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Diese Rahmenvereinbarung tritt am 14.12.2016 in Kraft und eine Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch, maximal zweimalig, um jeweils ein weiteres Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 6 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich.
Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt 4 Jahre.