Rahmenvereinbarung Betten

Dienstleistungs- und Einkaufsgemeinschaft Kommunaler Krankenhäuser eG im Deutschen Städtetag

Rahmenvereinbarung für die teilnehmenden Mitgliedshäuser der GDEKK zur Beschaffung von Krankenhausbetten und Zubehör.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-03-22.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-03-22 Auftragsbekanntmachung
2019-10-29 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-03-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Krankenhausbetten
Menge oder Umfang:
Elektromotorische Krankenhausbetten geeignet für WischdesinfektionElektromotorische Krankenhausbetten für den Einsatz in einer automatischen Wasch- und DesinfektionsanlageElektromotorische Krankenhausbetten Niederflur geeignet für WischdesinfektionElektromotorische Krankenhausbetten Niederflur geeignet für den Einsatz in einer automatischen Wasch- und Desinfektionsanlagediverse teilnehmende Mitglieder der Dienstleistungs- und Einkaufsgemeinschaft Kommunaler Krankenhäuser eG im Deutschen Städtetag mit verschiedenen Mengen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Krankenhausbetten 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Dienstleistungs- und Einkaufsgemeinschaft Kommunaler Krankenhäuser eG im Deutschen Städtetag
Postanschrift: Gereonstraße 18-32
Postleitzahl: 50670
Postort: Köln
Kontakt
Internetadresse: http://bieter.ehealth-evergabe.de/portal 🌏
E-Mail: vergabe@gdekk.de 📧
Telefon: +49 2213403990 📞
Fax: +49 22134039950 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-03-22 📅
Einreichungsfrist: 2016-05-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-03-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 061-103472
ABl. S-Ausgabe: 61
Zusätzliche Informationen
Vorbemerkungen Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern Die GDEKK schreibt für die teilnehmenden Mitglieder im Verfahren eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern zur Beschaffung von elektromotorischen Betten aus. Die Dauer beträgt vier Jahren ab Erteilung des Zuschlages. Die teilnehmenden Mitglieder haben den voraussichtlichen Bedarf an elektromotorischen Betten für die nächsten vier Jahre gemeldet. Die Rahmenvereinbarung wird mit maximal vier Teilnehmern je Los abgeschlossen. Abrufberechtigt aus der Rahmenvereinbarung sind nur die Krankenhäuser die einen Bedarf auch gemeldet haben! Abrufberechtigte Teilnehmer Einen konkreten Bedarf an Betten und damit aufrufberechtigt aus der Vereinbarung sind folgende Mitgliedskrankenhäuser der GDEKK: Carl-Thiem-Klinikum Cottbus gGmbH Klinikum Bielefeld gem. GmbH Gesundheitsverbund Landkreis Konstanz (GLKN) gemeinnützige GmbH Heinrich-Braun-Klinikum gemeinnützige GmbH Zwickau Krankenhaus Dresden-Friedrichstadt Krankenhaus GmbH Landkreis Weilheim-Schongau Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH Klinikum Wolfsburg Städtisches Klinikum Dessau Klinikum Fulda gAG Städt. Klinikum Lüneburg gGmbH Klinikum Memmingen Klinikum Oberberg GmbH Klinikum Oldenburg gGmbH Klinikum Osnabrück GmbH Klinikum Wilhelmshaven gGmbH Klinikum Leverkusen gGmbH Klinikum Friedrichshafen GmbH Luisenhospital Aachen Oberhavel Kliniken GmbH Oberschwabenklinik GmbH Pleißental Klinik GmbH Klinikum St. Georg gGmbH Stadtklinik Frankenthal Städt. Kliniken Mönchengladbach GmbH Universitätsmedizin Mannheim Gemeldete Mengen Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist der Abruf von 6755 Elektromotorischen Krankenhausbetten 6755 Matratzen 1000 Nachttische Ein Anspruch auf Abnahme dieser Menge besteht nicht, sondern die Menge stellt den geschätzten Bedarf für die Dauer der Rahmenvereinbarung dar. Einzelabruf Sobald bei einem teilnehmenden Mitgliedshaus der konkrete Beschaffungsbedarf entsteht, fordert das Mitglied ALLE Rahmenvereinbarungspartner (bezogen auf das Los, aus dem beschafft werden soll) in Textform dazu auf, für eine konkrete Lieferperiode und eine konkret abzurufende Menge, den finalen Preis für Menge und Lieferperiode abzugeben. Der Rahmenvereinbarungspartner muss dann Muster für das zu beschaffende Gut im Klinikum innerhalb von einer Woche zur qualitativen Bewertung zur Verfügung stellen. Nach dem Ergebnis aus Preis und Leistung werden die Produkte bei dem Rahmenvereinbarungspartner bezogen, der das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat! Bewertung 1.) Auswahl und Zuschlag Rahmenvereinbarung Im Rahmen dieser Ausschreibung wird der Zuschlag an die (bis zu 4) günstigsten Bieter erteilt, die geeignet sind und alle Mindestanforderungen erfüllen. Soweit auf der Plattform und der Bekanntmachung Bewertung Preis/Leistung 50/50 genannt ist, bezieht sich dies auf die Bewertung des Einzelabrufs. 2.) Auswahl und Bewertung Einzelabruf Sobald bei einem teilnehmenden Mitgliedshaus der konkrete Beschaffungsbedarf entsteht, fordert das Mitglied ALLE Rahmenvereinbarungspartner (je Los) in Textform dazu auf, für eine konkrete Lieferperiode und eine konkret abzurufende Menge, den finalen Preis für Menge und Lieferperiode abzugeben. Der Rahmenvereinbarungspartner muss dann Muster für das zu beschaffende Gut im Klinikum innerhalb von einer Woche zur qualitativen Bewertung zur Verfügung stellen. Diese qualitative Bewertung, erfolgt ausschließlich anhand des auf der Plattform hinterlegten Bewertungsbogens. Die Bieter, der dann das wirtschaftlichste Angebot für den Einzelabruf (Preis 50 % Leistung 50 %) abgibt, erhält den Auftrag für den Einzelabruf! Die Ausschreibungsunterlagen sind ausschließlich unter der in den Kontaktinformationen angegebenen Internetadresse erhältlich: https://bieter.ehealth-evergabe.de/portal/ Die Registrierung und der Zugang sind Kostenfrei! Es werden ausschließlich elektronisch bearbeitete und elektronisch eingereichte Angebote zum Verfahren zugelassen! Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Plattform zur Abgabe des Angebotes!
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung für die teilnehmenden Mitgliedshäuser der GDEKK zur Beschaffung von Krankenhausbetten und Zubehör.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Elektromotorische Krankenhausbetten geeignet für Wischdesinfektion
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Elektromotorischen Krankenhausbetten geeignet für Wischdesinfektion.
Menge oder Umfang: Siehe Ausschreibungsunterlagen.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Elektromotorische Krankenhausbetten autom. Waschanlage
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Elektromotorischen Krankenhausbetten geeignet für den Einsatz in einer automatischen Wasch- und Desinfektionsanlage.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Elektromotorische Krankenhausbetten Niederflur Wischdesinfektion
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Elektromotorischen Krankenhausbetten Niederflur geeignet für Wischdesinfektion.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Elektromotorische Krankenhausbetten Niederflur autom. Waschanlage
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Elektromotorischen Krankenhausbetten Niederflur geeignet für den Einsatz in einer automatischen Wasch- und Desinfektionsanlage.
Menge oder Umfang:
Elektromotorische Krankenhausbetten geeignet für Wischdesinfektion
Elektromotorische Krankenhausbetten für den Einsatz in einer automatischen Wasch- und Desinfektionsanlage
Elektromotorische Krankenhausbetten Niederflur geeignet für
Wischdesinfektion
den Einsatz in einer automatischen Wasch- und Desinfektionsanlage
diverse teilnehmende Mitglieder der Dienstleistungs- und Einkaufsgemeinschaft Kommunaler Krankenhäuser eG im Deutschen Städtetag mit verschiedenen Mengen.
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: 2016000096
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Verschiedene Mitgliedshäuser der GDEKK.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Mindeststandards:
Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Vermögen kein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden ist. (Weiterführung der Geschäfte durch Insolvenzverwalter – § 22 InsO).
Ich erkläre, dass ich meine/wir unserer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) einschließlich der Unfallversicherung ordnungsgemäß nachgekommen sind.
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Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir nicht nach § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit oder wegen illegaler Beschäftigung (§ 404 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2, §§ 406, 407 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch oder Artikel 1 §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b und 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes) oder von mehr als drei Monaten oder eine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert EURO belegt worden bin/sind.
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Ich / Wir erkenne(n) hiermit ausdrücklich die mir / uns zugeleiteten Bewerbungsbedingungen sowie die Allgemeinen Liefer- und Vertragsbedingungen des Auftraggebers an.
Ich/Wir sichere/sichern zu, dass die Herstellung bzw. Bearbeitung der zu liefernden Produkte ohne schlimmste Formen der Kinderarbeit im Sinne des ILOÜbereinkommens Nr. 182 erfolgt sowie ohne Verstöße gegen Verpflichtungen, die sich aus der Umsetzung dieses Übereinkommens oder aus anderen nationalen oder internationalen Vorschriften zur Bekämpfung der schlimmsten Formen von Kinderarbeit ergeben.
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Ich bestätige / Wir bestätigen, dass meinem / unserem Angebot nur die eigenen Preisermittlungen zugrunde liegen und dass mit anderen Bewerbern Vereinbarungen weder über die Preisbildung noch über die Gewähr von Vorteilen an Mitbewerber getroffen sind und auch nicht nach Abgabe des Angebotes getroffen werden.
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Ich bin mir / wir sind uns bewusst, dass eine wissentliche falsche Angabe der hier geleisteten Erklärungen meinen / unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge hat.
Ich/Wir füge(n) zur Prüfung der technischen und fachlichen Leistungsfähigkeit gem. § 7a Nr. 3 Abs. 2 eine Referenzliste über die in den letzten drei Jahren gegenüber öffentlichen Auftraggebern erbrachten Leistungen unter Angabe Leistungswert und Leistungszeit.
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Zwei Referenzen weisen hierbei mindestens die Belieferung von zwei Krankenhäusern in Deutschland mit jeweils 700 Betten innerhalb eines Zeitraumes von vier Jahren auf.
(Bitte im Bereich 3 Anlagen hochladen)
Ich wir erklären, dass ich/wir über eine gültige Betriebshaft- und Produkthaftpflichtversicherung mindestens in folgender Höhe verfüge(n):
Personen- und/oder Sachschäden 5 000 000 EUR
Vermögensschäden 250 000 EUR
Schlüsselschäden 200 000 EUR
Allmählichkeits- und Abwasserschäden 100 000 EUR
Weiterhin versichern wir, dass wir über eine Betriebsunterbrechungsversicherung mit einer Deckungssumme von 1 000 000 EUR verfügen.
Sollte eine Versicherung in der erforderlichen Größenordnung noch nicht vorliegen, ist es ausreichend, wenn Sie zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe ihre aktuellen Deckungssummen beilegen und darüber hinaus erklären, im Falle einer Zuschlagserteilung die entsprechenden Deckungssummen nachzuweisen.
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Verfahren
Höchstzahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 4
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-06-21 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-05-03 📅
Öffnungsort (Organisation): EKKeG
Öffnungsort (Stadt): Köln
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Anschrift: Gereonstraße 18 – 32

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Name des öffentlichen Auftraggebers: Diverse
Postort: Diverse
Kontakt
Kontaktperson: Schlosser, Peter

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2016000096
Zusätzliche Informationen
Vorbemerkungen
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
Die GDEKK schreibt für die teilnehmenden Mitglieder im Verfahren eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern zur Beschaffung von elektromotorischen
Betten aus. Die Dauer beträgt vier Jahren ab Erteilung des Zuschlages.
Die teilnehmenden Mitglieder haben den voraussichtlichen Bedarf an elektromotorischen
Betten für die nächsten vier Jahre gemeldet.
Die Rahmenvereinbarung wird mit maximal vier Teilnehmern je Los abgeschlossen.
Abrufberechtigt aus der Rahmenvereinbarung sind nur die Krankenhäuser die einen Bedarf auch gemeldet haben!
Abrufberechtigte Teilnehmer
Einen konkreten Bedarf an Betten und damit aufrufberechtigt aus der Vereinbarung sind folgende Mitgliedskrankenhäuser der GDEKK:
Carl-Thiem-Klinikum Cottbus gGmbH
Klinikum Bielefeld gem. GmbH
Gesundheitsverbund Landkreis Konstanz (GLKN) gemeinnützige GmbH
Heinrich-Braun-Klinikum gemeinnützige GmbH Zwickau
Krankenhaus Dresden-Friedrichstadt
Krankenhaus GmbH Landkreis Weilheim-Schongau
Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH
Klinikum Wolfsburg
Städtisches Klinikum Dessau
Klinikum Fulda gAG
Städt. Klinikum Lüneburg gGmbH
Klinikum Memmingen
Klinikum Oberberg GmbH
Klinikum Oldenburg gGmbH
Klinikum Osnabrück GmbH
Klinikum Wilhelmshaven gGmbH
Klinikum Leverkusen gGmbH
Klinikum Friedrichshafen GmbH
Luisenhospital Aachen
Oberhavel Kliniken GmbH
Oberschwabenklinik GmbH
Pleißental Klinik GmbH
Klinikum St. Georg gGmbH
Stadtklinik Frankenthal
Städt. Kliniken Mönchengladbach GmbH
Universitätsmedizin Mannheim
Gemeldete Mengen
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist der Abruf von
6755 Elektromotorischen Krankenhausbetten
6755 Matratzen
1000 Nachttische
Ein Anspruch auf Abnahme dieser Menge besteht nicht, sondern die Menge stellt den geschätzten Bedarf für die Dauer der Rahmenvereinbarung dar.
Einzelabruf
Sobald bei einem teilnehmenden Mitgliedshaus der konkrete Beschaffungsbedarf entsteht, fordert das Mitglied ALLE Rahmenvereinbarungspartner (bezogen auf das Los, aus dem beschafft werden soll) in Textform dazu auf, für eine konkrete Lieferperiode und eine konkret abzurufende Menge, den finalen Preis für Menge und Lieferperiode abzugeben.
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Der Rahmenvereinbarungspartner muss dann Muster für das zu beschaffende Gut im Klinikum innerhalb von einer Woche zur qualitativen Bewertung zur Verfügung stellen.
Nach dem Ergebnis aus Preis und Leistung werden die Produkte bei dem Rahmenvereinbarungspartner bezogen, der das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat!
Bewertung
1.) Auswahl und Zuschlag Rahmenvereinbarung
Im Rahmen dieser Ausschreibung wird der Zuschlag an die (bis zu 4) günstigsten Bieter erteilt, die geeignet sind und alle Mindestanforderungen erfüllen.
Soweit auf der Plattform und der Bekanntmachung Bewertung Preis/Leistung 50/50 genannt ist, bezieht sich dies auf die Bewertung des Einzelabrufs.
2.) Auswahl und Bewertung Einzelabruf
Sobald bei einem teilnehmenden Mitgliedshaus der konkrete Beschaffungsbedarf entsteht, fordert das Mitglied ALLE Rahmenvereinbarungspartner (je Los) in Textform dazu auf, für eine konkrete Lieferperiode und eine konkret abzurufende Menge, den finalen Preis für Menge und Lieferperiode abzugeben.
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Der Rahmenvereinbarungspartner muss dann Muster für das zu beschaffende Gut im Klinikum innerhalb von einer Woche zur qualitativen Bewertung zur Verfügung stellen. Diese qualitative Bewertung, erfolgt ausschließlich anhand des auf der Plattform hinterlegten Bewertungsbogens.
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Die Bieter, der dann das wirtschaftlichste Angebot für den Einzelabruf (Preis 50 % Leistung 50 %) abgibt, erhält den Auftrag für den Einzelabruf!
Die Ausschreibungsunterlagen sind ausschließlich unter der in den Kontaktinformationen angegebenen Internetadresse erhältlich:
Die Registrierung und der Zugang sind Kostenfrei!
Es werden ausschließlich elektronisch bearbeitete und elektronisch eingereichte Angebote zum Verfahren zugelassen! Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Plattform zur Abgabe des Angebotes!

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland Spruchkörper Köln
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Telefon: +49 2211473116 📞
Fax: +49 2211472889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sofern ein Bieter oder Teilnehmer meint, einen Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt zu haben, ist dieser Verstoß gegenüber dem Auftraggeber (der ausschreibenden Stelle) unverzüglich zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber (der ausschreibenden Stelle) gerügt werden. Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist nur zulässig innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen. Auf § 107 GWB wird ausdrücklich hingewiesen!
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Quelle: OJS 2016/S 061-103472 (2016-03-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-10-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 072 19
Kurze Beschreibung:
Dienstleistungs- und Einkaufsgemeinschaft Kommunaler Krankenhäuser – Rahmenvereinbarung Betten 20160000096; Lieferung von 270 Betten und 40 Nachtschränken für das Klinikum St. Georg gGmbH Leipzig.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Nachttische 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Klinikum St. Georg gGmbH
Postanschrift: Haus 46/Aufgang A/1. Etage Delitzscher Straße 141
Postleitzahl: 04129
Postort: Leipzig
Kontakt
Internetadresse: http://www.sanktgeorg.de 🌏
E-Mail: ausschreibungsstelle@sanktgeorg.de 📧
Telefon: +49 341909-3250 📞
Fax: +49 341909-3251 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-10-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 211-516099
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 061-103472
ABl. S-Ausgabe: 211
Zusätzliche Informationen
Unter Bezugnahme auf § 5 Abs. (1) VgV – Wahrung der Vertraulichkeit – und § 39 Abs. (6) VgV sieht der Auftraggeber in der Veröffentlichung des genauen Auftragswertes eine Verletzung der Wahrung von Geschäftsgeheimnissen. Da im EU-Formular in den Punkten II.1.7) und V.2.4) die Eingabe eines numerischen Wertes zwingend erwartet wird, hat sich der Auftraggeber zur Angabe von symbolisch 1.00 EUR entschieden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Dienstleistungs- und Einkaufsgemeinschaft Kommunaler Krankenhäuser – Rahmenvereinbarung Betten 20160000096;
Lieferung von 270 Betten und 40 Nachtschränken für das Klinikum St. Georg gGmbH Leipzig.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 04129 Leipzig

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-10-01 📅
Name: Hill-Rom GmbH
Postanschrift: Limbecker Platz 1
Postort: Essen
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland 🇩🇪
Essen, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: kommunale Gesellschaft
Kontakt
Kontaktperson: Ausschreibungsstelle
Internetadresse: www.sanktgeorg.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Unter Bezugnahme auf § 5 Abs. (1) VgV – Wahrung der Vertraulichkeit – und § 39 Abs. (6) VgV sieht der Auftraggeber in der Veröffentlichung des genauen Auftragswertes eine Verletzung der Wahrung von Geschäftsgeheimnissen.
Da im EU-Formular in den Punkten II.1.7) und V.2.4) die Eingabe eines numerischen Wertes zwingend erwartet wird, hat sich der Auftraggeber zur Angabe von symbolisch 1.00 EUR entschieden.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: PF 101364
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Telefon: +49 3419773202 📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de 📧
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht.
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Gem. § 135 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) Gegen § 134 verstoßen hat oder
2) Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2019/S 211-516099 (2019-10-29)