Abschluss einer Rahmenvereinbarung 2016 für den Kauf und Verkauf von spezifikationsgemäßen und auch nicht spezifikationsgemäßen Fertigprodukten Benzin, Dieselkraftstoff, Heizöl Extra Leicht und Flugturbinenkraftstoff JET A-1, und den Komponenten der vorgenannten Fertigprodukte sowie Rohöl, die sich in Eigentums-Lagereinrichtungen des Erdölbevorratungsverbandes oder in Lagereinrichtungen, die der Erdölbevorratungsverband unter Vertrag genommen hat, in der Bundesrepublik Deutschland oder in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union befinden bzw. dort eingelagert werden sollen. Der Erdölbevorratungsverband beabsichtigt während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung die Vergabe von Einzelkontrakten (Einkäufe und Verkäufe oder eine Kombination von beiden) im Rahmen eines sogenannten „Miniwettbewerbes“ mit denjenigen Unternehmen durchzuführen, mit denen er diese Rahmenvereinbarung abgeschlossen hat.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-09-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-08-04.
Auftragsbekanntmachung (2016-08-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Mineralöl und Destillate
Referenznummer: EBV-6-020/2016
Kurze Beschreibung:
Abschluss einer Rahmenvereinbarung 2016 für den Kauf und Verkauf von spezifikationsgemäßen und auch nicht spezifikationsgemäßen Fertigprodukten Benzin, Dieselkraftstoff, Heizöl Extra Leicht und Flugturbinenkraftstoff JET A-1, und den Komponenten der vorgenannten Fertigprodukte sowie Rohöl, die sich in Eigentums-Lagereinrichtungen des Erdölbevorratungsverbandes oder in Lagereinrichtungen, die der Erdölbevorratungsverband unter Vertrag genommen hat, in der Bundesrepublik Deutschland oder in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union befinden bzw. dort eingelagert werden sollen.
Der Erdölbevorratungsverband beabsichtigt während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung die Vergabe von Einzelkontrakten (Einkäufe und Verkäufe oder eine Kombination von beiden) im Rahmen eines sogenannten „Miniwettbewerbes“ mit denjenigen Unternehmen durchzuführen, mit denen er diese Rahmenvereinbarung abgeschlossen hat.
Abschluss einer Rahmenvereinbarung 2016 für den Kauf und Verkauf von spezifikationsgemäßen und auch nicht spezifikationsgemäßen Fertigprodukten Benzin, Dieselkraftstoff, Heizöl Extra Leicht und Flugturbinenkraftstoff JET A-1, und den Komponenten der vorgenannten Fertigprodukte sowie Rohöl, die sich in Eigentums-Lagereinrichtungen des Erdölbevorratungsverbandes oder in Lagereinrichtungen, die der Erdölbevorratungsverband unter Vertrag genommen hat, in der Bundesrepublik Deutschland oder in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union befinden bzw. dort eingelagert werden sollen.
Der Erdölbevorratungsverband beabsichtigt während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung die Vergabe von Einzelkontrakten (Einkäufe und Verkäufe oder eine Kombination von beiden) im Rahmen eines sogenannten „Miniwettbewerbes“ mit denjenigen Unternehmen durchzuführen, mit denen er diese Rahmenvereinbarung abgeschlossen hat.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Mineralöl und Destillate📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Erdölbevorratungsverband Körperschaft des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Jungfernstieg 38
Postleitzahl: 20354
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.ebv-oil.org🌏
E-Mail: wolfgang.brammer@ebv-oil.org📧
Telefon: +49 4035001552📞
Fax: +49 40350012186 📠
URL der Dokumente: http://www.ebv-oil.org/cms/cms2.asp?sid=59&nid=&cof=59🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2016-08-04 📅
Einreichungsfrist: 2016-09-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-08-09 📅
Datum des Beginns: 2016-10-01 📅
Datum des Endes: 2017-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 152-275149
ABl. S-Ausgabe: 152
Zusätzliche Informationen
Liste der vom Bieter geforderten Erklärungen und Nachweise
a) Erklärungen zur Bietergemeinschaft gem. Anlage 2 der Vergabeunterlagen;
b) Eigenerklärung des Bieters (§ 5 der Anlage 1, Rahmenvereinbarung). Alternativ kann der Bieter eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung im Sinne des § 50 Vergabeverordnung beifügen;
c) Anlage 1 (Rahmenvereinbarung) der Vergabeunterlagen.
Liste der vom Bieter geforderten Erklärungen und Nachweise
a) Erklärungen zur Bietergemeinschaft gem. Anlage 2 der Vergabeunterlagen;
b) Eigenerklärung des Bieters (§ 5 der Anlage 1, Rahmenvereinbarung). Alternativ kann der Bieter eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung im Sinne des § 50 Vergabeverordnung beifügen;
c) Anlage 1 (Rahmenvereinbarung) der Vergabeunterlagen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Abschluss einer Rahmenvereinbarung 2016 für den Kauf und Verkauf von spezifikationsgemäßen und auch nicht spezifikationsgemäßen Fertigprodukten Benzin, Dieselkraftstoff, Heizöl Extra Leicht und Flugturbinenkraftstoff JET A-1, und den Komponenten der vorgenannten Fertigprodukte sowie Rohöl, die sich in Eigentums-Lagereinrichtungen des Erdölbevorratungsverbandes oder in Lagereinrichtungen, die der Erdölbevorratungsverband unter Vertrag genommen hat, in der Bundesrepublik Deutschland oder in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union befinden bzw. dort eingelagert werden sollen.
Abschluss einer Rahmenvereinbarung 2016 für den Kauf und Verkauf von spezifikationsgemäßen und auch nicht spezifikationsgemäßen Fertigprodukten Benzin, Dieselkraftstoff, Heizöl Extra Leicht und Flugturbinenkraftstoff JET A-1, und den Komponenten der vorgenannten Fertigprodukte sowie Rohöl, die sich in Eigentums-Lagereinrichtungen des Erdölbevorratungsverbandes oder in Lagereinrichtungen, die der Erdölbevorratungsverband unter Vertrag genommen hat, in der Bundesrepublik Deutschland oder in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union befinden bzw. dort eingelagert werden sollen.
Der Erdölbevorratungsverband beabsichtigt während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung die Vergabe von Einzelkontrakten (Einkäufe und Verkäufe oder eine Kombination von beiden) im Rahmen eines sogenannten „Miniwettbewerbes“ mit denjenigen Unternehmen durchzuführen, mit denen er diese Rahmenvereinbarung abgeschlossen hat.
Der Erdölbevorratungsverband beabsichtigt während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung die Vergabe von Einzelkontrakten (Einkäufe und Verkäufe oder eine Kombination von beiden) im Rahmen eines sogenannten „Miniwettbewerbes“ mit denjenigen Unternehmen durchzuführen, mit denen er diese Rahmenvereinbarung abgeschlossen hat.
Der Erdölbevorratungsverband beabsichtigt, einzelne Einkäufe und Verkäufe oder eine Kombination von beiden („Tausch“) (nachfolgend gemeinsam „Einzelkontrakte“ genannt) zu vergeben. Um die Vergabe dieser zukünftigen Einzelkontrakte für die interessierten Unternehmen und den Erdölbevorratungsverband mit möglichst geringem Aufwand abzuwickeln, schreibt der Erdölbevorratungsverband zuvor eine Rahmenvereinbarung aus, die an mehrere Unternehmen vergeben werden soll.
Der Erdölbevorratungsverband beabsichtigt, einzelne Einkäufe und Verkäufe oder eine Kombination von beiden („Tausch“) (nachfolgend gemeinsam „Einzelkontrakte“ genannt) zu vergeben. Um die Vergabe dieser zukünftigen Einzelkontrakte für die interessierten Unternehmen und den Erdölbevorratungsverband mit möglichst geringem Aufwand abzuwickeln, schreibt der Erdölbevorratungsverband zuvor eine Rahmenvereinbarung aus, die an mehrere Unternehmen vergeben werden soll.
Die Rahmenvereinbarung 2016 hat eine Laufzeit vom 1.10.2016 bis einschließlich zum 30.9.2017. Der Erdölbevorratungsverband wird die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung beabsichtigten Vergaben der Einzelkontrakte dann unter denjenigen Unternehmen durchführen, mit denen er diese Rahmenvereinbarung abgeschlossen hat (sogenannter „Miniwettbewerb“). Die Vergabeunterlagen zu den Einzelkontrakten wird der Erdölbevorratungsverband ausschließlich per E-Mail versenden.
Die Rahmenvereinbarung 2016 hat eine Laufzeit vom 1.10.2016 bis einschließlich zum 30.9.2017. Der Erdölbevorratungsverband wird die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung beabsichtigten Vergaben der Einzelkontrakte dann unter denjenigen Unternehmen durchführen, mit denen er diese Rahmenvereinbarung abgeschlossen hat (sogenannter „Miniwettbewerb“). Die Vergabeunterlagen zu den Einzelkontrakten wird der Erdölbevorratungsverband ausschließlich per E-Mail versenden.
Der Rahmenvertragspartner ist mit Abschluss dieser Rahmenvereinbarung berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, sich an allen sog. „Miniwettbewerben“ zur Vergabe der Einzelkontrakte zu beteiligen, die ihm der EBV unter dieser Rahmenvereinbarung und während deren Laufzeit übermittelt. Der Erdölbevorratungsverband wird auch mit solchen Unternehmen, die sich nach Ablauf der Angebotsfrist für das vorliegende Vergabeverfahren an ihn wenden, eine solche Rahmenvereinbarung abschließen, wenn diese Unternehmen die Bedingungen des vorliegenden Vergabeverfahrens einschließlich des Textes der Rahmenvereinbarung akzeptieren.
Der Rahmenvertragspartner ist mit Abschluss dieser Rahmenvereinbarung berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, sich an allen sog. „Miniwettbewerben“ zur Vergabe der Einzelkontrakte zu beteiligen, die ihm der EBV unter dieser Rahmenvereinbarung und während deren Laufzeit übermittelt. Der Erdölbevorratungsverband wird auch mit solchen Unternehmen, die sich nach Ablauf der Angebotsfrist für das vorliegende Vergabeverfahren an ihn wenden, eine solche Rahmenvereinbarung abschließen, wenn diese Unternehmen die Bedingungen des vorliegenden Vergabeverfahrens einschließlich des Textes der Rahmenvereinbarung akzeptieren.
Zusätzliche Informationen:
Liste der vom Bieter geforderten Erklärungen und Nachweise
a) Erklärungen zur Bietergemeinschaft gem. Anlage 2 der Vergabeunterlagen;
b) Eigenerklärung des Bieters (§ 5 der Anlage 1, Rahmenvereinbarung). Alternativ kann der Bieter eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung im Sinne des § 50 Vergabeverordnung beifügen;
c) Anlage 1 (Rahmenvereinbarung) der Vergabeunterlagen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Als Nachweis zur persönlichen Lage des Wirtschaftsteilnehmers hat der Bieter im Vergabeverfahren mit der Abgabe seines Angebotes auf Abschluss einer Rahmenvereinbarung und später mit Abgabe jedes Angebots auf Abschluss eines Einzelkontraktes – bei Bietergemeinschaften für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft – eine Eigenerklärung des Bieters zur Eignung gemäß § 5 der Rahmenvereinbarung (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) abzugeben. Anstelle der Erklärungen in § 5 Absatz 1 bis 5 kann eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (Teile I, II und III) im Sinne von § 50 Vergabeverordnung beigefügt werden.
Als Nachweis zur persönlichen Lage des Wirtschaftsteilnehmers hat der Bieter im Vergabeverfahren mit der Abgabe seines Angebotes auf Abschluss einer Rahmenvereinbarung und später mit Abgabe jedes Angebots auf Abschluss eines Einzelkontraktes – bei Bietergemeinschaften für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft – eine Eigenerklärung des Bieters zur Eignung gemäß § 5 der Rahmenvereinbarung (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) abzugeben. Anstelle der Erklärungen in § 5 Absatz 1 bis 5 kann eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (Teile I, II und III) im Sinne von § 50 Vergabeverordnung beigefügt werden.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Auftragserteilung wird auf Basis von Rahmenverträgen erfolgen, in die insbesondere die Allgemeinen Vergabebedingungen RV/EK des Erdölbevorratungsverbandes (Stand: Juli 2016), die Besonderen Vergabebedingungen für die Vergabe von Einzelkontrakten des Erdölbevorratungsverbandes und die Allgemeinen Kontraktbedingungen des Erdölbevorratungsverbandes (Stand: September 2015) einbezogen werden.
Die Auftragserteilung wird auf Basis von Rahmenverträgen erfolgen, in die insbesondere die Allgemeinen Vergabebedingungen RV/EK des Erdölbevorratungsverbandes (Stand: Juli 2016), die Besonderen Vergabebedingungen für die Vergabe von Einzelkontrakten des Erdölbevorratungsverbandes und die Allgemeinen Kontraktbedingungen des Erdölbevorratungsverbandes (Stand: September 2015) einbezogen werden.
Für den Erwerb (Einkauf) von Mineralöl durch den Erdölbevorratungsverband gelten zudem in entsprechender Anwendung die Vorschriften der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge vom 12.4.2016 (Vergabeverordnung; BGBl. I S. 624), insbesondere in entsprechender Anwendung des § 21 Absatz 4 und 5 der Vergabeverordnung.
Für den Erwerb (Einkauf) von Mineralöl durch den Erdölbevorratungsverband gelten zudem in entsprechender Anwendung die Vorschriften der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge vom 12.4.2016 (Vergabeverordnung; BGBl. I S. 624), insbesondere in entsprechender Anwendung des § 21 Absatz 4 und 5 der Vergabeverordnung.
Verfahren
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 999
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-10-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-09-19 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Für die Vergabe der Rahmenvereinbarung ist keine Sicherheitsleistung vorgesehen.
Bei der Vegabe der Einzelkontrakte wird teilweise eine Sicherheitsleistung gefordert. Dies betrifft nicht die Fälle des Kaufes durch den Erdölbevorratungsverbandes, sondern ausschließlich die Fälle des Verkaufes von Mineralöl durch den Erdölbevorratungsverband.
Bei der Vegabe der Einzelkontrakte wird teilweise eine Sicherheitsleistung gefordert. Dies betrifft nicht die Fälle des Kaufes durch den Erdölbevorratungsverbandes, sondern ausschließlich die Fälle des Verkaufes von Mineralöl durch den Erdölbevorratungsverband.
Ob der Bieter im Falle des Verkaufes von Mineralöl duch den Erdölbevorratungsverband diesem eine Sicherheitsleistung zu stellen hat, ist den Vergabeunterlagen zu den jeweiligen Einzelkontrakten zu entnehmen. Für die Einzelkontrakte, in denen der Bieter dem Erdölbevorratungsverband eine Sicherheitsleistung zu stellen hat, wird auf die Allgemeinen Kontraktbedingen des Erdölbevorratungsverbandes; (Stand September 2015) verwiesen, insbesondere auf Ziffer 9.6 Besicherung, sowie Ziffer 11.5 Besicherung (Abweichungen und Ergänzungen zu Ziffer 9.6).
Ob der Bieter im Falle des Verkaufes von Mineralöl duch den Erdölbevorratungsverband diesem eine Sicherheitsleistung zu stellen hat, ist den Vergabeunterlagen zu den jeweiligen Einzelkontrakten zu entnehmen. Für die Einzelkontrakte, in denen der Bieter dem Erdölbevorratungsverband eine Sicherheitsleistung zu stellen hat, wird auf die Allgemeinen Kontraktbedingen des Erdölbevorratungsverbandes; (Stand September 2015) verwiesen, insbesondere auf Ziffer 9.6 Besicherung, sowie Ziffer 11.5 Besicherung (Abweichungen und Ergänzungen zu Ziffer 9.6).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499-163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingehen. Nachprüfungsanträge per E-Mail sind nur mit qualifizierter elektronischer Signatur möglich.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingehen. Nachprüfungsanträge per E-Mail sind nur mit qualifizierter elektronischer Signatur möglich.