Rahmenvereinbarung über die Ersatzbeschaffung zertifizierter, digitaler Sprech- und Daten-funkendgeräte (HRT, MRT, MRT-ortsfest) des Herstellers Motorola für den Digitalfunk BOS in Niedersachsen

Logistik Zentrum Niedersachsen -Landesbetrieb -, Außenstelle Hannover

Der zu vergebende Auftrag umfasst den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Ersatz- und Ergänzungsbeschaffung des bereits bestehenden, von der Firma Motorola auf Grundlage der Rahmenvereinbarung vom 19.4.2011 gelieferten, Bestandes in Niedersachsen. Diese Beschaffung beinhaltet die Lieferung digitaler Handsprechfunkgeräte (HRT) sowie digitaler Mobilsprechfunkgeräte für den Fahrzeugeinsatz (MRT) und den Einsatz in ortsfesten Landfunkstellen (MRT-ortsfest), jeweils samt Zubehör zum Einsatz in dem errichteten Digitalfunk BOS für das Land Niedersachsen, niedersächsische Kommunen und der Freien Hansestadt Bremen.
Der Rahmenvertrag beginnt voraussichtlich am 01. November 2016 und hat eine Laufzeit von 24 Monaten sowie optional zwei einseitigen Vertragsverlängerungen zu jeweils höchstens 12 Monaten. Ob der Auftraggeber sein einseitiges Optionsrecht zur zweimaligen Vertragsverlängerung um jeweils höchstens 12 weitere Monate ausüben wird, wird dem Auftragnehmer bis spätestens 3 Monate vor Vertragsende schriftlich mitgeteilt.
Die Digitalfunk BOS-Systemtechnik wird von der Firma Airbus Defence & Space (vormals Cassidian Communications GmbH, vormals EADS Secure Networks GmbH) („Systemlieferantin“) geliefert und ist nicht Beschaffungsgegenstand. Die Endgeräte müssen in diesem Netz störungsfrei und sicher arbeiten und betrieben werden können.
Die anzubietenden Geräte müssen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über ein gültiges Zertifikat der BDBOS über die Zulassung zum Betrieb im Digitalfunknetz BOS verfügen.
Weitere Einzelheiten zu Art und Umfang sind in den Vergabeunterlagen erfasst, die den ausgewählten Bietern nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe übersandt werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-07-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-06-10.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-06-10 Auftragsbekanntmachung
2017-01-02 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-06-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Funksendegeräte mit eingebautem Empfangsgerät
Menge oder Umfang:
Ausgehend vom derzeit in Niedersachsen angenommenen Life-Cycle für Endgeräte und Zubehör kann derzeit nur für HRT eine ungefähre Abrufmenge angegeben werden, die bei einer zweijährigen Laufzeit der Rahmenvereinbarung— ca. 500 Stück digitale Handfunkgeräte (HRT) mit Grundzubehör in den Varianten 1 oder 2betragen wird.Für alle weiteren Endgeräte und Zubehör können keine ungefähre Abrufmengen auf Grundlage des in Niedersachsen angenommenen Life-Cycle für Endgeräte und Zubehör angegeben werden, da deren Ersatzbeschaffung erst nach der zweijährigen Laufzeit der Rahmenvereinbarung liegen würde.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Funksendegeräte mit eingebautem Empfangsgerät 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Logistik Zentrum Niedersachsen -Landesbetrieb -, Außenstelle Hannover
Postanschrift: Podbielskistraße 166
Postleitzahl: 30177
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.lzn.niedersachsen.de 🌏
E-Mail: dirk.schneppel@lzn.de 📧
Fax: +49 51189848-299 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-06-10 📅
Einreichungsfrist: 2016-07-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-06-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 114-203150
ABl. S-Ausgabe: 114
Zusätzliche Informationen
Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der VSVgV in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden, sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 31. Oktober 2013. Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf § 165 Abs. 1 GWB verwiesen. Entsprechende Erklärung siehe beigefügten Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“. Die Vergabeunterlagen und Vordrucke für das Vergabeverfahren sind unter Angabe der E-Mail-Adresse schriftlich bei der Vergabestelle abzufordern. Die Vordrucke sind zu verwenden und sämtliche der geforderten Erklärungen abzugeben. Sind dafür Vordrucke vorgesehen, müssen die entsprechenden Vordrucke (ggf. mit Anlagen versehen) verwendet werden. Die Vordrucke sind an den dafür vorgesehenen Stellen im Original zu unterschreiben. Ein Bewerber darf nur einen Teilnahmeantrag einreichen. Die Mehrfachbeteiligung eines Bewerbers führt zum Ausschluss des Bewerbers vom Wettbewerb. Beabsichtigt ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zugleich als Einzelbewerber zu beteiligen, hat er in seinem Teilnahmeantrag darzulegen und durch aussagekräftige Unterlagen nachzuweisen, dass eine Störung des Wettbewerbs und des Geheimhaltungsgebotes nicht zu befürchten ist. Darzulegen ist insbesondere, dass die beteiligten Rechtspersonen getrennt voneinander etwaige Angebote kalkulieren und erstellen werden und organisatorisch und unternehmerisch unabhängig voneinander am Markt agieren. Werden die geforderten Unterlagen nicht fristgerecht oder unvollständig eingereicht, werden diese von der Vergabestelle binnen einer Frist von 6 (sechs) Kalendertagen nachgefordert. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Werden Unterlagen und Nachweise nicht innerhalb der Nachfrist vorgelegt, wird der Bewerber ausgeschlossen. Zwingende Voraussetzung für die Wertbarkeit eines Teilnahmeantrags ist jedoch ein fristgerecht eingegangener, rechtswirksam unterschriebener Teilnahmeantrag. Der Teilnahmeantrag einschließlich sämtlicher Unterlagen zum Antrag ist in einem fest verschlossenen,fensterlosen Umschlag mit dem beigefügten Teilnahmeantrags-Aufkleber mit der Aufschrift:„Teilnahmeunterlagen im Vergabeverfahren, Nicht vor Submissionstermin öffnen!“ von außen sichtbar zu kennzeichnen und bis zu der unter Ab-schnitt IV.3.4 genannten Frist bei der unter Abschnitt I.1 angegebenenAdresse (Kontaktstelle) einzureichen. Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und Angebote durch die Vergabestelle/Auftraggeber findet nicht statt. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bewerber/Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren – Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bewerbern/Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vergabeunterlagen einschließlich Anlagen eventuell unbeabsichtigte unzutreffende und/oder unvollständige Angaben (Fehler) enthalten können. Das Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) sowie das Land Niedersachsen übernehmen hierfür – soweit rechtlich zulässig –keine Garantie oder Gewährleistung für aus den übergebenen Unterlagen erkennbare Fehler. Der Bewerber muss sich über die Anforderungen an die zu erbringenden Leistungen selbst ein Bild verschaffen, die Informationen und Unterlagen des LZN entsprechend überprüfen und ggf. die Korrektur durch das LZN beantragen. Der Bewerber/Bieter bestätigt mit der Abgabe seines Teilnahmeantrags/Angebots konkludent, sich ausreichend über die tatsächlichen Voraussetzungen seines Teilnahmeantrags/Angebots informiert zu haben. Für die Durchführung dieses Vergabeverfahrens bilden mehrere Auftraggeber – das Land Niedersachsen sowie niedersächsische Landkreise, Städte und Gemeinden, die Freie Hansestadt Bremen sowie Hilfsorganisationen und Rettungsdienste – eine Einkaufskooperation. Die Liste der Auftraggeber ist in den Vergabeunterlagen enthalten. Diese Auftraggeber werden in dem laufenden Vergabeverfahren bis zum Abschluss des ausgeschriebenen Rahmenvertrags (Zuschlagserteilung) durch das Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) als Vergabestelle vertreten. Nach Vertragsschluss erfolgt die Ausführung des Rahmenvertrags durch Abrufe seitens der einzelnen Auftraggeber zwischen dem Auftragnehmer und dem jeweils abrufenden Auftraggeber über die elektronische Abrufplattform (Webshop) des LZN.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der zu vergebende Auftrag umfasst den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Ersatz- und Ergänzungsbeschaffung des bereits bestehenden, von der Firma Motorola auf Grundlage der Rahmenvereinbarung vom 19.4.2011 gelieferten, Bestandes in Niedersachsen. Diese Beschaffung beinhaltet die Lieferung digitaler Handsprechfunkgeräte (HRT) sowie digitaler Mobilsprechfunkgeräte für den Fahrzeugeinsatz (MRT) und den Einsatz in ortsfesten Landfunkstellen (MRT-ortsfest), jeweils samt Zubehör zum Einsatz in dem errichteten Digitalfunk BOS für das Land Niedersachsen, niedersächsische Kommunen und der Freien Hansestadt Bremen.
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Der Rahmenvertrag beginnt voraussichtlich am 01. November 2016 und hat eine Laufzeit von 24 Monaten sowie optional zwei einseitigen Vertragsverlängerungen zu jeweils höchstens 12 Monaten. Ob der Auftraggeber sein einseitiges Optionsrecht zur zweimaligen Vertragsverlängerung um jeweils höchstens 12 weitere Monate ausüben wird, wird dem Auftragnehmer bis spätestens 3 Monate vor Vertragsende schriftlich mitgeteilt.
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Die Digitalfunk BOS-Systemtechnik wird von der Firma Airbus Defence & Space (vormals Cassidian Communications GmbH, vormals EADS Secure Networks GmbH) („Systemlieferantin“) geliefert und ist nicht Beschaffungsgegenstand. Die Endgeräte müssen in diesem Netz störungsfrei und sicher arbeiten und betrieben werden können.
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Die anzubietenden Geräte müssen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über ein gültiges Zertifikat der BDBOS über die Zulassung zum Betrieb im Digitalfunknetz BOS verfügen.
Weitere Einzelheiten zu Art und Umfang sind in den Vergabeunterlagen erfasst, die den ausgewählten Bietern nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe übersandt werden.
Menge oder Umfang:
Ausgehend vom derzeit in Niedersachsen angenommenen Life-Cycle für Endgeräte und Zubehör kann derzeit nur für HRT eine ungefähre Abrufmenge angegeben werden, die bei einer zweijährigen Laufzeit der Rahmenvereinbarung
— ca. 500 Stück digitale Handfunkgeräte (HRT) mit Grundzubehör in den Varianten 1 oder 2
betragen wird.
Für alle weiteren Endgeräte und Zubehör können keine ungefähre Abrufmengen auf Grundlage des in Niedersachsen angenommenen Life-Cycle für Endgeräte und Zubehör angegeben werden, da deren Ersatzbeschaffung erst nach der zweijährigen Laufzeit der Rahmenvereinbarung liegen würde.
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Beschreibung der Optionen: 2 einseitigen Vertragsverlängerungen zu jeweils höchstens 12 Monaten.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Referenznummer: 0036-RV-DFU/2016-03.42

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Teilnahmeantrag sind sämtliche der nachfolgend unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.
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Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. Beabsichtigt ein Bewerber sich mit einer Bewerbergemeinschaft an dem Vergabeverfahren zu beteiligen, hat er die hierfür maßgeblichen Gründe schriftlich mitzuteilen und zusammen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.2.1) aufgeführten Eigenerklärungen jeweils von allen Mitgliedern bzw. dem bevollmächtigtem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
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Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3)) gem. § 27 Abs. 4 S. 1 VSVgV der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) bezeichneten Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter Abschnitt III.2.1) aufgeführten Eigenerklärungen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen (Dritte) nach der Rechtsprechung nicht nur ein selbständiges, vom Bewerber rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist (vgl.OLG München, Beschluss vom 15.3.2012, Verg 2/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.6.2010, VII-Verg13/10). Im Falle der Eignungsleihe nach § 27 Abs. 4 S. 1 VSVgV ist der Auftragnehmer verpflichtet, diese/n benannten Dritten bei der Auftragsdurchführung in dem Umfang einzusetzen, wie er den/die Dritten zur Auftragsdurchführung benennt und sich auf dessen/deren Fachkunde und/oder Leistungsfähigkeit beruft.
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Beabsichtigen Bewerber, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, vgl. Art. 25 Satz 1 Richtlinie 2004/18/EG) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen –, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Teilnahmeantrag anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen und deren Eignung nachzuweisen.
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Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung die Unterauftragnehmer zu benennen und Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
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B. Die geforderten Eignungsunterlagen bzgl. Abschnitt III.2.1) im Einzelnen:
— Angaben zur Firma und zum Firmenprofil (näheres ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Vordruck zu entnehmen),
— ggf. Erklärung der Bewerbergemeinschaft,
— ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von
Subunternehmen,
eignungsrelevanten Dritten.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Erklärungen hinsichtlich der Bonität des Unternehmens und des Umsatzes sind im Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten. (siehe Ziffer III.2.1)).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Referenzen, über die wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer. Eine entsprechende Tabelle ist im Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten. (siehe Ziffer III.1.1)).
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— Erklärung zur BDBOS-Zertifizierung der digitalen TETRA-Sprech- und Datenfunkendgeräte (Vordruck), unter Angabe:
(a) der Gerätebezeichnung,
(b) des Geräteherstellers,
(c) der Typenbezeichnung sowie
(d) der dazugehörigen, durch die BDBOS erteilten Zertifizierungsnummer.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Berücksichtigung finden nur Produkte, die unter den in den Kernarbeitsnormen der ILO festgelegten Mindestanforderungen hergestellt und/oder verarbeitet wurden.Des Weiteren müssen die zum Zeitpunkt der Leistungsausführung geltenden Umweltschutzanforderungen sowie die Arbeitsschutzanforderungen der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Unionmüssen erfüllt werden. Im Zweifelsfall gilt das strengere Recht. Die Erklärungen hinsichtlich der Einhaltungder Kernarbeitsnormen im Sinne der ILO-Konventionen (insbesondere der Nrn. 29, 87, 98, 100, 105, 111,138 und 182) sowie zur Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards sind in dem den Vergabeunterlagenbeigefügten Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten. (siehe Ziffer III.2.1) dieser EU-Bekanntmachung)
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Gem. § 11 NTVergG kann der öffentliche Auftraggeber für die Auftragsausführung soziale Anforderungenstellen, sofern der Auftragnehmer mindestens 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer beschäftigt. In diesem Fall, stellt der Auftragnehmer sicher, dass bei der Ausführung des Auftrages mindestens eine Person nicht nur unwesentlich mitwirkt, die
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— schwerbehindert i. S. d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist oder
— unmittelbar vor ihrer Beschäftigung im Unternehmen langzeitarbeitslos i.S.d. § 18 Abs. 1 SGB III war oder
— sich in der Berufsausbildung befindet.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 24
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Diepholz
Postanschrift: Niedersachsenstr. 2
Postort: Diepholz
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Cuxhaven
Postanschrift: Vincent-Lübeck-Str. 2
Postort: Cuxhaven
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Verden
Postanschrift: Lindhooper Str. 67
Postort: Verden
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Lüneburg
Postanschrift: Auf dem Michaeliskloster 4
Postort: Lüneburg
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Bleckede
Postanschrift: Lüneburger Str. 2a
Postort: Bleckede
Name des öffentlichen Auftraggebers: Einheitsgemeinde Amt Neuhaus
Postanschrift: Am Markt 4
Postort: Neuhaus
Name des öffentlichen Auftraggebers: Samtgemeinde Amelinghausen
Postanschrift: Lüneburger Str. 50
Postort: Amelinghausen
Name des öffentlichen Auftraggebers: NABK Nieders. Akademie für Brand und Katastrophenschutz
Postanschrift: Bremer Weg 164
Postort: Celle
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Osnabrück
Postanschrift: Am Schölerberg 1
Postort: Osnabrück
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Cuxhaven
Postanschrift: Grandauerstr. 2

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 0036-RV-DFU/2016-03.42
Zusätzliche Informationen
Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der VSVgV in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden, sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 31. Oktober 2013.
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Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf § 165 Abs. 1 GWB verwiesen. Entsprechende Erklärung siehe beigefügten Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“.
Die Vergabeunterlagen und Vordrucke für das Vergabeverfahren sind unter Angabe der E-Mail-Adresse schriftlich bei der Vergabestelle abzufordern. Die Vordrucke sind zu verwenden und sämtliche der geforderten Erklärungen abzugeben. Sind dafür Vordrucke vorgesehen, müssen die entsprechenden Vordrucke (ggf. mit Anlagen versehen) verwendet werden. Die Vordrucke sind an den dafür vorgesehenen Stellen im Original zu unterschreiben. Ein Bewerber darf nur einen Teilnahmeantrag einreichen. Die Mehrfachbeteiligung eines Bewerbers führt zum Ausschluss des Bewerbers vom Wettbewerb. Beabsichtigt ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zugleich als Einzelbewerber zu beteiligen, hat er in seinem Teilnahmeantrag darzulegen und durch aussagekräftige Unterlagen nachzuweisen, dass eine Störung des Wettbewerbs und des Geheimhaltungsgebotes nicht zu befürchten ist. Darzulegen ist insbesondere, dass die beteiligten Rechtspersonen getrennt voneinander etwaige Angebote kalkulieren und erstellen werden und organisatorisch und unternehmerisch unabhängig voneinander am Markt agieren.
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Werden die geforderten Unterlagen nicht fristgerecht oder unvollständig eingereicht, werden diese von der Vergabestelle binnen einer Frist von 6 (sechs) Kalendertagen nachgefordert. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Werden Unterlagen und Nachweise nicht innerhalb der Nachfrist vorgelegt, wird der Bewerber ausgeschlossen. Zwingende Voraussetzung für die Wertbarkeit eines Teilnahmeantrags ist jedoch ein fristgerecht eingegangener, rechtswirksam unterschriebener Teilnahmeantrag.
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Der Teilnahmeantrag einschließlich sämtlicher Unterlagen zum Antrag ist in einem fest verschlossenen,fensterlosen Umschlag mit dem beigefügten Teilnahmeantrags-Aufkleber mit der Aufschrift:„Teilnahmeunterlagen im Vergabeverfahren, Nicht vor Submissionstermin öffnen!“ von außen sichtbar zu kennzeichnen und bis zu der unter Ab-schnitt IV.3.4 genannten Frist bei der unter Abschnitt I.1 angegebenenAdresse (Kontaktstelle) einzureichen.
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Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und Angebote durch die Vergabestelle/Auftraggeber findet nicht statt.
Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bewerber/Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren – Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bewerbern/Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
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Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vergabeunterlagen einschließlich Anlagen eventuell unbeabsichtigte unzutreffende und/oder unvollständige Angaben (Fehler) enthalten können. Das Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) sowie das Land Niedersachsen übernehmen hierfür – soweit rechtlich zulässig –keine Garantie oder Gewährleistung für aus den übergebenen Unterlagen erkennbare Fehler. Der Bewerber muss sich über die Anforderungen an die zu erbringenden Leistungen selbst ein Bild verschaffen, die Informationen und Unterlagen des LZN entsprechend überprüfen und ggf. die Korrektur durch das LZN beantragen. Der Bewerber/Bieter bestätigt mit der Abgabe seines Teilnahmeantrags/Angebots konkludent, sich ausreichend über die tatsächlichen Voraussetzungen seines Teilnahmeantrags/Angebots informiert zu haben.
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Für die Durchführung dieses Vergabeverfahrens bilden mehrere Auftraggeber – das Land Niedersachsen sowie niedersächsische Landkreise, Städte und Gemeinden, die Freie Hansestadt Bremen sowie Hilfsorganisationen und Rettungsdienste – eine Einkaufskooperation. Die Liste der Auftraggeber ist in den Vergabeunterlagen enthalten. Diese Auftraggeber werden in dem laufenden Vergabeverfahren bis zum Abschluss des ausgeschriebenen Rahmenvertrags (Zuschlagserteilung) durch das Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) als Vergabestelle vertreten. Nach Vertragsschluss erfolgt die Ausführung des Rahmenvertrags durch Abrufe seitens der einzelnen Auftraggeber zwischen dem Auftragnehmer und dem jeweils abrufenden Auftraggeber über die elektronische Abrufplattform (Webshop) des LZN.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg
Postanschrift: Postfach
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21310
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 413115-2943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
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§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
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Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
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Quelle: OJS 2016/S 114-203150 (2016-06-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-01-02)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-01-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-01-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 002-002532
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 114-203150
ABl. S-Ausgabe: 2

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Technische Anforderungen (70)
2. Preis (30)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-12-14 📅
Name: Motorola Solutions Germany GmbH
Postanschrift: Am Borsigturm 130
Postort: Berlin
Postleitzahl: 13507
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Quelle: OJS 2017/S 002-002532 (2017-01-02)