Rahmenvereinbarung Leasing IT-Standardkomponenten

Stadt Ravensburg

Finanzierung von:
— Standard IT – Geräten wie Server, Speicher, Aktivkomponenten, PC, Notebooks, Kommunikationslösungen, Drucker u. ä.;
— Standard Software wie Betriebssysteme, Bürokommunikationsprogramme u. ä.;
— Dienstleistungskomponenten wie Installation, Wartung, Lieferkosten, Rücknahme und Datenlöschung;
optional Leistungen wie Vertrags- und Assetverwaltung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-03-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-02-04.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-02-04 Auftragsbekanntmachung
2016-07-07 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-02-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Finanzierungs-Leasing
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Finanzierungs-Leasing 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Ravensburg
Postanschrift: Salamanderweg 22
Postleitzahl: 88212
Postort: Ravensburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.ravensburg.de 🌏
E-Mail: heidi.metzler@ravensburg.de 📧
Telefon: +49 751/82-700 📞
Fax: +49 751/82-60700 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-02-04 📅
Einreichungsfrist: 2016-03-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-02-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 026-042337
ABl. S-Ausgabe: 26
Zusätzliche Informationen
Fragen, die mit der Ausschreibung im Zusammenhang stehen, können ausschließlich schriftlich, per E-Mail oder Fax bis Mittwoch, 23.3.2016 an die ausschreibende Stelle gerichtet werden.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Finanzierung von:
— Standard IT – Geräten wie Server, Speicher, Aktivkomponenten, PC, Notebooks, Kommunikationslösungen, Drucker u. ä.;
— Standard Software wie Betriebssysteme, Bürokommunikationsprogramme u. ä.;
— Dienstleistungskomponenten wie Installation, Wartung, Lieferkosten, Rücknahme und Datenlöschung;
optional Leistungen wie Vertrags- und Assetverwaltung.
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag kann vom Auftraggeber zweimal um jeweils 12 Monate verlängert werden.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Referenznummer: 2016.004.a10
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Ravensburg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft, die Eintragung in das Handelsregister oder vergleichbarem Register eines anderen EU27-Mitgliedstaats unter Nennung der Registernummer (im Angebotsschreiben).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung des Bieters, dass:
— über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet
worden ist oder mangels Masse abgelehnt worden ist, vgl. § 6 EG Abs. 6 Ziffer a) VOL/A;
— er sich nicht in Liquidation befindet; vgl. § 6 EG Abs. 6 Ziffer b) VOL/A;
— er keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage gestellt wird, vgl. § 6 EG Abs. 6 Ziffer c) VOL/A,
— er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung
ordnungsgemäß erfüllt hat, vgl. § 6 EG Abs. 6 Ziffer d) VOL/A;
— er im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung
abgegeben hat, vgl. § 6 EG Abs. 6 Ziffer e) VOL/A.
Nachweis Umsatz der auf Leistungen entfällt, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind
unter Angabe des Eigenleistungsanteils, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
— Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten 3 Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung
nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist.
— Eigenerklärung und Darstellung der Neuinvestition im Bereich IT – Leasing des Bieters in den letzten 3 Jahren.
Mindeststandards:
Eigenerklärungen, z.B. dass der Auftragnehmer die Bestimmungen des Landestariftreue- und
Mindestlohngesetzes für Baden-Württemberg, LTMG, einhält.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Referenzen von mindestens 3 Leasingrahmenverträgen mit einem jährlichen Investitionsvolumen von über 100 000 EUR vorzugsweise mit Auftraggebern der öffentlichen Hand in den vergangenen zwei Jahren mit den folgenden Angaben:
— Kurzbeschreibung des Projektes;
— Vertragslaufzeit und Größe der Einzelabrufe;
— Angabe zu verleaster Hard- und Software;
— Angabe des Auftraggebers mit Ansprechpartner.
Referenzen von mindestens 3 IT – Projekten zur zertifizierten Datenlöschung mit mehr als 100 PC – Arbeitsplätzen pro Jahr in den vergangenen 2 Jahren mit den folgenden Angaben:
— Kurzbeschreibung des Projektes (Ausgangssituation, Anforderung des Auftraggebers, Lösungsweg);
— Angabe der Anzahl der zu löschenden Datenträger;
— Durchsatz und Durchlaufzeit (Abholung bis Abschluss der Löschung);
— Beschreibung der vom Bieter eingesetzten Technik;
— Gegebenenfalls eingesetzte Nachunternehmer / Partner;
Nachweis der beruflichen Befähigung eines Projektmanagers und eines Vertreters für die Projektabwicklung im Leasinglebenszyklus in Bezug auf Prozessanpassungen, IT – technische Anpassungen und Datensicherheit. Hierzu zählen Ausbildungs- und Studiennachweise, Allgemeine Weiterbildungsnachweise sowie persönliche Referenzen.
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Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Entsprechend VOL/B.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Keine Vorgabe bezüglich der Rechtsform. Erforderlich ist die Darstellung einer plausiblen Aufgabenteilung
sowie eine gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie die Benennung eines
bevollmächtigten Vertreters.
Sonstige besondere Bedingungen:
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen:
— Sachschäden: bis zu 500 000 EUR je Schadensereignis;
— Personenschäden: bis zu 500 000 EUR je Schadensereignis.
Nachweis, dass der Bieter ein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassener Finanzdienstleister nach KWG §1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 ist.
Bonitätsnachweis über Eigenauskunft der Wirtschaftsauskunftei Creditreform mit einem Wert von kleiner 199 („sehr gute Bonität“) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bewerber angemeldet ist (nicht älter als 1 Jahr).
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Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 2
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-05-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-03-30 📅
Öffnungsort: Salamanderweg 22, Raum: 4.01, 88212 Ravensburg.
Ort des Eröffnungstermins: Salamanderweg 22, Raum: 4.01, 88212 Ravensburg.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Amt für Architektur und Gebäudemanagement
Frau Heidi Metzler

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-08-01 📅
Datum des Endes: 2018-07-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2016.004.a10

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 7219264049 📞
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gilt die zuletzt mit Gesetz vom 07.08.2013 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung).
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
§ 101 a GWB: Informations- und Wartepflicht:
Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage.
§ 107 GWB: Einleitung, Antrag:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2016/S 026-042337 (2016-02-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-07-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Finanzierung von — Standard IT – Geräten wie Server, Speicher, Aktivkomponenten, PC, Notebooks, Kommunikationslösungen, Drucker u. ä. — Standard Software wie Betriebssysteme, Bürokommunikationsprogramme u. ä. — Dienstleistungskomponenten wie Installation, Wartung, Lieferkosten, Rücknahme und Datenlöschung optional Leistungen wie Vertrags- und Assetverwaltung.
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Gesamtwert des Auftrags: 250 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Ravensburg 🏙️

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: vergabe@ravensburg.de 📧
Telefon: +49 75182-700 📞
Fax: +49 75182-60700 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-07-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-07-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 132-237671
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 026-042337
ABl. S-Ausgabe: 132

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Finanzierung von
— Standard IT – Geräten wie Server, Speicher, Aktivkomponenten, PC, Notebooks, Kommunikationslösungen,
Drucker u. ä.
— Standard Software wie Betriebssysteme, Bürokommunikationsprogramme u. ä.
— Dienstleistungskomponenten wie Installation, Wartung, Lieferkosten, Rücknahme und Datenlöschung

Verfahren
Vergabekriterien
Kostenkriterium: Gesamtbewertung nach der Erweiterten Richtwertmethode gem. UfAB VI Version 1 Stand April 2015.
Gewichtung der Kosten: 100

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-06-09 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Rechtsamt

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium in Karlsruhe
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 107 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2016/S 132-237671 (2016-07-07)