Q / L2AM / GA135 / GA395 Ergänzungsbeschaffung für die Mittelstreckenflugzeuge der Flugbereitschaft (FlBschft) BMVg

Bundesamt für Ausruestung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw)

Q / L2AM / GA135 / GA395 Beschaffung und notwendige Um-/Einrüstung eines Luftfahrzeugs A321-200 im Rahmen der Ergänzungsbeschaffung Mittelstrecke der Flugbereitschaft des BMVg.
Gefordert ist die Lieferung eines gebrauchten und umgerüsteten Airbus A321-200 (Triebwerk IAE V2500) für die Verwendung zum Transport hochrangiger Persönlichkeiten des politisch/parlamentarischen Bereichs einschließlich Leistungen zur Herstellung der Versorgungsreife (HdV).
Der Auftragnehmer muss insbesondere folgende Leistungen erbringen:
— Definition einer Luftfahrzeugkabine, die der Verwendung zum Transport hochrangiger Persönlichkeiten des politisch/parlamentarischen Bereichs (VIP) angepasst ist,
— Beschaffung aller dafür erforderlichen Komponenten, Geräte und Systeme und
— Integration der Komponenten, Geräte und Systeme in das Luftfahrzeug.
Das Luftfahrzeug ist zusätzlich mit militärischen Komponenten und einer Ausstattung zum Transport von Verwundeten, Unfallverletzten und Kranken (StratAirMedEvac) auszustatten. Eine zivile Musterzulassung des vollständig umgerüsteten Luftfahrzeugs ist durch den Auftragnehmer zu erwirken.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-06-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-29.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-04-29 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-04-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Luftfahrzeuge für besondere Zwecke
Menge oder Umfang:
Beschaffung und notwendige Um-/Einrüstung eines Luftfahrzeugs A321-200 im Rahmen der Ergänzungsbeschaffung Mittelstrecke der Flugbereitschaft des BMVg.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Luftfahrzeuge für besondere Zwecke 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für Ausruestung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw)
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
Postleitzahl: 56073
Postort: Koblenz
Kontakt
Internetadresse: http://www.baainbw.de 🌏
E-Mail: baainbwl2.1@bundeswehr.org 📧
Fax: +49 26140016576 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-04-29 📅
Einreichungsfrist: 2016-06-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-05-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 087-153888
ABl. S-Ausgabe: 87
Zusätzliche Informationen
VI.3.1) Berücksichtigt werden nur Teilnahmeanträge, die in einem verschlossenen und äußerlich gekennzeichneten Umschlag bis zu dem unter Abschnitt IV.3.4 genannten Schlusstermin eingegangen sind. Per Fax oder elektronisch eingehende Teilnahmeanträge können nicht berücksichtigt werden. Der Umschlag ist ausschließlich an die im Abschnitt I.1) unter „Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an“ aufgeführte Anschrift zu adressieren und wie folgt zu kennzeichnen: „NICHT ÖFFNEN – Vergabeverfahren, Bearbeitungsnummer: Q / L2AM / GA135 / GA395, Vergabestelle: BAAINBw E1.1, Schlusstermin: 8.6.2016, 14:00 Uhr“. VI.3.2) BAAINBw-Formulare sind auf www.baainbw.de unter „Vergabe“ > „Unterlagen zur Angebotsabgabe“ abrufbar.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Q / L2AM / GA135 / GA395 Beschaffung und notwendige Um-/Einrüstung eines Luftfahrzeugs A321-200 im Rahmen der Ergänzungsbeschaffung Mittelstrecke der Flugbereitschaft des BMVg.
Gefordert ist die Lieferung eines gebrauchten und umgerüsteten Airbus A321-200 (Triebwerk IAE V2500) für die Verwendung zum Transport hochrangiger Persönlichkeiten des politisch/parlamentarischen Bereichs einschließlich Leistungen zur Herstellung der Versorgungsreife (HdV).
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Der Auftragnehmer muss insbesondere folgende Leistungen erbringen:
— Definition einer Luftfahrzeugkabine, die der Verwendung zum Transport hochrangiger Persönlichkeiten des politisch/parlamentarischen Bereichs (VIP) angepasst ist,
— Beschaffung aller dafür erforderlichen Komponenten, Geräte und Systeme und
— Integration der Komponenten, Geräte und Systeme in das Luftfahrzeug.
Das Luftfahrzeug ist zusätzlich mit militärischen Komponenten und einer Ausstattung zum Transport von Verwundeten, Unfallverletzten und Kranken (StratAirMedEvac) auszustatten. Eine zivile Musterzulassung des vollständig umgerüsteten Luftfahrzeugs ist durch den Auftragnehmer zu erwirken.
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Referenznummer: Q / L2AM / GA135 / GA395
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flugbereitschaft BMVg Köln.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bewerber muss folgende Unterlagen einreichen:
a) Eintragung im Handelsregister (bei Bewerbern aus DEU) oder entsprechende Erklärung (bei Bewerbern anderer Nationen);
b) Erklärung zum Schutz von Verschlusssachen (Formular BAAINBw – B-V 031/04.2016).
Werden diese Unterlagen nicht eingereicht, ist der Bewerber auszuschließen.
Wenn Unterauftragnehmer bereits mit Einreichen des Teilnahmeantrages benannt werden, sind für diese folgende Unterlagen einzureichen:
a) Eintragung im Handelsregister (bei Unterauftragnehmern aus DEU) oder entsprechende Erklärung (bei Unterauftragnehmern anderer Nationen);
b) Erklärung zum Schutz von Verschlusssachen (Formular BAAINBw B-V 032/04.2016).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bewerber muss folgende Unterlagen einreichen:
a) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular BAAINBw B-V 034/04.2016);
b) Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Bankerklärung, die am Schlusstermin des Teilnahmewettbewerbes nicht älter als 2 Monate sein darf);
c) Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz für den durch den Auftragsgegenstand vorausgesetzten Tätigkeitsbereich jeweils für die letzten 3 Geschäftsjahre.
Werden diese Unterlagen nicht eingereicht, ist der Bewerber auszuschließen.
Wenn Unterauftragnehmer bereits mit Einreichen des Teilnahmeantrages benannt werden, sind für diese folgende Unterlagen einzureichen:
c) Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz für den durch den Auftragsgegenstand vorausgesetzen Tätigkeitsbereich jeweils für die letzten 3 Geschäftsjahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bewerber muss folgende Unterlagen einreichen:
a) Zertifikat der Zulassung als EASA-Part 21 Entwicklungsbetrieb für die Modifikation von zivilen Passagierflugzeugen zu Transport- und Sonderflugzeugen in einer vergleichbaren Flugzeugklasse;
b) Zertifikat der Zulassung als EASA-Part 145 Betrieb für die Wartung und Instandsetzung von zivilen Passagierflugzeugen, Transport- oder Sonderflugzeugen;
c) Angaben von vergleichbaren Referenzprojekten innerhalb der letzten fünf Jahre (Umrüstung eines Passagier-, Transport- oder Sonderluftfahrzeugs); Anzugeben sind:
— Wert der Leistung;
— Zeit der Leistungserbringung;
— Angabe, ob die Leistung frist-, fachgerecht und ordnungsgemäß erbracht worden ist.
d) Nachweis der Anerkennung als militärischer Entwicklungs- und Instandhaltungsbetrieb (muss spätestens bis zum Abschluss des Teilnahmewettbewerbs beim Luftfahrtamt der Bundeswehr (LufABw) beantragt sein).
Werden diese Unterlagen nicht eingereicht, ist der Bewerber auszuschließen.
Wenn Unterauftragnehmer bereits mit Einreichen des Teilnahmeantrages benannt werden, sind für diese folgende Unterlagen einzureichen:
c) Angaben von vergleichbaren referenzprojekten innerhalb der letzten fünf Jahre (Umrüstung eines Passagier-, Transport- oder Sonderluftfahrzeugs); Anzugeben sind:
d) Nachweis der Anerkennung als militärischer Entwicklungs- und Instandhaltungsbetrieb (muss spätestens bis zum Abschluss des Teilnahmewettbewerbs beim LufABw beantragt sein).
Die Unterlagen müssen nur dann eingereicht werden, wenn sich der Nachweis auf einen Leistungsanteil bezieht, der vom Unterauftragnehmer erbracht werden soll.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zahlungen des Auftraggebers für die in Erfüllung des geplanten Vertrages erbrachten Leistungen werden durch das BAAINBw auf das Konto des Auftragnehmers binnen 30 Tagen nach Eingang aller zahlungsbegründenden Unterlagen beim BAAINBw in Koblenz geleistet.
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Sonstige besondere Bedingungen: Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bewerbers/Bieters sind ausgeschlossen.

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: L2.1
Internetadresse: www.baainbw.de 🌏
Name: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr – E1.1 Angebotssammelstelle -
E-Mail: baainbwl2.1@bundeswehr.org 📧
URL der Dokumente: www.baainbw.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
VI.3.1) Berücksichtigt werden nur Teilnahmeanträge, die in einem verschlossenen und äußerlich gekennzeichneten Umschlag bis zu dem unter Abschnitt IV.3.4 genannten Schlusstermin eingegangen sind.
Per Fax oder elektronisch eingehende Teilnahmeanträge können nicht berücksichtigt werden.
Der Umschlag ist ausschließlich an die im Abschnitt I.1) unter „Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an“ aufgeführte Anschrift zu adressieren und wie folgt zu kennzeichnen:
„NICHT ÖFFNEN – Vergabeverfahren,
Bearbeitungsnummer: Q / L2AM / GA135 / GA395,
Vergabestelle: BAAINBw E1.1,
Schlusstermin: 8.6.2016, 14:00 Uhr“.
VI.3.2) BAAINBw-Formulare sind auf www.baainbw.de unter „Vergabe“ > „Unterlagen zur Angebotsabgabe“ abrufbar.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass die Fristen der § 134, § 135 und § 160 GWB einzuhalten sind:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen,
über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der
vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine
Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung
über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen
werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist
auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und
Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne
Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder
sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte
Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht
mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse,
insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche
Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen
ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 135 GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser
Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate
nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab
dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des
öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der
Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens,
das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der
Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung
von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen
des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135
Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: BAAINBw L2.1
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
Postort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Fax: +49 26140016576 📠
Quelle: OJS 2016/S 087-153888 (2016-04-29)