll in geeigneter Weise die Städtebau-/Freiraum, Architektur/Ausführungsqualität des Referenzprojektes erkennen lassen.
Jedes Referenzprojekt ist auf jeweils einem Blatt im Format DIN A3 darzustellen.
Aus Gründen der Vergleichbarkeit werden ausschließlich Referenzprojekte in die Prüfung und Bewertung einbezogen, die auf einem Blatt im Format DIN A3 dargestellt sind. Ansprechpartner zu den genannten Referenzobjekten auf Seiten des Auftraggebers benennen.
Aus Gründen der Vergleichbarkeit werden ausschließlich Referenzprojekte in die Prüfung und Bewertung einbezogen, die auf einem Blatt im Format DIN A3 dargestellt sind. Ansprechpartner zu den genannten Referenzobjekten auf Seiten des Auftraggebers benennen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Das Verfahren richtet sich an Bewerbergemeinschaften bestehend aus Landschaftsarchitekten und Fachingenieure (Tragwerk, Hochbau, Tiefbau) sowie an Architekten als Generalplaner und an Generalplanungsunternehmen.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen.
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn Sie am Tag der Bekanntmachung die Berufsbezeichung Landschaftsarchitekt nach geltendem Recht des jeweiligen Heimatstaates im Bereich des EWR-Abkommens zu führen bevollmächtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Landschaftsarchitekt, wer am Tag der Bekanntmachung ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Berufsanerkennungsrichtlinie) gewährleistet ist.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn Sie am Tag der Bekanntmachung die Berufsbezeichung Landschaftsarchitekt nach geltendem Recht des jeweiligen Heimatstaates im Bereich des EWR-Abkommens zu führen bevollmächtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Landschaftsarchitekt, wer am Tag der Bekanntmachung ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Berufsanerkennungsrichtlinie) gewährleistet ist.
Der bevollmächtigte Vertreter und der projektverantwortliche Mitarbeiter der juristischen Person müssen die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
— wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit: Gewichtung 30 % (s. Erklärungen/Nachweise gem. III.1.2);
Die Bewerbungen müssen spätestens zum angegebenen Termin (20.6.2016 – 16:00 Uhr ) fristgerecht bei der Kontaktstelle eingereicht werden.
— Für den fristgerechten Eingang der Bewerbungen gilt der Poststempel;
— Bewerbungen per E-Mail oder Fax sind nicht zulässig;
— Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgeschickt;
— Die Bewerbungsunterlagen sind gem. der Bekanntmachung, hier insbesondere Abschnitt III zu gliedern. Die vorgegebene Reihenfolge ist einzuhalten.
Weitere Unterlagen werden während des Bewerbungsverfahrens nicht vorgehalten.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein Ministerium für Wirtschaft,Arbeit, Verkehr und Technologie Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319884760📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.