Rahmenvereinbarung „Strategischer Monitor“

AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen

Gegenstand des offenen Verfahrens ist die Weiterentwicklung und Durchführung eines Befragungsinstrumentes unter dem Titel „Strategischer Monitor“ zur Ermittlung von strategischen Handlungsoptionen durch ein externes Marktforschungsinstitut. Ziel ist eine kontinuierliche quantitative Befragung. Darüber hinaus sollen – je nach Forschungsbedarf der AOK PLUS – weitere Studien zu strategischen Themen in Form von telefonischen, webbasierten, qualitativen und/oder schriftlichen (postalischen) Befragungen durchgeführt werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-10-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-09-16.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-09-16 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-09-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken
Referenznummer: 36/2016
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des offenen Verfahrens ist die Weiterentwicklung und Durchführung eines Befragungsinstrumentes unter dem Titel „Strategischer Monitor“ zur Ermittlung von strategischen Handlungsoptionen durch ein externes Marktforschungsinstitut. Ziel ist eine kontinuierliche quantitative Befragung. Darüber hinaus sollen – je nach Forschungsbedarf der AOK PLUS – weitere Studien zu strategischen Themen in Form von telefonischen, webbasierten, qualitativen und/oder schriftlichen (postalischen) Befragungen durchgeführt werden.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Marktforschung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Sachsen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Postanschrift: Augustinerstraße 38
Postleitzahl: 99084
Postort: Erfurt
Kontakt
Internetadresse: http://www.aokplus-online.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@plus.aok.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP4YRYYHL6%22 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-09-16 📅
Einreichungsfrist: 2016-10-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-09-21 📅
Datum des Beginns: 2017-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 182-326653
ABl. S-Ausgabe: 182
Zusätzliche Informationen
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des offenen Verfahrens ist die Weiterentwicklung und Durchführung eines Befragungsinstrumentes unter dem Titel „Strategischer Monitor“ zur Ermittlung von strategischen Handlungsoptionen für die AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen durch ein externes Marktforschungsinstitut. Ziel ist eine kontinuierliche quantitative Befragung. Darüber hinaus sollen – je nach Forschungsbedarf der AOK PLUS – weitere Studien zu strategischen Themen in Form von telefonischen, webbasierten, qualitativen und/oder schriftlichen (postalischen) Befragungen durchgeführt werden. Im Unterschied zur kontinuierlichen Befragung sollen diese als Ad hoc- oder kurze Impulsbefragungen stattfinden. Zusätzlich soll während der Vertragslaufzeit eine Evaluationsstudie zur Überprüfung der bisherigen Befragungsinhalte durchgeführt werden. Diese umfasst auch die Überprüfung des Instrumentes, das bislang zur Befragung von Firmenkunden eingesetzt und im Rahmen eines separaten Auftrages durchgeführt worden ist.
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Zielgruppen der Befragungen können Versicherte der AOK PLUS sowie Fremdversicherte, Firmenkunden (kleine, mittelständige und große Unternehmen) und Vertragspartner (z. B. Ärzte, Apotheker, Physiotherapeuten, Pflegedienste) sein.
Für die Befragungen sind grundsätzlich keine Datenlieferungen vorgesehen. Sollen spezifische Zielgruppen befragt werden (z. B. Firmenkunden und Vertragspartner), ist eine Datenlieferung durch die Auftraggeberin jedoch möglich.
Voraussichtliches Auftragsvolumen:
Angaben zum voraussichtlichen Auftragsvolumen können nur auf Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit und Schätzungen gemacht werden.
Im Jahr 2016 werden im Rahmen der kontinuierlichen Befragung insgesamt 3 400 telefonische Interviews von AOK PLUS- und Fremdversicherten à 15 Minuten durchgeführt. Ergänzend werden 3 300 telefonische Kurzinterviews (sog. Boost-Interviews, à 5 min) von GKV-Versicherten abgerufen. Im Rahmen einer Ad-hoc-Studie werden in 2 Wellen insgesamt 1 000 Firmenkunden telefonisch befragt (à 10 min). Im Jahr 2017 sind zudem 2 Impulsbefragungen jeweils mit einer Stichprobengröße von 100 bis 200 sowie eine weitere Ad-hoc-Studie mit einer Stichprobengröße von ca. 400 Befragten denkbar. Für die Ad-hoc- und Impulsbefragungen können Zielgruppen und Methoden jeweils variieren.
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Den Umfang der Jahresstichprobe für die zukünftige Messung ab 2017 vereinbart die Auftraggeberin mit dem erfolgreichen Bieter jeweils jährlich. Die aufgeführte Abnahmemenge (n=3 400) dient ausschließlich der Kalkulation und stellt kein garantiertes Abnahmevolumen dar, so dass die angegebene Menge auch signifikant über- bzw. unterschritten werden kann.
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Die Beauftragung mit sog. Boost-Interviews sowie mit weiteren Studien (Ad-hoc- und Impulsbefragungen) in Form von telefonischen, webbasierten, qualitativen oder schriftlichen (postalischer) Befragungen hängt ausschließlich vom Bedarf der Auftraggeberin ab, so dass es auch sein kann, das während der Vertragslaufzeit kein Bedarf an der Durchführung von sog. Boost-Interviews und/oder weiteren Studien besteht und daraufhin eine Erteilung von weiteren Einzelaufträgen nicht erfolgt.
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Während der Vertragslaufzeit soll einmalig eine Evaluationsstudie zur Überprüfung der Befragungsinhalte durchgeführt werden. Diese umfasst auch die Überprüfung des Instruments, das bislang zur Befragung von Firmenkunden eingesetzt und im Rahmen eines separaten Auftrages durchgeführt worden ist. Die weiteren Einzelheiten sind Punkt 2.2. der Anlage 1a der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Für die Evaluationsstudie steht insgesamt ein Budget von maximal 50 000 EUR netto zur Verfügung. Weitere Einzelheiten hierzu sind Punkt A IV.2. Preis der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Zusätzliche Informationen:
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 01067; Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 4 der Vergabeunterlagen),
— Nachweis der Mitgliedschaft im Berufsverband Deutscher Markt- und Sozialforscher e. V. (BVM) oder einer vergleichbaren Institution.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Darstellung des Gesamtumsatzes des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren, aufgesplittet je Geschäftsjahr (Anlage 10 der Vergabeunterlagen).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Detaillierte Darstellung von Referenzprojekten von vergleichbarer Art und Größe der letzten 3 Jahre, speziell solcher aus dem Dienstleistungssektor, insbesondere aus dem Bereich des Gesundheitssektors, unter Angabe des Rechnungswerts, der inhaltlichen Beschreibung der erbrachten Leistung, der Leistungszeit und des Kunden bzw. abstrakte Beschreibung des Kunden unter Angabe eines Ansprechpartners, unter Verwendung der Anlage 11 der Vergabeunterlagen, welche ggf. zu vervielfältigen ist;
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— Darstellung von Referenzen zur Anwendung verschiedener qualitativer und quantitativer Marktforschungsmethoden in den letzten 3 Jahren unter Angabe des Kunden bzw. abstrakte Beschreibung des Kunden unter Angabe des Ansprechpartners, des Leistungsumfangs sowie der inhaltlichen Beschreibung der erbrachten Leistung unter Verwendung der Anlage 11a der Vergabeunterlagen, welche ggf. zu vervielfältigen ist (Es können auch Referenzen, welche bereits in Anlage 11 der Vergabeunterlagen dargelegt wurden, dargestellt werden.);
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— Darstellung der Entwicklung der Mitarbeiterzahl in den letzten 3 Geschäftsjahren, gesplittet nach Geschäftsjahr, davon:
a) Mitarbeiter mit einschlägigem (Fach-)Hochschulabschluss,
b) festangestellte Mitarbeiter,
c) freie Mitarbeiter,
d) Callagents
unter Verwendung der Anlage 12 der Vergabeunterlagen.
— Darstellung der Anzahl der Interviewerplätze.
— Der Bieter hat für die jeweilige Erhebungsmethode unter Nennung der Namen darzulegen, welche Mitarbeiter/-innen er verantwortlich mit der Durchführung der Arbeiten betrauen wird und über welche Qualifikation sowie Erfahrung diese Mitarbeiter/-innen verfügen.
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Mindeststandards:
Die Auftraggeberin betrachtet solche Bieter als geeignet, wenn bezogen auf die jeweilige Methode mindestens ein/e verantwortliche/r Mitarbeiter/-in über einschlägige Qualifikationen und Erfahrungen verfügt.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-10-26 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Erfurt.
Zusätzliche Informationen: Bieter sind zum Öffnungsverfahren nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Stabsbereich Recht, Referat Zentrale Vergabestelle, Frau Justitiarin Nadja Reinbold
Internetadresse: www.aokplus-online.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP4YRYYHL6%22 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Auftraggeberin kann nach § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, an den gleichen Auftragnehmer im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Vergabebekanntmachung vergeben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRYYHL6.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 229-9499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): § 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. (...) § 135 Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat (...) § 160 Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt); 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (...) § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (...)
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Quelle: OJS 2016/S 182-326653 (2016-09-16)