Rahmenvereinbarung – Service und Support für ein VoIP- und Videokonferenz-System der Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft

Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V.; Generalverwaltung, Finanzabteilung – Referat Einkauf und Versich

ALLE KAPITEL- UND ANLAGEVERWEISE BEZIEHEN SICH AUF DIE ANZUFORDERNDEN VERGABEUNTERLAGEN
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. (im Folgenden „MPG“ oder „Auftraggeber“) ist eine aus überwiegend öffentlichen Mitteln geförderte, unabhängige gemeinnützige Forschungsorganisation mit dezentraler Struktur und ca. 80 Instituten und Einrichtungen. Der Generalverwaltung der MPG (im Folgenden „GV“) obliegen die allgemeinen administrativen Belange im Außenverhältnis mit den Zuwendungsgebern und im Innenverhältnis mit den Instituten und Einrichtungen. Nähere Informationen sind unter http://www.mpg.de abrufbar.
Die Generalverwaltung (GV) der Max-Planck-Gesellschaft betreibt eine zentralisierte Voice-over-IP basierende Telekommunikations- und Videokonferenzplattform für die Generalverwaltung und angeschlossene Max-Planck-Institute.
Nach Abschluss einer erfolgreichen Pilotphase mit der GV und einigen weiteren beteiligten Instituten ist dieser VoIP-Service nun für die Nutzung durch alle Institute bei Neubaumaßnahmen oder bei Austausch der Altanlage in Verbindung mit Finanzmitteln der GV durch den Verwaltungsrat der Max-Planck-Gesellschaft verpflichtend vorgeschrieben, so dass diese sukzessive auf diese Lösung umgestellt werden.
Eine Bedarfsabfrage stellt eine Erweiterung um zusätzlich ca. 8200 VoIP Teilnehmer und ca. 1300 DECT Teilnehmern innerhalb der nächsten 2 Jahre in Aussicht.
Die VoIP Telekommunikationsplattform besteht aus einem zentralen Cluster mit Cisco Unified Communications Managern zur zentralen Steuerung der Nebenstellen zuzüglich Presence Servern und Voicemail Servern sowie lokalen Cisco Voice Gateways an jedem Standort für die Kommunikation in das öffentliche Vermittlungsnetz. Die Sprachübertragung erfolgt dabei verschlüsselt über das LAN/WAN Netzwerk der MPG und die lokalen Voice Gateways an den Standorten sind mit Survivability Funktion ausgestattet, so dass die hohen Anforderungen der IT-Sicherheitsbeauftragten und Datenschutzbeauftragten der MPG an Vertraulichkeit und Verfügbarkeit der Telekommunikationsdienste sichergestellt werden.
Die Provisionierung und Administration der Teilnehmer erfolgt mit dem Provisionierungssystem TiM von Aspiria, das mandantenfähig und rollenbasierend für zentrale Administratoren, lokale Administratoren der Institute und für die Konfiguration des eigenen Endgerätes durch die Anwender genutzt wird.
Zusätzlich werden erweiterte Leistungsmerkmale und Komfortfunktionen für Chef/Sekretariats Schaltungen mit einem zusätzlichen Modul von TiM von Aspiria auf Cisco Telefonapparaten bereitgestellt.
Die Benutzerverwaltung der Telekommunikationsplattform und Rechtevergabe erfolgt über die Anbindung an das Active Directory der MPG.
Die Vermittlungsplätze werden über einen PeterConnects Server von JDM Software realisiert, der an das Cisco VoIP-Telefoniesystem angebunden ist und die Vermittlungsplatz-Funktionen an den jeweiligen Vermittlungsplatz Clients bereitstellt.
Die DECT-Systeme und –Teilnehmer der Institute werden ebenfalls an die VoIP Telekommunikationsplattform angeschlossen, so dass Plattform-übergreifende Vermittlungsfunktionen und Leistungsmerkmale zur Verfügung stehen. Dazu werden die Systeme über IP-DECT Gateways und das Schnittstellen-/Integrationssystem Unite von Ascom an den Cisco Unified Communications Manager Cluster und das Active Directory der MPG gekoppelt.
Die vom Datenschutzbeauftragen der MPG geforderte Verschlüsselung der Sprachübertragung ist konsequent umgesetzt.
Die Notlauftelefonie ist für den Laborbetrieb einer Forschungseinrichtung existenziell und wird realisiert durch die Survivability Funktion der lokalen Voice Gateways mit automatischem Fallback.
Nach Beschluss durch den Verwaltungsrat und Zustimmung des Gesamtbetriebsrats, des Datenschutzbeauftragten und des IT-Sicherheitsbeauftragten ist dieses beschriebene System mit den darin bestimmten Leistungsmerkmalen festgelegt als verbindlich einzusetzendes Telefoniesystem der Max-Planck-Gesellschaft.
Für den Videokonferenz-Service wird derzeit im Rechenzentrum der Max Planck Computing & Data Facility (MPCDF) in Garching ein separates Videokonferenzsystem betrieben. Über eine SIP-Kopplung zum zentralen Cisco Unified Communications Manager Cluster werden die am Cisco Unified Communications Manager Cluster registrierten VoIP-Teilnehmer über den Cisco Jabber Client in das Videokonferenzsystem integriert. Alle weiteren Videokonferenzteilnehmer mit Videokonferenzanlagen und Softclients aller Max-Plack-Institute sowie das Telepresence-System der GV und externe Teilnehmer werden an diesem Videokonferenzsystem registriert und darüber gesteuert. Dieses Videokonferenzsystem soll in Zukunft in den zentralen Cisco Unified Communications Manager Cluster integriert werden.
Durch das vorliegende Vergabeverfahren soll der wirtschaftlichste Auftragnehmer gefunden werden. Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Unterstützung der IT-Organisationseinheit der GV für den Betrieb, Support und Wartung der VoIP- und Videokonferenzservices der MPG gemäß eines Servicevertrages nebst den in seinem § 1 definierten Vertragsbestandteilen, auf nachrangiger Basis der Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Dienstleistungen (EVB-IT Dienstleistung), wie in Abschnitt 1.3 beschrieben.
Näheres zum Vergabegegenstand befindet sich in Abschnitt 1.3 und Kapitel 2.
Die hier in den Wettbewerb gestellten Leistungen umfassen die folgenden Aufgaben:
— die Erbringung von ITSM-Betriebsleistungen (vgl. Kapitel 2.2)
— Installations- und Konfigurationsleitungen für Anbindung zusätzlicher Standorte (vgl. Kapitel 2.3)
— Die Übernahme der Leistungsinhalte (Service Transition) zu Beginn des Vertragsverhältnisses (vgl. Kapitel 2.5.1)
— Die Verpflichtung zur Übergabe an einen neuen Auftragnehmer bei Beendigung des Vertragsverhältnisses (Beendigungsunterstützung) (vgl. Kapitel 2.5.2)
— die Erbringung von zusätzlichen Leistungen auf Tagespauschalpreisbasis nach Bedarf und Absprache (Anfrage des Auftraggebers, Angebot des Auftragnehmers, ggf. Beauftragung durch den Auftraggeber (vgl. Kapitel 2.4)
— Die Erbringung von sonstigen Leistungen auf Tagespauschalpreisbasis nach Bedarf und Absprache (Anfrage des Auftraggebers, Angebot des Auftragnehmers, ggf. Beauftragung durch den Auftraggeber (vgl. Kapitel 3))
Zum konkreten Leistungsumfang des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens wird auf Kapitel 2 verwiesen.
Für die Leistungserbringung sind die in Kapitel 1.19.5 beschriebenen Kompetenzen und Qualifikationen erforderlich und anzubieten.
Die Festlegung der Leistungserbringung für zusätzliche Leistungen auf Tagespauschalpreisbasis wird in Kapitel 1.8 beschrieben
Nicht zum Bestandteil des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens gehören:
— Lieferung von Hardware- und Softwareprodukten sowie die mit diesen Produkten verbundene Herstellerwartung
— Beistellungen von HW- und SW-Produkten durch den Auftragnehmer, soweit sie von dem Auftraggeber zu leisten sind
— jede Form des Personalübergangs im Sinne von § 613a BGB
Vom Auftragnehmer sind spezifizierte Betriebsleistungen und nach Bedarf und Absprache (Anfrage des Auftraggebers, Angebot des Auftragnehmers, ggf. Beauftragung durch den Auftraggeber) zusätzliche Leistungen auf Tagespauschalpreisbasis bereitzustellen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-06-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-15.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-04-15 Auftragsbekanntmachung
2016-09-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-04-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Menge oder Umfang:
ALLE KAPITEL- UND ANLAGEVERWEISE BEZIEHEN SICH AUF DIE ANZUFORDERNDEN VERGABEUNTERLAGENIm vorliegenden Fall geht der Auftraggeber aufgrund des aktuellen Bestands und einer Umfrage unter den Instituten und Einrichtungen (inkl. der Generalverwaltung) der Max-Planck-Gesellschaft bei seinen Bedarfsträgern zum voraussichtlichen Bedarf der nächsten Jahre von ungefähr folgendem gesamten Beschaffungsvolumen pro Jahr aus, das mit der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung insgesamt mit dem Auftragnehmer gedeckt werden soll:Leistung Service Transition:— einmalig im 1. JahrLeistung ITSM Prozesse:— ca. 1700 bis 6500 Teilnehmer im 1. Jahr— ca. 6500 bis 11200 Teilnehmer im 2. JahrPauschale Installationsleistungen:— ca. 5 – 7 Standorte im 1. Jahr— ca. 5 – 8 Standorte im 2. JahrZusätzliche Leistungen:— Minimum 25 Tage im 1. Jahr— Maximum 125 Tage im 1. Jahr— Minimum 25 Tage im 2. Jahr— Maximum 125 Tage im 2. JahrAbweichungen von diesen unverbindlichen Schätzwerten (nicht bei den zusätzlichen Leistungen) nach oben oder unten, insbesondere bei Änderungen des Bedarfs durch den Auftraggeber, sind möglich und für den Auftraggeber zulässig. Der jeweilige Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine Mindestbestellmenge aus der Rahmenvereinbarung.Bestellberechtigt sind die Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft sowie weitere in § 2 der anliegenden Rahmenvereinbarung (Anlage 1) aufgeführte rechtlich selbständige Organisationseinheiten. Eine Aufzählung der bestellberechtigten Institute und Einrichtungen entnehmen Sie bitte folgender Website: http://www.mpg.de/instituteDarüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, gem. § 3 EG Abs. 4 lit. g VOL/A bei neuen Leistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, diese im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an den Auftragnehmer zu vergeben.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V.; Generalverwaltung, Finanzabteilung – Referat Einkauf und Versicherungen, Sachgebiet VIII d 2
Postanschrift: Hofgartenstraße 8
Postleitzahl: 80539
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.mpg.de 🌏
E-Mail: it-vergabe@gv.mpg.de 📧
Fax: +49 8921081384 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-04-15 📅
Einreichungsfrist: 2016-06-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-04-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 077-137286
ABl. S-Ausgabe: 77
Zusätzliche Informationen
ALLE KAPITEL- UND ANLAGENVERWEISE BEZIEHEN SICH AUF DIE ANZUFORDERNDEN VERGABEUNLERLAGEN Das Angebot ist nach folgender Gliederung zu strukturieren, wobei die Reihenfolge der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise entsprechend der Liste in diesem Kapitel einzuhalten ist: 1. Formloses Anschreiben des Bieters mit Datum und eigenhändiger Unterschrift 2. Nachweise zur Eignung entsprechend der „Abschließenden Liste der geforderten Erklärungen und Nachweise“ in Kapitel 1.13; die vorgegebene Gliederung und Reihenfolge der Nachweise ist dabei vom Bieter einzuhalten. 3. Beantwortung der B-Kriterien entsprechend der „Abschließen-den Liste der geforderten Erklärungen und Nachweise“ in Kapitel 1.13; die vorgegebene Gliederung und Reihenfolge der Nachweise ist dabei vom Bieter einzuhalten. 4. Formblätter zum Datenschutz, Auftragsdatenverarbeitung und „No-Spy“-Erklärung entsprechend der „Abschließenden Liste der geforderten Erklärungen und Nachweise“ in Kapitel 1.13; die vorgegebene Gliederung und Reihenfolge der Nachweise ist dabei vom Bieter einzuhalten. 5. Preisblatt Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind zur Klarstellung nach-folgend in der abschließenden Liste zusammengefasst. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Ausschluss- und Bewertungskriterien, wobei diese jeweils durch die nummerierte Bezeichnung (in Klammern) wie folgt kenntlich gemacht werden: (A-##) – Ausschlusskriterium; (B-##) – Bewertungskriterium – Kriterium zur Beurteilung/Bewertung des Angebots (wird nach Punkten beurteilt/bewertet). (A-01) Erklärungen der Bietergemeinschaft Kapitel 1.17 und Anlage 2 (A-02) Verzeichnis über Teilleistungen an-derer Unternehmen Kapitel 1.18 und Anlage 3 (A-03) Verpflichtungserklärungen für andere Unternehmen Kapitel 1.18 und Anlage 4 (A-04) Unternehmensdarstellung Kapitel 1.19.3.1 und (A-05) Erklärung zum Berufs- und Handelsregister Kapitel 1.19.3.2 und Anlage 5 (A-06) Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6 EG VOL/A Kapitel 1.19.3.3 und Anlage 6 (A-07) Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung; Nachweis oder Erklärung zur Versicherungssumme Kapitel 1.19.4.1 und Anlage 7 (A-08) Erklärung zur Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft Kapitel 1.19.4.2 und Anlage 8 (A-9) Umsatzdarstellung Kapitel 1.19.4.3 und Anlage 9 (A-10) Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement Kapitel 1.19.5.1 (A-11) Unternehmens-Kundenreferenzen Kapitel 1.19.5.2 (A-12) Qualifikationsanforderungen an die Mitarbeiter Kapitel 1.19.5.3 und Anlage 11 (B-13) Konzept zur Übernahme der Leistungsinhalte (K1) Kapitel 1.22.3.1 (B-14) Darstellung des Vorgehensmodells zur Integration einen neuen Standortes (K2) Kapitel 1.22.3.2 (B-15) Darstellung des ITSM-Tools und der Schnittstellen zum Incident- und Problem-Management und Request Fulfillment (K3) Kapitel 1.22.3.3 (B-16) Darstellung der Service-Organisation zur Remote- und Vor-Ort-Störungsbehebung (K4) Kapitel 1.22.3.4 (B-17) Konzept zur Integration der Monitoring-Systeme in das Event Management und Schnittstellen zum Incident Management (K5) Kapitel 1.22.3.5 (B-18) Konzept zur Erfassung der Kennzahlen für das Service Level Management und Reporting (K6) Kapitel 1.22.3.6 (A-19) Preisblatt Kapitel 1.22.4 und Anlage 12 (A-20) Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des § 38 BDSG Kapitel 4 und Anlage 13 (A-21) Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des § 11 BDSG Kapitel 4 und Anlage 14 (A-22) Verpflichtungserklärung zur Einhaltung zu „No-Spy“ Negativerklärung Kapitel 4 und Anlage 15.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
ALLE KAPITEL- UND ANLAGEVERWEISE BEZIEHEN SICH AUF DIE ANZUFORDERNDEN VERGABEUNTERLAGEN
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. (im Folgenden „MPG“ oder „Auftraggeber“) ist eine aus überwiegend öffentlichen Mitteln geförderte, unabhängige gemeinnützige Forschungsorganisation mit dezentraler Struktur und ca. 80 Instituten und Einrichtungen. Der Generalverwaltung der MPG (im Folgenden „GV“) obliegen die allgemeinen administrativen Belange im Außenverhältnis mit den Zuwendungsgebern und im Innenverhältnis mit den Instituten und Einrichtungen. Nähere Informationen sind unter http://www.mpg.de abrufbar.
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Die Generalverwaltung (GV) der Max-Planck-Gesellschaft betreibt eine zentralisierte Voice-over-IP basierende Telekommunikations- und Videokonferenzplattform für die Generalverwaltung und angeschlossene Max-Planck-Institute.
Nach Abschluss einer erfolgreichen Pilotphase mit der GV und einigen weiteren beteiligten Instituten ist dieser VoIP-Service nun für die Nutzung durch alle Institute bei Neubaumaßnahmen oder bei Austausch der Altanlage in Verbindung mit Finanzmitteln der GV durch den Verwaltungsrat der Max-Planck-Gesellschaft verpflichtend vorgeschrieben, so dass diese sukzessive auf diese Lösung umgestellt werden.
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Eine Bedarfsabfrage stellt eine Erweiterung um zusätzlich ca. 8200 VoIP Teilnehmer und ca. 1300 DECT Teilnehmern innerhalb der nächsten 2 Jahre in Aussicht.
Die VoIP Telekommunikationsplattform besteht aus einem zentralen Cluster mit Cisco Unified Communications Managern zur zentralen Steuerung der Nebenstellen zuzüglich Presence Servern und Voicemail Servern sowie lokalen Cisco Voice Gateways an jedem Standort für die Kommunikation in das öffentliche Vermittlungsnetz. Die Sprachübertragung erfolgt dabei verschlüsselt über das LAN/WAN Netzwerk der MPG und die lokalen Voice Gateways an den Standorten sind mit Survivability Funktion ausgestattet, so dass die hohen Anforderungen der IT-Sicherheitsbeauftragten und Datenschutzbeauftragten der MPG an Vertraulichkeit und Verfügbarkeit der Telekommunikationsdienste sichergestellt werden.
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Die Provisionierung und Administration der Teilnehmer erfolgt mit dem Provisionierungssystem TiM von Aspiria, das mandantenfähig und rollenbasierend für zentrale Administratoren, lokale Administratoren der Institute und für die Konfiguration des eigenen Endgerätes durch die Anwender genutzt wird.
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Zusätzlich werden erweiterte Leistungsmerkmale und Komfortfunktionen für Chef/Sekretariats Schaltungen mit einem zusätzlichen Modul von TiM von Aspiria auf Cisco Telefonapparaten bereitgestellt.
Die Benutzerverwaltung der Telekommunikationsplattform und Rechtevergabe erfolgt über die Anbindung an das Active Directory der MPG.
Die Vermittlungsplätze werden über einen PeterConnects Server von JDM Software realisiert, der an das Cisco VoIP-Telefoniesystem angebunden ist und die Vermittlungsplatz-Funktionen an den jeweiligen Vermittlungsplatz Clients bereitstellt.
Die DECT-Systeme und –Teilnehmer der Institute werden ebenfalls an die VoIP Telekommunikationsplattform angeschlossen, so dass Plattform-übergreifende Vermittlungsfunktionen und Leistungsmerkmale zur Verfügung stehen. Dazu werden die Systeme über IP-DECT Gateways und das Schnittstellen-/Integrationssystem Unite von Ascom an den Cisco Unified Communications Manager Cluster und das Active Directory der MPG gekoppelt.
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Die vom Datenschutzbeauftragen der MPG geforderte Verschlüsselung der Sprachübertragung ist konsequent umgesetzt.
Die Notlauftelefonie ist für den Laborbetrieb einer Forschungseinrichtung existenziell und wird realisiert durch die Survivability Funktion der lokalen Voice Gateways mit automatischem Fallback.
Nach Beschluss durch den Verwaltungsrat und Zustimmung des Gesamtbetriebsrats, des Datenschutzbeauftragten und des IT-Sicherheitsbeauftragten ist dieses beschriebene System mit den darin bestimmten Leistungsmerkmalen festgelegt als verbindlich einzusetzendes Telefoniesystem der Max-Planck-Gesellschaft.
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Für den Videokonferenz-Service wird derzeit im Rechenzentrum der Max Planck Computing & Data Facility (MPCDF) in Garching ein separates Videokonferenzsystem betrieben. Über eine SIP-Kopplung zum zentralen Cisco Unified Communications Manager Cluster werden die am Cisco Unified Communications Manager Cluster registrierten VoIP-Teilnehmer über den Cisco Jabber Client in das Videokonferenzsystem integriert. Alle weiteren Videokonferenzteilnehmer mit Videokonferenzanlagen und Softclients aller Max-Plack-Institute sowie das Telepresence-System der GV und externe Teilnehmer werden an diesem Videokonferenzsystem registriert und darüber gesteuert. Dieses Videokonferenzsystem soll in Zukunft in den zentralen Cisco Unified Communications Manager Cluster integriert werden.
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Durch das vorliegende Vergabeverfahren soll der wirtschaftlichste Auftragnehmer gefunden werden. Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Unterstützung der IT-Organisationseinheit der GV für den Betrieb, Support und Wartung der VoIP- und Videokonferenzservices der MPG gemäß eines Servicevertrages nebst den in seinem § 1 definierten Vertragsbestandteilen, auf nachrangiger Basis der Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Dienstleistungen (EVB-IT Dienstleistung), wie in Abschnitt 1.3 beschrieben.
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Näheres zum Vergabegegenstand befindet sich in Abschnitt 1.3 und Kapitel 2.
Die hier in den Wettbewerb gestellten Leistungen umfassen die folgenden Aufgaben:
— die Erbringung von ITSM-Betriebsleistungen (vgl. Kapitel 2.2)
— Installations- und Konfigurationsleitungen für Anbindung zusätzlicher Standorte (vgl. Kapitel 2.3)
— Die Übernahme der Leistungsinhalte (Service Transition) zu Beginn des Vertragsverhältnisses (vgl. Kapitel 2.5.1)
— Die Verpflichtung zur Übergabe an einen neuen Auftragnehmer bei Beendigung des Vertragsverhältnisses (Beendigungsunterstützung) (vgl. Kapitel 2.5.2)
— die Erbringung von zusätzlichen Leistungen auf Tagespauschalpreisbasis nach Bedarf und Absprache (Anfrage des Auftraggebers, Angebot des Auftragnehmers, ggf. Beauftragung durch den Auftraggeber (vgl. Kapitel 2.4)
— Die Erbringung von sonstigen Leistungen auf Tagespauschalpreisbasis nach Bedarf und Absprache (Anfrage des Auftraggebers, Angebot des Auftragnehmers, ggf. Beauftragung durch den Auftraggeber (vgl. Kapitel 3))
Zum konkreten Leistungsumfang des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens wird auf Kapitel 2 verwiesen.
Für die Leistungserbringung sind die in Kapitel 1.19.5 beschriebenen Kompetenzen und Qualifikationen erforderlich und anzubieten.
Die Festlegung der Leistungserbringung für zusätzliche Leistungen auf Tagespauschalpreisbasis wird in Kapitel 1.8 beschrieben
Nicht zum Bestandteil des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens gehören:
— Lieferung von Hardware- und Softwareprodukten sowie die mit diesen Produkten verbundene Herstellerwartung
— Beistellungen von HW- und SW-Produkten durch den Auftragnehmer, soweit sie von dem Auftraggeber zu leisten sind
— jede Form des Personalübergangs im Sinne von § 613a BGB
Vom Auftragnehmer sind spezifizierte Betriebsleistungen und nach Bedarf und Absprache (Anfrage des Auftraggebers, Angebot des Auftragnehmers, ggf. Beauftragung durch den Auftraggeber) zusätzliche Leistungen auf Tagespauschalpreisbasis bereitzustellen.
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Menge oder Umfang:
ALLE KAPITEL- UND ANLAGEVERWEISE BEZIEHEN SICH AUF DIE ANZUFORDERNDEN VERGABEUNTERLAGEN
Im vorliegenden Fall geht der Auftraggeber aufgrund des aktuellen Bestands und einer Umfrage unter den Instituten und Einrichtungen (inkl. der Generalverwaltung) der Max-Planck-Gesellschaft bei seinen Bedarfsträgern zum voraussichtlichen Bedarf der nächsten Jahre von ungefähr folgendem gesamten Beschaffungsvolumen pro Jahr aus, das mit der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung insgesamt mit dem Auftragnehmer gedeckt werden soll:
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Leistung Service Transition:
— einmalig im 1. Jahr
Leistung ITSM Prozesse:
— ca. 1700 bis 6500 Teilnehmer im 1. Jahr
— ca. 6500 bis 11200 Teilnehmer im 2. Jahr
Pauschale Installationsleistungen:
— ca. 5 – 7 Standorte im 1. Jahr
— ca. 5 – 8 Standorte im 2. Jahr
Zusätzliche Leistungen:
— Minimum 25 Tage im 1. Jahr
— Maximum 125 Tage im 1. Jahr
— Minimum 25 Tage im 2. Jahr
— Maximum 125 Tage im 2. Jahr
Abweichungen von diesen unverbindlichen Schätzwerten (nicht bei den zusätzlichen Leistungen) nach oben oder unten, insbesondere bei Änderungen des Bedarfs durch den Auftraggeber, sind möglich und für den Auftraggeber zulässig. Der jeweilige Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine Mindestbestellmenge aus der Rahmenvereinbarung.
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Bestellberechtigt sind die Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft sowie weitere in § 2 der anliegenden Rahmenvereinbarung (Anlage 1) aufgeführte rechtlich selbständige Organisationseinheiten. Eine Aufzählung der bestellberechtigten Institute und Einrichtungen entnehmen Sie bitte folgender Website: http://www.mpg.de/institute
Mehr anzeigen
Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, gem. § 3 EG Abs. 4 lit. g VOL/A bei neuen Leistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, diese im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an den Auftragnehmer zu vergeben.
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Beschreibung der Optionen:
Die Laufzeit dieses Vertrages beginnt mit dem Zuschlag. Die auf Grundlage dieser Vereinbarung vereinbarten Leistungen sind ab dem 01.08.2016 (Überleitungsphase) zu erbringen, die Vorlage und Vereinbarung des Projektplans für die Überleitungsphase bereits nach Maßgabe der hierzu getroffenen Vereinbarungen zuvor (Vorbereitungsphase). Der alleinverantwortliche Leistungsbeginn ist der 01.10.2016. Die Laufzeit der Vereinbarung beträgt ab diesem Zeitpunkt vierundzwanzig Monate (Basis-Vertragslaufzeit).
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Die Vereinbarung enthält eine Option für den Auftraggeber zur zweimaligen Verlängerung um jeweils zwölf (12) weitere Monate. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt daher 48 Monate.
Die Möglichkeit zur zweimaligen Verlängerung um jeweils 12 Monate ist bedingt durch den Umstand, dass bei dem Wechsel des Auftragnehmers sowie bei der Einarbeitung in die Prozesse ein sehr großer Aufwand entstehen wird. Dies wiederum hat seinen Ursprung in der Komplexität des Vergabegegenstandes Die Laufzeit des Vertrages muss deshalb im Verhältnis zum Auftragsgegenstand stehen.
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Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Referenznummer: 84070804 0350
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
München – die Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft (siehe http://www.mpg.de/institute) sowie eine rechtlich selbständige Organisationseinheiten in Düsseldorf.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
ALLE ANLAGEN- UND KAPITELVERWEISE BEZIEHEN SICH AUF DIE ANZUFORDERNDEN VERGABEUNTERLAGEN
A. Allgemeine Vorgaben für Ziffer III.2.1) bis III.2.3) (siehe hierzu auch sonst. Informationen unter Ziffer VI.3)):
Für die Vergabe der Leistung kommen nur Unternehmen in Betracht, die fachkundig, leistungsfähig sowie gesetzestreu und zuverlässig sind (§ 97 Abs. 4 Satz 1 GWB). Der Auftraggeber wird bei der Prüfung und Beurteilung der Bieter im Rahmen des ihm zustehenden Beurteilungs- und Prognosespielraums auch auf Erfahrungen zurückgreifen, die er oder andere Auftraggeber mit Bietern bei der Abwicklung früherer Aufträge gemacht hat/haben, insbesondere dann, wenn sich daraus vertragliche Verfehlungen ergeben haben (Vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.7.2012, VII-Verg 27/12). Als Nachweise für die Fachkunde, Leistungsfähigkeit sowie Gesetzestreue und Zuverlässigkeit hat der Bieter die in Kapitel 1.19 genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu erbringen.
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Auf Kapitel 1.17 (Bietergemeinschaften) und Kapitel 1.18 (Einsatz anderer Unternehmen) wird ausdrücklich hingewiesen.
I. Hinweise für Bieter aus EU-Mitgliedstaaten:
Wird einer der geforderten Nachweise (bzw. Bescheinigungen) in dem betreffenden Herkunftsland nicht ausgestellt, so kann dieser durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die das Unternehmen vor einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder jeder anderen befugten Behörde des betreffenden Herkunftslandes abgibt. In den Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder der Notar hat eine Bescheinigung über die Echtheit der eidesstattlichen oder der feierlichen Erklärung auszustellen.
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Nachweise (bzw. Bescheinigungen) in einer anderen als der deutschen Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen, um berücksichtigt werden zu können.
II. Bietergemeinschaften:
Eine BG hat die nachfolgend unter Kapitel 1.19.3 geforderten Eignungsnachweise (Zuverlässigkeit) von jedem einzelnen Mitglied der BG mit dem Angebot vorzulegen, soweit dort nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist.
Hinsichtlich der Beurteilung der unter Kapitel 1.19.4 und 1.19.5 geforderten Eignungsnachweise (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische Leistungsfähigkeit / Fachkunde) kommt es auf die der BG insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an, sofern Kapitel 1.19.4 und 1.19.5 nicht etwas Abweichendes bestimmt ist. Die Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen Leistungsfähigkeit / Fachkunde erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte.
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Beteiligt sich ein Mitglied einer BG auch als Mitglied in einer weiteren BG, die ein konkurrierendes Angebot einreicht, oder auch als Einzelbieter mit einem konkurrierenden Angebot an dem Vergabeverfahren, kann dies bei unzulässiger wettbewerbsbeschränkender Abrede zum Ausschluss beider Angebote führen.
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Im Angebot ist in einer detaillierten Übersicht (im Formblatt Erklärung Bietergemeinschaft in Kapitel 5, Anlage 2) darzustellen, welches Mitglied der BG voraussichtlich im Einzelnen für die Erbringung welcher Lieferungen und ergänzenden Leistungen verantwortlich ist.
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III. Einsatz anderer Unternehmen:
Ein Bieter, eine BG oder ein Mitglied einer BG kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unter-nehmen (Drittunternehmen, Nachunternehmer einschließlich ggf. deren Subunternehmen, konzernverbundene Unternehmen, freie Mitarbeiter etc.) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (sog. Eignungsleihe), § 7 EG Abs. 9 VOL/A. Demzufolge ist beispielsweise auch ein 100%iges Tochterunternehmen ein „anderes Unternehmen“.
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Der Bieter hat in seinem Angebot zu erklären, ob die Vergabe von Teilleistungen an ein anderes Unternehmen beabsichtigt ist und um welche Teilleistung(en) es sich handeln wird (siehe Formblatt Angaben / Verzeichnis über Teilleistungen anderer Unternehmen in Kapitel 5, Anlage 3) (A-02).
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Sofern sich ein Bieter, eine BG oder ein Mitglied einer BG, zum Nachweis der Eignung, d.h. der wirtschaftlichen und/oder fachlichen Leistungsfähigkeit, (zumindest teilweise) auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen berufen will, hat er/sie mit dem Angebot die unter Kapitel 1.19.4 und 1.19.5 geforderten Eignungsnachweise, die für die Eignungsleihe relevant sind (d.h. in dem Umfang, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft), auch für das jeweilige andere Unternehmen vorzulegen; in diesem Fall ist stets auch die Zuverlässigkeit des/der anderen Unternehmen nachzuweisen durch Einreichung der mit dem Angebot unter Kapitel 1.19.3 geforderten Eignungsnachweise.
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Es wird außerdem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer verpflichtet ist, diejenigen anderen Unternehmen, auf deren Fähigkeiten er sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit bzw. Fachkunde nach § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A berufen hat, bei der Auftragsausführung einzusetzen.
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Ferner ist in diesem Fall mit dem Angebot der Nachweis zu erbringen, dass die erforderlichen Mittel des anderen Unternehmens für die Durchführung der jeweiligen Teilleistung(en) zur Verfügung stehen, durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung, § 7 EG Abs. 9, S. 2 VOL/A (siehe Formblatt Verpflichtungserklärungen für andere Unternehmen in Kapitel 5, Anlage 4). (A-03)
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Hinsichtlich der Beurteilung der unter Kapitel 1.19.4 und 1.19.5 (entsprechend Abschnitt III.2.2 und III.2.3 der EU-Bekanntmachung) geforderten Eignungsnachweise (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische Leistungsfähigkeit/ Fachkunde) kommt es auf die dem Bieter und den/m anderen Unternehmen insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an. Die Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie der technischen Leistungsfähigkeit/ Fachkunde erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte.
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Sofern ein Bieter die Vergabe von Teilleistungen an ein anderes Unter-nehmen beabsichtigt, ohne sich auf dessen Eignung zu berufen (sog. „bloßer Nachunternehmereinsatz“), behält der Auftraggeber sich ausdrücklich vor, von dem Bieter, dessen Angebot den Zuschlag erhalten soll, die entsprechenden in Kapitel 1.19 geforderten Eignungsnachweise und Verpflichtungserklärungen dieser anderen Unternehmen nach Angebotsabgabe, jedoch vor Zuschlagserteilung, zu fordern.
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B: Eignungsanforderungen zur persönlichen Lage der Wirtschaftsteilnehmer – Zuverlässigkeit:
Folgende Angaben, Bescheinigungen, Beschreibungen, Erklärungen oder Nachweise sind zwingend von jedem Unternehmen (d.h. auch von denjenigen Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter beruft sowie von jedem Mitglied einer BG) mit dem Angebot einzureichen.
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I. Unternehmensdarstellung:
Unternehmensdarstellung / Erklärung über die Unternehmensstruktur (Name des Unternehmens (Firma), Anschrift, Rechtsform, organisator-sche Gliederung, Leistungsspektrum, Gründungsjahr, Niederlassungen), einschließlich der personellen Kapazitäten, ca. zwei DIN A4 Seiten.
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II. Berufs- und Handelsregister:
Erklärung zur Eintragung in das Berufsregister / Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der EU-Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bewerber ansässig ist, oder Erklärung zum Gewerbebetrieb, sofern der Bewerber nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist (siehe Formblatt Erklärung zum Berufs- und Handelsregister, Anlage 5)
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III. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6 EG VOL/A (siehe Formblatt Erklärung zu § 6 EG VOL/A, Anlage 6).
Der Auftraggeber behält sich vor, ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der vorgenannten Erklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anzufordern.
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Mindeststandards:
ALLE ANLAGEN- UND KAPITELVERWEISE BEZIEHEN SICH AUF DIE ANZUFORDERNDEN VERGABEUNTERLAGEN
Folgende Angaben, Bescheinigungen, Beschreibungen, Erklärungen oder Nachweise sind zwingend von jedem Unternehmen (d.h. auch von denjenigen Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter beruft sowie von jedem Mitglied einer BG) mit dem Angebot einzureichen.
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I. Betriebshaftpflichtversicherung:
Erklärung des Bieters, dass er über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügt mit Angabe und Nachweis der Versicherungssummen bzw. eine solche im Falle der Zuschlagserteilung binnen sechs (6) Wochen nach Vertragsschluss abschließt und diese über die gesamte Laufzeit des Vertrages unterhält (siehe Formblatt Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, Anlage 7).
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Die Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden muss dabei mindestens zwei (2) Mio. Euro (2-fach maximiert) sowie für Vermögensschäden mindestens eine (1) Mio. Euro (2-fach maximiert) betragen (siehe Formblatt Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, Anlage 7).
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II. Berufsgenossenschaft:
Erklärung über die Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft nach den Bestimmungen des Landes, in dem das Unternehmen des Bieters seinen Sitz hat (siehe Formblatt Erklärung zur Mitglied-schaft in Berufsgenossenschaft in Anlage 8).
III. Umsatzdarstellung:
Angabe jeweils bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Ge-schäftsjahre (siehe Formblatt Umsatzdarstellung in Anlage 9)
i. des Gesamtumsatzes des Unternehmens;
ii. des Umsatzes bezogen auf die besondere Leistungsart, die Gegenstand dieser Vergabe ist gemäß § 7 EG Abs. 2 lit. d) VOL/A (leistungsartbezogener Umsatz);
Achtung:
Bietergemeinschaften (BG) haben die Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, Berufsgenossenschaft sowie die Umsatzangaben für jedes Mitglied der BG getrennt zu nennen.
Soweit sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (zumindest teilweise) auf die Fähigkeiten von anderen Unternehmen berufen will, haben der Bieter und das/die andere(n) Unternehmen die Umsatzangaben getrennt zu nennen.
Folgende Angaben, Beschreibungen, Erklärungen sowie Nachweise/Bescheinigungen sind von denjenigen Unternehmen mit dem Angebot einzureichen, mit denen der Bieter seine Eignung nachweisen will (im Falle der „Eignungsleihe“ vgl. Kapitel 1.18).
I. Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement (A-10)
In seinem Angebot hat der Bieter eine Beschreibung (ca. 2 DIN A4 Sei-ten; der vorhandenen Qualitätssicherungsmaßnahmen und des vorhandenen Qualitätsmanagementsystems für Leistungen, die mit den ausgeschriebenen vergleichbar sind, beizufügen. (A-10)
Zur Erfüllung des Kriteriums sind in der Beschreibung des Qualitätsmanagementsystems mindestens folgende Themen zu behandeln:
— Verantwortung der Leitung
— Management von Ressourcen
— Produktrealisierung
— Messung, Analyse und Verbesserungen
— Ständige Verbesserung des Qualitätsmanagementsystems
Ausreichend zur Erfüllung des Kriteriums ist auch die Vorlage einer entsprechenden, gültigen Zertifizierungsurkunde in Kopie (z.B. DIN EN ISO 9001). (A-10)
II. Unternehmens-/Kundenreferenzen (A-11)
Der Bieter hat mit seinem Angebot aussagekräftige Referenzen vorzulegen, anhand derer der Auftraggeber die fachliche und technische Leistungsfähigkeit des Bieters beurteilen kann.
Mindestanforderungen an Unternehmens-/Kundenreferenzen
— Es sind mindestens drei (3) Referenzen vorzulegen.
— Es sind Kundenreferenzen aus den vergangenen drei (3) abge-schlossenen Kalenderjahren (2013, 2014, 2015) vorzulegen.
— Die Kundenreferenzen müssen nach Art und Umfang den in Kapitel 2 beschriebenen Leistungen vergleichbar sein. Eine Referenz gilt dann als vergleichbar, wenn sie bezüglich Aufgabenstellung und Volumen hinsichtlich der in den Wettbewerb gestellten Leistungen vergleichbar ist und die in Abschnitt 2.1.2 beschriebenen Technologien umfasst.
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— Zwei Referenzen müssen jeweils mindestens 2.000 Nebenstellen an jeweils mindestens zehn (10) unterschiedliche Standorten umfassen. Eine Referenz muss mindestens 10.000 Nebenstellen an mindestens 20 Standorten umfassen.
— Für jede Unternehmensprojektreferenz muss ein aussagefähiger, erreichbarer Ansprechpartner bei dem jeweiligen Auftraggeber benannt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, für etwaige Rückfragen Kontakt mit dieser Person aufzunehmen. Projektreferenzen, in denen die direkten Kontaktinformationen zu einem solchen Ansprechpartner nicht oder nicht richtig aufgeführt sind, können nicht berücksichtigt werden.
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Die Referenzen sind ausführlich – auf jeweils zwei (2) beschriebene DIN A4-Seiten darzustellen.
III. Qualifikationsanforderungen an die Mitarbeiter (A-12)
Der Bieter hat für alle nachfolgend geforderten Rollen Mitarbeiter anzubieten, deren Qualifikationsprofil den hier geforderten Mindestanforde-rungen entspricht (siehe Muster Mitarbeiterprofil in Kapitel 5, Anlage 10).
Der Bieter sichert zu, den geforderten Umfang an Mitarbeitern über die gesamte Laufzeit des Rahmenvertrags sicherzustellen.
Neben den organisatorisch leistenden Rollen Projektleiter, Rollout Manager (Vgl. Kapitel 3) und Service Delivery Manger (Vgl. Abschnitt 2.2.8) werden auch mehrere technisch orientierte Mitarbeiter bzw. Profile wie UC Architekt und Systemspezialisten (Vgl. Kapitel 3) gefordert.
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Dabei sind alle Mitarbeiter namentlich zu benennen. Sollten diesbezüglich datenschutzrechtliche Bedenken bestehen, können die Namen (personenbezogene Daten) der vorgesehenen Mitarbeiter in den Qualifikationsprofilen geschwärzt werden wie auch die personenbezogenen Daten in den dazugehörigen Nachweisen. In einem verschlossenen Umschlag müssen allerdings die identischen Unterlagen ungeschwärzt mit dem Angebot eingereicht werden. Diese verschlossenen Umschläge werden nur dann geöffnet, wenn das Angebot des betreffenden Bieters den Zuschlag erhält. Sollte das Angebot des Bieters den Zuschlag nicht erhalten, wird dieser verschlossene Umschlag auf Wunsch des Bieters an diesen zurück-gesandt oder samt Inhalt vernichtet.
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Der Bieter verpflichtet sich, die benannten Mitarbeiter im Falle der Beauftragung für die Leistungserbringung einzusetzen.
Ein namentlich benannter Mitarbeiter darf auch auf mehrere Profile angeboten werden, es ist jedoch sicher zu stellen, dass Führungsrollen (Projektleiter, Rollout Manager, Service Delivery Manager) und ausführende Rollen (UC Architekt, Systemspezialisten, Techniker) nicht von derselben Person besetzt werden.
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Ein Austausch der benannten und eingesetzten Mitarbeiter ist nur unter besonderen Voraussetzungen zulässig.
Darüber hinaus hat der Bieter eine Eigenerklärung abzugeben, dass er im Falle der Beauftragung nur solche Techniker einsetzen wird, welche die entsprechende Fachkunde und Qualifikation besitzen. Für untergeordnete Leistungen wie z.B. Aufstellleistungen von Telefonen sind Hilfskräfte einzusetzen, die sowohl technologisch aber auch im Endkundenumgang bereits Erfahrung bei Roll-Outs von Telefonen haben.
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Mindestanforderungen an Mitarbeiterprofile:
Für alle geforderten Qualifikationsprofile sind jeweils anhand von mitar-beiterbezogenen Projektreferenzen nachzuweisen.
Die geforderten Mitarbeiterprofile sind ausführlich darzustellen. Hierfür ist zwingend das Formblatt Qualifikationsanforderungen an die Mitarbeiter in Kapitel 5, Anlage 11 zu verwenden.
Qualifikationsanforderungen an den Projektleiter und den stellvertretenden Projektleiter (2 Profile):
— Sehr gute praktische Projektmanagementkenntnisse (insbesondere hinsichtlich Disposition, Teamsteuerung, Planung der eigenen Leistung, Überwachung von Terminen und Meilensteinen, Projektcontrolling) nachweislich durch gültige Zertifizierung mindestens nach IPMA Level B / Zertifizierter Senior Projektmanager (GPM). Falls eine abweichende Zertifizierung vorliegt, muss die Gleichwertigkeit durch den Bieter nachgewiesen werden.
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— Projektleiterrolle in einem UC Projekt in der Größenordnung von 10.000 Nebenstellen an 20 Standorten.
— Der Auftragnehmer hat ausreichend Ressourcen bereitzustellen, so dass für dieses Mitarbeiterprofil mindestens ein Mitarbeiter bei Bedarf kurzfristig und dauerhaft zur Verfügung gestellt werden kann.
Qualifikationsanforderungen an die Rollout Manager (2 Profile):
— Gute praktische Projektmanagementkenntnisse (insbesondere hinsichtlich Disposition, Teamsteuerung, Rolloutplanung, Überwachung von Terminen) nachweislich durch gültige Zertifizierung mindestens nach IPMA Level C / Zertifizierter Projektmanager (GPM). Falls eine abweichende Zertifizierung vorliegt, muss die Gleichwertigkeit durch den Bieter nachgewiesen werden.
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— Erfahrung in Koordination und Steuerung eines UC Rollout Projekts für mindestens 20 Standorte.
Qualifikationsanforderungen an den Service Delivery Manager (1 Profil):
— Mindestens fünf Jahre Berufserfahrung in der Rolle des Service Delivery Managers bei mindestens zwei unterschiedlichen Kunden. Dieses ist mit entsprechenden Referenzen zu belegen.
— Referenznachweis von mind. 3 jähriger ununterbrochener Tätigkeit für 2 unterschiedliche Kunden. Dieses ist mit entsprechenden Referenzen zu belegen.
— Gute Kenntnisse in IT-Servicemanagement Prozessen nach ITIL v3 nachweislich durch mindestens ITIL v3 Foundation Zertifizierung. Falls eine abweichende Zertifizierung vorliegt, muss die Gleichwertigkeit durch den Bieter nachgewiesen werden.
Qualifikationsanforderungen an den UC-Architekt (1 Profil):
— Sehr gute praktische Kenntnisse und Erfahrung in Design, Konzeption und Implementierung von Unified Communications Systemen, nachweislich durch gültige CCIE Collaboration Zertifizierung. Falls eine abweichende Zertifizierung vorliegt, muss die Gleichwertigkeit durch den Bieter nachgewiesen werden.
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— Fachliche Kompetenz hinsichtlich Systemintegration und Systemservices in Cisco Unified Communications Systemen durch Nachweis mindestens einer Referenz mit mindestens 10.000 Nebenstellen an mindestens 20 Standorten
Qualifikationsanforderungen an den Cisco-Systemspezialisten (1 Profil):
— Gute praktische Kenntnisse und Erfahrung in Implementierung, Konfiguration und Troubleshooting von Unified Communications Systemen, nachweislich durch gültige CCNP Collaboration Zertifi-zierung. Falls eine abweichende Zertifizierung vorliegt, muss die Gleichwertigkeit durch den Bieter nachgewiesen werden.
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— Fachliche Kompetenz hinsichtlich Systemintegration und Systemservices in Cisco Unified Communications Systemen durch Nachweis mindestens einer Referenz mit mindestens 2.000 Nebenstellen an mindestens 10 Standorten
Qualifikationsanforderungen an den Ascom-Systemspezialisten (1 Profil):
— Gute praktische Kenntnisse und Erfahrung in Implementierung, Konfiguration und Troubleshooting von Ascom DECT Systemen, nachweislich durch APQ IP-DECT und APQ UNITE Zertifizierung. Falls eine abweichende Zertifizierung vorliegt, muss die Gleichwertigkeit durch den Bieter nachgewiesen werden.
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— Erfahrung in Implementierung, Konfiguration und Troubleshooting von Kopplungen zu Cisco Unified Communications Systemen
— Fachliche Kompetenz hinsichtlich Systemintegration und Systemservices in Ascom IP-DECT Systemen durch Nachweis mindestens einer Referenz mit mindestens 100 Basisstationen Nebenstellen an mindestens 2 Standorten
Qualifikationsanforderungen an den Aspiria-Systemspezialisten (1 Profil):
— Gute praktische Kenntnisse und Erfahrung in Implementierung, Konfiguration und Troubleshooting von Aspiria, nachweislich durch gültige TCS Zertifizierung. Falls eine abweichende Zertifizierung vorliegt, muss die Gleichwertigkeit durch den Bieter nachgewiesen werden.
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— Fachliche Kompetenz hinsichtlich Systemintegration und Systemservices in Aspiria TiM Systemen mit High Availability Funktionalität auf Betriebssystemebene durch Nachweis mindestens einer Referenz mit mindestens 2.000 Nebenstellen an mindestens 10 Standorten
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Qualifikationsanforderungen an den PeterConnects-Systemspezialisten (1 Profil):
— Gute praktische Kenntnisse und Erfahrung in Implementierung, Konfiguration und Troubleshooting von JDM PeterConnects Attendant Systemen, nachweislich durch Teilnahme an aktuellen „Technical Trainings“
— Fachliche Kompetenz hinsichtlich Systemintegration und Systemservices in JDM PeterConnects Attendant Systemen durch Nachweis mindestens einer Referenz mit mindestens 20 Vermittlungsplätzen an mindestens 10 Standorten
Qualifikationsanforderungen an den Ferrari OfficeMaster-Systemspezialisten (1 Profil):
— Gute praktische Kenntnisse und Erfahrung in Implementierung, Konfiguration und Troubleshooting von Ferrari OfficeMaster Sys-temen, nachweislich durch Teilnahme an aktuellen Schulungen
— Fachliche Kompetenz hinsichtlich Systemintegration und Systemservices in Ferrari OfficeMaster Suite unlimited User Systemen durch Nachweis mindestens einer Referenz mit unterschiedlichen virtuellen und physischen Gateways sowie Nutzern an mindestens 5 Standorten
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Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
ALLE ANLAGEN- UND KAPITELVERWEISE BEZIEHEN SICH AUF DIE ANZUFORDERNDEN VERGABEUNTERLAGEN
Bietergemeinschaften (im Folgenden „BG“) sind zugelassen. Die BG hat mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung abzugeben, die beinhaltet,
— dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist (im Folgenden „geschäftsführendes Mitglied“),
— dass das geschäftsführende Mitglied alle Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, Zahlungen des Auftraggebers für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit befreiender Wirkung anzunehmen, und
— dass alle Mitglieder der späteren Arbeitsgemeinschaft für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften.
(siehe Formblatt Erklärung der Bietergemeinschaft in Anlage 2).
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist dem Angebot eine separate Eigenerklärung zur vergabe- und kartellrechtlichen Zulässigkeit von Bietergemeinschaften beizulegen, in der diese zu den Gründen des Zusammenschlusses Stellung nimmt. Insbesondere ist darzulegen, warum die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft alleine objektiv die zur Teilnahme an der Ausschreibung erforderliche Leistungsfähigkeit nicht aufweisen und worin die wirtschaftlichen Vorteile dieses Zusammenschlusses liegen (siehe Formblatt Erklärungen zur Bietergemeinschaft in Kapitel 5, Anlage 2). (A-01).
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 2
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-08-01 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-08-01 📅
Datum des Endes: 2018-09-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 84070804 0350
Zusätzliche Informationen
ALLE KAPITEL- UND ANLAGENVERWEISE BEZIEHEN SICH AUF DIE ANZUFORDERNDEN VERGABEUNLERLAGEN
Das Angebot ist nach folgender Gliederung zu strukturieren, wobei die Reihenfolge der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise entsprechend der Liste in diesem Kapitel einzuhalten ist:
1. Formloses Anschreiben des Bieters mit Datum und eigenhändiger Unterschrift
2. Nachweise zur Eignung entsprechend der „Abschließenden Liste der geforderten Erklärungen und Nachweise“ in Kapitel 1.13; die vorgegebene Gliederung und Reihenfolge der Nachweise ist dabei vom Bieter einzuhalten.
3. Beantwortung der B-Kriterien entsprechend der „Abschließen-den Liste der geforderten Erklärungen und Nachweise“ in Kapitel 1.13; die vorgegebene Gliederung und Reihenfolge der Nachweise ist dabei vom Bieter einzuhalten.
4. Formblätter zum Datenschutz, Auftragsdatenverarbeitung und „No-Spy“-Erklärung entsprechend der „Abschließenden Liste der geforderten Erklärungen und Nachweise“ in Kapitel 1.13; die vorgegebene Gliederung und Reihenfolge der Nachweise ist dabei vom Bieter einzuhalten.
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5. Preisblatt
Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind zur Klarstellung nach-folgend in der abschließenden Liste zusammengefasst. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Ausschluss- und Bewertungskriterien, wobei diese jeweils durch die nummerierte Bezeichnung (in Klammern) wie folgt kenntlich gemacht werden:
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(A-##) – Ausschlusskriterium;
(B-##) – Bewertungskriterium – Kriterium zur Beurteilung/Bewertung des Angebots (wird nach Punkten beurteilt/bewertet).
(A-01) Erklärungen der Bietergemeinschaft Kapitel 1.17 und Anlage 2
(A-02) Verzeichnis über Teilleistungen an-derer Unternehmen Kapitel 1.18 und Anlage 3
(A-03) Verpflichtungserklärungen für andere Unternehmen Kapitel 1.18 und Anlage 4
(A-04) Unternehmensdarstellung Kapitel 1.19.3.1 und
(A-05) Erklärung zum Berufs- und Handelsregister Kapitel 1.19.3.2 und Anlage 5
(A-06) Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6 EG VOL/A Kapitel 1.19.3.3 und Anlage 6
(A-07) Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung; Nachweis oder Erklärung zur Versicherungssumme Kapitel 1.19.4.1 und Anlage 7
(A-08) Erklärung zur Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft Kapitel 1.19.4.2 und Anlage 8
(A-9) Umsatzdarstellung Kapitel 1.19.4.3 und Anlage 9
(A-10) Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement Kapitel 1.19.5.1
(A-11) Unternehmens-Kundenreferenzen Kapitel 1.19.5.2
(A-12) Qualifikationsanforderungen an die Mitarbeiter Kapitel 1.19.5.3 und Anlage 11
(B-13) Konzept zur Übernahme der Leistungsinhalte (K1) Kapitel 1.22.3.1
(B-14) Darstellung des Vorgehensmodells zur Integration einen neuen Standortes (K2) Kapitel 1.22.3.2
(B-15) Darstellung des ITSM-Tools und der Schnittstellen zum Incident- und Problem-Management und Request Fulfillment (K3) Kapitel 1.22.3.3
(B-16) Darstellung der Service-Organisation zur Remote- und Vor-Ort-Störungsbehebung (K4) Kapitel 1.22.3.4
(B-17) Konzept zur Integration der Monitoring-Systeme in das Event Management und Schnittstellen zum Incident Management (K5) Kapitel 1.22.3.5
(B-18) Konzept zur Erfassung der Kennzahlen für das Service Level Management und Reporting (K6) Kapitel 1.22.3.6
(A-19) Preisblatt Kapitel 1.22.4 und Anlage 12
(A-20) Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des § 38 BDSG Kapitel 4 und Anlage 13
(A-21) Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des § 11 BDSG Kapitel 4 und Anlage 14
(A-22) Verpflichtungserklärung zur Einhaltung zu „No-Spy“ Negativerklärung Kapitel 4 und Anlage 15.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921762411 📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der o.g. Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erfolgt ist.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsantrags ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB),
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3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB),
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4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2016/S 077-137286 (2016-04-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-09-05)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-09-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-09-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 173-311784
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 077-137286
ABl. S-Ausgabe: 173

Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 8407 0804 0350
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
München – Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft.

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Konzept zur Übernahme der Leistungsinhalte (25)
2. Darstellung des Vorgehensmodells zur Integration einen neuen Standortes (20)
3. Darstellung des ITSM-Tools und der Schnittstellen zum Incident- und Problem-Management und Request Fulfillment (20)
4. Darstellung der Service-Organisation zur Remo-te- und Vor-Ort-Störungsbehebung (15)
5. Konzept zur Integration der Monitoring-Systeme in das Event Management und Schnittstellen zum Incident Management (15)
6. Konzept zur Erfassung der Kennzahlen für das Service Level Management und Reporting (5)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-08-01 📅
Name: Damovo Deutschland GmbH & Co. KG
Postort: Ismaning
Postleitzahl: 86737
Land: Deutschland 🇩🇪

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2016/S 173-311784 (2016-09-05)