Q/I2BM/FA250/FB261 - Lieferung von 288 SE BGAN Explorer 710

Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr

Lieferung von 288 Sätzen (SE) Bodenstation BGAN Explorer 710 SATCOMBw.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-06-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-20.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-04-20 Auftragsbekanntmachung
2016-07-29 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-04-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Ausrüstung für Satelliten-Nachrichtenübertragung
Menge oder Umfang: 288 SE.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Ausrüstung für Satelliten-Nachrichtenübertragung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Str. 1
Postleitzahl: 56073
Postort: Koblenz
Kontakt
E-Mail: baainbwi2.2@bundeswehr.org 📧
Fax: 0261/400-22222 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-04-20 📅
Einreichungsfrist: 2016-06-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-04-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 085-150487
ABl. S-Ausgabe: 85
Zusätzliche Informationen
Berücksichtigt werden nur Angebote, die in einem verschlossenen und äußerlich gekennzeichneten Umschlag bis zu dem unter Abschnitt IV.3.4) genannten Schlusstermin eingegangen sind. Per Fax oder elektronisch eingehende Angebote können nicht berücksichtigt werden. Der Umschlag ist ausschließlich an die im Anhang A III) – „Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an“ aufgeführte Anschrift zu richten und wie folgt zu kennzeichnen: Offenes Verfahren - Angebot, Bearbeitungs-Nr. Q/I2BM/FA250/FB261, Angebotsfrist: 13.6.2016 - 14:00 Uhr.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Lieferung von 288 Sätzen (SE) Bodenstation BGAN Explorer 710 SATCOMBw.
Referenznummer: Q/I2BM/FA250/FB261.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Materialdepot Mechernich, Bleibergstr. 1, 53894 Mechernich.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Erklärung des Unternehmens, dass es sich nicht in einem Insolvenzverfahren befindet und keine Umstände vorliegen, welche seine Zuverlässigkeit in Frage stellen können (Formular "BAAINBw-B-V 034").
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen: "BAAINBw-B-V 040".

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-09-13 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-06-13 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: BAAINBw I2.2
Herrn Blech / Frau Meiss
Name: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
URL für weitere Informationen: www.baain.de 🌏
Kontaktperson: BAAINBw E1.1, Angebotssammelstelle
URL der Dokumente: https://daten.baainbw.de/ITAus/L/ 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Q/I2BM/FA250/FB261.
Zusätzliche Informationen
Berücksichtigt werden nur Angebote, die in einem verschlossenen und äußerlich gekennzeichneten Umschlag bis zu dem unter Abschnitt IV.3.4) genannten Schlusstermin eingegangen sind. Per Fax oder elektronisch eingehende Angebote können nicht berücksichtigt werden. Der Umschlag ist ausschließlich an die im Anhang A III) – „Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an“ aufgeführte Anschrift zu richten und wie folgt zu kennzeichnen:
Mehr anzeigen
Offenes Verfahren - Angebot,
Bearbeitungs-Nr. Q/I2BM/FA250/FB261,
Angebotsfrist: 13.6.2016 - 14:00 Uhr.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.de 📧
Telefon: 0228/9499-0 📞
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: 0228/9499-400 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 101a GWB: Informations- und Wartepflicht:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b GWB: Unwirksamkeit:
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
§ 107 GWB: Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Mehr anzeigen
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Absatz 1 Nummer 2. § 101a Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Str. 1
Postort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Internetadresse: www.baain.de 🌏
Fax: 0261/400-22222 📠
Quelle: OJS 2016/S 085-150487 (2016-04-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-07-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 550 808 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-07-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-08-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 153-277687
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 085-150487
ABl. S-Ausgabe: 153

Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: Q/I2BM/FA250/FB261

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-07-28 📅
Name: NSSLGlobal GmbH
Postanschrift: Hanskampring 4
Postort: Barsbüttel
Postleitzahl: 22885
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 003
Quelle: OJS 2016/S 153-277687 (2016-07-29)