Rahmenvereinbarung – Apple-Produkte für die Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft

Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V.; Generalverwaltung, Finanzabteilung – Referat Einkauf und Versich

Alle Kapitel- und Anlageverweise beziehen sich auf den anzufordernden Eignunskatalog
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. (im Folgenden „MPG“ oder „Auftraggeber“) ist eine aus überwiegend öffentlichen Mitteln geförderte, unabhängige gemeinnützige Forschungsorganisation mit dezentraler Struktur und ca. 80 Instituten und Einrichtungen. Der Generalverwaltung der MPG (im Folgenden „GV“) obliegen die allgemeinen administrativen Belange im Außenverhältnis mit den Zuwendungsgebern und im Innenverhältnis mit den Instituten und Einrichtungen. Nähere Informationen sind unter http://www.mpg.de abrufbar.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Apple-Produkten, Zubehör und ergänzenden Leistungen sowie das Einstellen eines Onlinekatalogs in das eProcurementsystem der Max-Planck-Gesellschaft mittels Rahmenvereinbarung mit einem (1) Wirtschaftsteilnehmer.
Durch das vorliegende Vergabeverfahren werden in großem Umfang überregional gemeinsame Bedarfe institutsübergreifend gebündelt in den Wettbewerb gestellt und in Form von Abrufverträgen für spätere Institutsabrufe auf der gemeinsamen SRM-Plattform allen Nutzern zugänglich gemacht. Dies soll in Zukunft über die Anbindung der Online-Shop-Lösungen des mit diesem Vergabeverfahren gesuchten Auftragnehmers geschehen. Diese Online-Shop-Lösung wird dazu in den Beschaffungsworkflow der MPG integriert.
Das bedeutet, dass die Produktsuche und die Zusammenstellung eines Warenkorbs in dem Online-Shop des Auftragnehmers geschehen und dieser Warenkorb dann an das SRM-System der MPG zur Abwicklung weiterer interner Prozesse (z.B. Genehmigung) übergeben wird. Die Bestellung erfolgt dann aus dem SAP-System der jeweiligen Einrichtung der MPG.
Der Datenaustausch zwischen dem Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers und dem eProcurement-System der MPG erfolgt über die SAP-Standard-Schnittstelle OCI (Open Catalog Interface). Das eProcurement-System der MPG nutzt die OCI-Version 4.1 (siehe Kapitel 5).
Die Teilnehmer am Vergabeverfahren müssen daher über Erfahrungen bzgl. der Anbindung und des Datenaustausches mit OCI-fähigen Online-Shops sowie Bestellungen über SAP Business Connector verfügen.
Vor dem Hintergrund der bestehenden Systemlandschaften in den unterschiedlichen Instituten und Einrichtungen schreibt die MPG unter Wahrung der vergaberechtlichen Vorgaben im Rahmen dieses Vergabeverfahrens eine Rahmenvereinbarung mit einem Vertragspartner aus. Dabei muss das von der MPG benötigte Produktportfolio des Auftragnehmers über eine Anbindung der Online-Shops an das SRM-System der MPG abrufbar sein.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist nur die Beschaffung von Geräten der Produktreihen Mac und iPad des Herstellers Apple, da die Produkte anderer Hersteller bereits von anderen Rahmenvereinbarungen abgedeckt werden.
Der Vergabegegenstand beinhaltet die Beschaffung sowie Wartung und Support von Apple-Produkten sowie dessen Zubehör.
Der Auftragsgegenstand setzt sich aus folgenden Leistungskomponenten zusammen:
1. Bereitstellung, Anbindung und Betrieb eines Online-Shops für die MPG (siehe Kapitel 1.2);
2. Verkauf und Lieferung von Apple Produkten (Mac Pro, iMac, Mac Book Pro, Mac Book Air, Mac Mini, iPad) inklusive zugehörigem Zubehör (wobei das Zubehör auch isoliert bestellbar sein muss);
3. Ergänzende Leistungen:
a. Wartungsleistungen (Austausch, im Einzelfall Support vor Ort);
b. Bereitstellung einer Online-Plattform mit entsprechenden aktuellen Inhalten, insbesondere Dokumentationen (u.a. Benutzer- und Administrationshandbücher, Beschreibung der Konfiguration und Inbetriebnahme) und falls notwendig Downloads (u.a. Updates der Betriebssoftware, Treiber etc.);
c. Ständig verfügbare Anlaufstelle für Serviceanfragen (z.B. Störungsmeldung, erste Störungsdiagnose).
Die Apple Produkte müssen dabei eigenständig von den Bedarfsträgern der MPG im Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers innerhalb eines vorab vereinbarten Sortiments auswählbar und frei konfigurierbar sein.
Die Bedarfsträger der MPG müssen im Online-Shop des Auftragnehmers die Möglichkeit haben, die benötigten Apple Produkte und das dazu passende Zubehör innerhalb des vereinbarten Sortiments individuell zusammenzustellen. Im Online-Shop muss zudem die Möglichkeit bestehen, zugehöriges Zubehör mit- oder nachzubestellen, so zum Beispiel:
— Dockingstation (Anschlussadapter), Tastatur, Maus
— Akku-Alternativen
— Grafik- und Netzwerkkarten
— Externe Audiogeräte (Lautsprecher, Mikrofone) oder Videogeräte (z.B. Webcams)
— externe Festplatten oder Laufwerke
— Anschlusskabel (z.B. HDMI, Ethernet, USB, etc.) in verschiedenen Aus-führungen und Längen
— Netzteile
— Speichermodule
— Displayfolien
— Taschen, schadstoff- und ausdünstungsfrei.
Diese Liste ist nicht abschließend.
Sog. „Refurbished Geräte“ (z.B. werksüberholte oder nach Auslieferung an einen Kunden wieder zurückgenommene Geräte) sind nicht Leistungsgegenstand und dürfen weder angeboten noch im Falle der Auftragserteilung geliefert werden. Im Online-Shop sind ausschließlich fabrikneue Geräte auf dem jeweiligen aktuellen Stand der Technik anzubieten.
Neben den funktionalen Vorgaben zu den Geräteklassen sind generell folgende Aspekte von Bedeutung:
— Energieeffizienz
— Umwelteigenschaften, wie z.B.:
o Niedrige Schadstoffemission
o Umweltverträgliche Entsorgungs- bzw. Verwendungsmöglichkeiten
Zu den Apple Produkten müssen Wartungsleistungen in verschiedenen Güteklassen (z.B. Bronze/Silber/Gold) als Option im Online-Shop auswählbar sein. Der Grundservice von einem (1) Jahr (12 Monate Basisschutz) ist für jedes Apple Produkt vorausgewählt zu hinterlegen.
Für die Produktreihe iPad muss neben dem Basisschutz auch das Apple Care Pack als Option angeboten werden, ebenso wie ein deutlich erweiterter Standard, mit einer Laufzeit von drei (3) Jahren (36 Monate, Wiederherstellungszeit am übernächsten Werktag bei sämtlichen deutschen Standorten der Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft).
Für die Produktreihe Mac muss neben dem Basisschutz auch das Apple Care Pack als Option angeboten werden, ebenso wie ein deutlich erweiterter Standard, mit einer Laufzeit von fünf (5) Jahren (36 Monaten, Wiederherstellungszeit soll optional auf nächsten Werktag reduzierbar sein).
Im Falle einer Reparatur werden defekte Geräte aufgrund interner Datenschutzbestimmungen der MPG – soweit technisch möglich – ohne Festplatte eingesandt. Der vorherige fachmännische Ausbau der Festplatte darf zu keiner Einschränkung der Wartungsleistung führen.
Über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung werden sich die technologischen Gegebenheiten durch Fortentwicklungen ändern. Das Spektrum des anzubietenden Sortiments ist deshalb vom jeweiligen Auftragnehmer während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten.
Die MPG weiß sich gegenüber den Mindeststandards folgender IAO-Kernarbeitsnormen verpflichtet:
dem Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit vom 28.6.1930 (BGBl. 1956 II S. 641),
dem Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes vom 9.7.1948 (BGBl. 1956 II S. 2073),
dem Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen vom 1.7.1949 (BGBl. 1955 II S. 1123),
dem Übereinkommen Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit vom 29.6.1951 (BGBl. 1956 II S. 24),
dem Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit vom 25.6.1957 (BGBl. 1959 II S. 442),
dem Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf vom 25.6.1958 (BGBl. 1961 II S. 98),
dem Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung vom 26.6.1973 (BGBl. 1976 II S. 202), und
dem Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit vom 17.6.1999 (BGBl. 2001 II S. 1291).
Da die MPG zur Beachtung der genannten IAO-Kernarbeitsnormen beitragen möchte, werden den Zuschlag nur solche Unternehmen erhalten, die bei der Herstellung oder beim eigenen Erwerb des vertragsgegenständlichen Produktes auf die Beachtung dieser Normen hingewirkt haben bzw. hinwirken werden. Die zum Angebot aufzufordernden Unternehmen werden sich daher bereits bei Einreichung des Angebots auf die Akzeptierung der Vertragsbedingungen verpflichten müssen. Auf die Vertragsbedingungen wird gesondert in den Vergabeunterlagen hingewiesen.
Die Unternehmen werden insbesondere eine verbindliche Erklärung abgeben müssen, dass sie für ihr Unternehmen, ihre Lieferanten und gegenüber dem Hersteller wirksame Maßnahmen zur Beachtung der oben aufgeführten IAO-Kernarbeitsnormen bezogen auf die Herstellung und Lieferung des vertragsgegenständlichen Produktes ergriffen haben, wobei die Maßnahmen näher darzulegen sind und zu erklären ist, dass sie auch und gerade bei den konkret zu liefernden Produkten wirksam geworden sind bzw. werden.
Verstößt der Auftragnehmer bei der Auftragsausführung gegen die im vorherigen Absatz ausgeführte Vorgabe, wirksame Maßnahmen zur Beachtung der IAO-Kernarbeitsnormen zu ergreifen, so kann der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 5 % der seit Abschluss der Rahmenvereinbarung bis zum Zeitpunkt der Kenntnis des Auftraggebers von diesem Verstoß in Rechnung gestellten Kaufpreise (ohne Umsatzsteuer) sämtlicher in diesem Zeitraum gelieferter Artikel verlangen.
Im Falle des wiederholten Verstoßes bemisst sich die Vertragsstrafe ab dem Zeitpunkt der Kenntnis des vorhergehenden Verstoßes.
Bei einem solchen Verstoß handelt es sich im Übrigen um eine erhebliche Pflichtverletzung des Auftragnehmers, so dass der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen kann. Weitere gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Ferner haben die zum Angebot aufzufordernden Unternehmen sich verbindlich zu verpflichten eine Erklärung bezüglich des Datenschutzes abzugeben, dass Ergebnisse einer Überprüfung gemäß § 38 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zugänglich gemacht werden. Diese Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des
§ 38 BDSG ist mit der Einreichung des Angebots abzugeben. Nur solche Unternehmen (auch Drittunternehmen, Nachunternehmer einschließlich ggf. deren Subunternehmen, konzernverbundene Unternehmen, freie Mitarbeiter etc.), die diese Erklärung abgeben, können bezuschlagt werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-13.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-04-13 Auftragsbekanntmachung
2016-10-07 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-04-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Computerbezogene Geräte
Menge oder Umfang:
Im vorliegenden Fall geht der Auftraggeber aufgrund des durchschnittlichen jährlichen Umsatzvolumen (aus der Rahmenvereinbarung 2011 bis 2015) bei seinen Bedarfsträgern zum voraussichtlichen Bedarf der nächsten 24 Monate von ungefähr folgendem gesamten Beschaffungsvolumen aus, das mit der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung insgesamt mit dem Auftragnehmer gedeckt werden soll:Apple Produkte in Summe: ca. 3.500 StückGeräteklasse 1: ca. 500 StückGeräteklasse 2: ca. 600 StückGeräteklasse 3: ca. 1.000 StückGeräteklasse 4: ca. 300 StückGeräteklasse 5: ca. 600 StückGeräteklasse 6: ca. 500 StückAbweichungen von diesen unverbindlichen Schätzwerten nach oben oder unten, insbesondere bei Änderungen des Bedarfs durch den Auftraggeber, sind möglich und für den Auftraggeber zulässig. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine Mindestbestellmenge aus der Rahmenvereinbarung.Die Rahmenvereinbarung dient der Erweiterung und ggfs. Erneuerung des Bestandes an unterschiedlichen Apple Produkten der Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Computerbezogene Geräte 📦

Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V.; Generalverwaltung, Finanzabteilung – Referat Einkauf und Versicherungen, Sachgebiet VIII d 2
Postanschrift: Hofgartenstraße 8
Postleitzahl: 80539
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.mpg.de 🌏
E-Mail: it-vergabe@gv.mpg.de 📧
Fax: +49 8921081367 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-04-13 📅
Einreichungsfrist: 2016-05-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-04-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 075-131154
ABl. S-Ausgabe: 75
Zusätzliche Informationen
Alle Kapitel- und Anlageverweise beziehen sich auf den anzufordernden Eignunskatalog Der Teilnahmeantrag ist nach folgender Gliederung zu strukturieren, wobei die Reihenfolge der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise entsprechend der nachfolgend „Abschließenden Liste der geforderten Erklärungen und Nachweise“ einzuhalten ist: 1. Formloses Anschreiben des Bewerbers mit Datum und eigenhändiger Unterschrift; 2. Erklärungen der Bewerber-/Bietergemeinschaft (vgl. Kapitel 1.12 und 4 i.V.m Anlage 2); 3. Angaben zu bzw. Verzeichnis über Teilleistungen anderer Unternehmen und ggf. Verpflichtungserklärung für andere Unternehmen (vgl. Kapitel 1.13 und 4 i.V.m Anlagen 3 und 4); 4. Angaben, Erklärungen und Nachweise zur persönlichen Lage der Wirtschaftsteilnehmer – Zuverlässigkeit (vgl. Kapitel 3.1 und. 4 i.V.m. Anlage 5); 5. Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (vgl. Kapitel 3.2 und 4 i.V.m. Anlagen 6 bis 8); 6. Angaben, Erklärungen und Nachweise zur fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit (vgl. Kapitel 3.3 und 4 i.V.m. Anlagen9 und 10); 7. evtl. weitere Anlagen des Bewerbers. Der Teilnahmeantrag muss vollständig sein, insbesondere sämtliche geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu den Eignungsanforderungen enthalten. Der Auftraggeber behält sich vor, ggf. Unternehmen gemäß § 7 EG Abs. 13 VOL/A aufzufordern, fristgerecht vorgelegte Nachweise zu vervollständigen oder zu erläutern. Ferner behält sich der Auftraggeber vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gem. § 19 Abs. 2 EG VOL/A nachzufordern. Abschließende Liste der geforderten Erklärungen und Nachweise Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind zur Klarstellung nachfolgend in der abschließenden Liste zusammengefasst. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Ausschluss- und Beurteilungskriterien, wobei diese jeweils durch die nummerierte Bezeichnung (in Klammern) wie folgt kenntlich gemacht werden: (A-##) – Ausschlusskriterium; (B-##) – Beurteilungskriterium – Kriterium zur Beurteilung der Eignung (wird nach Punkten beurteilt). (A-01) Erklärungen der Bewerber- / Bietergemeinschaft Kapitel 1.12 und 4 i.V.m Anlage 2 (A-02) Angaben / Verzeichnis über Teilleistungen anderer Unternehmen Kapitel 1.13 und 4 i.V.m Anlage 3 (A-03) Ggf. Verpflichtungserklärungen für andere Unternehmen Kapitel 1.13 und 4 i.V.m. Anlage 4 (A-04) Unternehmensdarstellung Kapitel 3.1.1 (A-05) Erklärung zum Beruf- und Handelsregister Kapitel 3.1.2 und 4 i.V.m. Anlage 5 (A-06) Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6 EG Abs. 6 VOL/A Kapitel 3.1.3 und 4 i.V.m. Anlage 6 (A-07) Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung sowie Nachweis oder Erklärung zur Versicherungssumme Kapitel 3.2.1 und 4 i.V.m. Anlage 7 (A-08) Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft Kapitel 3.2.2 und 4 i.V.m. Anlage 8 (A-09) Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens Kapitel 3.2.3 und 4 i.V.m. Anlage 9 (A-10) Angaben zu leistungsartbezogenem Umsatz Kapitel 3.2.3 und 4 i.V.m. Anlage 9 (A-11) Darstellung zu Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement oder Vorlage einer entsprechenden, gültigen Zertifizierungsurkunde Kapitel 3.3.1 (B-12) Unternehmensreferenzen Kapitel 3.3.2 und 4 i.V.m. Anlage 10 (B-13) Erfahrung mit Anbindung an eProcurement System Kapitel 3.3.3 (A-14) Erklärung zum Betrieb eines Onlineshops mit eProcurement-Systemanbindung Kapitel 3.3.4 und 4 i.V.m. Anlage 11 (B-15) Bevorratungs- und Lieferorganisation Kapitel 3.3.5 (B-16) Supportorganisation Kapitel 3.3.6.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Alle Kapitel- und Anlageverweise beziehen sich auf den anzufordernden Eignunskatalog
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. (im Folgenden „MPG“ oder „Auftraggeber“) ist eine aus überwiegend öffentlichen Mitteln geförderte, unabhängige gemeinnützige Forschungsorganisation mit dezentraler Struktur und ca. 80 Instituten und Einrichtungen. Der Generalverwaltung der MPG (im Folgenden „GV“) obliegen die allgemeinen administrativen Belange im Außenverhältnis mit den Zuwendungsgebern und im Innenverhältnis mit den Instituten und Einrichtungen. Nähere Informationen sind unter http://www.mpg.de abrufbar.
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Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Apple-Produkten, Zubehör und ergänzenden Leistungen sowie das Einstellen eines Onlinekatalogs in das eProcurementsystem der Max-Planck-Gesellschaft mittels Rahmenvereinbarung mit einem (1) Wirtschaftsteilnehmer.
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Durch das vorliegende Vergabeverfahren werden in großem Umfang überregional gemeinsame Bedarfe institutsübergreifend gebündelt in den Wettbewerb gestellt und in Form von Abrufverträgen für spätere Institutsabrufe auf der gemeinsamen SRM-Plattform allen Nutzern zugänglich gemacht. Dies soll in Zukunft über die Anbindung der Online-Shop-Lösungen des mit diesem Vergabeverfahren gesuchten Auftragnehmers geschehen. Diese Online-Shop-Lösung wird dazu in den Beschaffungsworkflow der MPG integriert.
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Das bedeutet, dass die Produktsuche und die Zusammenstellung eines Warenkorbs in dem Online-Shop des Auftragnehmers geschehen und dieser Warenkorb dann an das SRM-System der MPG zur Abwicklung weiterer interner Prozesse (z.B. Genehmigung) übergeben wird. Die Bestellung erfolgt dann aus dem SAP-System der jeweiligen Einrichtung der MPG.
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Der Datenaustausch zwischen dem Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers und dem eProcurement-System der MPG erfolgt über die SAP-Standard-Schnittstelle OCI (Open Catalog Interface). Das eProcurement-System der MPG nutzt die OCI-Version 4.1 (siehe Kapitel 5).
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Die Teilnehmer am Vergabeverfahren müssen daher über Erfahrungen bzgl. der Anbindung und des Datenaustausches mit OCI-fähigen Online-Shops sowie Bestellungen über SAP Business Connector verfügen.
Vor dem Hintergrund der bestehenden Systemlandschaften in den unterschiedlichen Instituten und Einrichtungen schreibt die MPG unter Wahrung der vergaberechtlichen Vorgaben im Rahmen dieses Vergabeverfahrens eine Rahmenvereinbarung mit einem Vertragspartner aus. Dabei muss das von der MPG benötigte Produktportfolio des Auftragnehmers über eine Anbindung der Online-Shops an das SRM-System der MPG abrufbar sein.
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Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist nur die Beschaffung von Geräten der Produktreihen Mac und iPad des Herstellers Apple, da die Produkte anderer Hersteller bereits von anderen Rahmenvereinbarungen abgedeckt werden.
Der Vergabegegenstand beinhaltet die Beschaffung sowie Wartung und Support von Apple-Produkten sowie dessen Zubehör.
Der Auftragsgegenstand setzt sich aus folgenden Leistungskomponenten zusammen:
1. Bereitstellung, Anbindung und Betrieb eines Online-Shops für die MPG (siehe Kapitel 1.2);
2. Verkauf und Lieferung von Apple Produkten (Mac Pro, iMac, Mac Book Pro, Mac Book Air, Mac Mini, iPad) inklusive zugehörigem Zubehör (wobei das Zubehör auch isoliert bestellbar sein muss);
3. Ergänzende Leistungen:
a. Wartungsleistungen (Austausch, im Einzelfall Support vor Ort);
b. Bereitstellung einer Online-Plattform mit entsprechenden aktuellen Inhalten, insbesondere Dokumentationen (u.a. Benutzer- und Administrationshandbücher, Beschreibung der Konfiguration und Inbetriebnahme) und falls notwendig Downloads (u.a. Updates der Betriebssoftware, Treiber etc.);
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c. Ständig verfügbare Anlaufstelle für Serviceanfragen (z.B. Störungsmeldung, erste Störungsdiagnose).
Die Apple Produkte müssen dabei eigenständig von den Bedarfsträgern der MPG im Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers innerhalb eines vorab vereinbarten Sortiments auswählbar und frei konfigurierbar sein.
Die Bedarfsträger der MPG müssen im Online-Shop des Auftragnehmers die Möglichkeit haben, die benötigten Apple Produkte und das dazu passende Zubehör innerhalb des vereinbarten Sortiments individuell zusammenzustellen. Im Online-Shop muss zudem die Möglichkeit bestehen, zugehöriges Zubehör mit- oder nachzubestellen, so zum Beispiel:
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— Dockingstation (Anschlussadapter), Tastatur, Maus
— Akku-Alternativen
— Grafik- und Netzwerkkarten
— Externe Audiogeräte (Lautsprecher, Mikrofone) oder Videogeräte (z.B. Webcams)
— externe Festplatten oder Laufwerke
— Anschlusskabel (z.B. HDMI, Ethernet, USB, etc.) in verschiedenen Aus-führungen und Längen
— Netzteile
— Speichermodule
— Displayfolien
— Taschen, schadstoff- und ausdünstungsfrei.
Diese Liste ist nicht abschließend.
Sog. „Refurbished Geräte“ (z.B. werksüberholte oder nach Auslieferung an einen Kunden wieder zurückgenommene Geräte) sind nicht Leistungsgegenstand und dürfen weder angeboten noch im Falle der Auftragserteilung geliefert werden. Im Online-Shop sind ausschließlich fabrikneue Geräte auf dem jeweiligen aktuellen Stand der Technik anzubieten.
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Neben den funktionalen Vorgaben zu den Geräteklassen sind generell folgende Aspekte von Bedeutung:
— Energieeffizienz
— Umwelteigenschaften, wie z.B.:
o Niedrige Schadstoffemission
o Umweltverträgliche Entsorgungs- bzw. Verwendungsmöglichkeiten
Zu den Apple Produkten müssen Wartungsleistungen in verschiedenen Güteklassen (z.B. Bronze/Silber/Gold) als Option im Online-Shop auswählbar sein. Der Grundservice von einem (1) Jahr (12 Monate Basisschutz) ist für jedes Apple Produkt vorausgewählt zu hinterlegen.
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Für die Produktreihe iPad muss neben dem Basisschutz auch das Apple Care Pack als Option angeboten werden, ebenso wie ein deutlich erweiterter Standard, mit einer Laufzeit von drei (3) Jahren (36 Monate, Wiederherstellungszeit am übernächsten Werktag bei sämtlichen deutschen Standorten der Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft).
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Für die Produktreihe Mac muss neben dem Basisschutz auch das Apple Care Pack als Option angeboten werden, ebenso wie ein deutlich erweiterter Standard, mit einer Laufzeit von fünf (5) Jahren (36 Monaten, Wiederherstellungszeit soll optional auf nächsten Werktag reduzierbar sein).
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Im Falle einer Reparatur werden defekte Geräte aufgrund interner Datenschutzbestimmungen der MPG – soweit technisch möglich – ohne Festplatte eingesandt. Der vorherige fachmännische Ausbau der Festplatte darf zu keiner Einschränkung der Wartungsleistung führen.
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Über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung werden sich die technologischen Gegebenheiten durch Fortentwicklungen ändern. Das Spektrum des anzubietenden Sortiments ist deshalb vom jeweiligen Auftragnehmer während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten.
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Die MPG weiß sich gegenüber den Mindeststandards folgender IAO-Kernarbeitsnormen verpflichtet:
dem Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit vom 28.6.1930 (BGBl. 1956 II S. 641),
dem Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes vom 9.7.1948 (BGBl. 1956 II S. 2073),
dem Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen vom 1.7.1949 (BGBl. 1955 II S. 1123),
dem Übereinkommen Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit vom 29.6.1951 (BGBl. 1956 II S. 24),
dem Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit vom 25.6.1957 (BGBl. 1959 II S. 442),
dem Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf vom 25.6.1958 (BGBl. 1961 II S. 98),
dem Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung vom 26.6.1973 (BGBl. 1976 II S. 202), und
dem Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit vom 17.6.1999 (BGBl. 2001 II S. 1291).
Da die MPG zur Beachtung der genannten IAO-Kernarbeitsnormen beitragen möchte, werden den Zuschlag nur solche Unternehmen erhalten, die bei der Herstellung oder beim eigenen Erwerb des vertragsgegenständlichen Produktes auf die Beachtung dieser Normen hingewirkt haben bzw. hinwirken werden. Die zum Angebot aufzufordernden Unternehmen werden sich daher bereits bei Einreichung des Angebots auf die Akzeptierung der Vertragsbedingungen verpflichten müssen. Auf die Vertragsbedingungen wird gesondert in den Vergabeunterlagen hingewiesen.
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Die Unternehmen werden insbesondere eine verbindliche Erklärung abgeben müssen, dass sie für ihr Unternehmen, ihre Lieferanten und gegenüber dem Hersteller wirksame Maßnahmen zur Beachtung der oben aufgeführten IAO-Kernarbeitsnormen bezogen auf die Herstellung und Lieferung des vertragsgegenständlichen Produktes ergriffen haben, wobei die Maßnahmen näher darzulegen sind und zu erklären ist, dass sie auch und gerade bei den konkret zu liefernden Produkten wirksam geworden sind bzw. werden.
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Verstößt der Auftragnehmer bei der Auftragsausführung gegen die im vorherigen Absatz ausgeführte Vorgabe, wirksame Maßnahmen zur Beachtung der IAO-Kernarbeitsnormen zu ergreifen, so kann der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 5 % der seit Abschluss der Rahmenvereinbarung bis zum Zeitpunkt der Kenntnis des Auftraggebers von diesem Verstoß in Rechnung gestellten Kaufpreise (ohne Umsatzsteuer) sämtlicher in diesem Zeitraum gelieferter Artikel verlangen.
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Im Falle des wiederholten Verstoßes bemisst sich die Vertragsstrafe ab dem Zeitpunkt der Kenntnis des vorhergehenden Verstoßes.
Bei einem solchen Verstoß handelt es sich im Übrigen um eine erhebliche Pflichtverletzung des Auftragnehmers, so dass der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen kann. Weitere gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Ferner haben die zum Angebot aufzufordernden Unternehmen sich verbindlich zu verpflichten eine Erklärung bezüglich des Datenschutzes abzugeben, dass Ergebnisse einer Überprüfung gemäß § 38 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zugänglich gemacht werden. Diese Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des
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§ 38 BDSG ist mit der Einreichung des Angebots abzugeben. Nur solche Unternehmen (auch Drittunternehmen, Nachunternehmer einschließlich ggf. deren Subunternehmen, konzernverbundene Unternehmen, freie Mitarbeiter etc.), die diese Erklärung abgeben, können bezuschlagt werden.
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Menge oder Umfang:
Im vorliegenden Fall geht der Auftraggeber aufgrund des durchschnittlichen jährlichen Umsatzvolumen (aus der Rahmenvereinbarung 2011 bis 2015) bei seinen Bedarfsträgern zum voraussichtlichen Bedarf der nächsten 24 Monate von ungefähr folgendem gesamten Beschaffungsvolumen aus, das mit der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung insgesamt mit dem Auftragnehmer gedeckt werden soll:
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Apple Produkte in Summe: ca. 3.500 Stück
Geräteklasse 1: ca. 500 Stück
Geräteklasse 2: ca. 600 Stück
Geräteklasse 3: ca. 1.000 Stück
Geräteklasse 4: ca. 300 Stück
Geräteklasse 5: ca. 600 Stück
Geräteklasse 6: ca. 500 Stück
Abweichungen von diesen unverbindlichen Schätzwerten nach oben oder unten, insbesondere bei Änderungen des Bedarfs durch den Auftraggeber, sind möglich und für den Auftraggeber zulässig. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine Mindestbestellmenge aus der Rahmenvereinbarung.
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Die Rahmenvereinbarung dient der Erweiterung und ggfs. Erneuerung des Bestandes an unterschiedlichen Apple Produkten der Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft.
Beschreibung der Optionen:
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 24 Monate (Basis-Vertragslaufzeit) zzgl. einer vorgelagerten einmonatigen Vorlaufzeit zur Anbindung des Online-Shops. Die Vereinbarung enthält eine Option für den Auftraggeber zur dreimaligen Verlängerung um jeweils zwölf (12) weitere Monate. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt daher 60 Monate zzgl. der vorgelagerten einmonatigen Vorlaufzeit.
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Die Möglichkeit zur dreimaligen Verlängerung um jeweils 12 Monate ist bedingt durch den Umstand, dass bei dem Wechsel des Auftragnehmers sowie bei der Einarbeitung in die Prozesse ein sehr großer Aufwand entstehen wird. Dies wiederum hat seinen Ursprung in der Komplexität des Vergabegegenstandes – Lieferung von Apple Produkten, Erstellung eines Online-Shops und einer Online-Plattform sowie des Supports. Die Laufzeit des Vertrages muss deshalb im Verhältnis zum Auftragsgegenstand stehen.
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Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 36 Monate
Referenznummer: 8407 0805 0118
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
München – die Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft siehe http://www.mpg.de/institute sowie weitere in Anlage 1 des anzufordernden Eignungskatalogs aufgeführte rechtlich selbständige Organisationseinheiten in Göttingen, Mülheim, Bonn, Düsseldorf, Heidelberg, Frankfurt a. M und Hamburg.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Alle Kapitel- und Anlageverweise beziehen sich auf den anzufordernden Eignunskatalog
A: Allgemeine Vorgaben für Ziffer III.2.1) bis III.2.3) (siehe hierzu auch sonst. Informationen unter Ziffer VI.3):
Für die Vergabe der Leistung kommen nur Unternehmen in Betracht, die fachkundig, leistungsfähig sowie gesetzestreu und zuverlässig sind (§ 97 Abs. 4 Satz 1 GWB). Der Auftraggeber wird bei der Prüfung und Beurteilung der Bewerber im Rahmen des ihm zustehenden Beurteilungs- und Prognosespielraums auch auf Erfahrungen zurückgreifen, die er oder andere Auftraggeber mit Bewerbern bei der Abwicklung früherer Aufträge gemacht hat/haben, insbesondere dann, wenn sich daraus vertragliche Verfehlungen ergeben haben (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.7.2012, VII-Verg 27/12). Als Nachweise hierfür hat der Bewerber die in Kapitel 3 genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu erbringen.
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Auf Kapitel 1.12 (Bewerber-/Bietergemeinschaften) und Kapitel 1.13 (Einsatz anderer Unternehmen) wird ausdrücklich hingewiesen.
Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben werden, sind nicht gemäß § 7 EG Abs. 4 VOL/A zugelassen.
I. Ausschluss- und Beurteilungskriterien:
Grundlage für die Feststellung der Eignung ist die Erfüllung der nachfolgend genannten Kriterien. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Ausschluss- und Beurteilungskriterien, wobei diese jeweils durch die nummerierte Bezeichnung (in Klammern) wie folgt kenntlich gemacht werden:
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(A-##) – Ausschlusskriterium;
(B-##) – Beurteilungskriterium – Kriterium zur Beurteilung der Eignung (wird nach Punkten beurteilt).
Falls eine mit (A), d.h. Ausschlusskriterium, gekennzeichnete Forderung nicht erfüllt wird, darf der Teilnahmeantrag wegen nicht nachgewiesener bzw. wegen fehlender Eignung nicht berücksichtigt werden, sondern wird ausgeschlossen.
Es werden bei der Beurteilung je (B)-Kriterium jeweils Punkte vergeben und zur Gesamtwertung addiert (einfache Summe).
II. Bewerber aus EU-Mitgliedstaaten:
Wird einer der geforderten Nachweise (bzw. Bescheinigungen) in dem betreffenden Herkunftsland nicht ausgestellt, so kann dieser durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die das Unternehmen vor einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder jeder anderen befugten Behörde des betreffenden Herkunftslandes abgibt. In den Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder der Notar hat eine Bescheinigung über die Echtheit der eidesstattlichen oder der feierlichen Erklärung auszustellen.
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Nachweise (bzw. Bescheinigungen) in einer anderen als der deutschen Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen, um berücksichtigt werden zu können.
III. Bewerber- und Bietergemeinschaften:
Eine BG hat die nachfolgend unter Kapitel 3.1 geforderten Eignungsnachweise (Zuverlässigkeit) von jedem einzelnen Mitglied der BG mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen, soweit dort nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist.
Hinsichtlich der Beurteilung der unter Kapitel 3.2 und 3.3 geforderten Eignungsnachweise (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische Leistungsfähigkeit/Fachkunde) kommt es auf die der BG insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an, sofern in Kapitel 3.2 und 3.3 nicht etwas Abweichendes bestimmt ist. Die Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen Leistungsfähigkeit/Fachkunde erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte.
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Beteiligt sich ein Mitglied einer BG auch als Mitglied in einer weiteren BG, die einen konkurrierenden Teilnahmeantrag bzw. ein konkurrierendes Angebot einreicht, oder auch als Einzelbewerber/-bieter mit einem konkurrierenden Teilnahmeantrag/Angebot an dem Vergabeverfahren, kann dies bei unzulässiger wettbewerbsbeschränkender Abrede zum Ausschluss beider Teilnahmeanträge/Angebote führen.
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Im Teilnahmeantrag ist in einer detaillierten Übersicht (im Formblatt Erklärungen zur Bewerber-/Bietergemeinschaft in Kapitel 4, Anlage 2) darzustellen, welches Mitglied der BG voraussichtlich im Einzelnen für die Erbringung welcher Lieferungen und ergänzenden Leistungen verantwortlich ist.
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IV. Einsatz anderer Unternehmen:
Ein Bewerber, eine BG oder ein Mitglied einer BG kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Drittunternehmer, Nachunternehmer einschließlich ggf. deren Subunternehmer, konzernverbundene Unternehmen, freie Mitarbeiter etc.) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (sog. Eignungsleihe), § 7 EG Abs. 9 VOL/A. Demzufolge ist beispielsweise auch ein 100%iges Tochterunternehmen ein „anderes Unternehmen“.
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Der Bewerber hat in seinem Teilnahmeantrag zu erklären, ob die Vergabe von Teilleistungen an ein anderes Unternehmen beabsichtigt ist und um welche Teilleistung(en) es sich voraussichtlich handeln wird (siehe Formblatt Angaben/Verzeichnis über Teilleistungen anderer Unternehmen in Kapitel 4, Anlage 3). (A-02)
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Sofern sich ein Bewerber, eine BG oder ein Mitglied einer BG, zum Nachweis der Eignung, d.h. der wirtschaftlichen und/oder fachlichen Leistungsfähigkeit, (zumindest teilweise) auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen berufen will, hat er/sie mit dem Teilnahmeantrag die unter Kapitel 3.2 und 3.3 (entsprechend Abschnitt III.2.2 und III.2.3 der EU-Bekanntmachung) geforderten Eignungsnachweise, die für die Eignungsleihe relevant sind (d.h. in dem Umfang, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft), auch für das jeweilige andere Unternehmen vorzulegen; in diesem Fall ist stets auch die Zuverlässigkeit des/der jeweiligen anderen Unternehmens durch die unter Kapitel 3.1 geforderten Eignungsnachweise nachzuweisen.
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Es wird außerdem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer verpflichtet ist, diejenigen anderen Unternehmen, auf deren Fähigkeiten er sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit bzw. Fachkunde nach § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A berufen hat, bei der Auftragsausführung einzusetzen.
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Ferner ist in diesem Falle (im Falle der Eignungsleihe) mit dem Teilnahmeantrag der Nachweis zu erbringen, dass die erforderlichen Mittel des/der anderen Unternehmens für die Durchführung der jeweiligen Teilleistung(en) zur Verfügung stehen, durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des/der anderen Unternehmen (siehe Formblatt Verpflichtungserklärungen des/der anderen Unternehmen in Kapitel 4, Anlage 4). (A-03)
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Hinsichtlich der Beurteilung der unter Kapitel 3.2 und 3.3 geforderten Eignungsnachweise kommt es auf die dem Bewerber und den/m anderen Unternehmen insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an. Die Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie der technischen Leistungsfähigkeit/Fachkunde erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte. Der Bewerber allein hat dafür Sorge zu tragen, die geforderten Erklärungen und Nachweise zu beschaffen und dem Auftraggeber mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Seine Pflicht erschöpft sich nicht darin, das/die andere/n Unternehmen aufzufordern, die geforderten Eignungsnachweise einzureichen.
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Sofern ein Bewerber die Vergabe von Teilleistungen an ein anderes Unternehmen beabsichtigt, ohne sich auf dessen Eignung zu berufen (sog. „bloßer Nachunternehmereinsatz“), behält der Auftraggeber sich ausdrücklich vor, von dem Bieter, dessen Angebot den Zuschlag erhalten soll, die entsprechenden in Kapitel 3 geforderten Verpflichtungserklärungen dieser anderen Unternehmen nach Angebotsabgabe, jedoch vor Zuschlagserteilung, nachzufordern.
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B: Eignungsanforderungen zur persönlichen LAge der Wirtschaftsteilnehmer – Zuverlässigkeit:
Folgende Angaben, Beschreibungen, Erklärungen sowie Nachweise/Bescheinigungen sind zwingend von jedem Unternehmen (Bewerber, Nachunternehmer, Mitglieder einer BG usw.) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
I. Unternehmensdarstellung:
Unternehmensdarstellung / Erklärung über die Unternehmensstruktur (Name des Unternehmens, Anschrift, Rechtsform, organisatorische Gliederung, Leistungsspektrum, Gründungsjahr, Niederlassungen) einschließlich der personellen Kapazitäten, ca. zwei DIN A4 Seiten. (A-04)
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II. Berufs- und Handelsregister:
Erklärung zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der EU-Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bewerber ansässig ist, oder Erklärung zum Gewerbebetrieb, sofern der Bewerber nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist (siehe Formblatt Erklärung zum Berufs- und Handelsregister in Kapitel 4, Anlage 5). . (A-05)
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III. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6 EG Abs. 6 VOL/A (siehe Formblatt Erklärung zu § 6 EG Abs. 6 VOL/A in Kapitel 4, Anlage 6). (A-06)
Der Auftraggeber behält sich vor, ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der vorgenannten Erklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anzufordern.
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Mindeststandards:
Alle Kapitel- und Anlageverweise beziehen sich auf den anzufordernden Eignunskatalog
Folgende Angaben, Beschreibungen, Erklärungen sowie Nachweise/Bescheinigungen sind von denjenigen Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, mit denen der Bewerber seine Eignung nachweisen will (im Falle der „Eignungsleihe“ vgl. Kapitel 1.13).
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I. Betriebshaftpflichtversicherung:
Erklärung des Bewerbers, dass er über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügt mit Angabe und Nachweis der Versicherungssummen bzw. eine solche im Falle der Zuschlagserteilung binnen sechs (6) Wochen nach Vertragsschluss abschließt und diese über die gesamte Laufzeit des Vertrages unterhält (siehe Formblatt Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung in Kapitel 4, Anlage 7). (A-07)
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Die Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden muss dabei mindestens zwei (2) Mio. Euro (2-fach maximiert) sowie für Vermögensschäden mindestens eine (1) Mio. Euro (2-fach maximiert) betragen (siehe Formblatt Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung in
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Kapitel 4, Anlage 7). (A-07)
II. Berufsgenossenschaft:
Erklärung über die Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft nach den Bestimmungen des Lands, in dem das Unternehmen des Bewerbers seinen Sitz hat (siehe Formblatt Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft in Kapitel 4, Anlage 8). (A-08)
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III. Umsatzdarstellung:
Angabe jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (siehe Formblatt Umsatzdarstellung in Kapitel 4, Anlage 9)
(i) des Gesamtumsatzes des Unternehmens; (A-09)
(ii) des Umsatzes bezogen auf die besondere Leistungsart, die Gegenstand dieser Vergabe ist gemäß § 7 EG Abs. 2 lit. d) VOL/A (leistungsartbezogener Umsatz); (A-10)
Achtung:
Bewerber-/Bietergemeinschaften (BG) haben die unter Kapitel 3.2.1 (Betriebshaftpflichtversicherung), die unter Kapitel 3.2.2 (Berufsgenossenschaft) und die unter Kapitel 3.2.3 (Umsatzdarstellung) geforderten Angaben/Erklärungen für jedes Mitglied der BG getrennt zu nennen.
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Sofern sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung (zumindest teilweise) auf die Fähigkeiten von anderen Unternehmen berufen will, haben der Bewerber und das/die andere(n) Unternehmen die unter i, ii (Umsatz) geforderten Angaben getrennt zu nennen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Alle Kapitel- und Anlageverweise beziehen sich auf den anzufordernden Eignunskatalog
In Bezug auf die Darstellung/Nachweise der Fachkunde im Teilnahmeantrag wird an dieser Stelle nochmals ausdrücklich auf Ausführungen in Kapitel 2.1 verwiesen.
Folgende Angaben, Beschreibungen, Erklärungen sowie Nachweise/Bescheinigungen sind von denjenigen Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, mit denen der Bewerber seine Eignung nachweisen will (im Falle der „Eignungsleihe“ vgl. Kapitel 1.13).
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I. Referenzen für den Onlineverkauf mit vergleichbaren Volumina:
Ausführliche Darstellung von einer (1) Referenz, die mit dem Ausschreibungsgegenstand hinsichtlich der Volumina und der Bestell- und Distributionswege vergleichbar ist, auf ca. drei (3) DIN A4-Seiten. Die Referenz muss (ein) laufende(s) oder abgeschlossene ProjektEUR aus den letzten drei (3) Jahren beinhalten. Noch laufende Projekte müssen spätestens im April 2013 begonnen worden sein. Hierfür sind zwingend die Vorgaben des beigefügten Musters für Unternehmensreferenzen (in Kapitel 4, Anlage 10) einzuhalten und die geforderten Referenzangaben zu machen. (B-12)
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Die Projektreferenz wird insgesamt hinsichtlich Vergleichbarkeit und Einschlägigkeit mit 0 bis 10 Punkten beurteilt. Die Nichterfüllung der genannten Kriterien wird mit null (0) Punkten bewertet, die maximale Bewertung erfolgt mit zehn (10) Punkten (auch wenn ein Bewerber mehr als eine (1) Referenz einreicht).
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— 0 bis 3 Punkte: Unzureichende und insgesamt nicht nachvollziehbare Darstellung. Mangelhafte Darstellung, in der auf wichtige Punkte nicht oder nur teilweise eingegangen wird;
— 4 bis 7 Punkte: Insgesamt befriedigende bis leicht überdurchschnittliche Darstellung, die im Wesentlichen an die Erwartungen des Auftraggebers heranreicht;
— 8 bis 10 Punkte: Insgesamt überdurchschnittliche bis hervorragende Darstellung, die den Erwartungen des Auftraggebers voll bis im besonderen Maße entspricht.
Maximal sind zehn (10) Punkte für die Darstellung erreichbar.
Die Projektreferenz(en) der verschiedenen Bewerber werden vergleichend beurteilt.
II. Erfahrung hinsichtlich der Anbindung an ein eProcurement-System:
Ausführliche Darstellung (auf ca. 2 bis 3 DIN A4 Seiten– ggf. unter Zuhilfenahme von Illustrationen) der Erfahrung des Bewerbers bei der Umsetzung der Anbindung seines Lieferportfolio-Katalogs anhand konkreter Beispiele, wobei hier insbesondere auf nachfolgende Punkte einzugehen ist:
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— Web-Schnittstelle zu einem externen Lieferantenkatalog;
— OCI-Schnittstelle an ein SAP-SRM 7.0-Bestell-System;
— Elektronische Übermittlung der Bestelldaten im XML-Format;
— Maßnahmen zur Gewähr zu erwartender Sicherheitsanforderungen (Authentizität der Bestellung, Vertraulichkeit und Integrität der Daten, Verfügbarkeit ihrer Schnittstelle). (B-13)
Im Hinblick auf die Beschränkung der Teilnehmerzahl wird die Nichterfüllung der genannten Kriterien mit null (0) Punkten bewertet, die maximale Bewertung erfolgt mit fünf (5) Punkten. Im Einzelnen ergibt sich folgende Bewertungsstruktur:
— 0 bis 1 Punkte: Unzureichende und insgesamt nicht nachvollziehbare Darstellung. Mangelhafte Darstellung, in der auf wichtige Punkte nicht oder nur teilweise eingegangen wird;
— 2 bis 3 Punkte: Insgesamt befriedigende bis leicht überdurchschnittliche Darstellung, die im Wesentlichen an die Erwartungen des Auftraggebers heranreicht;
— 4 bis 5 Punkte: Insgesamt überdurchschnittliche bis hervorragende Darstellung, die den Erwartungen des Auftraggebers voll bis im besonderen Maße entspricht.
Maximal sind fünf (5) Punkte für die Darstellung erreichbar.
III. Bevorratungs- und Lieferorganisation:
Nachdem ein Bedarfsträger sich ein Apple-Produkt im Online-Shop bestellt hat, soll dieser möglichst schnell geliefert werden.
Beschreibung (auf ca. 2 bis 3 DIN A4 Seiten), wie der Bewerber derzeit für seine Kunden sicherstellt, dass ein durchschnittliches Bestellaufkommen durch entsprechende Prozesse oder Bevorratung zeitnah ausgeliefert werden kann. Dabei ist auch darauf einzugehen, wie dies für das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (oder einem von der Größe vergleichbaren Gebiet der EU) bei gleichem Standard für die Kunden sichergestellt wird. Als Rahmenbedingung sollte man sich an Kunden orientieren bei denen eine Lieferung innerhalb zwei (2) Werktagen durchgeführt werden muss. In dem Zusammenhang ist zudem aufzuzeigen, wie der Bewerber im Einzelfall mit besonders umfangreichen Lieferungen (30 bis 50 Stück und über 50 Stück) umgeht. (B-15)
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— 0 bis 1 Punkt: Unzureichende und insgesamt nicht nachvollziehbare Darstellung. Mangelnde Darstellung, in der auf wichtige Fragen nicht oder nur teilweise eingegangen wird;
IV. Supportorganisation:
Wenn ein Apple-Produkt innerhalb des vereinbarten Supportzeitraums ausfällt, muss die Betriebsbereitschaft schnellstmöglich wieder hergestellt werden.
Beschreibung (auf ca. 2 bis 3 DIN A4 Seiten), wie bisher kurzfristige Wiederherstellzeiten (Beispiel: 24 h) im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (oder einem von der Größe vergleichbaren Gebiet der EU) bei gleichem Standard für den Kunden sichergestellt werden konnten. Dazu sind die im Unternehmen relevanten Verknüpfungen zu Service Delivery und Service Support zu erläutern oder das jeweilige etablierte Vorgehen zu beschreiben. Dabei ist insbesondere auf die Funktion Servicedesk und die Prozesse Incident- und Problemmanagement oder äquivalenten Strukturen im Unternehmen einzugehen. Alle bisher zur Verfügung stehenden Schnittstellen zur Information und Kommunikation, die in dem Unternehmen des Bewerbers in diesem Rahmen zur Verfügung stehen, sind zu beschreiben. (B-16)
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Mindeststandards:
In Bezug auf die Darstellung/Nachweise der Fachkunde im Teilnahmeantrag wird an dieser Stelle nochmals ausdrücklich auf Ausführungen in Kapitel 2.1 verwiesen.
Folgende Angaben, Beschreibungen, Erklärungen sowie Nachweise/Bescheinigungen sind von denjenigen Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, mit denen der Bewerber seine Eignung nachweisen will (im Falle der „Eignungsleihe“ vgl. Kapitel 1.13)
I. Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement:
In seinem Teilnahmeantrag hat der Bewerber eine Beschreibung (ca. 2 DIN A4 Seiten) der vorhandenen Qualitätssicherungsmaßnahmen und des vorhandenen Qualitätsmanagementsystems für Leistungen, die mit den ausgeschriebenen vergleichbar sind, beizufügen. (A-11)
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Zur Erfüllung des Kriteriums sind in der Beschreibung des Qualitätsmanagementsystems mindestens folgende Themen zu behandeln:
— Verantwortung der Leitung
— Management von Ressourcen
— Produktrealisierung
— Messung, Analyse und Verbesserungen
— Ständige Verbesserung des Qualitätsmanagementsystems
Ausreichend zur Erfüllung des Kriteriums ist auch die Vorlage einer entsprechenden, gültigen Zertifizierungsurkunde in Kopie (z.B. DIN EN ISO 9001). (A-11)
II. Betrieb eines Onlineshops mit eProcurement-Systemanbindung:
Bestätigung des Bewerbers unter Verwendung von Formblatt Betrieb eines Onlineshops mit eProcurement-Systemanbindung (in Kapitel 4, Anlage 11), dass er aktuell mindestens ein Onlineshop-System betreibt, welches hinsichtlich der Anbindung an ein eProcurement-System die Anforderungen aus Kapitel 3.3.3 erfüllt und darüber hinaus folgende Anforderungen umsetzt (A-14):
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— Vollständige Benutzbarkeit für folgende Browser garantiert: Firefox 31 ESR (und neuere Versionen), Internet Explorer 11 (und neuere Versionen), Safari 9 (und neuere Versionen);
— Mehrsprachige Benutzerführung;
— Web-Browser-Sitzung für reine Recherche (plattformunabhängig ).
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungen werden grundsätzlich erst nach erfolgter Leistungserbringung erbracht.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Alle Kapitel- und Anlageverweise beziehen sich auf den anzufordernden Eignunskatalog
Bewerber-/Bietergemeinschaften (nachfolgend: „BG“) sind zugelassen. Der Bewerber hat zu erklären, ob er seinen Teilnahmeantrag und damit nachfolgend auch sein Angebot in Form einer BG oder als Einzelbewerber/-bieter abgibt (siehe Formblatt Erklärungen zur Bewerber-/Bietergemeinschaft in Kapitel 4,Anlage 2). (A-01)
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Eine BG hat mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene Bewerber- / Bietergemeinschaftserklärung abzugeben, die beinhaltet,
— dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist (nachfolgend: „geschäftsführendes Mitglied“),
— dass das geschäftsführende Mitglied alle Mitglieder der BG und späteren Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, Zahlungen des Auftraggebers für jedes Mitglied der BG und späteren Arbeitsgemeinschaft mit befreiender Wirkung anzunehmen, und
— dass alle Mitglieder der späteren Arbeitsgemeinschaft für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner haften.
Im Falle einer BG ist dem Teilnahmeantrag eine separate Eigenerklärung zur vergabe- und kartellrechtlichen Zulässigkeit von BG beizulegen, in der diese zu den Gründen des Zusammenschlusses Stellung nimmt. Insbesondere ist darzulegen, warum die einzelnen Mitglieder der BG alleine objektiv die zur Teilnahme an der Ausschreibung erforderliche Leistungsfähigkeit nicht aufweisen und worin die wirtschaftlichen Vorteile dieses Zusammenschlusses liegen (siehe Formblatt Erklärungen zur Bewerber-/Bietergemeinschaft in Kapitel 4, Anlage 2). (A-01).
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Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 5
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Dies ist bedingt durch den Umstand, dass bei dem Wechsel des Auftragnehmers sowie bei der Einarbeitung in die Prozesse ein sehr großer Aufwand entstehen wird. Dies wiederum hat seinen Ursprung in der Komplexität des Vergabegegenstandes – Lieferung von Apple Produkten, Erstellung eines Online-Shops und einer Online-Plattform sowie des Supports. Die Laufzeit des Vertrages muss deshalb im Verhältnis zum Auftragsgegenstand stehen.
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Bei dieser Vergabe werden u.a. ein Online-Shop (inkl. Rechercheshop) für das Beschaffungswesen der Max-Planck-Gesellschaft und eine Online-Plattform mit entsprechenden aktuellen Inhalten, insbesondere Dokumentationen (u.a. Benutzer- und Administratorenhandbücher, Beschreibung der Konfiguration und Inbetriebnahme) sowie Downloads (u.a. aktuelle Treiber) verlangt. Der Online-Shop muss via SAP Business Connector angebunden werden.
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Der zu konfigurierende Online-Shop und die Online-Plattform müssen eine Lauffähigkeit unter verschiedenen Browsern (Internet Explorer 11 und neuere Versionen, Firefox 31 ESR und neuere Versionen, Safari 9 und neuere Versionen) und unter verschiedenen Betriebssystemen aufweisen. Auch müssen der Online-Shop und die Online-Plattform des Auftragnehmers die jeweils aktuellste Version der oben genannten Browser unterstützen und abwärtskompatibel sein.
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Um dies in der vorgegebenen Zeit zu bewältigen, benötigt der Auftragnehmer gute Erfahrungen in der Programmierung und ein gewisses Know-how in der Einrichtung von Online-Shops. Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass auch für die Shop-Anbindung ausreichend Personal und Ressourcen zur Verfügung stehen. All diese Kosten werden vom zukünftigen Auftragnehmer vorfinanziert.
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Die dabei anfallenden Mehraufwände einerseits bei der Max-Planck-Generalverwaltung und beim Auftragnehmer andererseits sowie der Umfang der dabei gebundenen Arbeitskräfte lassen sich für eine Laufzeit von nur vier Jahren für beide Vertragsparteien kaum wirtschaftlich durchführen. Das kann dazu führen, dass der Bewerberkreis / Bieterkreis eingeschränkt wird, was durch die längere Laufzeit verhindert werden soll.
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Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 1
Objektive Auswahlkriterien:
Der Auftraggeber verfährt nach Abschnitt 2: Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen im Anwendungsbereich der Richtlinie Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rate (VOL/A-EG) der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) – Teil A, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteile werden. Es ist beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem (1) Auftragnehmer abzuschließen. Sollten mehr als drei (3) geeignete Bewerber ermittelt werden, so werden die drei Bewerber mit der höchsten Punktsumme bei den Beurteilungskriterien ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert. Hierzu wird eine Rangfolge der Bewerber nach den erreichten Punkten gebildet. Bei Punktgleichheit auf einem oder mehreren der Plätze 1 bis 3 werden die Bewerber auf den Plätzen 1 bis 3 zur Angebotsabgabe aufgefordert, auch wenn die geplante Zahl von drei geeigneten Bewerbern dadurch überschritten sein sollte. Geben weniger als drei (3) Wirtschatsteilnehmer einen Teilnahmeantrag ab bzw. verbleiben weniger als drei (3) Wirtschaftsteilnehmer nach formaler Prüfung und Wertung der A-Kriterien, so können insoweit auch weniger Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
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Datum der Absendung der Aufforderungen: 2016-06-16 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Sanver

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-09-07 📅
Datum des Endes: 2018-10-06 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 8407 0805 0118
Zusätzliche Informationen
Alle Kapitel- und Anlageverweise beziehen sich auf den anzufordernden Eignunskatalog
Der Teilnahmeantrag ist nach folgender Gliederung zu strukturieren, wobei die Reihenfolge der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise entsprechend der nachfolgend „Abschließenden Liste der geforderten Erklärungen und Nachweise“ einzuhalten ist:
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1. Formloses Anschreiben des Bewerbers mit Datum und eigenhändiger Unterschrift;
2. Erklärungen der Bewerber-/Bietergemeinschaft (vgl. Kapitel 1.12 und 4 i.V.m Anlage 2);
3. Angaben zu bzw. Verzeichnis über Teilleistungen anderer Unternehmen und ggf. Verpflichtungserklärung für andere Unternehmen (vgl. Kapitel 1.13 und 4 i.V.m Anlagen 3 und 4);
4. Angaben, Erklärungen und Nachweise zur persönlichen Lage der Wirtschaftsteilnehmer – Zuverlässigkeit (vgl. Kapitel 3.1 und. 4 i.V.m. Anlage 5);
5. Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (vgl. Kapitel 3.2 und 4 i.V.m. Anlagen 6 bis 8);
6. Angaben, Erklärungen und Nachweise zur fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit (vgl. Kapitel 3.3 und 4 i.V.m. Anlagen9 und 10);
7. evtl. weitere Anlagen des Bewerbers.
Der Teilnahmeantrag muss vollständig sein, insbesondere sämtliche geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu den Eignungsanforderungen enthalten. Der Auftraggeber behält sich vor, ggf. Unternehmen gemäß § 7 EG Abs. 13 VOL/A aufzufordern, fristgerecht vorgelegte Nachweise zu vervollständigen oder zu erläutern. Ferner behält sich der Auftraggeber vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gem. § 19 Abs. 2 EG VOL/A nachzufordern.
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Abschließende Liste der geforderten Erklärungen und Nachweise
Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind zur Klarstellung nachfolgend in der abschließenden Liste zusammengefasst. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Ausschluss- und Beurteilungskriterien, wobei diese jeweils durch die nummerierte Bezeichnung (in Klammern) wie folgt kenntlich gemacht werden:
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(A-##) – Ausschlusskriterium;
(B-##) – Beurteilungskriterium – Kriterium zur Beurteilung der Eignung (wird nach Punkten beurteilt).
(A-01) Erklärungen der Bewerber- / Bietergemeinschaft Kapitel 1.12 und 4 i.V.m Anlage 2
(A-02) Angaben / Verzeichnis über Teilleistungen anderer Unternehmen Kapitel 1.13 und 4 i.V.m Anlage 3
(A-03) Ggf. Verpflichtungserklärungen für andere Unternehmen Kapitel 1.13 und 4 i.V.m. Anlage 4
(A-04) Unternehmensdarstellung Kapitel 3.1.1
(A-05) Erklärung zum Beruf- und Handelsregister Kapitel 3.1.2 und 4 i.V.m. Anlage 5
(A-06) Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6 EG Abs. 6 VOL/A Kapitel 3.1.3 und 4 i.V.m. Anlage 6
(A-07) Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung sowie Nachweis oder Erklärung zur Versicherungssumme Kapitel 3.2.1 und 4 i.V.m. Anlage 7
(A-08) Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft Kapitel 3.2.2 und 4 i.V.m. Anlage 8
(A-09) Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens Kapitel 3.2.3 und 4 i.V.m. Anlage 9
(A-10) Angaben zu leistungsartbezogenem Umsatz Kapitel 3.2.3 und 4 i.V.m. Anlage 9
(A-11) Darstellung zu Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement oder Vorlage einer entsprechenden, gültigen Zertifizierungsurkunde Kapitel 3.3.1
(B-12) Unternehmensreferenzen Kapitel 3.3.2 und 4 i.V.m. Anlage 10
(B-13) Erfahrung mit Anbindung an eProcurement System Kapitel 3.3.3
(A-14) Erklärung zum Betrieb eines Onlineshops mit eProcurement-Systemanbindung Kapitel 3.3.4 und 4 i.V.m. Anlage 11
(B-15) Bevorratungs- und Lieferorganisation Kapitel 3.3.5
(B-16) Supportorganisation Kapitel 3.3.6.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der o. g. Vergabkammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erfolgt ist.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsantrags ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB),
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3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB),
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4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2016/S 075-131154 (2016-04-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-10-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware) 📦

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-10-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-10-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 196-354198
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 075-131154
ABl. S-Ausgabe: 196

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
München – die Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft siehe www.mpg.de sowie weitere rechtlich selbständige Organisationseinheiten in Göttingen, Mülheim, Bonn, Düsseldorf, Heidelberg, Frankfurt a. M. und Hamburg.

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Onlineshop (24)
2. Technische Anforderungen (20)
3. Technologiegleitklausel (10)
4. Bestellung und Lieferung (10)
5. Ergänzende Leistungen (20)
6. Green IT-Anforderungen (16)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-08-29 📅
Name: Computacenter AG & Co. oHG
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70469
Land: Deutschland 🇩🇪

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Deutschland 🇩🇪

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Mehr anzeigen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Quelle: OJS 2016/S 196-354198 (2016-10-07)