Prüfung Jahresrechnung Gesundheitsfonds

Bundesversicherungsamt

Das Bundesversicherungsamt ist gemäß § 220 Abs. 3 S. 1 SGB V i.V.m. § 77 Abs. 1a S. 5 SGB V verpflichtet, für die Prüfung der Jahresrechnung des Gesundheitsfonds einen Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer zu bestellen. Es ist beabsichtigt, zur Durchführung der Prüfungen der Jahresrechnungen des Gesundheitsfonds ein erfahrenes und qualifiziertes Wirtschaftsprüfungsunternehmen mit Wirtschaftsprüfern oder vereidigten Buchprüfern zu beauftragen.
Der Auftragnehmer hat die Prüfung und Testierung der Jahresrechnungen des Gesundheitsfonds nach § 220 Abs. 3 S. 1 SGB V i.V.m. § 77 Abs. 1a S. 5 SGB IV für die Geschäftsjahre 2014, 2015 und 2016 vorzunehmen, wobei die Prüfung ab dem Geschäftsjahr 2016 auch die Rechnungslegung für den Innovations- und den Strukturfonds umfasst. Die Prüfung der Jahresrechnung der bereits im Mai 2014 erstellten Jahresrechnung hat im unmittelbaren Anschluss an die Auftragsvergabe zu erfolgen. Die Prüfungen der Jahresrechnungen für die Geschäftsjahre 2014 und 2015 sollten bis zum 31. März 2017 abgeschlossen sein.
Die Auftraggeberin hat die Option, den Vertrag einmalig um die Prüfung der Geschäftsjahre 2017 und 2018 zu verlängern (Verlängerungsoption).

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-06-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-15.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-04-15 Auftragsbekanntmachung
2016-08-31 Bekanntmachung über vergebene Aufträge