Die Universität Potsdam beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung für das Veranstaltungsmanagement gem. § 21 VgV in Verbindung mit § 103 Abs. 5 GWB für den Zeitraum von zwei Jahren mit der Option einer zweimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr abzuschließen. Die Rahmenvereinbarung soll für alle Institute und Einrichtungen der Universität Potsdam, ca. 3.400 Kostenstellen, nutzbar sein. Der Abschluss einer exklusiven Rahmenvereinbarung ist nicht vorgesehen. Die Universität Potsdam behält sich vor, einzelne Veranstaltungen oder Teilleistungen an Dritte zu vergeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-07-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-06-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-06-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Event-Organisation
Menge oder Umfang:
Die Universität Potsdam führt jährlich ca. 381-400 Fachtagungen, Events, Kolloquien, Festveranstaltungen und andere wissenschaftsgetriebene bzw. öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen, im Folgenden zusammenfassend als Veranstaltung bezeichnet, durch. Von dem Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie den Instituten und Einrichtungen der Hochschule werden diese Veranstaltungen derzeit organisatorisch vorbereitet, durchgeführt und nachbereitet.Zudem finden ca. 20 Veranstaltungen im Jahr an der Universität Potsdam statt, die von externen Veranstaltern ausgerichtet werden.Diese Veranstaltungen stehen jeweils unter einem bestimmten Fachthema und wenden sich je nach Veranstaltung an einen internen, externen oder gemischten Teilnehmerkreis. Sie dienen zum Einen der Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Aufgabenstellungen der Hochschule und informieren zum Anderen das Fachpublikum über Entwicklungen in der Wissenschaft und Forschung sowie in der Praxis. Je nach politischer Gewichtung und Aktualität des Themenschwerpunktes werden Pressekonferenzen parallel zu den Tagungen/Kongressen am Veranstaltungsort durchgeführt.Aufgrund der fehlenden Kategorisierung der durchzuführenden Veranstaltungen ist die Formulierung einer abschließenden und erschöpfenden Leistungsbeschreibung nicht möglich.Die Universität Potsdam hat bei diesen Veranstaltungen ein hohes Interesse an ihrer Außendarstellung. Die Teilnehmerzahlen variieren zwischen 10 und 800 Personen. Der Neujahrsempfang des Präsidenten hat ein Publikum von ca. 500 Personen und die Erstsemesterbegrüßung von ca. 2.000 Personen.Abhängig von der Teilnehmerzahl und der Durchführbarkeit finden die Veranstaltungen in den hauseigenen Räumen oder in Räumlichkeiten in der Stadt Potsdam oder der Umgebung statt.In der Vergangenheit umfassten die Leistungen des Veranstaltungsmanagements der Universität Potsdam ca. 107 000 EUR netto pro Jahr.Der Abschluss einer exklusiven Rahmenvereinbarung ist nicht vorgesehen. Zudem wird mit Abschluss der Rahmenvereinbarung kein konkreter Leistungsumfang zugesichert. Es handelt sich um geschätzte Werte. Ein Anspruch auf die Organisation, Durchführung und Nachbereitung einer bestimmten Anzahl von Veranstaltungen besteht nicht.Zusätzlich ist vorgesehen, dass der Vertragspartner der Rahmenvereinbarung als verbindlicher Ansprechpartner für externe Veranstalter, die Veranstaltungen an der Universität Potsdam durchführen möchten, ist. Ziel ist es, einen Vertragspartner für die Abwicklung aller Veranstaltungen seitens der Universität Potsdam (an Standorten der UP und Umgebung) sowie für Veranstaltungen von externen Veranstaltern an der Universität Potsdam, zu finden.
Die Universität Potsdam führt jährlich ca. 381-400 Fachtagungen, Events, Kolloquien, Festveranstaltungen und andere wissenschaftsgetriebene bzw. öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen, im Folgenden zusammenfassend als Veranstaltung bezeichnet, durch. Von dem Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie den Instituten und Einrichtungen der Hochschule werden diese Veranstaltungen derzeit organisatorisch vorbereitet, durchgeführt und nachbereitet.Zudem finden ca. 20 Veranstaltungen im Jahr an der Universität Potsdam statt, die von externen Veranstaltern ausgerichtet werden.Diese Veranstaltungen stehen jeweils unter einem bestimmten Fachthema und wenden sich je nach Veranstaltung an einen internen, externen oder gemischten Teilnehmerkreis. Sie dienen zum Einen der Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Aufgabenstellungen der Hochschule und informieren zum Anderen das Fachpublikum über Entwicklungen in der Wissenschaft und Forschung sowie in der Praxis. Je nach politischer Gewichtung und Aktualität des Themenschwerpunktes werden Pressekonferenzen parallel zu den Tagungen/Kongressen am Veranstaltungsort durchgeführt.Aufgrund der fehlenden Kategorisierung der durchzuführenden Veranstaltungen ist die Formulierung einer abschließenden und erschöpfenden Leistungsbeschreibung nicht möglich.Die Universität Potsdam hat bei diesen Veranstaltungen ein hohes Interesse an ihrer Außendarstellung. Die Teilnehmerzahlen variieren zwischen 10 und 800 Personen. Der Neujahrsempfang des Präsidenten hat ein Publikum von ca. 500 Personen und die Erstsemesterbegrüßung von ca. 2.000 Personen.Abhängig von der Teilnehmerzahl und der Durchführbarkeit finden die Veranstaltungen in den hauseigenen Räumen oder in Räumlichkeiten in der Stadt Potsdam oder der Umgebung statt.In der Vergangenheit umfassten die Leistungen des Veranstaltungsmanagements der Universität Potsdam ca. 107 000 EUR netto pro Jahr.Der Abschluss einer exklusiven Rahmenvereinbarung ist nicht vorgesehen. Zudem wird mit Abschluss der Rahmenvereinbarung kein konkreter Leistungsumfang zugesichert. Es handelt sich um geschätzte Werte. Ein Anspruch auf die Organisation, Durchführung und Nachbereitung einer bestimmten Anzahl von Veranstaltungen besteht nicht.Zusätzlich ist vorgesehen, dass der Vertragspartner der Rahmenvereinbarung als verbindlicher Ansprechpartner für externe Veranstalter, die Veranstaltungen an der Universität Potsdam durchführen möchten, ist. Ziel ist es, einen Vertragspartner für die Abwicklung aller Veranstaltungen seitens der Universität Potsdam (an Standorten der UP und Umgebung) sowie für Veranstaltungen von externen Veranstaltern an der Universität Potsdam, zu finden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Event-Organisation📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universität Potsdam
Postanschrift: Am Neuen Palais 10
Postleitzahl: 14469
Postort: Potsdam
Kontakt
Internetadresse: http://uni-potsdam.de🌏
E-Mail: sandra.pfaffenbach@uni-potsdam.de📧
Telefon: +49 3319771525📞
Fax: +49 3319771773 📠
Bei der Erarbeitung und Übersendung der Teilnahmeanträge/Angebote ist zudem Folgendes zu beachten:
1. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben zwingend die vom Auftraggeber vorgegebenen und kostenfrei über den Vergabemarktplatz (https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/) im Projektraum oder bei der unter I.1) benannten Kontaktstelle abrufbaren Formblätter für die Erstellung ihres Teilnahmeantrages/Angebotes zu verwenden. Angebote, die nicht unter Verwendung der Formblätter abgegeben werden, werden von dem Verfahren ausgeschlossen.
2. Die Bewerber haben unter Beachtung des Schlusstermins gemäß Ziffer 2.1 in 1-facher Ausfertigung Ihren Teilnahmeantrag schriftlich mit allen geforderten Nachweisen, Zertifikaten und Erklärungen (Anlage A „Eigenerklärung zur Eignung“) unter folgender Adresse einzureichen:
Universität Potsdam, Dezernat für Haushalt und Beschaffung, Am Neuen Palais 10, 14469 Potsdam.
Der Umschlag ist außen mit der Aufschrift „Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren: Rahmenvereinbarung für das Veranstaltungsmanagement der Universität Potsdam“ sowie mit dem beiliegenden „Kennzettel“, Firmennamen und Anschrift zu versehen.
Es ist ebenso möglich den Teilnahmeantrag mit allen geforderten Nachweisen, Zertifikaten und Erklärungen über den Projektraum des Verfahrens auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen.
3. Im Fall der Teilnahmeantragsabgabe als Bietergemeinschaft ist der Teilnahmeantrag entweder von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bietergemeinschaft beizufügen.
4. Soweit der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung oder bei der Ausführung der Leistung der Fähigkeiten anderer Unternehmen (z.B. Nachunternehmer, verbundene Unternehmen) bedienen möchte, so hat er mit dem Teilnahmeantrag die vorgenannten Eignungsnachweise/-erklärungen (vgl. Abschnitt III der Bekanntmachung) auch für diese Unternehmen vorzulegen (vgl. Ziffer 8 der Bewerbungsbedingungen VOL 06 – Stand: 06/10). Der Auftraggeber behält sich vor, einen Nachweis zu verlangen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem er beispielsweise eine Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen abfordert.
5. Der Teilnahmeantrag und das spätere Angebot, deren Anlagen, Beschreibungen und Ausführungsarten sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in deutscher Sprache vorgelegt werden. Ggf. erforderliche Gespräche werden ebenfalls in deutscher Sprache geführt. Andernfalls muss auf Verlangen des AG ein Dolmetscher oder sonstiger Übersetzer auf Kosten des Bieters gestellt werden. Das Risiko von Übersetzungsfehlern liegt beim Bieter.
6. Es sollen nur die geforderten Erklärungen und Nachweise dem Teilnahmeantrag beigefügt werden. Der Inhalt allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. wird nicht berücksichtigt.
7. Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Teilnahmeantrag in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiterer Unterlagen zu verlangen.
8. Bieter, die in die engere Wahl kommen, werden vor der Zuschlagserteilung aufgefordert Originalnachweise und Erklärungen
einzureichen.
9. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.
10. Unter http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Die Vergabeunterlagen für den Teilnahmewettbewerb können dort kostenlos heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden
(Bekanntmachungs-ID: CXP9YYVYNUT). Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Erstellung des Teilnahmewettbewerbs notwendigen Informationen in der Bekanntmachung veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten bestehen, sind Bieterfragen schriftlich und in deutscher Sprache zu stellen. Sollte sich aus den Bieterfragen und deren Beantwortung für das Verfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren.
11. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass mit Ausnahme des Termins für den Eingang der Teilnahmeanträge alle anderen ggf.
angegebenen Termine vorläufiger Natur sind und sich in Abhängigkeit des Verfahrens jederzeit ändern können.
12. Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen
Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
13. Fragen und Hinweise sind rechtzeitig zu stellen, so dass für den AG innerhalb eines angemessenen Zeitraumes und vor Ablauf der Teilnahmefrist eine Beantwortung möglich ist.
Bei der Erarbeitung und Übersendung der Teilnahmeanträge/Angebote ist zudem Folgendes zu beachten:
1. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben zwingend die vom Auftraggeber vorgegebenen und kostenfrei über den Vergabemarktplatz (https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/) im Projektraum oder bei der unter I.1) benannten Kontaktstelle abrufbaren Formblätter für die Erstellung ihres Teilnahmeantrages/Angebotes zu verwenden. Angebote, die nicht unter Verwendung der Formblätter abgegeben werden, werden von dem Verfahren ausgeschlossen.
2. Die Bewerber haben unter Beachtung des Schlusstermins gemäß Ziffer 2.1 in 1-facher Ausfertigung Ihren Teilnahmeantrag schriftlich mit allen geforderten Nachweisen, Zertifikaten und Erklärungen (Anlage A „Eigenerklärung zur Eignung“) unter folgender Adresse einzureichen:
Universität Potsdam, Dezernat für Haushalt und Beschaffung, Am Neuen Palais 10, 14469 Potsdam.
Der Umschlag ist außen mit der Aufschrift „Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren: Rahmenvereinbarung für das Veranstaltungsmanagement der Universität Potsdam“ sowie mit dem beiliegenden „Kennzettel“, Firmennamen und Anschrift zu versehen.
Es ist ebenso möglich den Teilnahmeantrag mit allen geforderten Nachweisen, Zertifikaten und Erklärungen über den Projektraum des Verfahrens auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen.
3. Im Fall der Teilnahmeantragsabgabe als Bietergemeinschaft ist der Teilnahmeantrag entweder von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bietergemeinschaft beizufügen.
4. Soweit der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung oder bei der Ausführung der Leistung der Fähigkeiten anderer Unternehmen (z.B. Nachunternehmer, verbundene Unternehmen) bedienen möchte, so hat er mit dem Teilnahmeantrag die vorgenannten Eignungsnachweise/-erklärungen (vgl. Abschnitt III der Bekanntmachung) auch für diese Unternehmen vorzulegen (vgl. Ziffer 8 der Bewerbungsbedingungen VOL 06 – Stand: 06/10). Der Auftraggeber behält sich vor, einen Nachweis zu verlangen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem er beispielsweise eine Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen abfordert.
5. Der Teilnahmeantrag und das spätere Angebot, deren Anlagen, Beschreibungen und Ausführungsarten sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in deutscher Sprache vorgelegt werden. Ggf. erforderliche Gespräche werden ebenfalls in deutscher Sprache geführt. Andernfalls muss auf Verlangen des AG ein Dolmetscher oder sonstiger Übersetzer auf Kosten des Bieters gestellt werden. Das Risiko von Übersetzungsfehlern liegt beim Bieter.
6. Es sollen nur die geforderten Erklärungen und Nachweise dem Teilnahmeantrag beigefügt werden. Der Inhalt allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. wird nicht berücksichtigt.
7. Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Teilnahmeantrag in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiterer Unterlagen zu verlangen.
8. Bieter, die in die engere Wahl kommen, werden vor der Zuschlagserteilung aufgefordert Originalnachweise und Erklärungen
einzureichen.
9. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.
10. Unter http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Die Vergabeunterlagen für den Teilnahmewettbewerb können dort kostenlos heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden
(Bekanntmachungs-ID: CXP9YYVYNUT). Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Erstellung des Teilnahmewettbewerbs notwendigen Informationen in der Bekanntmachung veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten bestehen, sind Bieterfragen schriftlich und in deutscher Sprache zu stellen. Sollte sich aus den Bieterfragen und deren Beantwortung für das Verfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren.
11. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass mit Ausnahme des Termins für den Eingang der Teilnahmeanträge alle anderen ggf.
angegebenen Termine vorläufiger Natur sind und sich in Abhängigkeit des Verfahrens jederzeit ändern können.
12. Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen
Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
13. Fragen und Hinweise sind rechtzeitig zu stellen, so dass für den AG innerhalb eines angemessenen Zeitraumes und vor Ablauf der Teilnahmefrist eine Beantwortung möglich ist.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Universität Potsdam beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung für das Veranstaltungsmanagement gem. § 21 VgV in Verbindung mit § 103 Abs. 5 GWB für den Zeitraum von zwei Jahren mit der Option einer zweimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr abzuschließen. Die Rahmenvereinbarung soll für alle Institute und Einrichtungen der Universität Potsdam, ca. 3.400 Kostenstellen, nutzbar sein. Der Abschluss einer exklusiven Rahmenvereinbarung ist nicht vorgesehen. Die Universität Potsdam behält sich vor, einzelne Veranstaltungen oder Teilleistungen an Dritte zu vergeben.
Die Universität Potsdam beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung für das Veranstaltungsmanagement gem. § 21 VgV in Verbindung mit § 103 Abs. 5 GWB für den Zeitraum von zwei Jahren mit der Option einer zweimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr abzuschließen. Die Rahmenvereinbarung soll für alle Institute und Einrichtungen der Universität Potsdam, ca. 3.400 Kostenstellen, nutzbar sein. Der Abschluss einer exklusiven Rahmenvereinbarung ist nicht vorgesehen. Die Universität Potsdam behält sich vor, einzelne Veranstaltungen oder Teilleistungen an Dritte zu vergeben.
Menge oder Umfang:
Die Universität Potsdam führt jährlich ca. 381-400 Fachtagungen, Events, Kolloquien, Festveranstaltungen und andere wissenschaftsgetriebene bzw. öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen, im Folgenden zusammenfassend als Veranstaltung bezeichnet, durch. Von dem Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie den Instituten und Einrichtungen der Hochschule werden diese Veranstaltungen derzeit organisatorisch vorbereitet, durchgeführt und nachbereitet.
Die Universität Potsdam führt jährlich ca. 381-400 Fachtagungen, Events, Kolloquien, Festveranstaltungen und andere wissenschaftsgetriebene bzw. öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen, im Folgenden zusammenfassend als Veranstaltung bezeichnet, durch. Von dem Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie den Instituten und Einrichtungen der Hochschule werden diese Veranstaltungen derzeit organisatorisch vorbereitet, durchgeführt und nachbereitet.
Zudem finden ca. 20 Veranstaltungen im Jahr an der Universität Potsdam statt, die von externen Veranstaltern ausgerichtet werden.
Diese Veranstaltungen stehen jeweils unter einem bestimmten Fachthema und wenden sich je nach Veranstaltung an einen internen, externen oder gemischten Teilnehmerkreis. Sie dienen zum Einen der Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Aufgabenstellungen der Hochschule und informieren zum Anderen das Fachpublikum über Entwicklungen in der Wissenschaft und Forschung sowie in der Praxis. Je nach politischer Gewichtung und Aktualität des Themenschwerpunktes werden Pressekonferenzen parallel zu den Tagungen/Kongressen am Veranstaltungsort durchgeführt.
Diese Veranstaltungen stehen jeweils unter einem bestimmten Fachthema und wenden sich je nach Veranstaltung an einen internen, externen oder gemischten Teilnehmerkreis. Sie dienen zum Einen der Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Aufgabenstellungen der Hochschule und informieren zum Anderen das Fachpublikum über Entwicklungen in der Wissenschaft und Forschung sowie in der Praxis. Je nach politischer Gewichtung und Aktualität des Themenschwerpunktes werden Pressekonferenzen parallel zu den Tagungen/Kongressen am Veranstaltungsort durchgeführt.
Aufgrund der fehlenden Kategorisierung der durchzuführenden Veranstaltungen ist die Formulierung einer abschließenden und erschöpfenden Leistungsbeschreibung nicht möglich.
Die Universität Potsdam hat bei diesen Veranstaltungen ein hohes Interesse an ihrer Außendarstellung. Die Teilnehmerzahlen variieren zwischen 10 und 800 Personen. Der Neujahrsempfang des Präsidenten hat ein Publikum von ca. 500 Personen und die Erstsemesterbegrüßung von ca. 2.000 Personen.
Die Universität Potsdam hat bei diesen Veranstaltungen ein hohes Interesse an ihrer Außendarstellung. Die Teilnehmerzahlen variieren zwischen 10 und 800 Personen. Der Neujahrsempfang des Präsidenten hat ein Publikum von ca. 500 Personen und die Erstsemesterbegrüßung von ca. 2.000 Personen.
Abhängig von der Teilnehmerzahl und der Durchführbarkeit finden die Veranstaltungen in den hauseigenen Räumen oder in Räumlichkeiten in der Stadt Potsdam oder der Umgebung statt.
In der Vergangenheit umfassten die Leistungen des Veranstaltungsmanagements der Universität Potsdam ca. 107 000 EUR netto pro Jahr.
Der Abschluss einer exklusiven Rahmenvereinbarung ist nicht vorgesehen. Zudem wird mit Abschluss der Rahmenvereinbarung kein konkreter Leistungsumfang zugesichert. Es handelt sich um geschätzte Werte. Ein Anspruch auf die Organisation, Durchführung und Nachbereitung einer bestimmten Anzahl von Veranstaltungen besteht nicht.
Der Abschluss einer exklusiven Rahmenvereinbarung ist nicht vorgesehen. Zudem wird mit Abschluss der Rahmenvereinbarung kein konkreter Leistungsumfang zugesichert. Es handelt sich um geschätzte Werte. Ein Anspruch auf die Organisation, Durchführung und Nachbereitung einer bestimmten Anzahl von Veranstaltungen besteht nicht.
Zusätzlich ist vorgesehen, dass der Vertragspartner der Rahmenvereinbarung als verbindlicher Ansprechpartner für externe Veranstalter, die Veranstaltungen an der Universität Potsdam durchführen möchten, ist. Ziel ist es, einen Vertragspartner für die Abwicklung aller Veranstaltungen seitens der Universität Potsdam (an Standorten der UP und Umgebung) sowie für Veranstaltungen von externen Veranstaltern an der Universität Potsdam, zu finden.
Zusätzlich ist vorgesehen, dass der Vertragspartner der Rahmenvereinbarung als verbindlicher Ansprechpartner für externe Veranstalter, die Veranstaltungen an der Universität Potsdam durchführen möchten, ist. Ziel ist es, einen Vertragspartner für die Abwicklung aller Veranstaltungen seitens der Universität Potsdam (an Standorten der UP und Umgebung) sowie für Veranstaltungen von externen Veranstaltern an der Universität Potsdam, zu finden.
Beschreibung der Optionen: Mit der Option einer zweimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Referenznummer: 4.B.SOKA014
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Universität Potsdam, Am Neuen Palais 10, 14469 Potsdam;
Campus Am Neuen Palais, Am Neuen Palais 10, 14469 Potsdam;
Campus Babelsberg, August-Bebel-Str. 89 und Park Babelsberg, 14482 Potsdam; diverse Außenstellen der Universität im Raum Potsdam.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Erklärungen/Unterlagen vorzulegen:
1. Schriftliche Erklärung des Bieters, dass dieser keine schwere Verfehlung begangen hat, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt.
2. Schriftliche Erklärung des Bieters, dass keine Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzuordnen ist, rechtskräftig wegen des Verstoßes gegen eine der folgenden Vorschriften verurteilt worden ist:
a) § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes,
b) § 89 c des Strafgesetzbuches – StGB (Terrorismusfinanzierung) oder we-gen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des StGB zu begehen,
b) § 89 c des Strafgesetzbuches – StGB (Terrorismusfinanzierung) oder we-gen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des StGB zu begehen,
c) § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
e)§ 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EU oder gegen Haushalte richtet, die von der EU oder
in ihrem Auftrag verwaltet werden,
f) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EU oder gegen Haushalte richtet, die von der EU oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
g) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, § 1 Absatz 2 Nummer 10 des NATO-Truppen-Schutzgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
g) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, § 1 Absatz 2 Nummer 10 des NATO-Truppen-Schutzgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
h) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im
Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
i) § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
j) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EU oder gegen Haushalte richtet, die von der EU oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
j) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EU oder gegen Haushalte richtet, die von der EU oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
k) § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG), § 21 Mindestlohngesetz und § 16 Mindestarbeitsbedingungengesetz (MiArbG); die Einholung eines Registerauszuges bleibt dem Auftraggeber vorbehalten.
3. Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister, soweit nach der Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommen Entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist. Bei juristischen Personen muss aus dem Register hervorgehen, dass deren Unternehmensgegenstand auch auf die Leistungen des ausgeschriebenen Auftrages ausgerichtet ist.
3. Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister, soweit nach der Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommen Entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist. Bei juristischen Personen muss aus dem Register hervorgehen, dass deren Unternehmensgegenstand auch auf die Leistungen des ausgeschriebenen Auftrages ausgerichtet ist.
4. Schriftliche Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
4. Schriftliche Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
5. Schriftliche Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde.
6. Unterauftragnehmerverhältnisse und Bietergemeinschaften sind zugelassen. Es ist eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene Erklärung vorzulegen, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Darüber hinaus muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bietergemeinschaft legitimiert ist, diese im Vergabeverfahren und darüber hinaus zu vertreten.
6. Unterauftragnehmerverhältnisse und Bietergemeinschaften sind zugelassen. Es ist eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene Erklärung vorzulegen, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Darüber hinaus muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bietergemeinschaft legitimiert ist, diese im Vergabeverfahren und darüber hinaus zu vertreten.
7. Soweit eine Beteiligung als Bieter-/Bietergemeinschaft vorgesehen ist, sind durch jedes Mitglied die unter Ziffer 1 bis 6 genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
8. Der Auftraggeber erkennt als Nachweise im jeweils dort geprüften Umfang auch die Eintragung in die allgemein
zugängliche Liste der IHK (Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich) und dem Unternehmer und
Lieferantenverzeichnis für öffentliche Aufträge (ULV) an.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Erklärungen/Unterlagen vorzulegen:
1. Schriftliche Erklärung über den Umsatz des Unternehmens
in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2013,
2014, 2015) der Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
2. Für die Auftragsausführung ist der Abschluss einer Betriebshaftpflicht für Personen- und Sachschaden von mindestens 10 000 000 EUR und für Vermögensschäden von mindestens 500 000 EUR erforderlich. Daher ist eine Angabe der Haftpflichtversicherungssummen für Personen- und Sachschäden und Vermögensschäden sowie der entsprechenden Versicherer erforderlich.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. Für die Auftragsausführung ist der Abschluss einer Betriebshaftpflicht für Personen- und Sachschaden von mindestens 10 000 000 EUR und für Vermögensschäden von mindestens 500 000 EUR erforderlich. Daher ist eine Angabe der Haftpflichtversicherungssummen für Personen- und Sachschäden und Vermögensschäden sowie der entsprechenden Versicherer erforderlich.
3. Soweit eine Beteiligung als Bieter/Bietergemeinschaft vorgesehen ist, sind für jedes Mitglied die vorgenannten Umsatzerklärungen der letzten 3 Geschäftsjahre vorzulegen.
4. Der Auftraggeber erkennt als Nachweise im jeweils dort geprüften Umfang auch die Eintragung in die allgemein zugängliche Liste der IHK (Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich) und dem Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für öffentliche Aufträge (ULV) an.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
4. Der Auftraggeber erkennt als Nachweise im jeweils dort geprüften Umfang auch die Eintragung in die allgemein zugängliche Liste der IHK (Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich) und dem Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für öffentliche Aufträge (ULV) an.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Erklärungen/Nachweise vorzulegen:
1. Erklärung, dass der Bieter in den letzten drei Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt hat.
2. Referenzliste der wesentlichen, vorzugsweise in den letzten drei Geschäftsjahren, erbrachten vergleichbaren Leistungen (mindestens fünf vergleichbare Leistungen) speziell für den Umgang mit Themen und Personen des öffentlichen Lebens und Institutionen aus der Wissenschafts- und Forschungslandschaft (vgl. Punkt 3.2 – Beizufügende Unterlagen – Allgemeine Bedingungen für die Vergabe).
2. Referenzliste der wesentlichen, vorzugsweise in den letzten drei Geschäftsjahren, erbrachten vergleichbaren Leistungen (mindestens fünf vergleichbare Leistungen) speziell für den Umgang mit Themen und Personen des öffentlichen Lebens und Institutionen aus der Wissenschafts- und Forschungslandschaft (vgl. Punkt 3.2 – Beizufügende Unterlagen – Allgemeine Bedingungen für die Vergabe).
3. Die berufliche Qualifikationen des Bewerbers als Veranstaltungskauffrau/-mann, Eventmanager/-in (IHK), Eventmanager/-in (Bachelor oder Master), oder gleichwertiger Art.
4. Erklärung, dass der Bewerber über mindestens drei Jahre Berufserfahrung verfügt.
5. Soweit eine Beteiligung als Bieter/Bietergemeinschaft vorgesehen ist, sind für jedes Mitglied die unter Ziffer 1 und 4 genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
6. Der Auftraggeber erkennt als Nachweise im jeweils dort
geprüften Umfang auch die Eintragung in die allgemein zugängliche Liste der IHK (Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich) und dem Unternehmer- und
Lieferantenverzeichnis für öffentliche Aufträge (ULV) an.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Abschluss der Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz und falls erforderlich zusätzlich die Vereinbarung zwischen dem Bieter und/oder Auftraggeber der Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen
Abschluss der Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz und falls erforderlich zusätzlich die Vereinbarung zwischen dem Bieter und/oder Auftraggeber der Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 2
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien: Qualität der Referenzen, Eignung.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2016-07-28 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-12-01 📅
Datum des Endes: 2018-11-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 4.B.SOKA014
Zusätzliche Informationen
Bei der Erarbeitung und Übersendung der Teilnahmeanträge/Angebote ist zudem Folgendes zu beachten:
1. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben zwingend die vom Auftraggeber vorgegebenen und kostenfrei über den Vergabemarktplatz (https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/) im Projektraum oder bei der unter I.1) benannten Kontaktstelle abrufbaren Formblätter für die Erstellung ihres Teilnahmeantrages/Angebotes zu verwenden. Angebote, die nicht unter Verwendung der Formblätter abgegeben werden, werden von dem Verfahren ausgeschlossen.
1. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben zwingend die vom Auftraggeber vorgegebenen und kostenfrei über den Vergabemarktplatz (https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/) im Projektraum oder bei der unter I.1) benannten Kontaktstelle abrufbaren Formblätter für die Erstellung ihres Teilnahmeantrages/Angebotes zu verwenden. Angebote, die nicht unter Verwendung der Formblätter abgegeben werden, werden von dem Verfahren ausgeschlossen.
2. Die Bewerber haben unter Beachtung des Schlusstermins gemäß Ziffer 2.1 in 1-facher Ausfertigung Ihren Teilnahmeantrag schriftlich mit allen geforderten Nachweisen, Zertifikaten und Erklärungen (Anlage A „Eigenerklärung zur Eignung“) unter folgender Adresse einzureichen:
2. Die Bewerber haben unter Beachtung des Schlusstermins gemäß Ziffer 2.1 in 1-facher Ausfertigung Ihren Teilnahmeantrag schriftlich mit allen geforderten Nachweisen, Zertifikaten und Erklärungen (Anlage A „Eigenerklärung zur Eignung“) unter folgender Adresse einzureichen:
Universität Potsdam, Dezernat für Haushalt und Beschaffung, Am Neuen Palais 10, 14469 Potsdam.
Der Umschlag ist außen mit der Aufschrift „Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren: Rahmenvereinbarung für das Veranstaltungsmanagement der Universität Potsdam“ sowie mit dem beiliegenden „Kennzettel“, Firmennamen und Anschrift zu versehen.
Es ist ebenso möglich den Teilnahmeantrag mit allen geforderten Nachweisen, Zertifikaten und Erklärungen über den Projektraum des Verfahrens auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen.
3. Im Fall der Teilnahmeantragsabgabe als Bietergemeinschaft ist der Teilnahmeantrag entweder von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bietergemeinschaft beizufügen.
3. Im Fall der Teilnahmeantragsabgabe als Bietergemeinschaft ist der Teilnahmeantrag entweder von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bietergemeinschaft beizufügen.
4. Soweit der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung oder bei der Ausführung der Leistung der Fähigkeiten anderer Unternehmen (z.B. Nachunternehmer, verbundene Unternehmen) bedienen möchte, so hat er mit dem Teilnahmeantrag die vorgenannten Eignungsnachweise/-erklärungen (vgl. Abschnitt III der Bekanntmachung) auch für diese Unternehmen vorzulegen (vgl. Ziffer 8 der Bewerbungsbedingungen VOL 06 – Stand: 06/10). Der Auftraggeber behält sich vor, einen Nachweis zu verlangen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem er beispielsweise eine Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen abfordert.
4. Soweit der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung oder bei der Ausführung der Leistung der Fähigkeiten anderer Unternehmen (z.B. Nachunternehmer, verbundene Unternehmen) bedienen möchte, so hat er mit dem Teilnahmeantrag die vorgenannten Eignungsnachweise/-erklärungen (vgl. Abschnitt III der Bekanntmachung) auch für diese Unternehmen vorzulegen (vgl. Ziffer 8 der Bewerbungsbedingungen VOL 06 – Stand: 06/10). Der Auftraggeber behält sich vor, einen Nachweis zu verlangen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem er beispielsweise eine Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen abfordert.
5. Der Teilnahmeantrag und das spätere Angebot, deren Anlagen, Beschreibungen und Ausführungsarten sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in deutscher Sprache vorgelegt werden. Ggf. erforderliche Gespräche werden ebenfalls in deutscher Sprache geführt. Andernfalls muss auf Verlangen des AG ein Dolmetscher oder sonstiger Übersetzer auf Kosten des Bieters gestellt werden. Das Risiko von Übersetzungsfehlern liegt beim Bieter.
5. Der Teilnahmeantrag und das spätere Angebot, deren Anlagen, Beschreibungen und Ausführungsarten sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in deutscher Sprache vorgelegt werden. Ggf. erforderliche Gespräche werden ebenfalls in deutscher Sprache geführt. Andernfalls muss auf Verlangen des AG ein Dolmetscher oder sonstiger Übersetzer auf Kosten des Bieters gestellt werden. Das Risiko von Übersetzungsfehlern liegt beim Bieter.
6. Es sollen nur die geforderten Erklärungen und Nachweise dem Teilnahmeantrag beigefügt werden. Der Inhalt allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. wird nicht berücksichtigt.
7. Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Teilnahmeantrag in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiterer Unterlagen zu verlangen.
8. Bieter, die in die engere Wahl kommen, werden vor der Zuschlagserteilung aufgefordert Originalnachweise und Erklärungen
einzureichen.
9. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.
9. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.
10. Unter http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Die Vergabeunterlagen für den Teilnahmewettbewerb können dort kostenlos heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden
(Bekanntmachungs-ID: CXP9YYVYNUT). Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Erstellung des Teilnahmewettbewerbs notwendigen Informationen in der Bekanntmachung veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten bestehen, sind Bieterfragen schriftlich und in deutscher Sprache zu stellen. Sollte sich aus den Bieterfragen und deren Beantwortung für das Verfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren.
(Bekanntmachungs-ID: CXP9YYVYNUT). Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Erstellung des Teilnahmewettbewerbs notwendigen Informationen in der Bekanntmachung veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten bestehen, sind Bieterfragen schriftlich und in deutscher Sprache zu stellen. Sollte sich aus den Bieterfragen und deren Beantwortung für das Verfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren.
11. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass mit Ausnahme des Termins für den Eingang der Teilnahmeanträge alle anderen ggf.
angegebenen Termine vorläufiger Natur sind und sich in Abhängigkeit des Verfahrens jederzeit ändern können.
12. Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen
Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
13. Fragen und Hinweise sind rechtzeitig zu stellen, so dass für den AG innerhalb eines angemessenen Zeitraumes und vor Ablauf der Teilnahmefrist eine Beantwortung möglich ist.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 03318661719📞
Fax: +49 03318661652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Quelle: OJS 2016/S 119-212514 (2016-06-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-02-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Rahmenvereinbarung für das Veranstaltungsmanagement an der Universität Potsdam.
Gesamtwert des Auftrags: 45 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Organisation von Sportveranstaltungen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt
🏙️
Von den Bietern wurde eine Kostenkalkulation mit verschiedenen Stundensätzen abgefragt, die als Grundlage für die Beauftragung der jeweiligen Einzelaufträge gelten. Die Firma P3 Projekt GmbH bot verschiedene Stundensätze, von 18 EUR – 45 EUR, für die verschiedenen Leistungen an. Ein Gesamtauftragswert kann aufgrund der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung nicht angegeben werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YYVYGYH.
Von den Bietern wurde eine Kostenkalkulation mit verschiedenen Stundensätzen abgefragt, die als Grundlage für die Beauftragung der jeweiligen Einzelaufträge gelten. Die Firma P3 Projekt GmbH bot verschiedene Stundensätze, von 18 EUR – 45 EUR, für die verschiedenen Leistungen an. Ein Gesamtauftragswert kann aufgrund der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung nicht angegeben werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YYVYGYH.
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Universität Potsdam, Am Neuen Palais 10, 14469 Potsdam; Campus Am Neuen Palais 10, 14469 Potsdam,
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Konzeptes zur Durchführung der Rahmenvereinbarung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Gewichtung des Preises: 40
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-01-10 📅
Von den Bietern wurde eine Kostenkalkulation mit verschiedenen Stundensätzen abgefragt, die als Grundlage für die Beauftragung der jeweiligen Einzelaufträge gelten. Die Firma P3 Projekt GmbH bot verschiedene Stundensätze, von 18 EUR – 45 EUR, für die verschiedenen Leistungen an. Ein Gesamtauftragswert kann aufgrund der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung nicht angegeben werden.
Von den Bietern wurde eine Kostenkalkulation mit verschiedenen Stundensätzen abgefragt, die als Grundlage für die Beauftragung der jeweiligen Einzelaufträge gelten. Die Firma P3 Projekt GmbH bot verschiedene Stundensätze, von 18 EUR – 45 EUR, für die verschiedenen Leistungen an. Ein Gesamtauftragswert kann aufgrund der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung nicht angegeben werden.