Rahmenvereinbarung Cisco Endgeräte, Ascom DECT Geräte und Software/Lizenzen für die Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft

Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V.; Generalverwaltung, Finanzabteilung – Referat Einkauf und Versich

Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. (im Folgenden „MPG“ oder „Auftraggeber“) ist eine aus überwiegend öffentlichen Mitteln geförderte, unabhängige gemeinnützige Forschungsorganisation mit dezentraler Struktur und ca. 80 Instituten und Einrichtungen. Der Generalverwaltung der MPG (im Folgenden „GV“) obliegen die allgemeinen administrativen Belange im Außenverhältnis mit den Zuwendungsgebern und im Innenverhältnis mit den Instituten und Einrichtungen. Nähere Informationen sind unter http://www.mpg.de abrufbar.
Durch das vorliegende Vergabeverfahren werden in großem Umfang überregional gemeinsame Bedarfe institutsübergreifend gebündelt in den Wettbewerb gestellt und in Form von Abrufverträgen für spätere Institutsabrufe auf der gemeinsamen SRM-Plattform allen Nutzern zugänglich gemacht. Dies soll in Zukunft über die Anbindung der Online-Shop-Lösungen des mit diesem Vergabeverfahren jeweils gesuchten Auftragnehmers geschehen. Diese Online-Shop-Lösungen werden dazu in den Beschaffungsworkflow der MPG integriert.
Das bedeutet, dass die Produktsuche und die Zusammenstellung eines Warenkorbs in dem jeweiligen Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers geschehen, dieser Warenkorb dann aber an das SRM-System der MPG zur Abwicklung weiterer interner Prozesse (z.B. Genehmigung) übergeben werden muss. Die Bestellung erfolgt dann aus dem SAP-System der jeweiligen Einrichtung der MPG.
Der Datenaustausch zwischen dem Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers und dem eProcurement-System der MPG erfolgt über die SAP-Standard-Schnittstelle OCI (Open Catalog Interface). Das eProcurement-System der MPG nutzt die OCI-Version 4.0 (siehe Kapitel 4 der anzufordernden Vergabeunterlagen).
Die Teilnehmer am Vergabeverfahren müssen daher über Erfahrungen bzgl. der Anbindung und des Datenaustausches mit OCI-fähigen Online-Shops sowie Bestellungen über SAP Business Connector verfügen.
Die Generalverwaltung (GV) der Max-Planck-Gesellschaft betreibt eine zentralisierte Voice-over-IP basierende Telekommunikations-Plattform für die Generalverwaltung und angeschlossene Max-Planck-Institute. Nach Abschluss einer erfolgreichen Pilotphase mit der GV und einigen weiteren beteiligten Instituten ist dieser VoIP-Service nun für die Nutzung durch alle Institute durch den Verwaltungsrat der Max-Planck-Gesellschaft verpflichtend vorgeschrieben, so dass diese sukzessive bei Bedarf auf diese Lösung umgestellt werden.
Die VoIP Telekommunikationsplattform besteht aktuell aus einem zentralen Cluster mit den bereits vorhandenen Cisco Unified Communications Managern zur zentralen Steuerung von ca. 1500 Nebenstellen zuzüglich Presence Servern und Voicemail Servern sowie lokalen Cisco Voice Gateways an jedem Standort für die Kommunikation in das öffentliche Vermittlungsnetz. Die Sprachübertragung erfolgt dabei verschlüsselt über das LAN/WAN Netzwerk der MPG und die lokalen Voice Gateways an den Standorten sind mit Survivability Funktion ausgestattet, so dass die hohen Anforderungen der IT-Sicherheitsbeauftragten und Datenschutzbeauftragten der MPG an Vertraulichkeit und Verfügbarkeit der Telekommunikationsdienste sichergestellt werden.
Die Provisionierung und Administration der Teilnehmer erfolgt mit dem Provisionierungssystem TiM von Aspiria, das mandantenfähig und rollenbasierend für zentrale Administratoren, lokale Administratoren der Institute und für die Konfiguration des eigenen Endgerätes durch die Anwender genutzt wird. Dieses Provisionierungssystem unterstützt ausschließlich das Cisco System. Für den weiteren Ausbau des VoIP Services an den Instituten wird für jeden Teilnehmer eine TiM-Lizenz benötigt.
Zusätzlich werden erweiterte Leistungsmerkmale und Komfortfunktionen für Chef/Sekretariats-Schaltungen mit einem zusätzlichen Modul von TiM von Aspiria auf Cisco Telefonapparaten bereitgestellt.
Die Benutzerverwaltung der Telekommunikationsplattform und Rechtevergabe erfolgt über die Anbindung an das Active Directory der MPG.
Die Vermittlungsplätze werden über einen bereits vorhandenen Peter-Connects Server von JDM Software realisiert, der an das Cisco VoIP-Telefoniesystem angebunden ist und die Vermittlungsplatz-Funktionen an den jeweiligen Vermittlungsplatz Clients bereitstellt. Für den weiteren Ausbau des VoIP Services an den Instituten werden dafür entsprechende Client-Lizenzen benötigt.
Die DECT-Systeme und –Teilnehmer der Institute werden ebenfalls an die VoIP Telekommunikationsplattform angeschlossen, so dass plattformübergreifende Vermittlungsfunktionen und Leistungsmerkmale zur Verfügung stehen. Dazu werden die Systeme über IP-DECT Basisstationen, DECT Gateways und das Schnittstellen-/Integrationssystem Unite von Ascom an den Cisco Callmanager Cluster und das Active Directory der MPG gekoppelt.
Nach Beschlüssen durch Verwaltungsrat, Gesamtbetriebsrat, Datenschutzbeauftragter und IT-Sicherheitsbeauftragten ist dieses beschriebene System mit den darin bestimmten Leistungsmerkmalen festgelegt als verbindlich einzusetzendes Telefoniesystem der Max-Planck-Gesellschaft.
Die geforderte Verschlüsselung der Sprachübertragung kann ausschließlich mit Cisco Endgeräten realisiert werden. Die Notlauftelefonie, realisiert durch die Survivability Funktion mit automatischem Fallback, ist für den Laborbetrieb einer Forschungseinrichtung existenziell und kann nur mit Cisco Endgeräten realisiert werden.
Die in den Instituten installierten Ericsson DECT Systeme sind kompatibel mit den Ascom Systemen und können durch kostenlosen Firmware Upgrade an Ascom DECT Systemen betrieben werden. Die vom Datenschutzbeauftragen der MPG geforderte Verschlüsselung der Sprachübertragung, auch für DECT-Telefonie, kann zwischen den DECT Telefoniesystemen und dem Cisco VoIP Telefoniesystem ausschließlich mit dem Ascom DECT System realisiert werden.
Aufgrund der in den Instituten vorhandenen Arbeitsplätze in Labor- und Forschungsumgebungen ist eine BGR-139-konforme (berufsgenossenschaftskonforme) Personen-Notsignal-Anlage vorgeschrieben. Diese Anforderung kann in Kombination mit dem Cisco VoIP-Telefoniesystem nur mit der DECT-Lösung der Firma Ascom realisiert werden.
Außerdem ist das IP-DECT System von Ascom von Cisco als bestätigte „Solutions Incentive Program (SIP)“-Lösung anerkannt, wodurch die gegenseitige Kompatibilität beider Systeme auf für zukünftige Releases gewährleistet ist.
Aufgrund des Leistungsbestimmungsrechts des Auftraggebers erfolgt die Beschaffung für den weiteren Ausbau des Telefoniesystems auf genau diesem VoIP-Telefoniesystem der Max-Planck-Gesellschaft auf Grundlage der folgenden Leistungsbeschreibung (vergleiche Kapitel 2 der anzufordernden Vergabeunterlagen).
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Cisco-Endgeräten, Zubehör, analoge Gateways und Lizenzen für das Cisco VoIP Telefoniesystem der MPG und Ascom DECT Endgeräte, Gateways, Basisstationen und Managementsysteme zur Anbindung an das Cisco VoIP-Telefoniesystem sowie das Einstellen eines Onlinekatalogs in das eProcurementsystem der Max-Planck-Gesellschaft mittels Rahmenvereinbarung mit einem (1) Wirtschaftsteilnehmer pro Los.
Der gesamte Vergabegegenstand wird aufgeteilt in folgende drei (3) Lose:
— Los 1 umfasst die Beschaffung von Cisco Endgeräten, Wartung und Zubehör. Cisco Endgeräte können nach Herstellervorgaben zwingend nur in Verbindung mit einem Wartungsanteil beschafft werden und die Wartungslizenzen müssen gleichzeitig den Seriennummern der Geräte zugeordnet werden, weshalb beide Bestandteile in einem Los zusammengefast werden.
— Los 2 umfasst die Beschaffung von Ascom DECT Geräten, die für den Betrieb der Ascom DECT Anlagen und die Anbindung an das Cisco VoIP Telefoniesystem erforderlich sind (DECT Endgeräte, Gateways, Basisstationen, Access-Points und das Schnittstellen-/Integrationssystem Unite) und Zubehör.
— Los 3 umfasst die Beschaffung von Software/Lizenzen, die für den Betrieb der Telefonie-Endgeräte (Cisco IP-Telefone, analoge Endgeräte, DECT Endgeräte, Third-Party-SIP Clients und Cisco Client Software) an dem Cisco VoIP Telefoniesystem sowie an den Ascom DECT-Systemen benötigt werden sowie für die eingesetzte Vermittlungsplatz Anwendung PeterConnects von JDM und das Provisionierungssystem TiM von Aspiria.
Nicht zum Leistungsumfang des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens gehören Endgeräte und Lizenzen zu Videokonferenzsystemen.
Die Generalverwaltung sowie die Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft müssen Cisco Endgeräte inkl. Zubehör, Software/Lizenzen und Ascom DECT-Geräte in dem Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers individuell zusammenstellen können und hierfür den Einzel- und Gesamtpreis (aufgegliedert nach den Leistungsbestandteilen) mit der Möglichkeit zum Ausdrucken angezeigt bekommen.
Der Leistungsumfang setzt sich aus folgenden Leistungskomponenten zusammen:
1. Bereitstellung, Anbindung und Betrieb eines Online-Shops für die MPG mit jeweils den Losen entsprechender Aufnahme von Cisco Endgeräten inkl. Zubehör, Software/Lizenzen und Ascom DECT-Geräte ins Sortiment;
2. Verkauf und Lieferung von Cisco Endgeräten inkl. Wartung und Zubehör sowie Software/Lizenzen und Ascom DECT Geräten entsprechend der Lose;
3. Ergänzende Leistungen:
a. Bereitstellung einer Online-Plattform mit entsprechenden aktuellen Inhalten, insbesondere Dokumentationen (u.a. Benutzer- und Administrationshandbücher, Beschreibung der Konfiguration und Inbetriebnahme) und falls notwendig Downloads (u.a. Updates, Treiber);
b. Elektronische Bereitstellung der Lieferdaten und Verwaltung von SmartNet Wartungsverträgen
Die Geräte inkl. Zubehör, Wartung und Lizenzen müssen dabei eigenständig von den Bedarfsträgern der MPG im Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers innerhalb eines vorab vereinbarten Sortiments auswählbar sein.
Ergänzend muss im Online-Shop die Möglichkeit bestehen, erforderliches Zubehör mitzubestellen, zum Beispiel: Netzteile, Tischladegeräte, Kopfhörer, Schutzhüllen, Hörerkabel, Adapter usw.
Sog. „Refurbished Geräte“ (z.B. werksüberholte oder nach Auslieferung an einen Kunden wieder zurückgenommene Geräte) sind nicht Leistungsgegenstand und dürfen weder angeboten noch im Falle der Auftragserteilung geliefert werden. Im Online-Shop sind ausschließlich fabrikneue Geräte auf dem jeweiligen aktuellen Stand der Technik anzubieten.
Über die Laufzeit hin werden sich die technologischen Gegebenheiten ändern. Das Spektrum des anzubietenden Sortiments ist vom Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Auftraggeber während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung aktuell zum Stand der Technik zu halten (siehe Kapitel 2.6 der anzufordernden Vergabeunterlagen).
Die MPG weiß sich gegenüber den Mindeststandards folgender IAO-Kernarbeitsnormen verpflichtet:
dem Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit vom 28.6.1930 (BGBl. 1956 II S. 641),
dem Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes vom 9.7.1948 (BGBl. 1956 II S. 2073),
dem Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen vom 1.7.1949 (BGBl. 1955 II S. 1123),
dem Übereinkommen Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit vom 29.6.1951 (BGBl. 1956 II S. 24),
dem Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit vom 25.6.1957 (BGBl. 1959 II S. 442),
dem Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäfti-gung und Beruf vom 25.6.1958 (BGBl. 1961 II S. 98),
dem Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung vom 26.6.1973 (BGBl. 1976 II S. 202), und
dem Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit vom 17.6.1999 (BGBl. 2001 II S. 1291).
Da die MPG zur Beachtung der genannten IAO-Kernarbeitsnormen beitragen möchte, werden den Zuschlag nur solche Unternehmen erhalten, die bei der Herstellung oder beim eigenen Erwerb des vertragsgegenständlichen Produktes auf die Beachtung dieser Normen hingewirkt haben bzw. hinwirken werden. Die zum Angebot aufzufordernden Unternehmen werden sich daher bereits bei Einreichung des Angebots auf die Akzeptierung der Vertragsbedingungen (vgl. Kapitel 2.11 i.V.m. Kapitel 3, Anlage 15 der anzufordernden Vergabeunterlagen) verpflichten.
Ferner haben die zum Angebot aufzufordernden Unternehmen sich verbindlich zu verpflichten eine Erklärung bezüglich des Datenschutzes abzugeben, dass Ergebnisse einer Überprüfung gemäß § 38 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zugänglich gemacht werden (vgl. Kapitel 2.11 i.V.m. Kapitel 3, Anlage 16 der anzufordernden Vergabeunterlagen). Diese Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des § 38 BDSG ist mit der Einreichung des Angebots abzugeben. Nur solche Unternehmen (auch Drittunternehmen, Nachunternehmer einschließlich ggf. deren Subunternehmen, konzernverbundene Unternehmen, freie Mitarbeiter etc.), die diese Erklärung abgeben, können bezuschlagt werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-04-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-03-01.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-03-01 Auftragsbekanntmachung
2016-07-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-03-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kommunikations- und Multimedia-Softwarepaket
Menge oder Umfang:
Im vorliegenden Fall geht der aufgrund einer Umfrage unter den Instituten und Einrichtungen (inkl. der Generalverwaltung) der Max-Planck-Gesellschaft von einem jährlichen Umsatzvolumen bei seinen Bedarfsträgern zum voraussichtlichen Bedarf der nächsten Jahre von ungefähr folgendem gesamten Beschaffungsvolumen pro Jahr aus, das mit der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung insgesamt mit den jeweiligen Auftragnehmern gedeckt werden soll:Cisco Endgeräte und Wartung (Los 1): jährlich ca. 3.300 StückAscom DECT Geräte (Los 2): jährlich ca. 1.700 StückSoftware/Lizenzen (Los 3): jährlich ca. 19.000 StückAbweichungen von diesen unverbindlichen Schätzwerten nach oben oder unten, insbesondere bei Änderungen des Bedarfs durch den Auftraggeber, sind möglich und für den Auftraggeber zulässig. Der jeweilige Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine Mindestbestellmenge aus der Rahmenvereinbarung.Die Rahmenvereinbarungen dienen der Erweiterung und ggfs. Erneuerung der bestehenden unterschiedlichen Ausstattung der Institute und Einrichtungen der MPG.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kommunikations- und Multimedia-Softwarepaket 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V.; Generalverwaltung, Finanzabteilung – Referat Einkauf und Versicherungen, Sachgebiet VIII d 2
Postanschrift: Hofgartenstraße 8
Postleitzahl: 80539
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.mpg.de 🌏
E-Mail: it-vergabe@gv.mpg.de 📧
Fax: +49 8921081367 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-03-01 📅
Einreichungsfrist: 2016-04-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-03-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 046-075809
ABl. S-Ausgabe: 46
Zusätzliche Informationen
Die unter Ziffer VI.3) genannten Kapitel- und Anlagenverweise beziehen sich auf die anzufordernden Vergabeunterlagen! Das Angebot ist nach folgender Gliederung zu strukturieren, wobei die Reihenfolge der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ent-sprechend der Liste in diesem Kapitel einzuhalten ist: 1. Formloses Anschreiben des Bieters mit Datum und eigenhändiger Unterschrift 2. Erklärungen der Bietergemeinschaft (vgl. Kapitel 1.16 und 3 i.V.m Anlage 2); 3. Angaben zu bzw. Verzeichnis über Teilleistungen anderer Unternehmen und ggf. Verpflichtungserklärung für andere Unternehmen (vgl. Kapitel 1.17 und 3 i.V.m Anlagen 3 und 4); 4. Angaben, Erklärungen und Nachweise zur persönlichen Lage der Wirtschaftsteilnehmer – Zuverlässigkeit (vgl. Kapitel 1.18.3 und. 3 i.V.m. Anlagen 5 und 6); 5. Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (vgl. Kapitel 1.18.4 und 3 i.V.m. Anlagen 7 bis 9); 6. Angaben, Erklärungen und Nachweise zur fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit (vgl. Kapitel 1.18.5 und 3 i.V.m. Anlage10); 7. Beantworteter Kriterienkatalog (siehe Anlage 11) inklusive Projektplan; 8. Ergebnis der Ermittlung des kalkulatorischen Warenkorbprei-ses/Wertungspreis (siehe Anlage 12) 9. Nur Los 1 und Los 2: Formblatt Verpflichtung zur elektronischen Lieferdatenbereitstellung (siehe Kapitel 2.8.1, 2.8.3 und 3 i.V.m. Anlage 13) 10. Definition des Preisbildungsmodells (siehe Kapitel 1.22.1, 2.9 und 3 i.V.m. Anlage 14); 11. Nur Los 1 und Los 2: Formblatt Verpflichtung zum Ergreifen wirksamer Maßnahmen zur Beachtung der aufgeführten IAO-Kernarbeitsnormen (siehe Kapitel 1.4, 2.11 und 3 i.V.m. Anlage 15) 12. Formblatt Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des § 38 BDSG (siehe Kapitel 1.4, 2.11 und 3 i.V.m. Anlage 16) Das Angebot muss grundsätzlich bis zur Angebotsabgabe vollständig sein, insbesondere alle geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten. Der Auftraggeber behält sich vor, ggf. Unternehmen gemäß § 7 EG Abs. 13 VOL/A aufzufordern, fristgerecht vorgelegte Nachweise zu vervollständigen oder zu erläutern. Ferner behält sich der Auftraggeber vor, ggf. Unternehmen gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A aufzufordern, fehlende Erklärungen und Nachweise sowie unwesentliche Preisangaben nachzufordern. Ein Rechtsanspruch auf eine Aufforderung gemäß § 7 EG Abs. 13 VOL/A oder eine Nachforderung gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A besteht nicht. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind zur Klarstellung nachfolgend in der abschließenden Liste zusammengefasst. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Ausschluss- und Bewertungskriterien, wobei diese jeweils durch die nummerierte Bezeichnung (in Klammern) wie folgt kenntlich gemacht werden: (A-##) – Ausschlusskriterium; (B-##) – Bewertungskriterium – Kriterium zur Beurteilung/Bewertung des Angebots (wird nach Punkten beurteilt/bewertet). (A-01) Erklärungen der Bietergemeinschaft Kapitel 1.16 und 3 i.V.m. Anlage 2 (A-02) Verzeichnis über Teilleistungen der anderen Unternehmen Kapitel 1.17 und 3 i.V.m. Anlage 3 (A-03) Verpflichtungserklärungen für andere Unternehmen Kapitel 1.17 und 3 i.V.m. Anlage 4 (A-04) Unternehmensdarstellung Kapitel 1.18.3.1 (A-05) Erklärung zum Berufs- und Handels-register Kapitel 1.18.3.2 und 3 i.V.m. Anlage 5 (A-06) Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6 EG VOL/A Kapitel 1.18.3.3 und 3 i.V.m. Anlage 6 (A-07) Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung; Nachweis oder Erklärung zur Versicherungssumme Kapitel 1.18.4.1 und 3 i.V.m. Anlage 7 (A-08) Erklärung zur Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft Kapitel 1.18.4.2 und 3 i.V.m. Anlage 8 (A-09) Umsatzdarstellung Kapitel 1.18.4.3 und 3 i.V.m. Anlage 9 (A-10) Darstellung zur Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement Kapitel 1.18.5.1 (A-11) Verpflichtungserklärung zum Aufbau und Betrieb eines Online-Shops mit eProcurement Systemanbindung Kapitel 1.18.5.2, 2.4.2 und 3 i.V.m. Anlage 10 (B-12) Erstellung eines Projektplans für die Anbindung des Online-Shops Kapitel 2.4.2 (B-13) Eigenschaften des Online-Shops Kapitel 2.4.3 (B-14) Anforderungen an Software Upgrades und Updates Kapitel 2.5.2 (Los 3) (B-15) Darstellung zum Zubehör Kapitel 2.5.3 (Los 1 und Los 2) (B-16) Darstellung zur Information zu neuen Technologien Kapitel 2.6.3 (B-17) Darstellung der Liefermodalitäten Kapitel 2.7.4 (A-18) Lieferdatenbereitstellung Kapitel 2.8.1 und 3 i.V.m. Anlage 13 (Los 1) (B-19) Verwaltung von SMARTnet Wartungsverträgen Kapitel 2.8.2 (Los 1) (B-20) Verwaltung von SMARTnet Wartungsverträgen Kapitel 2.8.2 (Los 1) (A-21) Lieferdatenbereitstellung Kapitel 2.8.3 und 3 i.V.m. Anlage 13 (Los 2) (A-22) Darstellung eines zulässigen Preisbildungsmodells Kapitel 1.22.1, 2.9 und 3 i.V.m. Anlage14 (B-23) Darstellung in Bezug auf die „Ökodesign-Richtlinie“ Kapitel 2.10.2 (Los 1 und Los 2) (A-24) Erklärung zur Einhaltung der IAO-Kernarbeitsnormen und Darstellung zur Wirksamkeit Kapitel 2.11 und 3 i.V.m. Anlage 15 (Los 1 und Los 2) (A-25) Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des § 38 BDSG Kapitel 2.11 und 3 i.V.m. Anlage 16.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. (im Folgenden „MPG“ oder „Auftraggeber“) ist eine aus überwiegend öffentlichen Mitteln geförderte, unabhängige gemeinnützige Forschungsorganisation mit dezentraler Struktur und ca. 80 Instituten und Einrichtungen. Der Generalverwaltung der MPG (im Folgenden „GV“) obliegen die allgemeinen administrativen Belange im Außenverhältnis mit den Zuwendungsgebern und im Innenverhältnis mit den Instituten und Einrichtungen. Nähere Informationen sind unter http://www.mpg.de abrufbar.
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Durch das vorliegende Vergabeverfahren werden in großem Umfang überregional gemeinsame Bedarfe institutsübergreifend gebündelt in den Wettbewerb gestellt und in Form von Abrufverträgen für spätere Institutsabrufe auf der gemeinsamen SRM-Plattform allen Nutzern zugänglich gemacht. Dies soll in Zukunft über die Anbindung der Online-Shop-Lösungen des mit diesem Vergabeverfahren jeweils gesuchten Auftragnehmers geschehen. Diese Online-Shop-Lösungen werden dazu in den Beschaffungsworkflow der MPG integriert.
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Das bedeutet, dass die Produktsuche und die Zusammenstellung eines Warenkorbs in dem jeweiligen Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers geschehen, dieser Warenkorb dann aber an das SRM-System der MPG zur Abwicklung weiterer interner Prozesse (z.B. Genehmigung) übergeben werden muss. Die Bestellung erfolgt dann aus dem SAP-System der jeweiligen Einrichtung der MPG.
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Der Datenaustausch zwischen dem Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers und dem eProcurement-System der MPG erfolgt über die SAP-Standard-Schnittstelle OCI (Open Catalog Interface). Das eProcurement-System der MPG nutzt die OCI-Version 4.0 (siehe Kapitel 4 der anzufordernden Vergabeunterlagen).
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Die Teilnehmer am Vergabeverfahren müssen daher über Erfahrungen bzgl. der Anbindung und des Datenaustausches mit OCI-fähigen Online-Shops sowie Bestellungen über SAP Business Connector verfügen.
Die Generalverwaltung (GV) der Max-Planck-Gesellschaft betreibt eine zentralisierte Voice-over-IP basierende Telekommunikations-Plattform für die Generalverwaltung und angeschlossene Max-Planck-Institute. Nach Abschluss einer erfolgreichen Pilotphase mit der GV und einigen weiteren beteiligten Instituten ist dieser VoIP-Service nun für die Nutzung durch alle Institute durch den Verwaltungsrat der Max-Planck-Gesellschaft verpflichtend vorgeschrieben, so dass diese sukzessive bei Bedarf auf diese Lösung umgestellt werden.
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Die VoIP Telekommunikationsplattform besteht aktuell aus einem zentralen Cluster mit den bereits vorhandenen Cisco Unified Communications Managern zur zentralen Steuerung von ca. 1500 Nebenstellen zuzüglich Presence Servern und Voicemail Servern sowie lokalen Cisco Voice Gateways an jedem Standort für die Kommunikation in das öffentliche Vermittlungsnetz. Die Sprachübertragung erfolgt dabei verschlüsselt über das LAN/WAN Netzwerk der MPG und die lokalen Voice Gateways an den Standorten sind mit Survivability Funktion ausgestattet, so dass die hohen Anforderungen der IT-Sicherheitsbeauftragten und Datenschutzbeauftragten der MPG an Vertraulichkeit und Verfügbarkeit der Telekommunikationsdienste sichergestellt werden.
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Die Provisionierung und Administration der Teilnehmer erfolgt mit dem Provisionierungssystem TiM von Aspiria, das mandantenfähig und rollenbasierend für zentrale Administratoren, lokale Administratoren der Institute und für die Konfiguration des eigenen Endgerätes durch die Anwender genutzt wird. Dieses Provisionierungssystem unterstützt ausschließlich das Cisco System. Für den weiteren Ausbau des VoIP Services an den Instituten wird für jeden Teilnehmer eine TiM-Lizenz benötigt.
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Zusätzlich werden erweiterte Leistungsmerkmale und Komfortfunktionen für Chef/Sekretariats-Schaltungen mit einem zusätzlichen Modul von TiM von Aspiria auf Cisco Telefonapparaten bereitgestellt.
Die Benutzerverwaltung der Telekommunikationsplattform und Rechtevergabe erfolgt über die Anbindung an das Active Directory der MPG.
Die Vermittlungsplätze werden über einen bereits vorhandenen Peter-Connects Server von JDM Software realisiert, der an das Cisco VoIP-Telefoniesystem angebunden ist und die Vermittlungsplatz-Funktionen an den jeweiligen Vermittlungsplatz Clients bereitstellt. Für den weiteren Ausbau des VoIP Services an den Instituten werden dafür entsprechende Client-Lizenzen benötigt.
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Die DECT-Systeme und –Teilnehmer der Institute werden ebenfalls an die VoIP Telekommunikationsplattform angeschlossen, so dass plattformübergreifende Vermittlungsfunktionen und Leistungsmerkmale zur Verfügung stehen. Dazu werden die Systeme über IP-DECT Basisstationen, DECT Gateways und das Schnittstellen-/Integrationssystem Unite von Ascom an den Cisco Callmanager Cluster und das Active Directory der MPG gekoppelt.
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Nach Beschlüssen durch Verwaltungsrat, Gesamtbetriebsrat, Datenschutzbeauftragter und IT-Sicherheitsbeauftragten ist dieses beschriebene System mit den darin bestimmten Leistungsmerkmalen festgelegt als verbindlich einzusetzendes Telefoniesystem der Max-Planck-Gesellschaft.
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Die geforderte Verschlüsselung der Sprachübertragung kann ausschließlich mit Cisco Endgeräten realisiert werden. Die Notlauftelefonie, realisiert durch die Survivability Funktion mit automatischem Fallback, ist für den Laborbetrieb einer Forschungseinrichtung existenziell und kann nur mit Cisco Endgeräten realisiert werden.
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Die in den Instituten installierten Ericsson DECT Systeme sind kompatibel mit den Ascom Systemen und können durch kostenlosen Firmware Upgrade an Ascom DECT Systemen betrieben werden. Die vom Datenschutzbeauftragen der MPG geforderte Verschlüsselung der Sprachübertragung, auch für DECT-Telefonie, kann zwischen den DECT Telefoniesystemen und dem Cisco VoIP Telefoniesystem ausschließlich mit dem Ascom DECT System realisiert werden.
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Aufgrund der in den Instituten vorhandenen Arbeitsplätze in Labor- und Forschungsumgebungen ist eine BGR-139-konforme (berufsgenossenschaftskonforme) Personen-Notsignal-Anlage vorgeschrieben. Diese Anforderung kann in Kombination mit dem Cisco VoIP-Telefoniesystem nur mit der DECT-Lösung der Firma Ascom realisiert werden.
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Außerdem ist das IP-DECT System von Ascom von Cisco als bestätigte „Solutions Incentive Program (SIP)“-Lösung anerkannt, wodurch die gegenseitige Kompatibilität beider Systeme auf für zukünftige Releases gewährleistet ist.
Aufgrund des Leistungsbestimmungsrechts des Auftraggebers erfolgt die Beschaffung für den weiteren Ausbau des Telefoniesystems auf genau diesem VoIP-Telefoniesystem der Max-Planck-Gesellschaft auf Grundlage der folgenden Leistungsbeschreibung (vergleiche Kapitel 2 der anzufordernden Vergabeunterlagen).
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Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Cisco-Endgeräten, Zubehör, analoge Gateways und Lizenzen für das Cisco VoIP Telefoniesystem der MPG und Ascom DECT Endgeräte, Gateways, Basisstationen und Managementsysteme zur Anbindung an das Cisco VoIP-Telefoniesystem sowie das Einstellen eines Onlinekatalogs in das eProcurementsystem der Max-Planck-Gesellschaft mittels Rahmenvereinbarung mit einem (1) Wirtschaftsteilnehmer pro Los.
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Der gesamte Vergabegegenstand wird aufgeteilt in folgende drei (3) Lose:
— Los 1 umfasst die Beschaffung von Cisco Endgeräten, Wartung und Zubehör. Cisco Endgeräte können nach Herstellervorgaben zwingend nur in Verbindung mit einem Wartungsanteil beschafft werden und die Wartungslizenzen müssen gleichzeitig den Seriennummern der Geräte zugeordnet werden, weshalb beide Bestandteile in einem Los zusammengefast werden.
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— Los 2 umfasst die Beschaffung von Ascom DECT Geräten, die für den Betrieb der Ascom DECT Anlagen und die Anbindung an das Cisco VoIP Telefoniesystem erforderlich sind (DECT Endgeräte, Gateways, Basisstationen, Access-Points und das Schnittstellen-/Integrationssystem Unite) und Zubehör.
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— Los 3 umfasst die Beschaffung von Software/Lizenzen, die für den Betrieb der Telefonie-Endgeräte (Cisco IP-Telefone, analoge Endgeräte, DECT Endgeräte, Third-Party-SIP Clients und Cisco Client Software) an dem Cisco VoIP Telefoniesystem sowie an den Ascom DECT-Systemen benötigt werden sowie für die eingesetzte Vermittlungsplatz Anwendung PeterConnects von JDM und das Provisionierungssystem TiM von Aspiria.
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Nicht zum Leistungsumfang des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens gehören Endgeräte und Lizenzen zu Videokonferenzsystemen.
Die Generalverwaltung sowie die Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft müssen Cisco Endgeräte inkl. Zubehör, Software/Lizenzen und Ascom DECT-Geräte in dem Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers individuell zusammenstellen können und hierfür den Einzel- und Gesamtpreis (aufgegliedert nach den Leistungsbestandteilen) mit der Möglichkeit zum Ausdrucken angezeigt bekommen.
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Der Leistungsumfang setzt sich aus folgenden Leistungskomponenten zusammen:
1. Bereitstellung, Anbindung und Betrieb eines Online-Shops für die MPG mit jeweils den Losen entsprechender Aufnahme von Cisco Endgeräten inkl. Zubehör, Software/Lizenzen und Ascom DECT-Geräte ins Sortiment;
2. Verkauf und Lieferung von Cisco Endgeräten inkl. Wartung und Zubehör sowie Software/Lizenzen und Ascom DECT Geräten entsprechend der Lose;
3. Ergänzende Leistungen:
a. Bereitstellung einer Online-Plattform mit entsprechenden aktuellen Inhalten, insbesondere Dokumentationen (u.a. Benutzer- und Administrationshandbücher, Beschreibung der Konfiguration und Inbetriebnahme) und falls notwendig Downloads (u.a. Updates, Treiber);
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b. Elektronische Bereitstellung der Lieferdaten und Verwaltung von SmartNet Wartungsverträgen
Die Geräte inkl. Zubehör, Wartung und Lizenzen müssen dabei eigenständig von den Bedarfsträgern der MPG im Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers innerhalb eines vorab vereinbarten Sortiments auswählbar sein.
Ergänzend muss im Online-Shop die Möglichkeit bestehen, erforderliches Zubehör mitzubestellen, zum Beispiel: Netzteile, Tischladegeräte, Kopfhörer, Schutzhüllen, Hörerkabel, Adapter usw.
Sog. „Refurbished Geräte“ (z.B. werksüberholte oder nach Auslieferung an einen Kunden wieder zurückgenommene Geräte) sind nicht Leistungsgegenstand und dürfen weder angeboten noch im Falle der Auftragserteilung geliefert werden. Im Online-Shop sind ausschließlich fabrikneue Geräte auf dem jeweiligen aktuellen Stand der Technik anzubieten.
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Über die Laufzeit hin werden sich die technologischen Gegebenheiten ändern. Das Spektrum des anzubietenden Sortiments ist vom Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Auftraggeber während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung aktuell zum Stand der Technik zu halten (siehe Kapitel 2.6 der anzufordernden Vergabeunterlagen).
Mehr anzeigen
Die MPG weiß sich gegenüber den Mindeststandards folgender IAO-Kernarbeitsnormen verpflichtet:
dem Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit vom 28.6.1930 (BGBl. 1956 II S. 641),
dem Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes vom 9.7.1948 (BGBl. 1956 II S. 2073),
dem Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen vom 1.7.1949 (BGBl. 1955 II S. 1123),
dem Übereinkommen Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit vom 29.6.1951 (BGBl. 1956 II S. 24),
dem Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit vom 25.6.1957 (BGBl. 1959 II S. 442),
dem Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäfti-gung und Beruf vom 25.6.1958 (BGBl. 1961 II S. 98),
dem Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung vom 26.6.1973 (BGBl. 1976 II S. 202), und
dem Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit vom 17.6.1999 (BGBl. 2001 II S. 1291).
Da die MPG zur Beachtung der genannten IAO-Kernarbeitsnormen beitragen möchte, werden den Zuschlag nur solche Unternehmen erhalten, die bei der Herstellung oder beim eigenen Erwerb des vertragsgegenständlichen Produktes auf die Beachtung dieser Normen hingewirkt haben bzw. hinwirken werden. Die zum Angebot aufzufordernden Unternehmen werden sich daher bereits bei Einreichung des Angebots auf die Akzeptierung der Vertragsbedingungen (vgl. Kapitel 2.11 i.V.m. Kapitel 3, Anlage 15 der anzufordernden Vergabeunterlagen) verpflichten.
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Ferner haben die zum Angebot aufzufordernden Unternehmen sich verbindlich zu verpflichten eine Erklärung bezüglich des Datenschutzes abzugeben, dass Ergebnisse einer Überprüfung gemäß § 38 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zugänglich gemacht werden (vgl. Kapitel 2.11 i.V.m. Kapitel 3, Anlage 16 der anzufordernden Vergabeunterlagen). Diese Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des § 38 BDSG ist mit der Einreichung des Angebots abzugeben. Nur solche Unternehmen (auch Drittunternehmen, Nachunternehmer einschließlich ggf. deren Subunternehmen, konzernverbundene Unternehmen, freie Mitarbeiter etc.), die diese Erklärung abgeben, können bezuschlagt werden.
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Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Rahmenvereinbarung Cisco Endgeräte für die Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Cisco-Endgeräten, Zubehör, analoge Gateways und Lizenzen für das Cisco VoIP Telefoniesystem der MPG und Ascom DECT Endgeräte, Gateways, Basisstationen und Managementsysteme zur Anbindung an das Cisco VoIP-Telefoniesystem sowie das Einstellen eines Onlinekatalogs in das eProcurementsystem der Max-Planck-Gesellschaft mittels Rahmenvereinbarung mit einem (1) Wirtschaftsteilnehmer pro Los.Dieses Los 1 umfasst die Beschaffung von Cisco Endgeräten, Wartung und Zubehör. Cisco Endgeräte können nach Herstellervorgaben zwingend nur in Verbindung mit einem Wartungsanteil beschafft werden und die Wartungslizenzen müssen gleichzeitig den Seriennummern der Geräte zugeordnet werden, weshalb beide Bestandteile in einem Los zusammengefast werden.Nicht zum Leistungsumfang des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens gehören Endgeräte und Lizenzen zu Videokonferenzsystemen.Die Generalverwaltung sowie die Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft müssen Cisco Endgeräte inkl. Zubehör, Lizenzen und DECT-Geräte in dem Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers individuell zusammenstellen können und hierfür den Einzel- und Gesamtpreis (aufgegliedert nach den Leistungsbestandteilen) mit der Möglichkeit zum Ausdrucken angezeigt bekommen.Der Leistungsumfang setzt sich aus folgenden Leistungskomponenten zusammen:1. Bereitstellung, Anbindung und Betrieb eines Online-Shops für die MPG mit jeweils dem Los entsprechender Aufnahme von Cisco Endgeräten inkl. Zubehör ins Sortiment;2. Verkauf und Lieferung von Cisco Endgeräten inkl. Wartung und Zubehör entsprechend dem Los;3. Ergänzende Leistungen:a. Bereitstellung einer Online-Plattform mit entsprechenden aktuellen Inhalten, insbesondere Dokumentationen (u.a. Benutzer- und Administrationshandbücher, Beschreibung der Konfiguration und Inbetriebnahme) und falls notwendig Downloads (u.a. Updates, Treiber);b. Elektronische Bereitstellung der Lieferdaten und Verwaltung von SmartNet WartungsverträgenDie Geräte inkl. Zubehör, Wartung und Lizenzen müssen dabei eigenständig von den Bedarfsträgern der MPG im Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers innerhalb eines vorab vereinbarten Sortiments auswählbar sein.Ergänzend muss im Online-Shop die Möglichkeit bestehen, erforderliches Zubehör mitzubestellen.Sog. „Refurbished Geräte“ (z.B. werksüberholte oder nach Auslieferung an einen Kunden wieder zurückgenommene Geräte) sind nicht Leistungsgegenstand und dürfen weder angeboten noch im Falle der Auftragserteilung geliefert werden. Im Online-Shop sind ausschließlich fabrikneue Geräte auf dem jeweiligen aktuellen Stand der Technik anzubieten.Über die Laufzeit hin werden sich die technologischen Gegebenheiten ändern. Das Spektrum des anzubietenden Sortiments ist vom Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Auftraggeber während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung aktuell zum Stand der Technik zu halten (siehe Kapitel 2.6 der anzufordernden Vergabeunterlagen).
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Dieses Los 1 umfasst die Beschaffung von Cisco Endgeräten, Wartung und Zubehör. Cisco Endgeräte können nach Herstellervorgaben zwingend nur in Verbindung mit einem Wartungsanteil beschafft werden und die Wartungslizenzen müssen gleichzeitig den Seriennummern der Geräte zugeordnet werden, weshalb beide Bestandteile in einem Los zusammengefast werden.
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Die Generalverwaltung sowie die Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft müssen Cisco Endgeräte inkl. Zubehör, Lizenzen und DECT-Geräte in dem Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers individuell zusammenstellen können und hierfür den Einzel- und Gesamtpreis (aufgegliedert nach den Leistungsbestandteilen) mit der Möglichkeit zum Ausdrucken angezeigt bekommen.
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1. Bereitstellung, Anbindung und Betrieb eines Online-Shops für die MPG mit jeweils dem Los entsprechender Aufnahme von Cisco Endgeräten inkl. Zubehör ins Sortiment;
2. Verkauf und Lieferung von Cisco Endgeräten inkl. Wartung und Zubehör entsprechend dem Los;
Ergänzend muss im Online-Shop die Möglichkeit bestehen, erforderliches Zubehör mitzubestellen.
Menge oder Umfang: Im vorliegenden Fall geht der aufgrund einer Umfrage unter den Instituten und Einrichtungen (inkl. der Generalverwaltung) der Max-Planck-Gesellschaft von einem jährlichen Umsatzvolumen bei seinen Bedarfsträgern zum voraussichtlichen Bedarf der nächsten Jahre von ungefähr folgendem gesamten Beschaffungsvolumen pro Jahr aus, das mit der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung insgesamt mit den jeweiligen Auftragnehmern gedeckt werden soll:Cisco Endgeräte und Wartung (Los 1): jährlich ca. 3.300 StückAbweichungen von diesen unverbindlichen Schätzwerten nach oben oder unten, insbesondere bei Änderungen des Bedarfs durch den Auftraggeber, sind möglich und für den Auftraggeber zulässig. Der jeweilige Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine Mindestbestellmenge aus der Rahmenvereinbarung.Die Rahmenvereinbarungen dienen der Erweiterung und ggfs. Erneuerung der bestehenden unterschiedlichen Ausstattung der Institute und Einrichtungen der MPG.
Im vorliegenden Fall geht der aufgrund einer Umfrage unter den Instituten und Einrichtungen (inkl. der Generalverwaltung) der Max-Planck-Gesellschaft von einem jährlichen Umsatzvolumen bei seinen Bedarfsträgern zum voraussichtlichen Bedarf der nächsten Jahre von ungefähr folgendem gesamten Beschaffungsvolumen pro Jahr aus, das mit der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung insgesamt mit den jeweiligen Auftragnehmern gedeckt werden soll:
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Cisco Endgeräte und Wartung (Los 1): jährlich ca. 3.300 Stück
Abweichungen von diesen unverbindlichen Schätzwerten nach oben oder unten, insbesondere bei Änderungen des Bedarfs durch den Auftraggeber, sind möglich und für den Auftraggeber zulässig. Der jeweilige Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine Mindestbestellmenge aus der Rahmenvereinbarung.
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Die Rahmenvereinbarungen dienen der Erweiterung und ggfs. Erneuerung der bestehenden unterschiedlichen Ausstattung der Institute und Einrichtungen der MPG.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Rahmenvereinbarung Ascom DECT Geräte für die Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Cisco-Endgeräten, Zubehör, analoge Gateways und Lizenzen für das Cisco VoIP Telefoniesystem der MPG und Ascom DECT Endgeräte, Gateways, Basisstationen und Managementsysteme zur Anbindung an das Cisco VoIP-Telefoniesystem sowie das Einstellen eines Onlinekatalogs in das eProcurementsystem der Max-Planck-Gesellschaft mittels Rahmenvereinbarung mit einem (1) Wirtschaftsteilnehmer pro Los.Dieses Los 2 umfasst die Beschaffung von Ascom DECT Geräten, die für den Betrieb der Ascom DECT Anlagen und die Anbindung an das Cisco VoIP Telefoniesystem erforderlich sind (DECT Endgeräte, Gateways, Basisstationen, Access-Points und das Schnittstellen-/Integrationssystem Unite) und Zubehör.Nicht zum Leistungsumfang des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens gehören Endgeräte und Lizenzen zu Videokonferenzsystemen.Die Generalverwaltung sowie die Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft müssen Ascom DECT-Geräte in dem Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers individuell zusammenstellen können und hierfür den Einzel- und Gesamtpreis (aufgegliedert nach den Leistungsbestandteilen) mit der Möglichkeit zum Ausdrucken angezeigt bekommen.Der Leistungsumfang setzt sich aus folgenden Leistungskomponenten zusammen:1. Bereitstellung, Anbindung und Betrieb eines Online-Shops für die MPG mit jeweils dem Los entsprechender Aufnahme von Ascom DECT-Geräte ins Sortiment;2. Verkauf und Lieferung von Ascom DECT Geräten entsprechend dem Los;3. Ergänzende Leistungen:a. Bereitstellung einer Online-Plattform mit entsprechenden aktuellen Inhalten, insbesondere Dokumentationen (u.a. Benutzer- und Administrationshandbücher, Beschreibung der Konfiguration und Inbetriebnahme) und falls notwendig Downloads (u.a. Updates, Treiber);b. Elektronische Bereitstellung der LieferdatenDie Geräte inkl. Zubehör, Wartung und Lizenzen müssen dabei eigenständig von den Bedarfsträgern der MPG im Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers innerhalb eines vorab vereinbarten Sortiments auswählbar sein.Ergänzend muss im Online-Shop die Möglichkeit bestehen, erforderliches Zubehör mitzubestellen.Sog. „Refurbished Geräte“ (z.B. werksüberholte oder nach Auslieferung an einen Kunden wieder zurückgenommene Geräte) sind nicht Leistungsgegenstand und dürfen weder angeboten noch im Falle der Auftragserteilung geliefert werden. Im Online-Shop sind ausschließlich fabrikneue Geräte auf dem jeweiligen aktuellen Stand der Technik anzubieten.Über die Laufzeit hin werden sich die technologischen Gegebenheiten ändern. Das Spektrum des anzubietenden Sortiments ist vom Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Auftraggeber während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung aktuell zum Stand der Technik zu halten (siehe Kapitel 2.6 der anzufordernden Vergabeunterlagen).
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Dieses Los 2 umfasst die Beschaffung von Ascom DECT Geräten, die für den Betrieb der Ascom DECT Anlagen und die Anbindung an das Cisco VoIP Telefoniesystem erforderlich sind (DECT Endgeräte, Gateways, Basisstationen, Access-Points und das Schnittstellen-/Integrationssystem Unite) und Zubehör.
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Die Generalverwaltung sowie die Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft müssen Ascom DECT-Geräte in dem Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers individuell zusammenstellen können und hierfür den Einzel- und Gesamtpreis (aufgegliedert nach den Leistungsbestandteilen) mit der Möglichkeit zum Ausdrucken angezeigt bekommen.
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1. Bereitstellung, Anbindung und Betrieb eines Online-Shops für die MPG mit jeweils dem Los entsprechender Aufnahme von Ascom DECT-Geräte ins Sortiment;
2. Verkauf und Lieferung von Ascom DECT Geräten entsprechend dem Los;
b. Elektronische Bereitstellung der Lieferdaten
Menge oder Umfang: Im vorliegenden Fall geht der aufgrund einer Umfrage unter den Instituten und Einrichtungen (inkl. der Generalverwaltung) der Max-Planck-Gesellschaft von einem jährlichen Umsatzvolumen bei seinen Bedarfsträgern zum voraussichtlichen Bedarf der nächsten Jahre von ungefähr folgendem gesamten Beschaffungsvolumen pro Jahr aus, das mit der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung insgesamt mit den jeweiligen Auftragnehmern gedeckt werden soll:Ascom DECT Geräte (Los 2): jährlich ca. 1.700 StückAbweichungen von diesen unverbindlichen Schätzwerten nach oben oder unten, insbesondere bei Änderungen des Bedarfs durch den Auftraggeber, sind möglich und für den Auftraggeber zulässig. Der jeweilige Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine Mindestbestellmenge aus der Rahmenvereinbarung.Die Rahmenvereinbarungen dienen der Erweiterung und ggfs. Erneuerung der bestehenden unterschiedlichen Ausstattung der Institute und Einrichtungen der MPG.
Ascom DECT Geräte (Los 2): jährlich ca. 1.700 Stück
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Rahmenvereinbarung Software/Lizenzen für die Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Cisco-Endgeräten, Zubehör, analoge Gateways und Lizenzen für das Cisco VoIP Telefoniesystem der MPG und Ascom DECT Endgeräte, Gateways, Basisstationen und Managementsysteme zur Anbindung an das Cisco VoIP-Telefoniesystem sowie das Einstellen eines Onlinekatalogs in das eProcurementsystem der Max-Planck-Gesellschaft mittels Rahmenvereinbarung mit einem (1) Wirtschaftsteilnehmer pro Los.Dieses Los 3 umfasst die Beschaffung von Software/Lizenzen, die für den Betrieb der Telefonie-Endgeräte (Cisco IP-Telefone, analoge Endgeräte, DECT Endgeräte, Third-Party-SIP Clients und Cisco Client Software) an dem Cisco VoIP Telefoniesystem sowie an den Ascom DECT-Systemen benötigt werden sowie für die eingesetzte Vermittlungsplatz Anwendung PeterConnects von JDM und das Provisionierungssystem TiM von Aspiria.Nicht zum Leistungsumfang des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens gehören Endgeräte und Lizenzen zu Videokonferenzsystemen.Die Generalverwaltung sowie die Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft müssen Software/Lizenzen in dem Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers individuell zusammenstellen können und hierfür den Einzel- und Gesamtpreis (aufgegliedert nach den Leistungsbestandteilen) mit der Möglichkeit zum Ausdrucken angezeigt bekommen.Der Leistungsumfang setzt sich aus folgenden Leistungskomponenten zusammen:1. Bereitstellung, Anbindung und Betrieb eines Online-Shops für die MPG mit jeweils dem Los entsprechender Aufnahme von Software/Lizenzen ins Sortiment;2. Verkauf und Lieferung von Software/Lizenzen entsprechend dem Lo;3. Ergänzende Leistungen:a. Bereitstellung einer Online-Plattform mit entsprechenden aktuellen Inhalten, insbesondere Dokumentationen (u.a. Benutzer- und Administrationshandbücher, Beschreibung der Konfiguration und Inbetriebnahme) und falls notwendig Downloads (u.a. Updates, Treiber);Die Software/Lizenzen müssen dabei eigenständig von den Bedarfsträgern der MPG im Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers innerhalb eines vorab vereinbarten Sortiments auswählbar sein.
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Dieses Los 3 umfasst die Beschaffung von Software/Lizenzen, die für den Betrieb der Telefonie-Endgeräte (Cisco IP-Telefone, analoge Endgeräte, DECT Endgeräte, Third-Party-SIP Clients und Cisco Client Software) an dem Cisco VoIP Telefoniesystem sowie an den Ascom DECT-Systemen benötigt werden sowie für die eingesetzte Vermittlungsplatz Anwendung PeterConnects von JDM und das Provisionierungssystem TiM von Aspiria.
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Die Generalverwaltung sowie die Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft müssen Software/Lizenzen in dem Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers individuell zusammenstellen können und hierfür den Einzel- und Gesamtpreis (aufgegliedert nach den Leistungsbestandteilen) mit der Möglichkeit zum Ausdrucken angezeigt bekommen.
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1. Bereitstellung, Anbindung und Betrieb eines Online-Shops für die MPG mit jeweils dem Los entsprechender Aufnahme von Software/Lizenzen ins Sortiment;
2. Verkauf und Lieferung von Software/Lizenzen entsprechend dem Lo;
Die Software/Lizenzen müssen dabei eigenständig von den Bedarfsträgern der MPG im Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers innerhalb eines vorab vereinbarten Sortiments auswählbar sein.
Menge oder Umfang: Im vorliegenden Fall geht der aufgrund einer Umfrage unter den Instituten und Einrichtungen (inkl. der Generalverwaltung) der Max-Planck-Gesellschaft von einem jährlichen Umsatzvolumen bei seinen Bedarfsträgern zum voraussichtlichen Bedarf der nächsten Jahre von ungefähr folgendem gesamten Beschaffungsvolumen pro Jahr aus, das mit der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung insgesamt mit den jeweiligen Auftragnehmern gedeckt werden soll:Software/Lizenzen (Los 3): jährlich ca. 19.000 StückAbweichungen von diesen unverbindlichen Schätzwerten nach oben oder unten, insbesondere bei Änderungen des Bedarfs durch den Auftraggeber, sind möglich und für den Auftraggeber zulässig. Der jeweilige Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine Mindestbestellmenge aus der Rahmenvereinbarung.Die Rahmenvereinbarungen dienen der Erweiterung und ggfs. Erneuerung der bestehenden unterschiedlichen Ausstattung der Institute und Einrichtungen der MPG.
Software/Lizenzen (Los 3): jährlich ca. 19.000 Stück
Beschreibung der Optionen:
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 24 Monate (Basis-Vertragslaufzeit) zzgl. einer vorgelagerten zweimonatigen Vorlaufzeit zur Anbindung des Online-Shops. Die Vereinbarung enthält eine Option für den Auftraggeber zur dreimaligen Verlängerung um jeweils zwölf (12) weitere Monate. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt daher 60 Monate zzgl. der vorgelagerten zweimonatigen Vorlaufzeit.
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Die Möglichkeit zur dreimaligen Verlängerung um jeweils 12 Monate ist bedingt durch den Umstand, dass bei dem Wechsel des Auftragnehmers sowie bei der Einarbeitung in die Prozesse ein sehr großer Aufwand entstehen wird. Dies wiederum hat seinen Ursprung in der Komplexität des Vergabegegenstandes – Lieferung von Cisco Endgeräten inkl. Wartung, Software/Lizenzen und Ascom DECT Geräte sowie die Erstellung eines Online-Shops und einer Online-Plattform. Die Laufzeit des Vertrages muss deshalb im Verhältnis zum Auftragsgegenstand stehen.
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Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 36 Monate
Referenznummer: 8407 0805 0117
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
München – die Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft (siehe http://www.mpg.de/institute) sowie weitere in der Rahmenvereinbarung (Anlage 1 der Vergabeunterlage) genannte, rechtlich selbständige Organisationseinheiten in Düsseldorf und Göttingen.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A: Allgemeine Vorgaben für Ziffer III.2.1) bis III.2.3) (siehe hierzu auch sonst. Informationen unter Ziffer VI.3):
Für die Vergabe der Leistung kommen nur Unternehmen in Betracht, die fachkundig, leistungsfähig sowie gesetzestreu und zuverlässig sind (§ 97 Abs. 4 Satz 1 GWB). Der Auftraggeber wird bei der Prüfung und Beurteilung der Bieter im Rahmen des ihm zustehenden Beurteilungs- und Prognosespielraums auch auf Erfahrungen zurückgreifen, die er oder andere Auftraggeber mit Bietern bei der Abwicklung früherer Aufträge gemacht hat/haben, insbesondere dann, wenn sich daraus vertragliche Verfehlungen ergeben haben (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.7.2012, VII-Verg 27/12). Als Nachweise für die Fachkunde, Leistungsfähigkeit sowie Gesetzestreue und Zuverlässigkeit hat der Bieter die in Kapitel 1.18 (der anzufordernden Vergabeunterlagen) genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu erbringen. Zur Nummerierung/Bezeichnung der Nachweise und Erklärungen siehe Kapitel 1.12 (Abschließende Liste der geforderten Erklärungen und Nachweise) der anzufordernden Vergabeunterlagen.
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Auf Kapitel 1.16 (Bietergemeinschaften) und Kapitel 1.17 (Einsatz anderer Unternehmen) der anzufordernden Vergabeunterlagen wird ausdrücklich hingewiesen.
Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben werden, sind nicht gemäß § 7 EG Abs. 4 VOL/A zugelassen.
I. Bieter aus EU-Mitgliedstaaten
Wird einer der geforderten Nachweise (bzw. Bescheinigungen) in dem betreffenden Herkunftsland nicht ausgestellt, so kann dieser durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die das Unternehmen vor einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder jeder anderen befugten Behörde des betreffenden Herkunftslandes abgibt. In den Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder der Notar hat eine Bescheinigung über die Echtheit der eidesstattlichen oder der feierlichen Erklärung auszustellen.
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Nachweise (bzw. Bescheinigungen) in einer anderen als der deutschen Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen, um berücksichtigt werden zu können.
II. Bietergemeinschaften
Eine BG hat die nachfolgend unter Kapitel 1.18.3 (der anzufordernden Vergabeunterlagen) geforderten Eignungsnachweise (Zuverlässigkeit) von jedem einzelnen Mitglied der BG mit dem Angebot vorzulegen, soweit dort nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist.
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Hinsichtlich der Beurteilung der unter Kapitel 1.18.4 und 1.18.5 (der anzufordernden Vergabeunterlagen) geforderten Eignungsnachweise (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische Leistungsfähigkeit / Fachkunde) kommt es auf die der BG insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an, sofern Kapitel 1.18.4 und 1.18.5 (der anzufordernden Vergabeunterlagen) nicht etwas Abweichendes bestimmt ist. Die Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen Leistungsfähigkeit / Fachkunde erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte.
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Beteiligt sich ein Mitglied einer BG auch als Mitglied in einer weiteren BG, die ein konkurrierendes Angebot einreicht, oder auch als Einzelbieter mit einem konkurrierenden Angebot an dem Vergabeverfahren, kann dies bei unzulässiger wettbewerbsbeschränkender Abrede zum Ausschluss beider Angebote führen.
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Im Angebot ist in einer detaillierten Übersicht (im Formblatt Erklärung Bietergemeinschaft in Kapitel 3, Anlage 2 der anzufordernden Vergabeunterlagen) darzustellen, welches Mitglied der BG voraussichtlich im Einzelnen für die Erbringung welcher Lieferungen und ergänzenden Leistungen verantwortlich ist.
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III. Einsatz anderer Unternehmen
Ein Bieter, eine BG oder ein Mitglied einer BG kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Drittunternehmen, Nachunternehmer einschließlich ggf. deren Subunternehmen, konzernverbundene Unternehmen, freie Mitarbeiter etc.) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (sog. Eignungsleihe), § 7 EG Abs. 9 VOL/A. Demzufolge ist beispielsweise auch ein 100%iges Tochterunternehmen ein „anderes Unternehmen“.
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Der Bieter hat in seinem Angebot zu erklären, ob die Vergabe von Teilleistungen an ein anderes Unternehmen beabsichtigt ist und um welche Teilleistung(en) es sich handeln wird (siehe Formblatt Angaben / Verzeichnis über Teilleistungen anderer Unternehmen in Kapitel 3, Anlage 3 der anzufordernden Vergabeunterlagen).
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Sofern sich ein Bieter, eine BG oder ein Mitglied einer BG, zum Nachweis der Eignung, d.h. der wirtschaftlichen und/oder fachlichen Leistungsfähigkeit, (zumindest teilweise) auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen berufen will, hat er/sie mit dem Angebot die unter Kapitel 1.18.4 und 1.18.5 (der anzufordernden Vergabeunterlagen) geforderten Eignungsnachweise, die für die Eignungsleihe relevant sind (d.h. in dem Umfang, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft), auch für das jeweilige andere Unternehmen vorzulegen; in diesem Fall ist stets auch die Zuverlässigkeit des/der anderen Unternehmen nachzuweisen durch Einreichung der mit dem Angebotunter Kapitel 1.18.3 (der anzufordernden Vergabeunterlagen) geforderten Eignungsnachweise.
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Es wird außerdem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer verpflichtet ist, diejenigen anderen Unternehmen, auf deren Fähigkeiten er sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit bzw. Fachkunde nach § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A berufen hat, bei der Auftragsausführung einzusetzen.
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Ferner ist in diesem Fall mit dem Angebot der Nachweis zu erbringen, dass die erforderlichen Mittel des anderen Unternehmens für die Durchführung der jeweiligen Teilleistung(en) zur Verfügung stehen, durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung, § 7 EG Abs. 9, S. 2 VOL/A (siehe Formblatt Verpflichtungserklärungen für andere Unternehmen in Kapitel 3, Anlage 4 der anzufordernden Vergabeunterlagen).
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Hinsichtlich der Beurteilung der unter Kapitel 1.18.4 und 1.18.5 der anzufordernden Vergabeunterlagen (entsprechend Abschnitt III.2.2 und III.2.3 der EU-Bekanntmachung) geforderten Eignungsnachweise (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische Leistungsfähigkeit/ Fachkunde) kommt es auf die dem Bieter und den/m anderen Unternehmen insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an. Die Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie der technischen Leistungsfähigkeit/ Fachkunde erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte.
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Sofern ein Bieter die Vergabe von Teilleistungen an ein anderes Unternehmen beabsichtigt, ohne sich auf dessen Eignung zu berufen (sog. „bloßer Nachunternehmereinsatz“), behält der Auftraggeber sich ausdrücklich vor, von dem Bieter, dessen Angebot den Zuschlag erhalten soll, die entsprechenden in Kapitel 1.18 (der anzufordernden Vergabeunterlagen) geforderten Eignungsnachweise und Verpflichtungserklärungen dieser anderen Unternehmen nach Angebotsabgabe, jedoch vor Zuschlagserteilung, zu fordern.
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B: Eignungsanforderungen zur persönlichen Lage des Wirtschaftsteilnehmers – Zuverlässigkeit
Folgende Angaben, Bescheinigungen, Beschreibungen, Erklärungen oder Nachweise sind zwingend von jedem Unternehmen (d.h. auch von denjenigen Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter beruft sowie von jedem Mitglied einer BG) mit dem Angebot einzureichen:
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I. Unternehmensdarstellung
Unternehmensdarstellung/ Erklärung über die Unternehmensstruktur (Name des Unternehmens (Firma), Anschrift, Rechtsform, organisatorische Gliederung, Leistungsspektrum, Gründungsjahr, Niederlassungen), einschließlich der personellen Kapazitäten, ca. zwei DIN A4 Seiten.
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II. Berufs- und Handelsregister
Erklärung zur Eintragung in das Berufsregister / Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der EU-Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bewerber ansässig ist, oder Erklärung zum Gewerbebetrieb, sofern der Bewerber nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. (siehe Formblatt Erklärung zum Berufs- und Handelsregister, Anlage 5 der anzufordernden Vergabeunterlagen)
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III. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6 EG VOL/A (siehe Formblatt Erklärung zu § 6 EG VOL/A, Anlage 6 der anzufordernden Vergabeunterlagen).
Der Auftraggeber behält sich vor, ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der vorgenannten Erklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anzufordern.
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Mindeststandards:
Folgende Angaben, Bescheinigungen, Beschreibungen, Erklärungen oder Nachweise sind zwingend von jedem Unternehmen (d.h. auch von denjenigen Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter beruft sowie von jedem Mitglied einer BG) mit dem Angebot einzureichen:
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I. Betriebshaftpflichtversicherung
Erklärung des Bieters, dass er über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügt mit Angabe und Nachweis der Versicherungssummen bzw. eine solche im Falle der Zuschlagserteilung binnen vier (4) Wochen nach Vertragsschluss abschließt und diese über die gesamte Laufzeit des Vertrages unterhält (siehe Formblatt Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, Anlage 7 der anzufordernden Vergabeunterlagen).
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Die Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden muss dabei mindestens zwei (2) Mio. Euro (2-fach maximiert) sowie für Vermögensschäden mindestens einhunderttausend (100.000) Euro (2-fach maximiert) betragen (siehe Formblatt Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, Anlage 7 der anzufordernden Vergabeunterlagen).
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II. Berufsgenossenschaft
Erklärung über die Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft nach den Bestimmungen des Landes, in dem das Unternehmen des Bieters seinen Sitz hat (siehe Formblatt Erklärung zur Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaft in Anlage 8 der anzufordernden Vergabeunterlagen).
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III. Umsatzdarstellung
Angabe jeweils bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (siehe Formblatt Umsatzdarstellung in Anlage 9 der anzufordernden Vergabeunterlagen)
i. des Gesamtumsatzes des Unternehmens;
ii. des Umsatzes bezogen auf die besondere Leistungsart, die Gegenstand dieser Vergabe ist gemäß § 7 EG Abs. 2 lit. d) VOL/A (leistungsartbezogener Umsatz);
Achtung:
Bietergemeinschaften (BG) haben die Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, Berufsgenossenschaft sowie die Umsatzangaben für jedes Mitglied der BG getrennt zu nennen.
Soweit sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (zumindest teilweise) auf die Fähigkeiten von anderen Unternehmen berufen will, haben der Bieter und das/die andere(n) Unternehmen die Umsatzangaben getrennt zu nennen.
Folgende Angaben, Beschreibungen, Erklärungen sowie Nachwei-se/Bescheinigungen sind von denjenigen Unternehmen mit dem Angebot einzureichen, mit denen der Bieter seine Eignung nachweisen will (im Falle der „Eignungsleihe“ vgl. Kapitel 1.17 der anzufordernden Vergabeunterlagen).
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I. Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement
In seinem Angebot hat der Bieter eine Beschreibung (ca. 2 DIN A4 Seiten; der vorhandenen Qualitätssicherungsmaßnahmen und des vorhandenen Qualitätsmanagementsystems für Leistungen, die mit den ausgeschriebenen vergleichbar sind, beizufügen.
Zur Erfüllung des Kriteriums sind in der Beschreibung des Qualitätsmanagementsystems mindestens folgende Themen zu behandeln:
— Verantwortung der Leitung
— Management von Ressourcen
— Produktrealisierung
— Messung, Analyse und Verbesserungen
— Ständige Verbesserung des Qualitätsmanagementsystems
Ausreichend zur Erfüllung des Kriteriums ist auch die Vorlage einer entsprechenden, gültigen Zertifizierungsurkunde in Kopie (z.B. DIN EN ISO 9001).
II. Aufbau und Betrieb eines Onlineshops mit eProcurement-Systemanbindung
Der Auftragnehmer hat – wie bereits in Kapitel 1.1 und 1.3 (der anzufordernden Vergabeunterlagen) beschrieben – die Anbindung an ein eProcurement-System vorzunehmen um den Betrieb eines Online-Shops mit eProcurement-Systemanbindung zu gewährleisten (vgl. Formblatt Anbindung und Betrieb eines Online-Shops mit eProcurement-Systemanbindung in Kapitel 3, Anlage 10 der anzufordernden Vergabeunterlagen):
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Diesen Vergabeunterlagen anhängend ist das Merkblatt „eProcurement für das Beschaffungswesen der Max-Planck-Gesellschaft“. Nach diesen Vorgaben hat der Auftragnehmer die Anbindung des Online-Shops an das eProcurement-System durchzuführen.
Unter anderem sind folgende Punkte zu berücksichtigen bzw. Anforderungen zu erfüllen. Die Aufzählung ist nicht abschließend. An dieser Stelle sei nochmals explizit auf das anhängende Merkblatt und dessen Verweisen hingewiesen (vgl. Kapitel 4, Anhang der anzufordernden Vergabeunterlagen).
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— Web-Schnittstelle zu einem externen Lieferantenkatalog;
— OCI-Schnittstelle an ein SAP-SRM 7.0-Bestell-System;
— Elektronische Übermittlung der Bestelldaten im XML-Format;
— Maßnahmen zur Gewähr zu erwartender Sicherheitsanforderungen (Authentizität der Bestellung, Vertraulichkeit und Integrität der Daten, Verfügbarkeit ihrer Schnittstelle).
— Vollständige Benutzbarkeit für folgende Browser garantiert: Firefox 38 ESR (und neuere Versionen), Internet Explorer 11, Safari;
— Mehrsprachige Benutzerführung;
— Web-Browser-Sitzung für reine Recherche (plattformunabhängig ). D.h. Bedarfsträger (Institute und Organisationen der MPG) die aktuell noch nicht an das eProcurementsystem der MPG angeschlossen sind und dieses somit noch nicht nutzen können, muss der Online-Shop aber zu reinen Recherchezwecken (also ohne Einkaufsfunktionalität) zur Verfügung stehen.
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Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungen werden grundsätzlich erst nach erfolgter Leistungserbringung erbracht.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften (im Folgenden „BG“) sind zugelassen. Die BG hat mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung abzugeben, die beinhaltet,
— dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist (im Folgenden „geschäftsführendes Mitglied“),
— dass das geschäftsführende Mitglied alle Mitglieder der Bietergermeinschaft/Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, Zahlungen des Auftraggebers für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit befreiender Wirkung anzunehmen, und
— dass alle Mitglieder der späteren Arbeitsgemeinschaft für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften.
(siehe Formblatt Erklärung Bietergemeinschaft in Kapitel 3, Anlage 2 der anzufordernden Vergabeunterlagen).
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist dem Angebot eine separate Eigenerklärung zur vergabe- und kartellrechtlichen Zulässigkeit von Bietergemeinschaften beizulegen, in der diese zu den Gründen des Zusammenschlusses Stellung nimmt. Insbesondere ist darzulegen, warum die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft alleine objektiv die zur Teilnahme an der Ausschreibung erforderliche Leistungsfähigkeit nicht aufweisen und worin die wirtschaftlichen Vorteile dieses Zusammenschlusses liegen (siehe Formblatt Erklärungen zur Bietergemeinschaft in Kapitel 3, Anlage 2 der anzufordernden Vergabeunterlagen).
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Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 5
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Dies ist bedingt durch den Umstand, dass bei dem Wechsel des Auftragnehmers sowie bei der Einarbeitung in die Prozesse ein sehr großer Aufwand entstehen wird. Dies wiederum hat seinen Ursprung in der Komplexität des Vergabegegenstandes – Lieferung von Cisco Endgeräten inkl. Wartung, Software/Lizenzen und Ascom DECT Geräte sowie die Erstellung eines Online-Shops und einer Online-Plattform. Die Laufzeit des Vertrages muss deshalb im Verhältnis zum Auftragsgegenstand stehen.
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Bei dieser Vergabe werden u.a. ein Online-Shop für das Beschaffungswesen der Max-Planck-Gesellschaft und eine Online-Plattform mit entsprechenden aktuellen Inhalten, insbesondere Dokumentationen (u.a. Benutzer- und Administratorenhandbücher, Beschreibung der Konfiguration und Inbetriebnahme) sowie Downloads (u.a. aktuelle Treiber) verlangt. Der Online-Shop muss via SAP Business Connector angebunden werden.
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Der zu konfigurierende Online-Shop und die Online-Plattform müssen eine Lauffähigkeit unter verschiedenen Browsern und unter verschiedenen Betriebssystemen aufweisen (vgl. Kapitel 1.18.5.2 der anzufordernden Vergabeunterlagen). Auch müssen der Online-Shop und die Online-Plattform des Auftragnehmers die jeweils aktuellste Version der oben genannten Browser unterstützen und abwärtskompatibel sein.
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Um dies in der vorgegebenen Zeit zu bewältigen, benötigt der Auftragnehmer gute Erfahrungen in der Programmierung und ein gewisses Know-how in der Einrichtung von Online-Shops. Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass auch für die Shop-Anbindung ausreichend Personal und Ressourcen zur Verfügung stehen.
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Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 24 Monate (Basis-Vertragslaufzeit) zzgl. einer vorgelagerten zweimonatigen Vorlaufzeit zur Anbindung des Online-Shops. Die Vereinbarung enthält eine Option für den Auftraggeber zur dreimaligen Verlängerung um jeweils zwölf (12) weitere Monate. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt daher 60 Monate zzgl. der vorgelagerten zweimonatigen Vorlaufzeit.
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Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-08-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Sanver

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-06-03 📅
Datum des Endes: 2018-08-02 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 8407 0805 0117
Zusätzliche Informationen
Die unter Ziffer VI.3) genannten Kapitel- und Anlagenverweise beziehen sich auf die anzufordernden Vergabeunterlagen!
Das Angebot ist nach folgender Gliederung zu strukturieren, wobei die Reihenfolge der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ent-sprechend der Liste in diesem Kapitel einzuhalten ist:
1. Formloses Anschreiben des Bieters mit Datum und eigenhändiger Unterschrift
2. Erklärungen der Bietergemeinschaft (vgl. Kapitel 1.16 und 3 i.V.m Anlage 2);
3. Angaben zu bzw. Verzeichnis über Teilleistungen anderer Unternehmen und ggf. Verpflichtungserklärung für andere Unternehmen (vgl. Kapitel 1.17 und 3 i.V.m Anlagen 3 und 4);
4. Angaben, Erklärungen und Nachweise zur persönlichen Lage der Wirtschaftsteilnehmer – Zuverlässigkeit (vgl. Kapitel 1.18.3 und. 3 i.V.m. Anlagen 5 und 6);
5. Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (vgl. Kapitel 1.18.4 und 3 i.V.m. Anlagen 7 bis 9);
6. Angaben, Erklärungen und Nachweise zur fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit (vgl. Kapitel 1.18.5 und 3 i.V.m. Anlage10);
7. Beantworteter Kriterienkatalog (siehe Anlage 11) inklusive Projektplan;
8. Ergebnis der Ermittlung des kalkulatorischen Warenkorbprei-ses/Wertungspreis (siehe Anlage 12)
9. Nur Los 1 und Los 2: Formblatt Verpflichtung zur elektronischen Lieferdatenbereitstellung (siehe Kapitel 2.8.1, 2.8.3 und 3 i.V.m. Anlage 13)
10. Definition des Preisbildungsmodells (siehe Kapitel 1.22.1, 2.9 und 3 i.V.m. Anlage 14);
11. Nur Los 1 und Los 2: Formblatt Verpflichtung zum Ergreifen wirksamer Maßnahmen zur Beachtung der aufgeführten IAO-Kernarbeitsnormen (siehe Kapitel 1.4, 2.11 und 3 i.V.m. Anlage 15)
12. Formblatt Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des § 38 BDSG (siehe Kapitel 1.4, 2.11 und 3 i.V.m. Anlage 16)
Das Angebot muss grundsätzlich bis zur Angebotsabgabe vollständig sein, insbesondere alle geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten. Der Auftraggeber behält sich vor, ggf. Unternehmen gemäß § 7 EG Abs. 13 VOL/A aufzufordern, fristgerecht vorgelegte Nachweise zu vervollständigen oder zu erläutern. Ferner behält sich der Auftraggeber vor, ggf. Unternehmen gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A aufzufordern, fehlende Erklärungen und Nachweise sowie unwesentliche Preisangaben nachzufordern. Ein Rechtsanspruch auf eine Aufforderung gemäß § 7 EG Abs. 13 VOL/A oder eine Nachforderung gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A besteht nicht.
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Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind zur Klarstellung nachfolgend in der abschließenden Liste zusammengefasst. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Ausschluss- und Bewertungskriterien, wobei diese jeweils durch die nummerierte Bezeichnung (in Klammern) wie folgt kenntlich gemacht werden:
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(A-##) – Ausschlusskriterium;
(B-##) – Bewertungskriterium – Kriterium zur Beurteilung/Bewertung des Angebots (wird nach Punkten beurteilt/bewertet).
(A-01) Erklärungen der Bietergemeinschaft Kapitel 1.16 und 3 i.V.m. Anlage 2
(A-02) Verzeichnis über Teilleistungen der anderen Unternehmen Kapitel 1.17 und 3 i.V.m. Anlage 3
(A-03) Verpflichtungserklärungen für andere Unternehmen Kapitel 1.17 und 3 i.V.m. Anlage 4
(A-04) Unternehmensdarstellung Kapitel 1.18.3.1
(A-05) Erklärung zum Berufs- und Handels-register Kapitel 1.18.3.2 und 3 i.V.m. Anlage 5
(A-06) Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6 EG VOL/A Kapitel 1.18.3.3 und 3 i.V.m. Anlage 6
(A-07) Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung; Nachweis oder Erklärung zur Versicherungssumme Kapitel 1.18.4.1 und 3 i.V.m. Anlage 7
(A-08) Erklärung zur Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft Kapitel 1.18.4.2 und 3 i.V.m. Anlage 8
(A-09) Umsatzdarstellung Kapitel 1.18.4.3 und 3 i.V.m. Anlage 9
(A-10) Darstellung zur Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement Kapitel 1.18.5.1
(A-11) Verpflichtungserklärung zum Aufbau und Betrieb eines Online-Shops mit eProcurement Systemanbindung Kapitel 1.18.5.2, 2.4.2 und 3 i.V.m. Anlage 10
(B-12) Erstellung eines Projektplans für die Anbindung des Online-Shops Kapitel 2.4.2
(B-13) Eigenschaften des Online-Shops Kapitel 2.4.3
(B-14) Anforderungen an Software Upgrades und Updates Kapitel 2.5.2 (Los 3)
(B-15) Darstellung zum Zubehör Kapitel 2.5.3 (Los 1 und Los 2)
(B-16) Darstellung zur Information zu neuen Technologien Kapitel 2.6.3
(B-17) Darstellung der Liefermodalitäten Kapitel 2.7.4
(A-18) Lieferdatenbereitstellung Kapitel 2.8.1 und 3 i.V.m. Anlage 13 (Los 1)
(B-19) Verwaltung von SMARTnet Wartungsverträgen Kapitel 2.8.2 (Los 1)
(B-20) Verwaltung von SMARTnet Wartungsverträgen Kapitel 2.8.2 (Los 1)
(A-21) Lieferdatenbereitstellung Kapitel 2.8.3 und 3 i.V.m. Anlage 13 (Los 2)
(A-22) Darstellung eines zulässigen Preisbildungsmodells Kapitel 1.22.1, 2.9 und 3 i.V.m. Anlage14
(B-23) Darstellung in Bezug auf die „Ökodesign-Richtlinie“ Kapitel 2.10.2 (Los 1 und Los 2)
(A-24) Erklärung zur Einhaltung der IAO-Kernarbeitsnormen und Darstellung zur Wirksamkeit Kapitel 2.11 und 3 i.V.m. Anlage 15 (Los 1 und Los 2)
(A-25) Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des § 38 BDSG Kapitel 2.11 und 3 i.V.m. Anlage 16.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der o.g. Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erfolgt ist.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB),
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3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB),
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4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2016/S 046-075809 (2016-03-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-07-18)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Fax: +49 8921081384 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-07-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-07-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 138-250487
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 046-075809
ABl. S-Ausgabe: 138

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
München – Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft (siehe http://www.mpg.de/institute)

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Onlineshop (Erstellung Projektplan) (25)
2. Onlineshop (Eigenschaften Onlineshop) (25)
3. Technische Anforderung (Informationen zu neuen Technologien) (20)
4. Technologiegleitklausel und Preisanpassung (Informationen zu neuen Technologien) (20)
5. Bestellung und Lieferung (Liefermodalitäten) (10)

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-06-08 📅
Name: Firma Bechtle AG
Postanschrift: Bechtle Platz 1
Postort: Neckarsulm
Postleitzahl: 74172
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣

3️⃣
Postleitzahl: 74171

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Telefon: +49 89211762411 📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
„Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).“
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Quelle: OJS 2016/S 138-250487 (2016-07-18)
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