Rabattvereinbarung über saisonale Grippeimpfstoffe für die Impfsaison 2016/17

AOK Bayern – Die Gesundheitskasse

Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 132e Abs. 2 i. V. m. § 130a Abs. 8 SGB V für von Vertragsärzten im Rahmen des Sprechstundenbedarfs zu Lasten der Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern verordnete saisonale Grippeimpfstoffe zur Impfung von Personen ab dem vollendeten 7. Lebensjahr ohne Altersobergrenze, in Fertigspritzen ohne Kanüle (Lose 1, 3) und mit (fester, beigelegter oder abnehmbarer) Kanüle (Lose 2, 4), für die Impfsaison 2016/2017. Die Ausschreibung bezieht sich nur auf Grippeimpfstoff(e), der/die als Sprechstundenbedarf zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet wird/werden. Die Ausschreibung bezieht sich auf Schutzimpfungen, die gemäß Arzneimittelgesetz zugelassen und durch Empfehlung der ständigen Impfkommission (STIKO) nicht ausgeschlossen sind. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass in Bayern Grippeimpfstoffe sowohl für Impfungen nach § 20d Abs. 1 SGB V als auch für Impfungen nach § 20d Abs. 2 SGB V im Rahmen des Sprechstundenbedarfs verordnet werden, und dass diese Ausschreibung sich auf beides bezieht.
Der Auftraggeber weist vorsorglich darauf hin, dass Grippeimpfstoffe gemäß §§ 43, 47 AMG nur über öffentliche Apotheken in Verkehr gebracht werden dürfen.
Die Ausschreibung richtet sich nur an pharmazeutische Unternehmer gemäß § 4 Abs. 18 AMG (oder Bietergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer gemäß § 4 Abs. 18 AMG).
Bei den Vorgaben zur Altersuntergrenze handelt es sich um ein Mindestkriterium. Es kann auch ein Impfstoff angeboten werden, welcher nach seiner Zulassung und Bestimmung auch für Impfungen an Versicherte verwendet werden kann, welche die Altersuntergrenze noch nicht erreicht haben. Wird ein solcher Impfstoff Vertragsgegenstand, gilt der vereinbarte Rabatt-APUDosiereinheit für alle Impfstoffe im Anwendungsbereich des Vertrages, unabhängig vom Alter des jeweiligen Versicherten.
Bei den Vorgaben zur Packungsgröße der Impfstoffe (10er Packung) handelt es sich ebenfalls um ein Mindestkriterium. Diese Packungen werden überwiegend verordnet und haben den gesamten in Anlage 2 zur Kalkulation ausgewiesenen Bedarf sicherzustellen, Bieter haben darüber hinaus die Möglichkeit, weitere Packungsgrößen (z.B 1er Packungen) in Anlage 9 der Vergabeunterlagen zum jeweiligen Vertrag zu benennen. Soweit weitere Packungsgrößen vertragsgegenständlich sind, kann die Versorgung der Versicherten zusätzlich auch mit diesen erfolgen. Sollte es zu einem partiellen Lieferausfall bei 10er Packungen kommen, kann durch die Belieferung mit 1er Packungen die Geltendmachung von Vertragsmaßnahmen (Schadensersatz, Vertragsstrafe) verhindert werden. Weitere Packungsgrößen sind bis zum 28.6.2016, 12 Uhr, zu benennen.
Hingegen handelt es sich bei der Vorgabe der Darreichungsform des Impfstoffs (ohne Kanüle: Lose 1 und 3, mit fester, beigelegter oder abnehmbarer Kanüle: Lose 2 und 4) um ein Kriterium, welches genau erfüllt werden muss. Impfstoffe können nur in dieser Darreichungsform angeboten werden. Impfstoffe, die darüber hinaus in weiteren Darreichungsformen in den Verkehr gebracht werden, können nicht zum Gegenstand des Angebots gemacht werden.
Gemäß § 132e Abs. 2 SGB V n.F. (geändert durch Arzneimittelneuordnungsgesetz – AMNOG vom 22.12.2010) können Krankenkassen oder ihre Verbände zur Versorgung ihrer Versicherten mit Impfstoffen für Schutzimpfungen Verträge mit einzelnen pharmazeutischen Unternehmen schließen. § 130a Abs. 8 SGB V gilt entsprechend.
Die Rabattvereinbarungen für die vorstehend beschriebenen saisonalen Grippeimpfstoffe werden für folgenden Zeitraum geschlossen:
Beginn der Vereinbarung: 1.7.2016
Ende der Vereinbarung: 30.6.2017
Beginn des Leistungszeitraums: 1.8.2016
Ende des Leistungszeitraums: 30.4.2017
Sollte die Zuschlagserteilung nach dem 1.7.2016 erfolgen, beginnt die Vereinbarung an dem Tag, der auf die Zuschlagserteilung folgt.
Darüber hinaus wird eine Verlängerungsoption vereinbart. Die Vertragslaufzeit kann im Einvernehmen zwischen dem Auftragnehmer und der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern, vertreten durch die AOK Bayern, um weitere zwölf Monate (Leistungszeitraum 1.8.2017 bis 30.4.2018) verlängert werden (vgl. § 9 Abs. 2 des Rabattvertrags, Anlage 1 der Vergabeunterlagen).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-04-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-02-15.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-02-15 Auftragsbekanntmachung
2016-04-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-02-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Anti-Grippe-Impfstoffe
Menge oder Umfang:
Der Auftraggeber kann Angaben zu den Mengen, die von den Vertragsärzten verordnet werden (Abgabevolumen), nur auf der Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit machen. Diese Angaben befinden sich in den Vergabeunterlagen. Die Angaben stellen demnach Orientierungswerte für das Volumen der Ausschreibung dar. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die künftigen Mengen der Impfstoffe für die Versicherten der an dem Auftraggeber beteiligten Krankenkassen und Verbände insbesondere von der Nachfrage der Versicherten nach Grippeschutzimpfungen, der Entwicklung der Zahl der Versicherten, von ihrem Gesundheitszustand, von dem Verordnungs- und Bevorratungsverhalten der Vertragsärzte, dem Abgabe- und Bevorratungsverhalten der öffentlichen Apotheken, dem Verhalten von Vertriebsunternehmen (Großhandel) und dem möglichen Auftreten von Pandemien sowie den Vertragsstrukturen abhängen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Anti-Grippe-Impfstoffe 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Bayern – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Carl-Wery-Str. 28
Postleitzahl: 81739
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de 🌏
E-Mail: vergabestelle1@by.aok.de 📧
Fax: +49 8962730650151 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-02-15 📅
Einreichungsfrist: 2016-04-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-02-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 036-057911
ABl. S-Ausgabe: 36
Zusätzliche Informationen
Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Drittunternehmens bedienen, insbesondere eines Auftragsherstellers im Sinne von § 9 Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung (AMWHV), so muss er diesen Umstand sowie Art und Umfang der an das/die Drittunternehmen zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung „Drittunternehmerverzeichnis“ (Anlage 5 der Vergabeunterlagen) mitteilen. Der Bieter muss dem Auftraggeber nachweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem er die unterzeichnete und mit Datum und Firmenstempel versehene Erklärung zur Art und Umfang der durch Drittunternehmen zu erbringenden Leistungen inklusive der unterzeichneten und mit Datum und Firmenstempel versehenen Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt (Anlage 6 der Vergabeunterlagen – vgl. § 7 Abs. 9 VOL/A-EG). Verbindliche Verpflichtungserklärungen der Drittunternehmen (Anlage 6 der Vergabeunterlagen) können bereits bei Angebotsabgabe, müssen aber spätestens 1 Woche nach Mitteilung, dass das Angebot des betreffenden Bieters zur Zuschlagserteilung vorgesehen ist (maßgeblich ist der Eingang bei der Vergabestelle der AOK Bayern) eingereicht werden. Das Drittunternehmerverzeichnis (Anlage 5 der Vergabeunterlagen) muss jedoch bereits mit dem Angebot eingereicht werden. Die Verpflichtungserklärung(en) (Anlage 6 der Vergabeunterlagen) sind ausschließlich in schriftlicher Form (auf Papier) einzureichen. Zu den zu benennenden Drittunternehmen zählen: die Auftragshersteller der Arzneimittel (hier: angebotsgegenständliche saisonale Grippeimpfstoffe) im Sinne von § 9 AMWHV, in deren Herstellungsstätten die saisonalen Grippeimpfstoffe, zu denen der Bieter ein Angebot abgibt, hergestellt werden (Herstellung der Wirkstoffe und Fertigstellung des Produktes; nicht jedoch Verpackung (inkl. Verblisterung) und Herstellung der Ausgangs- und Hilfsstoffe), und ggfs. zwischen Bieter und Auftragshersteller zwischengeschaltete Unternehmen. nicht dagegen Postdienstleister, Ärzte, Apotheker und Pharmazeutische Großhändler sowie Auftragsprüfer von Arzneimitteln im Sinne von § 9 AMWHV und Unternehmen, die ausschließlich mit der Freigabe im Sinne von § 25 AMWHV beauftragt sind. Die Bieter haben mit ihrem Angebot die Packungsbeilage nach § 11 AMG sowie Fachinformation nach § 11a AMG des jeweils letzten verfügbaren Standes für den angebotsgegenständlichen Impfstoff vorzulegen. Sind diese Dokumente nicht verfügbar, kann jeweils ersatzweise ein Dokument mit den entsprechenden Angaben erstellt und beigefügt werden. Das Angebot und alle dazugehörigen Unterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Erforderlichenfalls ist neben dem Original auch eine deutsche Übersetzung von Nachweisen und Erklärungen beizulegen. Hierfür entstehende Kosten sind vom Bieter zu tragen. Angebote, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, werden nicht berücksichtigt. Die Bieter tragen die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise im Fall nicht deutschsprachiger Unterlagen. Zur Streuung des Risikos eines Lieferausfalls und Vermeidung einer zu starken Abhängigkeit des Auftraggebers von nur einem Leistungserbringer innerhalb eines Versorgungsgebiets unter Berücksichtigung des § 132e Abs. 2 SGB V i.d.F. vom 1.1.2015 zur Sicherstellung der Versorgung ist die nachfolgende Zuschlagsbegrenzung vorgesehen. Jeder Bieter kann ein Angebot auf ein, mehrere oder alle Lose abgeben, die Zahl der möglichen Zuschläge ist jedoch auf höchstens 2 Lose je Bieter wie folgt begrenzt: Ein Bieter kann nicht zugleich Zuschläge auf die Lose 1 und 2 bzw. 3 und 4 erhalten – ein Bieter kann jedoch zugleich Zuschläge auf die Lose 1 und 3 bzw. 2 und 4 erhalten. Dies gilt auch für Bietergemeinschaften sowie für Bieter, die sich zugleich als Mitglied einer oder mehrerer Bietergemeinschaften beteiligen; insoweit gilt die Begrenzung für alle Zuschläge, die insgesamt auf die Angebote eines Einzelbieters, der mit ihm verbundenen Unternehmen und der Bietergemeinschaft(en), deren Mitglied der Einzelbieter oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen ist, erteilt werden. Dabei gelten verbundene Unternehmen i.S.d. § 36 Abs. 2 und 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) als ein Bieter im Sinne der Vorgaben hinsichtlich der Zuschlagsbeschränkung. Angebote für mehrere oder alle Lose dürfen nicht unter dem Vorbehalt einer gemeinsamen Vergabe dieser Lose abgegeben werden. Ein solcher Angebotsvorbehalt ist unzulässig und führt zum Ausschluss aller von dem Vorbehalt erfassten Angebote. Für den Fall, dass Bieter Angebote zugleich für die Lose 1 und 2 bzw. 3 und 4 abgegeben haben, gilt folgendes: Zunächst werden die Angebote zu den Losen 2 und 4 gewertet. Der in Los 2 am besten gewertete Bieter wird aufgrund der Zuschlagsbegrenzung bei Los 1 nicht mehr gewertet. Der in Los 4 am besten gewertete Bieter wird aufgrund der Zuschlagsbegrenzung bei Los 3 nicht mehr gewertet.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 132e Abs. 2 i. V. m. § 130a Abs. 8 SGB V für von Vertragsärzten im Rahmen des Sprechstundenbedarfs zu Lasten der Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern verordnete saisonale Grippeimpfstoffe zur Impfung von Personen ab dem vollendeten 7. Lebensjahr ohne Altersobergrenze, in Fertigspritzen ohne Kanüle (Lose 1, 3) und mit (fester, beigelegter oder abnehmbarer) Kanüle (Lose 2, 4), für die Impfsaison 2016/2017. Die Ausschreibung bezieht sich nur auf Grippeimpfstoff(e), der/die als Sprechstundenbedarf zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet wird/werden. Die Ausschreibung bezieht sich auf Schutzimpfungen, die gemäß Arzneimittelgesetz zugelassen und durch Empfehlung der ständigen Impfkommission (STIKO) nicht ausgeschlossen sind. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass in Bayern Grippeimpfstoffe sowohl für Impfungen nach § 20d Abs. 1 SGB V als auch für Impfungen nach § 20d Abs. 2 SGB V im Rahmen des Sprechstundenbedarfs verordnet werden, und dass diese Ausschreibung sich auf beides bezieht.
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Der Auftraggeber weist vorsorglich darauf hin, dass Grippeimpfstoffe gemäß §§ 43, 47 AMG nur über öffentliche Apotheken in Verkehr gebracht werden dürfen.
Die Ausschreibung richtet sich nur an pharmazeutische Unternehmer gemäß § 4 Abs. 18 AMG (oder Bietergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer gemäß § 4 Abs. 18 AMG).
Bei den Vorgaben zur Altersuntergrenze handelt es sich um ein Mindestkriterium. Es kann auch ein Impfstoff angeboten werden, welcher nach seiner Zulassung und Bestimmung auch für Impfungen an Versicherte verwendet werden kann, welche die Altersuntergrenze noch nicht erreicht haben. Wird ein solcher Impfstoff Vertragsgegenstand, gilt der vereinbarte Rabatt-APUDosiereinheit für alle Impfstoffe im Anwendungsbereich des Vertrages, unabhängig vom Alter des jeweiligen Versicherten.
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Bei den Vorgaben zur Packungsgröße der Impfstoffe (10er Packung) handelt es sich ebenfalls um ein Mindestkriterium. Diese Packungen werden überwiegend verordnet und haben den gesamten in Anlage 2 zur Kalkulation ausgewiesenen Bedarf sicherzustellen, Bieter haben darüber hinaus die Möglichkeit, weitere Packungsgrößen (z.B 1er Packungen) in Anlage 9 der Vergabeunterlagen zum jeweiligen Vertrag zu benennen. Soweit weitere Packungsgrößen vertragsgegenständlich sind, kann die Versorgung der Versicherten zusätzlich auch mit diesen erfolgen. Sollte es zu einem partiellen Lieferausfall bei 10er Packungen kommen, kann durch die Belieferung mit 1er Packungen die Geltendmachung von Vertragsmaßnahmen (Schadensersatz, Vertragsstrafe) verhindert werden. Weitere Packungsgrößen sind bis zum 28.6.2016, 12 Uhr, zu benennen.
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Hingegen handelt es sich bei der Vorgabe der Darreichungsform des Impfstoffs (ohne Kanüle: Lose 1 und 3, mit fester, beigelegter oder abnehmbarer Kanüle: Lose 2 und 4) um ein Kriterium, welches genau erfüllt werden muss. Impfstoffe können nur in dieser Darreichungsform angeboten werden. Impfstoffe, die darüber hinaus in weiteren Darreichungsformen in den Verkehr gebracht werden, können nicht zum Gegenstand des Angebots gemacht werden.
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Gemäß § 132e Abs. 2 SGB V n.F. (geändert durch Arzneimittelneuordnungsgesetz – AMNOG vom 22.12.2010) können Krankenkassen oder ihre Verbände zur Versorgung ihrer Versicherten mit Impfstoffen für Schutzimpfungen Verträge mit einzelnen pharmazeutischen Unternehmen schließen. § 130a Abs. 8 SGB V gilt entsprechend.
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Die Rabattvereinbarungen für die vorstehend beschriebenen saisonalen Grippeimpfstoffe werden für folgenden Zeitraum geschlossen:
Beginn der Vereinbarung: 1.7.2016
Ende der Vereinbarung: 30.6.2017
Beginn des Leistungszeitraums: 1.8.2016
Ende des Leistungszeitraums: 30.4.2017
Sollte die Zuschlagserteilung nach dem 1.7.2016 erfolgen, beginnt die Vereinbarung an dem Tag, der auf die Zuschlagserteilung folgt.
Darüber hinaus wird eine Verlängerungsoption vereinbart. Die Vertragslaufzeit kann im Einvernehmen zwischen dem Auftragnehmer und der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern, vertreten durch die AOK Bayern, um weitere zwölf Monate (Leistungszeitraum 1.8.2017 bis 30.4.2018) verlängert werden (vgl. § 9 Abs. 2 des Rabattvertrags, Anlage 1 der Vergabeunterlagen).
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Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Fertigspritze OHNE Kanüle, Bezirke München, Oberbayern, Niederbayern und Oberpfalz der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (Betriebsstättennummern 63xxxxxxx und 64xxxxxxx und 69xxxxxxx und 68xxxxxxx)
Kurze Beschreibung:
Fertigspritze OHNE Kanüle, Bezirke München, Oberbayern, Niederbayern und Oberpfalz der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (Betriebsstättennummern 63xxxxxxx und 64xxxxxxx und 69xxxxxxx und 68xxxxxxx).
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Fertigspritze MIT (fester, beigelegter oder abnehmbarer) Kanüle, Bezirke München, Oberbayern, Niederbayern und Oberpfalz der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (Betriebsstättennummern 63xxxxxxx und 64xxxxxxx und 69xxxxxxx und 68xxxxxxx)
Kurze Beschreibung:
Fertigspritze MIT (fester, beigelegter oder abnehmbarer) Kanüle, Bezirke München, Oberbayern, Niederbayern und Oberpfalz der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (Betriebsstättennummern 63xxxxxxx und 64xxxxxxx und 69xxxxxxx und 68xxxxxxx).
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Fertigspritze OHNE Kanüle, Bezirke Mittelfranken, Schwaben, Oberfranken und Unterfranken der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (Betriebsstättennummern 66xxxxxxx und 70xxxxxxx und 65xxxxxxx und 67xxxxxxx)
Kurze Beschreibung:
Fertigspritze OHNE Kanüle, Bezirke Mittelfranken, Schwaben, Oberfranken und Unterfranken der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (Betriebsstättennummern 66xxxxxxx und 70xxxxxxx und 65xxxxxxx und 67xxxxxxx).
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Fertigspritze MIT (fester, beigelegter oder abnehmbarer) Kanüle, Bezirke Mittelfranken, Schwaben, Oberfranken und Unterfranken der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (Betriebsstättennummern 66xxxxxxx und 70xxxxxxx und 65xxxxxxx und 67xxxxxxx)
Kurze Beschreibung:
Fertigspritze MIT (fester, beigelegter oder abnehmbarer) Kanüle, Bezirke Mittelfranken, Schwaben, Oberfranken und Unterfranken der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (Betriebsstättennummern 66xxxxxxx und 70xxxxxxx und 65xxxxxxx und 67xxxxxxx).
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Referenznummer: Ausschreibung Grippeimpfstoffe

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Aktuelle Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit, dass keine Ausschlussgründe nach § 6 Abs. 4 VOL/A-EG vorliegen sowie Angabe, ob Ausschlussgründe nach § 6 Abs. 6 VOL/A-EG vorliegen (Anlage 3 der Vergabeunterlagen)
b) Aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in welchem die Bieter ansässig sind. Zulässig sind auch Ausdrucke aus dem elektronischen Handelsregister (www.handelsregister.de). Dabei ist der „aktuelle Ausdruck“ (AD) mit einem Überblick über alle derzeit gültigen Eintragungen oder der „chronologische Ausdruck“ (CD) mit allen Daten ab Umstellung auf elektronische Registerführung zu wählen. Bei Kommanditgesellschaften ist der vorstehende Nachweis zusätzlich für die persönlich haftende Gesellschafterin zu erbringen.
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c) Aktuelle Eigenerklärung über die Beteiligungsverhältnisse am Unternehmen des Bieters.
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise für jedes Mitglied einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Aktuelle Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie über den Gesamtumsatz mit saisonalen Grippeimpfstoffen, jeweils anzugeben für jedes einzelne der letzten 3 Geschäftsjahre (§ 242 HGB) vor der Veröffentlichung der Ausschreibung (§ 7 Abs. 2 d) VOL/A-EG).
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Darlegung der Kapazitäten zur Herstellung der saisonalen Grippeimpfstoffe (eigene oder fremde, auf die nachweislich zurückgegriffen werden kann) inkl. Benennung der Herstellungsstätten und Eigenerklärung zur Herstellungserlaubnis (Erklärung zu den Herstellungskapazitäten – Anlage 8 der Vergabeunterlagen). Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung zur Herstellungserlaubnis für alle Mitglieder vorzulegen, die die Herstellung des Grippeimpfstoffs (mittels eigener oder fremder Kapazitäten, auf die nachweislich zurückgegriffen werden kann) vornehmen.
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Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben unter Verwendung des Formblattes Erklärung der Bietergemeinschaft (Anlage 4 der Vergabeunterlagen) eine von allen ihren Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung abzugeben, die die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft benennt sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des hiesigen Vertrages sowie für die Durchführung des Vergabeverfahrens bezeichnet (§ 16 Abs. 6 VOL/A-EG). Bietergemeinschaften müssen für den Fall der Auftragserteilung erklären, dass alle ihre Mitglieder gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten haften (Anlage 4 der Vergabeunterlagen).
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Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 1
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-06-15 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern, vertreten durch die AOK Bayern – Die Gesundheitskasse
Kontakt
Kontaktperson: AOK Bayern – Die Gesundheitskasse, Vergabestelle

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-07-01 📅
Datum des Endes: 2017-06-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Ausschreibung Grippeimpfstoffe
Zusätzliche Informationen
Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Drittunternehmens bedienen, insbesondere eines Auftragsherstellers im Sinne von § 9 Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung (AMWHV), so muss er diesen Umstand sowie Art und Umfang der an das/die Drittunternehmen zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung „Drittunternehmerverzeichnis“ (Anlage 5 der Vergabeunterlagen) mitteilen. Der Bieter muss dem Auftraggeber nachweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem er die unterzeichnete und mit Datum und Firmenstempel versehene Erklärung zur Art und Umfang der durch Drittunternehmen zu erbringenden Leistungen inklusive der unterzeichneten und mit Datum und Firmenstempel versehenen Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt (Anlage 6 der Vergabeunterlagen – vgl. § 7 Abs. 9 VOL/A-EG). Verbindliche Verpflichtungserklärungen der Drittunternehmen (Anlage 6 der Vergabeunterlagen) können bereits bei Angebotsabgabe, müssen aber spätestens 1 Woche nach Mitteilung, dass das Angebot des betreffenden Bieters zur Zuschlagserteilung vorgesehen ist (maßgeblich ist der Eingang bei der Vergabestelle der AOK Bayern) eingereicht werden. Das Drittunternehmerverzeichnis (Anlage 5 der Vergabeunterlagen) muss jedoch bereits mit dem Angebot eingereicht werden. Die Verpflichtungserklärung(en) (Anlage 6 der Vergabeunterlagen) sind ausschließlich in schriftlicher Form (auf Papier) einzureichen.
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Zu den zu benennenden Drittunternehmen zählen:
die Auftragshersteller der Arzneimittel (hier: angebotsgegenständliche saisonale Grippeimpfstoffe) im Sinne von § 9 AMWHV, in deren Herstellungsstätten die saisonalen Grippeimpfstoffe, zu denen der Bieter ein Angebot abgibt, hergestellt werden (Herstellung der Wirkstoffe und Fertigstellung des Produktes; nicht jedoch Verpackung (inkl. Verblisterung) und Herstellung der Ausgangs- und Hilfsstoffe), und ggfs. zwischen Bieter und Auftragshersteller zwischengeschaltete Unternehmen.
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nicht dagegen Postdienstleister, Ärzte, Apotheker und Pharmazeutische Großhändler sowie Auftragsprüfer von Arzneimitteln im Sinne von § 9 AMWHV und Unternehmen, die ausschließlich mit der Freigabe im Sinne von § 25 AMWHV beauftragt sind.
Die Bieter haben mit ihrem Angebot die Packungsbeilage nach § 11 AMG sowie Fachinformation nach § 11a AMG des jeweils letzten verfügbaren Standes für den angebotsgegenständlichen Impfstoff vorzulegen. Sind diese Dokumente nicht verfügbar, kann jeweils ersatzweise ein Dokument mit den entsprechenden Angaben erstellt und beigefügt werden.
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Das Angebot und alle dazugehörigen Unterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Erforderlichenfalls ist neben dem Original auch eine deutsche Übersetzung von Nachweisen und Erklärungen beizulegen. Hierfür entstehende Kosten sind vom Bieter zu tragen. Angebote, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, werden nicht berücksichtigt. Die Bieter tragen die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise im Fall nicht deutschsprachiger Unterlagen.
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Zur Streuung des Risikos eines Lieferausfalls und Vermeidung einer zu starken Abhängigkeit des Auftraggebers von nur einem Leistungserbringer innerhalb eines Versorgungsgebiets unter Berücksichtigung des § 132e Abs. 2 SGB V i.d.F. vom 1.1.2015 zur Sicherstellung der Versorgung ist die nachfolgende Zuschlagsbegrenzung vorgesehen. Jeder Bieter kann ein Angebot auf ein, mehrere oder alle Lose abgeben, die Zahl der möglichen Zuschläge ist jedoch auf höchstens 2 Lose je Bieter wie folgt begrenzt: Ein Bieter kann nicht zugleich Zuschläge auf die Lose 1 und 2 bzw. 3 und 4 erhalten – ein Bieter kann jedoch zugleich Zuschläge auf die Lose 1 und 3 bzw. 2 und 4 erhalten. Dies gilt auch für Bietergemeinschaften sowie für Bieter, die sich zugleich als Mitglied einer oder mehrerer Bietergemeinschaften beteiligen; insoweit gilt die Begrenzung für alle Zuschläge, die insgesamt auf die Angebote eines Einzelbieters, der mit ihm verbundenen Unternehmen und der Bietergemeinschaft(en), deren Mitglied der Einzelbieter oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen ist, erteilt werden. Dabei gelten verbundene Unternehmen i.S.d. § 36 Abs. 2 und 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) als ein Bieter im Sinne der Vorgaben hinsichtlich der Zuschlagsbeschränkung. Angebote für mehrere oder alle Lose dürfen nicht unter dem Vorbehalt einer gemeinsamen Vergabe dieser Lose abgegeben werden. Ein solcher Angebotsvorbehalt ist unzulässig und führt zum Ausschluss aller von dem Vorbehalt erfassten Angebote. Für den Fall, dass Bieter Angebote zugleich für die Lose 1 und 2 bzw. 3 und 4 abgegeben haben, gilt folgendes: Zunächst werden die Angebote zu den Losen 2 und 4 gewertet. Der in Los 2 am besten gewertete Bieter wird aufgrund der Zuschlagsbegrenzung bei Los 1 nicht mehr gewertet. Der in Los 4 am besten gewertete Bieter wird aufgrund der Zuschlagsbegrenzung bei Los 3 nicht mehr gewertet.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Fax: +49 2289499-400 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Erkennt ein am Auftrag interessierter Unternehmer einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber der Vergabestelle (Kontaktstelle) zu rügen. Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind, ebenfalls innerhalb dieser Frist bei der Vergabestelle gerügt werden. Verstößt ein Unternehmer gegen diese Obliegenheiten, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB unzulässig.
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Teilt die Vergabestelle auf eine Rüge eines interessierten Unternehmers mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2016/S 036-057911 (2016-02-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-04-18)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-04-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-04-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 080-142155
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 036-057911
ABl. S-Ausgabe: 80

Auftragsvergabe

1️⃣
Name: Mylan Healthcare GmbH
Postanschrift: Freundallee 9A
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30173

2️⃣
Name: Seqirus GmbH
Postanschrift: Philipp-Reis-Str. 2
Postort: Hattersheim
Postleitzahl: 65795

3️⃣

4️⃣
Quelle: OJS 2016/S 080-142155 (2016-04-18)