Rahmenvereinbarung mobile Fahrausweisentwerter

Dresdner Verkehrsbetriebe AG

Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von mobilen Fahrausweisentwertern.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-09-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-09-13.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-09-13 Auftragsbekanntmachung
2017-03-10 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-03-10)
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Dresdner Verkehrsbetriebe AG
Postanschrift: Trachenberger Straße 40
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01129
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Center Einkauf und Materialwirtschaft, Herr Richter
Telefon: +49 351/857-1299 📞
E-Mail: volker.richter@dvbag.de 📧
Fax: +49 351/857-1219 📠
Region: Dresden, Kreisfreie Stadt 🏙️
URL: www.dvb.de 🌏

Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung mobile Fahrausweisentwerter.
Produkte/Dienstleistungen: Fahrscheinentwerter 📦
Kurze Beschreibung: Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von mobilen Fahrausweisentwertern.

1️⃣
Ort der Leistung: Dresden, Kreisfreie Stadt 🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dresden.
Beschreibung der Beschaffung: Beschaffung von mobilen Fahrausweisentwertern in Straßenbahnen und Bussen.
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen: Ggf. Anpassungen bei Erneuerung von Fremdsystemen.

Verfahren
Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2016/S 180-323193

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-02-23 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419771040 📞
Fax: +49 3419771049 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit i. S. v. § 135 Abs. 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser...”    Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2017/S 052-096650 (2017-03-10)