Rabattvereinbarung über saisonale Grippeimpfstoffe für die Impfsaison 2016/17
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 132e Abs. 2 i. V. m. § 130a Abs. 8 SGB V für von Vertragsärzten im Rahmen des Sprechstundenbedarfs zu Lasten der Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern verordnete saisonale Grippeimpfstoffe zur Impfung von Personen ab dem vollendeten 7. Lebensjahr ohne Altersobergrenze, in Fertigspritzen ohne Kanüle (Lose 1, 3) und mit (fester, beigelegter oder abnehmbarer) Kanüle (Lose 2, 4), für die Impfsaison 2016/2017. Die Ausschreibung bezieht sich nur auf Grippeimpfstoff(e), der/die als Sprechstundenbedarf zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet wird/werden. Die Ausschreibung bezieht sich auf Schutzimpfungen, die gemäß Arzneimittelgesetz zugelassen und durch Empfehlung der ständigen Impfkommission (STIKO) nicht ausgeschlossen sind. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass in Bayern Grippeimpfstoffe sowohl für Impfungen nach § 20d Abs. 1 SGB V als auch für Impfungen nach § 20d Abs. 2 SGB V im Rahmen des Sprechstundenbedarfs verordnet werden, und dass diese Ausschreibung sich auf beides bezieht.
Der Auftraggeber weist vorsorglich darauf hin, dass Grippeimpfstoffe gemäß §§ 43, 47 AMG nur über öffentliche Apotheken in Verkehr gebracht werden dürfen.
Die Ausschreibung richtet sich nur an pharmazeutische Unternehmer gemäß § 4 Abs. 18 AMG (oder Bietergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer gemäß § 4 Abs. 18 AMG).
Bei den Vorgaben zur Altersuntergrenze handelt es sich um ein Mindestkriterium. Es kann auch ein Impfstoff angeboten werden, welcher nach seiner Zulassung und Bestimmung auch für Impfungen an Versicherte verwendet werden kann, welche die Altersuntergrenze noch nicht erreicht haben. Wird ein solcher Impfstoff Vertragsgegenstand, gilt der vereinbarte Rabatt-APUDosiereinheit für alle Impfstoffe im Anwendungsbereich des Vertrages, unabhängig vom Alter des jeweiligen Versicherten.
Bei den Vorgaben zur Packungsgröße der Impfstoffe (10er Packung) handelt es sich ebenfalls um ein Mindestkriterium. Diese Packungen werden überwiegend verordnet und haben den gesamten in Anlage 2 zur Kalkulation ausgewiesenen Bedarf sicherzustellen, Bieter haben darüber hinaus die Möglichkeit, weitere Packungsgrößen (z.B 1er Packungen) in Anlage 9 der Vergabeunterlagen zum jeweiligen Vertrag zu benennen. Soweit weitere Packungsgrößen vertragsgegenständlich sind, kann die Versorgung der Versicherten zusätzlich auch mit diesen erfolgen. Sollte es zu einem partiellen Lieferausfall bei 10er Packungen kommen, kann durch die Belieferung mit 1er Packungen die Geltendmachung von Vertragsmaßnahmen (Schadensersatz, Vertragsstrafe) verhindert werden. Weitere Packungsgrößen sind bis zum 28.6.2016, 12 Uhr, zu benennen.
Hingegen handelt es sich bei der Vorgabe der Darreichungsform des Impfstoffs (ohne Kanüle: Lose 1 und 3, mit fester, beigelegter oder abnehmbarer Kanüle: Lose 2 und 4) um ein Kriterium, welches genau erfüllt werden muss. Impfstoffe können nur in dieser Darreichungsform angeboten werden. Impfstoffe, die darüber hinaus in weiteren Darreichungsformen in den Verkehr gebracht werden, können nicht zum Gegenstand des Angebots gemacht werden.
Gemäß § 132e Abs. 2 SGB V n.F. (geändert durch Arzneimittelneuordnungsgesetz – AMNOG vom 22.12.2010) können Krankenkassen oder ihre Verbände zur Versorgung ihrer Versicherten mit Impfstoffen für Schutzimpfungen Verträge mit einzelnen pharmazeutischen Unternehmen schließen. § 130a Abs. 8 SGB V gilt entsprechend.
Die Rabattvereinbarungen für die vorstehend beschriebenen saisonalen Grippeimpfstoffe werden für folgenden Zeitraum geschlossen:
Beginn der Vereinbarung: 1.7.2016
Ende der Vereinbarung: 30.6.2017
Beginn des Leistungszeitraums: 1.8.2016
Ende des Leistungszeitraums: 30.4.2017
Sollte die Zuschlagserteilung nach dem 1.7.2016 erfolgen, beginnt die Vereinbarung an dem Tag, der auf die Zuschlagserteilung folgt.
Darüber hinaus wird eine Verlängerungsoption vereinbart. Die Vertragslaufzeit kann im Einvernehmen zwischen dem Auftragnehmer und der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern, vertreten durch die AOK Bayern, um weitere zwölf Monate (Leistungszeitraum 1.8.2017 bis 30.4.2018) verlängert werden (vgl. § 9 Abs. 2 des Rabattvertrags, Anlage 1 der Vergabeunterlagen).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-04-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-02-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2016-02-15
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Auftragsbekanntmachung
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2016-04-18
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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