Rahmenvereinbarung über Fachplanung der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppe 5, Teilbereich Antennentechnik. Die Auftraggeber bauen jedes Jahr diverse neue Wohnanlagen in denen auch Antennenempfangsanlagen verschiedener Art ( SAT – ZF und BK ) eingebaut werden. Des Weiteren befinden sich in den Bestandsgebäuden der Auftraggeber bereits mehrere hundert Antennenempfangsanlagen im Betrieb. Für die neu zu errichtenden Gebäude sind die Antennenempfangsanlagen zu planen, auszuschreiben und die Bauleitung durch zu führen (Leistungsphasen nach HOAI 2 – 8). Für die Bestandsanlagen sind bei Sanierungsmaßnahmen ggf. Begehungen und eine Bewertung durch zu führen, die dann als Grundlage für das weitere Vorgehen herangezogen wird.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-12-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-11-17.
Auftragsbekanntmachung (2016-11-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: 954/2016
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung über Fachplanung der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppe 5, Teilbereich Antennentechnik.
Die Auftraggeber bauen jedes Jahr diverse neue Wohnanlagen in denen auch Antennenempfangsanlagen verschiedener Art ( SAT – ZF und BK ) eingebaut werden.
Des Weiteren befinden sich in den Bestandsgebäuden der Auftraggeber bereits mehrere hundert Antennenempfangsanlagen im Betrieb.
Für die neu zu errichtenden Gebäude sind die Antennenempfangsanlagen zu planen, auszuschreiben und die Bauleitung durch zu führen (Leistungsphasen nach HOAI 2 – 8).
Für die Bestandsanlagen sind bei Sanierungsmaßnahmen ggf. Begehungen und eine Bewertung durch zu führen, die dann als Grundlage für das weitere Vorgehen herangezogen wird.
Rahmenvereinbarung über Fachplanung der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppe 5, Teilbereich Antennentechnik.
Die Auftraggeber bauen jedes Jahr diverse neue Wohnanlagen in denen auch Antennenempfangsanlagen verschiedener Art ( SAT – ZF und BK ) eingebaut werden.
Des Weiteren befinden sich in den Bestandsgebäuden der Auftraggeber bereits mehrere hundert Antennenempfangsanlagen im Betrieb.
Für die neu zu errichtenden Gebäude sind die Antennenempfangsanlagen zu planen, auszuschreiben und die Bauleitung durch zu führen (Leistungsphasen nach HOAI 2 – 8).
Für die Bestandsanlagen sind bei Sanierungsmaßnahmen ggf. Begehungen und eine Bewertung durch zu führen, die dann als Grundlage für das weitere Vorgehen herangezogen wird.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Rahmenvereinbarung über Fachplanung der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppe 5, Teilbereich Antennentechnik.
Die Auftraggeber bauen jedes Jahr diverse neue Wohnanlagen in denen auch Antennenempfangsanlagen verschiedener Art ( SAT – ZF und BK ) eingebaut werden.
Des Weiteren befinden sich in den Bestandsgebäuden der Auftraggeber bereits mehrere hundert Antennenempfangsanlagen im Betrieb.
Für die neu zu errichtenden Gebäude sind die Antennenempfangsanlagen zu planen, auszuschreiben und die Bauleitung durch zu führen (Leistungsphasen nach HOAI 2 – 8).
Für die Bestandsanlagen sind bei Sanierungsmaßnahmen ggf. Begehungen und eine Bewertung durch zu führen, die dann als Grundlage für das weitere Vorgehen herangezogen wird.
In der Regel werden bei Neubauten folgende Arbeiten notwendig:
— Erstellung einer Planung in Abstimmung mit den Projektbeteiligten unter Einhaltung der Vorgaben des Bauherren;
— Erstellung der Ausschreibungsunterlagen;
— Mithilfe bei der Vergabe;
— Prüfung und Freigabe der Montagepläne der Auftragnehmer;
— Objektüberwachung;
— Durchführung der technischen Leistungsfeststellung;
— Vorbereitung der Abnahme und Durchführung mit einem Vertreter des AG und des AN;
— Prüfen der durch den Auftragnehmer zusammengestellten Dokumentation und Übergabe an den Bauherren;
— Prüfen der Rechnungen und Nachträge der gewerblichen Auftragnehmer.
Für die Bestandsanlagen gilt Gleiches wie vor, jedoch zusätzlich die vorab durch zu führende Begehung und Bewertung
Die zu vergebende Leistung erstreckt sich auf sämtliche Liegenschaften der Auftraggeber.
Die Planung der einzelnen Antennenempfangsanlagen soll aus der Rahmenvereinbarung in Form von Einzelaufträgen beauftragt werden.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Mindestens vergeben werden bei jedem Einzelauftrag die Planungsleistungen gem. § 53 HOAI bzw. § 55 HOAI ( Leistungsbild Technische Ausrüstung ) Anlagegruppe 5 Teilbereich Antennentechnik für die Leistungsphasen 2-5 ganz oder teilweise. Die Beauftragung weiterer Leistungsphasen erfolgt im Falle ihrer Beauftragung ganz oder teilweise nach folgenden Stufen:
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Mindestens vergeben werden bei jedem Einzelauftrag die Planungsleistungen gem. § 53 HOAI bzw. § 55 HOAI ( Leistungsbild Technische Ausrüstung ) Anlagegruppe 5 Teilbereich Antennentechnik für die Leistungsphasen 2-5 ganz oder teilweise. Die Beauftragung weiterer Leistungsphasen erfolgt im Falle ihrer Beauftragung ganz oder teilweise nach folgenden Stufen:
Stufe II: Leistungsphasen 6 – 7, Leistungsphase 7 nur teilweise.
Stufe III: Leistungsphase 8.
Darüber hinaus behalten sich der Auftraggeber vor, soweit notwendig Besondere Leistungen zu beauftragen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung der optionalen Stufen und weiterer Leistung besteht nicht. Vertragsgrundlage wird das der Einladung zum Verhandlungsverfahren (Angebotsaufforderung) beigelegte Vertragsmuster der Auftraggeber.
Darüber hinaus behalten sich der Auftraggeber vor, soweit notwendig Besondere Leistungen zu beauftragen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung der optionalen Stufen und weiterer Leistung besteht nicht. Vertragsgrundlage wird das der Einladung zum Verhandlungsverfahren (Angebotsaufforderung) beigelegte Vertragsmuster der Auftraggeber.
Dauer: 12 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Festlaufzeit zunächst 1 Jahr. Wenn nicht gekündigt wird, Verlängerung jeweils um ein Jahr, bis die maximale Laufzeit von 4 Jahren erreicht ist.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München; 81669; München.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Folgende Nachweise sind zu erbringen:
— Erklärung zum Gesamtumsatz netto, jeweils in den letzten 3 Geschäftsjahren (und zum Anteil von mit dem möglichen Auftrag vergleichbaren Leistungen).
— Angaben zu Anzahl und Art der Beschäftigten der letzten 3 Geschäftsjahre.
— Erklärung über Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 und 124 GWB.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. BGB-Gesellschaften haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und sich zur gesamtschuldnerischen Haftung zu verpflichten.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. BGB-Gesellschaften haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und sich zur gesamtschuldnerischen Haftung zu verpflichten.
Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Im Übrigen ist diese Erklärung mit dem Angebot abzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Im Übrigen ist diese Erklärung mit dem Angebot abzugeben.
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Vorgesehene Nachunternehmer dürfen nur dann als Bieter oder Mitglieder einer Bietergemeinschaft auftreten oder für mehrere Bieter eingebunden werden (Mehrfachbeteiligungen), wenn der Geheimwettbewerb gewahrt ist, insbesondere keine Kenntnis von oder kalkulationserhebliche Einflussmöglichkeiten auf Angebotspreise mehrerer Bieter besteht. Die Vergabestelle hält sich Kontaktaufnahme zum Mehrfachbeteiligten (auch Nachunternehmer) zum Zweck der Prüfung oder Abforderung entsprechender Versicherungen vor.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Vorgesehene Nachunternehmer dürfen nur dann als Bieter oder Mitglieder einer Bietergemeinschaft auftreten oder für mehrere Bieter eingebunden werden (Mehrfachbeteiligungen), wenn der Geheimwettbewerb gewahrt ist, insbesondere keine Kenntnis von oder kalkulationserhebliche Einflussmöglichkeiten auf Angebotspreise mehrerer Bieter besteht. Die Vergabestelle hält sich Kontaktaufnahme zum Mehrfachbeteiligten (auch Nachunternehmer) zum Zweck der Prüfung oder Abforderung entsprechender Versicherungen vor.
Es ist rechtliche Identität zwischen Bieter und Zuschlagsempfänger erforderlich. Im Verfahren tritt mit der Abgabe des Angebots grundsätzlich Bindung hinsichtlich der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft oder benannter Nachunternehmer ein; Änderungen setzen eine Zustimmung der Vergabestelle voraus, die von einer weiteren Eignungsprüfung abhängig gemacht werden kann. Ein Anspruch darauf besteht nicht.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Es ist rechtliche Identität zwischen Bieter und Zuschlagsempfänger erforderlich. Im Verfahren tritt mit der Abgabe des Angebots grundsätzlich Bindung hinsichtlich der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft oder benannter Nachunternehmer ein; Änderungen setzen eine Zustimmung der Vergabestelle voraus, die von einer weiteren Eignungsprüfung abhängig gemacht werden kann. Ein Anspruch darauf besteht nicht.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Folgende Nachweise sind zu erbringen:
— Erklärung zur Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern.
— Name, Qualifikation und Berufserfahrung des Projektleiters und des Vertreters, welche die Leistung tatsächlich erbringen.
— Erklärung zu der zur Auftragsbearbeitung vorgesehenen Software.
— Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen.
— Referenzen, aus denen die Erfahrung von Projekten vergleichbarer Art und Umfang hervorgeht ( sowohl für BK – als auch für SAT – ZF – Anlagen ).
— Folgende Kriterien sind dabei zu erfüllen:
o maximal 5 Referenzen je Bewerbergemeinschaft / Bewerber.
o vergleichbare Leistung gemäß Art und Umfang des Auftrages.
o mind. 50 Wohneinheiten.
o Umgesetzte bzw. in Umsetzung befindliche Maßnahmen ab 2013 (Datum Baubeginn).
Mindeststandards:
1. Bewerber hat mindestens 2 qualifizierte Mitarbeiter (Gewertet werden folgende Mitarbeiter: Führungskräfte und Mitarbeiter mit der jeweiligen Fachrichtung, ohne Auszubildende / Praktikanten).
2. Minimalanforderung an Referenzen:
— Mindestens 1 Referenz mit BK – Anlage;
— Mindestens 2 Referenzen mit SAT – ZF – Anlagen.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Leistungsfähigkeit und Fachkunde auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen und ihrer Plausibilität.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer (§ 156 GWB)
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2016/S 225-410060 (2016-11-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-12-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung über Fachplanung der Technischen Ausrüstung gemäß § 55 HOAI, Anlagengruppe 5, Teilbereich Antennentechnik.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Wohnungsbaugesellschaft der Landeshauptstadt München
Kontakt
Kontaktperson: Gewofag Holding GmbH, Bereich Einkauf
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer (§104 GWB), Regierung von Oberbayern, Vergabekammer
Postleitzahl: 80538
Telefon: +49 895143-647📞
Fax: +49 895143-767 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Nachprüfungsstelle (§21 VOB/ A), Regierung von Oberbayern – VOB-Stelle
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2544📞
Fax: +49 892176-2859 📠
Quelle: OJS 2016/S 253-466196 (2016-12-30)