Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) als Auftraggeber beabsichtigt, einen Auftrag über die bundesweite PSI-WAP Analyse Sentinel 1 IW Daten/ SAR Interferometrie Prozessierung zu vergeben. Die BGR ist federführend mit der Erstellung eines deutschlandweiten Datensatzes zur Bodenbewegung (Bodenbewegungsdienstes Deutschland (BBD)) durch das BMWi beauftragt. Basierend auf den Daten der Copernicus-Sentinel-1-Mission soll ein aktueller Bodenbewegungsdatensatz erstellt und validiert werden. An der BGR werden die aus Radardaten errechneten Bodenbewegungsdaten mit bundesweiten Geodaten und Vermessungsdaten kalibriert, validiert und verifiziert.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-07-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-06-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-06-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Bereich Forschung und experimentelle Entwicklung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Bereich Forschung und experimentelle Entwicklung📦
Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
Postanschrift: Stilleweg 2
Postleitzahl: 30655
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.bgr.bund.de🌏
E-Mail: monika.bode@bgr.de📧
Fax: +49 511643532276 📠
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) als Auftraggeber beabsichtigt, einen Auftrag über die bundesweite PSI-WAP Analyse Sentinel 1 IW...”
Kurze Beschreibung
Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) als Auftraggeber beabsichtigt, einen Auftrag über die bundesweite PSI-WAP Analyse Sentinel 1 IW Daten/ SAR Interferometrie Prozessierung zu vergeben. Die BGR ist federführend mit der Erstellung eines deutschlandweiten Datensatzes zur Bodenbewegung (Bodenbewegungsdienstes Deutschland (BBD)) durch das BMWi beauftragt. Basierend auf den Daten der Copernicus-Sentinel-1-Mission soll ein aktueller Bodenbewegungsdatensatz erstellt und validiert werden. An der BGR werden die aus Radardaten errechneten Bodenbewegungsdaten mit bundesweiten Geodaten und Vermessungsdaten kalibriert, validiert und verifiziert.
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Referenznummer: 200-10081167
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Hannover.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
“Der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck „Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit “ ist zu unterschreiben und dem Teilnahmeantrag beizufügen. Bei...”
Befähigung zur Berufsausübung
Der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck „Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit “ ist zu unterschreiben und dem Teilnahmeantrag beizufügen. Bei Bewerbergemeinschaften, ist diese Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
“Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Referenzen: Der Bewerber hat mit seinem Angebot geeignete...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Referenzen: Der Bewerber hat mit seinem Angebot geeignete Referenzen vorzulegen. Eine Referenz ist dann geeignet, wenn die ausgeschriebene Leistung oder eine mindestens vergleichbare Leistung innerhalb der letzten 3 Jahre vom Bewerber durchgeführt wurde. Durch Referenzen sind abgeschlossene Aufträge auf folgenden Gebieten nachzuweisen: – PSI-WAP Prozessierung mit mindestens 3 ERS 1/2 Kacheln, – Nutzung von numerischen Wettermodellen bei der PSI-WAP Prozessierung, – Nutzung von GNSS Daten bei der PSI-WAP Prozessierung. Dieser Nachweis ist in Form einer Liste mit Angabe des Auftragsgegenstands, des Auftragswerts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Leistungsempfängers (inkl. Nennung der Ansprechpartner mit Tel.-Nr.) zu erbringen. Nachweis der Personalstärke und -qualifikation: Der Bewerber hat anzugeben, welche Fachkräfte im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht. Die zum Einsatz vorgesehene/n Fachkraft bzw. Fachkräfte müssen mindestens über folgende Qualifikation und Erfahrung verfügen: 2 Fachkräfte (Projektleitung und deren ständige Stellvertretung): Es müssen mindestens 2 Fachkräfte (Vollzeit) für die Projektleitung und deren ständige Vertretung für die gesamte Vertragslaufzeit als zuständige Ansprechpartner für den Auftraggeber eingesetzt und mit dem Antrag namentlich benannt werden, die – die deutschen Sprache sicher in Kommunikation und Schrift beherrschen, – in deutschsprachigen Aufträgen/Projekten vergleichbarer Aufgabenstellung in verantwortlicher Position mitgewirkt haben, – über mehrjährige Berufserfahrung in folgenden Bereichen verfügen: – einer der benannten Ansprechpartner verfügt über mehrjährige Berufserfahrung auf dem Gebiet der SAR-Interferometrie und – der andere benannte Ansprechpartner verfügt über mehrjährige Berufserfahrung auf dem Gebiet SAR-Interferometrie/ Geodäsie. 4 weitere Fachkräfte: Der Bewerber muss zusätzlich über die gesamte Auftragslaufzeit mindestens 4 Fachkräfte (Vollzeit) vorhalten und einsetzen, die sich gegenseitig vertreten können (d. h. auch im Falle von Urlaub oder sonstigen Ausfallzeiten muss ein Backup nachgewiesen werden), die über mehrjährige Berufserfahrung verfügen bezogen auf – die PSI-WAP Prozessierung, – die Nutzung von numerischen Wettermodellen bei der PSI-WAP Prozessierung, – die Nutzung von GNSS Daten bei der PSI-WAP Prozessierung und – die Softwareentwicklung im Themenfeld PSI-WAP. Publikationen: Von den zum Einsatz kommenden Fachkräften sind Publikationen in folgenden Fachgebieten nachzuweisen: – PSI-WAP, nachzuweisen von Projektleitung oder deren Stellvertretung, – TOPS Interferometrie, nachzuweisen von Projektleitung oder deren Stellvertretung oder einer der weiteren Fachkräfte, – Nutzung von numerischen Wettermodellen bei der PSI-WAP Prozessierung, nachzuweisen von Projektleitung oder deren Stellvertretung oder einer der weiteren Fachkräfte, – Nutzung von GNSS Daten bei der PSI-WAP Prozessierung, nachzuweisen von Projektleitung oder deren Stellvertretung oder einer der weiteren Fachkräfte. Der Bewerber muss die jeweilige Qualifikation mit Abgabe des Teilnahmeantrags durch aussagefähige Lebensläufe aller vom Bewerber zum Einsatz vorgesehenen Fachkräfte nach-weisen. Aus diesen Nachweisen muss ersichtlich sein, inwieweit die benannten Personen den geforderten Qualifikationen und Anforderungen gerecht werden. Es sind insbesondere auch detaillierte Angaben zu den von der Fachkraft bisher durchgeführten einschlägigen Projekten inkl. Nennung des Auftraggebers, eine kurze Beschreibung des Projektgegen-stands und den Zeitrahmen aufzuführen. Für den Nachweis der geforderten Publikationen sind je Fachgebiet entweder print oder digitale Exemplare beizufügen. Beschreibung der Ausstattung: Der Bewerber hat mit seinem Teilnahmeantrag nachzuweisen, dass er über folgende Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung für die Ausführung des Auftrags verfügt: Datenhaltung: Der Bewerber muss nachweisen, dass er über die entsprechenden Kapazitäten von mindestens 1PB verfügt, die im Rahmen des Auftrages anfallenden sehr hohen Datenvolumina verarbeiten zu können. Dem Teilnahmeantrag ist eine Beschreibung der beim Bewerber vorhandenen und für die Leistungserbringung verfügbaren Hardware-Infrastruktur beizufügen. Datenverfügbarkeit: Der Bewerber muss im Zuge des Auftrags die Beschaffung einheitlich vorprozessierter Sentinel 1 SLC Daten sicherstellen. Mit dem Teilnahmeantrag ist vom Bewerber plausibel und nachvollziehbar darzulegen, wie dieses über den gesamten Vertragszeitraum gewährleistet wird. Der Bewerber muss nachweisen, dass er über die entsprechende Hardware (Rechnergrößen/-leistungen) verfügt, um über den gesamten Vertragszeitraum monatlich Daten im Umfang von 30 TB prozessieren zu können. Der Bewerber muss in seinem Teilnahmeantrag darstellen, wie sein Unternehmen darauf ausgerichtet ist und diese Anforderung umsetzt. Der Bewerber muss über die erforderlichen Softwarefunktionalitäten verfügen bzw. deren Entwicklung – sofern nachfolgend ausdrücklich zugelassen – zusichern. Folgende Funktionalitäten müssen beim Bewerber vorhanden und ihre Leistungsfähigkeit bereits durch erfolgreiche Anwendung nachgewiesen sein: – Sentinel-1 PSI-WAP, – Berechnung der Schätzgenauigkeit der mittleren Geschwindigkeit und – Nutzung numerischer Wettermodelle und GNSS Daten bei der PSI-WAP Prozessierung. Folgende Softwarefunktionalitäten müssen beim Bewerber entweder vorhanden sein oder der Bewerber muss in der Lage sein und zusichern, diese Softwarefunktionalitäten für die Leistungserbringung nach den spezifischen Anforderungen des Auftrags zu entwickeln und einzusetzen: – Operationalisierung von Sentinel-1 PSI-WAP, – Operationalisierung der Berechnung der Schätzgenauigkeit der mittleren Geschwindigkeit, – Operationalisierung der Nutzung von numerischem Wettermodell und GNSS Daten bei der PSI-WAP Prozessierung und – Nutzung von nicht-linearen Bewegungsmodellen bei der PSI-WAP Prozessierung. Mit dem Teilnahmeantrag muss der Bewerber eine aussagefähige Beschreibung der vorhandenen Softwarefunktionalitäten einreichen. Der Bewerber muss angeben, ob die insgesamt geforderten Softwarefunktionalitäten vorhanden oder noch zu entwickeln sind. Zudem ist eine aussagefähige Darstellung, wie die Umsetzung der Softwareentwicklungsarbeiten zuverlässig, rechtzeitig in den jeweiligen Projektabschnitten sichergestellt wird, beizufügen. Der Bewerber muss auch plausibel und nachvollziehbar darlegen, dass er über die erforderlichen Berechtigungen zur uneingeschränkten Anpassung und Weiterentwicklung aller geforderten und eingesetzten Softwareprodukte verfügt. Konzept „Qualitätssicherung“ für die PSI-WAP Prozessierung der bundesweiten Sentinel-1 Daten sowie der Kalibrierung mit geodätischen Daten: Der Bewerber hat mit seinem Teilnahmeantrag ein Konzept für die PSI-WAP Prozessierung der bundesweiten Sentinel-1 Daten sowie der Kalibrierung mit geodätischen Daten zum Beleg seiner fachkundigen, effizienten und zielgerichteten Leistungsausführung beizufügen. Mindestanforderung (K.O.): Im Konzept müssen folgende Punkte nachvollziehbar ausgeführt werden. Es muss belegt werden, dass die Ziele und Anforderungen dieses Auftrags erfüllt werden: – Die Qualitätssicherungsmerkmale der PSI-WAP Prozessierung sind darzulegen. Wichtig sind die Erläuterung der einzelnen Prozessierungsschritte und Algorithmen und die damit verbundene Qualitätssicherung in jedem einzelnen Prozessierungschritt. – Ein Konzept zur Datenhaltung, Datensicherung sowie zu den Datenflüssen ist vorzustellen. – Der methodische Ansatz und die genauen Prozessierungsansätze für die GNSS Kalibrierung der PSI-WAP Prozessierungen sind vorzulegen. – Der methodische Ansatz einer Strategie bzgl. einer fortlaufenden Aktualisierung des Bodenbewegungsdatensatzes mit jeder neu verfügbaren Sentinel-1 Satellitenszene ist vorzulegen. Sonstige Unterlagen: Den Vergabeunterlagen liegt ein Formular „Erklärung des Bieters zu den geforderten Nachweisen und Angaben“ an. Diese Tabelle ist vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Zahlungen des Auftraggebers erfolgen mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen ohne Abzug oder innerhalb der angebotenen Skontofrist unter Abzug des angebotenen...”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Zahlungen des Auftraggebers erfolgen mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen ohne Abzug oder innerhalb der angebotenen Skontofrist unter Abzug des angebotenen Skontos nach Eingang der Rechnung auf das vom Auftragnehmer in der Rechnung benannte Konto. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zugang des Überweisungsauftrags beim Zahlungsinstitut des Auftraggebers.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag dem Auftraggeber eine Eigenerklärung zur Bewerbergemeinschaft (Vordruck der Vergabestelle:...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag dem Auftraggeber eine Eigenerklärung zur Bewerbergemeinschaft (Vordruck der Vergabestelle: „Eigenerklärung Bewerbergemeinschaft “) zu übergeben. In dieser Erklärung müssen alle Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters sowie Art und Umfang des an sie übertragenen Leistungsteils aufgeführt sein. Zudem muss eine von allen Mitgliedern verbindlich unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften, enthalten sein.
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Sonstige besondere Bedingungen:
“Unterauftragnehmer: Bei vollständiger oder teilweiser Übertragung der ausgeschriebenen Leistung auf Unterauftragnehmer sind vom Bewerber Art und Umfang...”
Sonstige besondere Bedingungen
Unterauftragnehmer: Bei vollständiger oder teilweiser Übertragung der ausgeschriebenen Leistung auf Unterauftragnehmer sind vom Bewerber Art und Umfang des/der übertragenden Leistungsteils/e zu benennen (siehe Vordruck der Vergabestelle: „Verzeichnis der Unterauftragnehmer“). Mit der Unterzeichnung des Teilnahmeantrags erklärt der Bewerber, dass ihm zum Zeitpunkt der Auftragserfüllung die erforderlichen Kapazitäten und Mittel der Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen werden und dass diese sich ihm gegenüber zur Leistungserbringung im Falle der Zuschlagserteilung verpflichten. Der Bewerber ist verpflichtet, seine Unterauftragnehmer vor oder bei Vertragsschluss davon zu unterrichten, dass die VO PR 30/53 auf den Unterauftrag Anwendung findet. Ein Bewerber/Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Sofern sich der Bewerber bei der Ausführung der Leistung/von Leistungsteilen der Fähigkeiten/Ressourcen anderer Unternehmen bedienen will, sind die vorgesehenen Unternehmen bereits mit Abgabe des Teilnahmeantrags/Angebots abschließend zu benennen sowie Art und Umfang der von ihnen jeweils auszuführenden Leistungen bzw. Leistungsteile anzugeben. In diesen Fällen ist vom Bewerber nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung (siehe Vordruck der Vergabestelle: „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“) dieser Unternehmen vorlegt.
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2016-08-22 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Monika Bode
Land: Deutschland 🇩🇪
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-11-01 📅
Datum des Endes: 2019-10-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 200-10081167
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem unter I.1)...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem unter I.1) genannten öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften n seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich bei dem unter I.1) genannten öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen [GWB]). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem unter I.1) genannten öffentlichen Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt dieser dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch den unter I.1) genannten öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Scharnhorststrasse 34-37
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10115
Internetadresse: https://www.bmwi.de🌏
Quelle: OJS 2016/S 108-193501 (2016-06-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-10-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 2 295 300 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-10-18 📅
Name: Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V.
Postanschrift: Münchner Str. 20
Postort: Weßling
Postleitzahl: 82230
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem unter I.1)...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem unter I.1) genannten öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftenn seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich bei dem unter I.1) genannten öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen [GWB]). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem unter I.1) genannten öffentlichen Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt dieser dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Verfahren vor der Vergabekammer: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Scharnhorststraße 34-37
Quelle: OJS 2016/S 203-367766 (2016-10-18)