Q/U2AY/FY064/DA719 und Q/U2AY/FY065/DA720
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Zahnärztliche Arbeitsplätze (vorbereitet für zentrale Nass- bzw. Trockenabsaugung) mit Stuhlleuchte incl. Zubehör (Sauganlagen, Kompressoren u. Behandlerstühle) aufgeteilt auf die Jahre 2016 und 2017, incl. Installation, Übergabe und Inbetriebnahme.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2016-06-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-14.
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2016-04-14 | Auftragsbekanntmachung |
| 2016-08-05 | Ergänzende Angaben |
Auftragsbekanntmachung (2016-04-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Zahnärztliche Arbeitsstationen
Menge oder Umfang:
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Zahnärztliche Arbeitsstationen 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Str. 1
Postleitzahl: 56073
Postort: Koblenz
Kontakt
Internetadresse: http://www.baain.de 🌏
E-Mail: baainbwu2.1@bundeswehr.org 📧
Telefon: +49 0261400-18216 📞
Fax: +49 0261400-18204 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-04-14 📅
Einreichungsfrist: 2016-06-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-04-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 076-133693
ABl. S-Ausgabe: 76
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Dauer: 15 Monate
Referenznummer: Q/U2AY/FY064/DA719 und Q/U2AY/FY065/DA720
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Verschiedene Zahnarztgruppen in der Bundesrepublik Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-09-08 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Referat U2.1
Herrn Müller, Herrn Ludwig
Adresse des Käuferprofils: http://www.baain.de 🌏
Name: Bundesamt für Ausrüstung Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr, E1.1 – Angebotssammelstelle
E-Mail: baainbwe1-angebotssammelstelle@bundeswehr.org 📧
Fax: +49 0261/400-13960 📠
Name: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr, E1.1 – Angebotssammelstelle-
Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Q/U2AY/FY064/DA719 und Q/U2AY/FY065/DA720
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes -
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 228/9499-0 📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 0228/9499-400 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2016/S 076-133693 (2016-04-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Zahnärztliche Arbeitsstationen
Menge oder Umfang:
73 zahnärztliche Behandlungseinheiten f. Nass- bzw. Trockenabsaugung.35 verschiedene Sauganlagen.34 verschiedene Kompressoren.146 Arbeitssessel (Behandlerstühle).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Zahnärztliche Arbeitsstationen 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Str. 1
Postleitzahl: 56073
Postort: Koblenz
Kontakt
Internetadresse: http://www.baain.de 🌏
E-Mail: baainbwu2.1@bundeswehr.org 📧
Telefon: +49 0261400-18216 📞
Fax: +49 0261400-18204 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-04-14 📅
Einreichungsfrist: 2016-06-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-04-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 076-133693
ABl. S-Ausgabe: 76
Zusätzliche Informationen
Die Ausschreibungsunterlagen sind mit dem Hinweis: „Offenes Verfahren“ und der Angabe der Bearbeitungsnummer(n): Q/U2AY/FY064/DA719 und Q/U2AY/FY065/DA720 bei der in Anhang A, Abschnitt II aufgeführten Stelle (= Angebotssammelstelle) schriftlich anzufordern.
Angebote sind schriftlich an die in Anhang A, Abschnitt III aufgeführten Stelle (= Angebotssammelstelle) zu richten.
Nachfolgend wird eine Auflistung über die bereits mit dem Angebot vom Bieter vorzulegenden Erklärungen/Nachweise und Bescheinigungen übermittelt (diese finden auch in der Angebotsaufforderung ihren Niederschlag):
— Sicherheitsdatenblatt nach ART. 31 REACH-VO,
— Erklärung zur Mehrwertsteuer,
— Konformitätsbescheinigung, die ergibt, dass alle Produkte CE-zertifiziert sind und den Forderungen der EU-Richtlinie 90/42/EWG und MPG entsprechen,
— Bescheinigung über ein vorhandenes Qualitätssicherungssystem gem. den EU-Richtlinien und den Normen DIN ISO 9001 und DIN EN ISO 13485,
— Erklärung des Herstellers gem. Art. 12 EG-Richtlinie „Medizinprodukte“ 93/42/EWG,
— Bescheinigung über die Einhaltung der Normen/Zulassungen DIN EN ISO 6875 DIN, DIN EN ISO 11143, DIN ISO 9680 und DIN EN ISO 17664 (falls erforderlich bzw. zutreffend),
— Bescheinigung über die Sicherstellung der Ersatzteilversorgung für mindestens 10 Jahre nach Inbetriebnahme und Übergabe,
— Schriftliche Garantie, dass ein Reparaturservice innerhalb von 48 Stunden durchgeführt wird,
— Erklärung betr. die Gründung einer Bewerbergemeinschaft/Bietergemeinschaft (nur wenn zutreffend),
— Eigenerklärung zum Nachweis der Zuverlässigkeit gem. § 6 EG Abs. 4 und 6 i.V.m. § 7 EG Abs. 6 und 7 VOL/A.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zahnärztliche Arbeitsplätze (vorbereitet für zentrale Nass- bzw. Trockenabsaugung) mit Stuhlleuchte incl. Zubehör (Sauganlagen, Kompressoren u. Behandlerstühle) aufgeteilt auf die Jahre 2016 und 2017, incl. Installation, Übergabe und Inbetriebnahme.
Menge oder Umfang:
73 zahnärztliche Behandlungseinheiten f. Nass- bzw. Trockenabsaugung.
35 verschiedene Sauganlagen.
34 verschiedene Kompressoren.
146 Arbeitssessel (Behandlerstühle).
Referenznummer: Q/U2AY/FY064/DA719 und Q/U2AY/FY065/DA720
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Verschiedene Zahnarztgruppen in der Bundesrepublik Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit gem. § 6 EG Abs. 4 und 6 i.V.m. § 7 EG Abs. 6 und 7 VOL/A hat der Bieter mit Abgabe des Angebotes die Eigenerklärung (Formblatt BAAINBw-B-V 034/12.2015) mit einzureichen. Das Formblatt ist der Aufforderung zur Angebotsabgabe beigefügt.
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Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-09-08 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Referat U2.1
Herrn Müller, Herrn Ludwig
Adresse des Käuferprofils: http://www.baain.de 🌏
Name: Bundesamt für Ausrüstung Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr, E1.1 – Angebotssammelstelle
E-Mail: baainbwe1-angebotssammelstelle@bundeswehr.org 📧
Fax: +49 0261/400-13960 📠
Name: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr, E1.1 – Angebotssammelstelle-
Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Q/U2AY/FY064/DA719 und Q/U2AY/FY065/DA720
Zusätzliche Informationen
Die Ausschreibungsunterlagen sind mit dem Hinweis: „Offenes Verfahren“ und der Angabe der Bearbeitungsnummer(n): Q/U2AY/FY064/DA719 und Q/U2AY/FY065/DA720 bei der in Anhang A, Abschnitt II aufgeführten Stelle (= Angebotssammelstelle) schriftlich anzufordern.
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Angebote sind schriftlich an die in Anhang A, Abschnitt III aufgeführten Stelle (= Angebotssammelstelle) zu richten.
Nachfolgend wird eine Auflistung über die bereits mit dem Angebot vom Bieter vorzulegenden Erklärungen/Nachweise und Bescheinigungen übermittelt (diese finden auch in der Angebotsaufforderung ihren Niederschlag):
— Sicherheitsdatenblatt nach ART. 31 REACH-VO,
— Erklärung zur Mehrwertsteuer,
— Konformitätsbescheinigung, die ergibt, dass alle Produkte CE-zertifiziert sind und den Forderungen der EU-Richtlinie 90/42/EWG und MPG entsprechen,
— Bescheinigung über ein vorhandenes Qualitätssicherungssystem gem. den EU-Richtlinien und den Normen DIN ISO 9001 und DIN EN ISO 13485,
— Erklärung des Herstellers gem. Art. 12 EG-Richtlinie „Medizinprodukte“ 93/42/EWG,
— Bescheinigung über die Einhaltung der Normen/Zulassungen DIN EN ISO 6875 DIN, DIN EN ISO 11143, DIN ISO 9680 und DIN EN ISO 17664 (falls erforderlich bzw. zutreffend),
— Bescheinigung über die Sicherstellung der Ersatzteilversorgung für mindestens 10 Jahre nach Inbetriebnahme und Übergabe,
— Schriftliche Garantie, dass ein Reparaturservice innerhalb von 48 Stunden durchgeführt wird,
— Erklärung betr. die Gründung einer Bewerbergemeinschaft/Bietergemeinschaft (nur wenn zutreffend),
— Eigenerklärung zum Nachweis der Zuverlässigkeit gem. § 6 EG Abs. 4 und 6 i.V.m. § 7 EG Abs. 6 und 7 VOL/A.
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes -
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 228/9499-0 📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 0228/9499-400 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 101a GWB: Informations- und Wartepflicht
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b GWB: Unwirksamkeit
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101a verstoßen hat, oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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§ 107 GWB: Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die vorgenannten Fristen der § 101a), §101b) und § 107 GWB einzuhalten sind.
Ergänzende Angaben (2016-08-05)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-08-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-08-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 152-275810
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 076-133693
ABl. S-Ausgabe: 152
Quelle: OJS 2016/S 152-275810 (2016-08-05)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-08-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-08-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 152-275810
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 076-133693
ABl. S-Ausgabe: 152
Quelle: OJS 2016/S 152-275810 (2016-08-05)
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