Rahmenvereinbarung Fachplanung der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppe 5, Teilbereich Antennentechnik
Die Auftraggeber bauen jedes Jahr diverse neue Wohnanlagen in denen auch Antennenempfangsanlagen verschiedener Art ( SAT – ZF und BK ) eingebaut werden.
Des Weiteren befinden sich in den Bestandsgebäuden der Auftraggeber bereits mehrere hundert Antennenempfangsanlagen im Betrieb.
Für die neu zu errichtenden Gebäude sind die Antennenempfangsanlagen zu planen, auszuschreiben und die Bauleitung durch zu führen (Leistungsphasen nach HOAI 2 – 8).
Für die Bestandsanlagen sind bei Sanierungsmaßnahmen ggf. Begehungen und eine Bewertung durch zu führen, die dann als Grundlage für das weitere Vorgehen herangezogen wird.
In der Regel werden bei Neubauten folgende Arbeiten notwendig:
— Erstellung einer Planung in Abstimmung mit den Projektbeteiligten unter Einhaltung der Vorgaben des Bauherren;
— Erstellung der Ausschreibungsunterlagen;
— Mithilfe bei der Vergabe;
— Prüfung und Freigabe der Montagepläne der Auftragnehmer;
— Objektüberwachung;
— Durchführung der technischen Leistungsfeststellung;
— Vorbereitung der Abnahme und Durchführung mit einem Vertreter des AG und des AN;
— Prüfen der durch den Auftragnehmer zusammengestellten Dokumentation und Übergabe an den Bauherren.
Für die Bestandsanlagen gilt Gleiches wie vor, jedoch zusätzlich die vorab durch zu führende Begehung und Bewertung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-03-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-02-02.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2016-02-02
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Auftragsbekanntmachung
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