Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Inkjet Rollendruckpapier für ein Rollendrucksystem des Herstellers Canon Deutschland GmbH (CS 3500 Twin 17" S/W), Lieferort: Stuttgart, Abrufe erfolgen nach Bedarf.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-10-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-09-05.
Auftragsbekanntmachung (2016-09-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Endlospapier für Drucker
Referenznummer: Ö16006
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Inkjet Rollendruckpapier für ein Rollendrucksystem des Herstellers Canon Deutschland GmbH (CS 3500 Twin 17" S/W),...”
Kurze Beschreibung
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Inkjet Rollendruckpapier für ein Rollendrucksystem des Herstellers Canon Deutschland GmbH (CS 3500 Twin 17" S/W), Lieferort: Stuttgart, Abrufe erfolgen nach Bedarf.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Endlospapier für Drucker📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Stuttgart🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
“(1) Angebote sowie die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist am 11.10.2016, 12:00 Uhr schriftlich und...”
(1) Angebote sowie die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist am 11.10.2016, 12:00 Uhr schriftlich und rechtsverbindlich unterschieben (bei Bietergemeinschaften vom bevollmächtigten Vertreter) in verschlossenem Umschlag in zweifacher Ausfertigung (ein Original, eine Kopie) sowie zusätzlich in elektronischer Fassung auf CD oder DVD (das Angebot nebst allen geforderten Erklärungen und Unterlagen – möglichst einzeln in der Reihenfolge der geforderten Teilnahmebedingungen – jedenfalls auch im PDF-Format) an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden. Zusammen mit dem Angebot hat der Bieter dem Auftraggeber eine Person und deren Stellvertreter nebst Kontaktdaten (vor allem E-Mail-Adresse und Telefonnummer) zu benennen, welche während des Vergabeverfahrens als Kontaktperson des Auftraggebers – auch für die Entgegennahme von Erklärungen – zur Verfügung steht.
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Quelle: OJS 2016/S 175-313904 (2016-09-05)