Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Cytrix-Lizenzen und -Produkte sowie das Einstellen eines Onlinekatalogs in das eProcuremensystem der Max-Planck-Gesellschaft mittels Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmern. Die Generalverwaltung sowie die Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft müssen die Artikel in dem Online-Shop des Auftragnehmers individuell zusammenstellen, auswählen können und hierfür den Einzel- und Gesamtpreis (aufgegliedert nach den Leistungsbestandteilen) mit der Möglichkeit zum Ausdrucken angezeigt bekommen. Der Leistungsumfang setzt sich aus folgenden Leistungskomponenten zusammen: 1. Bereitstellung, Anbindung und Betrieb eines Online-Shops für MPG; 2. Verkauf und Lieferung Citrix-Lizenzen; 3. Ergänzende Leistungen: a. Bereitstellung einer Online-Plattform b. Ständig verfügbare Anlaufstelle für Serviceanfragen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-11-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-10-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-10-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Referenznummer: 8407 0805 0120
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Cytrix-Lizenzen und -Produkte sowie das Einstellen eines Onlinekatalogs in das eProcuremensystem der Max-Planck-Gesellschaft mittels Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmern.
Die Generalverwaltung sowie die Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft müssen die Artikel in dem Online-Shop des Auftragnehmers individuell zusammenstellen, auswählen können und hierfür den Einzel- und Gesamtpreis (aufgegliedert nach den Leistungsbestandteilen) mit der Möglichkeit zum Ausdrucken angezeigt bekommen.
Der Leistungsumfang setzt sich aus folgenden Leistungskomponenten zusammen:
1. Bereitstellung, Anbindung und Betrieb eines Online-Shops für MPG;
2. Verkauf und Lieferung Citrix-Lizenzen;
3. Ergänzende Leistungen:
a. Bereitstellung einer Online-Plattform
b. Ständig verfügbare Anlaufstelle für Serviceanfragen.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Cytrix-Lizenzen und -Produkte sowie das Einstellen eines Onlinekatalogs in das eProcuremensystem der Max-Planck-Gesellschaft mittels Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmern.
Die Generalverwaltung sowie die Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft müssen die Artikel in dem Online-Shop des Auftragnehmers individuell zusammenstellen, auswählen können und hierfür den Einzel- und Gesamtpreis (aufgegliedert nach den Leistungsbestandteilen) mit der Möglichkeit zum Ausdrucken angezeigt bekommen.
Der Leistungsumfang setzt sich aus folgenden Leistungskomponenten zusammen:
1. Bereitstellung, Anbindung und Betrieb eines Online-Shops für MPG;
2. Verkauf und Lieferung Citrix-Lizenzen;
3. Ergänzende Leistungen:
a. Bereitstellung einer Online-Plattform
b. Ständig verfügbare Anlaufstelle für Serviceanfragen.
Referenz Daten
Absendedatum: 2016-10-21 📅
Einreichungsfrist: 2016-11-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-10-26 📅
Datum des Beginns: 2016-11-18 📅
Datum des Endes: 2018-11-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 207-374414
ABl. S-Ausgabe: 207
Zusätzliche Informationen
Angebote können elektronisch (siehe Kapitel 1.9.1 der VU) oder konventionell in Papierform (siehe Kapitel 1.9.2 der VU) abgegeben werden. Die Einreichung von Angeboten per E-Mail oder per Telefax ist nicht zulässig!
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Cytrix-Lizenzen und -Produkte sowie das Einstellen eines Onlinekatalogs in das eProcuremensystem der Max-Planck-Gesellschaft mittels Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmern.
Die Generalverwaltung sowie die Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft müssen die Artikel in dem Online-Shop des Auftragnehmers individuell zusammenstellen, auswählen können und hierfür den Einzel- und Gesamtpreis (aufgegliedert nach den Leistungsbestandteilen) mit der Möglichkeit zum Ausdrucken angezeigt bekommen.
Die Generalverwaltung sowie die Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft müssen die Artikel in dem Online-Shop des Auftragnehmers individuell zusammenstellen, auswählen können und hierfür den Einzel- und Gesamtpreis (aufgegliedert nach den Leistungsbestandteilen) mit der Möglichkeit zum Ausdrucken angezeigt bekommen.
Der Leistungsumfang setzt sich aus folgenden Leistungskomponenten zusammen:
1. Bereitstellung, Anbindung und Betrieb eines Online-Shops für MPG;
2. Verkauf und Lieferung Citrix-Lizenzen;
3. Ergänzende Leistungen:
a. Bereitstellung einer Online-Plattform
b. Ständig verfügbare Anlaufstelle für Serviceanfragen.
Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung müssen vom Auftragnehmer direkt in das eProcurement-System der MPG überführt werden und daraus unmittelbar von den jeweiligen Nutzern abgerufen werden können.
Der Zuschlag ist für den 18.11.2016 geplant.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 24 Monate (Basis-Vertragslaufzeit) zzgl. einer vorgelagerten einmonatigen Vorlaufzeit zur Anbindung des Online-Shops. Die Vereinbarung enthält eine Option für den Auftraggeber zur dreimaligen Verlängerung um jeweils zwölf (12) weitere Monate. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt daher 60 Monate zzgl. der vorgelagerten einmonatigen Vorlaufzeit.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 24 Monate (Basis-Vertragslaufzeit) zzgl. einer vorgelagerten einmonatigen Vorlaufzeit zur Anbindung des Online-Shops. Die Vereinbarung enthält eine Option für den Auftraggeber zur dreimaligen Verlängerung um jeweils zwölf (12) weitere Monate. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt daher 60 Monate zzgl. der vorgelagerten einmonatigen Vorlaufzeit.
Die nach § 21 Abs. 6 VgV zulässige Regellaufzeit der Rahmenvereinbarung wird hier überschritten. Die Möglichkeit zur dreimaligen Verlängerung um jeweils 12 Monate ist bedingt durch den Umstand, dass bei dem Wechsel des Auftragnehmers sowie bei der Einarbeitung in die Prozesse ein sehr großer Aufwand entstehen wird. Dies wiederum hat seinen Ursprung in der Komplexität des Vergabegegenstandes – Lieferung von Citrix-Lizenzen und -Produkte sowie die Erstellung eines Online-Shops und einer Online-Plattform. Die Laufzeit des Vertrages muss deshalb im Verhältnis zum Auftragsgegenstand stehen.
Die nach § 21 Abs. 6 VgV zulässige Regellaufzeit der Rahmenvereinbarung wird hier überschritten. Die Möglichkeit zur dreimaligen Verlängerung um jeweils 12 Monate ist bedingt durch den Umstand, dass bei dem Wechsel des Auftragnehmers sowie bei der Einarbeitung in die Prozesse ein sehr großer Aufwand entstehen wird. Dies wiederum hat seinen Ursprung in der Komplexität des Vergabegegenstandes – Lieferung von Citrix-Lizenzen und -Produkte sowie die Erstellung eines Online-Shops und einer Online-Plattform. Die Laufzeit des Vertrages muss deshalb im Verhältnis zum Auftragsgegenstand stehen.
Bei dieser Vergabe werden u. a. ein Online-Shop für das Beschaffungswesen der Max-Planck-Gesellschaft und eine Online-Plattform mit entsprechenden aktuellen Inhalten und Beschreibungen der jeweiligen Citrix-Lizenzen und -Produkte verlangt. Der Online-Shop muss via SAP Business Connector angebunden werden.
Bei dieser Vergabe werden u. a. ein Online-Shop für das Beschaffungswesen der Max-Planck-Gesellschaft und eine Online-Plattform mit entsprechenden aktuellen Inhalten und Beschreibungen der jeweiligen Citrix-Lizenzen und -Produkte verlangt. Der Online-Shop muss via SAP Business Connector angebunden werden.
Der zu konfigurierende Online-Shop und die Online-Plattform müssen eine Lauffähigkeit unter verschiedenen Browsern und unter verschiedenen Betriebssystemen aufweisen (vgl. Kapitel 1.17.5.2). Auch müssen der Online-Shop und die Online-Plattform des Auftragnehmers die jeweils aktuellste Version der oben genannten Browser unterstützen und abwärtskompatibel sein.
Der zu konfigurierende Online-Shop und die Online-Plattform müssen eine Lauffähigkeit unter verschiedenen Browsern und unter verschiedenen Betriebssystemen aufweisen (vgl. Kapitel 1.17.5.2). Auch müssen der Online-Shop und die Online-Plattform des Auftragnehmers die jeweils aktuellste Version der oben genannten Browser unterstützen und abwärtskompatibel sein.
Um dies in der vorgegebenen Zeit zu bewältigen, benötigt der Auftragnehmer gute Erfahrungen in der Programmierung und ein gewisses Know-how in der Einrichtung von Online-Shops. Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass auch für die Shop-Anbindung ausreichend Personal und Ressourcen zur Verfügung stehen.
Um dies in der vorgegebenen Zeit zu bewältigen, benötigt der Auftragnehmer gute Erfahrungen in der Programmierung und ein gewisses Know-how in der Einrichtung von Online-Shops. Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass auch für die Shop-Anbindung ausreichend Personal und Ressourcen zur Verfügung stehen.
Im vorliegenden Fall wird mit Zuschlagserteilung die Beschaffung von Citrix-Lizenzen (vgl. hierzu die Angaben in der Vergabeunterlage in Kapiteln 1.6 und 2) bzw. -Produkte beauftragt.
Die Lieferung der mit Zuschlag beauftragten Lizenzen (s. o.) hat bis zum Montag 21.11.2016 auf dem Citrix Lizenzportal zu erfolgen. Die Netscaler Lieferung erfolgt in Abstimmung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber, wobei die Netscaler Lieferung zeitnah innerhalb von Deutschland erfolgen soll.
Die Lieferung der mit Zuschlag beauftragten Lizenzen (s. o.) hat bis zum Montag 21.11.2016 auf dem Citrix Lizenzportal zu erfolgen. Die Netscaler Lieferung erfolgt in Abstimmung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber, wobei die Netscaler Lieferung zeitnah innerhalb von Deutschland erfolgen soll.
Über den die Basisvertragslaufzeit soll ein geschätzter Bedarf von etwa 15 % jährlich des Wertes der Initialbeschaffung abgedeckt werden.
Abweichungen von diesen unverbindlichen Schätzwerten nach oben oder unten, insbesondere bei Änderungen des Bedarfs durch den Auftraggeber, sind möglich und für den Auftraggeber zulässig. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine Mindestbestellmenge aus der Rahmenvereinbarung.
Abweichungen von diesen unverbindlichen Schätzwerten nach oben oder unten, insbesondere bei Änderungen des Bedarfs durch den Auftraggeber, sind möglich und für den Auftraggeber zulässig. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine Mindestbestellmenge aus der Rahmenvereinbarung.
Die Rahmenvereinbarungen dienen der Erweiterung und ggfs. Erneuerung der bestehenden unterschiedlichen Ausstattung der Institute und Einrichtungen der MPG.
Bestellberechtigt sind die Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft sowie weitere in § 2 der anliegenden Rahmenvereinbarung aufgeführte rechtlich selbständige Organisationseinheiten. Eine Aufzählung der bestellberechtigten Institute und Einrichtungen entnehmen Sie bitte folgender Website: http://www.mpg.de/institute
Bestellberechtigt sind die Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft sowie weitere in § 2 der anliegenden Rahmenvereinbarung aufgeführte rechtlich selbständige Organisationseinheiten. Eine Aufzählung der bestellberechtigten Institute und Einrichtungen entnehmen Sie bitte folgender Website: http://www.mpg.de/institute
Geschätzter Wert ohne MwSt: 0.01 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 24 Monate (Basis-Vertragslaufzeit) zzgl. einer vorgelagerten einmonatigen Vorlaufzeit zur Anbindung des Online-Shops. Die Vereinbarung enthält eine Option für den Auftraggeber zur dreimaligen Verlängerung um jeweils zwölf (12) weitere Monate. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt daher 60 Monate zzgl. der vorgelagerten einmonatigen Vorlaufzeit.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 24 Monate (Basis-Vertragslaufzeit) zzgl. einer vorgelagerten einmonatigen Vorlaufzeit zur Anbindung des Online-Shops. Die Vereinbarung enthält eine Option für den Auftraggeber zur dreimaligen Verlängerung um jeweils zwölf (12) weitere Monate. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt daher 60 Monate zzgl. der vorgelagerten einmonatigen Vorlaufzeit.
Beschreibung der Optionen:
Die nach § 21 Abs. 6 VgV zulässige Regellaufzeit der Rahmenvereinbarung wird hier überschritten. Die Möglichkeit zur dreimaligen Verlängerung um jeweils 12 Monate ist bedingt durch den Umstand, dass bei dem Wechsel des Auftragnehmers sowie bei der Einarbeitung in die Prozesse ein sehr großer Aufwand entstehen wird. Dies wiederum hat seinen Ursprung in der Komplexität des Vergabegegenstandes – Lieferung von Citrix-Lizenzen und -Produkten sowie die Erstellung eines Online-Shops und einer Online-Plattform. Die Laufzeit des Vertrages muss deshalb im Verhältnis zum Auftragsgegenstand stehen.
Die nach § 21 Abs. 6 VgV zulässige Regellaufzeit der Rahmenvereinbarung wird hier überschritten. Die Möglichkeit zur dreimaligen Verlängerung um jeweils 12 Monate ist bedingt durch den Umstand, dass bei dem Wechsel des Auftragnehmers sowie bei der Einarbeitung in die Prozesse ein sehr großer Aufwand entstehen wird. Dies wiederum hat seinen Ursprung in der Komplexität des Vergabegegenstandes – Lieferung von Citrix-Lizenzen und -Produkten sowie die Erstellung eines Online-Shops und einer Online-Plattform. Die Laufzeit des Vertrages muss deshalb im Verhältnis zum Auftragsgegenstand stehen.
Zusätzliche Informationen:
Angebote können elektronisch (siehe Kapitel 1.9.1 der VU) oder konventionell in Papierform (siehe Kapitel 1.9.2 der VU) abgegeben werden. Die Einreichung von Angeboten per E-Mail oder per Telefax ist nicht zulässig!
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Generalverwaltung München, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft sowie die rechtlich selbständigen Organisationseinheiten in Düsseldorf, Mülheim, Bonn, Frankfurt a. M. und Heidelberg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Alle Kapitel- und Anlageverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlagen (VU):
Der Bieter hat durch Vorlage einer ausgefüllten Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (nachfolgend „EEE“ genannt) seine Eignung vorläufig nachzuweisen (vgl. § 50 VgV).
Die Vergabeunterlagen enthalten hierfür eine mit den Angaben des Auftraggebers versehene EEE im XML-Dateiformat zur Verwendung. Diese EEE kann unter dem Link:
eingelesen und wie in der beigefügten Anlage 02 „Anleitung für das EEE-Online-Tool“ beschrieben verwendet werden. Die EEE ist mit dem Angebot in elektronischer Form, als XML-Datei, einzureichen sowie zusätzlich als PDF-Dokument. Ein Muster der EEE liegt ausschließlich zur Information als Anlage 02 den Vergabeunterlagen bei (dieses bitte nicht verwenden)!
eingelesen und wie in der beigefügten Anlage 02 „Anleitung für das EEE-Online-Tool“ beschrieben verwendet werden. Die EEE ist mit dem Angebot in elektronischer Form, als XML-Datei, einzureichen sowie zusätzlich als PDF-Dokument. Ein Muster der EEE liegt ausschließlich zur Information als Anlage 02 den Vergabeunterlagen bei (dieses bitte nicht verwenden)!
Der Auftraggeber behält sich vor, die Bieter gemäß § 50 Abs. 2 VgV aufzufordern, sämtliche oder einen Teil der in Kapitel 1.17 dieser Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen einzureichen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Vor der Zuschlagserteilung fordert der Auftraggeber zumindest den Bestbieter auf, die geforderten Unterlagen beizubringen, der den Zuschlag erhalten soll.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Bieter gemäß § 50 Abs. 2 VgV aufzufordern, sämtliche oder einen Teil der in Kapitel 1.17 dieser Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen einzureichen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Vor der Zuschlagserteilung fordert der Auftraggeber zumindest den Bestbieter auf, die geforderten Unterlagen beizubringen, der den Zuschlag erhalten soll.
Sind die Unterlagen für den Auftraggeber über eine kostenlose Datenbank innerhalb der Europäischen Union, insbesondere im Rahmen eines Präqualifikationssystems, abrufbar (bitte Internetadresse angeben), wird von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.
Die mit dem Angebot einzureichenden Erklärungen und Nachweise sind in den Kapiteln 1.10 und 1.22 aufgeführt!
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Alle Kapitel- und Anlageverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlagen (VU): Der Bieter kann durch die Verwendung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (nachfolgend EEE genannt) die vorläufige Eignung nachweisen (siehe Kapitel 1.14).
Grundlage für die Festlegung der Eignung ist die Vorlage einer ausgefüllten EEE sowie die Erfüllung der nachfolgend genannten Kriterien (vgl. Abschnitt III.1.2 bis III.1.3 der EU-Bekanntmachung.
Für die Vergabe der Leistung kommen nur Unternehmen in Betracht, die fachkundig und leistungsfähig (geeignet) sind (§ 122 Abs. 1 HS 1 GWB). Der Auftraggeber wird bei der Prüfung und Beurteilung der Bieter im Rahmen des ihm zustehenden Beurteilungs- und Prognosespielraums auch auf Erfahrungen zurückgreifen, die er oder andere Auftraggeber mit Bietern bei der Abwicklung früherer Aufträge gemacht hat/haben, insbesondere dann, wenn sich daraus vertragliche Verfehlungen ergeben haben (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.7.2012, VII-Verg 27/12). Als Nachweise für die Fachkunde, Leistungsfähigkeit sowie Gesetzestreue und Zuverlässigkeit hat der Bieter die in Kapitel 10 genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu erbringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Für die Vergabe der Leistung kommen nur Unternehmen in Betracht, die fachkundig und leistungsfähig (geeignet) sind (§ 122 Abs. 1 HS 1 GWB). Der Auftraggeber wird bei der Prüfung und Beurteilung der Bieter im Rahmen des ihm zustehenden Beurteilungs- und Prognosespielraums auch auf Erfahrungen zurückgreifen, die er oder andere Auftraggeber mit Bietern bei der Abwicklung früherer Aufträge gemacht hat/haben, insbesondere dann, wenn sich daraus vertragliche Verfehlungen ergeben haben (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.7.2012, VII-Verg 27/12). Als Nachweise für die Fachkunde, Leistungsfähigkeit sowie Gesetzestreue und Zuverlässigkeit hat der Bieter die in Kapitel 10 genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu erbringen.
Der Teil III der EEE erfordert die Stellungnahme zu strafrechtlichen Verurteilungen, zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, zur Insolvenz, Interessenkonflikten und beruflichem Fehlverhalten. Es sind alle Fragen zu beantworten.
Angaben zu den geforderten Eignungskriterien sind in Teil IV der EEE vorzunehmen. Der Globalvermerk ist nicht zu verwenden (nicht anzukreuzen). Die im Kapitel 1.22 (Abschließende Liste) aufgeführten Eignungsnachweise sind mit dem Angebot vorzulegen.
Auf Kapitel 1.15 (Bietergemeinschaften) und Kapitel 1.16 (Einsatz anderer Unternehmen) wird ausdrücklich hingewiesen.
Bieter aus EU-Mitgliedstaaten:
Wird einer der geforderten Nachweise (bzw. Bescheinigungen) in dem betreffenden Herkunftsland nicht ausgestellt, so kann dieser durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die das Unternehmen vor einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder jeder anderen befugten Behörde des betreffenden Herkunftslandes abgibt. In den Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder der Notar hat eine Bescheinigung über die Echtheit der eidesstattlichen oder der feierlichen Erklärung auszustellen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Wird einer der geforderten Nachweise (bzw. Bescheinigungen) in dem betreffenden Herkunftsland nicht ausgestellt, so kann dieser durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die das Unternehmen vor einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder jeder anderen befugten Behörde des betreffenden Herkunftslandes abgibt. In den Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder der Notar hat eine Bescheinigung über die Echtheit der eidesstattlichen oder der feierlichen Erklärung auszustellen.
Nachweise (bzw. Bescheinigungen) in einer anderen als der deutschen Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen, um berücksichtigt werden zu können.
Mindeststandards:
Alle Kapitel- und Anlageverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlagen (VU):
Folgende Angaben, Bescheinigungen, Beschreibungen, Erklärungen oder Nachweise sind zwingend von jedem Unternehmen (d. h. auch von denjenigen Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter beruft sowie von jedem Mitglied einer BG) neben der in Kapitel 1.14 genannten EEE mit dem Angebot einzureichen:
Folgende Angaben, Bescheinigungen, Beschreibungen, Erklärungen oder Nachweise sind zwingend von jedem Unternehmen (d. h. auch von denjenigen Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter beruft sowie von jedem Mitglied einer BG) neben der in Kapitel 1.14 genannten EEE mit dem Angebot einzureichen:
1. Unternehmensdarstellung (A-03):
Unternehmensdarstellung / Erklärung über die Unternehmensstruktur (Name des Unternehmens (Firma), Anschrift, Rechtsform, organisatori-sche Gliederung, Leistungsspektrum, Gründungsjahr, Niederlassungen), einschließlich der personellen Kapazitäten, ca. 2 DIN A4 Seiten.
Unternehmensdarstellung / Erklärung über die Unternehmensstruktur (Name des Unternehmens (Firma), Anschrift, Rechtsform, organisatori-sche Gliederung, Leistungsspektrum, Gründungsjahr, Niederlassungen), einschließlich der personellen Kapazitäten, ca. 2 DIN A4 Seiten.
Der Auftraggeber wird für die Bieter, die für den Zuschlag infrage kommen, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anzufordern. (A-03)
2. Erklärung zum Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung (A-04):
Ergänzende Erklärung des Bieters,
dass er über eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung verfügt mit Angabe und Nachweis der Versicherungssummen bzw. eine solche im Falle der Zuschlagserteilung binnen vier (4) Wochen nach Vertragsschluss abschließt und diese über die gesamte Laufzeit des Vertrages unterhält (siehe Formblatt Erklärung zur Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung, Kapitel 3 i. V. m. Anlage 4).
dass er über eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung verfügt mit Angabe und Nachweis der Versicherungssummen bzw. eine solche im Falle der Zuschlagserteilung binnen vier (4) Wochen nach Vertragsschluss abschließt und diese über die gesamte Laufzeit des Vertrages unterhält (siehe Formblatt Erklärung zur Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung, Kapitel 3 i. V. m. Anlage 4).
(A-04)
Die Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden muss dabei mindestens zwei (2) Mio. EUR (2-fach maximiert) sowie für Vermögensschäden mindestens eine (1) Million EUR (2-fach maximiert) betragen (siehe Formblatt Erklärung zur Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung, Anlage 4).
Die Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden muss dabei mindestens zwei (2) Mio. EUR (2-fach maximiert) sowie für Vermögensschäden mindestens eine (1) Million EUR (2-fach maximiert) betragen (siehe Formblatt Erklärung zur Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung, Anlage 4).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Alle Kapitel- und Anlageverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlagen (VU): Folgende Angaben, Beschreibungen, Erklärungen sowie Nachweise/Bescheinigungen sind von denjenigen Unternehmen neben den in Kapitel 1.14 genannten EEE mit dem Angebot einzureichen, mit denen der Bieter seine Eignung nachweisen will (im Falle der „Eignungsleihe“ vgl. Kapitel 1.16).
Alle Kapitel- und Anlageverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlagen (VU): Folgende Angaben, Beschreibungen, Erklärungen sowie Nachweise/Bescheinigungen sind von denjenigen Unternehmen neben den in Kapitel 1.14 genannten EEE mit dem Angebot einzureichen, mit denen der Bieter seine Eignung nachweisen will (im Falle der „Eignungsleihe“ vgl. Kapitel 1.16).
Mindeststandards:
Alle Kapitel- und Anlageverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlagen (VU): Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement:
In seinem Angebot hat der Bieter eine Beschreibung (ca. 2 DIN A4 Seiten) der vorhandenen Qualitätssicherungsmaßnahmen und des vorhandenen Qualitätsmanagementsystems für Leistungen, die mit den ausgeschriebenen vergleichbar sind, beizufügen.
Zur Erfüllung des Kriteriums sind in der Beschreibung des Qualitätsmanagementsystems mindestens folgende Themen zu behandeln:
— Verantwortung der Leitung;
— Management von Ressourcen;
— Produktrealisierung;
— Messung, Analyse und Verbesserungen;
— Ständige Verbesserung des Qualitätsmanagementsystems.
Ausreichend zur Erfüllung des Kriteriums ist auch die Vorlage einer ent-sprechenden, gültigen Zertifizierungsurkunde in Kopie (z. B. DIN EN ISO 9001).
Aufbau und Betrieb eines Onlineshops mit eProcure-ment-Systemanbindung: (A-05)
Der Auftragnehmer hat – wie bereits in Kapitel 1.1 und 1.3 beschrieben – die Anbindung an ein eProcurement-System vorzunehmen um den Betrieb eines Online-Shops mit eProcurement-Systemanbindung zu gewährleisten (vgl. Formblatt Erklärung zum Aufbau und Betrieb eines Online-Shops mit eProcurement-Systemanbindung in Kapitel 3, Anlage 5) (A-05):
Der Auftragnehmer hat – wie bereits in Kapitel 1.1 und 1.3 beschrieben – die Anbindung an ein eProcurement-System vorzunehmen um den Betrieb eines Online-Shops mit eProcurement-Systemanbindung zu gewährleisten (vgl. Formblatt Erklärung zum Aufbau und Betrieb eines Online-Shops mit eProcurement-Systemanbindung in Kapitel 3, Anlage 5) (A-05):
Diesen Vergabeunterlagen anhängend ist das Merkblatt „eProcurement für das Beschaffungswesen der Max-Planck-Gesellschaft“. Nach diesen Vorgaben hat der Auftragnehmer die Anbindung des Online-Shops an das eProcurement-System durchzuführen.
Unter anderem sind folgende Punkte zu berücksichtigen bzw. Anforde-rungen zu erfüllen. Die Aufzählung ist nicht abschließend. An dieser Stelle sei nochmals explizit auf das anhängende Merkblatt und dessen Verweisen hingewiesen (vgl. Kapitel 4, Anhang).
Unter anderem sind folgende Punkte zu berücksichtigen bzw. Anforde-rungen zu erfüllen. Die Aufzählung ist nicht abschließend. An dieser Stelle sei nochmals explizit auf das anhängende Merkblatt und dessen Verweisen hingewiesen (vgl. Kapitel 4, Anhang).
— Web-Schnittstelle zu einem externen Lieferantenkatalog;
— OCI-Schnittstelle an ein SAP-SRM 7.0-Bestell-System;
— Elektronische Übermittlung der Bestelldaten im XML-Format;
— Maßnahmen zur Gewähr zu erwartender Sicherheitsanforderungen (Authentizität der Bestellung, Vertraulichkeit und Integrität der Daten, Verfügbarkeit ihrer Schnittstelle).
— Vollständige Benutzbarkeit für folgende Browser garantiert: Firefox 38 ESR (und neuere Versionen), Internet Explorer 11, Safari;
— Mehrsprachige Benutzerführung;
— Web-Browser-Sitzung für reine Recherche (plattformunabhängig ). D. h. Bedarfsträger (Institute und Organisationen der MPG) die aktuell noch nicht an das eProcurementsystem der MPG angeschlossen sind und dieses somit noch nicht nutzen können, muss der Online-Shop aber zu reinen Recherchezwecken (also ohne Einkaufsfunktionalität) zur Verfügung stehen.
— Web-Browser-Sitzung für reine Recherche (plattformunabhängig ). D. h. Bedarfsträger (Institute und Organisationen der MPG) die aktuell noch nicht an das eProcurementsystem der MPG angeschlossen sind und dieses somit noch nicht nutzen können, muss der Online-Shop aber zu reinen Recherchezwecken (also ohne Einkaufsfunktionalität) zur Verfügung stehen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Alle Kapitel- und Anlageverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlagen (VU): Die Bieter haben sich verbindlich zu verpflichten eine Erklärung bezüglich des Datenschutzes abzugeben, dass Ergebnisse einer Überprüfung gemäß § 38 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zugänglich gemacht werden (vgl. Kapitel 2.9 i.V.m. Kapitel 3, Anlage 8). Diese Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des § 38 BDSG ist mit der Einreichung des Angebots abzugeben. Nur solche Unternehmen (auch Drittunternehmen, Nachunternehmer einschließlich ggf. deren Subunternehmen, konzernverbundene Unternehmen, freie Mitarbeiter etc.), die diese Erklärung abgeben, können bezuschlagt werden.
Alle Kapitel- und Anlageverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlagen (VU): Die Bieter haben sich verbindlich zu verpflichten eine Erklärung bezüglich des Datenschutzes abzugeben, dass Ergebnisse einer Überprüfung gemäß § 38 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zugänglich gemacht werden (vgl. Kapitel 2.9 i.V.m. Kapitel 3, Anlage 8). Diese Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des § 38 BDSG ist mit der Einreichung des Angebots abzugeben. Nur solche Unternehmen (auch Drittunternehmen, Nachunternehmer einschließlich ggf. deren Subunternehmen, konzernverbundene Unternehmen, freie Mitarbeiter etc.), die diese Erklärung abgeben, können bezuschlagt werden.
Verfahren
Begründung für die Rahmenvereinbarung:
Dies ist bedingt durch den Umstand, dass bei dem Wechsel des Auftragnehmers sowie bei der Einarbeitung in die Prozesse ein sehr großer Aufwand entstehen wird. Dies hat seinen Ursprung in der Komplexität des Vergabegegenstandes – Lieferung v. Lizenzen sowie die Erstellung eines Onlineshops und einer Onlineplattform. Die Laufzeit des Vertrages muss deshalb im Verhältnis z. Auftragsgegenstand stehen.
Dies ist bedingt durch den Umstand, dass bei dem Wechsel des Auftragnehmers sowie bei der Einarbeitung in die Prozesse ein sehr großer Aufwand entstehen wird. Dies hat seinen Ursprung in der Komplexität des Vergabegegenstandes – Lieferung v. Lizenzen sowie die Erstellung eines Onlineshops und einer Onlineplattform. Die Laufzeit des Vertrages muss deshalb im Verhältnis z. Auftragsgegenstand stehen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-11-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:01
Zusätzliche Informationen: Entfällt.
Alle Kapitel- und Anlageverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlagen (VU): Das Angebot ist nach folgender Gliederung zu strukturieren, wobei die Reihenfolge der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise entsprechend der Liste in diesem Kapitel einzuhalten ist:
Alle Kapitel- und Anlageverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlagen (VU): Das Angebot ist nach folgender Gliederung zu strukturieren, wobei die Reihenfolge der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise entsprechend der Liste in diesem Kapitel einzuhalten ist:
1. Formloses Anschreiben des Bieters mit Datum und eigenhändiger Unterschrift.
2. Nachweise zur Eignung entsprechend der „Abschließenden Liste der geforderten Erklärungen und Nachweise“ in Kapitel 1.22; die vorgegebene Gliederung und Reihenfolge der Nachweise ist dabei vom Bieter einzuhalten.
3. Ergebnis der Ermittlung des kalkulatorischen Warenkorbpreises/Wertungspreis (siehe Anlage 6).
4. Definition des Preisbildungsmodells (siehe Kapitel 1.20.1, 2.9 und 3 i. V. m. Anlage 7).
5. Formblatt Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des § 38 BDSG (siehe Kapitel 1.4, 2.11 und 3 i. V. m. Anlage 8).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei d. Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Max-Planck-Gesellschaft z.F.d.W. Generalverwaltung; Sachgebiet VIIId2
Postanschrift: Hofgartenstraße 8
Postleitzahl: 80539
E-Mail: it-vergabe@gv.mpg.de📧
Fax: +49 8921081367 📠
Quelle: OJS 2016/S 207-374414 (2016-10-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-12-23) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V.; Generalverwaltung, Finanzabteilung – Referat Einkauf und Versicherungen, Sachgebiet VIII d 2
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-11-29 📅
Name: Cancom GmbH
Postanschrift: Erika-Mann-Straße 69
Postort: München
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland 🇩🇪
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
„Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).“.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
„Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).“.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 250-461936 (2016-12-23)