Rahmenvereinbarung über die Lieferung von mobilen Netzersatzanlagen
Zurzeit findet bundesweit die Einführung des Digitalfunks für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben statt. In Niedersachsen wurde dieses Ziel bereits erreicht. Die Errichtung dieses einheitlichen Funknetzes für Rettungs- und Sicherheitskräfte (Polizei von Bund und Ländern, Feuerwehren, Rettungsdienste, Technisches Hilfswerk etc.) sichert die schnelle und verlässliche Hilfeleistung im Notfall.
Zur Bewältigung ihrer Aufgaben sind die BOS (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) auf drahtlose, flächendeckende Kommunikationsmöglichkeiten zwischen den mobilen Einsatzkräften untereinander und mit ihren ortsfesten Leitstellen angewiesen.
Durch die immer stärker aufkommenden Unwetter mit zum Teil langen Stromausfällen, kommt die Forderung auf, den Betrieb der Stationen trotz des Stromausfalles, über einen längeren Zeitraum zu gewährleisten. Die aktuell bereits installierte unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) versorgt die Stationen über einen Zeitraum von 2 – 4 Stunden. Im Zuge dieser Forderung sollen für die Notstromversorgung mobile Netzersatzanlagen (NEA) beschafft werden.
Der zu vergebende Auftrag umfasst den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von mobilen Netzersatzanlagenan die Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen. Darüber hinaus beabsichtigt das Land Niedersachsen mit interessierten Kommunen sowie dem THW Verwaltungsvereinbarungen abzuschließen. Die dann ebenfalls aus der Rahmenvereinbarung beziehen können. Des Weiteren ist das Land Bremen abrufberechtigt. Die Mindestabnahme an Netzersatzanlagen beträgt 50 Stück wobei dem Auftraggeber die Möglichkeit eingeräumt wird, auch nur die NEA (ohne Anhänger) aus der Rahmenvereinbarung abzurufen. Der Auftraggeber behält sich vor, über die Mindestabnahmemengen hinaus weitere Netzersatzanlagen zu den vertraglichen Konditionen abzurufen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine Abnahme/Beauftragung von über die Mindestabnahmemengen hinausgehenden Mengen.
Weitere Einzelheiten zu Art und Umfang sind in den Vergabeunterlagen erfasst, die den ausgewählten Bietern nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs mit der Aufforderung zur Verhandlung übersandt werden.
Der Rahmenvertrag wird mit Erteilung des Zuschlags an den Auftragnehmer wirksam und hat eine Laufzeit von 12 Monaten sowie optional drei einseitigen Vertragsverlängerungen zu jeweils höchstens 12 Monaten. Ob der Auftraggeber sein einseitiges Optionsrecht zur dreimaligen Vertragsverlängerung um jeweils höchstens 12 weitere Monate ausüben wird, wird dem jeweiligen Auftragnehmer bis spätestens 3 Monate vor Vertragsende schriftlich mitgeteilt. Eine Preisänderung/-anpassung ist nur einvernehmlich möglich. Eine preisliche Anpassung vor der optionalen Verlängerung kann unter Nennung von Gründen erfolgen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2016-04-14
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Auftragsbekanntmachung
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2016-12-05
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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