Rahmenvereinbarung über die Ausführung von Spülleistungen an der Entwässerung in Tunnel. freier Strecke und Durchlässe im Bereich der DB Netz AG, Region Mitte
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvereinbarung über die Ausführung von Spülleistungen an der Entwässerung in Tunnel. freier Strecke und Durchlässe im Bereich der DB Netz AG, Region Mitte.”
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Entwässerungsanlagen📦
Kurze Beschreibung:
“Los 1: Logistikleistungen zur Spülleistung;
Los 2: Spülleistung im Kombi-Verfahren;
Los 3: Spülleistung im HD-Verfahren.” Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Logistikleistungen zur Spülleistung
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung📦
Ort der Leistung: Hessen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kassel, Frankfurt, Mainz, Koblenz.
Beschreibung der Beschaffung:
“Logistikleistung zur Leistungserfüllung der Spülleistung (Einsatz Triebfahrzeuge einschließlich Betriebskosten und Bedienung, Arbeitszugführer und...”
Beschreibung der Beschaffung
Logistikleistung zur Leistungserfüllung der Spülleistung (Einsatz Triebfahrzeuge einschließlich Betriebskosten und Bedienung, Arbeitszugführer und Eisbahnbetriebsleitung).
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“3 Monate vor Beginn des jeweiligen Verlängerungszeitraums eine einseitige Verlängerunsoption des Auftraggebers um 12 Monate.”
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Spülleistung im Kombi-Verfahren
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Entwässerungsanlagen📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kassel, Frankfurt, Koblenz, Mainz.
Beschreibung der Beschaffung:
“Spülleistung kombiniert mit absaugen des Spülgutes einschließlich Entsorgung des Spülgutes.”
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Spülleistung im HD-Verfahren
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Spülleistung im Höchstdruckverfahren (mindestens 800 bis 1 200 bar und 120 Liter je Minute) kombiniert mit
absaugen des Spülgutes einschließlich Entsorgung...”
Beschreibung der Beschaffung
Spülleistung im Höchstdruckverfahren (mindestens 800 bis 1 200 bar und 120 Liter je Minute) kombiniert mit
absaugen des Spülgutes einschließlich Entsorgung des Spülgutes.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2016/S 090-160428
Information über die Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Der öffentliche Auftraggeber wird keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der oben genannten Vorabinformation vergeben
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Logistikleistungen zur Spülleistung
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
2️⃣
Vertragsnummer: 2
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Spülleistung im Kombi-Verfahren
3️⃣
Vertragsnummer: 3
Los-Identifikationsnummer: 3
Titel: Spülleistung im HD-Verfahren
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Desweiteren wird auf die in § 101b Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2016/S 215-391908 (2016-11-03)