Prüfung der Produktionskosten für Steinkohle deutscher Bergbauunternehmen des Jahres 2016. Es sind 2 Gutachten zu erstellen, deren Ziel die Prüfung und Ermittlung der Produktionskosten deutscher Bergbauunternehmen sowie deren Abgrenzung zu den Stilllegungsaufwendungen im Kalenderjahr 2016 ist. Die Gutachten dienen zur Ermittlung der Zuwendungen entsprechend dem Steinkohlefinanzierungsgesetz. Bei der Prüfung sind die „Richtlinien für das betriebliche Rechnungswesen im Steinkohlebergbau (RBS)“, Richtlinien und Entscheidungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sowie die Ergebnisse früherer Prüfungen zu berücksichtigen. Zu prüfen sind: a) Ein Bergbauunternehmen mit Standorten im Ruhrgebiet und im Saarland (Los 1). b) Ein Bergbauunternehmen im Revier Ibbenbüren (Los 2).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-01-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-12-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-12-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Buchhaltungsprüfung
Referenznummer: Referat 114 / Prüfung Steinkohle 2016
Kurze Beschreibung:
Prüfung der Produktionskosten für Steinkohle deutscher Bergbauunternehmen des Jahres 2016.
Es sind 2 Gutachten zu erstellen, deren Ziel die Prüfung und Ermittlung der Produktionskosten deutscher Bergbauunternehmen sowie deren Abgrenzung zu den Stilllegungsaufwendungen im Kalenderjahr 2016 ist.
Die Gutachten dienen zur Ermittlung der Zuwendungen entsprechend dem Steinkohlefinanzierungsgesetz. Bei der Prüfung sind die „Richtlinien für das betriebliche Rechnungswesen im Steinkohlebergbau (RBS)“, Richtlinien und Entscheidungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sowie die Ergebnisse früherer Prüfungen zu berücksichtigen. Zu prüfen sind:
a) Ein Bergbauunternehmen mit Standorten im Ruhrgebiet und im Saarland (Los 1).
b) Ein Bergbauunternehmen im Revier Ibbenbüren (Los 2).
Prüfung der Produktionskosten für Steinkohle deutscher Bergbauunternehmen des Jahres 2016.
Es sind 2 Gutachten zu erstellen, deren Ziel die Prüfung und Ermittlung der Produktionskosten deutscher Bergbauunternehmen sowie deren Abgrenzung zu den Stilllegungsaufwendungen im Kalenderjahr 2016 ist.
Die Gutachten dienen zur Ermittlung der Zuwendungen entsprechend dem Steinkohlefinanzierungsgesetz. Bei der Prüfung sind die „Richtlinien für das betriebliche Rechnungswesen im Steinkohlebergbau (RBS)“, Richtlinien und Entscheidungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sowie die Ergebnisse früherer Prüfungen zu berücksichtigen. Zu prüfen sind:
a) Ein Bergbauunternehmen mit Standorten im Ruhrgebiet und im Saarland (Los 1).
b) Ein Bergbauunternehmen im Revier Ibbenbüren (Los 2).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Buchhaltungsprüfung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Buchhaltungsprüfung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Herne, Kreisfreie Stadt
🏙️ Steinfurt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2016-12-01 📅
Einreichungsfrist: 2017-01-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-12-06 📅
Datum des Beginns: 2017-04-01 📅
Datum des Endes: 2017-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 235-428382
ABl. S-Ausgabe: 235
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen können gemäß § 41 Abs. 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Diese sind unter folgendem Link ohne Registrierung abrufbar: http://www.evergabe-online.de. Für die Teilnahme an der elektronischen Aufragsvergabe registrieren Sie sich einmalig unter www.evergabe-online.de Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.
Die Vergabeunterlagen können gemäß § 41 Abs. 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Diese sind unter folgendem Link ohne Registrierung abrufbar: http://www.evergabe-online.de. Für die Teilnahme an der elektronischen Aufragsvergabe registrieren Sie sich einmalig unter www.evergabe-online.de Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Prüfung der Produktionskosten für Steinkohle deutscher Bergbauunternehmen des Jahres 2016.
Es sind 2 Gutachten zu erstellen, deren Ziel die Prüfung und Ermittlung der Produktionskosten deutscher Bergbauunternehmen sowie deren Abgrenzung zu den Stilllegungsaufwendungen im Kalenderjahr 2016 ist.
Die Gutachten dienen zur Ermittlung der Zuwendungen entsprechend dem Steinkohlefinanzierungsgesetz. Bei der Prüfung sind die „Richtlinien für das betriebliche Rechnungswesen im Steinkohlebergbau (RBS)“, Richtlinien und Entscheidungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sowie die Ergebnisse früherer Prüfungen zu berücksichtigen. Zu prüfen sind:
Die Gutachten dienen zur Ermittlung der Zuwendungen entsprechend dem Steinkohlefinanzierungsgesetz. Bei der Prüfung sind die „Richtlinien für das betriebliche Rechnungswesen im Steinkohlebergbau (RBS)“, Richtlinien und Entscheidungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sowie die Ergebnisse früherer Prüfungen zu berücksichtigen. Zu prüfen sind:
a) Ein Bergbauunternehmen mit Standorten im Ruhrgebiet und im Saarland (Los 1).
b) Ein Bergbauunternehmen im Revier Ibbenbüren (Los 2).
Bezeichnung des Loses: A) Ein Bergbauunternehmen mit Standorten im Ruhrgebiet und im Saarland (Los 1)
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Es ist ein Gutachten zu erstellen, deren Ziel die Prüfung und Ermittlung der Produktionskosten deutscher Bergbauunternehmen sowie deren Abgrenzung zu den Stilllegungsaufwendungen im Kalenderjahr 2016 ist.
Die Gutachten dienen zur Ermittlung der Zuwendungen entsprechend dem Steinkohlefinanzierungsgesetz. Bei der Prüfung sind die „Richtlinien für das betriebliche Rechnungswesen im Steinkohlebergbau (RBS)“, Richtlinien und Entscheidungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sowie die Ergebnisse früherer Prüfungen zu berücksichtigen.
Die Gutachten dienen zur Ermittlung der Zuwendungen entsprechend dem Steinkohlefinanzierungsgesetz. Bei der Prüfung sind die „Richtlinien für das betriebliche Rechnungswesen im Steinkohlebergbau (RBS)“, Richtlinien und Entscheidungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sowie die Ergebnisse früherer Prüfungen zu berücksichtigen.
Bezeichnung des Loses: B) Ein Bergbauunternehmen im Revier Ibbenbüren (Los 2).
Losnummer: 2
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit einer eidesstattlichen Erklärung hat der Bewerber das Nicht-Vorliegen der Ausschlusstatbestände nach §§ 123, 124 GWB, 19 MiLoG und 21 AEntG zu versichern.
Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ist nachzuweisen durch:
a) eine Berufshaftpflichtversicherung über 10 000 000 EUR,
b) durch Vorlage der Jahresabschlüsse der letzten 3 Geschäftsjahre sowie
c) eine Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seine mit entsprechenden Dienstleistungen erzielten Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Nachweis der Mitgliedschaft in der Wirtschaftsprüferkammer oder einer ähnlichen Vereinigung.
b) Auskunft, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich mit den zu prüfenden Unternehmen verknüpft ist. Ausgeschlossen von der Auftragsvergabe sind Unternehmen, die bereits den Jahresabschluss 2016 der zu prüfenden Unternehmen geprüft haben.
c) Auskunft, ob und auf welche Art der Bewerber auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet. Im Falle einer auftragsbezogenen Kooperation eines Bewerbers mit Anderen ist auch für diese die Erfüllung der Mindestanforderungen nachzuweisen.
c) Auskunft, ob und auf welche Art der Bewerber auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet. Im Falle einer auftragsbezogenen Kooperation eines Bewerbers mit Anderen ist auch für diese die Erfüllung der Mindestanforderungen nachzuweisen.
d) Auskunft über die Namen und die berufliche Qualifikation der Personen, die die Leistung tatsächlich erbringen.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-01-23 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) hin. Die Vorschrift des § 160 GWB ist geregelt wie folgt:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) hin. Die Vorschrift des § 160 GWB ist geregelt wie folgt:
§ 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2016/S 235-428382 (2016-12-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-04-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Prüfung der Produktionskosten für Steinkohle deutscher Bergbauunternehmen des Jahres 2016.
Es sind 2 Gutachten zu erstellen, deren Ziel die Prüfung und Ermittlung der Produktionskosten deutscher Bergbauunternehmen sowie deren Abgrenzung zu den Stilllegungsaufwendungen im Kalenderjahr 2016 ist.
Die Gutachten dienen zur Ermittlung der Zuwendungen entsprechend dem Steinkohlefinanzierungsgesetz. Bei der Prüfung sind die „Richtlinien für das betriebliche Rechnungswesen im Steinkohlebergbau (RBS)“, Richtlinien und Entscheidungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sowie die Ergebnisse früherer Prüfungen zu berücksichtigen. Zu prüfen sind:
a) Ein Bergbauunternehmen mit Standorten im Ruhrgebiet und im Saarland (Los 1);
b) Ein Bergbauunternehmen im Revier Ibbenbüren (Los 2).
Prüfung der Produktionskosten für Steinkohle deutscher Bergbauunternehmen des Jahres 2016.
Es sind 2 Gutachten zu erstellen, deren Ziel die Prüfung und Ermittlung der Produktionskosten deutscher Bergbauunternehmen sowie deren Abgrenzung zu den Stilllegungsaufwendungen im Kalenderjahr 2016 ist.
Die Gutachten dienen zur Ermittlung der Zuwendungen entsprechend dem Steinkohlefinanzierungsgesetz. Bei der Prüfung sind die „Richtlinien für das betriebliche Rechnungswesen im Steinkohlebergbau (RBS)“, Richtlinien und Entscheidungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sowie die Ergebnisse früherer Prüfungen zu berücksichtigen. Zu prüfen sind:
a) Ein Bergbauunternehmen mit Standorten im Ruhrgebiet und im Saarland (Los 1);
b) Ein Bergbauunternehmen im Revier Ibbenbüren (Los 2).
Gesamtwert des Auftrags: 330 910 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: a) Ein Bergbauunternehmen mit Standorten im Ruhrgebiet und im Saarland (Los 1);
Bezeichnung des Loses: a) Ein Bergbauunternehmen mit Standorten im Ruhrgebiet und im Saarland (Los 1)
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Aus dem Verhandlungsgespräch gewonnene Eindrücke
Qualitätskriterium (Gewichtung): 32
Kostenkriterium: Höhe bzw. Angemessenheit des Angebotspreises
Gewichtung der Kosten: 34
Kostenkriterium: Erwartete Leistungsqualität
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-03-23 📅
Quelle: OJS 2017/S 074-142893 (2017-04-13)