Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-10-29) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Klinikum St. Georg gGmbH
Postanschrift: Haus 46/Aufgang A/1. Etage Delitzscher Straße 141
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04129
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Ausschreibungsstelle
Telefon: +49 341909-3250📞
E-Mail: ausschreibungsstelle@sanktgeorg.de📧
Fax: +49 341909-3251 📠
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.sanktgeorg.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: kommunale Gesellschaft
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung Betten
072 19
Produkte/Dienstleistungen: Krankenhausbetten📦
Kurze Beschreibung:
“Dienstleistungs- und Einkaufsgemeinschaft Kommunaler Krankenhäuser – Rahmenvereinbarung Betten 20160000096;
Lieferung von 270 Betten und 40 Nachtschränken...”
Kurze Beschreibung
Dienstleistungs- und Einkaufsgemeinschaft Kommunaler Krankenhäuser – Rahmenvereinbarung Betten 20160000096;
Lieferung von 270 Betten und 40 Nachtschränken für das Klinikum St. Georg gGmbH Leipzig.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Nachttische📦
Ort der Leistung: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 04129 Leipzig
Beschreibung der Beschaffung:
“Dienstleistungs- und Einkaufsgemeinschaft Kommunaler Krankenhäuser – Rahmenvereinbarung Betten 20160000096;
Lieferung von 270 Betten und 40 Nachtschränken...”
Beschreibung der Beschaffung
Dienstleistungs- und Einkaufsgemeinschaft Kommunaler Krankenhäuser – Rahmenvereinbarung Betten 20160000096;
Lieferung von 270 Betten und 40 Nachtschränken für das Klinikum St. Georg gGmbH Leipzig.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2016/S 061-103472
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 072 19
Titel: Lieferung von 270 Betten und 40 Nachtschränken
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-10-01 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Hill-Rom GmbH
Postanschrift: Limbecker Platz 1
Postort: Essen
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Essen, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Unter Bezugnahme auf § 5 Abs. (1) VgV – Wahrung der Vertraulichkeit – und § 39 Abs. (6) VgV sieht der Auftraggeber in der Veröffentlichung des genauen...”
Unter Bezugnahme auf § 5 Abs. (1) VgV – Wahrung der Vertraulichkeit – und § 39 Abs. (6) VgV sieht der Auftraggeber in der Veröffentlichung des genauen Auftragswertes eine Verletzung der Wahrung von Geschäftsgeheimnissen.
Da im EU-Formular in den Punkten II.1.7) und V.2.4) die Eingabe eines numerischen Wertes zwingend erwartet wird, hat sich der Auftraggeber zur Angabe von symbolisch 1.00 EUR entschieden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: PF 101364
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773202📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht.
Gem. § 135 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) Gegen § 134 verstoßen hat oder
2) Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2019/S 211-516099 (2019-10-29)