Rahmenvereinbarung Nutzfahrzeuge

Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz

Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Nutzfahrzeugen (Hochdachkombis, Kleinbussen, SUV und Transportern) mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-09-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-07-21.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-07-21 Auftragsbekanntmachung
2016-12-07 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-07-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Nutzfahrzeuge
Referenznummer: 2016 / ZBL / Z.13-0049
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Nutzfahrzeugen (Hochdachkombis, Kleinbussen, SUV und Transportern) mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Nutzfahrzeuge 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Nutzfahrzeuge 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rheinland-Pfalz 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Ring 14 – 20
Postleitzahl: 56068
Postort: Koblenz
Kontakt
Internetadresse: http://www.lbm.rlp.de 🌏
E-Mail: zbl@lbm.rlp.de 📧
Telefon: +49 2613029-1777 📞
Fax: +49 26129141-1500 📠
URL der Dokumente: https://www.vergabe.rlp.de/VMPCenter/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXS2YY5YYRU%22 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-07-21 📅
Einreichungsfrist: 2016-09-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-07-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 140-252739
ABl. S-Ausgabe: 140
Zusätzliche Informationen
Das Vergabeverfahren wird elektronisch im vollständig webbasierten "Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz? durchgeführt und ist unter folgender URL im Internet erreichbar: http://www.vergabe.rlp.de/VMPCenter/ Dort können die Vergabeunterlagen – ohne vorherige Registrierung – unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ein anderweitiger Versand der Vergabeunterlagen erfolgt nicht. Die Registrierung auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz ist für Unternehmen vollständig kostenfrei und bietet diverse Vorteile. Nur ordnungsgemäß registrierte Unternehmen werden automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten auf Fragen zum Vergabeverfahren informiert. Unternehmen, die von der Möglichkeit der Registrierung keinen Gebrauch machen, müssen sich selbstständig informieren, ob Vergabeunterlagen zwischenzeitlich geändert wurden oder ob die Vergabestelle Fragen zum Vergabeverfahren beantwortet hat. Unterlassen die Unternehmen dies, liegt das Risiko, einen Teilnahmeantrag, eine Interessensbestätigung oder ein Angebot auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen erstellt zu haben und daher im weiteren Verlauf vom Verfahren ausgeschlossen zu werden, bei ihnen. Die Kommunikation während des gesamten Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich über den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz. Für die Teilnahme am Vergabeverfahren ist daher zwingend eine Registrierung erforderlich (§ 9 Abs. 3 VgV). Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen. Angebote mehrerer Bieter mit Fahrzeugen der gleichen Bau-/Modellreihen eines Fabrikates: Die abzuschließende Rahmenvereinbarung zielt darauf ab eine möglichst große, herstellerübergreifende Angebotspalette für die bezugsberechtigten Dienststellen und Einrichtungen bereitzustellen. Sie bezweckt den Abschluss von losbezogenen Rahmenvereinbarungen mit mehreren (max. 5) Wirtschaftsteilnehmern zur Lieferung von Nutzfahrzeugen für div. Behörden und Einrichtungen im Landesgebiet von Rheinland-Pfalz. Hierdurch ist es für den Auftraggeber unter Berücksichtigung der Wertungssystematiken möglich, die wirtschaftlichsten Fahrzeuge mit Ihren hersteller- und modellreihenspezifischen Vor- und Nachteilen unter Berücksichtigung des Einsatzzwecks vor Ort in technischer und preislicher Hinsicht zu bewerten und anschließend bezuschlagen/abrufen zu können. Dies entspricht im Kern dem Ausschreibungszweck den Rahmenvereinbarungen mit mehreren Teilnehmern in den Losen 1 bis 9. Bei vorliegenden Angeboten von Bietern, die modell-/baureihenseitig Fahrzeuge des gleichen Fabrikats innerhalb eines Loses anbieten, erfolgt lediglich eine Berücksichtigung des Angebotes in der Gesamtwertung, welches im direkten Vergleich zum Zweitangebot mit Fahrzeugen der gleichen Modell-/Baureihe unter Anwendung der für die Angebotswertung festgelegten Kriterien den vordersten Rang belegt. Hierdurch ist ausgeschlossen, dass die reine Abgabe mehrfacher Angebote mit Fahrzeugen gleicher Modell-/Baureihe dazu führen kann, dass die Rahmenvereinbarung z. B. im Extremfall mit nur einer Modell-/Baureihe des gleichen Fabrikates, abgeschlossen werden müsste. Abruf von Nutzfahrzeugen durch nachgelagerte Wettbewerbsaufrufe (Miniwettbewerbe); Verzicht von nachgelagerten Wettbewerbsaufrufen durch Direktvergabe: Die Einzelaufträge zur Rahmenvereinbarung werden grundsätzlich auf Grundlage von nachgelagert durchzuführenden Wettbewerbsaufrufen (Miniwettbewerbe) an die ausgewählten Teilnehmer der Rahmenvereinbarung unter Berücksichtigung der im Miniwettbewerb bekannt gemachten Wertungskriterien vergeben. Ein Direktabruf von Fahrzeugen ohne nachgelagert durchzuführendem Miniwettbewerb ist unter folgenden Voraussetzungen zulässig: 1: Abruf eines Fahrzeuges in der losspezifischen Standardkonfiguration gemäß Leistungsverzeichnis (LV) der Lose 1 bis 9 2: keine kostenpflichtige Zusatz-/Sonderausstattung (LVZ) des jeweiligen Loses 1 bis 9 3: keine sonstigen Auf- und Einbauten gem. Ziffer 8 Buchstabe c) oder d) des Teils B – Leistungsbeschreibung 4: Ein Abruf darf lediglich bei dem Teilnehmer erfolgen, der unter Berücksichtigung aus dem vorgelagerten Wettbewerb zur Ermittlung der Teilnehmer der Rahmenvereinbarung bei den technischen Kriterien auf dem Angebotsrang 1 liegt. 5: keine Veränderung der Angebotsranges beim Erstbietenden aus dem vorgelagerten Wettbewerb zur Ermittlung der Teilnehmer der Rahmenvereinbarung durch Preisanpassungen während der Vertragslaufzeit. Soweit die o. g. objektiven Kriterien in Summe erfüllt sind, ist ein nachgelagerter Miniwettbewerb entbehrlich. In diesen Fällen kann eine Direktvergabe an den Teilnehmer der Rahmenvereinbarungen erfolgen, dessen Angebot aus dem vorgelagerten Wettbewerb zur Ermittlung der Teilnehmer der Rahmenvereinbarung auf dem Angebotsrang 1 liegt. In den Übrigen Fällen ist die Durchführung eines Miniwettbewerbes vor Vergabe der Einzelaufträge obligatorisch. Bekanntmachungs-ID: CXS2YY5YYRU. Vorzulegende Nachweise: Technische Datenblätter der einzelnen Produkte; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung Aussagefähige Produktbeschreibungen mit Bild; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung EG-Konformitätserklärungen; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung Liste der Vertragswerkstätten und Servicepunkte; Liste der Vertragswerkstätten und Servicepunkte in Rheinland-Pfalz; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung Herstellerpreislisten je angebotenem Los; Herstellerpreislisten je angebotenem Los unter Angabe von Rabatten auf die Herstellerpreisliste; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 9
Bezeichnung des Loses: Utility Hochdach Kastenwagen
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Los 1 – Beschaffung von Utility Hochdach Kastenwagen;
Los 2 – Beschaffung von Utility Hochdach Kombi;
Los 3 – Beschaffung von Utillity Kleinbus Kastenwagen 3-sitzer;
Los 4 – Beschaffung von Utility Kleinbus Kastenwagen 5-sitzer;
Los 5 – Beschaffung von Utility Kleinbus Kombi 9-sitzer;
Los 6 – Beschaffung von SUV;
Los 7 – Beschaffung von Utility Einzelkabiner mit Pritsche;
Los 8 – Beschaffung von Utility Doppelkabiner mit Pritsche;
Los 9 – Beschaffung von Utility Fahrzeug Kastenaufbau.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 244 000 EUR 💰
Dauer: 48 Monate
Bezeichnung des Loses: Utility Hochdach Kombi
Losnummer: 2
Geschätzter Wert ohne MwSt: 585 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Utility Kleinbus Kastenwagen 3-sitzer
Losnummer: 3
Geschätzter Wert ohne MwSt: 98 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Utility Kleinbus Kastenwagen 5-sitzer
Losnummer: 4
Geschätzter Wert ohne MwSt: 73 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Utility Kleinbus Kombi 9-sitzer
Losnummer: 5
Geschätzter Wert ohne MwSt: 97 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Suv
Losnummer: 6
Geschätzter Wert ohne MwSt: 171 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Utility Einzelkabiner Pritsche
Losnummer: 7
Kurze Beschreibung: Los 4 – Beschaffung von Utility Kleinbus Kastenwagen 5-sitzer
Geschätzter Wert ohne MwSt: 146 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Utility Doppelkabiner Pritsche
Losnummer: 8
Geschätzter Wert ohne MwSt: 341 500 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Utility Fahrzeug Kastenaufbau
Losnummer: 9
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Friedrich-Ebert-Ring 14 – 20, 56068 Koblenz.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Vorzulegende Nachweise:
ZBL – Handelsregisterauszug; Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist (nicht älter als 6 Monate? nicht beglaubigte Kopie genügt).
Mehr anzeigen
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.; Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung
ZBL – Teil A – Anlage Eigenerklärungen; Der Bieter bzw. Bewerber hat in der „Teil A – Anlage Eigenerklärungen“ folgende Erklärungen abzugeben und zu versichern, dass:
I. keine Personen seines Unternehmens, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat (dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung), aus einem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist:
Mehr anzeigen
1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
Mehr anzeigen
3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
10. den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
Einer Verurteilung oder der Festsetzung der vorgenannten Geldbuße steht eine Verurteilung nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
II. sein Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und keine anderslautende rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung getroffen wurde.
III. sein Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Mehr anzeigen
IV. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
V. weder sein Unternehmen, noch eine Personen seines Unternehmens, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat (dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung), im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,
Mehr anzeigen
VI. sein Unternehmen keinerlei Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
VII. die Ausübung des Gewerbes nicht gemäß § 35 Gewerbeordnung (GewO, wirksame Gewerbeuntersagung) ganz oder teilweise untersagt wurde,
VIII. in seinem Unternehmen keine Schwarzarbeit stattfindet und weder das Unternehmen noch Angehörige des Unternehmens in den letzten zwei Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden bin/sind. Einem Verstoß gegen vorgenannte Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten.
Mehr anzeigen
IX. sein Unternehmen nicht gem. 98c des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz) von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen ist, da sein Unternehmen oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter nicht während den letzten 5 Jahren nach § 404 Absatz 2 Nummer 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR rechtskräftig belegt worden ist und nicht nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist.
Mehr anzeigen
Dies gilt nicht, wenn der vorgenannte Verstoß darin bestand, dass ein Unionsbürger rechtswidrig beschäftigt wurde.
X. sein Unternehmen nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist.
Setzt der Bieter Unterauftragnehmer ein, hat jeder Unterauftragnehmer die vorstehenden Erklärungen durch Unterzeichnung dieses Vordrucks „Teil A – Anlage Eigenerklärungen“ abzugeben. Gleiches gilt für sämtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
ZBL – Teil A – Anlagen Bietergemeinschaft und Unterauftragnehmer; Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bietergemeinsachft zu erbringen, so ist mit dem Angebot neben den genannten Nachweisen auch „Teil A? Anlage Bietergemeinschaft“ vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorzulegen. Bietergemeinschaften haben die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigen Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu benennen. Alle Mitglieder müssen sich für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Leistungsverpflichtungen und Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten.
Mehr anzeigen
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Ein Bieter (Unternehmen oder Bietergemeinschaft) kann die Ausführung von Teilen bzw. Teilleistungen des Auftrags auf eine dritte Person oder dritte Unternehmen (Unterauftragnehmer/Nachunternehmer) übertragen. Sofern ein Bieter/eine Bietergemeinschaft Unterauftragnehmer einschaltet, bietet er/sie als Generalunternehmer (GU) an. Bei der Einschaltung von Unterauftragnehmern haftet der Hauptauftragnehmer für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des Auftrags; der Einsatz von Unterauftragnehmern lässt die Haftung des Hauptauftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber unberührt.
Mehr anzeigen
Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so sind diese namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben in der ausgefüllten und unterzeichneten „Teil A? Anlage Unterauftragnehmer“ anzuführen. Sofern anbietende Unternehmen Unterauftragnehmer einsetzen wollen, muss sichergestellt sein, dass im jeweiligen Auftragsfall keine Ausschlussgründe vorliegen und die tatsächlich erforderlichen Mittel auch zur Verfügung stehen. Neben der Teil A? Anlage Eigenerklärungen ist daher eine entsprechende unterzeichnete Erklärung jedes benannten Unterauftragnehmers (Verfügbarkeitserklärung) vorzulegen.
Mehr anzeigen
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Vorzulegende Nachweise:
ZBL – Teil A – Anlage Unternehmensdarstellung (finanziell und wirtschaftlich); um Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist die ausgefüllte und unterzeichnete „Teil A – Anlage Unternehmensdarstellung“ vorzulegen. Es sind zwingend Angaben zum durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz und zum durchschnittlichen Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags bezogen auf die letzten 3 Jahre zu machen.
Mehr anzeigen
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
ZBL – Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung; Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (mindestens jeweils 7 500 000 EUR für Personen- und 1 120 000 EUR für Sachschäden je Schadensfall, sowie für reine Vermögensschäden eine Deckungssumme von 50 000 EUR); alternativ Vorlage einer verbindlichen Erklärung, aus der sich ergibt, dass im Falle der Zuschlagserteilung an den Bieter eine solche Versicherung vorliegen wird (Kopie der Police oder aktuelle Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, nicht älter als 6 Monate oder Eigenerklärung).
Mehr anzeigen
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.; Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung.
Mindeststandards:
Mindestanforderung der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden: Mindestens jeweils 7 500 000 EUR EUR für Personenschäden, 1 120 000 EUR für Sachschäden und 50 000 EUR für reine Vermögensschäden je Schadensfall. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Vorzulegende Nachweise:
ZBL – Teil A – Anlage Unternehmensdarstellung (technisch und beruflich); Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist die ausgefüllte und unterzeichnete „Teil A – Anlage Unternehmensdarstellung“ vorzulegen. Es sind zwingend folgende Angaben zu machen:
Mehr anzeigen
— zur technischen Ausrüstung, den Maßnahmen zur Qualitätssicherung und? falls zutreffend – den Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens.
— des Lieferkettenmanagement- und -überwachungssystems, das dem Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht,
— der Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet.
— zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter, auch bezogen auf das betroffene Geschäftsfeld für den Zeitraum der letzten 3 Jahre.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung.
ZBL – Teil A – Anlage Referenzen (3J+); Der Bieter bzw. Bewerber hat in der „Teil A – Anlage Referenzen“ mindestens drei (3) Referenzprojekte über vergleichbare Leistungen in letzten drei (3) Jahren anzugeben. Die Leistungen müssen einen in etwa gleich hohen Schwierigkeitsgrad aufweisen und in ihrer Komplexität der ausgeschriebenen Leistung entsprechen. Dabei sind Rechnungswert, Leistungszeit sowie der Auftraggeber mit Adresse, ein Ansprechpartner, sowie Telefax- und Telefonnummer desselben anzugeben.
Mehr anzeigen
Hinweis: Der Auftraggeber berücksichtigt bei der Eignungsprüfung auch Referenzen, die mehr als drei Jahre zurückliegen (§ 46 Abs. 3 VgV).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügten (besonderen) Vertragsbedingungen an und verpflichtet sich insbesondere, die jeweils gültigen Regelungen des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz? LTTG) einzuhalten.
Mehr anzeigen
Die Regelungen des Teil B der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 5.8.2003 (BAnz. Nr. 178a) werden Vertragsbestandteil.
Darüber hinaus haben Unternehmen, d.h. auch Unterauftragnehmer aller Stufen (§ 36 Abs. 4 VgV) gemäß § 128 Abs. 1 GWB bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags alle für sie geltenden rechtlichen Verpflichtungen einzuhalten, insbesondere Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung zu entrichten, die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen einzuhalten und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewähren, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden.
Mehr anzeigen
Die Einzelheiten ergeben sich aus den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen.
Vorzulegende Nachweise:
ZBL – Teil A – Anlage Tariftreueerklärung (Mindestentgelterklärung); Bieter bzw. Bewerber, Mitglieder einer Bietergemeinschaft, sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die unterzeichnete „Teil A? Anlage Tariftreueerklärung“ vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz? LTTG) vom 1.12.2010 (GVBl. 2010, Nr. 20, S. 426 ff. vom 13.12.2010), in der jeweils gültigen Fassung einzuhalten.
Mehr anzeigen
Bieter, die beabsichtigen den öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von Arbeitnehmern auszuführen, die bei einem Unterauftragnehmer mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beschäftigt sind, haben statt der Teil A? Anlage Tariftreueerklärung mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Dies gilt auch für Bieter, die ihren Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat haben und den öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von dort beschäftigten Auftragnehmern erbringen werden.
Mehr anzeigen
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Regelungen der § 3 Abs. 1 S. 3 und § 4 Abs. 6 S. 1 LTTG hin: Fehlt die Erklärung bei Angebotsabgabe und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
ZBL – Teil A – Anlage Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit; Der Auftragnehmer hat während der Ausführung der Leistung sicherzustellen, dass der Auftrag ausschließlich mit Produkten ausgeführt wird, welche ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne des IAO-Übereinkommens Nr. 182 über die schlimmsten Formen der Kinderarbeit hergestellt bzw. bearbeitet wurden Der Bieter hat mit Abgabe seines Angebotes in „Teil A? Anlage Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit“ eine entsprechende verbindliche Zusicherung abzugeben.
Mehr anzeigen
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung.

Verfahren
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 5
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-10-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-09-13 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.lbm.rlp.de 🌏
Dokumente URL: https://www.vergabe.rlp.de/VMPCenter/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXS2YY5YYRU%22 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Das Vergabeverfahren wird elektronisch im vollständig webbasierten "Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz? durchgeführt und ist unter folgender URL im Internet erreichbar: http://www.vergabe.rlp.de/VMPCenter/
Dort können die Vergabeunterlagen – ohne vorherige Registrierung – unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden.
Ein anderweitiger Versand der Vergabeunterlagen erfolgt nicht.
Die Registrierung auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz ist für Unternehmen vollständig kostenfrei und bietet diverse Vorteile.
Nur ordnungsgemäß registrierte Unternehmen werden automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten auf Fragen zum Vergabeverfahren informiert.
Unternehmen, die von der Möglichkeit der Registrierung keinen Gebrauch machen, müssen sich selbstständig informieren, ob Vergabeunterlagen zwischenzeitlich geändert wurden oder ob die Vergabestelle Fragen zum Vergabeverfahren beantwortet hat. Unterlassen die Unternehmen dies, liegt das Risiko, einen Teilnahmeantrag, eine Interessensbestätigung oder ein Angebot auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen erstellt zu haben und daher im weiteren Verlauf vom Verfahren ausgeschlossen zu werden, bei ihnen.
Mehr anzeigen
Die Kommunikation während des gesamten Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich über den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz.
Für die Teilnahme am Vergabeverfahren ist daher zwingend eine Registrierung erforderlich (§ 9 Abs. 3 VgV).
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Angebote mehrerer Bieter mit Fahrzeugen der gleichen Bau-/Modellreihen eines Fabrikates:
Die abzuschließende Rahmenvereinbarung zielt darauf ab eine möglichst große, herstellerübergreifende Angebotspalette für die bezugsberechtigten Dienststellen
und Einrichtungen bereitzustellen. Sie bezweckt den Abschluss von losbezogenen Rahmenvereinbarungen mit mehreren (max. 5) Wirtschaftsteilnehmern
zur Lieferung von Nutzfahrzeugen für div. Behörden und Einrichtungen im Landesgebiet von Rheinland-Pfalz.
Hierdurch ist es für den Auftraggeber unter Berücksichtigung der Wertungssystematiken möglich, die wirtschaftlichsten Fahrzeuge
mit Ihren hersteller- und modellreihenspezifischen Vor- und Nachteilen unter Berücksichtigung des Einsatzzwecks vor Ort in technischer und preislicher Hinsicht zu
bewerten und anschließend bezuschlagen/abrufen zu können. Dies entspricht im Kern dem Ausschreibungszweck den Rahmenvereinbarungen mit mehreren Teilnehmern
in den Losen 1 bis 9.
Bei vorliegenden Angeboten von Bietern, die modell-/baureihenseitig Fahrzeuge des gleichen Fabrikats innerhalb eines Loses anbieten, erfolgt lediglich eine Berücksichtigung
des Angebotes in der Gesamtwertung, welches im direkten Vergleich zum Zweitangebot mit Fahrzeugen der gleichen Modell-/Baureihe unter Anwendung der für die Angebotswertung
festgelegten Kriterien den vordersten Rang belegt.
Hierdurch ist ausgeschlossen, dass die reine Abgabe mehrfacher Angebote mit Fahrzeugen gleicher Modell-/Baureihe dazu führen kann,
dass die Rahmenvereinbarung z. B. im Extremfall mit nur einer Modell-/Baureihe des gleichen Fabrikates, abgeschlossen werden müsste.
Abruf von Nutzfahrzeugen durch nachgelagerte Wettbewerbsaufrufe (Miniwettbewerbe); Verzicht von nachgelagerten Wettbewerbsaufrufen durch Direktvergabe:
Die Einzelaufträge zur Rahmenvereinbarung werden grundsätzlich auf Grundlage von nachgelagert durchzuführenden Wettbewerbsaufrufen (Miniwettbewerbe)
an die ausgewählten Teilnehmer der Rahmenvereinbarung unter Berücksichtigung der im Miniwettbewerb bekannt gemachten Wertungskriterien vergeben.
Ein Direktabruf von Fahrzeugen ohne nachgelagert durchzuführendem Miniwettbewerb ist unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
1: Abruf eines Fahrzeuges in der losspezifischen Standardkonfiguration gemäß Leistungsverzeichnis (LV) der Lose 1 bis 9
2: keine kostenpflichtige Zusatz-/Sonderausstattung (LVZ) des jeweiligen Loses 1 bis 9
3: keine sonstigen Auf- und Einbauten gem. Ziffer 8 Buchstabe c) oder d) des Teils B – Leistungsbeschreibung
4: Ein Abruf darf lediglich bei dem Teilnehmer erfolgen, der unter Berücksichtigung aus dem vorgelagerten Wettbewerb
zur Ermittlung der Teilnehmer der Rahmenvereinbarung bei den technischen Kriterien auf dem Angebotsrang 1 liegt.
5: keine Veränderung der Angebotsranges beim Erstbietenden aus dem vorgelagerten Wettbewerb zur Ermittlung der
Teilnehmer der Rahmenvereinbarung durch Preisanpassungen während der Vertragslaufzeit.
Soweit die o. g. objektiven Kriterien in Summe erfüllt sind, ist ein nachgelagerter Miniwettbewerb entbehrlich.
In diesen Fällen kann eine Direktvergabe an den Teilnehmer der Rahmenvereinbarungen erfolgen, dessen Angebot aus dem vorgelagerten Wettbewerb
zur Ermittlung der Teilnehmer der Rahmenvereinbarung auf dem Angebotsrang 1 liegt. In den Übrigen Fällen ist die Durchführung eines Miniwettbewerbes
vor Vergabe der Einzelaufträge obligatorisch.
Bekanntmachungs-ID: CXS2YY5YYRU.
Vorzulegende Nachweise:
Technische Datenblätter der einzelnen Produkte; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung
Aussagefähige Produktbeschreibungen mit Bild; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung
EG-Konformitätserklärungen; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Liste der Vertragswerkstätten und Servicepunkte; Liste der Vertragswerkstätten und Servicepunkte in Rheinland-Pfalz; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Herstellerpreislisten je angebotenem Los; Herstellerpreislisten je angebotenem Los unter Angabe von Rabatten auf die Herstellerpreisliste; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131/16-2234 📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de 📧
Fax: +49 6131/16-2113 📠
Internetadresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Mehr anzeigen
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Mehr anzeigen
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabeprüfstelle bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 3
Postort: Trier
Postleitzahl: 54290
Telefon: +49 651/9494-511 📞
E-Mail: vergabepruefstelle@add.rlp.de 📧
Fax: +49 651/9494-179 📠
Internetadresse: www.add.rlp.de 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 140-252739 (2016-07-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-12-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kraftfahrzeuge
Gesamtwert des Auftrags: 1 999 999 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kraftfahrzeuge 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Kraftfahrzeuge 📦

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Ring 14-20
Kontakt
Telefon: +49 261-3029-1777 📞
Fax: +49 261-29141-1500 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-12-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-12-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 238-433356
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 140-252739
ABl. S-Ausgabe: 238
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPHYYRYYHP.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Beschaffung von Utility Hochdach Kastenwagen
Kurze Beschreibung: Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Fahrzeugen.
Bezeichnung des Loses: Beschaffung von Utility Hochdach Kombi
Beschaffung von Utillity Kleinbus Kastenwagen 3-sitzer
Beschaffung von Utility Kleinbus Kastenwagen 5-sitzer
Beschaffung von Utility Kleinbus Kombi 9-sitzer
Beschaffung von SUV
Beschaffung von Utility Einzelkabiner mit Pritsche
Beschaffung von Utility Doppelkabiner mit Pritsche
Beschaffung von Utility Fahrzeug Kastenaufbau
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
56068 Koblenz.
56068; Koblenz.

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zuschlagskriterien siehe Vergabeunterlagen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Kostenkriterium: Zuschlagskriterien siehe Vergabeunterlagen
Gewichtung der Kosten: 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kriterien siehe Vergabeunterlagen
Kostenkriterium: Kriterien siehe Vergabeunterlagen

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-11-28 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Telefon: +49 6131-16-2234 📞
Fax: +49 6131-16-2113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle verweist insbesondere auf die Regelungen des § 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), einzusehen z. B. unter:
sowie die Regelungen des § 135 (Unwirksamkeit) GWB, einzusehen z. B. unter:
und § 134 (Informations- und Wartepflicht) GWB, einzusehen z. B. unter:
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postleitzahl: 54290 Trier
Telefon: +49 651-9494-0 📞
Fax: +49 651-9494-170 📠
Quelle: OJS 2016/S 238-433356 (2016-12-07)