Rahmenvereinbarung – Gekühlte Serverschränke für die Generalverwaltung, Institute und Einrichtuingen der Max-Planck-Gesellschaft

Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V.; Generalverwaltung, Finanzabteilung – Referat Einkauf und Versich

Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. (im Folgenden „MPG“) ist eine aus überwiegend öffentlichen Mitteln geförderte, unabhängige gemeinnützige Forschungsorganisation mit dezentraler Struktur und ca. 80 Instituten und Einrichtungen. Der Generalverwaltung der MPG (im Folgenden „GV“) obliegen die allgemeinen administrativen Belange im Außenverhältnis mit den Zuwendungsgebern und im Innenverhältnis mit den Instituten und Einrichtungen. Nähere Informationen sind unter http://www.mpg.de abrufbar.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von geschlossenen Serverschränken (Los 1) und offenen Serverschränken (Los 2) sowie das Einstellen eines Onlinekatalogs in das eProcurementsystem der Max-Planck-Gesellschaft mittels Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern, wobei beabsichtigt ist,
— für geschlossene Serverschränke (Los 1) eine Rahmenvereinbarung mit sechs (6) Wirtschaftsteilnehmern und
— für offene Serverschränke (Los 2) eine Rahmenvereinbarung mit ebenfalls sechs (6) Wirtschaftsteilnehmern
abzuschließen.
Durch das vorliegende Vergabeverfahren werden in großem Umfang überregional gemeinsame Bedarfe institutsübergreifend gebündelt in den Wettbewerb gestellt und in Form von Abrufverträgen für spätere Institutsabrufe auf der gemeinsamen SRM-Plattform allen Nutzern zugänglich gemacht. Dies soll über die Anbindung der Online-Shop-Lösungen des mit diesem Vergabeverfahren jeweils gesuchten Auftragnehmers geschehen. Diese Online-Shop-Lösungen werden dazu in den Beschaffungsworkflow der MPG integriert.
Das bedeutet, dass die Produktsuche und die Zusammenstellung eines Warenkorbs in dem jeweiligen Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers geschehen, dieser Warenkorb dann aber an das SRM-System der MPG zur Abwicklung weiterer interner Prozesse (z.B. Genehmigung) übergeben werden muss. Die Bestellung erfolgt dann aus dem SAP-System der jeweiligen Einrichtung der MPG.
Der Datenaustausch zwischen dem Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers und dem eProcurement-System der MPG erfolgt über die SAP-Standard-Schnittstelle OCI (Open Catalog Interface). Das eProcurement-System der MPG nutzt die OCI-Version 4.0 (siehe Kapitel 5 des anzufordernden Eignungskatalogs).
Die Teilnehmer am Vergabeverfahren müssen daher über Erfahrungen bzgl. der Anbindung und des Datenaustausches mit OCI-fähigen Online-Shops sowie Bestellungen über SAP Business Connector verfügen.
Neben den EDV-Abteilungen in den Instituten unterhält die MPG ein eigenes Großrechenzentrum in Garching. Vor dem Hintergrund der bestehenden heterogenen Systemlandschaften in den unterschiedlichen Instituten und Einrichtungen schreibt die MPG unter Wahrung der vergaberechtlichen Vorgaben Rahmenvereinbarungen mit mehreren Vertragspartnern aus. Das von der MPG benötigte Produktportfolio an wassergekühlten Serverschränken lässt sich klassifizieren in die Bereiche „Geschlossene Serverschränke“ und „Offene Serverschränke“, welche die marktüblichen Anforderungen, Ausstattungsmerkmale und Konfigurationen haben. Dabei muss das von der MPG benötigte Produktportfolio des jeweiligen Auftragnehmers über eine Anbindung des Online-Shops an das SRM-System der MPG abrufbar sein.
Der Vergabegegenstand wird aufgeteilt in die folgenden zwei Lose:
— Los 1 umfasst die Beschaffung von geschlossenen Serverschränken inkl. Dienstleistungen und Zubehör
— Los 2 umfasst die Beschaffung von offenen Serverschränken inkl. Dienstleistungen und Zubehör
Die Geräte und Gerätekomponenten sollen sowohl einzeln als auch im Rahmen von Sammelbestellungen über den gesamten Vertragszeitraum verteilt abrufbar sein.
Es ist eine Teilnahme am Vergabeverfahren für ein oder beide Lose möglich.
Die Lose setzen sich jeweils aus folgenden Leistungskomponenten zusammen:
1. Bereitstellung, Anbindung und Betrieb eines Online-Shops für die MPG sowie die Anbindung an die Online-Bestellabwicklung der MPG (Business-Connector) (siehe Kapitel 1.2 des anzufordernden Eignungskatalogs);
2. Verkauf und Lieferung von Serverschrank-Systemen und zugehörigem Zubehör
3. Ergänzende Leistungen (Dienstleistungen)
a. Beratung, Konfiguration und Architektur
b. Herbeiführung der Betriebsbereitschaft
c. Serviceleistungen (Austausch/Reparatur von defekten Teilen, im Einzelfall Support vor Ort);
d. Bereitstellung einer Online-Plattform mit entsprechenden aktuellen Inhalten, insbesondere Dokumentationen (u.a. Benutzer- und Administrationshandbücher, Beschreibung der Konfiguration und Inbetriebnahme) und Downloads (u.a. Updates der Firmware oder Administrationssoftware, etc.);
e. Ständig verfügbare Anlaufstelle für Serviceanfragen (z.B. Störungsmeldung, erste Störungsdiagnose).
Die Serverschrank-Systeme inkl. Zubehör müssen dabei eigenständig von den Bedarfsträgern der MPG im Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers innerhalb des vorgegebenen Warenkorbs auswählbar sein.
Die geschlossenen wie offenen Serverschränke sollen dabei eigenständig von den Bedarfsträgern der MPG im Online-Shop des Anbieters innerhalb eines vorab festgelegten Warenkorbs auswählbar sein.
Sog. „Refurbished Geräte“ (z.B. werksüberholte oder nach Auslieferung an einen Kunden wieder zurückgenommene Geräte) sind nicht Leistungsgegenstand und dürfen weder angeboten noch im Falle der Auftragserteilung geliefert werden. Im Online-Shop sind ausschließlich fabrikneue Geräte auf dem jeweiligen aktuellen Stand der Technik anzubieten.
Als Dienstleistungen in Bezug auf die gelieferten Serverschränke werden Arbeiten insbesondere zu Einbau, Inbetriebnahme, Konfiguration und Funktionsmessungen erwartet.
Zu den geschlossenen Serverschrank-Systemen sollen Wartungsleistungen (Service) in verschiedenen Güteklassen (z.B. benannt als Eisen (Eigenwartung)/Bronze/Silber/Gold) als Ausstattungsmerkmal im Online-Shop auswählbar sein. Inhalt des Services (nicht bei der Eigenwartung) ist u.a. ein Vorort-Service (Vorort-Reaktionszeit) (next Businessday) an sämtlichen deutschen Standorten der Bedarfsträger der MPG. Hierbei ist zu verstehen, dass ein Techniker vor Ort sein muss um mit der Reparatur zu beginnen, sofern das Problem nicht auf andere Weise, z.B. per Telefon, Email o.ä. gelöst wurde. Die Bedarfsträger müssen also je nach Wunsch einen Wartungsservice frei hinzuwählen können, sofern sie Wartungsleistungen in Anspruch nehmen wollen.
Zu den offenen Serverschrank-Systemen sollen Wartungsleistungen in verschiedenen Güteklassen (z.B. benannt als Zinn/Eisen (Eigenwartung)/Bronze/Silber/Gold) als Ausstattungsmerkmal im Online-Shop auswählbar sein. Inhalt des Services (nicht bei der Eigenwartung) ist u.a. ein Vorort-Service (Vorort—Reaktionszeit) (next Businessday) an sämtlichen deutschen Standorten der Bedarfsträger der MPG. Hierbei ist zu verstehen, dass ein Techniker vor Ort sein muss um mit der Reparatur zu beginnen, sofern das Problem nicht auf andere Weise, z.B. per Telefon, Email o.ä. gelöst wurde. Die Bedarfsträger müssen also je nach Wunsch einen Wartungsservice frei hinzuwählen können, sofern sie Wartungsleistungen in Anspruch nehmen wollen.
Als Beratungsleistungen in Bezug auf die gelieferten Serverschrank-Systeme wird die Unterstützung der Bedarfsträger der MPG bei der Konzeptionierung bzgl. des Einsatzes der Systeme hinsichtlich deren Dimensionierung, Konfiguration, Kompatibilität und Leistungsfähigkeit anhand des Einsatzzwecks benötigt. Darunter können auch besondere Anforderungen (Warmwasserkühlung/Free Cooling) fallen. Vgl. hierzu auch Kapitel 3.3.3 (des anzufordernden Eignungskatalogs) Mitarbeiterprofile.
Über die Laufzeit hin werden sich die technologischen Gegebenheiten ändern. Das Spektrum des anzubietenden Sortiments ist vom Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Auftraggeber während der Laufzeit des Rahmenvertrags auf dem jeweils aktuellen Stand der Technik zu halten.
Die MPG weiß sich gegenüber den Mindeststandards folgender IAO-Kernarbeitsnormen verpflichtet:
dem Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit vom 28.6.1930 (BGBl. 1956 II S. 641),
dem Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes vom 9.7.1948 (BGBl. 1956 II S. 2073),
dem Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen vom 1.7.1949 (BGBl. 1955 II S. 1123),
dem Übereinkommen Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit vom 29.6.1951 (BGBl. 1956 II S. 24),
dem Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit vom 25.6.1957 (BGBl. 1959 II S. 442),
dem Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf vom 25.6.1958 (BGBl. 1961 II S. 98),
dem Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung vom 26.6.1973 (BGBl. 1976 II S. 202), und
dem Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit vom 17.6.1999 (BGBl. 2001 II S. 1291).
Da die MPG zur Beachtung der genannten IAO-Kernarbeitsnormen beitragen möchte, werden den Zuschlag nur solche Unternehmen erhalten, die bei der Herstellung oder beim eigenen Erwerb des vertragsgegenständlichen Produktes auf die Beachtung dieser Normen hingewirkt haben bzw. hinwirken werden. Die zum Angebot aufzufordernden Unternehmen werden sich daher bereits bei Einreichung des Angebots auf die Akzeptierung der Vertragsbedingungen verpflichten müssen. Auf die Vertragsbedingungen wird gesondert in den Vergabeunterlagen hingewiesen.
Die Unternehmen werden insbesondere eine verbindliche Erklärung abgeben müssen, dass sie für ihr Unternehmen, ihre Lieferanten und gegenüber dem Hersteller wirksame Maßnahmen zur Beachtung der oben aufgeführten IAO-Kernarbeitsnormen bezogen auf die Herstellung und Lieferung der vertragsgegenständlichen Produkte ergriffen haben, wobei die Maßnahmen näher darzulegen sind und zu erklären ist, dass sie auch und gerade bei den konkret zu liefernden Produkten wirksam geworden sind bzw. werden.
Verstößt der Auftragnehmer bei der Auftragsausführung gegen die im vorherigen Absatz ausgeführte Vorgabe, wirksame Maßnahmen zur Beachtung der IAO-Kernarbeitsnormen zu ergreifen, so kann der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 5 % der seit Abschluss der Rahmenvereinbarung bis zum Zeitpunkt der Kenntnis des Auftraggebers von diesem Verstoß in Rechnung gestellten Kaufpreise (ohne Umsatzsteuer) sämtlicher in diesem Zeitraum gelieferter Artikel verlangen.
Im Falle des wiederholten Verstoßes bemisst sich die Vertragsstrafe ab dem Zeitpunkt der Kenntnis des vorhergehenden Verstoßes.
Bei einem solchen Verstoß handelt es sich im Übrigen um eine erhebliche Pflichtverletzung des Auftragnehmers, so dass der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen kann. Weitere gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Ferner haben die zum Angebot aufzufordernden Unternehmen sich verbindlich zu verpflichten eine Erklärung bezüglich des Datenschutzes abzugeben, dass Ergebnisse einer Überprüfung gemäß § 38 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zugänglich gemacht werden. Diese Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des § 38 BDSG ist mit der Einreichung des Angebots abzugeben. Nur solche Unternehmen (auch Drittunternehmen, Nachunternehmer einschließlich ggf. deren Subunternehmen, konzernverbundene Unternehmen, freie Mitarbeiter etc.), die diese Erklärung abgeben, können bezuschlagt werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-04-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-03-14.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-03-14 Auftragsbekanntmachung
2016-09-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-03-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Computeranlagen und Zubehör
Menge oder Umfang:
Im vorliegenden Fall geht der Auftraggeber von einem bei seinen Bedarfsträgern voraussichtlichen Bedarf der nächsten Jahre für die Basis-Vertragslaufzeit (24 Monate) von ungefähr folgendem gesamten Beschaffungsvolumen für 24 Monate aus, das mit der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung (Los 1: offene Serverschränke / Los 2: geschlossene Serverschränke) insgesamt mit den jeweiligen Auftragnehmern gedeckt werden soll. Die bestellberechtigte Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft sowie die rechtlich selbständigen Organisationseinheiten haben ihren Bedarf für die hier in Rede stehende Rahmenvertragslaufzeit schätzweise abgegeben.Los 1: geschlossene Serverschränke ca. 15 Stück pro JahrLos 2: offene Serverschränke ca. 20 Stück pro JahrAbweichungen von diesen unverbindlichen Schätzwerten nach oben oder unten, insbesondere bei Änderungen des Bedarfs durch den Auftraggeber, sind möglich und für den Auftraggeber zulässig. Der jeweilige Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine Mindestbestellmenge aus der Rahmenvereinbarung.Die Rahmenvereinbarungen dienen der Erweiterung und ggfs. Erneuerung der bestehenden unterschiedlichen Systemlandschaften der Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft. Die Einzelabrufe werden aus der Rahmenvereinbarung mit mehreren Vertragspartnern ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb unter Berücksichtigung der jeweiligen Systemlandschaft getätigt. Unabhängig davon stehen die Auftragnehmer aus der Rahmenvereinbarung bezüglich des jeweils hinterlegten Katalogs kontinuierlich im Wettbewerb.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Computeranlagen und Zubehör 📦

Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V.; Generalverwaltung, Finanzabteilung – Referat Einkauf und Versicherungen, Sachgebiet VIII d 2
Postanschrift: Hofgartenstraße 8
Postleitzahl: 80539
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.mpg.de 🌏
E-Mail: it-vergabe@gv.mpg.de 📧
Fax: +49 8921081367 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-03-14 📅
Einreichungsfrist: 2016-04-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-03-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 056-093468
ABl. S-Ausgabe: 56
Zusätzliche Informationen
ALLE KAPITEL- UND ANLAGEVERWEISE BEZIEHEN SICH AUF DEN ANZUFORDERNDEN EIGNUNGSKATALOG Der Teilnahmeantrag ist nach folgender Gliederung zu strukturieren, wobei die Reihenfolge der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise entsprechend der abschließenden Liste der geforderten Erklärungen und Nachweise in Kapitel 1.11 einzuhalten ist: 1. Formloses Anschreiben des Bewerbers mit Datum und eigenhändiger Unterschrift; 2. Erklärungen zur Bewerber-/Bietergemeinschaft (vgl. Kapitel 1.12 und 4 i.V.m. Anlage 2); 3. Angaben zu bzw. Verzeichnis über Teilleistungen der anderen Unternehmen und ggf. Verpflichtungserklärung für andere Unternehmen (vgl. Kapitel 1.13 und 4 i.V.m. Anlagen 3 und 4); 4. Benennung des gewählten Herstellers je Los (vgl. Kapitel 2.1 und 4 i.V.m. Anlage 5); 5. Angaben, Erklärungen und Nachweise zur persönlichen Lage der Wirtschaftsteilnehmer – Zuverlässigkeit (vgl. Kapitel 3.1 und 4 i.V.m. Anlagen 6 und 7); 6. Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (vgl. Kapitel 3.2 und 4 i.V.m. Anlagen 8 bis 10); 7. Angaben, Erklärungen und Nachweise zur fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit (vgl. Kapitel 3.3 und 4 i.V.m. Anlagen 11 bis 13); 8. evtl. weitere Anlagen des Bewerbers; Der Teilnahmeantrag muss vollständig sein, insbesondere sämtliche geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu den Eignungsanforderungen enthalten. Der Auftraggeber behält sich vor, ggf. Unternehmen gemäß § 7 EG Abs. 13 VOL/A aufzufordern, fristgerecht vorgelegte Nachweise zu vervollständigen oder zu erläutern. Ferner behält sich der Auftraggeber vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gem. § 19 Abs. 2 EG VOL/A nachzufordern. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind zur Klarstellung nachfolgend in der abschließenden Liste zusammengefasst. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Ausschluss- und Beurteilungskriterien, wobei diese jeweils durch die nummerierte Bezeichnung (in Klammern) wie folgt kenntlich gemacht werden: (A-##) – Ausschlusskriterium; (B-##) – Beurteilungskriterium – Kriterium zur Beurteilung der Eignung. Falls eine mit (A), d.h. Ausschlusskriterium, gekennzeichnete Forderung nicht erfüllt wird, darf der Teilnahmeantrag wegen nicht nachgewiesener bzw. wegen fehlender Eignung nicht berücksichtigt werden, sondern wird ausgeschlossen. Es werden bei der Beurteilung je (B)-Kriterium jeweils Punkte vergeben und zur Gesamtwertung addiert (einfache Summe). Wenn der Bewerber für mehrere Lose ein einen Teilnahmeantrag abgibt, so hat er in seinem Teilnahmeantrag die entsprechenden Unterlagen, Nachweise und Formblätter (Anlagen 5, 6, 7, 8, 9 und 13), die für die Lose identisch sind, nur einmal beizulegen, und diejenigen Unterlagen, Nachweise und Formblätter, die für die verschiedenen Lose differieren, für jedes Los separat beizulegen. Die losspezifischen Unterlagen, Nachweise sind deutlich mit der zugehörigen Los-Nummer und Los-Bezeichnung zu kennzeichnen. Die Formblätter sind durch Ankreuzen (an den vorgegebenen Stellen) zu kennzeichnen. (A-01) Erklärungen zur Bewerber- / Bietergemeinschaft Kapitel 1.12 und 4 i.V.m. Anlage 2 (A-02) Angaben / Verzeichnis über Teilleistungen anderer Unternehmen Kapitel 1.13 und 4 i.V.m. Anlage 3 (A-03) Ggf. Verpflichtungserklärungen für andere Unternehmen Kapitel 1.13 und 4 i.V.m. Anlage 4 (A-04) Benennung des Herstellers Kapitel 2.1 und 4 i.V.m. Anlage 5 (A-05) Unternehmensdarstellung Kapitel 3.1.1 (A-06) Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6 EG VOL/A Kapitel 3.1.2 und 4 i.V.m. Anlage 6 (A-07) Berufs- und Handelsregister Kapitel 3.1.3 und 4 i.V.m. Anlage 7 (A-08) Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung sowie Nachweis oder Erklärung zur Versicherungssumme Kapitel 3.2.1 und 4 i.V.m. Anlage 8 (A-09) Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft Kapitel 3.2.2 und 4 i.V.m. Anlage 9 (A-10) Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens Kapitel 3.2.3 und 4 i.V.m. Anlage 10 (A-11) Angaben zu leistungsartbezogenem Umsatz Kapitel 3.2.3 und 4 i.V.m. Anlage 10 (A-12) Darstellung zu Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement oder Vorlage einer entsprechenden, gültigen Zertifizierungsurkunde Kapitel 3.3.1 (B-13) Mitarbeiterschulung und Fortbildung Kapitel 3.3.2 (A-14a) Fachgebietsabdeckung der Mitarbeiter Kapitel 3.3.3 und 4 i.V.m. Anlage 11 (B-14b) Mitarbeiterprofile zum Fachgebiet SRM/OCI Kapitel 3.3.3 und 4 i.V.m. Anlage 12 (B-14c) Mitarbeiterprofile zum Fachgebiet Beratung Kapitel 3.3.3 und 4 i.V.m. Anlage 12 (B-14d) Mitarbeiterprofile zum Fachgebiet Dienstleistung Kapitel 3.3.3 und 4 i.V.m. Anlage 12 (B-15) Ersatzteilstabilität Kapitel 3.3.4 (A-16) Erklärung zum Aufbau und Betrieb eines Online-Shops mit eProcurement-Systemanbindung Kapitel 3.3.5 und 4 i.V.m. Anlage 13 (B-17) Supportorganisation Kapitel 3.3.6.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. (im Folgenden „MPG“) ist eine aus überwiegend öffentlichen Mitteln geförderte, unabhängige gemeinnützige Forschungsorganisation mit dezentraler Struktur und ca. 80 Instituten und Einrichtungen. Der Generalverwaltung der MPG (im Folgenden „GV“) obliegen die allgemeinen administrativen Belange im Außenverhältnis mit den Zuwendungsgebern und im Innenverhältnis mit den Instituten und Einrichtungen. Nähere Informationen sind unter http://www.mpg.de abrufbar.
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Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von geschlossenen Serverschränken (Los 1) und offenen Serverschränken (Los 2) sowie das Einstellen eines Onlinekatalogs in das eProcurementsystem der Max-Planck-Gesellschaft mittels Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern, wobei beabsichtigt ist,
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— für geschlossene Serverschränke (Los 1) eine Rahmenvereinbarung mit sechs (6) Wirtschaftsteilnehmern und
— für offene Serverschränke (Los 2) eine Rahmenvereinbarung mit ebenfalls sechs (6) Wirtschaftsteilnehmern
abzuschließen.
Durch das vorliegende Vergabeverfahren werden in großem Umfang überregional gemeinsame Bedarfe institutsübergreifend gebündelt in den Wettbewerb gestellt und in Form von Abrufverträgen für spätere Institutsabrufe auf der gemeinsamen SRM-Plattform allen Nutzern zugänglich gemacht. Dies soll über die Anbindung der Online-Shop-Lösungen des mit diesem Vergabeverfahren jeweils gesuchten Auftragnehmers geschehen. Diese Online-Shop-Lösungen werden dazu in den Beschaffungsworkflow der MPG integriert.
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Das bedeutet, dass die Produktsuche und die Zusammenstellung eines Warenkorbs in dem jeweiligen Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers geschehen, dieser Warenkorb dann aber an das SRM-System der MPG zur Abwicklung weiterer interner Prozesse (z.B. Genehmigung) übergeben werden muss. Die Bestellung erfolgt dann aus dem SAP-System der jeweiligen Einrichtung der MPG.
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Der Datenaustausch zwischen dem Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers und dem eProcurement-System der MPG erfolgt über die SAP-Standard-Schnittstelle OCI (Open Catalog Interface). Das eProcurement-System der MPG nutzt die OCI-Version 4.0 (siehe Kapitel 5 des anzufordernden Eignungskatalogs).
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Die Teilnehmer am Vergabeverfahren müssen daher über Erfahrungen bzgl. der Anbindung und des Datenaustausches mit OCI-fähigen Online-Shops sowie Bestellungen über SAP Business Connector verfügen.
Neben den EDV-Abteilungen in den Instituten unterhält die MPG ein eigenes Großrechenzentrum in Garching. Vor dem Hintergrund der bestehenden heterogenen Systemlandschaften in den unterschiedlichen Instituten und Einrichtungen schreibt die MPG unter Wahrung der vergaberechtlichen Vorgaben Rahmenvereinbarungen mit mehreren Vertragspartnern aus. Das von der MPG benötigte Produktportfolio an wassergekühlten Serverschränken lässt sich klassifizieren in die Bereiche „Geschlossene Serverschränke“ und „Offene Serverschränke“, welche die marktüblichen Anforderungen, Ausstattungsmerkmale und Konfigurationen haben. Dabei muss das von der MPG benötigte Produktportfolio des jeweiligen Auftragnehmers über eine Anbindung des Online-Shops an das SRM-System der MPG abrufbar sein.
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Der Vergabegegenstand wird aufgeteilt in die folgenden zwei Lose:
— Los 1 umfasst die Beschaffung von geschlossenen Serverschränken inkl. Dienstleistungen und Zubehör
— Los 2 umfasst die Beschaffung von offenen Serverschränken inkl. Dienstleistungen und Zubehör
Die Geräte und Gerätekomponenten sollen sowohl einzeln als auch im Rahmen von Sammelbestellungen über den gesamten Vertragszeitraum verteilt abrufbar sein.
Es ist eine Teilnahme am Vergabeverfahren für ein oder beide Lose möglich.
Die Lose setzen sich jeweils aus folgenden Leistungskomponenten zusammen:
1. Bereitstellung, Anbindung und Betrieb eines Online-Shops für die MPG sowie die Anbindung an die Online-Bestellabwicklung der MPG (Business-Connector) (siehe Kapitel 1.2 des anzufordernden Eignungskatalogs);
2. Verkauf und Lieferung von Serverschrank-Systemen und zugehörigem Zubehör
3. Ergänzende Leistungen (Dienstleistungen)
a. Beratung, Konfiguration und Architektur
b. Herbeiführung der Betriebsbereitschaft
c. Serviceleistungen (Austausch/Reparatur von defekten Teilen, im Einzelfall Support vor Ort);
d. Bereitstellung einer Online-Plattform mit entsprechenden aktuellen Inhalten, insbesondere Dokumentationen (u.a. Benutzer- und Administrationshandbücher, Beschreibung der Konfiguration und Inbetriebnahme) und Downloads (u.a. Updates der Firmware oder Administrationssoftware, etc.);
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e. Ständig verfügbare Anlaufstelle für Serviceanfragen (z.B. Störungsmeldung, erste Störungsdiagnose).
Die Serverschrank-Systeme inkl. Zubehör müssen dabei eigenständig von den Bedarfsträgern der MPG im Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers innerhalb des vorgegebenen Warenkorbs auswählbar sein.
Die geschlossenen wie offenen Serverschränke sollen dabei eigenständig von den Bedarfsträgern der MPG im Online-Shop des Anbieters innerhalb eines vorab festgelegten Warenkorbs auswählbar sein.
Sog. „Refurbished Geräte“ (z.B. werksüberholte oder nach Auslieferung an einen Kunden wieder zurückgenommene Geräte) sind nicht Leistungsgegenstand und dürfen weder angeboten noch im Falle der Auftragserteilung geliefert werden. Im Online-Shop sind ausschließlich fabrikneue Geräte auf dem jeweiligen aktuellen Stand der Technik anzubieten.
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Als Dienstleistungen in Bezug auf die gelieferten Serverschränke werden Arbeiten insbesondere zu Einbau, Inbetriebnahme, Konfiguration und Funktionsmessungen erwartet.
Zu den geschlossenen Serverschrank-Systemen sollen Wartungsleistungen (Service) in verschiedenen Güteklassen (z.B. benannt als Eisen (Eigenwartung)/Bronze/Silber/Gold) als Ausstattungsmerkmal im Online-Shop auswählbar sein. Inhalt des Services (nicht bei der Eigenwartung) ist u.a. ein Vorort-Service (Vorort-Reaktionszeit) (next Businessday) an sämtlichen deutschen Standorten der Bedarfsträger der MPG. Hierbei ist zu verstehen, dass ein Techniker vor Ort sein muss um mit der Reparatur zu beginnen, sofern das Problem nicht auf andere Weise, z.B. per Telefon, Email o.ä. gelöst wurde. Die Bedarfsträger müssen also je nach Wunsch einen Wartungsservice frei hinzuwählen können, sofern sie Wartungsleistungen in Anspruch nehmen wollen.
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Zu den offenen Serverschrank-Systemen sollen Wartungsleistungen in verschiedenen Güteklassen (z.B. benannt als Zinn/Eisen (Eigenwartung)/Bronze/Silber/Gold) als Ausstattungsmerkmal im Online-Shop auswählbar sein. Inhalt des Services (nicht bei der Eigenwartung) ist u.a. ein Vorort-Service (Vorort—Reaktionszeit) (next Businessday) an sämtlichen deutschen Standorten der Bedarfsträger der MPG. Hierbei ist zu verstehen, dass ein Techniker vor Ort sein muss um mit der Reparatur zu beginnen, sofern das Problem nicht auf andere Weise, z.B. per Telefon, Email o.ä. gelöst wurde. Die Bedarfsträger müssen also je nach Wunsch einen Wartungsservice frei hinzuwählen können, sofern sie Wartungsleistungen in Anspruch nehmen wollen.
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Als Beratungsleistungen in Bezug auf die gelieferten Serverschrank-Systeme wird die Unterstützung der Bedarfsträger der MPG bei der Konzeptionierung bzgl. des Einsatzes der Systeme hinsichtlich deren Dimensionierung, Konfiguration, Kompatibilität und Leistungsfähigkeit anhand des Einsatzzwecks benötigt. Darunter können auch besondere Anforderungen (Warmwasserkühlung/Free Cooling) fallen. Vgl. hierzu auch Kapitel 3.3.3 (des anzufordernden Eignungskatalogs) Mitarbeiterprofile.
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Über die Laufzeit hin werden sich die technologischen Gegebenheiten ändern. Das Spektrum des anzubietenden Sortiments ist vom Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Auftraggeber während der Laufzeit des Rahmenvertrags auf dem jeweils aktuellen Stand der Technik zu halten.
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Die MPG weiß sich gegenüber den Mindeststandards folgender IAO-Kernarbeitsnormen verpflichtet:
dem Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit vom 28.6.1930 (BGBl. 1956 II S. 641),
dem Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes vom 9.7.1948 (BGBl. 1956 II S. 2073),
dem Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen vom 1.7.1949 (BGBl. 1955 II S. 1123),
dem Übereinkommen Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit vom 29.6.1951 (BGBl. 1956 II S. 24),
dem Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit vom 25.6.1957 (BGBl. 1959 II S. 442),
dem Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf vom 25.6.1958 (BGBl. 1961 II S. 98),
dem Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung vom 26.6.1973 (BGBl. 1976 II S. 202), und
dem Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit vom 17.6.1999 (BGBl. 2001 II S. 1291).
Da die MPG zur Beachtung der genannten IAO-Kernarbeitsnormen beitragen möchte, werden den Zuschlag nur solche Unternehmen erhalten, die bei der Herstellung oder beim eigenen Erwerb des vertragsgegenständlichen Produktes auf die Beachtung dieser Normen hingewirkt haben bzw. hinwirken werden. Die zum Angebot aufzufordernden Unternehmen werden sich daher bereits bei Einreichung des Angebots auf die Akzeptierung der Vertragsbedingungen verpflichten müssen. Auf die Vertragsbedingungen wird gesondert in den Vergabeunterlagen hingewiesen.
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Die Unternehmen werden insbesondere eine verbindliche Erklärung abgeben müssen, dass sie für ihr Unternehmen, ihre Lieferanten und gegenüber dem Hersteller wirksame Maßnahmen zur Beachtung der oben aufgeführten IAO-Kernarbeitsnormen bezogen auf die Herstellung und Lieferung der vertragsgegenständlichen Produkte ergriffen haben, wobei die Maßnahmen näher darzulegen sind und zu erklären ist, dass sie auch und gerade bei den konkret zu liefernden Produkten wirksam geworden sind bzw. werden.
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Verstößt der Auftragnehmer bei der Auftragsausführung gegen die im vorherigen Absatz ausgeführte Vorgabe, wirksame Maßnahmen zur Beachtung der IAO-Kernarbeitsnormen zu ergreifen, so kann der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 5 % der seit Abschluss der Rahmenvereinbarung bis zum Zeitpunkt der Kenntnis des Auftraggebers von diesem Verstoß in Rechnung gestellten Kaufpreise (ohne Umsatzsteuer) sämtlicher in diesem Zeitraum gelieferter Artikel verlangen.
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Im Falle des wiederholten Verstoßes bemisst sich die Vertragsstrafe ab dem Zeitpunkt der Kenntnis des vorhergehenden Verstoßes.
Bei einem solchen Verstoß handelt es sich im Übrigen um eine erhebliche Pflichtverletzung des Auftragnehmers, so dass der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen kann. Weitere gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Ferner haben die zum Angebot aufzufordernden Unternehmen sich verbindlich zu verpflichten eine Erklärung bezüglich des Datenschutzes abzugeben, dass Ergebnisse einer Überprüfung gemäß § 38 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zugänglich gemacht werden. Diese Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des § 38 BDSG ist mit der Einreichung des Angebots abzugeben. Nur solche Unternehmen (auch Drittunternehmen, Nachunternehmer einschließlich ggf. deren Subunternehmen, konzernverbundene Unternehmen, freie Mitarbeiter etc.), die diese Erklärung abgeben, können bezuschlagt werden.
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Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Geschlossene Serverschränke
Kurze Beschreibung:
In Los 1 werden Leistungskomponenten aus dem Bereich „geschlossene Serverschränke“ zusammengefasst. Die geschlossenen Serverschränke sollen dabei eigenständig von den Bedarfsträgern der MPG im Online-Shop des Anbieters innerhalb eines vorab festgelegten Warenkorbs auswählbar
sein.Der Warenkorb besteht aus:— Geschlossenem Rack mit mind. 34 Höheneinheiten (HE), in der Regel 42 HE, 10 – 25 kW Kühlleistung— Geschlossenem Rack mit mind. 34 Höheneinheiten (HE), in der Regel 42 HE, 26 – 39 kW Kühlleistung— Optional: Geschlossenem Rack mit mind. 34 Höheneinheiten (HE), in der Regel 42 HE, ab 40 kW Kühlleistung— Zubehör wie z.B.o Kabelmanagementkomponenteno Böden, Einschübe, Blind-&Bürstenblendeno Montage-& Befestigungsmaterial, Rolleno Sensoren und Aktoren (z.B. Temperatur, Feuchtigkeit, Rauch, Türöffnung)o Schließmechanismen (Schließzylinder, Transponder, etc.o Stromversorgung (PDUs) mit verschiedenen Anzahlen Buchsen (C13, C19), einfach, schaltend und/oder messend, verschiedenen Absicherungen und Eingangsspannungeno Redundante Stromversorgung für die Kühleinheito Lüftero ErsatzteileDie Lösung besteht aus einem 19“-Rack mit Kühleinheit.— Breite der Kühllösung mit Rack: ≤ 140cm— Höhe der Kühllösung mit Rack: ≤ 245cm— Tiefe der Kühllösung mit Rack: ≤ 140 cm— Gewicht der Kühllösung mit Rack ohne IT-Komponenten und ohne Kühlwasser: ≤ 410 kg— Maximal zulässiges Gesamtgewicht der Kühllösung mit Rack: ≤ 1850 kg— Die Lüfter der Kühleinheit sind modulare EC-Lüfter.— Der Austausch defekter Lüfter ist ohne Spezialwerkzeug möglich.— Die Auslegung des Netzteils zur Versorgung der Kühleinheit kann einfach oder redundant ausgeführt sein.— Im hinteren Bereich des Rack-Daches befindet sich ein Ausbruch zum Aus-/Einführen von Kabeln.— Anzahl der horizontal angeordneten Höheneinheiten in voller Tiefe (vordere zu hintere Holmebene) zum Einbau von IT-Geräten.: ≥ 34— Entfernbare Seitenwände (rechts und links) sind Teil der Lieferung.— Das Kühlgerät verfügt über eine Vorrichtung (z.B. eine Wanne) zum Auffangen und Ableiten von Kondenswasser oder Leckwasser.— Der Öffnungswinkel der vorderen und hinteren Rack-Tür beträgt >= 90°.— Das Rack lässt sich mit Standard-Blindblenden (zum Einklippen in die EIA-310D Vierkant-Löcher) abdichten.— Blindblenden für insgesamt 19 HE sind Teil der Lieferung— Die Lieferung eines Systems beträgt weniger als 6 Wochen.Sog. „Refurbished Geräte“ (z.B. werksüberholte oder nach Auslieferung an einen Kunden wieder zurückgenommene Geräte) sind nicht Leistungsgegenstand und dürfen weder angeboten noch im Falle der Auftragserteilung geliefert werden. Im Online-Shop sind ausschließlich fabrikneue Geräte auf dem jeweiligen aktuellen Stand der Technik anzubieten.Als Dienstleistungen in Bezug auf die gelieferten Serverschränke werden Arbeiten insbesondere zu Einbau, Inbetriebnahme, Konfiguration und Funktionsmessungen erwartet.Zu den geschlossenen Serverschrank-Systemen sollen Wartungsleistungen (Service) in verschiedenen Güteklassen (z.B. benannt als Eisen (Eigenwartung)/Bronze/Silber/Gold) als Ausstattungsmerkmal im Online-Shop auswählbar sein. Inhalt des Services (nicht bei der Eigenwartung) ist u.a. ein Vorort-Service (Vorort-Reaktionszeit) (next Businessday) an sämtlichen deutschen Standorten der Bedarfsträger der MPG. Hierbei ist zu verstehen, dass ein Techniker vor Ort sein muss um mit der Reparatur zu beginnen, sofern das Problem nicht auf andere Weise, z.B. per Telefon, Email o.ä. gelöst wurde. Die Bedarfsträger müssen also je nach Wunsch einen Wartungsservice frei hinzuwählen können, sofern sie Wartungsleistungen in Anspruch nehmen wollen.Als Beratungsleistungen in Bezug auf die gelieferten Serverschrank-Systeme wird die Unterstützung der Bedarfsträger der MPG bei der Konzeptionierung bzgl. des Einsatzes der Systeme hinsichtlich deren Dimensionierung, Konfiguration, Kompatibilität und Leistungsfähigkeit anhand des Einsatzzwecks benötigt. Darunter können auch besondere Anforderungen (Warmwasserkühlung/Free Cooling) fallen. Vgl. hierzu auch Kapitel 3.3.3 (des anzufordernden Eignungskatalogs) Mitarbeiterprofile.Über die Laufzeit hin werden sich die technologischen Gegebenheiten ändern. Das Spektrum des anzubietenden Sortiments ist vom Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Auftraggeber während der Laufzeit des Rahmenvertrags auf dem jeweils aktuellen Stand der Technik zu halten.Der Bewerber hat sich für jedes Los bindend auf einen Hersteller festzulegen (siehe Kapitel 1.7 und 2.1 des anzufordernden Eignungskatalogs).Für die MPG und ihre Bedarfsträger ist die Herstellervielfalt im Onlineshop wichtig. Deswegen findet bei diesem Vergabeverfahren ein Bewertungssystem Anwendung, bei dem sichergestellt ist, dass die Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen geschlossen wird, die jeweils auf unterschiedliche Hersteller zurückgreifen. Ein Bieter wird daher nur dann auf sein Angebot den Zuschlag erhalten, wenn kein anderes Angebot mit demselben Hersteller ein wirtschaftlicheres und zuschlagsfähiges Angebot abgibt. Der Bewerber hat sich daher für jedes Los, auf welches er ein Angebot abzugeben beabsichtigt, bindend jeweils auf nur einen Hersteller festzulegen (siehe Kapitel 1.7 und 2.1 des anzufordernden Eignungskatalogs).
sein.
Der Warenkorb besteht aus:
— Geschlossenem Rack mit mind. 34 Höheneinheiten (HE), in der Regel 42 HE,
10 – 25 kW Kühlleistung
26 – 39 kW Kühlleistung
— Optional: Geschlossenem Rack mit mind. 34 Höheneinheiten (HE), in der Regel 42 HE, ab 40 kW Kühlleistung
— Zubehör wie z.B.
o Kabelmanagementkomponenten
o Böden, Einschübe, Blind-&Bürstenblenden
o Montage-& Befestigungsmaterial, Rollen
o Sensoren und Aktoren (z.B. Temperatur, Feuchtigkeit, Rauch, Türöffnung)
o Schließmechanismen (Schließzylinder, Transponder, etc.
o Stromversorgung (PDUs) mit verschiedenen Anzahlen Buchsen (C13, C19), einfach, schaltend und/oder messend, verschiedenen Absicherungen und Eingangsspannungen
o Redundante Stromversorgung für die Kühleinheit
o Lüfter
o Ersatzteile
Die Lösung besteht aus einem 19“-Rack mit Kühleinheit.
— Breite der Kühllösung mit Rack: ≤ 140cm
— Höhe der Kühllösung mit Rack: ≤ 245cm
— Tiefe der Kühllösung mit Rack: ≤ 140 cm
— Gewicht der Kühllösung mit Rack ohne IT-Komponenten und ohne Kühlwasser: ≤ 410 kg
— Maximal zulässiges Gesamtgewicht der Kühllösung mit Rack: ≤ 1850 kg
— Die Lüfter der Kühleinheit sind modulare EC-Lüfter.
— Der Austausch defekter Lüfter ist ohne Spezialwerkzeug möglich.
— Die Auslegung des Netzteils zur Versorgung der Kühleinheit kann einfach oder redundant ausgeführt sein.
— Im hinteren Bereich des Rack-Daches befindet sich ein Ausbruch zum Aus-/Einführen von Kabeln.
— Anzahl der horizontal angeordneten Höheneinheiten in voller Tiefe (vordere zu hintere Holmebene) zum Einbau von IT-Geräten.: ≥ 34
— Entfernbare Seitenwände (rechts und links) sind Teil der Lieferung.
— Das Kühlgerät verfügt über eine Vorrichtung (z.B. eine Wanne) zum Auffangen und Ableiten von Kondenswasser oder Leckwasser.
— Der Öffnungswinkel der vorderen und hinteren Rack-Tür beträgt >= 90°.
— Das Rack lässt sich mit Standard-Blindblenden (zum Einklippen in die EIA-310D Vierkant-Löcher) abdichten.
— Blindblenden für insgesamt 19 HE sind Teil der Lieferung
— Die Lieferung eines Systems beträgt weniger als 6 Wochen.
Der Bewerber hat sich für jedes Los bindend auf einen Hersteller festzulegen (siehe Kapitel 1.7 und 2.1 des anzufordernden Eignungskatalogs).
Für die MPG und ihre Bedarfsträger ist die Herstellervielfalt im Onlineshop wichtig. Deswegen findet bei diesem Vergabeverfahren ein Bewertungssystem Anwendung, bei dem sichergestellt ist, dass die Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen geschlossen wird, die jeweils auf unterschiedliche Hersteller zurückgreifen. Ein Bieter wird daher nur dann auf sein Angebot den Zuschlag erhalten, wenn kein anderes Angebot mit demselben Hersteller ein wirtschaftlicheres und zuschlagsfähiges Angebot abgibt. Der Bewerber hat sich daher für jedes Los, auf welches er ein Angebot abzugeben beabsichtigt, bindend jeweils auf nur einen Hersteller festzulegen (siehe Kapitel 1.7 und 2.1 des anzufordernden Eignungskatalogs).
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Menge oder Umfang: Im vorliegenden Fall geht der Auftraggeber von einem bei seinen Bedarfsträgern voraussichtlichen Bedarf der nächsten Jahre für die Basis-Vertragslaufzeit (24 Monate) von ungefähr folgendem gesamten Beschaffungsvolumen für 24 Monate aus, das mit der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung (Los 1: geschlossene Serverschränkenke) insgesamt mit den jeweiligen Auftragnehmern gedeckt werden soll. Die bestellberechtigte Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft sowie die rechtlich selbständigen Organisationseinheiten haben ihren Bedarf für die hier in Rede stehende Rahmenvertragslaufzeit schätzweise abgegeben.Los 1: geschlossene Serverschränke ca. 15 Stück pro JahrAbweichungen von diesen unverbindlichen Schätzwerten nach oben oder unten, insbesondere bei Änderungen des Bedarfs durch den Auftraggeber, sind möglich und für den Auftraggeber zulässig. Der jeweilige Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine Mindestbestellmenge aus der Rahmenvereinbarung.Die Rahmenvereinbarungen dienen der Erweiterung und ggfs. Erneuerung der bestehenden unterschiedlichen Systemlandschaften der Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft. Die Einzelabrufe werden aus der Rahmenvereinbarung mit mehreren Vertragspartnern ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb unter Berücksichtigung der jeweiligen Systemlandschaft getätigt. Unabhängig davon stehen die Auftragnehmer aus der Rahmenvereinbarung bezüglich des jeweils hinterlegten Katalogs kontinuierlich im Wettbewerb.
Im vorliegenden Fall geht der Auftraggeber von einem bei seinen Bedarfsträgern voraussichtlichen Bedarf der nächsten Jahre für die Basis-Vertragslaufzeit (24 Monate) von ungefähr folgendem gesamten Beschaffungsvolumen für 24 Monate aus, das mit der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung (Los 1: geschlossene Serverschränkenke) insgesamt mit den jeweiligen Auftragnehmern gedeckt werden soll. Die bestellberechtigte Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft sowie die rechtlich selbständigen Organisationseinheiten haben ihren Bedarf für die hier in Rede stehende Rahmenvertragslaufzeit schätzweise abgegeben.
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Los 1: geschlossene Serverschränke ca. 15 Stück pro Jahr
Abweichungen von diesen unverbindlichen Schätzwerten nach oben oder unten, insbesondere bei Änderungen des Bedarfs durch den Auftraggeber, sind möglich und für den Auftraggeber zulässig. Der jeweilige Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine Mindestbestellmenge aus der Rahmenvereinbarung.
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Die Rahmenvereinbarungen dienen der Erweiterung und ggfs. Erneuerung der bestehenden unterschiedlichen Systemlandschaften der Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft. Die Einzelabrufe werden aus der Rahmenvereinbarung mit mehreren Vertragspartnern ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb unter Berücksichtigung der jeweiligen Systemlandschaft getätigt. Unabhängig davon stehen die Auftragnehmer aus der Rahmenvereinbarung bezüglich des jeweils hinterlegten Katalogs kontinuierlich im Wettbewerb.
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Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Offene Serverschränke
Kurze Beschreibung:
In Los 2 werden Leistungskomponenten aus dem Bereich „offene Serverschränke“ zusammengefasst. Die offenen Serverschränke sollen dabei eigenständig von den Bedarfsträgern der MPG im Online-Shop des Anbieters innerhalb eines vorab festgelegten Warenkorbs auswählbar und konfigurierbar
sein.Der Warenkorb besteht aus: .— offenem Rack mit 42 HE— offenem Rack mit 47 HE— Kühleinheiten (gekühlte Rücktüren) für 42 HE respektive 47 HE mit 10 – 25 kW und 26 – 39 kW— Kühleinheiten (Reihenkühler) für 42 HE respektive 47 HE mit 10 – 25 kW und 26 – 39 kW sowie optional ab 40 kW— Zubehör wie z.B.o Kabelmanagementkomponenteno Böden, Einschübe, Blind-&Bürstenblendeno Montage-& Befestigungsmaterial, Rolleno Sensoren und Aktoren (z.B. Temperatur, Feuchtigkeit, Rauch, Türöffnung)o Schließmechanismen (Schließzylinder, Transponder, etc.o Stromversorgung (PDUs) mit verschiedenen Anzahlen Buchsen (C13, C19), einfach, schaltend und/oder messend, verschiedenen Absicherungen und Eingangsspannungeno Redundante Stromversorgung für die Kühleinheito Lüftero ErsatzteileIm Folgenden werden zwei (2) Varianten von offenen Serverschränken beschrieben. Zum einen mit passiver Kühlung (= Variante 1) und zum anderen mit aktiver Kühlung (= Variante 2).Wird der Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert muss er eine der beiden beschriebenen Varianten anbieten. Er kann aber auch beide Varianten anbieten. Bietet er beide Varianten an, geht nur die preisgünstigere Variante in die Bewertung ein.Die Lösung für offene Serverschränke mit passiver Kühlung besteht aus einem 19“-Rack mit Kühleinheit (Variante 1).— Breite der Rack-Klima-Einheit: ≤ 80cm"— Höhe der Kühllösung mit Rack: ≤ 200cm— Tiefe der Kühllösung mit Rack: ≤ 150 cm— Gewicht der Kühllösung mit Rack ohne IT-Komponenten und ohne Kühlwasser: ≤ 340 kg— Maximal zulässiges Gesamtgewicht der Kühllösung mit Rack: ≤ 1850 kg— Im hinteren Bereich des Rack-Daches befindet sich ein Ausbruch zum Aus-/Einführen von Kabeln.— Anzahl der horizontal angeordneten Höheneinheiten in voller Tiefe (vordere zu hintere Holmebene) zum Einbau von IT-Geräten.: = 42— Entfernbare Seitenwände (rechts und links) sind Teil der Lieferung.— Der Öffnungswinkel der vorderen und hinteren Rack-Tür beträgt >= 90°.— Das Rack lässt sich mit Standard-Blindblenden (zum Einklippen in die EIA-310D Vierkant-Löcher) abdichten.— Blindblenden für insgesamt 21 HE sind Teil der Lieferung— Die Lieferung eines Systems beträgt weniger als 6 Wochen.Die Lösung für offene Serverschränke mit aktiver Kühlung besteht aus einem 19“-Rack mit Kühleinheit (Variante 2).— Breite der Kühllösung mit Rack: <= 140cm— Höhe der Kühllösung mit Rack: <= 200cm— Tiefe der Kühllösung mit Rack: <= 120 cm— Gewicht der Kühllösung mit Rack ohne IT-Komponenten und ohne Kühlwasser: = 500 kg— Maximal zulässiges Gesamtgewicht der Kühllösung mit Rack: <= 1800 kg— Die Lüfter der Kühleinheit sind modulare EC-Lüfter.— Der Austausch defekter Lüfter ist ohne Spezialwerkzeug möglich.— Die Auslegung des Netzteils zur Versorgung der Kühleinheit kann einfach oder redundant ausgeführt sein.— Im hinteren Bereich des Rack-Daches befindet sich ein Ausbruch zum Aus-/Einführen von Kabeln.— Entfernbare Seitenwände (rechts und links) sind Teil der Lieferung.— Anzahl der horizontal angeordneten Höheneinheiten in voller Tiefe (vordere zu hintere Holmebene) zum Einbau von IT-Geräten.: = 42— Eine Vorrichtung (z.B. eine Wanne) zum Auffangen und Ableiten von Kondenswasser oder Leckwasser ist vorhanden.— Der Öffnungswinkel der vorderen und hinteren Rack-Tür beträgt >= 90°.— Das Rack lässt sich mit Standard-Blindblenden (zum Einklippen in die EIA-310D Vierkant-Löcher) abdichten.— Blindblenden für insgesamt 21 HE sind Teil der Lieferung.— Die Lieferung eines Systems beträgt weniger als 6 Wochen.Sog. „Refurbished Geräte“ (z.B. werksüberholte oder nach Auslieferung an einen Kunden wieder zurückgenommene Geräte) sind nicht Leistungsgegenstand und dürfen weder angeboten noch im Falle der Auftragserteilung geliefert werden. Im Online-Shop sind ausschließlich fabrikneue Geräte auf dem jeweiligen aktuellen Stand der Technik anzubieten.Als Dienstleistungen in Bezug auf die gelieferten offenen Serverschränke werden Arbeiten insbesondere zu Einbau, Inbetriebnahme, Konfiguration und Funktionsmessungen erwartet.Zu den offenen Serverschrank-Systemen sollen Wartungsleistungen in verschiedenen Güteklassen (z.B. benannt als Zinn/Eisen (Eigenwartung)/Bronze/Silber/Gold) als Ausstattungsmerkmal im Online-Shop auswählbar sein. Inhalt des Services (nicht bei der Eigenwartung) ist u.a. ein Vorort-Service (Vorort—Reaktionszeit) (next Businessday) an sämtlichen deutschen Standorten der Bedarfsträger der MPG. Hierbei ist zu verstehen, dass ein Techniker vor Ort sein muss um mit der Reparatur zu beginnen, sofern das Problem nicht auf andere Weise, z.B. per Telefon, Email o.ä. gelöst wurde. Die Bedarfsträger müssen also je nach Wunsch einen Wartungsservice frei hinzuwählen können, sofern sie Wartungsleistungen in Anspruch nehmen wollen.Als Beratungsleistungen in Bezug auf die gelieferten Serverschrank-Systeme wird die Unterstützung der Bedarfsträger der MPG bei der Konzeptionierung bzgl. des Einsatzes der Systeme hinsichtlich deren Dimensionierung, Konfiguration, Kompatibilität und Leistungsfähigkeit anhand des Einsatzzwecks benötigt. Darunter können auch besondere Anforderungen (Warmwasserkühlung/Free Cooling) fallen. Vgl. hierzu auch Kapitel 3.3.3 (des anzufordernden Eignungskatalogs) Mitarbeiterprofile.Über die Laufzeit hin werden sich die technologischen Gegebenheiten ändern. Das Spektrum des anzubietenden Sortiments ist vom Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Auftraggeber während der Laufzeit des Rahmenvertrags auf dem jeweils aktuellen Stand der Technik zu halten.Der Bewerber hat sich für jedes Los bindend auf einen Hersteller festzulegen (siehe Kapitel 1.7 und 2.1 des anzufordernden Eignungskatalogs).Für die MPG und ihre Bedarfsträger ist die Herstellervielfalt im Onlineshop wichtig. Deswegen findet bei diesem Vergabeverfahren ein Bewertungssystem Anwendung, bei dem sichergestellt ist, dass die Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen geschlossen wird, die jeweils auf unterschiedliche Hersteller zurückgreifen. Ein Bieter wird daher nur dann auf sein Angebot den Zuschlag erhalten, wenn kein anderes Angebot mit demselben Hersteller ein wirtschaftlicheres und zuschlagsfähiges Angebot abgibt. Der Bewerber hat sich daher für jedes Los, auf welches er ein Angebot abzugeben beabsichtigt, bindend jeweils auf nur einen Hersteller festzulegen (siehe Kapitel 1.7 und 2.1 des anzufordernden Eignungskatalogs).
sein.
Der Warenkorb besteht aus: .
— offenem Rack mit 42 HE
— offenem Rack mit 47 HE
— Kühleinheiten (gekühlte Rücktüren) für 42 HE respektive 47 HE mit 10 – 25 kW und 26 – 39 kW
— Kühleinheiten (Reihenkühler) für 42 HE respektive 47 HE mit 10 – 25 kW und 26 – 39 kW sowie optional ab 40 kW
Im Folgenden werden zwei (2) Varianten von offenen Serverschränken beschrieben. Zum einen mit passiver Kühlung (= Variante 1) und zum anderen mit aktiver Kühlung (= Variante 2).
Wird der Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert muss er eine der beiden beschriebenen Varianten anbieten. Er kann aber auch beide Varianten anbieten. Bietet er beide Varianten an, geht nur die preisgünstigere Variante in die Bewertung ein.
Die Lösung für offene Serverschränke mit passiver Kühlung besteht aus einem 19“-Rack mit Kühleinheit (Variante 1).
— Breite der Rack-Klima-Einheit: ≤ 80cm"
— Höhe der Kühllösung mit Rack: ≤ 200cm
— Tiefe der Kühllösung mit Rack: ≤ 150 cm
— Gewicht der Kühllösung mit Rack ohne IT-Komponenten und ohne Kühlwasser: ≤ 340 kg
— Anzahl der horizontal angeordneten Höheneinheiten in voller Tiefe (vordere zu hintere Holmebene) zum Einbau von IT-Geräten.: = 42
— Blindblenden für insgesamt 21 HE sind Teil der Lieferung
Die Lösung für offene Serverschränke mit aktiver Kühlung besteht aus einem 19“-Rack mit Kühleinheit (Variante 2).
— Breite der Kühllösung mit Rack: <= 140cm
— Höhe der Kühllösung mit Rack: <= 200cm
— Tiefe der Kühllösung mit Rack: <= 120 cm
— Gewicht der Kühllösung mit Rack ohne IT-Komponenten und ohne Kühlwasser: = 500 kg
— Maximal zulässiges Gesamtgewicht der Kühllösung mit Rack: <= 1800 kg
— Eine Vorrichtung (z.B. eine Wanne) zum Auffangen und Ableiten von Kondenswasser oder Leckwasser ist vorhanden.
— Blindblenden für insgesamt 21 HE sind Teil der Lieferung.
Als Dienstleistungen in Bezug auf die gelieferten offenen Serverschränke werden Arbeiten insbesondere zu Einbau, Inbetriebnahme, Konfiguration und Funktionsmessungen erwartet.
Menge oder Umfang: Im vorliegenden Fall geht der Auftraggeber von einem bei seinen Bedarfsträgern voraussichtlichen Bedarf der nächsten Jahre für die Basis-Vertragslaufzeit (24 Monate) von ungefähr folgendem gesamten Beschaffungsvolumen für 24 Monate aus, das mit der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung (Los 2: offene Serverschränke) insgesamt mit den jeweiligen Auftragnehmern gedeckt werden soll. Die bestellberechtigte Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft sowie die rechtlich selbständigen Organisationseinheiten haben ihren Bedarf für die hier in Rede stehende Rahmenvertragslaufzeit schätzweise abgegeben.Los 2: offene Serverschränke ca. 20 Stück pro JahrAbweichungen von diesen unverbindlichen Schätzwerten nach oben oder unten, insbesondere bei Änderungen des Bedarfs durch den Auftraggeber, sind möglich und für den Auftraggeber zulässig. Der jeweilige Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine Mindestbestellmenge aus der Rahmenvereinbarung.Die Rahmenvereinbarungen dienen der Erweiterung und ggfs. Erneuerung der bestehenden unterschiedlichen Systemlandschaften der Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft. Die Einzelabrufe werden aus der Rahmenvereinbarung mit mehreren Vertragspartnern ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb unter Berücksichtigung der jeweiligen Systemlandschaft getätigt. Unabhängig davon stehen die Auftragnehmer aus der Rahmenvereinbarung bezüglich des jeweils hinterlegten Katalogs kontinuierlich im Wettbewerb.
Im vorliegenden Fall geht der Auftraggeber von einem bei seinen Bedarfsträgern voraussichtlichen Bedarf der nächsten Jahre für die Basis-Vertragslaufzeit (24 Monate) von ungefähr folgendem gesamten Beschaffungsvolumen für 24 Monate aus, das mit der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung (Los 2: offene Serverschränke) insgesamt mit den jeweiligen Auftragnehmern gedeckt werden soll. Die bestellberechtigte Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft sowie die rechtlich selbständigen Organisationseinheiten haben ihren Bedarf für die hier in Rede stehende Rahmenvertragslaufzeit schätzweise abgegeben.
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Los 2: offene Serverschränke ca. 20 Stück pro Jahr
Im vorliegenden Fall geht der Auftraggeber von einem bei seinen Bedarfsträgern voraussichtlichen Bedarf der nächsten Jahre für die Basis-Vertragslaufzeit (24 Monate) von ungefähr folgendem gesamten Beschaffungsvolumen für 24 Monate aus, das mit der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung (Los 1: offene Serverschränke / Los 2: geschlossene Serverschränke) insgesamt mit den jeweiligen Auftragnehmern gedeckt werden soll. Die bestellberechtigte Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft sowie die rechtlich selbständigen Organisationseinheiten haben ihren Bedarf für die hier in Rede stehende Rahmenvertragslaufzeit schätzweise abgegeben.
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Beschreibung der Optionen:
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 24 Monate (Basis-Vertragslaufzeit) zuzüglich einer vorgelagerten zweimonatigen Vorlaufzeit zur Anbindung des Online-Shops. Die Vereinbarung enthält Optionen für den Auftraggeber zur dreimaligen Verlängerung um jeweils 12 weitere Monate. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt daher 60 Monate zuzüglich der vorgelagerten zweimonatigen Vertragslaufzeit.
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Die Möglichkeit zur dreimaligen Verlängerung um jeweils 12 Monate ist bedingt durch den Umstand, dass bei dem Wechsel des Auftragnehmers sowie bei der Einarbeitung in die Prozesse ein sehr großer Aufwand entstehen wird. Dies wiederum hat seinen Ursprung in der Komplexität des Vergabegegenstandes – Lieferung von Server-Kühl-Systemen (geschlossene sowie offene Serverschränke), Erstellung eines Online-Shops und einer Online-Plattform sowie des Supports. Die Laufzeit des Vertrages muss deshalb im Verhältnis zum Auftragsgegenstand stehen.
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Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 36 Monate
Referenznummer: 8407 0805 0119
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
München – die Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft (siehe http://www.mpg.de/institute) sowie weitere in Anlage 1 des anzufordernden Eignungskatalogs aufgeführte, rechtlich selbständige Organisationseinheiten in Düsseldorf, Bonn, Mülheim, Frankfurt a.M. und Göttingen.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
ALLE KAPITEL- UND ANLAGEVERWEISE BEZIEHEN SICH AUF DEN ANZUFORDERNDEN EIGNUNGSKATALOG
A: Allgemeine Vorgaben für Ziffer III.2.1) bis III.2.3 (siehe hierzu auch sonst. Informationen unter Ziffer VI.3):
Für die Vergabe der Leistung kommen nur Unternehmen in Betracht, die fachkundig, leistungsfähig sowie gesetzestreu und zuverlässig sind (§ 97 Abs. 4 S. 1 GWB). Der Auftraggeber wird bei der Prüfung und Beurteilung der Bewerber im Rahmen des ihm zustehenden Beurteilungs- und Prognosespielraums auch auf Erfahrungen zurückgreifen, die er oder andere Auftraggeber mit Bewerbern bei der Abwicklung früherer Aufträge gemacht hat/haben, insbesondere dann, wenn sich daraus vertragliche Verfehlungen ergeben haben (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.7.2012, VII-Verg 27/12). Als Nachweise hierfür hat der Bewerber die in Kapitel 3 genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu erbringen.
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Auf Kapitel 1.12 (Bewerber-/Bietergemeinschaften) und 1.13 (Einsatz anderer Unternehmen) wird ausdrücklich hingewiesen.
Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben werden, sind nicht gemäß § 7 EG Abs. 4 VOL/A zugelassen.
I. Benennung des Herstellers:
Die Eignung der Bewerber zur Erfüllung der im Wettbewerb stehenden Rahmenvereinbarungen wird auf der Basis der einzureichenden Teilnahmeanträge geprüft. Für die Gerätelandschaft der MPG ist es wichtig, dass im Teilnahmeantrag ein Hersteller (je Los) benannt wird (siehe Formblatt Benennung des Herstellers in Kapitel 4, Anlage 5). (A-04)
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Hersteller sind dabei keine anderen Unternehmen im Sinne des Kapitels 1.13.
Da die mit den Rahmenvereinbarungen zu vergebenden Leistungen nicht nur die reine Lieferung von geschlossenen und offenen Serverschränken, sondern insbesondere auch die pre-sales-Beratung und after-sales-Dienstleistungen umfasst, ist eine umfassende und detaillierte Kenntnis erforderlich. Die Eignung des Bewerbers wird nur für die im Teilnahmeantrag aufgezeigte und nachgewiesene Fachkunde auf Basis des vom Bewerber benannten Herstellers festgestellt.
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Im Falle der Feststellung der Eignung ist diese in Konsequenz an die im Teilnahmeantrag aufgezeigte und nachgewiesene Fachkunde auf Basis des vom Bewerber benannten Herstellers bezogen. In der sich anschließenden Angebotsphase des Vergabeverfahrens ist der Bieter insofern an seine Angaben im Teilnahmewettbewerb gebunden; hiervon abweichende Angebote werden vom Verfahren ausgeschlossen.
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II. Ausschluss- und Beurteilungskriterien:
Grundlage für die Feststellung der Eignung ist die Erfüllung der genannten Kriterien. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Ausschluss- und Beurteilungskriterien, wobei diese jeweils durch die nummerierte Bezeichnung (in Klammern) wie folgt kenntlich gemacht werden:
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(A-##) – Ausschlusskriterium;
(B-##) – Beurteilungskriterium – Kriterium zur Beurteilung der Eignung (wird nach Punkten beurteilt).
Falls eine mit (A), d.h. Ausschlusskriterium, gekennzeichnete Forderung nicht erfüllt wird, darf der Teilnahmeantrag wegen nicht nachgewiesener bzw. wegen fehlender Eignung nicht berücksichtigt werden, sondern wird ausgeschlossen.
Es werden bei der Beurteilung je (B)-Kriterium jeweils Punkte vergeben und zur Gesamtwertung addiert (einfache Summe).
III. Bewerber aus EU-Mitgliedstaaten:
Wird einer der geforderten Nachweise (bzw. Bescheinigungen) in dem betreffenden Herkunftsland nicht ausgestellt, so kann dieser durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die das Unternehmen vor einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder jeder anderen befugten Behörde des betreffenden Herkunftslandes abgibt. In den Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder der Notar hat eine Bescheinigung über die Echtheit der eidesstattlichen oder der feierlichen Erklärung auszustellen.
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Nachweise (bzw. Bescheinigungen) in einer anderen als der deutschen Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen, um berücksichtigt werden zu können.
IV. Bewerber- und Bietergemeinschaften:
Eine BG hat die nachfolgend unter Kapitel 3.1 geforderten Eignungsnachweise (Zuverlässigkeit) von jedem einzelnen Mitglied der BG mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen, soweit dort nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist.
Hinsichtlich der Beurteilung der unter Kapitel 3.2 und 3.3 geforderten Eignungsnachweise (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische Leistungsfähigkeit/Fachkunde) kommt es auf die der BG insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an, sofern in Kapitel 3.2 und 3.3 nicht etwas Abweichendes bestimmt ist. Die Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen Leistungsfähigkeit/Fachkunde erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte.
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Beteiligt sich ein Mitglied einer BG auch als Mitglied in einer weiteren BG, die einen konkurrierenden Teilnahmeantrag bzw. ein konkurrierendes Angebot einreicht, oder auch als Einzelbewerber/-bieter mit einem konkurrierenden Teilnahmeantrag/Angebot an dem Vergabeverfahren, kann dies bei unzulässiger wettbewerbsbeschränkender Abrede zum Ausschluss beider Teilnahmeanträge/Angebote führen.
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Im Teilnahmeantrag ist in einer detaillierten Übersicht (im Formblatt Erklärungen zur Bewerber-/Bietergemeinschaft in Kapitel 4, Anlage 2) darzustellen, welches Mitglied der BG voraussichtlich im Einzelnen für die Erbringung welcher Lieferungen und ergänzenden Leistungen verantwortlich ist.
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V. Einsatz anderer Unternehmen:
Ein Bewerber, eine BG oder ein Mitglied einer BG kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Drittunternehmer, Nachunternehmer einschließlich ggf. deren Subunternehmer, konzernverbundene Unternehmen, freie Mitarbeiter etc.) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (sog. Eignungsleihe), § 7 EG Abs. 9 VOL/A. Demzufolge ist beispielsweise auch ein 100%iges Tochterunternehmen ein „anderes Unternehmen“.
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Der Bewerber hat in seinem Teilnahmeantrag zu erklären, ob die Vergabe von Teilleistungen an ein anderes Unternehmen beabsichtigt ist und um welche Teilleistung(en) es sich voraussichtlich handeln wird (siehe Formblatt Angaben/Verzeichnis über Teilleistungen anderer Unternehmen in Kapitel 4, Anlage 3). (A-02)
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Sofern sich ein Bewerber, eine BG oder ein Mitglied einer BG, zum Nachweis der Eignung, d.h. der wirtschaftlichen und/oder fachlichen Leistungsfähigkeit, (zumindest teilweise) auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen berufen will, hat er/sie mit dem Teilnahmeantrag die unter Kapitel 3.2 und 3.3 (entsprechend Abschnitt III.2.2 und III.2.3 der EU-Bekanntmachung) geforderten Eignungsnachweise, die für die Eignungsleihe relevant sind (d.h. in dem Umfang, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft), auch für das jeweilige andere Unternehmen vorzulegen; in diesem Fall ist stets auch die Zuverlässigkeit des/der jeweiligen anderen Unternehmens durch die unter Kapitel 3.1 geforderten Eignungsnachweise nachzuweisen.
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Es wird außerdem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer verpflichtet ist, diejenigen anderen Unternehmen, auf deren Fähigkeiten er sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit bzw. Fachkunde nach § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A berufen hat, bei der Auftragsausführung einzusetzen.
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Ferner ist in diesem Falle (im Falle der Eignungsleihe) mit dem Teilnahmeantrag der Nachweis zu erbringen, dass die erforderlichen Mittel des/der anderen Unternehmens für die Durchführung der jeweiligen Teilleistung(en) zur Verfügung stehen, durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des/der anderen Unternehmen (siehe Formblatt Verpflichtungserklärungen des/der anderen Unternehmen in Kapitel 4, Anlage 4). (A-03)
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Hinsichtlich der Beurteilung der unter Kapitel 3.2 und 3.3 geforderten Eignungsnachweise kommt es auf die dem Bewerber und den/m anderen Unternehmen insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an. Die Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie der technischen Leistungsfähigkeit / Fachkunde erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte. Der Bewerber allein hat dafür Sorge zu tragen, die geforderten Erklärungen und Nachweise zu beschaffen und dem Auftraggeber mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Seine Pflicht erschöpft sich nicht darin, das/die andere/n Unternehmen aufzufordern, die geforderten Eignungsnachweise einzureichen.
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Sofern ein Bewerber die Vergabe von Teilleistungen an ein anderes Unternehmen beabsichtigt, ohne sich auf dessen Eignung zu berufen (sog. „bloßer Nachunternehmereinsatz“), behält der Auftraggeber sich ausdrücklich vor, von dem Bieter, dessen Angebot den Zuschlag erhalten soll, die entsprechenden in Kapitel 3 geforderten Verpflichtungserklärungen dieser anderen Unternehmen nach Angebotsabgabe, jedoch vor Zuschlagserteilung, nachzufordern.
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B: Eignungsanforderungnen zur persönlichen Lage der Wirtschaftsteilnehmer – Zuverlässigkeit:
Folgende Angaben, Bescheinigungen, Beschreibungen, Erklärungen oder Nachweise sind zwingend von jedem Unternehmen (d.h. auch von denjenigen Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter beruft sowie von jedem Mitglied einer BG) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
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I. Unternehmensdarstellung:
Unternehmensdarstellung/Erklärung über die Unternehmensstruktur (Name des Unternehmens (Firma), Anschrift, Rechtsform, organisatorische Gliederung, Leistungsspektrum, Gründungsjahr, Niederlassungen), einschließlich der personellen Kapazitäten, ca. zwei DIN A4 Seiten. (A-05)
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II. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6 EG Abs. 6 VOL/A (siehe Formblatt Erklärung zu § 6 EG Abs. 6 VOL/A in Kapitel 4, Anlage 6). (A-06)
Der Auftraggeber behält sich vor, ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der vorgenannten Erklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anzufordern.
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III. Berufs- und Handelsregister:
Erklärung zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der EU-Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bewerber ansässig ist, oder Erklärung zum Gewerbebetrieb, sofern der Bewerber nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist (siehe Formblatt Erklärung zum Berufs- und Handelsregister in Kapitel 4, Anlage 7). (A-07).
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Mindeststandards:
ALLE KAPITEL- UND ANLAGEVERWEISE BEZIEHEN SICH AUF DEN ANZUFORDERNDEN EIGNUNGSKATALOG
Folgende Angaben, Bescheinigungen, Beschreibungen, Erklärungen oder Nachweise sind grundsätzlich von jedem Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen (d.h. auch von denjenigen Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter beruft sowie von jedem Mitglied einer BG).
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I. Betriebshaftpflichtversicherung:
Erklärung des Bewerbers, dass er über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügt mit Angabe und Nachweis der Versicherungssummen bzw. eine solche im Falle der Zuschlagserteilung binnen sechs (6) Wochen nach Vertragsschluss abschließt und diese über die gesamte Laufzeit des Vertrages unterhält (siehe Formblatt Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung in Kapitel 4, Anlage 8). (A-08)
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Die Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden muss dabei mindestens zwei (2) Mio. Euro (2-fach maximiert) sowie für Vermögensschäden mindestens eine (1) Mio. Euro (2-fach maximiert) betragen (siehe Formblatt Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung in Kapitel 4, Anlage 8). (A-08)
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II. Berufsgenossenschaft:
Erklärung über die Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft nach den Bestimmungen des Lands, in dem das Unternehmen des Bewerbers seinen Sitz hat (siehe Formblatt Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft in Kapitel 4, Anlage 9). (A-09)
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III. Umsatzdarstellung:
Angabe jeweils bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (siehe Formblatt Angaben zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit in Kapitel 4, Anlage 10)
(i) des Gesamtumsatzes des Unternehmens; (A-10)
(ii) des Umsatzes bezogen auf die besondere Leistungsart, welche Gegenstand dieser Vergabe ist, gemäß § 7 EG Abs. 2 lit. d) VOL/A (leistungsartbezogener Umsatz); (A-11)
Achtung:
Bewerber-/Bietergemeinschaften (BG) haben die unter Kapitel 3.2.3 geforderten Angaben für jedes Mitglied der BG getrennt zu nennen. Sofern sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung (zumindest teilweise) auf die Fähigkeiten von anderen Unternehmen berufen will, haben der Bewerber und das/die andere(n) Unternehmen die unter i und ii geforderten Angaben getrennt zu nennen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
ALLE KAPITEL- UND ANLAGEVERWEISE BEZIEHEN SICH AUF DEN ANZUFORDERNDEN EIGNUNGSKATALOG
n Bezug auf die Darstellung/Nachweise der Fachkunde im Teilnahmeantrag wird an dieser Stelle nochmals ausdrücklich auf Ausführungen in Kapitel 2.1 verwiesen.
Folgende Angaben, Beschreibungen, Erklärungen sowie Nachweise/Bescheinigungen sind von denjenigen Unternehmen mit dem Angebot einzureichen, mit denen der Bieter seine Eignung nachweisen will (im Falle der „Eignungsleihe“ vgl. Kapitel 1.13)
I. Mitarbeiterschulung und Fortbildung:
Beschreiben Sie, wie Sie bisher eine stetige Fortbildung Ihrer Mitarbeiter sichergestellt haben. Gehen Sie dabei auf Schulungsmaßnahmen und Qualifizierungsmaßnahmen für mindestens folgende Bereiche ein:
— Technische Schulungen in Bezug auf den Ausschreibungsgegenstand (Dimensionierung, Kompatibilität, Erweiterbarkeit, Technikstandards etc.);
— Schulungen zu Leistungserbringungen rund um den Ausschreibungsgegenstand (Funktionsprüfung, Durchsatzmessung etc.);
— Schulungen im Bereich des Service (Servicedesk, ITIL etc.).
Belegen Sie anhand von herstellerbezogenen oder herstellerunabhängigen Zertifizierungen für alle drei Bereiche die Teilnahme Ihrer jeweiligen Mitarbeiter an entsprechenden Schulungen und Fortbildungen. (B-13)
Aus Ihrer Darstellung muss Ihre Kompetenz und Qualifikation bzgl. Serverschrank-Systemen des Herstellers ersichtlich werden, den Sie im Formblatt Anlage 5 benennen.
Im Hinblick auf die Beschränkung der Teilnehmerzahl wird die Nichterfüllung der genannten Kriterien mit null (0) Punkten bewertet, die maximale Bewertung erfolgt mit fünf (5) Punkten. Im Einzelnen ergibt sich folgende Bewertungsstruktur:
— 0 bis 1 Punkte: Unzureichende und insgesamt nicht nachvollziehbare Darstellung. Mangelhafte Darstellung, in der auf wichtige Punkte nicht oder nur teilweise eingegangen wird;
— 2 bis 3 Punkte: Insgesamt befriedigende bis leicht überdurchschnittliche Darstellung, die im Wesentlichen an die Erwartungen des Auftraggebers heranreicht;
— 4 bis 5 Punkte: Insgesamt überdurchschnittliche bis hervorragende Darstellung, die den Erwartungen des Auftraggebers voll bis im besonderen Maße entspricht.
Maximal sind fünf (5) Punkte für die Darstellung erreichbar.
II. Mitarbeiterprofile:
Für die Leistungserbringung für die Bedarfsträger der MPG soll ein festes, kompaktes Beratungsteam zur Verfügung gestellt werden, welches die Fachgebiete
— SRM/OCI,
— Beratung/Kenntnis zur Konzipierung und
— Dienstleistungserbringungen
vollumfänglich abdeckt.
Für dieses Team müssen mindestens zwei (2) und sollen nicht mehr als sechs (6) Profile vorgelegt werden.
Inhalte der drei abzudeckenden Fachgebiete:
— Anbindung eines elektronischen Katalogs, einer Warenwirtschaft oder eines datenbankbasierten Online-Shops an ein SAP-SRM 7.0 Modul bzw. Arbeiten zur Transformation o.a. Warendaten zur Übergabe an eine OCI-konforme Schnittstelle.
— Beratung und Unterstützung bei der Konzipierung bzgl. des Einsatzes von Serverschrank-Systemen hinsichtlich deren Dimensionierung (Formfaktor, Ausstattung, usw.), Konfiguration, Kompatibilität und Leistungsfähigkeit anhand des Einsatzzwecks. Darunter können auch besondere Anforderungen (Warmwasserkühlung/Free Cooling) fallen.
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— Dienstleistungserbringungen rund um den Ausschreibungsgegenstand entsprechend des Loses (z.B. funktionsfähiger Aufbau), Inbetriebnahme, Einbindung in die vorhandene Infrastruktur (z.B. Systems Management), Optimierung, Austausch oder Reparatur Vorort, Support per Telefon/Portal/etc.).
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Sollten aber datenschutzrechtliche Bedenken bestehen, können die Namen (personenbezogene Daten) der vorgesehenen Mitarbeiter in den Anlagen 11 und 12 geschwärzt werden wie auch die personenbezogenen Daten in den dazugehörigen Nachweisen. In einem verschlossenen Umschlag müssen allerdings die identischen Unterlagen ungeschwärzt mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden. Diese verschlossenen Umschläge werden nur dann geöffnet, wenn das dann eingereichte Angebot des betreffenden Bieters für die Zuschlagserteilung in Frage kommt. Sollte das Angebot für eine Zuschlagserteilung nicht in Frage kommen, wird dieser verschlossene Umschlag auf Wunsch des Bewerbers/Bieters an diesen zurückgesandt oder samt Inhalt vernichtet.
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Eignungs-Beurteilungskriterien zu den Profilen:
Fachgebiet SRM/OCI (B-14b):
Beschreiben Sie für die bei Kriterium (A-14a) für diese Fachgebiet genannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter deren spezifische Qualifikation und Erfahrungen hinsichtlich der Anbindung elektronischer Kataloge einer Warenwirtschaft oder eines datenbankbasierten Online-Shops an ein SAP-SRM 7.0 bzw. hinsichtlich der Transformation o.a. Warendaten zur Übergabe an eine OCI—konforme Schnittstelle.
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Bitte stellen Sie dazu in aussagekräftigen Profilen die Mitarbeiter vor, die für die Leistungserbringung die entsprechende Fachkunde besitzen und für die Ausführung der gegenständlichen Dienstleistungen vorgesehen sind. Belegen Sie deren Projekterfahrung anhand ihrer persönlichen Referenzprojekte. Beachten Sie die unten ausgeführten Beurteilungsaspekte.
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Fachgebiet Beratung (B-14c):
Beschreiben Sie für die bei Kriterium (A-14a) für diese Fachgebiet genannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter deren spezifische Qualifikation und Erfahrungen hinsichtlich der Beratung und Unterstützung bei der Konzipierung bzgl. des Einsatzes von wassergekühlten Serverschranksystemen hinsichtlich Dimensionierung, Konfiguration, Kompatibilität und Leistungsfähigkeit anhand des Einsatzzwecks des Serverschranksystems. Beschreiben Sie das System-, Hardware-, herstellerbezogene Produkt-, Kompatibilitäts-, Administrations- und Architekturwissen der Mitarbeiter sowie deren methodische Kenntnisse, beispielsweise bzgl. der Kombination wesentlicher Serverschrankkomponenten (19“ Racks, Kühleinheiten, Management-Einheiten inkl. Netzwerkanbindung, Management-Protokolle (IP-basierte, BacNet, Modbus), Zubehör, Bauformen. usw.), bzgl. Systemparameter (Optimierung, Dimensionierungen, Erweiterungen) und/oder bzgl. Redundanzkonzepte.
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Fachgebiet Dienstleistung (B-14d):
Beschreiben Sie für die bei Kriterium (A-14a) für diese Fachgebiet genannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter deren spezifische Qualifikation und Erfahrungen hinsichtlich der Erbringung von Unterstützungsleistungen insbesondere z.B. bzgl. des funktionsfähigen Aufbaus, der Konfiguration, der Einbindung in bestehende Infrastrukturen, des Supports und der Reparatur von Serverschranksystemen. Weisen Sie die entsprechenden Qualifikationen und Erfahrungen der vorgesehenen Mitarbeiter nach, insbesondere auch bzgl. Testmethodik und Systemabnahme, Leistungsmessung verschiedener technischer Parameter, Optimierung, Fehlersuche, Reparaturerfahrung, Kenntnis heterogener Kühlumgebungen und Integration von Serverschranksystemen in solche, unterschiedliche Systemanagementprodukte und Integration der Schranksysteme in solche, 2nd und 3rd-Level Hotline Erfahrung, herstellerbezogene Produktkenntnisse usw. Für Mitarbeiter, die kleine Bauleistungen erbringen sollen, beschreiben Sie deren Qualifikationen anhand formaler Kriterien (Gesellenbrief, Meisterbrief etc.) und der Projekterfahrung.
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Hinweise:
— Für Mitarbeiter, die mehr als ein Fachgebiet abdecken sollen, sind dem entsprechend mehr Profile vorzulegen, wobei das einzelne Profil spezifisch auf das jeweilig abzudeckende Fachgebiet auszurichten ist.
— Die Profile für Mitarbeiter, die bei mehreren Losen dasselbe Fachgebiet abdecken sollen, müssen nicht mehrfach vorgelegt werden; es genügt ein entsprechender Seitenverweis auf ein bereits vorliegendes Profil.
— Eine mehr als 2-fache Abdeckung eines Fachgebiets durch Profile führt nicht zu einer Verbesserung der Wertung, da es für die MPG darauf ankommt, als Ansprechpartner ein festes und kompaktes auftragnehmerseitiges Mitarbeiterteam zu erhalten. Eine bessere Eignung weist also derjenige Bewerber auf, der in der Lage ist, mit einer Personenstärke von nicht mehr als 6 Profilen (zwei pro Fachgebiet) die erforderliche Qualifikation und Erfahrung darzustellen.
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— Für die vorzulegenden Profile sind zwingend die Vorgaben des beigefügten Formulars Mitarbeiterkompetenz (siehe Muster Mitarbeiterkompetenz in Kapitel 4, Anlage 12) einzuhalten.
Beurteilungsaspekte für die Kriterien (B-14b), (B-14c) und (B-14d):
Je umfangreicher und fundierter die Qualifikation und je weitreichender, vielfältiger und konkreter/spezifischer die nachgewiesenen Erfahrungen der benannten Mitarbeiter sind, umso besser wird das jeweilige Kriterium je Fachgebiet bewertet, ebenso wie Nachweise persönlicher einschlägiger Qualifizierungsmaßnahmen oder persönlicher einschlägiger Zertifizierungen. Auch besser bewertet werden jüngere persönliche Projektreferenzen als weiter zurückliegende Projektreferenzen und solche Projektreferenzen mit höherem persönlichem Aufwand und höherem persönlichem Verantwortungsbereich. Ist aus den Profilen erkennbar, dass die benannten Mitarbeiter bereits im Team an gemeinsamen Aufgabenstellungen persönlich zusammengearbeitet haben, führt dies ebenfalls zu einer Aufwertung, genauso wie die Erfahrung des Mitarbeiters bei Projekten mit öffentlichen Auftraggebern. Positiv bewertet werden ausführliche, konkrete, plausible und nachvollziehbare Darstellungen, aus denen der Grad der Erfüllung der Beurteilungsaspekte und der fachgebietsspezifischen Anforderungen möglichst mühelos erkennbar ist.
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Im Hinblick auf die Beschränkung der Teilnehmerzahl wird die Nichterfüllung der genannten Kriterien mit null (0) Punkten bewertet, die maximale Bewertung erfolgt mit je fünf (5) Punkten pro Einzelkriterium/Fachgebiet. Dabei werden je Fachgebiet die Angaben aus den vorgelegten Profilen gemeinsam bewertet (keine getrennte Einzelbewertung der Profile).
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Im Einzelnen ergibt sich folgende Bewertungsstruktur:
— 0 bis 1 Punkte: Unzureichende und insgesamt kaum nachvollziehbare Darstellung. Mangelhafte Darstellung, in der auf wichtige Fragen nicht oder nur teilweise eingegangen wird; die Beurteilungsaspekte werden unzureichend und im Vergleich der Bewerber deutlich unterdurchschnittlich erfüllt.
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— 2 bis 3 Punkte: Insgesamt befriedigende und im Vergleich der Bewerber durchschnittliche bis leicht überdurchschnittliche Darstellung, die im Wesentlichen an die Erwartungen des Auftraggebers heranreicht;
— 4 bis 5 Punkte: Insgesamt deutlich überdurchschnittliche bis hervorragende Darstellung, die den Erwartungen des Auftraggebers voll und im besonderen Maße entspricht. Die Beurteilungsaspekte werden vollständig oder fast vollständig und im Vergleich der Bewerber wesentlich besser erfüllt.
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Maximal sind fünf (5) Punkte je Einzelkriterium (Fachgebiet) für die Darstellung erreichbar, also insgesamt maximal 15 Punkte für den Kriterienkomplex (B-14[b-d]).
III. Ersatzteilstabilität:
Beschreiben Sie anhand von Prozessen oder Maßnahmen, wie Ihr Unternehmen über einen Zeitraum von drei Jahren (Zeitraum beginnt nach Lieferung des Systems) bisher sichergestellt hat, dass Ersatzteile zu Originalteilen kompatibel sind. (B-15)
— 0 bis 1 Punkte: Unzureichende und insgesamt nicht nachvollziehbare Darstellung. Mangelhafte Darstellung, in der auf wichtige Fragen nicht oder nur teilweise eingegangen wird;
IV. Supportorganisation:
Wenn Produkte innerhalb des vereinbarten Supportzeitraums ausfallen, muss die Betriebsbereitschaft schnellstmöglich wieder hergestellt werden:
Beschreibung (auf ca. 2 bis 3 DIN A4 Seiten), wie bisher sichergestellt werden konnte (im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland oder einem von der Größe her vergleichbaren Gebiet der EU bei gleichem Standard), dass innerhalb von 24 Stunden ein Techniker vor Ort mit der Fehlerbehebung begonnen hat, sofern eine Fehlerbehebung auf andere Weise (per Telefon, Emil o.ä.) nicht zum Erfolg führte. Dazu sind die im Unternehmen relevanten Verknüpfungen zu Service Delivery und Service Support zu erläutern oder das jeweilige etablierte Vorgehen zu beschreiben. Dabei ist insbesondere auf die Funktion Servicedesk und die Prozesse Incident- und Problemmanagement oder äquivalente Strukturen im Unternehmen einzugehen. Alle bisher zur Verfügung stehenden Schnittstellen zur Information und Kommunikation, die in dem Unternehmen des Bewerbers in diesem Rahmen zur Verfügung stehen, sind zu beschreiben. (B-17)
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— 0 bis 1 Punkte: Unzureichende und insgesamt nicht nachvollziehbare Darstellung. Mangelnde Darstellung, in der auf wichtige Punkte nicht eingegangen wird;
— 4 bis 5 Punkte: Insgesamt überdurchschnittliche Darstellung, die den Erwartungen des Auftraggebers voll bis Maße entspricht.
Mindeststandards:
In Bezug auf die Darstellung/Nachweise der Fachkunde im Teilnahmeantrag wird an dieser Stelle nochmals ausdrücklich auf Ausführungen in Kapitel 2.1 verwiesen.
Folgende Angaben, Beschreibungen, Erklärungen sowie Nachweise/Bescheinigungen sind von denjenigen Unternehmen mit dem Angebot einzureichen, mit denen der Bieter seine Eignung nachweisen will (im Falle der „Eignungsleihe“ vgl. Kapitel 1.13):
I. Qualitässicherung und Qualitätsmanagement:
In seinem Teilnahmeantrag hat der Bewerber eine Beschreibung (auf ca. 2 DIN A4 Seiten) der vorhandenen Qualitätssicherungsmaßnahmen und des vorhandenen Qualitätsmanagementsystems für Leistungen, die mit den ausgeschriebenen vergleichbar sind, beizufügen. (A-12)
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Zur Erfüllung des Kriteriums sind in der Beschreibung des Qualitätsmanagementsystems mindestens folgende Themen zu behandeln:
— Verantwortung der Leitung
— Management von Ressourcen
— Produktrealisierung
— Messung, Analyse und Verbesserungen
— Ständige Verbesserung des Qualitätsmanagementsystems
Ausreichend zur Erfüllung des Kriteriums ist auch die Vorlage einer entsprechenden, gültigen Zertifizierungsurkunde in Kopie (z.B. DIN EN ISO 9001).
II. Mitarbeiterprofile:
Für die Leistungserbringung für die Bedarfsträger der MPG soll ein festes, kompaktes Beratungsteam zur Verfügung gestellt werden, welches die Fachgebiete
— SRM/OCI,
— Beratung/Kenntnis zur Konzipierung und
— Dienstleistungserbringungen
vollumfänglich abdeckt.
Für dieses Team müssen mindestens zwei (2) und sollen nicht mehr als sechs (6) Profile vorgelegt werden.
Inhalte der drei abzudeckenden Fachgebiete:
— Anbindung eines elektronischen Katalogs, einer Warenwirtschaft oder eines datenbankbasierten Online-Shops an ein SAP-SRM 7.0 Modul bzw. Arbeiten zur Transformation o.a. Warendaten zur Übergabe an eine OCI-konforme Schnittstelle.
— Beratung und Unterstützung bei der Konzipierung bzgl. des Einsatzes von Serverschrank-Systemen hinsichtlich deren Dimensionierung (Formfaktor, Ausstattung, usw.), Konfiguration, Kompatibilität und Leistungsfähigkeit anhand des Einsatzzwecks. Darunter können auch besondere Anforderungen (Warmwasserkühlung/Free Cooling) fallen.
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— Dienstleistungserbringungen rund um den Ausschreibungsgegenstand entsprechend des Loses (z.B. funktionsfähiger Aufbau), Inbetriebnahme, Einbindung in die vorhandene Infrastruktur (z.B. Systems Management), Optimierung, Austausch oder Reparatur Vorort, Support per Telefon/Portal/etc.).
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Sollten aber datenschutzrechtliche Bedenken bestehen, können die Namen (personenbezogene Daten) der vorgesehenen Mitarbeiter in den Anlagen 11 und 12 geschwärzt werden wie auch die personenbezogenen Daten in den dazugehörigen Nachweisen. In einem verschlossenen Umschlag müssen allerdings die identischen Unterlagen ungeschwärzt mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden. Diese verschlossenen Umschläge werden nur dann geöffnet, wenn das dann eingereichte Angebot des betreffenden Bieters für die Zuschlagserteilung in Frage kommt. Sollte das Angebot für eine Zuschlagserteilung nicht in Frage kommen, wird dieser verschlossene Umschlag auf Wunsch des Bewerbers/Bieters an diesen zurückgesandt oder samt Inhalt vernichtet.
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Ausschlusskriterium (A-14a):
Ordnen Sie die vorgesehenen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen den benannten Fachgebieten zu und stellen Sie dabei die jeweils 2-fache Abdeckung durch die von Ihnen benannten Personen sicher.
Das Kriterium ist bereits dann verletzt, wenn vom Bewerber auch nur in einem der drei Fachgebiete die 2-fache Abdeckung durch Benennung der vorgesehenen Mitarbeiter und Vorlage deren Profile nicht nachgewiesen wurde.
Für den Nachweis der Abdeckung der Fachgebiete ist zwingend das beigefügte Formblatt „Abdeckung der Fachgebiete durch die Mitarbeiter“ (siehe Formblatt Fachgebietsabdeckung durch die Mitarbeiter in Kapitel 4, Anlage 11) zu verwenden.
II. Aufbau und Betrieb eines Onlineshops mit eProcurement-Systemanbindung:
Der Auftragnehmer hat – wie bereits in Kapitel 1.2 und 1.4 beschrieben – die Anbindung an ein eProcurement-System vorzunehmen um den Betrieb eines Online-Shops mit eProcurement-Systemanbindung zu gewährleisten (vgl. Formblatt Aufbau und Betrieb eines Online-Shops mit eProcurement-Systemanbindung in Kapitel 4, Anlage 13):
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Diesen Vergabeunterlagen anhängend ist das Merkblatt „eProcurement für das Beschaffungswesen der Max-Planck-Gesellschaft“. Nach diesen Vorgaben hat der Auftragnehmer die Anbindung des Online-Shops an das eProcurement-System durchzuführen.
Unter anderem sind folgende Punkte zu berücksichtigen bzw. Anforderungen zu erfüllen. Die Aufzählung ist nicht abschließend. An dieser Stelle sei nochmals explizit auf das anhängende Merkblatt und dessen Verweisen hingewiesen (vgl. Kapitel 5, Anhang). (A-16)
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— Web-Schnittstelle zu einem externen Lieferantenkatalog;
— OCI-Schnittstelle an ein SAP-SRM 7.0-Bestell-System;
— Elektronische Übermittlung der Bestelldaten im XML-Format;
— Maßnahmen zur Gewähr zu erwartender Sicherheitsanforderungen (Authentizität der Bestellung, Vertraulichkeit und Integrität der Daten, Verfügbarkeit ihrer Schnittstelle).
— Vollständige Benutzbarkeit für folgende Browser garantiert: Firefox 38 ESR (und neuere Versionen), Internet Explorer 11 (und neuere Versionen), Safari 9 (und neuere Versionen);
— Mehrsprachige Benutzerführung;
— Web-Browser-Sitzung für reine Recherche (plattformunabhängig ). D.h. Bedarfsträger (Institute und Organisationen der MPG) die aktuell noch nicht an das eProcurementsystem der MPG angeschlossen sind und dieses somit noch nicht nutzen können, muss der Online-Shop aber zu reinen Recherchezwecken (also ohne Einkaufsfunktionalität) zur Verfügung stehen.
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Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungen werden grundsätzlich erst nach erfolgter Leistungserbringung erbracht.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerber-/Bietergemeinschaften (nachfolgend: „BG“) sind zugelassen. Der Bewerber hat zu erklären, ob er seinen Teilnahmeantrag und damit nachfolgend auch sein Angebot in Form einer BG oder als Einzelbewerber / -bieter abgibt (siehe Formblatt Erklärungen zur Bewerber-/Bietergemeinschaft in Kapitel 4, Anlage 2 des anzufordernden Eignungskatalogs). (A-01)
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Eine BG hat mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene Bewerber- / Bietergemeinschaftserklärung abzugeben, die beinhaltet,
— dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist (nachfolgend: „geschäftsführendes Mitglied“),
— dass das geschäftsführende Mitglied alle Mitglieder der BG und späteren Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, Zahlungen des Auftraggebers für jedes Mitglied der BG und späteren Arbeitsgemeinschaft mit befreiender Wirkung anzunehmen, und
— dass alle Mitglieder der späteren Arbeitsgemeinschaft für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner haften.
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist dem Teilnahmeantrag eine separate Eigenerklärung zur vergabe- und kartellrechtlichen Zulässigkeit von Bietergemeinschaften beizulegen, in der diese zu den Gründen des Zusammenschlusses Stellung nimmt. Insbesondere ist darzulegen, warum die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft alleine objektiv die zur Teilnahme an der Ausschreibung erforderliche Leistungsfähigkeit nicht aufweisen und worin die wirtschaftlichen Vorteile dieses Zusammenschlusses liegen (siehe Formblatt Erklärungen zur Bewerber-/Bietergemeinschaft in Kapitel 4, Anlage 2 des anzufordernden Eignungskatalogs). (A-01).
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Verfahren
Höchstzahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 12
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 5
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Dies ist bedingt durch den Umstand, dass bei dem Wechsel des Auftragnehmers sowie bei der Einarbeitung in die Prozesse ein sehr großer Aufwand entstehen wird. Dies wiederum hat seinen Ursprung in der Komplexität des Vergabegegenstandes – Lieferung von Server-Kühl-Systemen (geschlossene sowie offene Serverschränke), Erstellung eines Online-Shops und einer Online-Plattform sowie des Supports. Die Laufzeit des Vertrages muss deshalb im Verhältnis zum Auftragsgegenstand stehen.
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Bei dieser Vergabe werden u.a. ein Online-Shop für das Beschaffungswesen der Max-Planck-Gesellschaft und eine Online-Plattform mit entsprechenden aktuellen Inhalten, insbesondere Dokumentationen (u.a. Benutzer- und Administratorenhandbücher, Beschreibung der Konfiguration und Inbetriebnahme) sowie Downloads verlangt. Der Online-Shop muss via SAP Business Connector angebunden werden.
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Der zu konfigurierende Online-Shop und die Online-Plattform müssen eine Lauffähigkeit unter verschiedenen Browsern (Firefox 38ESR, Internet Explorer 11, Safari 9 und jeweils neuere Versionen dieser genannten Browser) und unter verschiedenen Betriebssystemen aufweisen. Auch müssen der Online-Shop und die Online-Plattform des Auftragnehmers die jeweils aktuellste Version der oben genannten Browser unterstützen und abwärtskompatibel sein.
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Um dies in der vorgegebenen Zeit zu bewältigen, benötigt der Auftragnehmer gute Erfahrungen in der Programmierung und ein gewisses Know-how in der Einrichtung von Online-Shops. Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass auch für die Shop-Anbindung ausreichend Personal und Ressourcen zur Verfügung stehen.
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Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 24 Monate (Basis-Vertragslaufzeit) zuzüglich einer vorgelagerten zweimonatigen Vorlaufzeit zur Anbindung des Online-Shops. Die Vereinbarung enthält Optionen für den Auftraggeber zur dreimaligen Verlängerung um jeweils 12 weitere Monate. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt daher 60 Monate zuzüglich der vorgelagerten zweimonatigen Vertragslaufzeit.
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Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 12
Objektive Auswahlkriterien:
Der Auftraggeber verfährt nach Abschnitt 2: Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2004/18/EG (VOL/A-EG) der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) – Teil A, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteile werden. Das Vergabeverfahren wird als nicht offenes Verfahren (mit vorhergehendem Teilnahmewettbewerb) durchgeführt. Es ist beabsichtigt, je eine Rahmenvereinbarung für geschlossene Serverschränke (inkl. Zubehör) und Dienstleistungen (Los 1) mit sechs (6) Unternehmen und für offene Serverschränke (inkl. Zubehör) und Dienstleistungen (Los 2) mit ebenfalls sechs (6) Unternehmen abzuschließen. Geben je Los weniger als sechs (6) Wirtschaftsteilnehmer ein wirtschaftliches Angebot ab, so kann die Rahmenvereinbarung insoweit auch mit weniger Wirtschaftsteilnehmern abgeschlossen werden. Sollte sich nach Auswertung der Angebote (nicht schon im Teilnahmewettbewerb) losweise herausstellen, dass sich unter den sechs (6) wirtschaftlichsten Angeboten Bieter befinden, die sich mit demselben Hersteller am Verfahren beteiligt haben, so kann von diesen Bietern mit demselben Hersteller nur der Bieter den Zuschlag erhalten, der losweise bezogen auf diesen Hersteller das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Die anderen Angebote der Bieter mit demselben Hersteller werden nicht berücksichtigt und können somit auch nicht bezuschlagt werden. Sollten je Los mehr als zehn (10) geeignete Bewerber ermittelt werden, so werden jeweils zehn (10) Bewerber mit der höchsten Punktsumme bei den Beurteilungskriterien ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert. Hierzu wird eine Rangfolge der Bewerber nach den erreichten Punkten gebildet. Bei Punktgleichheit auf einem oder mehreren der Plätze 1 bis 10 werden die Bewerber auf den Plätzen 1 bis 10 zur Angebotsabgabe aufgefordert, auch wenn die geplante Zahl von zehn (10) geeigneten Bewerbern dadurch überschritten sein sollte. Geben je Los weniger als zehn (10) Wirtschaftsteilnehmer einen Teilnahmeantrag ab bzw. verbleiben weniger als zehn (10) Wirtschaftsteilnehmer nach formaler Prüfung und Wertung der A-Kriterien, so können insoweit auch weniger Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
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Datum der Absendung der Aufforderungen: 2016-05-06 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Sanver

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-07-25 📅
Datum des Endes: 2018-09-24 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 8407 0805 0119
Zusätzliche Informationen
ALLE KAPITEL- UND ANLAGEVERWEISE BEZIEHEN SICH AUF DEN ANZUFORDERNDEN EIGNUNGSKATALOG
Der Teilnahmeantrag ist nach folgender Gliederung zu strukturieren, wobei die Reihenfolge der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise entsprechend der abschließenden Liste der geforderten Erklärungen und Nachweise in Kapitel 1.11 einzuhalten ist:
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1. Formloses Anschreiben des Bewerbers mit Datum und eigenhändiger Unterschrift;
2. Erklärungen zur Bewerber-/Bietergemeinschaft (vgl. Kapitel 1.12 und 4 i.V.m. Anlage 2);
3. Angaben zu bzw. Verzeichnis über Teilleistungen der anderen Unternehmen und ggf. Verpflichtungserklärung für andere Unternehmen (vgl. Kapitel 1.13 und 4 i.V.m. Anlagen 3 und 4);
4. Benennung des gewählten Herstellers je Los (vgl. Kapitel 2.1 und 4 i.V.m. Anlage 5);
5. Angaben, Erklärungen und Nachweise zur persönlichen Lage der Wirtschaftsteilnehmer – Zuverlässigkeit (vgl. Kapitel 3.1 und 4 i.V.m. Anlagen 6 und 7);
6. Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (vgl. Kapitel 3.2 und 4 i.V.m. Anlagen 8 bis 10);
7. Angaben, Erklärungen und Nachweise zur fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit (vgl. Kapitel 3.3 und 4 i.V.m. Anlagen 11 bis 13);
8. evtl. weitere Anlagen des Bewerbers;
Der Teilnahmeantrag muss vollständig sein, insbesondere sämtliche geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu den Eignungsanforderungen enthalten. Der Auftraggeber behält sich vor, ggf. Unternehmen gemäß § 7 EG Abs. 13 VOL/A aufzufordern, fristgerecht vorgelegte Nachweise zu vervollständigen oder zu erläutern. Ferner behält sich der Auftraggeber vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gem. § 19 Abs. 2 EG VOL/A nachzufordern.
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Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind zur Klarstellung nachfolgend in der abschließenden Liste zusammengefasst. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Ausschluss- und Beurteilungskriterien, wobei diese jeweils durch die nummerierte Bezeichnung (in Klammern) wie folgt kenntlich gemacht werden:
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(A-##) – Ausschlusskriterium;
(B-##) – Beurteilungskriterium – Kriterium zur Beurteilung der Eignung.
Falls eine mit (A), d.h. Ausschlusskriterium, gekennzeichnete Forderung nicht erfüllt wird, darf der Teilnahmeantrag wegen nicht nachgewiesener bzw. wegen fehlender Eignung nicht berücksichtigt werden, sondern wird ausgeschlossen.
Es werden bei der Beurteilung je (B)-Kriterium jeweils Punkte vergeben und zur Gesamtwertung addiert (einfache Summe).
Wenn der Bewerber für mehrere Lose ein einen Teilnahmeantrag abgibt, so hat er in seinem Teilnahmeantrag die entsprechenden Unterlagen, Nachweise und Formblätter (Anlagen 5, 6, 7, 8, 9 und 13), die für die Lose identisch sind, nur einmal beizulegen, und diejenigen Unterlagen, Nachweise und Formblätter, die für die verschiedenen Lose differieren, für jedes Los separat beizulegen. Die losspezifischen Unterlagen, Nachweise sind deutlich mit der zugehörigen Los-Nummer und Los-Bezeichnung zu kennzeichnen. Die Formblätter sind durch Ankreuzen (an den vorgegebenen Stellen) zu kennzeichnen.
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(A-01) Erklärungen zur Bewerber- / Bietergemeinschaft Kapitel 1.12 und 4 i.V.m. Anlage 2
(A-02) Angaben / Verzeichnis über Teilleistungen anderer Unternehmen Kapitel 1.13 und 4 i.V.m. Anlage 3
(A-03) Ggf. Verpflichtungserklärungen für andere Unternehmen Kapitel 1.13 und 4 i.V.m. Anlage 4
(A-04) Benennung des Herstellers Kapitel 2.1 und 4 i.V.m. Anlage 5
(A-05) Unternehmensdarstellung Kapitel 3.1.1
(A-06) Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß
§ 6 EG VOL/A Kapitel 3.1.2 und 4 i.V.m. Anlage 6
(A-07) Berufs- und Handelsregister Kapitel 3.1.3 und 4 i.V.m. Anlage 7
(A-08) Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung sowie Nachweis oder Erklärung zur Versicherungssumme Kapitel 3.2.1 und 4 i.V.m. Anlage 8
(A-09) Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft Kapitel 3.2.2 und 4 i.V.m. Anlage 9
(A-10) Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens Kapitel 3.2.3 und 4 i.V.m. Anlage 10
(A-11) Angaben zu leistungsartbezogenem Umsatz Kapitel 3.2.3 und 4 i.V.m. Anlage 10
(A-12) Darstellung zu Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement oder Vorlage einer entsprechenden, gültigen Zertifizierungsurkunde Kapitel 3.3.1
(B-13) Mitarbeiterschulung und Fortbildung Kapitel 3.3.2
(A-14a) Fachgebietsabdeckung der Mitarbeiter Kapitel 3.3.3 und 4 i.V.m. Anlage 11
(B-14b) Mitarbeiterprofile zum Fachgebiet SRM/OCI Kapitel 3.3.3 und 4 i.V.m. Anlage 12
(B-14c) Mitarbeiterprofile zum Fachgebiet Beratung Kapitel 3.3.3 und 4 i.V.m. Anlage 12
(B-14d) Mitarbeiterprofile zum Fachgebiet Dienstleistung Kapitel 3.3.3 und 4 i.V.m. Anlage 12
(B-15) Ersatzteilstabilität Kapitel 3.3.4
(A-16) Erklärung zum Aufbau und Betrieb eines Online-Shops mit eProcurement-Systemanbindung Kapitel 3.3.5 und 4 i.V.m. Anlage 13
(B-17) Supportorganisation Kapitel 3.3.6.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der o.g. Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erfolgt ist.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsantrags ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
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3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
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4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2016/S 056-093468 (2016-03-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-09-05)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Fax: +49 8921081384 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-09-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-09-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 173-311440
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 056-093468
ABl. S-Ausgabe: 173

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
München – die Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft.

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Onlineshop (Erstellung/Projektplan) (10)
2. Onlineshop (Eigenschaften) (10)
3. Onlineshop (Technische Anforderungen) (10)
4. Information zu neuen Technologien (5)
5. Bestellung und Lieferung (10)
6. Ergänzende Leistungen (Beratung/Service und Support) (40)
7. Green IT-Anforderungen (15)

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-07-25 📅
Name: Bechtle AG
Postort: Neckarsulm
Postleitzahl: 74172
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Name: Vintin Constructions GmbH
Postort: Sennfeld
Postleitzahl: 97526

3️⃣

4️⃣

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2016/S 173-311440 (2016-09-05)