Rahmenvereinbarung Architekt TG-Sanierung

Gewofag Wohnen GmbH, Gewofag Grundstücksgesellschaft mbH, Gewofag Dienstleistungsgesellschaft mbH, Heimag München GmbH und Mietm

Rahmenvereinbarung für Planungsleistungen Architektur für Instandhaltungs-/ Sanierungsmaßnahmen im Tiefgaragenbestand des Gewofag- Konzerns.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-08-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-07-21.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-07-21 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-07-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: 622/2016
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung für Planungsleistungen Architektur für Instandhaltungs-/ Sanierungsmaßnahmen im Tiefgaragenbestand des Gewofag- Konzerns.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gewofag Wohnen GmbH, Gewofag Grundstücksgesellschaft mbH, Gewofag Dienstleistungsgesellschaft mbH, Heimag München GmbH und Mietmanagement Heimag GmbH & Co. KG
Postanschrift: Kirchseeoner Straße 3
Postleitzahl: 81669
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.gewofag.de 🌏
E-Mail: ausschreibung@gewofag.de 📧
Fax: +49 894123-340 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP4Y6FY6UA%22 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-07-21 📅
Einreichungsfrist: 2016-08-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-07-26 📅
Datum des Beginns: 2016-10-03 📅
Datum des Endes: 2017-10-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 142-256655
ABl. S-Ausgabe: 142
Zusätzliche Informationen
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die nach III.1.1) bis III.1.3) vorzulegenden Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag [Bewerbungsbogen] bis zum Ende der Teilnahmeantragsfrist in schriftlicher Form [per Post oder direkt] unmittelbar dem Auftraggeber (Kontaktstelle gemäß Abschnitt.I) vorzulegen [Telefax genügt insoweit nicht], sofern sie nicht als erst auf Anforderung vorzulegen benannt sind. Soweit unter III.1.1) bis III.1.3) lediglich Angaben/Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln (auch nach dem Teilnahmewettbewerb) entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig und aktuell sein (bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als ein Jahr, soweit aus Inhalt und Zweck des Nachweises nichts anderes folgt, wie z. B. bei Prüfungszeugnissen). — Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, deren vorgesehener Leistungsbereich von der jeweiligen Anforderung betroffen ist, die Aufteilung der Leistungsbereiche ist anzugeben. Will ein Bewerber [auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft] sich auf die Leistungsfähigkeit Dritter berufen [z. B. Nachunternehmer, Gesellschafter], so ist der Nachweis zu führen, dass dem Bewerber die Leistungsfähigkeit des Dritten zur Verfügung steht, z. B. durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten; in diesem Fall sind auch für den Dritten die für Bewerber erforderlichen Erklärungen bzw. Nachweise vorzulegen. Die Erklärungen bzw. Nachweise müssen in jedem Fall [egal ob durch Bewerber, Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft oder Dritte] die oben genannten wesentlichen Leistungsbereiche abdecken. — Sollten die geforderten Erklärungen oder Nachweise unvollständig oder unzureichend sein, droht der Ausschluss aus dem Verfahren; der Bewerber kann nicht darauf vertrauen, dass der Auftraggeber Gelegenheit zur Ergänzung oder Vervollständigung gibt, das Recht hierzu behält sie sich jedoch vor. Bewerbungen sind nur in schriftlicher Form möglich, die Verwendung des Bewerbungsformulars wird dringend empfohlen. Bei Bewerbergemeinschaften ist für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ein separater Bewerbungsbogen auszufüllen. Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in Übersetzung beizufügen. Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6FY6UA.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gewofag Holding GmbH hat für ihre bestandshaltenden Tochtergesellschaften rund 90 visuelle Inspektionen (Begehungen) des Bestandes an Tiefgaragen (vorrangig bestehend aus Mittel- und Großgaragen nach BayBO) mit einem Alter von mehr als 10 Jahren von Sachverständigen durchführen lassen.
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Die Begehungen wurden in einzelnen Berichten nachbereitet, in mehreren Einzelfällen wurden vertiefte Untersuchungen zur Abwehr von Risiken und zur Prüfung der Standsicherheit der Stahlbetonkonstruktionen durchgeführt.
Je nach Umfang der notwendigen Arbeiten zur Sanierung und den wirtschaftlichen Gegebenheiten der Unternehmen sollen 3- 5 Tiefgaragen pro Jahr im Konzern saniert werden. Angestrebt wird eine neue Betriebszeit der Konstruktionen durch die Sanierung von 30- 40 Jahren bis zur nächsten Sanierung.
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Den Anfang machen die größten Tiefgaragen des Konzerns in der Gemeinde Taufkirchen (dort im Ortsteil Am Wald) und weitere im Stadtgebiet München, die aufgrund ihrer Mehrgeschoßigkeit einer besonderen Aufmerksamkeit bedürfen. Die Gebäude sind Eigentum der jeweiligen Gesellschaften und befinden sich zur Zeit alle im vermieteten Zustand.
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Ein Auftrag aus der Rahmenvereinbarung umfasst grundsätzlich die gesamte Planung und die Koordination der Planungen und Ausschreibungen aller notwendigen Arbeiten zur Sanierung der jeweiligen Tiefgarage. Darin enthalten sind auch die Arbeiten zur Betonsanierung und zum baulichen Brandschutz. Je nach Art des Bauwerkes und nach dem Umfang der Arbeiten soll nach der Sanierung ein aktueller Brandschutznachweis für die jeweilige Tiefgarage erstellt sein. Der Auftragnehmer muss deshalb über die Nachweisberechtigung im vorbeugenden Brandschutz verfügen.
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Unterstützt wird der Auftragnehmer dabei auch durch einen Tragwerksplaner (ebenfalls Gegenstand einer separaten Rahmenvereinbarung) oder weitere Fachleute (HLS, E) nach Erfordernis. Sämtliche Planer werden vom Architekten koordiniert. Es wird insbesondere erwartet, dass der Auftragnehmer (Architekt) den sachkundigen Planer für die Betoninstandsetzung in seinem Team stellt oder in einem Unterverhältnis (z. B. ARGE) selbst beauftragt.
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Die Planung beginnt mit der Sichtung der vorhandenen Untersuchungen aus den Begehungen, die bauseitig erfolgt sind. Diese vorhandenen Untersuchungen müssen je nach inzwischen vergangener Zeit seit ihrer Durchführung auf die Gültigkeit Ihrer Aussagen hin überprüft werden, insbesondere zum Punkt Chloridgehalt des Betons und Schädigung der Bewehrung. Eine Aktualisierung der vorhandenen Zustandsanalysen wird als Besondere Leistung in der Leistungsphase 2 angesehen und von der Auftraggeberin nach Erfordernis beauftragt oder in Abstimmung mit dem Auftragnehmer separat an einen Dritten beauftragt.
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Der Aspekt der Wirtschaftlichkeit ist immer zu überprüfen. Im Regelfall wird sich die Auftraggeberin für eine Sanierung entscheiden müssen. Andernfalls wird nach ihrer Entscheidung der Auftrag beendet.
Beschreibung der Verlängerungen:
Festlaufzeit zunächst 1 Jahr. Wenn nicht gekündigt wird, Verlängerung jeweils um ein Jahr, bis die maximale Laufzeit von 4 Jahren erreicht ist.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Keine.
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften (falls zutreffend):
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Mehrfachbewerbungen [einzeln und als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft] sind unzulässig. Vorgesehene Nachunternehmer dürfen nur dann als Bewerber oder Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft auftreten oder für mehrere Bewerber eingebunden werden [Mehrfachbeteiligungen], wenn der Geheimwettbewerb gewahrt ist, insbesondere keine Kenntnis von oder kalkulationserhebliche Einflussmöglichkeiten auf Angebotspreise mehrerer Bieter besteht.
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Die Vergabestelle behält sich Kontaktaufnahme zum Mehrfachbeteiligten (auch Nachunternehmer) zum Zweck der Prüfung oder Abforderung entspr. Versicherungen vor.
Es ist rechtliche Identität zwischen Bewerber und Zuschlagsempfänger erforderlich. Im Verfahren tritt mit der Bewerbung (Teilnahmeantrag) grundsätzlich Bindung hinsichtlich der Zusammensetzung einer Bewerbergemeinschaft oder benannter Nachunternehmer ein; Änderungen setzen eine Zustimmung der Vergabestelle voraus, die von einer weiteren Eignungsprüfung abhängig gemacht werden kann, ein Anspruch darauf besteht nicht.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Folgende Nachweise sind anhand des ausgefüllten Bewerbungsbogens zu erbringen:
— Erklärung zum Gesamtumsatz netto gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV jeweils in den letzten 3 Geschäftsjahren;
— Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung (siehe Bewerbungsbogen) gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu prüfen:
— Angabe der Beschäftigten gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV der letzten 3 Geschäftsjahre für das gesamte Büro des Bewerbers; Aufteilung in Berufsgruppen (Führungskräfte, Architekten/Dipl.-Ing., sonstige Mitarbeiter, Praktikanten/Auszubildende, Freie Mitarbeiter)
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— Name/Qualifikation und Berufserfahrung des Projektleiters der jeweiligen Fachrichtung, welcher die Leistung tatsächlich erbringt gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV;
— Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV,
— Referenzen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV, aus der die Erfahrung des Bieters bei Projekten vergleichbarer Größe und Art entsprechend zu II.1.1 sowie II.1.5 hervorgeht;
Folgende Kriterien sind bei den Referenzen zu erfüllen:
— maximal 3 Referenzen je Bewerbergemeinschaft/ Bieter,
— vergleichbare Leistung gemäß Menge und Umfang des Auftrages
(siehe II.1.5)),
(Kriterium für die Vergleichbarkeit der Dienstleistungen: Planungsleistungen der ausgeschriebenen Leistung bei der Sanierung einer Tiefgarage inkl. Betonsanierung),
— Baubeginn (ab 2006 und Fertigstellung bis Ende 2016).
Für folgende Kriterien behält sich der AG die Vergabe von Sonderpunkten vor:
— 5 Sonderpunkte pro Referenz für eine vergleichbare Maßnahme mit
einem öffentlichen Auftraggeber,
eigener Bauleitung.
Die Angaben mind. folgender Punkte sind pro Referenz zu erbringen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV):
— Angabe der durchgeführten Leistungsphasen nach HOAI,
— kurze Beschreibung des Projektes,
— Nennung des Baujahres,
— Nennung der Nutzfläche und der Anzahl der Stellplätze,
— Nennung des Ausführungszeitraums der erbrachten Leistungen unter Angabe des
Baubeginns ab 2006 und der Fertigstellung bis Ende 2016,
— Angabe des Auftraggebers (öffentlich oder privat),
— Nennung eines Ansprechpartners des Auftraggebers mit aktueller Telefonnummer.
Mindeststandards:
— Das Büro des Bewerbers muss aus mindestens 3 qualifizierten Mitarbeitern bestehen (als qualifiziert gelten Dipl.- Ing., Master oder Bachelor Bauingenieruwesen).Gewertet werden folgende Mitarbeiter: Führungskräfte, Ingenieure und Freiberufler mit der entsprechenden Fachrichtung. Nicht gewertet werden folgende Mitarbeiter: Sonstige, Auszubildende / Praktikanten.
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Es wird davon ausgegangen, dass ein Büro unter 3 qualifizierten Mitarbeitern der ausgeschriebenen Anlagengruppen keine ausreichende Größe für die geforderte Leistung besitzt und somit nicht geeignet ist.
— mindestens eine wertbare Referenz, maximal 3 Referenzen je Bewerbergemeinschaft/Bieter.

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Leistungsfähigkeit und Fachkunde auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen und ihrer Plausibilität.
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 3
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Wohnungsbaugesellschaft der Stadt München
Kontakt
Kontaktperson: Gewofag Holding GmbH, Bereich Einkauf
Internetadresse: www.gewofag.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: https://www.gewofag.de/web.nsf/id/ausschreibungen-gewofag 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP4Y6FY6UA%22 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Die nach III.1.1) bis III.1.3) vorzulegenden Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag [Bewerbungsbogen] bis zum Ende der Teilnahmeantragsfrist in schriftlicher Form [per Post oder direkt] unmittelbar dem Auftraggeber (Kontaktstelle gemäß Abschnitt.I) vorzulegen [Telefax genügt insoweit nicht], sofern sie nicht als erst auf Anforderung vorzulegen benannt sind.
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Soweit unter III.1.1) bis III.1.3) lediglich Angaben/Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln (auch nach dem Teilnahmewettbewerb) entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig und aktuell sein (bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als ein Jahr, soweit aus Inhalt und Zweck des Nachweises nichts anderes folgt, wie z. B. bei Prüfungszeugnissen).
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— Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, deren vorgesehener Leistungsbereich von der jeweiligen Anforderung betroffen ist, die Aufteilung der Leistungsbereiche ist anzugeben. Will ein Bewerber [auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft] sich auf die Leistungsfähigkeit Dritter berufen [z. B. Nachunternehmer, Gesellschafter], so ist der Nachweis zu führen, dass dem Bewerber die Leistungsfähigkeit des Dritten zur Verfügung steht, z. B. durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten; in diesem Fall sind auch für den Dritten die für Bewerber erforderlichen Erklärungen bzw. Nachweise vorzulegen. Die Erklärungen bzw. Nachweise müssen in jedem Fall [egal ob durch Bewerber, Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft oder Dritte] die oben genannten wesentlichen Leistungsbereiche abdecken.
Mehr anzeigen
— Sollten die geforderten Erklärungen oder Nachweise unvollständig oder unzureichend sein, droht der Ausschluss aus dem Verfahren; der Bewerber kann nicht darauf vertrauen, dass der Auftraggeber Gelegenheit zur Ergänzung oder Vervollständigung gibt, das Recht hierzu behält sie sich jedoch vor.
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Bewerbungen sind nur in schriftlicher Form möglich, die Verwendung des Bewerbungsformulars wird dringend empfohlen.
Bei Bewerbergemeinschaften ist für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ein
separater Bewerbungsbogen auszufüllen.
Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in Übersetzung beizufügen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6FY6UA.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer (§ 156 GWB)
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
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Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2016/S 142-256655 (2016-07-21)