Q/I2AA/GA261/EB280

Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAlNBw)

Es handelt sich bei diesem Vorhaben um die Beschaffung von 32 abstrahlgeprüften Videokonferenz-Endgeräten (6 St. Modular - Zone 2, 22 St. Teilmobil - Zone 2,1 St. Teilmobil - Zone 1, 3 St. Kompakt - Zone 2) mit verschiedenen Umsetzungsvarianten und optional von 3 abstrahlgeprüften schiffsstationären Videokonferenz-Endgeräten, inklusive der Dokumentation.
Die Videokonferenzanlagen (VKA) Land werden in den Bundeswehrdienststellen in Deutschland und Brüssel/ Belgien aufgebaut und in Betrieb genommen. Anschließend werden Schulungen nach Vorgaben des öAG in deutscher Sprache durchgeführt.
Optional: Die VKA Marine Zone 2 (für seegehenden Einheiten) werden nach deren Integration, die nicht Vertragsbestandteil wird, in Deutschland durch den AN in Betrieb genommen. Anschließend werden Schulungen / Funktionstests nach Vorgaben des ÖAG durchgeführt.
Bei den zu liefernden Videokonferenzanlagen handelt es sich um zonierte Systeme, die aus handelsüblichen Komponenten aufgebaut sind und über entsprechende Abstrahlzertifikate (Zone 1, Zone 2) vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) verfügen müssen.
Es ist die vollständige Kompatibilität und Interoperabilität (in Funktion, Schnittstellen, Protokollen, Verschlüsselungsarten im gesamten Weitverkehrsnetz der Bundeswehr) zu den bereits im Projekt VKA Bw vorhandenen Videokonferenzanlagen und der dazugehörigen Multi-Point-Control-Unit unter Einhaltung der IT-Sicherheitsbestimmungen sicherzustellen.
Die verschlüsselte synchrone audiovisuelle Übertragung (Bild- und Tonübertragung) von Informationen in Echtzeit, zur direkten Kommunikationen zwischen ein oder mehreren dislozierten Standorten, muss sichergestellt sein.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-05.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-04-05 Auftragsbekanntmachung
2016-11-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-04-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Videokonferenzeinrichtungen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Videokonferenzeinrichtungen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAlNBw)
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Str. 1
Postleitzahl: 56073
Postort: Koblenz
Kontakt
E-Mail: baainbwi2.1@bundeswehr.org 📧
Fax: 0049 261 400-22212 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-04-05 📅
Einreichungsfrist: 2016-05-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-04-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 075-131555
ABl. S-Ausgabe: 75
Zusätzliche Informationen
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter bereits mit Ablauf der Angebotsfrist ein verbindliches, vollständiges und zuschlagfähiges Angebot vorzulegen haben. „Verbindlich“ in diesem Sinne meint, dass der Bieter an sein Angebot gemäß § 145 BGB bis zum Ende der Bindefrist gebunden bleibt. Diese Vorgabe schließt jedoch nicht aus, dass das erste Angebot nur Grundlage von weiteren Verhandlungen im Laufe des Verfahrens ist und angepasst wird. Die Vergabestelle behält sich vor, nur mit den aussichtsreichsten Bietern (mindestens 2 Bietern) in Verhandlungen zu gehen. Grundlage der Entscheidung ist die Auswertung der eingereichten Angebote nach den Zuschlagskriterien. Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 36 VSVgV). Vergütungen, Aufwendungsersatz und sonstige Kosten für die Erstellung des Teilnahmeantrages werden nicht gewährt. Der Auftraggeber erhält ferner das Eigentum an allen nach dieser Bekanntmachung dem Auftraggeber zu übergebenden Unterlagen (Teilnahmeantrag nebst allen Anlagen). Mit Einreichung des Teilnahmeantrages verzichtet der Bewerber auf eine Rücksendung / Rückgabe. Notwendige Formulare sind im Internet unter www.baainbw.de, Rubrik "Vergabe/Unterlagen zur Angebotserstellung'' herunterzuladen. Der Teilnahmeantrag ist inklusive aller Anlagen - rechtsverbindlich unterschrieben - in Papierform in 2-facher Ausfertigung (Originalfassung und Kopie), gelocht als Einzelblätter im Ordner oder Hefter, nochmalig kopierfähig und auf keinen Fall geleimt, gebunden oder ähnliches einzureichen. Berücksichtigt werden nur Teilnahmeanträge, die in einem verschlossenen und äußerlich gekennzeichneten Umschlag bis zu dem unter Abschnitt IV.3.4) genannten Schlusstermin eingegangen sind. Der Umschlag ist ausschließlich an die in Anhang A III) unter „Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an“ aüfgeführte Anschrift zu adressieren und wie folgt zu kennzeichnen: Nicht öffnen - EU-Teilnahmewettbewerb, Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb, Bearbeitungsnummer Q/I2AA/GA261/EB280. Antragsschlusstermin: 17.5.2016 14:00 Uhr. Verzögerungen, die durch eine andere Beschriftung entstehen, gehen zu Lasten des Bewerbers. Per Fax oder elektronisch eingehende Teilnahmeanträge können nicht berücksichtigt werden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es handelt sich bei diesem Vorhaben um die Beschaffung von 32 abstrahlgeprüften Videokonferenz-Endgeräten (6 St. Modular - Zone 2, 22 St. Teilmobil - Zone 2,1 St. Teilmobil - Zone 1, 3 St. Kompakt - Zone 2) mit verschiedenen Umsetzungsvarianten und optional von 3 abstrahlgeprüften schiffsstationären Videokonferenz-Endgeräten, inklusive der Dokumentation.
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Die Videokonferenzanlagen (VKA) Land werden in den Bundeswehrdienststellen in Deutschland und Brüssel/ Belgien aufgebaut und in Betrieb genommen. Anschließend werden Schulungen nach Vorgaben des öAG in deutscher Sprache durchgeführt.
Optional: Die VKA Marine Zone 2 (für seegehenden Einheiten) werden nach deren Integration, die nicht Vertragsbestandteil wird, in Deutschland durch den AN in Betrieb genommen. Anschließend werden Schulungen / Funktionstests nach Vorgaben des ÖAG durchgeführt.
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Bei den zu liefernden Videokonferenzanlagen handelt es sich um zonierte Systeme, die aus handelsüblichen Komponenten aufgebaut sind und über entsprechende Abstrahlzertifikate (Zone 1, Zone 2) vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) verfügen müssen.
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Es ist die vollständige Kompatibilität und Interoperabilität (in Funktion, Schnittstellen, Protokollen, Verschlüsselungsarten im gesamten Weitverkehrsnetz der Bundeswehr) zu den bereits im Projekt VKA Bw vorhandenen Videokonferenzanlagen und der dazugehörigen Multi-Point-Control-Unit unter Einhaltung der IT-Sicherheitsbestimmungen sicherzustellen.
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Die verschlüsselte synchrone audiovisuelle Übertragung (Bild- und Tonübertragung) von Informationen in Echtzeit, zur direkten Kommunikationen zwischen ein oder mehreren dislozierten Standorten, muss sichergestellt sein.
Beschreibung der Optionen: 3 St. Videokonferenzanlagen Marine Zone 2.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 13 Monate
Dauer: 16 Monate
Referenznummer: Q/12AA/GA261/EB280
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Verschiedene Standorte in Deutschland und und der Standort Brüssel/ Belgien.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigendarstellung des Bewerbers:
a) Name / Bezeichnung der Firma, Adresse und Ansprechpartner mit Telefon-Nummer und E-Mail-Adresse;
b) Rechtsform des Unternehmens und Gründungsjahr;
c) Standort / Hauptsitz des Unternehmens;
d) Anzahl und Standorte weiterer Niederlassungen des Unternehmens;
e) Bitte nennen Sie kurz die wesentlichen Geschäftsfelder und ihr Leistungsspektrum (max. 1 DIN-A4 Seite);
f) Bitte machen Sie zur Unternehmensgröße folgende Angaben:
a. Entwicklung des Gesamtumsatzes in den letzten 3 Jahren;
b. Anzahl der Mitarbeiter, insbesondere in dem Geschäftsfeld, das den Leistungsgegenstand bearbeitet;
g) Bestätigung der Projektsprache deutsch, d. h. dass im Projekt alle Dokumente in deutscher Sprache verfasst werden und die Kommunikation mit dem Auftragnehmer und seinen Partnern in deutscher Sprache erfolgt;
h) Angabe, ob der Bewerber bereits Auftragnehmer der Bundeswehr ist;
i) Organisationsstruktur für die Aufgabendurchführung;
j) Soll die Leistung unter Einbeziehung von Unterauftragnehmern erbracht werden? Wenn ja:
a. geben Sie möglichst Namen der Unternehmen und deren Ansprechpartner an mit Telefon-Nummer und E-Mail-Adresse;
b. Stellen Sie dar, welche Leistung durch wen erbracht wird (Beschreibung der beabsichtigten Zusammenarbeit auf max. 1 bis 2 DIN-A4-Seiten).
Bei einer Bietergemeinschaft sind die Nachweise von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/ Angebote ist nicht zugelassen.
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Ausländischen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Ein Nachweis der Gleichwertigkeit ist mit der Bewerbung vorzulegen. Bei Nachweisen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, sind mit deutscher Übersetzung vorzulegen.
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Unvollständigkeit des Teilnahmeantrages (auch das Fehlen von einzelnen, geforderten Erklärungen, Unterlagen oder Nachweisen) führt zur Nichtberücksichtigung im Wettbewerb.
a) mit dem Teilnahmeantrag ist eine Eigenerklärung zum Nachweis der Zuverlässigkeit nach § 23 und § 24 VSVgV vorzulegen (Formblatt BAAlNBw-B-V 033/12.2015; dies kann im Internet unter www.baainbw.de, Rubrik "Vergabe/Unterlagen zur Angebotsabgabe" heruntergeladen werden).
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b) Bankerklärung zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens (Original).
c) Erklärung, dass sich der Bewerber und das von ihm zur Durchführung des Auftrages eingesetzte Personal im Auftragsfall gemäß den Bestimmungen zum Verpflichtungsgesetz (BGBl. 1974 I S. 469, 547; 1942) verpflichten lässt.
d) Die Bewerber müssen ferner ihre Bereitschaft erklären, sich im Auftragsfall zu verpflichten, die im Rahmen dieses Auftrages erworbenen Kenntnisse über die Bundeswehr und erarbeiteten Ergebnisse vertraulich zu behandeln und diese nicht (auch nicht nach Ende des Vertragsverhältnisses) ohne schriftliche Zustimmung des Auftraggebers anderweitig zu nutzen, zu verwerten, weiterzugeben oder zu veröffentlichen. Dies gilt nicht für Ergebnisse, die im Rahmen eines nichtausschließlichen Nutzungsrechtes vom Bewerber später weiter genutzt werden können.
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Bei einer Bietergemeinschaft sind die Nachweise von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Antragsteller für den Teilnahmewettbewerb muss im Hinblick auf die unter Ziffer II.1.5) genannten Schwerpunkte mindestens 1, max. 3 Referenzprojekte der letzten 5 Jahre angeben, bei denen eine vom BSI zertifizierte Videokonferenzanlage an die in der Bundeswehr eingeführten Schlüsselgeräte erfolgreich angebunden und betrieben wurde. Pro Referenz stellt der Antragsteller maximal auf 2 DIN A4-Seiten die folgenden Angaben in tabellarischer Form zusammen. Bei Lieferung von mehr Referenzen erfolgt keine zusätzliche Berücksichtigung. Eine Stichprobenhafte Überprüfung der Referenzen ist vorgesehen. Unvollständig eingereichte bzw. nicht nachvollziehbare Referenzen werden nicht bewertet. Falsche Angaben führen zum Ausschluss von diesem Verfahren.
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a) Name der Behörde bzw. Unternehmen, Benennung eines Ansprechpartners der Behörde bzw. Unternehmen mit Telefon und E-Mail-Adresse;
b) Dauer des Projekts (Initialisierung bis Projektabschluss), Aufwand in Personentagen für den Auftragnehmer;
c) Beschreibung des Projektes und des Vorgehens (beispielsweise Abgrenzung und eingesetzte Schema, Methoden und Regelwerke) und der durchgeführten Arbeiten/Arbeitsanteile.
Fachkunde.
Das für die Durchführung von Aufgaben in diesem Projekt eingesetzte Personal muss über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen.
— Erfahrungen im Bereich von verschlüsselten und unverschlüsselten Videokonferenzen mit den in der Bundeswehr eingesetzten Schlüsselgeräten besitzen,
— Erfahrung im Bereich IT-Sicherheit besitzen,
— gute Kenntnisse im Projektmanagement und Risikomanagement besitzen,
— Problembewusstes, technisch orientiertes und kommunikationsfreudiges Verhalten aufbringen.
Der Antragsteller hat mit Teilnahmeantrag die vorgesehenen Bearbeiter und deren Aufgabenbereich zu benennen. Die Erfahrungen und Potenziale des vorgesehenen Personals sind in einer Tabelle zusammenzufassen. In dieser Tabelle sind anzugeben:
— Sprachkenntnisse;
— Vorgesehene Verwendung im Rahmen der systemtechnischen Begleitung;
— Art (Projektmanagement (PM), Konfigurationsmanagement (KM), Qualitäts- und Risikomanagement (QM & RM) , Umfang (in Jahren) der Erfahrungen mit den angegebenen Technologien und IT- Systemen (z. B. 3 KM = 3 Jahre Erfahrung im KM);
— Angabe von konkreten Referenzprojekten und Nachweisen (durch Zertifikate, falls vorliegend).
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zahlungen erfolgen nach Leistungserbringung (Meilensteine für Lieferung, Schulung und Aufbau) innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Rechnung inklusive der zahlungsbegründenden Unterlagen beim Auftraggeber (näheres hierzu in den Vergabeunterlagen).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Falls der Auftrag an eine Bietergemeinschaft vergeben wird, wird eine gesamtschuldnerische Haftung mit einem bevollmächtigten Vertreter vereinbart.
Sonstige besondere Bedingungen:
Es sind die IT-Standards der Bundeswehr, Vorschriften zur IT-Sicherheit in der Bundeswehr und gesetzliche Vorgaben (z. B. Bundesdatenschutzgesetz, Vorschriften zur Arbeitssicherheit) zu beachten.
Interessierte Antragsteller müssen sich bereits zu Beginn des Teilnahmewettbewerbes in der Geheimschutzbetreuung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) befinden und über Personal in für die ordnungsgemäße Auftragsdurchführung erforderlichen Qualifikation und Anzahl verfügen, welches bis zum Zugang zu Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades geheim ermächtigt ist.
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Der Nachweis der bestehenden Geheimschutzbetreuung durch das BMWi ist durch eine entsprechende Eigenerklärung des Bewerbers unter Angabe der Geschäftsnummer / ZS-Nummer gem. Sicherheitsbescheid des BMWi zu erbringen. Unterliegt der Bewerber der Geheimschutzbetreuung eines anderen Landes, wird diese entsprechende Eigenerklärung benötigt. Geben Sie bitte die Kontaktdaten Ihrer geheimschutzbetreuenden Stelle an. Vom Auftraggeber wird dies auf Anerkennung hin überprüft und kann in Form einer „Facility Security Clearance“ anerkannt werden.
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Dasselbe gilt für von den Teilnehmern vorgesehenen Unterauftragnehmer, sofern sie möglicherweise mit geheimen Informationen in Kontakt kommen können.
Die Eigenerklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Bewerber/ Bieter bei Aufträgen nach § 99 (9) GWB ist dem Teilnahmeantrag beizufügen (siehe Formblatt BAAlNBw-B-V 031/12.2015, kann im Internet unter www.baainbw.de, Rubrik "Vergabe/Unterlagen zur Angebotsabgabe" heruntergeladen werden.
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Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Referat I2.1
Herrn Breitbach
Name: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr - E1.1 - Angebotssammelstelle
URL der Dokumente: https://daten.baainbw.de/ITAus/G/ 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter bereits mit Ablauf der Angebotsfrist ein verbindliches, vollständiges und zuschlagfähiges Angebot vorzulegen haben. „Verbindlich“ in diesem Sinne meint, dass der Bieter an sein Angebot gemäß § 145 BGB bis zum Ende der Bindefrist gebunden bleibt.
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Diese Vorgabe schließt jedoch nicht aus, dass das erste Angebot nur Grundlage von weiteren Verhandlungen im Laufe des Verfahrens ist und angepasst wird. Die Vergabestelle behält sich vor, nur mit den aussichtsreichsten Bietern (mindestens 2 Bietern) in Verhandlungen zu gehen. Grundlage der Entscheidung ist die Auswertung der eingereichten Angebote nach den Zuschlagskriterien.
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Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 36 VSVgV).
Vergütungen, Aufwendungsersatz und sonstige Kosten für die Erstellung des Teilnahmeantrages werden nicht gewährt.
Der Auftraggeber erhält ferner das Eigentum an allen nach dieser Bekanntmachung dem Auftraggeber zu übergebenden Unterlagen (Teilnahmeantrag nebst allen Anlagen). Mit Einreichung des Teilnahmeantrages verzichtet der Bewerber auf eine Rücksendung / Rückgabe.
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Notwendige Formulare sind im Internet unter
www.baainbw.de, Rubrik "Vergabe/Unterlagen zur Angebotserstellung'' herunterzuladen.
Der Teilnahmeantrag ist inklusive aller Anlagen - rechtsverbindlich unterschrieben - in Papierform in 2-facher Ausfertigung (Originalfassung und Kopie), gelocht als Einzelblätter im Ordner oder Hefter, nochmalig kopierfähig und auf keinen Fall geleimt, gebunden oder ähnliches einzureichen.
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Berücksichtigt werden nur Teilnahmeanträge, die in einem verschlossenen und äußerlich gekennzeichneten Umschlag bis zu dem unter Abschnitt IV.3.4) genannten Schlusstermin eingegangen sind.
Der Umschlag ist ausschließlich an die in Anhang A III) unter „Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an“ aüfgeführte Anschrift zu adressieren und wie folgt zu kennzeichnen:
Nicht öffnen - EU-Teilnahmewettbewerb,
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb,
Bearbeitungsnummer Q/I2AA/GA261/EB280.
Antragsschlusstermin: 17.5.2016 14:00 Uhr.
Verzögerungen, die durch eine andere Beschriftung entstehen, gehen zu Lasten des Bewerbers.
Per Fax oder elektronisch eingehende Teilnahmeanträge können nicht berücksichtigt werden.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.de 📧
Telefon: +49 228 9499-0 📞
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 228 9499-400 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Siehe Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 107 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 101a Informations- und Wartepflicht:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit:
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Str. 1
Postort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Internetadresse: www.baainbw.de 🌏
Fax: +49 261 400 22212 📠
Quelle: OJS 2016/S 075-131555 (2016-04-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-11-21)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Art des öffentlichen Auftraggebers: Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Kontakt
E-Mail: baainbwi2.1@bundeswehr.org 📧
Telefon: +49 261 400-22213 📞
Fax: +49 261 400-22212 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-11-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-12-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 234-427399
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 075-131555
ABl. S-Ausgabe: 234

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 74865 Neckarzimmern.

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (1.)
2. Kompatibilität/Interoperabilität (2.)
3. Projektmanagement/Dokumentation (3.)
4. Zonierung/Abstrahlprüfung (4.)
5. Weitere Kriterien (5.)

Auftragsvergabe
Name: Scotty Group Austria GmbH
Postanschrift: Teslastr. 4
Postort: Grambach
Postleitzahl: 8074
Land: Österreich 🇦🇹

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postleitzahl: 53073
Quelle: OJS 2016/S 234-427399 (2016-11-21)