Das Bundesversicherungsamt ist gemäß § 220 Abs. 3 S. 1 SGB V i.V.m. § 77 Abs. 1a S. 5 SGB V verpflichtet, für die Prüfung der Jahresrechnung des Gesundheitsfonds einen Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer zu bestellen. Es ist beabsichtigt, zur Durchführung der Prüfungen der Jahresrechnungen des Gesundheitsfonds ein erfahrenes und qualifiziertes Wirtschaftsprüfungsunternehmen mit Wirtschaftsprüfern oder vereidigten Buchprüfern zu beauftragen. Der Auftragnehmer hat die Prüfung und Testierung der Jahresrechnungen des Gesundheitsfonds nach § 220 Abs. 3 S. 1 SGB V i.V.m. § 77 Abs. 1a S. 5 SGB IV für die Geschäftsjahre 2014, 2015 und 2016 vorzunehmen, wobei die Prüfung ab dem Geschäftsjahr 2016 auch die Rechnungslegung für den Innovations- und den Strukturfonds umfasst. Die Prüfung der Jahresrechnung der bereits im Mai 2014 erstellten Jahresrechnung hat im unmittelbaren Anschluss an die Auftragsvergabe zu erfolgen. Die Prüfungen der Jahresrechnungen für die Geschäftsjahre 2014 und 2015 sollten bis zum 31. März 2017 abgeschlossen sein. Die Auftraggeberin hat die Option, den Vertrag einmalig um die Prüfung der Geschäftsjahre 2017 und 2018 zu verlängern (Verlängerungsoption).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-06-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-04-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rechnungslegung und -prüfung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Rechnungslegung und -prüfung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesversicherungsamt
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Allee 38
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bundesversicherungsamt.de🌏
E-Mail: vergabestelle@bvamt.bund.de📧
Telefon: +49 228619-1966📞
Fax: +49 228619-1829 📠
1. Das Verfahren wird als Offenes Verfahren durchgeführt.
2. Die bezeichneten Vordrucke sind von dem Bieter / der Bietergemeinschaft ergänzend zu den von ihm zusammenzustellenden Unterlagen zu verwenden. Die Vordrucke sind über folgende E-Mail-Adresse abzufragen: Vergabestelle@bvamt.bund.de. Bei Bietergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Partner der Bietergemeinschaft gesondert auszufüllen. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen (wirtschaftlichen/finanziellen und technischen) Eignungskriterien kommt es auf die Bietergemeinschaft insgesamt an, die Auftraggeberin wertet also diese Angaben kumulativ.
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde gem. § 7 EG Abs. 9 VOL/A der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bieter dies in seinem Angebot anzugeben und die Namen der Nachunternehmer sowie die unter III.2.3) und III.2.2) bezeichneten Unterlagen und Angaben für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit oder Fachkunde beruft. Soweit der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen bzw. technischen Leistungsfähigkeit auf Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern bzw. von konzernverbundenen Unternehmen zurückgreifen will, sind die Erklärungen und Nachweise gemäß III.2.1 ebenfalls in Bezug auf die Dritten/Nachunternehmer bzw. die konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine unterschriebene Erklärung des Dritten/ Nachunternehmers bzw. der konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen, wonach dieser/diese bereit ist/ sind, Leistungen für den Bieter/die Bietergemeinschaft in diesem Projekt zu erbringen (siehe Vordruck Verpflichtungserklärung). Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A nicht nur ein selbständiges, von dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-) verbundenes Unternehmen (Mutter-/ Tochter-/ Schwestergesellschaft etc.) zu verstehen ist.
3. Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.2) der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Erklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Erklärungen nicht mit den in diesem Ausschreibungsverfahren geforderten Erklärungen und Nachweise inhaltlich übereinstimmen.
Es ist weiter zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung (Ziffer III) angegebenen Erklärungen und Nachweise vollständig beigefügt werden. Abgeforderte Erklärungen sind dem Angebot schriftlich beizufügen. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in Kopie beigefügt werden. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sollen möglichst geordnet nach der unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge eingereicht werden.
4. Das Angebot ist von dem Bieter zu unterzeichnen, in deutscher Sprache sowie schriftlich per Post bis zum benannten Termin in einem verschlossenen Umschlag (entsprechend der Vorgaben in der Vergabeunterlage gekennzeichnet) bei der Kontaktstelle einzureichen. Die Übersendung nur per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig. Angebote, die dieser Form nicht entsprechen, werden nicht berücksichtigt.
5. Bei den o. g. geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweisen handelt es sich grundsätzlich nicht um Mindestanforderungen. Zwingende Angaben, d. h. Angaben und Erklärungen, die zwingend bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorzulegen sind, sind als „Mindestanforderung“ gekennzeichnet. Die Nichtvorlage, nichtrechtzeitige oder nicht vollständige Vorlage der als „Mindestanforderung“ gekennzeichneten Angaben führt ggf. nach erfolgloser Nachforderung gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A zum Ausschluss. Inhaltliche Defizite der vorgelegten Nachweise und Erklärungen führen nicht zwingend zum Ausschluss, sondern werden im Rahmen der grundsätzlichen Eignungsfeststellung berücksichtigt.
6. Enthält der Bekanntmachungstext nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 20.5.2016, darauf per Post, Telefax oder E-Mail hinzuweisen.
7. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
1. Das Verfahren wird als Offenes Verfahren durchgeführt.
2. Die bezeichneten Vordrucke sind von dem Bieter / der Bietergemeinschaft ergänzend zu den von ihm zusammenzustellenden Unterlagen zu verwenden. Die Vordrucke sind über folgende E-Mail-Adresse abzufragen: Vergabestelle@bvamt.bund.de. Bei Bietergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Partner der Bietergemeinschaft gesondert auszufüllen. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen (wirtschaftlichen/finanziellen und technischen) Eignungskriterien kommt es auf die Bietergemeinschaft insgesamt an, die Auftraggeberin wertet also diese Angaben kumulativ.
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde gem. § 7 EG Abs. 9 VOL/A der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bieter dies in seinem Angebot anzugeben und die Namen der Nachunternehmer sowie die unter III.2.3) und III.2.2) bezeichneten Unterlagen und Angaben für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit oder Fachkunde beruft. Soweit der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen bzw. technischen Leistungsfähigkeit auf Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern bzw. von konzernverbundenen Unternehmen zurückgreifen will, sind die Erklärungen und Nachweise gemäß III.2.1 ebenfalls in Bezug auf die Dritten/Nachunternehmer bzw. die konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine unterschriebene Erklärung des Dritten/ Nachunternehmers bzw. der konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen, wonach dieser/diese bereit ist/ sind, Leistungen für den Bieter/die Bietergemeinschaft in diesem Projekt zu erbringen (siehe Vordruck Verpflichtungserklärung). Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A nicht nur ein selbständiges, von dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-) verbundenes Unternehmen (Mutter-/ Tochter-/ Schwestergesellschaft etc.) zu verstehen ist.
3. Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.2) der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Erklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Erklärungen nicht mit den in diesem Ausschreibungsverfahren geforderten Erklärungen und Nachweise inhaltlich übereinstimmen.
Es ist weiter zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung (Ziffer III) angegebenen Erklärungen und Nachweise vollständig beigefügt werden. Abgeforderte Erklärungen sind dem Angebot schriftlich beizufügen. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in Kopie beigefügt werden. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sollen möglichst geordnet nach der unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge eingereicht werden.
4. Das Angebot ist von dem Bieter zu unterzeichnen, in deutscher Sprache sowie schriftlich per Post bis zum benannten Termin in einem verschlossenen Umschlag (entsprechend der Vorgaben in der Vergabeunterlage gekennzeichnet) bei der Kontaktstelle einzureichen. Die Übersendung nur per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig. Angebote, die dieser Form nicht entsprechen, werden nicht berücksichtigt.
5. Bei den o. g. geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweisen handelt es sich grundsätzlich nicht um Mindestanforderungen. Zwingende Angaben, d. h. Angaben und Erklärungen, die zwingend bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorzulegen sind, sind als „Mindestanforderung“ gekennzeichnet. Die Nichtvorlage, nichtrechtzeitige oder nicht vollständige Vorlage der als „Mindestanforderung“ gekennzeichneten Angaben führt ggf. nach erfolgloser Nachforderung gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A zum Ausschluss. Inhaltliche Defizite der vorgelegten Nachweise und Erklärungen führen nicht zwingend zum Ausschluss, sondern werden im Rahmen der grundsätzlichen Eignungsfeststellung berücksichtigt.
6. Enthält der Bekanntmachungstext nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 20.5.2016, darauf per Post, Telefax oder E-Mail hinzuweisen.
7. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Bundesversicherungsamt ist gemäß § 220 Abs. 3 S. 1 SGB V i.V.m. § 77 Abs. 1a S. 5 SGB V verpflichtet, für die Prüfung der Jahresrechnung des Gesundheitsfonds einen Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer zu bestellen. Es ist beabsichtigt, zur Durchführung der Prüfungen der Jahresrechnungen des Gesundheitsfonds ein erfahrenes und qualifiziertes Wirtschaftsprüfungsunternehmen mit Wirtschaftsprüfern oder vereidigten Buchprüfern zu beauftragen.
Das Bundesversicherungsamt ist gemäß § 220 Abs. 3 S. 1 SGB V i.V.m. § 77 Abs. 1a S. 5 SGB V verpflichtet, für die Prüfung der Jahresrechnung des Gesundheitsfonds einen Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer zu bestellen. Es ist beabsichtigt, zur Durchführung der Prüfungen der Jahresrechnungen des Gesundheitsfonds ein erfahrenes und qualifiziertes Wirtschaftsprüfungsunternehmen mit Wirtschaftsprüfern oder vereidigten Buchprüfern zu beauftragen.
Der Auftragnehmer hat die Prüfung und Testierung der Jahresrechnungen des Gesundheitsfonds nach § 220 Abs. 3 S. 1 SGB V i.V.m. § 77 Abs. 1a S. 5 SGB IV für die Geschäftsjahre 2014, 2015 und 2016 vorzunehmen, wobei die Prüfung ab dem Geschäftsjahr 2016 auch die Rechnungslegung für den Innovations- und den Strukturfonds umfasst. Die Prüfung der Jahresrechnung der bereits im Mai 2014 erstellten Jahresrechnung hat im unmittelbaren Anschluss an die Auftragsvergabe zu erfolgen. Die Prüfungen der Jahresrechnungen für die Geschäftsjahre 2014 und 2015 sollten bis zum 31. März 2017 abgeschlossen sein.
Der Auftragnehmer hat die Prüfung und Testierung der Jahresrechnungen des Gesundheitsfonds nach § 220 Abs. 3 S. 1 SGB V i.V.m. § 77 Abs. 1a S. 5 SGB IV für die Geschäftsjahre 2014, 2015 und 2016 vorzunehmen, wobei die Prüfung ab dem Geschäftsjahr 2016 auch die Rechnungslegung für den Innovations- und den Strukturfonds umfasst. Die Prüfung der Jahresrechnung der bereits im Mai 2014 erstellten Jahresrechnung hat im unmittelbaren Anschluss an die Auftragsvergabe zu erfolgen. Die Prüfungen der Jahresrechnungen für die Geschäftsjahre 2014 und 2015 sollten bis zum 31. März 2017 abgeschlossen sein.
Die Auftraggeberin hat die Option, den Vertrag einmalig um die Prüfung der Geschäftsjahre 2017 und 2018 zu verlängern (Verlängerungsoption).
Beschreibung der Optionen:
Für die Auftraggeberin besteht die Option, den Vertrag einmalig um die Prüfung der Geschäftsjahre 2017 und 2018 zu verlängern.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 24 Monate
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Dauer: 24 Monate
Referenznummer: ZVS-1/2016
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesversicherungsamt, Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Nachweis Handelsregister:
Nachweis über aktuelle Eintragung im Handelsregister oder Partnerschaftsregister, soweit die Eintragung gesetzlich vorgeschrieben ist (zum Zeitpunkt des Schlusstermins für die Einreichung der Angebote sollte der Auszug möglichst nicht älter als sechs Monate sein). Ausländische Bieter können entsprechende Unterlagen gemäß den lokalen Bestimmungen vorlegen.
Nachweis über aktuelle Eintragung im Handelsregister oder Partnerschaftsregister, soweit die Eintragung gesetzlich vorgeschrieben ist (zum Zeitpunkt des Schlusstermins für die Einreichung der Angebote sollte der Auszug möglichst nicht älter als sechs Monate sein). Ausländische Bieter können entsprechende Unterlagen gemäß den lokalen Bestimmungen vorlegen.
2. Spezifische Eigenerklärungen:
a) Erklärung, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, nicht rechtskräftig wegen Verstoßes gegen eine der in § 6 EG Abs. 4 S. 1 lit. a) – g) VOL/A genannten Bestimmungen verurteilt worden ist (siehe Vordruck Eignungsangaben).
a) Erklärung, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, nicht rechtskräftig wegen Verstoßes gegen eine der in § 6 EG Abs. 4 S. 1 lit. a) – g) VOL/A genannten Bestimmungen verurteilt worden ist (siehe Vordruck Eignungsangaben).
b) Erklärung, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, keine schwere Verfehlung u.a. der nachstehenden Art begangen hat:
Vollendete oder versuchte Bestechung, Vorteilsgewährung sowie schwerwiegende Straftaten, die im Geschäftsverkehr begangen worden sind, insbesondere Diebstahl, Unterschlagung, Erpressung, Betrug, Untreue und Urkundenfälschung, Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), u.a. die Beteiligung an Absprachen über Preise oder Preisbestandteile, verbotene Preisempfehlungen, die Beteiligung an Empfehlungen oder Absprachen über die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten, über die Aufrechnung von Ausfallentschädigungen sowie über Gewinnbeteiligung und Abgaben an andere Bewerber (siehe Vordruck Eignungsangaben ).
Vollendete oder versuchte Bestechung, Vorteilsgewährung sowie schwerwiegende Straftaten, die im Geschäftsverkehr begangen worden sind, insbesondere Diebstahl, Unterschlagung, Erpressung, Betrug, Untreue und Urkundenfälschung, Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), u.a. die Beteiligung an Absprachen über Preise oder Preisbestandteile, verbotene Preisempfehlungen, die Beteiligung an Empfehlungen oder Absprachen über die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten, über die Aufrechnung von Ausfallentschädigungen sowie über Gewinnbeteiligung und Abgaben an andere Bewerber (siehe Vordruck Eignungsangaben ).
c) Erklärung, dass über das Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder der Bieter / das Bietergemeinschaftsmitglied / der Dritte / der Nachunternehmer bzw. das konzernverbundene Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet (siehe Vordruck Eignungsangaben ).
c) Erklärung, dass über das Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder der Bieter / das Bietergemeinschaftsmitglied / der Dritte / der Nachunternehmer bzw. das konzernverbundene Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet (siehe Vordruck Eignungsangaben ).
d) Erklärung, dass der Bieter / das Bietergemeinschaftsmitglied / der Dritte / der Nachunternehmer bzw. das konzernverbundene Unternehmen seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung oder einer vergleichbaren Einrichtung bei ausländischen Bewerbern ordnungsgemäß erfüllt (siehe Vordruck Eignungsangaben).
d) Erklärung, dass der Bieter / das Bietergemeinschaftsmitglied / der Dritte / der Nachunternehmer bzw. das konzernverbundene Unternehmen seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung oder einer vergleichbaren Einrichtung bei ausländischen Bewerbern ordnungsgemäß erfüllt (siehe Vordruck Eignungsangaben).
e) Erklärung, dass im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Eignung abgegeben wurden (siehe Vordruck Eignungsangaben).
f) Erklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß den §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitende entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AEntG) nicht vorliegen (siehe Vordruck Eignungsangaben ).
f) Erklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß den §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitende entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AEntG) nicht vorliegen (siehe Vordruck Eignungsangaben ).
g) Erklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß den §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m. § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetzes – MiLoG) nicht vorliegen (siehe Vordruck Eignungsangaben).
h) Erklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß dem § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung nicht vorliegen (siehe Vordruck Eignungsangaben).
3. Erklärung Bietergemeinschaft:
Dem Angebot einer Bietergemeinschaft ist eine Erklärung beizulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft einem bevollmächtigen Vertreter der Bietergemeinschaft Vertretungsmacht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einräumen, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe eines Angebotes sowie hinsichtlich der Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie der Vornahme von Verfahrenshandlungen. Die vorgeschriebene Erklärung ist rechtsverbindlich von vertretungsbefugten Personen jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft zu unterzeichnen und für die Bietergemeinschaft einfach im Original mit dem Angebot einzureichen; mit dem Angebot einer Bietergemeinschaft ist eine gemeinsame Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft für die Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber der Auftraggeberin gesamtschuldnerisch haften (siehe Vordruck Erklärung Bietergemeinschaft).
Dem Angebot einer Bietergemeinschaft ist eine Erklärung beizulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft einem bevollmächtigen Vertreter der Bietergemeinschaft Vertretungsmacht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einräumen, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe eines Angebotes sowie hinsichtlich der Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie der Vornahme von Verfahrenshandlungen. Die vorgeschriebene Erklärung ist rechtsverbindlich von vertretungsbefugten Personen jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft zu unterzeichnen und für die Bietergemeinschaft einfach im Original mit dem Angebot einzureichen; mit dem Angebot einer Bietergemeinschaft ist eine gemeinsame Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft für die Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber der Auftraggeberin gesamtschuldnerisch haften (siehe Vordruck Erklärung Bietergemeinschaft).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Umsatz
1.1 Erklärung über den Gesamtumsatz in Euro (netto) des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2013, 2014 und 2015). Als Mindestanforderung gilt ein mittlerer Gesamtumsatz (netto) von 10 000 000 EUR des Bieters/der Bietergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2013, 2014, 2015).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1.1 Erklärung über den Gesamtumsatz in Euro (netto) des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2013, 2014 und 2015). Als Mindestanforderung gilt ein mittlerer Gesamtumsatz (netto) von 10 000 000 EUR des Bieters/der Bietergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2013, 2014, 2015).
1.2 Erklärung über den Umsatz des Unternehmens hinsichtlich Prüfungen der Jahresrechnungen gesetzlicher Krankenkassen, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2013, 2014 und 2015) (siehe Vordruck Eignungsangaben).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Unternehmensdarstellung:
Darstellung des Unternehmens/der Bietergemeinschaft/der Nachunternehmer und des Leistungsspektrums (ca. 10 Seiten).
2. Unternehmensbezogene Referenzen:
2.1. Angaben zu ausgeführten Referenzobjekten, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind.
Durch den Bieter/die Bietergemeinschaft sind folgende nach ihrer Art und ihrem Umfang vergleichbare Leistungen nachzuweisen (siehe Vordruck Eignungsangaben).
Als Mindestanforderung muss 1 Referenz mit dem Angebot eingereicht werden.
2.1.1 Referenzen bezüglich der Prüfung von Jahresrechnungen der Geschäftsjahre 2010-2015 einer gesetzlichen Krankenversicherung (im Sinne des SGB) mit mehr als 500 000 Versicherten.
Sofern es sich um Leistungen im Rahmen eines länger laufenden Vertragsverhältnisses handelt, liegt eine vergleichbare Referenz unter den Punkt 2.1.1. benannten Bedingungen mit Abschluss der Prüfung einer Jahresrechnung für mindestens zwei der Geschäftsjahre 2010-2015 vor.
Sofern es sich um Leistungen im Rahmen eines länger laufenden Vertragsverhältnisses handelt, liegt eine vergleichbare Referenz unter den Punkt 2.1.1. benannten Bedingungen mit Abschluss der Prüfung einer Jahresrechnung für mindestens zwei der Geschäftsjahre 2010-2015 vor.
Die Darstellung aller Referenzen soll möglichst in Tabellenform (siehe Vordruck Eignungsangaben) erfolgen und muss folgende Angaben beinhalten:
— Name des Referenzgebers;
— Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer;
— Bezeichnung des Referenzprojektes;
— Angaben des Geschäftsjahrs der geprüften Jahresrechnung;
— Anzahl der Versicherten;
— Angabe zum geprüften Rechnungswert;
— Beschreibung des Leistungsinhaltes und des Leistungsumfangs.
3. Personelle Ausstattung:
3.1 Personelle Ausstattung und Leistungsfähigkeit:
Angabe zur durchschnittlichen Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2013, 2014, 2015), aufgeschlüsselt nach Berufsgruppen (Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer) (siehe Vordruck Eignungsangaben).
3.2 Angaben zu dem vorgesehenen Kernteam:
3.2.1 Die Bieter sollen ein konkret vorgesehenes Kernteam benennen und hiervon eine Person als konkret vorgesehenen Prüfungsleiter benennen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Prüfungen der Jahresrechnungen für die Geschäftsjahre 2014 und 2015 bis zum 31.3.2017 abgeschlossen sein sollten. Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass sich der Prüfumfang ab dem Geschäftsjahr 2016 um die Prüfung der Rechnungslegungen des Innovations- und des Strukturfonds erweitern wird, die als integraler Bestandteil der Jahresrechnung des Gesundheitsfonds zu prüfen sind. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass der Prüfauftrag optional durch die Auftraggeberin um die Prüfungen der Jahresrechnungen des Gesundheitsfonds für die Geschäftsjahre 2017 und 2018 verlängert werden kann.
3.2.1 Die Bieter sollen ein konkret vorgesehenes Kernteam benennen und hiervon eine Person als konkret vorgesehenen Prüfungsleiter benennen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Prüfungen der Jahresrechnungen für die Geschäftsjahre 2014 und 2015 bis zum 31.3.2017 abgeschlossen sein sollten. Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass sich der Prüfumfang ab dem Geschäftsjahr 2016 um die Prüfung der Rechnungslegungen des Innovations- und des Strukturfonds erweitern wird, die als integraler Bestandteil der Jahresrechnung des Gesundheitsfonds zu prüfen sind. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass der Prüfauftrag optional durch die Auftraggeberin um die Prüfungen der Jahresrechnungen des Gesundheitsfonds für die Geschäftsjahre 2017 und 2018 verlängert werden kann.
3.2.2 Von den als Kernteam und Prüfungsleiter benannten Personen sind folgende Informationen beizubringen:
— Lebenslauf, detailliert;
— Nachweise über abgeschlossene Berufsausbildung, ggf. Abschluss eines Fachhochschul- oder Hochschulstudiums, ggf. Zertifizierungen und Qualifikationen;
— Beschreibung der Kernkompetenzen und Erfahrungen;
— Berufserfahrung mit Leistungen gemäß III.2.3), 2.1.1;
— Vorlage von Referenzen (siehe Vordruck Eignungsangaben).
3.2.3 Angebote können nur berücksichtigt werden, wenn die als Prüfungsleiter/in angegebene Person als Mindestanforderung die folgenden Voraussetzungen erfüllt:
— Wirtschaftsprüfer im Sinne der WPO oder vereidigter Buchprüfer;
— Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung als Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer;
— Mindestens 1 Referenz über die Verantwortung und Leitung einer (abgeschlossenen) Prüfung der Jahresrechnung bei einer gesetzlichen Krankenversicherung (im Sinne des SGB) mit zum Zeitpunkt der Prüfung mindestens 500 000 Versicherten für (zumindest) eines der Geschäftsjahre 2010-2015 (siehe Vordruck Eignungsangaben);
— Mindestens 1 Referenz über die Verantwortung und Leitung einer (abgeschlossenen) Prüfung der Jahresrechnung bei einer gesetzlichen Krankenversicherung (im Sinne des SGB) mit zum Zeitpunkt der Prüfung mindestens 500 000 Versicherten für (zumindest) eines der Geschäftsjahre 2010-2015 (siehe Vordruck Eignungsangaben);
— Deutsche Sprache fließend in Wort und Schrift.
3.2.4 Angebote können nur berücksichtigt werden, wenn im Kernteam neben dem/der Prüfungsleiter/in mindestens 3 Personen benannt werden, die als Mindestanforderung jeweils die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
— Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung als Prüfer im Bereich Wirtschaftsprüfung;
— Mindestens 1 Referenz über die Mitwirkung bei einer (abgeschlossenen) Prüfung der Jahresrechnung bei einer gesetzlichen Krankenversicherung (im Sinne des SGB) mit zum Zeitpunkt der Prüfung mindestens 500 000 Versicherten für (zumindest) eines der Geschäftsjahre 2010-2015 (siehe Vordruck Eignungsangaben).
— Mindestens 1 Referenz über die Mitwirkung bei einer (abgeschlossenen) Prüfung der Jahresrechnung bei einer gesetzlichen Krankenversicherung (im Sinne des SGB) mit zum Zeitpunkt der Prüfung mindestens 500 000 Versicherten für (zumindest) eines der Geschäftsjahre 2010-2015 (siehe Vordruck Eignungsangaben).
4. Qualitätssicherung:
4.1 Beschreibung der Maßnahmen zur Sicherung der Qualität der Leistung im Unternehmen des Bieters im Hinblick auf die zu vergebenden Leistungen. Die Bieter sollen etwaige Zertifizierungen zum Nachweis der Sicherung der Qualität Ihrer Leistungen einreichen.
4.1 Beschreibung der Maßnahmen zur Sicherung der Qualität der Leistung im Unternehmen des Bieters im Hinblick auf die zu vergebenden Leistungen. Die Bieter sollen etwaige Zertifizierungen zum Nachweis der Sicherung der Qualität Ihrer Leistungen einreichen.
4.2 Angebote können nur berücksichtigt werden, wenn der Bieter als Mindestanforderung Nachweise über Qualitätskontrollen gem. § 57a WPO oder vergleichbare Nachweise mit seinem Angebot einreicht.
5. Keine Ablehnung als Abschlussprüfer
Als Mindestanforderung wird eine Eigenerklärung, dass eine Ablehnung als Abschlussprüfer seitens der deutschen Bankenaufsicht (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, früher: Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen) bisher nicht vorliegt, gefordert (siehe Vordruck Eignungsangaben).
Als Mindestanforderung wird eine Eigenerklärung, dass eine Ablehnung als Abschlussprüfer seitens der deutschen Bankenaufsicht (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, früher: Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen) bisher nicht vorliegt, gefordert (siehe Vordruck Eignungsangaben).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssumme je Versicherungsfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden oder Erklärung der Bereitschaft zum Abschluss einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung über mindestens 4 000 000 EUR im Falle der Zuschlagserteilung (Vorlage vor Vertragsschluss erforderlich; der Nachweis sollte zum Zeitpunkt des Schlusstermins für die Einreichung der Angebote nicht älter als sechs Monate sein).
Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssumme je Versicherungsfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden oder Erklärung der Bereitschaft zum Abschluss einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung über mindestens 4 000 000 EUR im Falle der Zuschlagserteilung (Vorlage vor Vertragsschluss erforderlich; der Nachweis sollte zum Zeitpunkt des Schlusstermins für die Einreichung der Angebote nicht älter als sechs Monate sein).
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen, die mit Aufforderung versandt werden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
— Die Angebotsabgabe ist durch einen Einzelbieter bzw. eine Bietergemeinschaft vorzunehmen (vgl. Ziffer 12 und Anlage 5 der Vergabeunterlage.
— Im Übrigen wird auf die Festlegungen in Ziffer VI.3) verwiesen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfergesellschaften (§ 319 HGB).
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-08-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Herrn Menker
Internetadresse: www.bundesversicherungsamt.de🌏
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: ZVS-1/2016
Zusätzliche Informationen
1. Das Verfahren wird als Offenes Verfahren durchgeführt.
2. Die bezeichneten Vordrucke sind von dem Bieter / der Bietergemeinschaft ergänzend zu den von ihm zusammenzustellenden Unterlagen zu verwenden. Die Vordrucke sind über folgende E-Mail-Adresse abzufragen: Vergabestelle@bvamt.bund.de. Bei Bietergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Partner der Bietergemeinschaft gesondert auszufüllen. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen (wirtschaftlichen/finanziellen und technischen) Eignungskriterien kommt es auf die Bietergemeinschaft insgesamt an, die Auftraggeberin wertet also diese Angaben kumulativ.
2. Die bezeichneten Vordrucke sind von dem Bieter / der Bietergemeinschaft ergänzend zu den von ihm zusammenzustellenden Unterlagen zu verwenden. Die Vordrucke sind über folgende E-Mail-Adresse abzufragen: Vergabestelle@bvamt.bund.de. Bei Bietergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Partner der Bietergemeinschaft gesondert auszufüllen. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen (wirtschaftlichen/finanziellen und technischen) Eignungskriterien kommt es auf die Bietergemeinschaft insgesamt an, die Auftraggeberin wertet also diese Angaben kumulativ.
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde gem. § 7 EG Abs. 9 VOL/A der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bieter dies in seinem Angebot anzugeben und die Namen der Nachunternehmer sowie die unter III.2.3) und III.2.2) bezeichneten Unterlagen und Angaben für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit oder Fachkunde beruft. Soweit der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen bzw. technischen Leistungsfähigkeit auf Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern bzw. von konzernverbundenen Unternehmen zurückgreifen will, sind die Erklärungen und Nachweise gemäß III.2.1 ebenfalls in Bezug auf die Dritten/Nachunternehmer bzw. die konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine unterschriebene Erklärung des Dritten/ Nachunternehmers bzw. der konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen, wonach dieser/diese bereit ist/ sind, Leistungen für den Bieter/die Bietergemeinschaft in diesem Projekt zu erbringen (siehe Vordruck Verpflichtungserklärung). Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A nicht nur ein selbständiges, von dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-) verbundenes Unternehmen (Mutter-/ Tochter-/ Schwestergesellschaft etc.) zu verstehen ist.
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde gem. § 7 EG Abs. 9 VOL/A der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bieter dies in seinem Angebot anzugeben und die Namen der Nachunternehmer sowie die unter III.2.3) und III.2.2) bezeichneten Unterlagen und Angaben für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit oder Fachkunde beruft. Soweit der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen bzw. technischen Leistungsfähigkeit auf Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern bzw. von konzernverbundenen Unternehmen zurückgreifen will, sind die Erklärungen und Nachweise gemäß III.2.1 ebenfalls in Bezug auf die Dritten/Nachunternehmer bzw. die konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine unterschriebene Erklärung des Dritten/ Nachunternehmers bzw. der konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen, wonach dieser/diese bereit ist/ sind, Leistungen für den Bieter/die Bietergemeinschaft in diesem Projekt zu erbringen (siehe Vordruck Verpflichtungserklärung). Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A nicht nur ein selbständiges, von dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-) verbundenes Unternehmen (Mutter-/ Tochter-/ Schwestergesellschaft etc.) zu verstehen ist.
3. Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.2) der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Erklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Erklärungen nicht mit den in diesem Ausschreibungsverfahren geforderten Erklärungen und Nachweise inhaltlich übereinstimmen.
3. Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.2) der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Erklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Erklärungen nicht mit den in diesem Ausschreibungsverfahren geforderten Erklärungen und Nachweise inhaltlich übereinstimmen.
Es ist weiter zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung (Ziffer III) angegebenen Erklärungen und Nachweise vollständig beigefügt werden. Abgeforderte Erklärungen sind dem Angebot schriftlich beizufügen. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in Kopie beigefügt werden. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sollen möglichst geordnet nach der unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge eingereicht werden.
Es ist weiter zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung (Ziffer III) angegebenen Erklärungen und Nachweise vollständig beigefügt werden. Abgeforderte Erklärungen sind dem Angebot schriftlich beizufügen. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in Kopie beigefügt werden. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sollen möglichst geordnet nach der unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge eingereicht werden.
4. Das Angebot ist von dem Bieter zu unterzeichnen, in deutscher Sprache sowie schriftlich per Post bis zum benannten Termin in einem verschlossenen Umschlag (entsprechend der Vorgaben in der Vergabeunterlage gekennzeichnet) bei der Kontaktstelle einzureichen. Die Übersendung nur per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig. Angebote, die dieser Form nicht entsprechen, werden nicht berücksichtigt.
4. Das Angebot ist von dem Bieter zu unterzeichnen, in deutscher Sprache sowie schriftlich per Post bis zum benannten Termin in einem verschlossenen Umschlag (entsprechend der Vorgaben in der Vergabeunterlage gekennzeichnet) bei der Kontaktstelle einzureichen. Die Übersendung nur per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig. Angebote, die dieser Form nicht entsprechen, werden nicht berücksichtigt.
5. Bei den o. g. geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweisen handelt es sich grundsätzlich nicht um Mindestanforderungen. Zwingende Angaben, d. h. Angaben und Erklärungen, die zwingend bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorzulegen sind, sind als „Mindestanforderung“ gekennzeichnet. Die Nichtvorlage, nichtrechtzeitige oder nicht vollständige Vorlage der als „Mindestanforderung“ gekennzeichneten Angaben führt ggf. nach erfolgloser Nachforderung gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A zum Ausschluss. Inhaltliche Defizite der vorgelegten Nachweise und Erklärungen führen nicht zwingend zum Ausschluss, sondern werden im Rahmen der grundsätzlichen Eignungsfeststellung berücksichtigt.
5. Bei den o. g. geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweisen handelt es sich grundsätzlich nicht um Mindestanforderungen. Zwingende Angaben, d. h. Angaben und Erklärungen, die zwingend bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorzulegen sind, sind als „Mindestanforderung“ gekennzeichnet. Die Nichtvorlage, nichtrechtzeitige oder nicht vollständige Vorlage der als „Mindestanforderung“ gekennzeichneten Angaben führt ggf. nach erfolgloser Nachforderung gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A zum Ausschluss. Inhaltliche Defizite der vorgelegten Nachweise und Erklärungen führen nicht zwingend zum Ausschluss, sondern werden im Rahmen der grundsätzlichen Eignungsfeststellung berücksichtigt.
6. Enthält der Bekanntmachungstext nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 20.5.2016, darauf per Post, Telefax oder E-Mail hinzuweisen.
7. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
7. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 2282289499-0📞
Fax: +49 2282289499-400 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Auftraggeberin weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1-4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Auftraggeberin weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1-4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Die Auftraggeberin weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Auftraggeberin weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. Die Auftraggeberin wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Fax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Auftraggeberin, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Auftraggeberin weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Auftraggeberin weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. Die Auftraggeberin wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Fax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Auftraggeberin, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
Quelle: OJS 2016/S 077-137407 (2016-04-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-08-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 135 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-08-30 📅
Name: BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Postanschrift: Im Zollhafen 21
Postort: Köln
Postleitzahl: 50678
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Quelle: OJS 2016/S 169-305089 (2016-08-31)