Aufgrund des anhaltenden Zustromes von Flüchtlingen ist es dringend erforderlich adhoc Notunterkünfte im Land Berlin zur Verfügung zu stellen. Diese Notunterkünfte dienen insbesondere dazu, Obdachlosigkeit zu vermeiden und den ankommenden Flüchtlingen Verpflegung, Schlafplätze etc. zur Verfügung stellen zu können. Das Land Berlin plant bis zur Fertigstellung von konventionellen Gebäuden die Unterbringung der Flüchtlinge, z. B. in Containeranlagen. Aufgrund der vorläufig prognostizierten Zahlen wird zunächst von einem Unterbringungsbedarf für ca. 12 500-15 000 Menschen ausgegangen, der voraussichtlich an ca. 25-30 Standorten im Land Berlin realisiert werden soll. Eine Containeranlage besteht aus den folgenden Einheiten: 8 Wohneinheiten aus 24 Containern, mit jeweils 8 Wohnmodulen aus jeweils drei Containern, 1 Einheit aus 24 Containern mit Gemeinschaftsräumen, 1 Einheit aus 24 Containern mit Verwaltung und Lagerräumen, 1 Pförtnereinheit aus 4 Containern. Je Standort ist daher von 244 Containern auszugehen. Da die Grundstücke noch nicht abschließend feststehen, behält sich der Auftraggeber vor, die Anzahl der Standorte und die Anzahl der Container anzupassen. Es sollen 6 Unternehmen gefunden werden, mit denen eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen wird. Diese Auftragnehmer werden jeweils mit einer Mindestabnahmemenge von 732 Containern (entspricht Chargen 1 bis 3 a 244 Containern) beauftragt. Ein über die Mindestabrufmenge hinausgehender Anspruch der Auftragnehmer auf Abruf von weiteren Containern und/oder Leistungen aus der Rahmenvereinbarung ist jedoch ausgeschlossen. Für über die Mindestabrufmenge hinausgehende Chargen führt der Auftraggeber einen Miniwettbewerb durch. Die Mindestabnahmemenge eines weiteren Einzelabrufs beträgt grundsätzlich 244 Container als eine Charge. Die Preise für diese Charge sind vom Auftragnehmer verbindlich mit seinem Angebot anzugeben und verstehen sich als garantierte Maximalpreise. Aufgrund des ständig wechselnden und derzeit stetig wachsenden Zustroms von Flüchtlingen und Asylsuchenden ist eine abschließende Mengenbestimmung der Containeranzahl nicht möglich. Der Auftraggeber wird daher aus dieser Rahmenvereinbarung bei Bedarf im Rahmen der Laufzeit weiterhin abrufen. Aufgrund der kurzen Standzeit sind einfache, eingeschossige Containeranlagen vorgesehen, die sich an den 20 Fuß Standard-Containern orientieren. Die anzubietenden Leistungen umfassen die Herstellung, Lieferung, Aufstellung der Container. Vom Auftraggeber werden die Grundstücke vorbereitet, inklusive Bereitstellung und Anschluss der Medien sowie Herstellung der Aufstellflächen für die Container. Die technischen Anschlüsse erfolgen durch den Auftraggeber. Nach Zuschlagserteilung erstellt der Auftragnehmer eine vom Auftraggeber freizugebende Werk- und Montageplanung und auf deren Basis Mustercontainer, der hinsichtlich Bauteile, Materialien und Stoffe einer Bemusterung (Abgleich mit der vom Auftragnehmer angebotenen Leistung) durch den Auftraggeber unterzogen wird und von diesem freigegeben werden muss. Die technischen Mindeststandards sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-03-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-02-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-02-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Mobile, modulare Containergebäude
Menge oder Umfang: Siehe Ziff. II. 1. 5) dieser Bekanntmachung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Mobile, modulare Containergebäude📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Berlin vertreten durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo), dies wiederum vertreten durch die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH
Postanschrift: Warschauer Str. 41/42
Postleitzahl: 10243
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bim-berlin.de🌏
E-Mail: einkauf@bim-berlin.de📧
Telefon: +49 30901661486📞
Fax: +49 30901661668 📠
Die Anforderung der Bewerbungsunterlagen erfolgt über die Vergabeplattform vom Land Berlin https://www.berlin.de/vergabeplattform/. Die Bewerbungsunterlagen können auch bei der BIM GmbH unter einkauf@bim-berlin.de angefordert werden. Die Angebote müssen jedoch elektronisch über die Vergabeplattform vom Land Berlin oder in Papierform per Post abgegeben werden. Eine Abgabe per E-Mail ist nicht zulässig.
"Zu ZIff. III 2) dieser Bekanntmachung:
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall hat die Bietergemeinschaft nicht nur die auf diese Dritten/Nachunternehmer entfallenden Leistungsteile anzugeben, sondern diese Dritten/Nachunternehmer in seinem/ihrem Angebot zu benennen und die unter Ziffern III.14), III.2.1), III.2.2) und III.2.3) dieser Bekanntmachung bezeichneten Angaben, Erklärungen und Nachweise für diese Dritten/Nachunternehmer in dem dort geforderten Umfang vorzulegen. Dies gilt auch für Unternehmen im Konzernverbund. Mit dem Angebot ist zudem von jedem dieser Dritten/Nachunternehmer die Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft im Falle der Auftragserteilung auf die erforderlichen Mittel der benannten Dritten/Nachunternehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
Die Anforderung der Bewerbungsunterlagen erfolgt über die Vergabeplattform vom Land Berlin https://www.berlin.de/vergabeplattform/. Die Bewerbungsunterlagen können auch bei der BIM GmbH unter einkauf@bim-berlin.de angefordert werden. Die Angebote müssen jedoch elektronisch über die Vergabeplattform vom Land Berlin oder in Papierform per Post abgegeben werden. Eine Abgabe per E-Mail ist nicht zulässig.
"Zu ZIff. III 2) dieser Bekanntmachung:
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall hat die Bietergemeinschaft nicht nur die auf diese Dritten/Nachunternehmer entfallenden Leistungsteile anzugeben, sondern diese Dritten/Nachunternehmer in seinem/ihrem Angebot zu benennen und die unter Ziffern III.14), III.2.1), III.2.2) und III.2.3) dieser Bekanntmachung bezeichneten Angaben, Erklärungen und Nachweise für diese Dritten/Nachunternehmer in dem dort geforderten Umfang vorzulegen. Dies gilt auch für Unternehmen im Konzernverbund. Mit dem Angebot ist zudem von jedem dieser Dritten/Nachunternehmer die Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft im Falle der Auftragserteilung auf die erforderlichen Mittel der benannten Dritten/Nachunternehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 15 000 000 💰
50 000 000 💰
Kurze Beschreibung:
Aufgrund des anhaltenden Zustromes von Flüchtlingen ist es dringend erforderlich
adhoc Notunterkünfte im Land Berlin zur Verfügung zu stellen. Diese Notunterkünfte
dienen insbesondere dazu, Obdachlosigkeit zu vermeiden und den ankommenden
Flüchtlingen Verpflegung, Schlafplätze etc. zur Verfügung stellen zu können.
Das Land Berlin plant bis zur Fertigstellung von konventionellen Gebäuden die
Unterbringung der Flüchtlinge, z. B. in Containeranlagen. Aufgrund der vorläufig
prognostizierten Zahlen wird zunächst von einem Unterbringungsbedarf für
ca. 12 500-15 000 Menschen ausgegangen, der voraussichtlich an ca. 25-30 Standorten im Land Berlin realisiert werden soll.
Eine Containeranlage besteht aus den folgenden Einheiten:
8 Wohneinheiten aus 24 Containern, mit jeweils 8 Wohnmodulen aus jeweils
drei Containern, 1 Einheit aus 24 Containern mit Gemeinschaftsräumen, 1 Einheit aus 24
Containern mit Verwaltung und Lagerräumen, 1 Pförtnereinheit aus 4 Containern.
Je Standort ist daher von 244 Containern auszugehen.
Da die Grundstücke noch nicht abschließend feststehen, behält sich der Auftraggeber vor, die
Anzahl der Standorte und die Anzahl der Container anzupassen.
Es sollen 6 Unternehmen gefunden werden, mit denen eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen wird. Diese Auftragnehmer werden jeweils mit einer Mindestabnahmemenge von 732 Containern (entspricht Chargen 1 bis 3 a 244 Containern) beauftragt. Ein über die Mindestabrufmenge hinausgehender Anspruch der Auftragnehmer auf Abruf von weiteren Containern und/oder Leistungen aus der Rahmenvereinbarung ist jedoch ausgeschlossen.
Es sollen 6 Unternehmen gefunden werden, mit denen eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen wird. Diese Auftragnehmer werden jeweils mit einer Mindestabnahmemenge von 732 Containern (entspricht Chargen 1 bis 3 a 244 Containern) beauftragt. Ein über die Mindestabrufmenge hinausgehender Anspruch der Auftragnehmer auf Abruf von weiteren Containern und/oder Leistungen aus der Rahmenvereinbarung ist jedoch ausgeschlossen.
Für über die Mindestabrufmenge hinausgehende Chargen führt der Auftraggeber einen Miniwettbewerb durch.
Die Mindestabnahmemenge eines weiteren Einzelabrufs beträgt grundsätzlich 244 Container als eine Charge.
Die Preise für diese Charge sind vom Auftragnehmer verbindlich mit seinem Angebot anzugeben und verstehen sich als garantierte Maximalpreise.
Aufgrund des ständig wechselnden und derzeit stetig wachsenden Zustroms von Flüchtlingen und Asylsuchenden ist eine abschließende Mengenbestimmung der Containeranzahl nicht möglich. Der Auftraggeber wird daher aus dieser Rahmenvereinbarung bei Bedarf im Rahmen der Laufzeit weiterhin abrufen.
Aufgrund des ständig wechselnden und derzeit stetig wachsenden Zustroms von Flüchtlingen und Asylsuchenden ist eine abschließende Mengenbestimmung der Containeranzahl nicht möglich. Der Auftraggeber wird daher aus dieser Rahmenvereinbarung bei Bedarf im Rahmen der Laufzeit weiterhin abrufen.
Aufgrund der kurzen Standzeit sind einfache, eingeschossige Containeranlagen
vorgesehen, die sich an den 20 Fuß Standard-Containern orientieren.
Die anzubietenden Leistungen umfassen die Herstellung, Lieferung, Aufstellung der Container.
Vom Auftraggeber werden die Grundstücke vorbereitet, inklusive Bereitstellung und Anschluss der Medien sowie Herstellung der Aufstellflächen für die Container. Die technischen Anschlüsse erfolgen durch den Auftraggeber.
Nach Zuschlagserteilung erstellt der Auftragnehmer eine vom Auftraggeber freizugebende Werk- und Montageplanung und auf deren Basis Mustercontainer, der hinsichtlich Bauteile, Materialien und Stoffe einer Bemusterung (Abgleich mit der vom Auftragnehmer angebotenen Leistung) durch den Auftraggeber unterzogen wird und von diesem freigegeben werden muss.
Nach Zuschlagserteilung erstellt der Auftragnehmer eine vom Auftraggeber freizugebende Werk- und Montageplanung und auf deren Basis Mustercontainer, der hinsichtlich Bauteile, Materialien und Stoffe einer Bemusterung (Abgleich mit der vom Auftragnehmer angebotenen Leistung) durch den Auftraggeber unterzogen wird und von diesem freigegeben werden muss.
Die technischen Mindeststandards sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Dauer: 24 Monate
Referenznummer: V-2016-xxxx
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter hat mit seinem Angebot den Nachweis über die in Ziff. III.1.4) der Bekanntmachung bezeichneten Versicherungen zu erbringen.
Sofern der Bieter über keine entsprechende Versicherung verfügt, soll er mit Angebotsabgabe erklären, dass er im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Versicherung abschließen wird. Der Nachweis über das Bestehen einer entsprechenden gültigen Versicherung ist spätestens 2 Wochen nach Abschluss der Rahmenvertragsvereinbarungen unaufgefordert dem AG vorzulegen.
Sofern der Bieter über keine entsprechende Versicherung verfügt, soll er mit Angebotsabgabe erklären, dass er im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Versicherung abschließen wird. Der Nachweis über das Bestehen einer entsprechenden gültigen Versicherung ist spätestens 2 Wochen nach Abschluss der Rahmenvertragsvereinbarungen unaufgefordert dem AG vorzulegen.
Weiterhin hat er folgende Erklärungen abzugeben:
— Eigenerklärung VOL EG zur Zuverlässigkeit und Gesetzestreue: Eigenerklärung des Bieters, dass keine Ausschlussgründe im Sinne des § 6 EG Abs. 4 VOL/A sowie keine Ausschlussgründe im Sinne des § 6 Abs. 6 VOL/A vorliegen“,
— Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges, der zum Angebotsabgabeschluss nicht älter als 6 Monate sein soll,
— Verpflichtungserklärung für Teilleistungen durch Dritte/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen und Verzeichnis der Nachunternehmer (sofern vorgesehen),
— weiteren Unterlagen gemäß Anlage "Checkliste/ Abschließende Liste".
Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise Dritter belegen zu lassen. Dies gilt auch für Nachweise gem. Ziffer III.2.2) und III.2.3).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Gem. § 7 EG Abs. 2 VOL/A: Mit dem Angebot ist die
Anlage „Selbstauskunft tempohome“ (Teil der Vergabeunterlagen)
vollständig ausgefüllt abzugeben.
— Angabe Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf 2 Jahre 2014, 2015
— Angabe Umsatz bezogen auf 2 Geschäftsjahre 2014, 2015 für diejenigen Lieferungen- und Leistungen, die in Art und Ausführung mit denen vergleichbar sind, die beauftragt werden sollen. Vergleichbare Leistungen sind die Lieferung und Montage von Wohn-, Sanitär- oder Bürocontainern -
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Angabe Umsatz bezogen auf 2 Geschäftsjahre 2014, 2015 für diejenigen Lieferungen- und Leistungen, die in Art und Ausführung mit denen vergleichbar sind, die beauftragt werden sollen. Vergleichbare Leistungen sind die Lieferung und Montage von Wohn-, Sanitär- oder Bürocontainern -
— Vorlage einer Bankerklärung, dass dem Bieter im Auftragsfall die folgenden Bürgschaften gestellt werden:
a) Vertragserfüllungsbürgschaft (10 v. H. der Nettoauftragssumme). Entfällt wenn als Sicherheitsleistung keine Bürgschaft gestellt werden soll.
b) Vorauszahlungsbürgschaft in Höhe der Vorauszahlung (maximal 70 v. H. der Auftragssumme). Entfällt wenn keine Vorauszahlung durch den AG getätigt werden soll.
Mindeststandards:
— Mindestforderung an den Gesamtumsatz des Unternehmens: insgesamt für 2 Jahre 6 000 000 EUR netto, davon 50 % Mindestanteil durch Einzelbieter oder Bietergemeinschaft. Das bedeutet es können maximal 3 000 000 EUR insgesamt durch Nachunternehmer nachgewiesen werden.
— Mindestforderung an den Gesamtumsatz des Unternehmens: insgesamt für 2 Jahre 6 000 000 EUR netto, davon 50 % Mindestanteil durch Einzelbieter oder Bietergemeinschaft. Das bedeutet es können maximal 3 000 000 EUR insgesamt durch Nachunternehmer nachgewiesen werden.
— Mindestforderung an den Umsatz für diejenigen Lieferungen und Leistungen, die in Art und Ausführung mit denen vergleichbar sind, die beauftragt werden sollen: insgesamt für 2 Jahre 6 000 000 EUR netto (Nachweis über Nachunternehmer möglich).
Vorlage einer Bankerklärung, dass dem Bieter im Auftragsfall die folgenden Bürgschaften gestellt werden:
a) Vertragserfüllungsbürgschaft (10 v. H. der Nettoauftragssumme). Entfällt wenn als Sicherheitsleistung keine Bürgschaft gestellt werden soll.
b) Vorauszahlungsbürgschaft in Höhe der Vorauszahlung (maximal 70 v. H. der Auftragssumme). Entfällt wenn keine Vorauszahlung durch den AG getätigt werden soll.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Angabe ob die Mindestproduktion von 1 500 Containern pro Jahr möglich ist (Nachweis über Nachunternehmer möglich). Sollte ein Hersteller Nachunternehmer bei mehreren Bietern sein, erhöht sich die Mindestanforderung an die jährliche Produktionsleistung durch Multiplikation mit der Anzahl der Bieter (maximal 6).
— Angabe ob die Mindestproduktion von 1 500 Containern pro Jahr möglich ist (Nachweis über Nachunternehmer möglich). Sollte ein Hersteller Nachunternehmer bei mehreren Bietern sein, erhöht sich die Mindestanforderung an die jährliche Produktionsleistung durch Multiplikation mit der Anzahl der Bieter (maximal 6).
Beispiel: Ein Hersteller als Nachunternehmer bei 2 Bietern. Das heißt die mögliche jährliche Gesamtproduktionsleistung muss dann bei mindestens 3 000 Containern liegen.
— Vorlage von 3 Referenzen der letzten 3 Jahre für Containerbauprojekte (Wohn-, Sanitär- oder Bürocontainer), mit einer Gesamtcontaineranzahl in Summe von mindestens 30 Containern. Mit Benennung der Kontaktdaten der Auftraggeber (Nachweis über Nachunternehmer möglich).
— Vorlage von 3 Referenzen der letzten 3 Jahre für Containerbauprojekte (Wohn-, Sanitär- oder Bürocontainer), mit einer Gesamtcontaineranzahl in Summe von mindestens 30 Containern. Mit Benennung der Kontaktdaten der Auftraggeber (Nachweis über Nachunternehmer möglich).
Mindeststandards:
— Angabe ob die Mindestproduktion von 1 500 Containern pro Jahr möglich ist (Nachweis über Nachunternehmer möglich). Sollte ein Hersteller Nachunternehmer bei mehreren Bietern sein, erhöht sich die Mindestanforderung an die jährliche Produktionsleistung durch Multiplikation mit der Anzahl der Bieter (maximal 6).
— Angabe ob die Mindestproduktion von 1 500 Containern pro Jahr möglich ist (Nachweis über Nachunternehmer möglich). Sollte ein Hersteller Nachunternehmer bei mehreren Bietern sein, erhöht sich die Mindestanforderung an die jährliche Produktionsleistung durch Multiplikation mit der Anzahl der Bieter (maximal 6).
Beispiel: Ein Hersteller als Nachunternehmer bei 2 Bietern. Das heißt die mögliche jährliche Gesamtproduktionsleistung muss dann bei mindestens 3 000 Containern liegen.
— Vorlage von 3 Referenzen der letzten 3 Jahre für Containerbauprojekte (Wohn-, Sanitär- oder Bürocontainer), mit einer Gesamtcontaineranzahl in Summe von mindestens 30 Containern. Mit Benennung der Kontaktdaten der Auftraggeber (Nachweis über Nachunternehmer möglich).
— Vorlage von 3 Referenzen der letzten 3 Jahre für Containerbauprojekte (Wohn-, Sanitär- oder Bürocontainer), mit einer Gesamtcontaineranzahl in Summe von mindestens 30 Containern. Mit Benennung der Kontaktdaten der Auftraggeber (Nachweis über Nachunternehmer möglich).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Auftraggeber fordert eine Vertragserfüllungs- und Gewährleistungssicherheit sowie Sicherheit für Vorauszahlungen. Die VOL/B wird in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung Vertragsbestandteil.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die VOL/B wird in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung Vertragsbestandteil. Vorauszahlungen können nur gegen vorherige vollständige Sicherheitsleistung beantragt werden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Zugelassen als gesamtschuldnerische Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter. Jedes Mitglied muss die Angaben gem. III.2) ff gesondert erbringen.
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete
Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags
bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber
rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
— Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene
Erklärung abzugeben, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, Zahlungen mit
befreiender Wirkung für den Auftragnehmer anzunehmen oder Zahlungen nach dessen
schriftlicher Weisung zu leisten.
— Die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft
(Bietergemeinschaft) bleibt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft bestehen.
Sonstige besondere Bedingungen:
— Die Bieter werden auf die Pflicht zur Einhaltung von Tarifverträgen gem. § 1 Abs. 2 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz bzw. zur Zahlung Mindestlohnes von aktuell EUR 8,50 gem. § 1 Abs. 4 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz sowie auf die Verpflichtung zur Weitergabe dieser Pflicht an Nachunternehmer hingewiesen. Einzelheiten ergeben sich aus dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz. Ausnahmen können für Unternehmen mit Sitz im Ausland gelten.
— Die Bieter werden auf die Pflicht zur Einhaltung von Tarifverträgen gem. § 1 Abs. 2 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz bzw. zur Zahlung Mindestlohnes von aktuell EUR 8,50 gem. § 1 Abs. 4 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz sowie auf die Verpflichtung zur Weitergabe dieser Pflicht an Nachunternehmer hingewiesen. Einzelheiten ergeben sich aus dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz. Ausnahmen können für Unternehmen mit Sitz im Ausland gelten.
— Erklärung zur Ausbildungsförderung, in welcher der Bieter angibt, ob Ausbildungsplätze bereitgestellt werden, ob sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an er sich an Ausbildungsverbünden beteiligt.
— Eigenerklärung Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträge
— Eigenerklärung ILO-Kernarbeitsnormen
— Der AN erklärt gegenüber dem AG mit seinem Angebot, dass er über eine im Rahmen und Umfang marktübliche Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU verfügt, die insbesondere auch die Risiken aus der Produkthaftung des AN abdeckt.
— Der AN erklärt gegenüber dem AG mit seinem Angebot, dass er über eine im Rahmen und Umfang marktübliche Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU verfügt, die insbesondere auch die Risiken aus der Produkthaftung des AN abdeckt.
Der AN ist verpflichtet, zur Absicherung aller Risiken aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag eine solche Haftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens
— 5 000 000 EUR für Personenschäden pro Schadensfall und
— 3 000 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden pro Schadensfall
abzuschließen und bis zum Ende dieser Rahmenvereinbarung aufrechtzuerhalten.
Weiter hat der AN eine Transportversicherung für die Vertragsgegenstände nachzuweisen, die jederzeit den Wert der transportierten Güter absichert.
Verfahren
Zahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 6
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 24
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die Vergabeunterlagen sollen durch eine Online-Bewerbung über die Vergabeplattform des
Landes Berlin angefordert werden. Dabei entstehen Ihnen nur die Online-Kosten. Um sich bewerben zu
Für die Registrierung wird ein einmaliges Nutzungsentgelt in Höhe von 36,00 EUR erhoben.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-05-27 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-03-29 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Gesamtpreis für Herstellung, Lieferung, Aufstellung von 732 Containern (Mindestabrufmenge pro Auftragnehmer – Chargen 1 bis 3) (30)
2. Gesamtpreis für Herstellung, Lieferung, Aufstellung von 244 Containern (ggf. über die Mindestabrufmenge hinausgehende Abrufe – ab Charge 4) (30)
3. Gesamtzeit für Herstellung, Lieferung, Aufstellung von 732 Containern (Mindestabrufmenge pro Auftragnehmer – Chargen 1 bis 3) (25)
4. Gesamtzeit für Herstellung, Lieferung, Aufstellung von 244 Containern (aus Mindestabrufmenge pro Auftragnehmer – Charge 1) (10)
5. Gesamtzeit für Herstellung, Lieferung, Aufstellung von 244 Containern (ggf. über die Mindestabrufmenge hinausgehende Abrufe – ab Charge 4) (5)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Einkauf
Internetadresse: www.bim-berlin.de🌏
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: V-2016-xxxx
Zusätzliche Informationen
Die Anforderung der Bewerbungsunterlagen erfolgt über die Vergabeplattform vom Land Berlin https://www.berlin.de/vergabeplattform/. Die Bewerbungsunterlagen können auch bei der BIM GmbH unter einkauf@bim-berlin.de angefordert werden. Die Angebote müssen jedoch elektronisch über die Vergabeplattform vom Land Berlin oder in Papierform per Post abgegeben werden. Eine Abgabe per E-Mail ist nicht zulässig.
Die Anforderung der Bewerbungsunterlagen erfolgt über die Vergabeplattform vom Land Berlin https://www.berlin.de/vergabeplattform/. Die Bewerbungsunterlagen können auch bei der BIM GmbH unter einkauf@bim-berlin.de angefordert werden. Die Angebote müssen jedoch elektronisch über die Vergabeplattform vom Land Berlin oder in Papierform per Post abgegeben werden. Eine Abgabe per E-Mail ist nicht zulässig.
"Zu ZIff. III 2) dieser Bekanntmachung:
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall hat die Bietergemeinschaft nicht nur die auf diese Dritten/Nachunternehmer entfallenden Leistungsteile anzugeben, sondern diese Dritten/Nachunternehmer in seinem/ihrem Angebot zu benennen und die unter Ziffern III.14), III.2.1), III.2.2) und III.2.3) dieser Bekanntmachung bezeichneten Angaben, Erklärungen und Nachweise für diese Dritten/Nachunternehmer in dem dort geforderten Umfang vorzulegen. Dies gilt auch für Unternehmen im Konzernverbund. Mit dem Angebot ist zudem von jedem dieser Dritten/Nachunternehmer die Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft im Falle der Auftragserteilung auf die erforderlichen Mittel der benannten Dritten/Nachunternehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall hat die Bietergemeinschaft nicht nur die auf diese Dritten/Nachunternehmer entfallenden Leistungsteile anzugeben, sondern diese Dritten/Nachunternehmer in seinem/ihrem Angebot zu benennen und die unter Ziffern III.14), III.2.1), III.2.2) und III.2.3) dieser Bekanntmachung bezeichneten Angaben, Erklärungen und Nachweise für diese Dritten/Nachunternehmer in dem dort geforderten Umfang vorzulegen. Dies gilt auch für Unternehmen im Konzernverbund. Mit dem Angebot ist zudem von jedem dieser Dritten/Nachunternehmer die Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft im Falle der Auftragserteilung auf die erforderlichen Mittel der benannten Dritten/Nachunternehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090138313 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist (§ 107 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§101a Abs. 1 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist (§ 107 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§101a Abs. 1 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Berlin; siehe Punkt VI.4.1)
Quelle: OJS 2016/S 038-061552 (2016-02-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-05-03) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-04-22 📅
Name: De Meeuw Deutschland GmbH & Co. KG
Postanschrift: Prinzregentenstraße 54
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
Name: Panelais Producciones SA
Postanschrift: Carretera de Cordovilla Km 1
Postort: Huerta (Salamanca)
Postleitzahl: 37336
Land: Spanien 🇪🇸
6️⃣
Name: ARGE Friedensdorf 133
Postanschrift: Markstraße 35-37
Postort: Berlin
Postleitzahl: 13409
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 53
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist (§ 107 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 101a Abs. 1 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist (§ 107 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 101a Abs. 1 GWB).
Quelle: OJS 2016/S 089-157789 (2016-05-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: B14062-3043400-001-391-03
Kurze Beschreibung:
Container in der Schaubühne am Lehniner Platz, Kurfürstendamm 153, 10709 Berlin – für den zweiten Bauabschnitt.
Gesamtwert des Auftrags: 52 185 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Mobile, modulare Containergebäude📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Berlin vertreten durch die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH
Postanschrift: Keibelstr. 36
Postleitzahl: 10178
Kontakt
Telefon: +49 30901661696📞
Die Schaubühne am Lehniner Platz, Kurfürstendamm 153 in 10709 Berlin wird als Theater genutzt. DasGebäude wurde 1928 als Kino errichtet, von 1978 bis 1981 erfolgte der grundlegende Umbau zu einemTheatergebäude. Die Schaubühne hat eine Grundfläche von ca. 3 658 m
Die Schaubühne am Lehniner Platz, Kurfürstendamm 153 in 10709 Berlin wird als Theater genutzt. DasGebäude wurde 1928 als Kino errichtet, von 1978 bis 1981 erfolgte der grundlegende Umbau zu einemTheatergebäude. Die Schaubühne hat eine Grundfläche von ca. 3 658 m
Das Theatergebäude wird über folgende RLT-Anlagen versorgt:
4 Klimaanlagen: Saal A, Saal B, Saal C, Regieräume;
Abluftanlagen oder -ventilatoren bzw. Entrauchungsventilatoren
Nach einer Betriebszeit von fast 30 Jahren ist das Ende der Lebensdauer der Anlagen erreicht, es bestehtSanierungsbedarf:
— Erneuerung und Instandsetzung der RLT Anlagen sowie der Gebäudeautomation
— Erneuerung der Brandschutzklappen
— anteilige Schadstoffsanierung (Asbest, KMF)
— Behebung baulicher Brandschutzmängel im Zusammenhang mit der Sanierung RLT Anlage
— Bauhilfsleistungen
Weiterhin erfolgt der Umbau des Kassenbereichs.
Diese Sanierungsmaßnahme erfolgt von 2017 bis 2020 in vier Bauabschnitten. Je Bauabschnitt ist eineKernbauzeit von ca. sechs Wochen vorgesehen, die der jeweiligen Spielpause im Sommer entspricht. Darüberhinaus sind jeweils ca. sechs Wochen vor- und nachlaufende Bauzeit vorgesehen.
Diese Sanierungsmaßnahme erfolgt von 2017 bis 2020 in vier Bauabschnitten. Je Bauabschnitt ist eineKernbauzeit von ca. sechs Wochen vorgesehen, die der jeweiligen Spielpause im Sommer entspricht. Darüberhinaus sind jeweils ca. sechs Wochen vor- und nachlaufende Bauzeit vorgesehen.
Die hier ausgeschriebenen Leistungen Container des 2. Bauabschnitts umfassen die Gewerke:
Wie unter Nr. II.2.4) beschrieben, waren 4 Bauabschnitte geplant. Ein Bauabschnitt wurde bereits realisiert. Mit der Ausschreibung des ersten Bauabschnitts wurde bekanntgegeben, dass die weiteren drei Bauabschnitte im Grundentwurf dem ersten Bauabschnitt entsprechen werden und die weiteren Bauabschnitte im Verhandlungsverfahren ohne Teillnahmewettbewerb gemäß § 3 EU Nr. 2 VOB/A i. V. m. § 3a EU Abs. 3 Nr. 5 VOB/A (ist die Umsetzung von Art. 32 Abs. 2d) der Richtlinie 2014/24/EU) vergeben werden sollten. Zum Verhandlungsgespräch für den zweiten Bauabschnitt sollte und wurde der Auftragnehmer des ersten Bauabschnitts eingeladen.
Wie unter Nr. II.2.4) beschrieben, waren 4 Bauabschnitte geplant. Ein Bauabschnitt wurde bereits realisiert. Mit der Ausschreibung des ersten Bauabschnitts wurde bekanntgegeben, dass die weiteren drei Bauabschnitte im Grundentwurf dem ersten Bauabschnitt entsprechen werden und die weiteren Bauabschnitte im Verhandlungsverfahren ohne Teillnahmewettbewerb gemäß § 3 EU Nr. 2 VOB/A i. V. m. § 3a EU Abs. 3 Nr. 5 VOB/A (ist die Umsetzung von Art. 32 Abs. 2d) der Richtlinie 2014/24/EU) vergeben werden sollten. Zum Verhandlungsgespräch für den zweiten Bauabschnitt sollte und wurde der Auftragnehmer des ersten Bauabschnitts eingeladen.
Die Leistungsverzeichnisse der Bauabschnitte 2 bis 4 wurden bereits mit dem ersten Bauabschnitt bekannt gemacht. Die oben beschriebene Vorgehensweise wurde ebenfalls bekannt gemacht, siehe Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2016/S 038-061552
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Schaubühne am Lehniner Platz, Kurfürstendamm 153, 10709 Berlin
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-02-12 📅
Name: Becker Armbrust GmbH
Postanschrift: Tobias Magirus Straße
Postort: Frankfurt / Oder
Postleitzahl: 15236
Land: Frankfurt (Oder), Kreisfreie Stadt🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 52 185 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Land Berlin vertreten durch die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH
Ergänzende Informationen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Berlin; siehe Punkt VI.4.1
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2018/S 158-361201 (2018-08-15)