Rahmenvereinbarung Cisco Endgeräte, Ascom DECT Geräte und Software/Lizenzen für die Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft

Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V.; Generalverwaltung, Finanzabteilung – Referat Einkauf und Versich

Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. (im Folgenden „MPG“ oder „Auftraggeber“) ist eine aus überwiegend öffentlichen Mitteln geförderte, unabhängige gemeinnützige Forschungsorganisation mit dezentraler Struktur und ca. 80 Instituten und Einrichtungen. Der Generalverwaltung der MPG (im Folgenden „GV“) obliegen die allgemeinen administrativen Belange im Außenverhältnis mit den Zuwendungsgebern und im Innenverhältnis mit den Instituten und Einrichtungen. Nähere Informationen sind unter http://www.mpg.de abrufbar.
Durch das vorliegende Vergabeverfahren werden in großem Umfang überregional gemeinsame Bedarfe institutsübergreifend gebündelt in den Wettbewerb gestellt und in Form von Abrufverträgen für spätere Institutsabrufe auf der gemeinsamen SRM-Plattform allen Nutzern zugänglich gemacht. Dies soll in Zukunft über die Anbindung der Online-Shop-Lösungen des mit diesem Vergabeverfahren jeweils gesuchten Auftragnehmers geschehen. Diese Online-Shop-Lösungen werden dazu in den Beschaffungsworkflow der MPG integriert.
Das bedeutet, dass die Produktsuche und die Zusammenstellung eines Warenkorbs in dem jeweiligen Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers geschehen, dieser Warenkorb dann aber an das SRM-System der MPG zur Abwicklung weiterer interner Prozesse (z.B. Genehmigung) übergeben werden muss. Die Bestellung erfolgt dann aus dem SAP-System der jeweiligen Einrichtung der MPG.
Der Datenaustausch zwischen dem Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers und dem eProcurement-System der MPG erfolgt über die SAP-Standard-Schnittstelle OCI (Open Catalog Interface). Das eProcurement-System der MPG nutzt die OCI-Version 4.0 (siehe Kapitel 4 der anzufordernden Vergabeunterlagen).
Die Teilnehmer am Vergabeverfahren müssen daher über Erfahrungen bzgl. der Anbindung und des Datenaustausches mit OCI-fähigen Online-Shops sowie Bestellungen über SAP Business Connector verfügen.
Die Generalverwaltung (GV) der Max-Planck-Gesellschaft betreibt eine zentralisierte Voice-over-IP basierende Telekommunikations-Plattform für die Generalverwaltung und angeschlossene Max-Planck-Institute. Nach Abschluss einer erfolgreichen Pilotphase mit der GV und einigen weiteren beteiligten Instituten ist dieser VoIP-Service nun für die Nutzung durch alle Institute durch den Verwaltungsrat der Max-Planck-Gesellschaft verpflichtend vorgeschrieben, so dass diese sukzessive bei Bedarf auf diese Lösung umgestellt werden.
Die VoIP Telekommunikationsplattform besteht aktuell aus einem zentralen Cluster mit den bereits vorhandenen Cisco Unified Communications Managern zur zentralen Steuerung von ca. 1500 Nebenstellen zuzüglich Presence Servern und Voicemail Servern sowie lokalen Cisco Voice Gateways an jedem Standort für die Kommunikation in das öffentliche Vermittlungsnetz. Die Sprachübertragung erfolgt dabei verschlüsselt über das LAN/WAN Netzwerk der MPG und die lokalen Voice Gateways an den Standorten sind mit Survivability Funktion ausgestattet, so dass die hohen Anforderungen der IT-Sicherheitsbeauftragten und Datenschutzbeauftragten der MPG an Vertraulichkeit und Verfügbarkeit der Telekommunikationsdienste sichergestellt werden.
Die Provisionierung und Administration der Teilnehmer erfolgt mit dem Provisionierungssystem TiM von Aspiria, das mandantenfähig und rollenbasierend für zentrale Administratoren, lokale Administratoren der Institute und für die Konfiguration des eigenen Endgerätes durch die Anwender genutzt wird. Dieses Provisionierungssystem unterstützt ausschließlich das Cisco System. Für den weiteren Ausbau des VoIP Services an den Instituten wird für jeden Teilnehmer eine TiM-Lizenz benötigt.
Zusätzlich werden erweiterte Leistungsmerkmale und Komfortfunktionen für Chef/Sekretariats-Schaltungen mit einem zusätzlichen Modul von TiM von Aspiria auf Cisco Telefonapparaten bereitgestellt.
Die Benutzerverwaltung der Telekommunikationsplattform und Rechtevergabe erfolgt über die Anbindung an das Active Directory der MPG.
Die Vermittlungsplätze werden über einen bereits vorhandenen Peter-Connects Server von JDM Software realisiert, der an das Cisco VoIP-Telefoniesystem angebunden ist und die Vermittlungsplatz-Funktionen an den jeweiligen Vermittlungsplatz Clients bereitstellt. Für den weiteren Ausbau des VoIP Services an den Instituten werden dafür entsprechende Client-Lizenzen benötigt.
Die DECT-Systeme und –Teilnehmer der Institute werden ebenfalls an die VoIP Telekommunikationsplattform angeschlossen, so dass plattformübergreifende Vermittlungsfunktionen und Leistungsmerkmale zur Verfügung stehen. Dazu werden die Systeme über IP-DECT Basisstationen, DECT Gateways und das Schnittstellen-/Integrationssystem Unite von Ascom an den Cisco Callmanager Cluster und das Active Directory der MPG gekoppelt.
Nach Beschlüssen durch Verwaltungsrat, Gesamtbetriebsrat, Datenschutzbeauftragter und IT-Sicherheitsbeauftragten ist dieses beschriebene System mit den darin bestimmten Leistungsmerkmalen festgelegt als verbindlich einzusetzendes Telefoniesystem der Max-Planck-Gesellschaft.
Die geforderte Verschlüsselung der Sprachübertragung kann ausschließlich mit Cisco Endgeräten realisiert werden. Die Notlauftelefonie, realisiert durch die Survivability Funktion mit automatischem Fallback, ist für den Laborbetrieb einer Forschungseinrichtung existenziell und kann nur mit Cisco Endgeräten realisiert werden.
Die in den Instituten installierten Ericsson DECT Systeme sind kompatibel mit den Ascom Systemen und können durch kostenlosen Firmware Upgrade an Ascom DECT Systemen betrieben werden. Die vom Datenschutzbeauftragen der MPG geforderte Verschlüsselung der Sprachübertragung, auch für DECT-Telefonie, kann zwischen den DECT Telefoniesystemen und dem Cisco VoIP Telefoniesystem ausschließlich mit dem Ascom DECT System realisiert werden.
Aufgrund der in den Instituten vorhandenen Arbeitsplätze in Labor- und Forschungsumgebungen ist eine BGR-139-konforme (berufsgenossenschaftskonforme) Personen-Notsignal-Anlage vorgeschrieben. Diese Anforderung kann in Kombination mit dem Cisco VoIP-Telefoniesystem nur mit der DECT-Lösung der Firma Ascom realisiert werden.
Außerdem ist das IP-DECT System von Ascom von Cisco als bestätigte „Solutions Incentive Program (SIP)“-Lösung anerkannt, wodurch die gegenseitige Kompatibilität beider Systeme auf für zukünftige Releases gewährleistet ist.
Aufgrund des Leistungsbestimmungsrechts des Auftraggebers erfolgt die Beschaffung für den weiteren Ausbau des Telefoniesystems auf genau diesem VoIP-Telefoniesystem der Max-Planck-Gesellschaft auf Grundlage der folgenden Leistungsbeschreibung (vergleiche Kapitel 2 der anzufordernden Vergabeunterlagen).
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Cisco-Endgeräten, Zubehör, analoge Gateways und Lizenzen für das Cisco VoIP Telefoniesystem der MPG und Ascom DECT Endgeräte, Gateways, Basisstationen und Managementsysteme zur Anbindung an das Cisco VoIP-Telefoniesystem sowie das Einstellen eines Onlinekatalogs in das eProcurementsystem der Max-Planck-Gesellschaft mittels Rahmenvereinbarung mit einem (1) Wirtschaftsteilnehmer pro Los.
Der gesamte Vergabegegenstand wird aufgeteilt in folgende drei (3) Lose:
— Los 1 umfasst die Beschaffung von Cisco Endgeräten, Wartung und Zubehör. Cisco Endgeräte können nach Herstellervorgaben zwingend nur in Verbindung mit einem Wartungsanteil beschafft werden und die Wartungslizenzen müssen gleichzeitig den Seriennummern der Geräte zugeordnet werden, weshalb beide Bestandteile in einem Los zusammengefast werden.
— Los 2 umfasst die Beschaffung von Ascom DECT Geräten, die für den Betrieb der Ascom DECT Anlagen und die Anbindung an das Cisco VoIP Telefoniesystem erforderlich sind (DECT Endgeräte, Gateways, Basisstationen, Access-Points und das Schnittstellen-/Integrationssystem Unite) und Zubehör.
— Los 3 umfasst die Beschaffung von Software/Lizenzen, die für den Betrieb der Telefonie-Endgeräte (Cisco IP-Telefone, analoge Endgeräte, DECT Endgeräte, Third-Party-SIP Clients und Cisco Client Software) an dem Cisco VoIP Telefoniesystem sowie an den Ascom DECT-Systemen benötigt werden sowie für die eingesetzte Vermittlungsplatz Anwendung PeterConnects von JDM und das Provisionierungssystem TiM von Aspiria.
Nicht zum Leistungsumfang des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens gehören Endgeräte und Lizenzen zu Videokonferenzsystemen.
Die Generalverwaltung sowie die Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft müssen Cisco Endgeräte inkl. Zubehör, Software/Lizenzen und Ascom DECT-Geräte in dem Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers individuell zusammenstellen können und hierfür den Einzel- und Gesamtpreis (aufgegliedert nach den Leistungsbestandteilen) mit der Möglichkeit zum Ausdrucken angezeigt bekommen.
Der Leistungsumfang setzt sich aus folgenden Leistungskomponenten zusammen:
1. Bereitstellung, Anbindung und Betrieb eines Online-Shops für die MPG mit jeweils den Losen entsprechender Aufnahme von Cisco Endgeräten inkl. Zubehör, Software/Lizenzen und Ascom DECT-Geräte ins Sortiment;
2. Verkauf und Lieferung von Cisco Endgeräten inkl. Wartung und Zubehör sowie Software/Lizenzen und Ascom DECT Geräten entsprechend der Lose;
3. Ergänzende Leistungen:
a. Bereitstellung einer Online-Plattform mit entsprechenden aktuellen Inhalten, insbesondere Dokumentationen (u.a. Benutzer- und Administrationshandbücher, Beschreibung der Konfiguration und Inbetriebnahme) und falls notwendig Downloads (u.a. Updates, Treiber);
b. Elektronische Bereitstellung der Lieferdaten und Verwaltung von SmartNet Wartungsverträgen
Die Geräte inkl. Zubehör, Wartung und Lizenzen müssen dabei eigenständig von den Bedarfsträgern der MPG im Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers innerhalb eines vorab vereinbarten Sortiments auswählbar sein.
Ergänzend muss im Online-Shop die Möglichkeit bestehen, erforderliches Zubehör mitzubestellen, zum Beispiel: Netzteile, Tischladegeräte, Kopfhörer, Schutzhüllen, Hörerkabel, Adapter usw.
Sog. „Refurbished Geräte“ (z.B. werksüberholte oder nach Auslieferung an einen Kunden wieder zurückgenommene Geräte) sind nicht Leistungsgegenstand und dürfen weder angeboten noch im Falle der Auftragserteilung geliefert werden. Im Online-Shop sind ausschließlich fabrikneue Geräte auf dem jeweiligen aktuellen Stand der Technik anzubieten.
Über die Laufzeit hin werden sich die technologischen Gegebenheiten ändern. Das Spektrum des anzubietenden Sortiments ist vom Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Auftraggeber während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung aktuell zum Stand der Technik zu halten (siehe Kapitel 2.6 der anzufordernden Vergabeunterlagen).
Die MPG weiß sich gegenüber den Mindeststandards folgender IAO-Kernarbeitsnormen verpflichtet:
dem Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit vom 28.6.1930 (BGBl. 1956 II S. 641),
dem Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes vom 9.7.1948 (BGBl. 1956 II S. 2073),
dem Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen vom 1.7.1949 (BGBl. 1955 II S. 1123),
dem Übereinkommen Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit vom 29.6.1951 (BGBl. 1956 II S. 24),
dem Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit vom 25.6.1957 (BGBl. 1959 II S. 442),
dem Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäfti-gung und Beruf vom 25.6.1958 (BGBl. 1961 II S. 98),
dem Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung vom 26.6.1973 (BGBl. 1976 II S. 202), und
dem Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit vom 17.6.1999 (BGBl. 2001 II S. 1291).
Da die MPG zur Beachtung der genannten IAO-Kernarbeitsnormen beitragen möchte, werden den Zuschlag nur solche Unternehmen erhalten, die bei der Herstellung oder beim eigenen Erwerb des vertragsgegenständlichen Produktes auf die Beachtung dieser Normen hingewirkt haben bzw. hinwirken werden. Die zum Angebot aufzufordernden Unternehmen werden sich daher bereits bei Einreichung des Angebots auf die Akzeptierung der Vertragsbedingungen (vgl. Kapitel 2.11 i.V.m. Kapitel 3, Anlage 15 der anzufordernden Vergabeunterlagen) verpflichten.
Ferner haben die zum Angebot aufzufordernden Unternehmen sich verbindlich zu verpflichten eine Erklärung bezüglich des Datenschutzes abzugeben, dass Ergebnisse einer Überprüfung gemäß § 38 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zugänglich gemacht werden (vgl. Kapitel 2.11 i.V.m. Kapitel 3, Anlage 16 der anzufordernden Vergabeunterlagen). Diese Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des § 38 BDSG ist mit der Einreichung des Angebots abzugeben. Nur solche Unternehmen (auch Drittunternehmen, Nachunternehmer einschließlich ggf. deren Subunternehmen, konzernverbundene Unternehmen, freie Mitarbeiter etc.), die diese Erklärung abgeben, können bezuschlagt werden.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-04-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-03-01.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-03-01 Auftragsbekanntmachung
2016-07-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge