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Die Ziffer II.2.9) wird ergänzt: Die Bewertung der Teilnahmeanträge zur Fachkunde und zur technischen Leistungsfähigkeit erfolgt unter Berücksichtigung folgender Kriterien: Inhaltliche Darstellung realisierter Aufträge in vergleichbarer Größenordnung und vergleichbarer Leistungsart (in Form von Referenzen mit detaillierter Projektbeschreibung), insbesondere in der Leistungsart „Fertigung, Konfiguration und Lieferung von kundenspezifischer Standard PC Hardware“ die in den vergangenen 3 Jahren abgewickelt wurden, mit Angabe des Realisierungszeitraumes und Nennung von Auftraggebern und Auftragswerten. Bewertet wird Vergleichbarkeit und Übereinstimmung der eingereichten Referenzen in Bezug auf die ausgeschriebene Leistungsart und Größenordnung (geht zu 60 % in die fachliche Gesamtbewertung ein).
Darstellung und Beschreibung der Fertigungsprozesse, Fertigungsstätte, Assemblierungsplätze (Größe, Anzahl der Mitarbeiter, technische Ausstattung, Technisierungsgrad, ESD-Schutz etc.) zur Fertigung von kundenspezifischer Standard PC Hardware. Zusätzlich zur Beschreibung der Fertigungsstätte/Assemblierungsplätze ist eine Darstellung anhand von Bildern beizulegen. Bewertet wird der Technisierungsgrad der Fertigungsprozesse und die technische Ausstattung der Fertigungsstätte (geht zu 40 % in die fachliche Gesamtbewertung ein).